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HH-LfD-totale-Videoüberwachung-im-HVV

Wofür diese Wikiseite?


Hier soll dokumentiert werden, wie der HmbBfDI sich zur totalen Videoüberwachung aller Fahrzeuginnenräume des Hamburger Verkehrsverbunds (HOCHBAHN + VHH + andere, ausgenommen Regionalbahnen Metronom, bei denen das zum Glück (noch) verboten ist) positioniert und ob sich diese Position im Laufe der Zeit wandelt.

Der ÖPNV in Hamburg ist im HVV (Verkehrsverbund) organisiert, aber die einzelnen Betriebe betreiben ihre jeweilige Überwachung in Eigenverantwortung: die Deutsche Bahn in der S-Bahn, die Hamburger HOCHBAHN (HHA) in U-Bahn und den wichtigsten Buslinien, die VHH sowie viele weitere in weiteren Buslinien.

Nachahmen und weiteres, unabhängiges Nachhaken erwünscht (besonders da man beim HmbBfDI zu glauben scheint, dass Grundrechte nicht schützenswert sind, wenn es nicht genug Beschwerden gibt)!

Siehe auch ULD-SH-totale-Videoüberwachung-im-HVV, weil einige Linien von Betrieben betrieben werden, die in Schleswig-Holstein sitzen: neue Behörde, neues Glück!

Siehe auch VUE-OEPNV-Hannover und VUE-VWG-Oldenburg.

Siehe auch HH-LfD-und-privat-betriebene-VÜ sowie HH-LfD-und-mysterioese-Schwenkkameras (neu!)

Schleswig-Holstein ist ein besonders krasser Fall - nicht wegen der Datenschutzbehörde, sondern weil dort ein politischer Abgrund an sinnloser Überwachungsförderung ganz offen zutage tritt:

https://kleineanfragen.de/schleswig-holstein/18/419-foerderung-der-videoueberwachung-von-fahrgaesten-in-zuegen-durch-die-landesregierung

https://kleineanfragen.de/schleswig-holstein/18/3616-position-der-landesregierung-zur-verdachtlosen-videoueberwachung-im-schleswig-holsteinischen-schienen

ArgumenteVÜ

IFG-Anfrage an Hamburger Hochbahn AG

ein Mittel, um etwas Transparenz in intransparente Verwaltungsvorgänge zu bringen: IFG-INT. Hier ist die Anfrage.

https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-videouberwachung-in-fahrzeugen-und-an-haltestellen/?anfrage-gestellt

Update! 2016/02/25 https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-videouberwachung-in-fahrzeugen-und-an-haltestellen/#-

Die Hamburger Hochbahn AG verlangt unverschämte 150€, um dem Auskunftsrecht nachzukommen.

Update 2016/03/23

Die Hamburger Hochbahn AG hat ausweichend bis gar nicht geantwortet, kennt die Kosten nicht und verlangt trotzdem 150€. So nicht! Ich lege Widerspruch ein.

Leider zwecklos. Die Rechtsabteilung beharrt auf ihrer hanebüchenen Begründung (siehe Mailverkehr auf FragDenStaat.de).

Was zuvor geschah:

Anfrage an Hamburgische Datenschutzbehörde

Anfrage an Beaufragten für Datenschutz & Informationsfreiheit (HmbBfDI). Ergebnis: nicht berauschend.

Zutiefst enttäuschende Antwort vom 03.11.2015

Ich denke, dass die Antwort auf die Beschwerde über die totale Videoüberwachung im HVV ein kleines zeitgeschichtliches Dokument und in öffentlichem Interesse ist (auch wenn sich offenbar ein Großteil der Öffentlichkeit nicht groß um informationelle Selbstbestimmung Gedanken macht) und die Veröffentlichung auch im Sinne einer transparenten Verwaltung sein dürfte. Hier sind die relevanten Teile.

Zur besseren Übersicht habe ich Absätze gemacht.


