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Niedersächsisches-TransparenzgesetzWorum geht es?
Aus diesem Grund hat sich 2013 ein parteipolitisch unabhänigiges "Bündnis für Transparenz in Niedersachsen" gebildet, um dessen Einführung zu fordern und praktisch zu unterstützen. Der AK Vorrat Hannover hatte die Bündnisbildung angestoßen, wir von freiheitsfoo sind Teil dieses Bündnisses. Die seit Anfang 2013 neu amtierende rot-grüne Landesregierung Niedersachens hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein solches Gesetz endlich zu verwirklichen. Auf diesen Wikiseiten soll die Entwicklung grob nachvollzogen werden. 5.4.2015 - Anfrage an das Nds. Justizministerium
für einen Bericht auf unserem Blog bitten wir um folgende Infomationen für das in Vorbereitung befindliche Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz für Niedersachsen: 1.) Wie ist der Stand der Dinge der Gesetzgebung, welche Zeitpläne gibt es derzeit für Einbringung und Verabschiedung dieses Gesetzes? 2.) In welcher Form und in welchem Umfang wurden oder werden bei der Reform zivilgesellschaftliche Stimmen oder andere in Sachen Informationsfreiheits-/Transparenzgesetz erfahrene Gruppen oder Einzelne zu Rate gezogen oder gehört? 3.) Auf welche Informationen soll der Bürger mittels dieses Gesetzes Zugang erhalten dürfen bzw. an welche Behörden (Land/Kommunen/vom Land betriebene Gesellschaften) soll sich der Bürger mit Hilfe dieses Gesetzes wenden dürfen? 4.) Wie sind die Regelungen zur Kostenfreiheit/-gestaltung von Informationsabfragen in diesem Zusammenhang angedacht? 5.) Werden die Informationsabfragen anonym durchführbar sein? Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße, 7.4.2015 - Antwort vom Nds. Justizministerium
Ihre Anfrage zum Sachstand des Gesetzentwurfs zur Regelung der Informationsfreiheit in Niedersachsen beantworte ich gerne wie folgt: Die Erarbeitung eines Referentenentwurfes dauert derzeit noch an. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns im derzeitigen Stadium noch nicht zu Einzelheiten äußern können. Es sind u.a. die Fragen zu klären, ob und ggf. wie die Kommunen und ggf. zivilgesellschaftliche Gruppierungen einbezogen werden und wie die praktische Umsetzung aussehen könnte. Die Einbringung eines Entwurfes in den Landtag ist für das 4. Quartal 2015 geplant. Genaueres entnehmen Sie bitte der im Anhang befindlichen Antwort auf die Kleine Anfrage vom 3.2.2015 (Landtagsdrucksache 17/2870), dort unter Ziffer 3. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße Auszug aus der Kleinen Anfrage vom 3.2.2015
Wie weit ist das Justizministerium bei der Entwicklung des Transparenzgesetzes, und wann ist mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zu rechnen? Antwort In den vergangenen zehn Jahren ist die Gewährung eines voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Dokumenten für die Bürgerinnen und Bürger fast überall in Deutschland zum Standard geworden. Niedersachsen zählt zu den fünf Ländern, in denen ein solcher Anspruch noch nicht besteht. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben vor diesem Hintergrund in ihrem Koalitionsvertrag vom Februar 2013 vereinbart, ein Landesinformationsfreiheitsgesetz zu beschließen. Sie wollen sich dabei an dem am 6. Oktober 2012 in Kraft getretenen Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbGVBl. 