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Wahlprüfstein-LT-Wahl-SchleswigHolstein-2017

(Auch verfügbar als pdf-Dokument.)

Intro


Am 7.5.2017 finden in Schleswig-Holstein Landtagswahlen statt.

Wir senden allen an der Wahl teilnehmenden Parteien (sofern wir deren E-Mail-Erreichbarkeit ohne Mega-Aufwand ermitteln konnten) einen Fragenkatalog zu und dokumentieren hier deren Antworten.


Anschreiben (versendet am 18.2.2017)


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl im Schleswig-Holstein möchten wir, die Menschen von der Initiative freiheitsfoo, Sie darum bitten, uns als Wahlprüfstein eine Stellungnahme einigen Themen mit Bezug zu Bürger- und Menschenrechten zukommen zu lassen.

Wir übersenden Ihnen dazu anliegend einen Fragenkatalog. Die Antworten bzw. Stellungnahmen, die von von Ihnen dazu erbitten, sollen möglichst in einem einzelnen bündigen Satz beantwortet werden, dürfen auf jeden Fall aber die maximale Länge von 200 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten. Längere Anworten werden abgeschnitten und nicht veröffentlicht.

Wenn Sie möchten, können Sie zu einzelnen oder zu allen Fragen eine zusätzliche, umfänglichere Stellungnahme einreichen. Diese darf jedoch nicht mehr als 3000 Zeichen lang sein und wird nur in einem Sekundärlink veröffentlicht, taucht also in der vergleichenden Übersicht der eingegangenen Parteien-Antworten nicht auf.

Die uns eingehenden Antworten, die die Zeichenlänge nicht überschreiten, werden von uns ungekürzt im Internet veröffentlicht, wir werden zudem über die Rückmeldungen bloggen und berichten.

Wir bitten Sie um Einreichung der Stellungnahme bis zum 10. März 2017.

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,

die Menschen vom freiheitsfoo.

+ + +

Wahlprüfsteine/Fragenkatalog

1. Wie ist Ihre Haltung zum Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei?

2. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

3. Wie stehen Sie zu der These, dass "Datenschutz nicht zum Täterschutz werden dürfe"?

4. Was halten Sie von einer Vereinheitlichung der Versammlungsgesetze auf Bundesebene?

5. Befürworten Sie die Forderung nach einem öffentlich einsehbaren Kataster aller Überwachungskameras, unabhängig ob diese von privater oder staatlicher Hand betrieben werden?

6. Welche Meinung haben Sie zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

7. Wie stehen Sie zur Einführung eines Landes-Transparenzgesetzes für Schleswig-Holstein?

8. Was ist Ihre Haltung zu einer gesetzlichen Befugnis zum Einsatz von Staatswanzen ("Staatstrojaner", "Quellen-TKÜ") für Landespolizei und Landes-Inlandsgeheimdienst ("Landesamt für Verfassungsschutz")?

9. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray angesichts einer Ächtung dieses chemischen Kampfstoffes bei kriegerischen Auseinandersetzungen durch die Vereinten Nationen?

10. Inwiefern rechnen Sie einer polizeilichen, offenen Videoüberwachung des öffentlichen Raums Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu?

11. Sind Sie für oder gegen eine pseudonmisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

12. Was halten Sie von der Abschaffung des (Straf)Tatbestandes der Vermummung im Zusammenhang mit Versammlungen?

13. Sind Sie für oder gegen die Abschaffung einer Anmeldepflicht von Kleinstversammlungen?

14. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass alle öffentlichen Stellen zur Kontaktaufnahme mit den Bürgern E-Mail-Kontakte mit der Möglichkeit zur PGP-Verschlüsselung anbieten können müssen?

15. Wie bewerten Sie die Erlaubnis zum Einsatz von "V-Leuten" bei der Polizei ("Polizeispitzel")?


Liste der zur Wahl stehenden Parteien, die also angeschrieben worden sind


In der Reihenfolge, wie vom Landeswahlleiter aufgeführt:

  • CDU (info@cdu-sh.de)
  • SPD (christian.kroening@spd.de)
  • FDP (landesverband@fdp-sh.de)
  • Bündnis 90/Die Grünen (isabel.sadewasser@sh-gruene.de)
  • Die Linke (info@linke-sh.de)
  • SSW (info@ssw.de)
  • Piratenpartei (geschaeftsstelle@piratenpartei-sh.de)
  • Freie Wähler (geschaeftsstelle@sh.freiewaehler.eu)
  • NPD (info@npd-sh.de)
  • Familien-Partei (info@familien-partei.sh)
  • Maritime Union Deutschlands (konrad.fischer@maritime-union-deutschland.de)
  • Die PARTEI (mail@die-partei-sh.de)


25.3.2017 - Nachhaken bei den größeren Parteien, die noch immer nicht gewantwortet haben.


Zwei Wochen nach "Einsendeschluß" haben wir folgende Parteien noch einmal angeschrieben und um Antwort bzw. wenigstens Rückmeldung gebeten:

  • FDP
  • Die Linke

Außerdem haben wir noch die schleswig-holsteinische AfD angeschrieben, die beim Erstanschreiben mangels Informationen über deren Wahlzulassung noch nicht berücksichtigt worden war.


