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VideoüberwachungDerDeutschenBankHannoverNordstadt

Die Filiale der Deutschen Bank an der Kreuzung Engelbosteler-Damm/ Kopernikusstraße betreibt zwei Videoüberwachungskameras. Die Kamera in der Nähe von dem Filialen-Eingang ist augenscheinlich auf die gesamte Kreuzung, und die seitliche Videokamera auf den Bürgersteig Engelbosteler-Damm ausgerichtet. Um die Videoüberwachung von dem öffentlichem Raum zu beenden, traten wir bis jetzt zwei mal mit der Filiale in Kontakt.

Ansicht Eingangsseite der Filiale

Seitliche Ansicht der Filiale

1. Besuch am 11.11.2013

Beim ersten Kontakt haben wir von dem Mitarbeiter vor Ort die Information bekommen, dass das Videoüberwachungssystem nur aktiv ist und aufzeichnet, wenn ein Überfall stattfindet. Allerdings sei er auch überfragt, und verwies uns auf den nächsten Tag, an dem der Filialleiter auch vor Ort sei.

2. Besuch am 12.11.2013

Am nächsten Tag war der Filialleiter vor Ort, allerdings sehr kurz angebunden, und wies uns auch schnell darauf hin, dass er überfragt sei, und die (Beschwerde-) Zentrale in Frankfurt sich um unser Anliegen kümmern könne. Daraufhin wurden Kontaktdaten ausgetauscht, und innerhalb von zwei Wochen soll eine schriftliche Stellungnahme der Deutschen Bank zu den Videoüberwachungssystemen eintreffen.

3. Kontakt am 14.11.2013

Heute ging die Stellungnahme vom Kundenservice der Deutschen Bank ein. Da uns die Antwort nicht befriedigen kann, wird eine erneute Anforderung gestellt, das Videoüberwachungssystem nach §6b BDSG zu betreiben.

Stellungnahme der Deutschen Bank

4. Kontakt am 15.11.2013

Die Kamera am Eingang der Filiale wurde überrschanderweise deutlich eingedreht, so dass augenscheinlich keine Aufzeichnung und Überwachung des öffentlichen Raumes mehr stattfinden kann.

Eingedrehte Videokamera am Filialen-Eingang

Bleibt allerdings noch die Kamera an der Westseite des Gebäudes, die offensichtlich den Bürgersteig sowie die Straße einsieht.

5. Kontakt am 16.11.2013

Folgender Brief wurde heute an den entsprechenden Ansprechpartner der Deutschen Bank geschickt:

"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion auf unsere Beschwerde.
Ihre Entscheidung, das in der Filiale angebrachte Videoüberwachungssystem überprüfen zu lassen, begrüßen wir sehr.
Und es freut uns, dass die Videokamera an der Seite vom Eingang so ausgerichtet wurde, dass augenscheinlich in den
öffentlichen Bereich nicht mehr eingesehen werden kann.
Allerdings ist die zweite Kamera, die an der Westseite angebracht ist, nicht eingeschwenkt und somit verstoßen Sie
weiterhin offensichtlich in mindestens zwei Zusammenhängen gegen §6b BDSG und greifen in die Persönlichkeitsrechte
der Passanten ein.
Wir würden uns freuen, wenn auch die zweite Videoüberwachungskamera im Außenbereich innerhalb von vier Wochen nach
Eingang dieses Briefes bei Ihnen deutlich anders ausgerichtet wird und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet wird.
Oder abgebaut wird.
Bitte geben Sie uns noch eine entsprechende Rückmeldung.
Vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen verbleiben
xxx und die Menschen von freiheitsfoo."

6. Kontakt am 25.11.2013

Folgender Brief ist heute bei uns eingegangen.

2. Stellungnahme der Deutschen Bank

7. Kontakt am 27.11.2013

Als Antwort und aus den im Brief dargestellten Diskrepanzen wurde heute erneut an Brief an den Ansprechpartner der Deutschen Bank geschickt.

