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HH-LfD-und-privat-betriebene-VÜ

Wofür diese Wikiseite?


Hier soll lose und ohne Zwang auf Vollständigkeit dokumentiert werden, wie sich die HmbBfDI zu Beschwerden über privat und von Geschäften betriebenen Videoüberwachungsanlagen positioniert.

Analog Nds-LfD-und-privat-betriebene-VÜ

Analog B-LfD-und-privat-betriebene-VÜ

Siehe auch HH-LfD-totale-Videoüberwachung-im-HVV

Nachdem die Antwort auf die Beschwerde über die Bus- und Bahnkameras mehr als dürftig ausfiel, versuchen wir es nochmal mit Beschwerden über vermutlich illegal ausgestaltete private VÜ ...


Update! So geht's richtig

Relevante Paragraphen: §34 BDSG (persönliche Daten herausgeben - was bei Video interessant werden könnte) - sowie nach § 4g Abs. 2 Einblick ins Verfahrensverzeichnis geben.

Erfragen von Speicherdauer etc. bei Videoüberwachung in Läden, so geht's richtig: bei dem Unternehmen nach Einsicht ins Verfahrensregister fragen. Die Rahmendaten (Speicherdauer etc.) müssen "jedermann in geeigneter Form" zugänglich gemacht werden.

Siehe auch (Rhein-Main-Datenschützer): https://ddrm.de/2016/02/13/videoueberwachung-wie-kann-ich-mich-dagegen-zur-wehr-setzen/

Und die Möglichkeit zum Abmahnen prüfen!

Idee für subversive, aber legale (BDSG ausnutzende) Aktion

Vielleicht werden Ladenbetreiber, bevor sie Kameras installeren, zweimal nachdenken, wenn sie dann mit Daueranfragen nach den eigenen Daten überhäuft werden. Also soviel Ärger wir möglich machen, indem man schreibt: "ich bin um diese Zeit im Laden gewesen und hätte gern die Videoaufnahmen". Dies ist nicht, wie zunächst befürchtet, ein Mechanismus, um Filmaufnahmen anderer Personen zu kriegen: wie ich von der Datenschutzbehörde erfuhr, müssen sie offenbar prinzipiell etwas herausgeben, aber manuell nach einer bestimmten Person durchsuchen und filtern (i.e. Foto nebst Anweisung, selbiges jedesmal wieder zu löschen, einsenden).

Am Besten direkt einen Brief als "Einschreiben" mitbringen und die Löschung der Daten verlangen.

Am Liebsten die dümmlichen Allgemeinplätze umkehren, mit denen heute Alles und Jedes gerechtfertigt wird: "aus Sicherheitsgründen behalte ich mir vor, Ihnen meine Anschrift nicht zu nennen. Löschen müssen Sie trotzdem."

Dann wird das beiläufige Rumtrampeln auf Grundrechten vielleicht teurer.

Wahrscheinlicher ist es, dass sich die paar Querulanten, die so etwas versuchen, unbeliebt machen.

Noch besser: hochfrequent Löschungen einfordern?

Geht vermutlich nicht. § 20 BDSG sieht statt einer Löschung lediglich eine Sperrung vor, wenn 1. einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, 2. Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder 3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.


Mailverkehr zu einigen Beschwerden Winter 15/16

12.01.2016 - Beschwerden-Einreichung


An: mailbox@datenschutz.hamburg.de Betreff: Beschwerden zu privat betriebener Videoüberwachung

Sehr geehrte Damen und Herren,

über folgende drei Situationen privat betriebener Videoüberwachung des öffentlichen Raums bzw. öffentlich zugänglicher Räume möchte ich mich beschweren und um Überprüfung im Rahmen Ihrer Tätigkeit bitten:

- Conrad Electronic, Hahnenkamp 1, 22765 Hamburg-Altona Eine Kamera zeigt auf die transparente Eingangstür, scheint den Bürgersteig zu erfassen. Beschilderung fehlt in diesem Bereich. Im Laden hängt eine Vielzahl von Kameras. Eine Person, die mir als stellvertretender Geschäftsleiter vorgestellt wurde, verweigerte auf meine sachliche Frage nach der Rechtmäßigkeit und Speicherdauer jede Auskunft. Stattdessen wurde er ausfallend und drohte mir mit Rauswurf oder gar Hausverbot!