2012 S. 271) orientieren. In ihrer Sitzung vom 9. April 2013 hat die Landesregierung beschlossen, dass das Justizministerium den Entwurf dieses Gesetzes federführend erarbeiten wird. Regelungskern eines Informationsfreiheitsgesetzes ist es, jeder Person einen Anspruch auf voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen zu verschaffen. Im Unterschied zu den meisten Informationsfreiheitsgesetzen anderer Länder und auch zu dem von der FDP-Fraktion in dieser Legislaturperiode in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf (Drs. 17/278) soll sich der vom Justizministerium zu erarbeitende Entwurf für ein Niedersächsisches Informationszugangsgesetz jedoch nicht auf die Gewährung eines voraussetzungslosen Informationszugangsanspruchs beschränken. Vielmehr soll darin nach Vorbild des Hamburgischen Transparenzgesetzes ein weiterer Schritt unternommen und die öffentlichen Stellen des Landes nicht nur verpflichtet werden, Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren, sondern darüber hinaus proaktiv bestimmte amtliche Dokumente und aufbereitete Informationen in einem Transparenzregister mit Suchfunktion im Internet zu veröffentlichen. Damit ist das Gesetzgebungsvorhaben ein wichtiger Baustein in der Open-Data-Strategie der Landesregierung. Über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens hat das Justizministerium den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages zuletzt am 5. Februar 2014 unterrichtet. Wie in der Unterrichtung dargelegt, ist es beabsichtigt, alle Ebenen der Verwaltung, an die sich das Gesetz wenden soll, angemessen in das Verfahren einzubinden. Dazu fanden Ende 2013 ressortübergreifende Fachgespräche mit den obersten Landesbehörden sowie mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände statt. In dem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde insbesondere die mögliche Einbeziehung der Kommunen in den Geltungsbereich des Gesetzes sowohl im Hinblick auf das Antragsverfahren als auch im Hinblick auf das Transparenzregister diskutiert. Diesbezüglich sind unterschiedliche Regelungsmodelle bis hin zu Opt-in- oder Opt-out-Lösungen denkbar. In Anbetracht des weiten Anwendungsbereichs eines Informationszugangsgesetzes sind für die Erstellung eines Gesetzentwurfs mit einer Vielzahl von Landesbehörden und anderen öffentlichen Stellen umfangreiche Abstimmungsprozesse erforderlich, die derzeit noch andauern. Der weiterhin große Abstimmungsbedarf wurde auch in der lebhaften Diskussion deutlich, die sich anlässlich des vom Studieninstitut des Landes Niedersachsen veranstalteten 4. Niedersächsischen Verwaltungsforums Anfang Dezember 2014 unter den anwesenden Führungskräften der Landesverwaltung über die Umsetzung und die Folgen eines Niedersächsischen Informationszugangsgesetzes entspann. Der Bedeutung des Gesetzesvorhabens entsprechend soll der Diskussionsprozess fortgeführt und insgesamt sorgfältig aufbereitet werden. Die Einbringung eines Gesetzesentwurfs ist für das 4. Quartal 2015 geplant. Subjektive Interpretation
30.11.2015 - Antwort auf weitere Nachfrage an das Nds. Justizministerium
In Anbetracht des weiten Anwendungsbereichs und der Bedeutung des Gesetzes sind leider immer noch umfangreiche Abstimmungsprozesse mit einer Vielzahl von Landesbehörden und anderen öffentlichen Stellen erforderlich. Das Justizministerium hat einen Entwurf erstellt, der in die Abstimmung mit den weiteren Ressorts der Landesregierung und der Staatskanzlei gegeben wurde. Eine genaue zeitliche Planung lässt sich derzeit schwer einschätzen. Das Justizministerium plant jedoch, einen Entwurf im Frühjahr 2016 in die Verbandsanhörung zu geben. (...)
