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Wahlprüfstein-LT-Wahl-NordrheinWestfalen-2017

Intro


Am 14.5.2017 finden in Nordrhein-Westfalen Landtagswahlen statt.

Wir senden allen an der Wahl teilnehmenden Parteien (sofern wir deren E-Mail-Erreichbarkeit ohne Mega-Aufwand ermitteln konnten) einen Fragenkatalog zu und dokumentieren hier deren Antworten.


Anschreiben (versendet am 18.2.2017)


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen möchten wir, die Menschen von der Initiative freiheitsfoo, Sie darum bitten, uns als Wahlprüfstein eine Stellungnahme einigen Themen mit Bezug zu Bürger- und Menschenrechten zukommen zu lassen.

Wir übersenden Ihnen dazu anliegend einen Fragenkatalog. Die Antworten bzw. Stellungnahmen, die wir von Ihnen dazu erbitten, sollen möglichst in einem einzelnen bündigen Satz beantwortet werden, dürfen auf jeden Fall aber die maximale Länge von 200 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten. Längere Anworten werden abgeschnitten und nicht veröffentlicht.

Wenn Sie möchten, können Sie zu einzelnen oder zu allen Fragen eine zusätzliche, umfänglichere Stellungnahme einreichen. Diese darf jedoch nicht mehr als 3000 Zeichen lang sein und wird nur in einem Sekundärlink veröffentlicht, taucht also in der vergleichenden Übersicht der eingegangenen Parteien-Antworten nicht auf.

Die uns eingehenden Antworten, die die Zeichenlänge nicht überschreiten, werden von uns ungekürzt im Internet veröffentlicht, wir werden zudem über die Rückmeldungen bloggen und berichten.

Wir bitten Sie um Einreichung der Stellungnahme bis zum 17. März 2017.

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,

die Menschen vom freiheitsfoo.

+ + +

Wahlprüfsteine/Fragenkatalog

1. Wie ist Ihre Haltung zum Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei?

2. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

3. Wie stehen Sie zu der These, dass "Datenschutz nicht zum Täterschutz werden dürfe"?

4. Was halten Sie von einer Vereinheitlichung der Versammlungsgesetze auf Bundesebene?

5. Befürworten Sie die Forderung nach einem öffentlich einsehbaren Kataster aller Überwachungskameras, unabhängig ob diese von privater oder staatlicher Hand betrieben werden?

6. Welche Meinung haben Sie zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

7. Wie stehen Sie zur Einführung eines Landes-Transparenzgesetzes für Nordrhein-Westfalen?

8. Was ist Ihre Haltung zu einer gesetzlichen Befugnis zum Einsatz von Staatswanzen ("Staatstrojaner", "Quellen-TKÜ") für Landespolizei und Landes-Inlandsgeheimdienst ("Landesamt für Verfassungsschutz")?

9. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray angesichts einer Ächtung dieses chemischen Kampfstoffes bei kriegerischen Auseinandersetzungen durch die Vereinten Nationen?

10. Inwiefern rechnen Sie einer polizeilichen, offenen Videoüberwachung des öffentlichen Raums Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu?

11. Sind Sie für oder gegen eine pseudonmisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

12. Was halten Sie von der Abschaffung des (Straf)Tatbestandes der Vermummung im Zusammenhang mit Versammlungen?

13. Sind Sie für oder gegen die Abschaffung einer Anmeldepflicht von Kleinstversammlungen?

14. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass alle öffentlichen Stellen zur Kontaktaufnahme mit den Bürgern E-Mail-Kontakte mit der Möglichkeit zur PGP-Verschlüsselung anbieten können müssen?

15. Wie bewerten Sie die Erlaubnis zum Einsatz von "V-Leuten" bei der Polizei ("Polizeispitzel")?


Liste von zur Wahl stehenden Parteien


In der Reihenfolge, wie bei Wikipedia aufgelistet (Stand 18.2.2017)

  • SPD (info@nrwspd.de)
  • CDU (info@cdu-nrw.de)
  • Bündnis 90/Die Grünen (info@gruene-nrw.de)
  • FDP (info@fdp-nrw.de)
  • Piratenpartei (kontakt@piratenpartei-nrw.de)
  • Die Linke (lgs@dielinke-nrw.de)
  • AfD (geschaeftsstelle@afd.nrw)
  • Freie Wähler (geschaeftsstelle@nw.freiewaehler.eu)

Die Liste ist vermutlicherweise nicht vollständig.