- Backwerk, Grindelallee 116, 20146 Hamburg Eine Kamera zeigt auf den Bürgersteig. Die transparente Tür ist zu Geschäftszeiten stets offen und ein an der Decke montierter Bildschirm beweist, dass Passanten vor dem Eingangsbereich tatsächlich gefilmt wird. Ich bat im Dezember darum, dies abzustellen. Man versprach mir, "mit der Firma noch einmal zu reden". Geschehen ist nichts.

- Budni, Grundelberg 7, 20144 Hamburg Eine Vielzahl von Kameras erfasst jeden, der den Eingangsbereich betritt. An der Tür kann ich keine Kennzeichnung erkennen, lediglich hinter der Kasse ist ein kleines Schild von "Kötter Security". Es ist unklar, ob die Daten fernübermittelt werden und ob dies auf sichere Weise geschieht. Am 10. Dezember schrieb ich an datenschutz@budni.de mit der Bitte um Auskunft nach § 34 BDSG und weitere Information. Eine Antwort oder Eingangsbestätigung bekam ich bis heute nicht.

Zur ersten Beschwerde hängt ein Foto an, zu den anderen beiden könnte ich Fotos nachliefern.

Bitte halten Sie mich über das Ergebnis der Überprüfungen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen,
X


18.01.2016 - Freundliche Antwort.

Ich bekam heute eine freundliche Antwort durch Frau Goecke, mit der Bitte um mehr Information bei Backwerk (leider kenne ich die Namen der Personen, die ich angesprochen hatte, nicht), Präzisierung der Beschwerde bei BUDNI (Überprüfung läuft!) und Weiterleitung an Bayern im Fall CONRAD. Ich antworte und liefere zwei neue Beschwerden:

- EDEKA Niemerszein in der Osterstraße 86-90

- REWE in der Altonaer Straße 67

zwei weitere Supermärkte, die ihre Kundschaft mit echt krass vielen echt krass böse aussehenden dunklen Domkameras filmen.


Antwort von BUDNI


Transparenz möchte man nicht (ich denke, das ist einigermaßen typisch für privat betriebene sinnfreie Videoüberwachung). Ich zitiere mal einen Satz ohne anwältliche Konsultation, was hoffentlich gerade noch unbedenklich ist: "Einer Veröffentlichung unserer Korrespondenz stimmen wir nicht zu.".

Weitere Auskünfte könnte man leider nicht erteilen, da diese dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis unterliegen. Meine persönlichen Daten und deren Umgang damit sind deren Geschäfts- und Betriebsgeheimnis.

Den Kontext muss ich leider weglassen, denn "Einer Veröffentlichung unserer Korrespondenz stimmen wir nicht zu.".

Nun, wer zweimal "gezielt" in einem Satz verwendet, in dem eine ungezielte Maßnahme verteidigt werden soll und sich zu der absolut blödsinnigen und lächerlichen Aussage versteigt, Kameras würden Gesundheit und Leben von Mitarbeitern und Kunden bestmöglich schützen und sichern, möchte vielleicht nicht unbedingt zitiert werden. Ist ja irgendwo auch verständlich. Aber warum dann solchen Quatsch kommunizieren?

Den "Aufbau eines Abschreckungspotentials" erwarte ich auch eher von Nuklearmächten als von der Drogerie / Lebensmittelladen um die Ecke. Rein hypothetisch natürlich: jemand könnte so etwas als Rechtfertigung abgesondert haben. Das wäre allerdings ziemlich lächerlich, selbst wenn es nur darum ginge, "zur Prävention, um Überfällen, Straftaten und gewaltsamen Übergriffen gezielt vorzubeugen". Oder so ähnlich. Wie gesagt, rein hypothetisch könnte so etwas in einer ziemlich schlecht geschriebenen Antwort auf eine Datenschutzfrage stehen.

Einige meiner schlimmsten Befürchtungen konnten "ausgeräumt" werden, soviel darf man sicher mitteilen (es kann ja auch jedermann nochmal nachfragen!!): "nur" sieben tage gespeichert, angeblich keine illegalen audiomitschnitte, obwohl die webseite des externen dienstleisters kötter, den budni beauftragt hat, so etwas anzudeuten schien. Andere (etwa die Frage nach Fernübertragung) wurden ignoriert (auch typisch). Solange das BDSG keine Auditierung durch Privatpersonen vorsieht, stehe ich jeder Behauptung, es werde schon ordentlich damit umgegangen, skeptisch gegenüber.

