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IllegaleVideoüberwachungDerAkademischenLandsmannschaftNDSHannover Kategorie(n): Videoueberwachung
Damit diese VÜ-Anlage nicht weiter die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen einschränken, formulierten wir zusammen einen Brief, um um das ordnungsgemäße Betreiben der VÜ-Anlage nach §6b BDSG zu bitten. Da wir nach der Frist von 4 Wochen keine Antwort erhielten, haben wir den niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet: "wir sind auf das Gebäude der Akademischen Landsmannschaft Hannover im
Weddigenufer 20 aufmerksam geworden. Dort sind am Gebäude mindestens 2
Videoüberwachungskameras angebracht, die sehr offensichtlich den
öffentlichen Bereich (Straße, Bürgersteig, Grünanlage) einsehen können.
Eine erkennbare Beschilderung befindet sich dort auch nicht.
Schriftlich baten wir die Betreiber am 21.03.2014, die Verstöße gegen
§6b BDSG innerhalb 4 Wochen zu beheben. Zusätzlich beantragten wir
Einsicht in die Dokumentation der Anlage und ich als Einzelperson, die
am Tag mehrmals in das Blickfeld der Anlage gerät, ein Auskunftersuchen
nach §34 BDSG.
Da wir bis heute keinerlei Rückmeldung erhalten haben, würden wir Sie
gerne bitten, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Videoüberwachungsanlage
zu prüfen und uns zu helfen, unsere Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus!
Freundliche Grüße von den Menschen von freiheitsfoo,"
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