25.3.2017 - Nachhaken bei den größeren Parteien, die noch immer nicht gewantwortet haben.


Eine Woche nach "Einsendeschluß" haben wir folgende Parteien noch einmal angeschrieben und um Antwort bzw. wenigstens Rückmeldung gebeten:

  • SPD
  • FDP
  • Piratenpartei
  • Die Linke
  • AfD


Kurzantworten


Eintragung in der chronologischen Folge des Eingangs


Thema: Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei


CDU: Da unter den Einsatzmitteln der Polizei NRW bislang eine nicht-tödliche wirkende Distanzwaffe fehlt, befürworten wir den Einsatz von Tasern im Streifendienst.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir brauchen Taser nicht, denn die Polizei in NRW ist bereits gut ausgestattet und qualifiziert. Wir befürchten, dass die Hemmschwelle beim Einsatz von Tasern sinkt und diese häufig eingesetzt werden.

AfD: Um den Eigenschutz der Polizeibeamten zu verbessern, fordern wir, leistungsfähige Elektroschocker [...] einzuführen. Der Elektroschocker als Distanzwaffe kann den Schusswaffengebrauch situationsabhängig ersetzen.

FDP: Taser als Distanzmittel zum Eigenschutz stehen den Polizisten in NRW bisher nicht zur Verfügung. Sie können die taktische Lücke zwischen Pfefferspray, Einsatzmehrzweckstock und Schusswaffe schließen.

Die Linke: Wir lehnen Taser ab. Mit dem Tasereinsatz gehen unkalkulierbare gesundheitliche Risiken einher. Nicht technische Hochrüstung, gute Ausbildung hilft bei der Deeskalation zwischen Bürger und Polizei.

Piratenpartei: Wir lehnen den Einsatz von Elektroschockpistolen ab, denn die Polizei ist ausreichend bewaffnet und benötigt die Geräte nicht. Zudem sind auch Elektroschockpistolen potenziell tödliche Waffen.


Thema: Polizeiliche BodyCams


CDU: Positiv, weil Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Body-Cams potenzielle Angreifer abschrecken und im Bedarfsfall gerichtsverwertbare Beweisaufnahmen liefern.

Bündnis 90/Die Grünen: Bodycams schaffen Einsatztransparenz und Schutz vor Gewalt, gleichzeitig greifen sie in die Privatsphäre ein. Eine Ausweitung des Modellprojekts hängt von der Evaluation ab.

AfD: Bodycams können durch ihre sichtbaren Tragweise Gewalttäter abschrecken und hierdurch den Polizeibeamten schützen. Sie können Einsatzgeschehen dokumentieren und Beweise sichern, die ansonsten nicht verfügbar wären.

FDP: Der Einsatz von BodyCams kommt nur situationsangemessen, anlassbezogen und verfassungsrechtlich sauber infrage. In NRW soll dazu ein Pilotprojekt starten.

Die Linke: Mit Body-Cams geht immer ein Eingriff in die Privatsphäre der Bürger einher. Dass die versprochenen positiven Wirkungen eintreten, ist mehr als zweifelhaft. Daher lehnen wir Body-Cams ab.

Piratenpartei: Bodycams schaffen eine neue Distanz zur Polizei da alle Personen, die sich Polizeibeamten zuwenden, riskieren aufgezeichnet zu werden. So geht weiteres Vertrauen zur Polizei verloren.


Thema: "Datenschutz - Täterschutz"


CDU: Die CDU unterstützt diese These ausdrücklich: Jedenfalls bei schweren bzw. schwersten Straftaten müssen Datenschutzbelange des Täters hinter dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse zurücktreten.

Bündnis 90/Die Grünen: Die These geht von einer falschen Annahme aus. Datenschutz gilt für jede Person. Wirksame Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung sind auch unter Beachtung des Datenschutzes möglich.