"Sehr geehrter xxx,
auch dieses mal vorweg und ernst gemeint: Danke für Ihre zügige Stellungnahme zu unserem Schreiben vom 16.11.2013!
Beim Lesen Ihrer Antwort haben sich ein paar Fragen aufgetan, um deren Antwort wir hiermit bitten möchten:
Sie schreiben:
• "Auch ein Ausspähen der Örtlichkeiten Tage vor der Tatausführung und verdächtiges Verhalten lässt sich auf diese Weise gut eruieren und zur späteren Recherche vorhalten."
Bei unserem ersten Besuch Ihrer Filiale am 11.11. hat man uns erzählt, dass das Videoüberwachungssystem generell inaktiv sei und nur dann aktiv geschaltet werde, wenn ein Überfall stattfindet.
Unsere erste Frage:
1.) Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz zu Ihren letzten schriftlichen Ausführungen und wie ist das Videoüberwachungssystem nun tatsächlich eingestellt?
Sie schreiben:
• "Gerade im Außenbereich werden - so zeigt die Erfahrung - Straftaten kurz vor der Ausführung (Maskierung / Demaskierung) vorbereitet und können so mit deutlicher Erleichterung für die Ermittlungsbehörden mit Überführung der Täter aufgeklärt werden."
Weiterhin:
• "Da dies Fakten sind, die Ihnen mit Sicherheit bekannt sein dürften [...]"
Diese Fakten sind uns leider nicht bekannt. Von daher unsere Bitte:
2.) Bitte reichen Sie uns doch diese angeblichen Fakten z.B. in Form unabhängiger Untersuchungen, Statistiken, Studien oder sonstwie nach. Und bitte fügen Sie auch noch an, in welcher konkreten Form Sie dahingehend eine Verhältnismäßigkeitsabwägung durchgeführt haben, denn der Einsatz einer Videoüberwachungsanlage stellt in jedem Fall einen Grundrechtseingriff dar. Mindestens ist das aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung davon betroffen.
3.) In wie vielen Fällen konnte eine Straftat an Ihrer Filiale am Engelbosteler Damm in Hannover belegbar mittels der dortigen Videoüberwachungstechnik verhindert werden?
4.) Und in wie vielen Fällen konnte eine Straftat an oder in dieser Filiale mittels Ihrer Videoüberwachungstechnik aufgeklärt werden, was ansonsten nachweislich nicht möglich gewesen wäre?
Sie schreiben fernerhin:
• "Einen Verstoß gegen § 6B BDGS können wir jedoch nicht erkennen."
Wir gehen davon aus, dass Sie damit den § 6b des BDSG meinten und möchten daraus den Absatz 2 zitieren:
• "Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen."
5.) Wo befinden sich die Hinweisschilder, die rechtzeitig, also noch vor dem Betreten eines potentiell von Ihren Videokameraanlagen überwachten Bereichs, im Innen- wie im Außenbereich die Passanten und Filialbesucher auf diesen Umstand aufmerksam machen und somit den § 6b (2) BDSG erfüllen?
Abschließend möchten wir Sie bitten, für einen etwaigen späteren Besuch von uns oder von anderen interessierten Menschen die für diese Videoüberwachungsanlage entsprechend § 4g und § 4e BDSG notwendige Dokumentation vorzuhalten.

Wir würden uns freuen, wenn Sie dafür sorgen würden, Ihre Videoüberwachungsanlage (und zwar nicht nur an dieser Filiale!) endlich entsprechend den gültigen Rechtsvorschriften auszuführen und behalten uns eine Anrufung des Landesdatenschutzbeauftragten vor.
Vielen Dank für Ihre Mühen und die Geduld mit uns im voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
die Menschen von freiheitsfoo."

8. Kontakt am 14.12.2013

Folgender Brief kam als Antwort zu uns:

3. Stellungnahme der Deutschen Bank

Wie wir damit umgehen, wird sich zeitnah zeigen.

Es wurde über dieses Thema ein Blogbeitrag verfasst: http://freiheitsfoo.de/2013/11/27/videoueberwachung-durch-die-deutsche-bank/

9. Kontakt am 18.01.2014

Heute habend wir, vom Feiertags-Stress befreit, einen weiteren Brief an die Deutsche Bank geschickt. Zusätzlich haben wir den Landesdatenschutzbeauftragten von Niedersachsen eingeschaltet, mit der Bitte, die Situation vor Ort zu prüfen und zu beurteilen.

Ein weiterer Brief an die Deutsche Bank

Abbau der Videoüberwachungs-Kameras Anfang 2018

Anfang des Jahres 2018 wurden die von uns kritisierten VIdeoüberwachungskameras abgebaut. Ob es sich um einen temporären Zustand handelt, oder ob die Bank-Filiale grundsätzlich keine Kameras zukünftig betreiben möchten ist nicht klar.

Forderansicht der Deutschen Bank-Filiale ohne Videoüberwachungskamera

Die östliche Fassade der Deutschen Bank-Filiale ohne Videoüberwachungskamera

Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 13.01.2018 11:30 Uhr