Motivation


Was ist das Problem und warum ist dies eine bürgerrechtliche Frage?

Nach Ansicht des Erstellers dieser Wikiseite ist schon das Erheben der Daten, also das flächendeckende Vorhandensein von Videokameras problematisch. Sobald Daten erhoben werden, sind die Betroffenen auf den guten Willen, evtl. die Gesetzestreue und die Sorgfalt vieler Personen ausgeliefert. Sobald Videoüberwachung normal wird, sind Versprechen und gesetzliche Normen (die zum Teil mangels ständiger Prüfung und Transparenz nur auf dem Papier wirksam sind), keine geeigneten Mittel, um Missbrauch zu verhindern; außerdem kann bereits das Vorhandensein der Kameras eine erhebliche psychische Beeinträchtigung auch und gerade für unschuldige, ehrliche Personen darstellen, was billigend in Kauf genommen (oder nicht mal eines Gedankens wert erachetet) wird.

Wer wann wo wie lange mit oder bei wem gewesen ist und welche Verhaltensmuster und Regungen gezeigt hat, geht im Regelfall niemanden etwas an. Das sind aber Daten, die durch Videoaufzeichnung anfallen! Im Prinzip ist eine ständige, lückenlose Überwachbarkeit von Personen, eine Erstellung von Bewegungsprofilen auch in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. (siehe auch Kennzeichenscanner) (oder? Referenz?)

Das betrifft private Videoüberwachung in den eigenen Ladenräumen ebenso wie die in Bus und Bahn, denn sobald es keine Läden mehr ohne diese tolle und alternativlose Einrichtung gibt, ist die Wahlfreiheit verloren. Bereits das Aufnehmen ist dann ein gemeiner Datenraub.

Es ist schlechter möglich, sich dem zu entziehen als einer Online-Vorratsdatenspeicherung. Die Datenspuren, die durch körperliche Bewegung in der realen Welt entstehen, sobald diese aufgezeichnet wird, sind schlechter zu verändern und informationsreicher (graphische Gegenüberstellung?) als die, die bei sachkundiger Internetnutzung anfallen.

Mailverkehr zu einigen Beschwerden Winter 16/17

Abermals über ein Dutzend Geschäfte beschwert. Mal sehen, ob es wieder ein Jahr dauert.

Außerdem: HH-LfD-und-mysterioese-Schwenkkameras

Fazit

Für und Wider?

Es gibt Argumente für Videoüberwachung. Wir sollten untersuchen, welche dieser Argumente gut sind und darlegen, warum keines davon immer und überall stärker wiegen kann als die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese kann nämlich nicht beliebig viel "Sicherheit" aushalten, weil Freiheit und Demokratie durch jede noch so gut gemeinte Kontrollanmaßung gleichzeitig unterminiert werden.

"Datenschutz darf nicht zum Tatenschutz werden"? Ich halte dagegen: falsches Dilemma. Werden Daten gar nicht erst grundrechtswidrig erhoben, dann existiert das Dilemma nicht. Phantasielosigkeit, ideologische Verbohrtheit und Industrieförderung dürfen nicht zu einer totalen Überwachung führen. Der Normalfall sollte nicht das ängstliche Sammeln von Daten sein (dann lässt sich in der Tat viel schwerer argumentieren, warum diese nicht im konkreten Fall auch ausgewertet werden sollten, was aber leicht zu einer Verschiebung des Fokus zu immer banaleren Delikten führt - und es lässt sich bei einer solch einseitigen Sicht schlecht argumentieren, warum nicht immer mehr Daten gesammelt werden sollten). Die Förderung von Paranoia wird so zum absurden Normalfall.

Es lässt sich trefflich für (Video)überwachung argumentieren, und zwar dort wo wenig los ist (logisch, nicht wahr?). Es lässt sich ebenfalls dafür argumentieren, wo viel los ist. Es lässt sich dafür argumentieren, wenn etwas Unangenehmes geschehen ist (obwohl eine Aufzeichnung des Lebens noch so vieler Unbeteiligter eine Tat nicht ungeschehen machen kann). Es lässt sich dafür argumentieren, wenn nichts geschehen ist (denn dann ist die Maßnahme effektiv). Tautologische Begründungen ziehen dort besonders gut, wo Schutz und Sicherheit vorgegaukelt werden. Gegenargumente stoßen auf besonders taube Ohren, wo Schutz und Sicherheit vorgegaukelt werden.