AfD: Die AfD steht für eine konsequente Kriminalitätsbekämpfung. (...) Die AfD fordert eine signifikante personelle und ausrüstungstechnische Stärkung der Polizei, um die Aufklärungsquote zu steigern und dadurch die Abschreckung zu erhöhen.

FDP: Ermittlungen müssen mit den Grundrechten vereinbar sein. Täter können durch anlassbezogene und verdachtsabhängige Maßnahmen überführt werden, die aber verhältnismäßig zum Straftatverdacht sein müssen.

Die Linke: Datenschutz schützt in erster Linie alle Bürgerinnen und Bürger davor, Opfer von Ausspähung und Datenmissbrauch zu werden. Mit Daten lassen sich heutzutage Millionen verdienen - auch durch Kriminelle.

Piratenpartei: Datenschutz ist ein Grundrecht und schützt ALLE Menschen gleichermaßen.


Thema: Vereinheitlichung der Versammlungsgesetze auf Bundesebene


CDU: Im Rahmen der Föderalismusreform I von 2006 wurde die Gesetzgebungszuständigkeit für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder übertragen. Daran sollte festgehalten werden.

Bündnis 90/Die Grünen: Seit 2006 sind die Länder für das Versammlungsrecht zuständig. Das soll so bleiben. Wir werden prüfen, ob ein Landesversammlungsgesetz in Anbetracht der sehr detaillierten Rechtsprechung sinnvoll ist.

AfD: Wir bejahen das Prinzip der Subsidiarität: In diesem Sinne ist es sinnvoll, dass Bundesländer aufgrund der vorhandenen Bevölkerungsstruktur und Besiedlung sowie der Art und Häufigkeit von Versammlungen eigene ...

FDP: Eine gewisse Einheitlichkeit für NRW ist gegeben, da das Bundesversammlungsgesetz noch gilt. Generell sollte die Kompetenz in der Hand liegen, die für Polizeirecht zuständig ist – nämlich die Länder.

Die Linke: Die Ausgestaltung des Versammlungsrechts den Ländern zu überlassen war eine falsche Entscheidung. Bei einer Vereinheitlichung ist daher für uns allein die Frage, wie sie inhaltlich gestaltet wird.

Piratenpartei: Wir Piraten möchten in NRW z. B., dass die Teilnahme an Sitzblockaden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Grundsätzlich sollte das Versammlungsrecht in Deutschland jedoch einheitlich sein.


Thema: Überwachungskamera-Kataster


CDU: Nein, weil damit ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand verbunden wäre und der praktische Mehrwert eines solchen Katasters nicht ersichtlich ist.

Bündnis 90/Die Grünen: Kataster bieten eine gute Kontrollmöglichkeit für von staatlicher Seite ausgeführte Videoüberwachung. Wir wollen mehr Transparenz und werden deshalb auch die Einführung eines Katasters prüfen.

AfD: Wir möchten die Bürger grundsätzlich durch direkte Demokratie stärker mit einbinden. Dies setzt voraus, dass sie über entsprechende Informationen verfügen. In diesem Sinne wäre Ihre Forderung durchaus sinnvoll.

FDP: Überwachungskameras sind nur anlassbezogen im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts einzusetzen und müssen vor Ort auch kenntlich gemacht werden. Ein öffentliches Kataster lehnen wir jedoch ab.

Die Linke: Diese Forderung ist im Sinne des Transparenzprinzips bei der Datenerhebung sinnvoll. Offen ist aus unserer Sicht, ob wirklich jede Kamera und mit welchen technischen Details gespeichert werden sollte.

Piratenpartei: Ja, denn es muss allgemein bekannt und einsehbar sein, wer wo und wann zu welchem Zweck den öffentlichen und öffentlich begehbaren Raum überwacht.


Thema: Flächendeckenden Videoüberwachung des ÖPNV


CDU: Wir befürworten Videoüberwachung und Live-Beobachtung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im unmittelbaren Umfeld von Bahnhöfen und Haltestellen.