17.6.2016 - Weitere Pressenachfrage an das nds. Justizministerium
können Sie uns etwas zum aktuellen Stand der Dinge zum neuen Transparenzgesetz mitteilen? Falls die Verbandsanhörung dazu schon läuft, lief oder sich in Planung befindet: Wann soll diese starten, wann ist die Abgabefrist für Stellungnahmen und welche einzelnen Verbände und Personen wurden zur Abgabe einer Stellungnahme im Einzelnen eingeladen? Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
17.6.2016 - Flotte Antwort vom Justizministerium aus Hannover
der aktuelle Stand ergibt sich aus einer Mündlichen Anfrage (Antwort zu Ziffer 3), die im Juni-Plenum des Landtags von der Landesregierung beantwortet wurde. Die Mündliche Anfrage lautete: "16. Welche politischen Initiativen plant die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode? Abgeordnete Editha Lorberg, Angelika Jahns und Mechthild Ross-Luttmann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Vorbemerkung der Abgeordneten Die Braunschweiger Zeitung (BZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 25. Mai 2016 über eine Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion in Braunschweig. Laut BZ ließ sich die Fraktion von Ministerpräsident Weil berichten, „was die Landesregierung noch so vor hat, von Polizeigesetz bis Transparenzgesetz“. 1. Über welche Vorhaben der Landesregierung wurde der SPD-Landtagsfraktion berichtet? Die Landesregierung hat im Zuge der Klausurtagung die wesentlichen Leitlinien aus den einzelnen Ressortbereichen vorgestellt. Bestandteil dieser Leitlinien waren auch die verschiedenen Gesetzesvorhaben der Landesregierung, wie z. B. die Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (NSOG) und das Niedersächsische Informationszugangsgesetz, siehe hierzu die Antwort auf die Anfrage „Welche Gesetze plant die Landesregierung?“ vom 17.12.2015 (17/4865). 2. Welchen Zeitplan hat die Landesregierung gegenwärtig zur Einbringung der im Koalitionsvertrag von Anfang 2013 angekündigten Änderungen im Polizei- und Ordnungsrecht in den Landtag, oder wurde das Gesetzvorhaben aufgegeben? Im laufenden umfangreichen Novellierungsverfahren zum Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) ist die Verbandsbeteiligung gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) am 13.05.2016 abgeschlossen worden. Derzeit wird der Gesetzentwurf (GE) um die wesentlichen Ergebnisse dieser Verbandsbeteiligung gemäß § 39 Abs. 2 GGO überarbeitet. Darüber hinaus werden die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2016 zum Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) erforderlichen Änderungen, die umgehend nach Bekanntwerden der Entscheidung ermittelt worden sind, in den GE eingearbeitet. Nach der Fertigstellung des geänderten Gesetzentwurfs erhalten die betroffenen Ressorts erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Anschluss daran wird der GE der Staatskanzlei zur nochmaligen Normprüfung vorgelegt. Schließlich erhalten auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände, die kommunalen Spitzenverbände und die anderen Stellen, wie die Landesbeauftragte für den Datenschutz, die bereits im Rahmen der Verbandsbeteiligung zur Stellungnahme aufgefordert wurden, erneut die Gelegenheit, Stellung zu den neu eingefügten Änderungen zu nehmen. Nach erneuter Kabinettsbefassung ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung nach der Sommerpause in den Landtag einzubringen. 3. Welchen Zeitplan hat die Landesregierung gegenwärtig zur Einbringung des im Koalitionsvertrag von Anfang 2013 angekündigten Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild in den Landtag? Oder wurde das Gesetzvorhaben aufgegeben? Das Justizministerium hat im Jahr 2015 den Referentenentwurf eines Niedersächsischen Informationszugangsgesetzes erarbeitet, zu dem Stellungnahmen der übrigen Ressorts und weiterer oberster Landesbehörden eingeholt worden sind. Die umfangreichen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet und es wird ein überarbeiteter Entwurf erstellt. Die Vorlage eines überarbeiteten Referentenentwurfes soll nach der Sommerpause erfolgen, die Einbringung eines Regierungsentwurfs in den Landtag ist für Anfang des Jahres 2017 geplant." Eine Verbandsanhörung ist also noch nicht erfolgt. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit einstweilen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
Subjektive Anmerkung zur Antwort der Pressestelle des nds. Justizministeriums
Rückblick: Aussagen aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag
"Die rot-grüne Koalition wird ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz beschließen. Sie orientiert sich dabei am Hamburger Transparenzgesetz." Seite 80 Koalitionsvertrag: "Die rot-grüne Koalition wird endlich auch in Niedersachsen eine umfassende Open-Data-Strategie mit einem modernen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorlegen. Es soll staatliche Stellen verpflichten, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen. Nur in begründeten Ausnahmetatbeständen – so zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz öffentlicher Belange – soll der Informationszugang im Einzelfall verwehrt bleiben."