Sehr geehrter Herr X,
Sie hatten sich am 06.10.2015 per E-Mail an den HmbBfDI gewandt und um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Videoaufzeichnung in den Öffentlichen Verkehrsmitteln des HVV gebeten, insbesondere in den Fahrzeuginnenräumen.
[...]
Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass der HmbBfDI seit der Einführung der Videoüberwachung in Bussen und Bahnen in Hamburg im Jahr 1999 die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Videoüberwachung immer wieder mit dem größten Hamburgischen Verkehrsunternehmen, der Hamburger Hochbahn AG (HHA), diskutiert hat und auch weiter diskutieren wird. Die jetzt vorzufindende, flächendeckende Überwachung ist das Ergebnis eines Prozesses, an dessen Beginn u.a. eine Beschränkung der Überwachung auf bestimmte Tageszeiten und die Bereitstellung eines überwachungsfreien Wagons in der U-Bahn stand.
Die HHA hat uns im Verlauf dieses Prozesses belegt, dass diese "beschränkte" Videoüberwachung in Hamburg nicht zielführend ist, da z.B. Vandalismusdelikte unabhängig von der Tageszeit begangen wurden.
Auch wenn die Videoüberwachung unzweifelhaft in das Recht der Fahrgäste auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, halten wir die Videoüberwachung mit Blick auf die Besonderheiten der Großstadt Hamburg nicht für unverhältnismäßig. Die Eingriffsintensität einer Videoüberwachung im ÖPNV wird nach unserer Wertung maßgeblich durch die Fahrzeit bestimmt. In Hamburg sind die Fahrzeiten vergleichsweise kurz. Die betroffenen Fahrgäste bleiben in der Regel anonym, da ein Zugriff auf die Bildaufzeichnungen nur anlassbezogen erfolgt.
Es ist nicht ersichtlich, dass Fahrgästen, die sich gesetzeskonform verhalten, durch die Videoüberwachung der Busse und Bahnen in Hamburg Nachteile drohen oder sie Nachteile befürchten müssen. Wir halten es für mölich, dass Sie sich durch Videoüberwachung in Hamburger Bussen und Bahnen beeinträchtigt fühlen. Ihre Vermutung, dies träfe auch auf andere Passagiere zu, können wir jedoch nicht bestätigen. Soweit wir dies nachvollziehen können, haben wir in den letzten fünf Jahren keinerlei vergleichbare Beschwerden erhalten.
Auch vor diesem Hintergrund sehen wir gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, dass die schutzwürdigen Interessen der Fahrgäste der derzeitigen Überwachungspraxis in Hamburg entgegenstehen.
Eine Information über Sinn und Zweck jeder einzelnen Kamera, wie Sie sie fordern, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nach § 6b Abs. 2 BDSG sind nur der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Eine Verpflichtung, über Sinn und Zweck jeder einzelnen Kamera zu informieren, kann hieraus nicht abgeleitet werden. Nach den uns vorliegenden Informationen kommt die HHA dieser Pflicht zur Kenntlichmachung nach. Ihrem Eindruck, es befände sich nur auf der Innenseite der Tür ein Aufkleber, deckt sich nicht mit unseren Kenntnisstand. Wir werden dies aber gern überprüfen.
Zu Ihrer letzten Frage: Dass die vorgenommene Videoüberwachung in Bussen und Bahnen in Hamburg bei Ihnen - unabhängig von unserer datenschutzrechtlichen Bewertung und möglicher Antworten der Verkehrsunternehmen - einen Beobachtungs-/Überwachungsdruck erzeugt und Sie aus diesem Grunde beeinträchtigt, halten wir für möglich. Hier stehen Ihnen aufgrund eines Eingriffs in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht u.U. Abwehransprüche zu, die Sie zivilrechtlich durchsetzen können. Sie müssten im Fall einer Klage aber sicher belegen, dass Sie durch die Videoüberwachung in Bussen und Bahnen in Hamburg auch tatsächlich (als Fahrgast) betroffen sind. Ein Anwalt kann Sie sicher in dieser Frage beraten.
[...]

Persönliche Einschätzung des Beschwerdeführers:

Nach meinem Empfinden ist das sowohl in Tenor als auch im Detail eine Ungeheuerlichkeit.