Bündnis 90/Die Grünen: Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume lehnen wir ab. Im ÖPNV wünschen wir uns statt einer Ausweitung der Videoüberwachung mehr Ansprechparter*innen für die ÖPNV-Nutzer*innen.

AfD: Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren im öffentlichen Raum verschlechtert. Maßnahmen, die geeignet sind, Menschen mehr Sicherheit zu geben, halten wir daher für sinnvoll. Wir treten aber ...

FDP: Videoüberwachung muss stets anlassbezogen erfolgen. Im ÖPNV erfolgt dies im Rahmen des Hausrechts der Verkehrsbetriebe bzw. der DB im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

Die Linke: Eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums lehnen wir ab - das gilt selbstverständlich auch für Verkehrsmittel. Häufen sich Straftaten, muss die Polizei reagieren. Da hilft keine Kamera.

Piratenpartei: Menschen sollen Busse und Bahnen ohne Angst vor Überwachung nutzen können, flächendeckenden Videoüberwachung lehnen wir daher ab. Wenn notwendig, kann Personal vor Ort Sicherheit gewährleisten.


Thema: Landes-Transparenzgesetz


CDU: Die CDU hält das bestehende Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) für ausreichend.

Bündnis 90/Die Grünen: Ein Transparenzgesetz ist unbedingt erforderlich, aber leider an der SPD gescheitert. Die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz bei uns oben auf der Agenda.

AfD: Da wir die Inhalte eines solchen Gesetzes nicht kennen, können wir es nicht mit unserem Programm abgleichen.

FDP: Informationsbedürfnis und berechtigte Schutzinteressen müssen in angemessener Relation stehen. Wir fordern die grundsätzliche Veröffentlichung von künftigen aus Steuermitteln finanzierten Gutachten.

Die Linke: Eine transparente Verwaltung ist für uns wichtiger Teil einer Demokratisierung der Demokratie. Wer aber offen gelegte Daten kommerziell nutzt, muss dafür zur Kasse gebeten werden.

Piratenpartei: Die Einführung ist überfällig. Wir Piraten haben als einzige Fraktion ein Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht. Es wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt.


Thema: "Staatstrojaner" für Landespolizei und -inlandsgeheimdienst


CDU: Diese Befugnisse sind erforderlich, damit Polizei und Verfassungsschutz ihren gesetzlichen Auftrag auch im digitalen Raum erfolgreich erfüllen können.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir sind gegen diese Befugnis, weil die technischen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt und das Computergrundrecht nicht ausreichend geschützt werden kann.

AfD: Der verfassungsgemäß geschützte Privatraum muss geschützt bleiben. Der Einsatz der genannten Maßnahmen sollte nur bei erkannter Gefahr, in der Regel mit richterlicher Genehmigung, möglich sein.

FDP: Den Einsatz von Staatstrojanern sehen wir Freie Demokraten kritisch, besonders haben wir Zweifel, ob den Vorgaben des BVerfG zur reinen Quellen-Telekommunikationsüberwachung entsprochen werden kann.

Die Linke: Die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ lehnen wir ab. Zugleich muss der Einsatz der Überwachung von Telefon und Messenger-Diensten stärker begrenzt werden.

Piratenpartei: Verdeckte digitale Hausdurchsuchung und -verwanzung, den Einsatz eines Staatstrojaners, lehnen wir grundsätzlich ab. Staatliche Schadsoftware schadet der Sicherheit der Informationstechnik insgesamt.


Thema: Pfefferspray


CDU: Das von der nordrhein-westfälischen Polizei eingesetzte Pfefferspray ist ein aus dem Fruchtfleisch subtropischer Chilipflanzen gewonnener, natürlicher Stoff, der international nicht geächtet wird.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir sehen den Einsatz von Pfefferspray kritisch, weil es zu gesundheitlichen Schädigungen führen kann. Pfefferspray darf deshalb nur unter engen Voraussetzungen eingesetzt werden.

AfD: Wir halten Pfefferspray für ein geeignetes Mittel, um in Bedrohungssituationen angemessen ohne den Einsatz von Schusswaffen reagieren zu können. Wir treten aber dafür ein, dass die Ausrüstung der Polizei optimiert wird.