31.1.2017 - Verkündigung eines Gesetzentwurfs "Niedersächsisches Informationszugangsgesetz (NIZG)"
Pressemitteilung des nds. Innenministeriums
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 31. Januar 2017 den Entwurf eines Informationszugangsgesetzes beschlossen. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz stellte den Gesetzentwurf vor: „Das ist ein Bürgergesetz. Sie erhalten einen Auskunftsanspruch gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Wissen ist die Grundlage für die Teilnahme an Demokratie. Wissen ist auch Grundlage für das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Informationen dienen immer auch dem kritischen Dialog in einer offenen Gesellschaft. Das Gesetz ist ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie."
Gesetzentwurf
Presserezeption
11.2.2017 - Kritik als Blogbeitrag vom freiheitsfoo
12.2.2017 - Pressenotiz dazu
Rund vier Jahre nach der letzten Niedersachsen-Landtagswahl und weniger als ein Jahr vor der nächsten Wahl hat die rot-grüne Landesregierung am 31.1.2017 den Entwurf für ein "Informationszugangsgesetz" vorgestellt. Wie dieser Entwurf zustande gekommen ist und wessen Interessen im Laufe dieser Zeit besonderen Eingang gefunden haben bleibt aufgrund der mangelhaften Informationspolitik des Justizministeriums verborgen, lässt sich allerdings erahnen. Mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten "Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz" hat der Entwurf allerdings inhaltlich wenig zu tun. In einer Kritik an dem Entwurf kommt das freiheitsfoo zu dem Schluß, dass es besser wäre, gar kein Gesetz zur Durchsetzung des Informationsfreiheits-Bürgerrechts anzugehen als den Entwurf wie bislang bekannt umzusetzen. Der Effekt dieses Gesetzes wäre eine Verschlechterung der derzeitigen Informationszugangs-Praxis und das Verbauen der Chance auf ein echtes und zeitgemäßes Transparenzgesetz. Das vorgeschlagene, weniger als halbherzige Gesetz birgt ein gefährliches Potential, bürgerliches Misstrauen in Kommune, Stadt und Land sowie in die Parteipolitik im Allgemeinen zu nähren. Die Kritik des freiheitsfoos macht sich an fünf Punkten fest: 1. Praktischer Totschlag der Informationsfreiheit mittels Gebührenkeule 2. Ausschluss wichtiger Stellen von Beauskunftungspflicht 3. Kein Hauch von Transparenzgesetz 4. Vertane Chance durch Nicht-Nutzung eines innovativen OpenData-Ansatzes 5. Intransparenz und fehlende Kooperationsbereitschaft des rot-grünen Gesetzgebers von Anfang an Der Blogbeitrag mit Details und Erläuterungen findet sich hier: https://freiheitsfoo.de/2017/02/11/nds-informationszugangsgesetz-oje/
5.3.2017 - Presseanfrage zu Anhörung und Stellungnahmeeinholungen im Landtag
am 31.1.2017 stellte die niedersächsische Justizministerin der Öffentlichkeit einen Entwurf für ein "Niedersächsisches Informationszugangsgesetz (NIZG)" vor. Können Sie uns dazu folgende Fragen beantworten? 1.) Welcher Ausschuss des Nds. Landtags behandelt diesen Gesetzentwurf? 2.) Welche Gruppen und Personen wurden zur schriftlichen Stellungnahme und zu welcher Frist eingeladen? 3.) Welche weitere Gruppen und Personen wurden oder werden zu einer mündlichen Anhörung eingeladen (werden)? 4.) Falls es schon einen Termin dazu gibt: Wann wird in dem zuständigen Ausschuss dieser Gesetzentwurf (voraussichtlich) behandelt? Viele gute Grüße,
9.3.2017 - Antwort von der Landtagsverwaltung
ich antworte Ihnen auf die unten angefügte Mail; allerdings kann die Antwort nur kurz ausfallen. Ihre Fragen unterstellen, dass der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung vorliegt; das ist indes nicht der Fall. Daher lassen sich Ihre Fragen derzeit nicht beantworten. Soweit hier bekannt, ist der Entwurf, auf dessen Vorstellung Sie sich beziehen, seitens der Landesregierung in die sog. Verbandsanhörung gegeben worden. Wann er in den Landtag eingebracht werden soll, wäre im Justizministerium zu erfragen. Mit freundlichem Gruß xxx