  • Erstens wird eine totale Überwachung von der Datenschutzstelle mitgetragen.
  • Zweitens werden plumpe und widerlegte Überwachungsbefürwortungs-Totschlagargumente wie "Es ist nicht ersichtlich, dass Fahrgästen, die sich gesetzeskonform verhalten [...] Nachteile befürchten müssen." gegen Grundrechte ins Feld geführt -- nicht von der Politik, nicht von fehlinformierten Unternehmenssprechern, sondern von der Datenschutzbehörde, was ein bemerkenswerter Vorgang ist.
  • "In Hamburg sind die Fahrzeiten vergleichsweise kurz." ist für dauerüberwachte Berufspendler ein Hohn und metaphorisch gesprochen ein Hieb mit der Kamera ins Gesicht. Summiere ich die Fahrtzeiten über das Jahr auf, sind sie auf einmal nicht mehr so kurz und daher sehe ich nicht, warum die Begründung, mit der die Überwachung in Fernzügen und -bussen verboten ist, hier nicht auch greifen soll.
  • Viertens, siehe unten ...

Wie ist das möglich!? Bleibt nur noch die zivilrechtliche Klage als Möglichkeit?

Merkwürdige Antwort auf weiteres Nachhaken

Ich habe in einer Antwort unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ich die Argumentation des HmbBfDI nicht nachvollziehen kann.

Darauf kam Folgendes:

Zu Ihrer Frage nach einer möglichen Diskrepanz zwischen unserer Bewertung und der von Ihnen angeführten Orientierungshilfe „Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln“ kann ich Ihnen mitteilen, dass hier keine Diskrepanz besteht. Bei der Orientierungshilfe ist zu berücksichtigen, dass diese nicht nur über den zulässigen Einsatz von Videoüberwachungstechnik in den öffentlichen Verkehrsmitteln einer Großstadt wie bspw. Hamburg informieren will, sondern auch den länderübergreifenden Schienenverkehr mit mehrstündigen Fahrtzeiten und der Präsenz von Zugbegleitern im Blick hat. In diesem Lichte sind auch die in der Orientierungshilfe getroffenen Aussagen zu sehen, die durch die gewählten Formulierungen eine von der Regel abweichende, einzelfallbezogene (bzw. regionale) Auslegung zulassen.

Wie bitte? Wir machen uns die Überwachungswelt, wie sie uns gefällt! Dass hier keine Diskrepanz bestünde, ist absurd. Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass die Orientierungshilfe in ihr Gegenteil uminterpretiert wurde. Weiter heisst es:

Wir bedauern es, dass Sie die von uns angeführten Argumente nicht nachvollziehen können, sehen aber auch keine Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen. In Deutschland urteilen Gerichte abschließend über die Anwendung des geltenden Rechts. Ihnen ist sicher bekannt, dass in Niedersachsen gegenwärtig ein Verwaltungsgerichtsverfahren zum Einsatz von Videoüberwachungstechnik in öffentlichen Verkehrsmitteln anhängig ist. Sollte hierzu eine obergerichtliche Entscheidung ergehen, die von unserer Einschätzung signifikant abweicht, werden wir dies zukünftig berücksichtigen.

Diejenige Behörde, von deren Bewertung abhängt was geht und was nicht, hat keine Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen. Oder kein Interesse?

Desweiteren bekam ich folgende aufschlussreiche Information:

[...]
Die HHA hat uns den Nutzen der Videoüberwachung in mehreren Erfahrungsberichten dargelegt und darüber hinaus mehrere Fahrgastbefragungen zur Videoüberwachung durchgeführt. So haben sich bspw. die jährlichen Schäden durch Vandalismus nach der Einführung der Videoaufzeichnung in den U-Bahnen innerhalb von zwei Jahren nahezu halbiert (Schadenshöhe 2002: 1110 T€, Schadenshöhe 2004: 597 T€).
[...]

T€ heisst offenbar Tausend Euro, nicht Tera-Euro :-) also etwas überspitzt ausgedrückt: das Recht, sich im öffentlichen Raum nicht-(systematisch-beobachtet) bewegen zu dürfen, soll nicht einmal 30 Cent pro Einwohner pro Jahr wert sein. Ein lächerlicher Betrag im Peanuts-Bereich, der zeigt, dass den verletzten Grundrechten nicht einmal dieser winzige monetäre Wert zugemessen wird / dass sie gar nicht "eingepreist" sind.

Weil der Betrieb der Kameras mutmaßlich auch Kosten erzeugt und glücklicherweise das größte Hamburger Verkehrsunternehmen (auf den sich die Zahlen auch beziehen) dem Transparenzgesetz unterliegt, habe ich umgehend eine IFG-Anfrage gestellt (s.o.).

Verwandtes Thema: NachfrageZuDenKostenDerVÜ

Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 29.06.2017 07:12 Uhr