FDP: Gegen den im konkreten Anwendungsfall verantwortungsbewussten Einsatz von Pfefferspray haben wir zum Schutz unserer Beamten gegen Angriffe nichts einzuwenden.

Die Linke: Die LINKE fordert eine deutliche Beschränkung des Pfeffersprayeinsatzes analog zum Schusswaffeneinsatz auf die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben. Bei Demos muss es verboten sein.

Piratenpartei: Die exzessive Anwendung von Pfefferspray bei Polizeieinsätzen muss transparent durch Mengenkontrollen nach den Einsätzen sichtbar gemacht und unterbunden werden.


Thema: Polizeiliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums


CDU: Die gesetzliche Regelung der offenen polizeilichen Videobeobachtung gemäß § 15a PolG NRW ist aus Sicht der CDU verhältnismäßig. Eine echte Videoüberwachung ist im PolG NRW nicht vorgesehen.

Bündnis 90/Die Grünen: Videoüberwachung, ohne dass die Polizei präventiv die Begehung von Straftaten durch schnelles Eingreifen verhindern kann, lehnen wir ab, weil sie sinnlos und unverhältnismäßig ist.

AfD: Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren im öffentlichen Raum verschlechtert. Maßnahmen, die geeignet sind, Menschen mehr Sicherheit zu geben, halten wir daher für sinnvoll. Wir treten aber ...

FDP: Eine flächendeckende generelle Videoüberwachung des öffentlichen Raumes greift in die Persönlichkeitsrechte vieler Menschen ein. Ohne Anlassbezug ist dieser Überwachungsumfang daher unverhältnismäßig.

Die Linke: Aus unserer Sicht ist eine anlasslose polizeiliche Videoüberwachung nicht verhältnismäßig. Erst recht gilt das bei Demonstrationen.

Piratenpartei: Eine polizeiliche, offene und dauerhafte Videoüberwachung des öffentlichen Raumes ist unverhältnismäßig, sie wäre nicht mit den Grund- und Freiheitsrechten der Menschen in Deutschland vereinbar.


Thema: Pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizisten


CDU: Auch eine pseudonymisierte Kennzeichnung dient letztlich der individuellen Identifizierbarkeit von Polizeibeamten und passt angesichts der steigenden Gewalt gegen Polizeibeamte nicht in die Zeit.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir sind dafür und haben sie für Polizeibeamt*innen der Bereitschaftspolizei und Alarmeinheiten eingeführt. Das führt zu mehr Transparenz und stärkt das Vertrauen die Polizei.

AfD: Auch Polizisten haben ein recht auf Schutz ihrer Privatssphäre. Bei Übergriffen ist eine Identifizierung auch mit anonymisierter Kennzeichnung möglich und daher ausreichend.

FDP: Eine generelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten sehen wir kritisch.

Die Linke: Wir setzen uns schon lange für eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten ein. Die Kennzeichnungspflicht muss vor allem bei Großereignissen gelten.

Piratenpartei: Wir begrüssen, dass in NRW die pseudonymisierte Kennzeichnung seit 2016 im Polizeigesetz eingeführt ist. Wir mahnen die Umsetzung an!


Thema: Abschaffung des Vermummungs-Straftatbestands


CDU: Nichts, weil Versammlungsteilnehmer in der Regel keinen nachvollziehbaren Grund haben, sich in der Ausübung ihrer vom Grundgesetz zugesicherten Versammlungsfreiheit zu vermummen.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir sind grundsätzlich dafür, bei Demonstrationen offen die Meinung zu vertreten. Für Verstöße gegen das Vermummungsverbot wollen wir aber wirksame Alternativen zu einer Bestrafung prüfen.

AfD: Die Vermummung dient häufig dazu, verdeckt und unerkannt aus einer friedlichen Demonstration heraus Straftaten zu begehen. Auch würde eine Aufhebung des Verbotes den Einsatz von härteren polizeilichen Mitteln ...

FDP: Wer bei einer Versammlung seine Meinung kundgibt, soll auch sein Gesicht zeigen. Nur friedliche Versammlungen sind grundrechtlich geschützt. Das Vermummungsverbot ist zu Recht ein Straftatbestand.