Kurzantworten


Eintragung in der chronologischen Folge des Eingangs


Thema: Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei


SPD*): Die Landesregierung ist vom taktischen Nutzen der Taser nicht überzeugt. Eine Einführung ist aktuell nicht geplant.

SSW: Wir haben bezüglich des Einsatzes von Tasern noch keine abschließende Auffassung und plädieren für eine Testfase mit Polizisten, die sich freiwillig für einen solchen Test zur Verfügung stellen.

CDU: Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulswaffen (Taser) kann in konkreten Einsatzsituationen ein Mittel darstellen, um eine konkrete Gefahr abzuwehren.

Die Grünen: Wir lehnen den Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei ab.

Piratenpartei: Der Einsatz von Tasern wird die Probleme der Polizei nicht lösen. Selbst Bundespolizisten sehen keinen Bedarf im Streifendienst. Wir lehnen den Einsatz ab und verweisen auf die in Punkt 2 genannten Maßnahmen.

FDP: Die Polizei benötigt neben einer zeitgemäßen technischen Ausstattung auch zweckmäßige Einsatzmittel, die der hochkomplexen Einsatzpraxis im Alltag gerecht werden und in schwierigen Situationen eine Unterstützung ...

Die Linke: DIE LINKE lehnt die Bewaffnung der Polizei mit Elektroschockpistolen ab, da ihr vermeintlicher „nicht-lethaler“ Charakter die Gefahr birgt, die Schwelle zum Einsatz von Waffengewalt zu senken.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Polizeiliche BodyCams


SPD*): Wir werden auf Großveranstaltungen testweise Polizisten mit sogenannten Bodycams ausstatten.

SSW: Der Einsatz von Bodycams sollte getestet werden. Sofern belastbare, positive Testergebnisse vorliegen, werden wir uns einer Einführung nicht verschleißen.

CDU: Die CDU fordert bereits seit längerem, dass die Polizei in Schleswig-Holstein den Einsatz sog. Body-Cams im Rahmen eines Modellversuchs testet. Ein solcher ist derzeit in Planung.

Die Grünen: BodyCams können nützlich sein, kommen für uns aber nur unter strengen Voraussetzungen an den Einsatzort in Betracht. Näheres nach Abschluss des derzeit anlaufenden Pilotprojekts der Landesregierung.

Piratenpartei: Die Piratenpartei lehnt eine grundlose Massenüberwachung ab. Unser Ziel ist es, mit ausreichendem Personaleinsatz, guter Beleuchtung, einer evaluierte Aus- und Fortbildung von Sicherheitskräften, dem ...

FDP: Die FDP ist der Ansicht, dass Modellprojekte mit einer wissenschaftlichen Begleitung und in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden durchgeführt werden sollten.

Die Linke: Hier sind wir noch unentschlossen. Zum einen könnten BodyCams, wenn sie hinreichend gegen Manipulation und Abschaltung gesichert sind, ein Mittel sein, um Fälle des Missbrauchs polizeilicher Macht besser ...

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: "Datenschutz - Täterschutz"


SPD*): Datenschutz und die Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten können nicht einfach gegeneinander aufgewogen werden. Öffentliche Sicherheit sowie Daten und Persönlichkeitsrechten sind gleichermaßen ...

SSW: Datenschutz ist wichtig. Im Rahmen der Regelungen zum Datenschutz muss den Ermittlungsbehörden eine effektive Täterermittlung ermöglicht werden.

CDU: Im Ergebnis dürfen datenschutzrechtliche Belange nicht dazu führen, dass eine effektive Strafverfolgung verhindert wird.

Die Grünen: Deutlicher Widerspruch! Datenschutz dient der Freiheit aller BürgerInnen. Diese darf keinesfalls unverhältnismäßig eingeschränkt werden zwecks Überwachung einiger weniger verdächtiger Personen.

Piratenpartei: Diese These vereinfacht ungerechtfertigt ein komplexes Thema. Datenschutz ist nicht Täterschutz, sondern Menschenschutz. Die informationelle Selbstbestimmung schützt unsere Freiheit und die Grundbedingungen ...

FDP: Die FDP hält die These für falsch. Ermittlungen scheitern in der Regel nicht an datenschutzrechtlichen Hürden, sondern an der geeigneten Technik respektive den begrenzten technischen Mitteln der Sicherheitsbehörden.

Die Linke: Diese These ist Unfug. Als die letzte grundgesetzwidrige Vorratsdatenspeicherung von 2008 bis 2010 in Kraft war, konnten nur 0,1% der in diesem Zeitraum angezeigten Straftaten unter Zuhilfenahme der so ...

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Vereinheitlichung der Versammlungsgesetze auf Bundesebene


SPD*): Das streben wir nicht an.

SSW: Versammlungsrecht ist Landesrecht. Wir als SSW wollen ein Versammlungsrecht, das die Besonderheiten unseres Landes berücksichtigt.

CDU: Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass die Versammlungsgesetze der Länder weitgehende Übereinstimmungen aufweisen. Hierfür sprechen bereits praktische Gründe.