Was ist Sicherheit? Und was ist ein Sicherheitsgefühl? Ist das Erzeugen eines Sicherheitsgefühls nicht eine Täuschung, ist absolute Sicherheit überhaupt wünschenswert? Die unerwünschten Dinge, selbst wo Konsens über die Definition herrscht, lassen sich durch eine allgemeine Unterdrückungsmaßnahme nicht gezielt ausschließen. Etwas von dem, was das Leben interessant macht, geht durch zum alleinigen Maß allen Daseins erhobene Sicherheit immer verloren.

Wo sind die Untersuchungen, die zeigen, dass Kameras nicht eine bloße lokale Unterdrückung oder Verlagerung von Problemen bewirken, wo sie überhaupt etwas bewirken? Fehlanzeige.

Vielleicht ist Panoptizismus der passende Begriff: die krankhaft paranoide Vorstellung, jeder letzte Winkel müsse permanent überwachbar sein, weil ansonsten irgendwo irgendwann irgendwas passieren könne (das nicht erfasst wird). Ironisch vor diesem Hintergrund, dass Menschen, die ihre Privatsphäre schützen, stattdessen als paranoid bezeichnet werden.

Insgesamt bemerkenswert

Es gibt das Verfahrensregister. Warum zum Teufel bekommt man bei Fragen nicht einfach den Eintrag zugeschickt, wenn das eh genau die Info ist, die maximal rausgerückt wird? Versteh ich nicht. Stattdessen ewig hinhalten, lavieren, Blödsinn schreiben (in einigen Fällen) ... hä? Lohnt sich ein professioneller Umgang nicht, weil Fragen so selten sind?

7. Juni, kleiner lichter Moment beim HmbBfDI?

Den Beschäftigtendatenschutzes scheint man beim HmbBfDI ernster zu nehmen als die allgemeine Orwellisierung des Alltags:

Sie hatten hier wohl befürchtet, dass eine Kamera durch die Glastür auch öffentlichen Raum erfasst. Dies ist nach unseren Feststellungen nicht der Fall. Wir sehen jedoch aus Gründen des Beschäftigtendatenschutzes Probleme mit dem Betrieb von einer Kamera und prüfen den Betreiber insoweit.

Immerhin. Aber "unsere Feststellungen" kann man natürlich in keinster Weise nachprüfen, nach meinen Feststellungen (äusserliche Inaugenscheinnahme der Anlage) ist es sehr wohl der Fall.

In einem der anderen Fälle (Backwerk, Grindelallee 116, 20146 Hamburg) wurde nach halbherziger und verspäteter HmbBfDI-Intervention offenbar der Monitor abgeschaltet - der Laden wurde von "KISS bakery" übernommen und jetzt ist der Monitor wieder an. Die Vermutung liegt nahe, dass die Videoanlage selbst nie ausgeschaltet war, warum auch.

Vernichtendes Fazit

Die VÜ-Abteilung des HmbBfDI hat bei mir von allen Landesdatenschutzstellen den schlechtesten Eindruck gemacht. In Hinblick auf das Problemfeld Videoüberwachung traut sie sich zu wenig, ergeht sich in Verschleppungs- und Abwiegelungstaktik, vertritt absurde, betreiberfreundliche und überwachungsideologische Positionen und verhöhnt Betroffene, die sich (Ab)hilfe erhoffen. Freundlicher kann ich es leider nicht ausdrücken, ohne die Situation zu beschönigen. Ähnlich ineffektiv und betreiberhörig war sonst nur der LfD Niedersachsen - ebenfalls im Wiki nachzulesen: VUE-VWG-Oldenburg: dort hat die Sachbearbeiterin irgendwann einfach aufgehört, auf meine Nachfragen zu antworten, obwohl blatante Rechtsverstöße andauern, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Hin und wieder trudeln noch Antworten auf die eingereichten Beschwerden ein. Immer mit Worten wie "Sie hatten wohl befürchtet, dass ... wir konnten feststellen, dass lediglich ...". Kann man vergessen.

Es bleiben nur die direkte Aktion und der Rechtsstreit.

Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 10.06.2021 09:29 Uhr