Die Linke: Die Abschaffung des Straftatbestands könnte zur Deeskalation zwischen Demonstranten und Polizei beitragen. Vermummungen sind häufig Anlass für unverhältnismäßige und eskalierende Eingriffe.

Piratenpartei: Wir Piraten setzen uns in NRW dafür ein, dass ein Verstoss gegen das Vermummungsverbot künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet wird.


Thema: Anmeldefreiheit für Kleinversammlungen


CDU: Die CDU sieht keinen Änderungsbedarf im Hinblick auf die bestehende Anmeldepflicht für Versammlungen.

Bündnis 90/Die Grünen: Sollte es zu einem eigenen Versammlungsgesetz in NRW kommen, müssen darin unbürokratische Regelungen für Kleinstversammlungen getroffen werden.

AfD: Bereits jetzt sieht das geltende Recht Ausnahmen von der Anmeldepflicht vor. Diese erscheinen uns ausreichend.

FDP: Die grundsätzliche Pflicht zur Anmeldung wollen wir nicht ändern. Jedoch ist Art. 8 GG verfassungskonform auszulegen, sodass Spontanversammlungen bereits heute zulässig sind.

Die Linke: Eine Anmeldepflicht von Kleinstversammlungen ist unnötig. Wir wollen die Hürden für die Ausübung demokratischer Rechte senken.

Piratenpartei: Für Kleinstversammlungen, z.B. bis zu 10 Personen, können Anmeldungen unterbleiben, sofern kein Schutz, z.B. im öffentlichen Straßenraum o.ä., zu organisieren ist.


Thema: PGP-Mail-Zugang für Behörden und Ämter


CDU: Diese Möglichkeit, die z.B. in Bayern bereits seit Jahren angeboten wird, ist auch für Nordrhein-Westfalen erstrebenswert.

Bündnis 90/Die Grünen: Das halten wir für eine sehr gute Idee. Wir haben die Behörden deshalb im nordrhein-westfälischen E-Government-Gesetz verpflichtet, einen verschlüsselten Zugang anzubieten.

AfD: Mit dieser Frage haben wir uns noch nicht befasst.

FDP: Unser Ziel, ist eine sichere Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen. Hierzu wollen wir ein ambitionierteres eGovernment-Gesetz erarbeiten als es Rot-Grün erlassen hat.

Die Linke: Die Forderung unterstütze ich. Für Behörden Insellösungen für Verschlüsselung und Zertifizierung für viel Geld entwickeln zu lassen ist vollkommen irre. Da könnte NRW mit gutem Beispiel vorangehen.

Piratenpartei: Auf Initiative der Piraten wurde bereits im Juli 2014 ein Prüfauftrag dazu beschlossen. Die Bereitstellung der freien Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu Behörden ist nach E-GovG NRW bis 7/2017 umzusetzen.


Thema: Polizeispitzel


CDU: Die CDU befürwortet den Einsatz von Vertrauenspersonen als ständige Informanten sowohl bei der Polizei als auch beim Verfassungsschutz.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir sehen den Einsatz von Vertrauenspersonen kritisch. Sie können nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden und es muss ein klares Controlling-System – auch für die V-Personenführer – geben.

AfD: V-Leute sin insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität unserer Ansicht nach für die Innere Sicherheit unverzichtbar.

FDP: Zur Aufdeckung krimineller Handlungen ist dies in bestimmten Fällen erforderlich.

Die Linke: In einzelnen Deliktsfeldern schwerer Kriminalität kann das notwendig sein. Wie alle verdeckten Maßnahmen der Polizei muss es neben der gerichtlichen aber auch eine parlamentarische Kontrolle geben.#

Piratenpartei: Der Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Polizei ist grundsätzlich problematisch, da deren Arbeit nicht transparent ist und nicht kontrolliert werden kann. Auf einen Einsatz ist daher zu verzichten.


Sonstige Rückmeldungen


19.2.2017 - AfD: Fragen werden weitergeleitet an die Programmkommission.


Langantworten


Ebenfalls in chronologischer Reihenfolge:


28.3.2017 - AfD


Zu 1.) und 2.)