9.3.2017 - Rückfrage an die Landtagsverwaltung
vielen Dank für die Antwort und die Aufklärung. Können Sie uns mitteilen, welche Gruppen und Personen zu der Verbandsanhörung zur Stellungnahme eingeladen worden sind und zu wann deren Stellungnahme eingegangen sein soll oder müssen/sollen wir uns mit diesen Fragen an eine andere Stelle wenden? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
10.3.2017 - Weiterverweisen seitens der Landtagsverwaltung
10.3.2017 - Weiter-Nachfragen bei der Pressestelle der nds. Landesregierung
nach Information durch Herrn Rasche von der Landtagsverwaltung sollen wir uns mit der folgenden Frage an Sie wenden: Können Sie uns mitteilen, welche Gruppen und Personen zu der Verbandsanhörung zum Entwurf des NIZG eingeladen worden sind und zu wann deren Stellungnahme eingegangen sein soll? Vielen Dank und viele gute Grüße,
10.3.2017 - Antwort aus dem nds. Justizministerium
vielen Dank für Ihre Anfrage, die die Staatskanzlei zur Beantwortung an uns weitergeleitet hat. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 31. Januar 2017 den durch das Niedersächsische Justizministerium vorgelegten Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen gebilligt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Im Zuge der Verbandsbeteiligung besteht derzeit für insgesamt rund 150 Stellen und Organisationen die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Hierunter fallen neben mehreren Institutionen des Landes und den kommunalen Spitzenverbänden v.a. berufsständische Organisationen, Kammern und Verbände sowie Versicherer und Naturschutzorganisationen. Anlässlich der Übersendung des Gesetzentwurfs an die vorgenannten Stellen und Organisationen wurde das Ende der Stellungnahmefrist auf den 15. März 2017 festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
10.3.2017 - Nochmaliges Nachhaken bei dem nds. Justizministerium nach der Liste der zur Anhörung angeschriebenen
vielen Dank für die so schnelle Rückmeldung und Information! Können Sie uns mitteilen, um welche Gruppen und Personen es sich im einzelnen dabei handelt und auf welchem Wege die Zusammenstellung zustandegekommen ist? Vielen Dank und viele gute Grüße,
13.3.2017 - Antwort aus dem Justizministerium mit Nennung der zur Verbandsanhörung angeschriebenen Verbände
im Anhang übersende ich Ihnen die Liste der Verbände, die zu dem Entwurf des NIZG angehört werden. Bei der Zusammenstellung sind alle Ressorts um die Benennung von aus ihrer Sicht zu beteiligenden Verbänden gebeten worden. Im Übrigen haben wir uns darum bemüht, möglichst alle Verbände zu erfassen, deren Belange durch den Gesetzentwurf berührt sind. Ich hoffe, ihnen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen + + +
14.3.2017 - Zwei Nachfragen an das nds. Justizministerium
vielen Dank für die Auflistung! Dazu haben wir folgende zwei Nachfragen: 1.) Wir zählen 131 Verbände/Gruppen. Sie sprachen in Ihrer vorherigen E-Mail von "rund 150 Stellen und Organisationen", die angeschrieben worden seien. Fehlen in der Auflistung noch weitere Gruppen? 2.) Können Sie nachvollziehbar begründen, wieso (beispielsweise) der Anglerverand Niedersachsen, der Ring der Abendgymnasien in Niedersachsen, das Ritterschaftliche Kreditinstitut in Stade und der Wirtschaftsverband Gartenbau um Stellungnahme zu dem Entwurf für ein Landes-"Informationszugangsgesetz" angeschrieben worden sind, nicht aber das "Bündnis für Transparenz in Niedersachsen" oder aber eine Gruppe wie die unsrige, die Teil dieses Bündnisses ist, es sogar mit-gegründet hat? Vielen Dank für die Mühen mit unseren Anfragen und viele gute Grüße,