Polizeibeamte werden immer häufiger Ziel brutalster Angriffe. 2014 stieg die Zahl auf 5764 Angriffe. Um den Eigenschutz der Polizeibeamten zu verbessern, fordern wir, leistungsfähige Elektroschocker, wirksame Schutzwesten und Bodycams als zusätzliche Ausrüstung einzuführen.

Der Elektroschocker als Distanzwaffe kann den Schusswaffengebrauch situationsabhängig ersetzen. Die verwendeten Schutzwesten entsprechen nicht dem derzeitigen Stand der Technik. Bodycams können durch ihre sichtbaren Tragweise Gewalttäter abschrecken und hierdurch den Polizeibeamten schützen. Sie können Einsatzgeschehen dokumentieren und Beweise sichern, die ansonsten nicht verfügbar wären.

Zu 3.)

Die AfD steht für eine konsequente Kriminalitätsbekämpfung. (...) Die AfD fordert eine signifikante personelle und ausrüstungstechnische Stärkung der Polizei, um die Aufklärungsquote zu steigern und dadurch die Abschreckung zu erhöhen.

Zu 4.)

Wir bejahen das Prinzip der Subsidiarität: In diesem Sinne ist es sinnvoll, dass Bundesländer aufgrund der vorhandenen Bevölkerungsstruktur und Besiedlung sowie der Art und Häufigkeit von Versammlungen eigene Lösungen finden. Eine Änderung streben wir daher nicht an.

Zu 5.)

Wir möchten die Bürger grundsätzlich durch direkte Demokratie stärker mit einbinden. Dies setzt voraus, dass sie über entsprechende Informationen verfügen. In diesem Sinne wäre Ihre Forderung durchaus sinnvoll.

Zu 6.)

Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren im öffentlichen Raum verschlechtert. Maßnahmen, die geeignet sind, Menschen mehr Sicherheit zu geben, halten wir daher für sinnvoll. Wir treten aber grundsätzlich für eine Verstärkung der Polizeipräsenz ein.

Zu 7.)

Da wir die Inhalte eines solchen Gesetzes nicht kennen, können wir es nicht mit unserem Programm abgleichen.

Zu 8.)

Der verfassungsgemäß geschützte Privatraum muss geschützt bleiben. Der Einsatz der genannten Maßnahmen sollte nur bei erkannter Gefahr, in der Regel mit richterlicher Genehmigung, möglich sein.

Zu 9.)

Wir halten Pfefferspray für ein geeignetes Mittel, um in Bedrohungssituationen angemessen ohne den Einsatz von Schusswaffen reagieren zu können. Wir treten aber dafür ein, dass die Ausrüstung der Polizei optimiert wird.

Zu 10.)

Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren im öffentlichen Raum verschlechtert. Maßnahmen, die geeignet sind, Menschen mehr Sicherheit zu geben, halten wir daher für sinnvoll. Wir treten aber grundsätzlich für eine Verstärkung der Polizeipräsenz ein.

Zu 11.)

Auch Polizisten haben ein recht auf Schutz ihrer Privatssphäre. Bei Übergriffen ist eine Identifizierung auch mit anonymisierter Kennzeichnung möglich und daher ausreichend.

Zu 12.)

Die Vermummung dient häufig dazu, verdeckt und unerkannt aus einer friedlichen Demonstration heraus Straftaten zu begehen. Auch würde eine Aufhebung des Verbotes den Einsatz von härteren polizeilichen Mitteln erfolgen, da sich Straftäter mit Vermummung gegen bestehende Mittel schützen könnten. Beides ist nicht im Sinne friedlicher Demonstranten. Wir lehnen diese Aufhebung daher ab.

Zu 13.)

Bereits jetzt sieht das geltende Recht Ausnahmen von der Anmeldepflicht vor. Diese erscheinen uns ausreichend.

Zu 14.)

Mit dieser Frage haben wir uns noch nicht befasst.

Zu 15.)

V-Leute sin insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität unserer Ansicht nach für die Innere Sicherheit unverzichtbar.


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Zuletzt geändert am 02.05.2017 08:14 Uhr