15.3.2017 - Antwort aus dem Justizministerium I
vielen Dank für Ihre ergänzende Frage. Wir haben auf Ihre Anregung (zur Anzahl der Beteiligten) hin in der übersandten Datei eine fortlaufende Nummerierung eingefügt. Für Fragen steh ich gern zur Verfügung. Ihre weitere Frage zur Beteiligung habe ich an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Sie werden von dort kurzfristig Antwort erhalten. Ich hoffe, ihnen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
15.3.2017 - Antwort aus dem Justizministerium II
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. März, das unsere Pressestelle zur Beantwortung der Frage 2 an mich weitergeleitet hat. Sie fragen, weshalb an der Anhörung zum Niedersächsischen Informationszugangsgesetz nicht das Bündnis für Transparenz in Niedersachsen und die Gruppe freiheitsfoo beteiligt worden sind. Nach meinem Verständnis handelt es sich bei dem Bündnis für Transparenz in Niedersachsen um keinen eigenständigen Verband, sondern um einen Zusammenschluss von mehreren Verbänden, darunter Mehr Demokratie e.V., Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Transparency International e.V., die an der Anhörung zum Niedersächsischen Informationszugangsgesetz beteiligt wurden. Im Übrigen wurde der Gesetzentwurf am 31. Januar 2017 von Justizministerin Niewisch-Lennartz in einer Pressekonferenz vorgestellt und auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministerium (abrufbar unter http://www.mj.niedersachsen.de/startseite/themen/niedersaechsisches_informationszugangsgesetz_nizg/niedersaechsisches-informationszugangsgesetz-nizg-150667.html) eingestellt. Dadurch erhielten auch Personen und Einrichtungen, die nicht an dem Anhörungsverfahren beteiligt wurden, die Möglichkeit, von dem Gesetzentwurf Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern. Selbstverständlich kann auch die Gruppe freiheitsfoo gerne zu dem Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen Stellung nehmen. Wenngleich die im Beteiligungsverfahren gesetzte Frist heute abläuft, wird es eine gewisse Zeit erfordern, die eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten. Daher könnte eine etwaige Stellungnahme der Gruppe freiheitsfoo auf jeden Fall noch bis Ende März 2017 berücksichtigt werden. Vorsorglich füge ich den Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen im Anhang bei. Mit freundlichen Grüßen Niedersächsisches Justizministerium
28.3.2017 - Einreichung der Stellungnahme vom freiheitsfoo zum NIZG
2.1.2023 - Presseanfrage an die Grünen im Nds. Landtag
im aktuellen rot-grünen Koalitionsvertrag für Niedersachsen wird u.a. die Einführung eines Transparenzgesetzes vereinbart. In den Webpräsentationen der grünen Landtagsfraktion zur Planung der Umsetzung des Koalitionsvertrages kommt dieser Punkt nicht mehr vor. Wir möchten dazu berichten und würden daher gerne wissen: 1) Wer ist seitens der Fraktion Ansprechperson für das Transparenzgesetz? 2) Welchem Ministerium ist die Erstellung zugeordnet? Dem Justizministerium? 3) Wie ist der Stand der Planung? 4) Wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen? 5) Ist die Legislativeingabe von Ulrich Eberhardt aus Göttingen zur Einführung eines Transparenzgesetzes von Anfang Mai 2022 noch im parlamentarischen Prozess? 6) Werden zivilgesellschaftliche Gruppen an der Entstehung beteiligt? Wir bitten freundlich um Beantwortung der Fragen bis zum 12.1.2023. Viele gute Grüße und ein gutes 2023!
17.1.2023 - Antwort vom Nds. Justizministerium
Mit freundlichen Grüßen xxx Niedersächsisches Pressesprecher Justizministerium
Kategorie(n): Gesetz |