Die Grünen: Sehen wir kritisch. Die Versammlungsgesetze sind schon weitgehend vereinheitlicht, doch wir in Schleswig-Holstein wollen gern – auch weiterhin - eigene fortschrittliche Akzente setzen.

Piratenpartei: Wir lehnen den Alleingang der Landesregierung (SPD, Grüne und SSW) bei der massiven Einschränkung des Versammlungsgesetzes strikt ab und fordern eine Rückkehr zu den Regelungen des Bundesversammlungsgesetzes. ...

FDP: Einer Vereinheitlichung aus Gründen der Rechtseinheit und -sicherheit wird sich die FDP grundsätzlich nicht verschließen, sofern das Versammlungsrecht vorrangig als Grundrechtsgewährleistungsrecht ausgestaltet wird.

Die Linke: DIE LINKE hat die sogenannte Föderalismusreform und damit die Übertragung der Zuständigkeit über das Versammlungsrecht an die Länder abgelehnt. Ein neues Bundesversammlungsgesetz mit höchsten ...

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Überwachungskamera-Kataster


SPD*): Diese Forderung unterstützen wir nicht.

SSW: Nein.

CDU: Nein.

Die Grünen: Ja, dies kann den Grundrechtseingriff mildern. Grundsätzlich ja auch zum Kataster privater Kameras; dies könnte einen wichtigen Überblick über das Gesamtausmaß der Videoüberwachung schaffen.

Piratenpartei: Ja.

FDP: Die FDP steht der Forderung grundsätzlich positiv gegenüber, da ein Kataster - etwa bei den Landesdatenschutzbehörden - und eine Art Meldepflicht die notwendige Möglichkeit zur Kontrolle erhöhen.

Die Linke: Ja.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Flächendeckenden Videoüberwachung des ÖPNV


SPD*): Flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV halten wir für legitim, ihre Umsetzung wird in Schleswig-Holstein bereits durchgeführt. [Das steht allerdings Widerspruch mit Wahlprogramm-Aussage: "Das Prinzip der Unschuldsvermutung und des Verbots der anlasslosen staatlichen Beobachtung ist Leitlinie unserer Sicherheitspolitik."]

SSW: Videoüberwachung im öffentlichen Raum muss im jeweiligen Einzelfall auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. Auch in Personennahverkehr kann daher Videoüberwachung sinnvoll sein.

CDU: Die CDU sieht in einer Videoüberwachung des öffentlichen Personenverkehrs eine Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste in Bussen, Zügen und an Bahnhöfen.

Die Grünen: Flächendeckende Videoüberwachung lehnen wir ab. Sinnvoll sein kann allerdings gezielte Überwachung besonders kriminalitätsträchtiger Bereiche, was auch auf bestimmte Nahverkehrslinien zutreffen kann.

Piratenpartei: Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr wird damit begründet, dass sie die gefühlte Sicherheit erhöhen solle. Einschlägige Untersuchungen zeigen aber, dass sich die Menschen ...

FDP: Eine Ausweitung der Videoüberwachung in Zügen sowie in Bahnhöfen oder Flughäfen kann aus Sicht der FDP durchaus sinnvoll sein. Eine flächendeckende Überwachung ist hingegen unverhältnismäßig.

Die Linke: Videoüberwachung in Bus und Bahn erzeugt nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit, Straftaten werden so nicht verhindert. Es braucht wieder mehr Begleitpersonal in öffentlichen Verkehrsmitteln.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Landes-Transparenzgesetz


SPD*): Ein Transparenzgesetz haben wir bereits im Jahr 2015 verabschiedet.

SSW: Transparenz wird in Schleswig-Holstein in allen Bereichen aktiv gelebt, insofern sehen wir keinen Bedarf für ein zusätzliches Gesetz.

CDU: Aus Sicht der CDU ist in Schleswig-Holstein die Transparenz ausreichend gewährleistet. Insbesondere sichert das Informationszugangsgesetz ein hohes Maß an Zugänglichkeit zu Informationen, die in öffentlichen ...

Die Grünen: Wir freuen uns, dass wir derzeit ein Gesetz verabschieden, das erstmals proaktive Veröffentlichungspflichten für unsere Behörden einführt. Dieses wollen wir künftig konsequent weiter verbessern.

Piratenpartei: Eine offene, transparente und bürgernahe Verwaltung ist die Grundlage für eine vernünftige Form der Bürgerbeteiligung. Wir akzeptieren nicht, dass beispielsweise die Bohrpläne und Anträge von Erdölkonzernen ...

FDP: Die FDP steht der Forderung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung.

Die Linke: Die Einführung eines Transparenzgesetzes für Schleswig-Holstein gehört zu unseren zentralen innenpolitischen Forderungen.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: "Staatstrojaner" für Landespolizei und -inlandsgeheimdienst


SPD*): Die SPD trägt die Norderstedter Erklärung der SPD-Innenminister, wonach Staatstrojaner auch durch schleswig-holsteinische Polizeien und Geheimdienste eingesetzt werden sollen.

SSW: Zunächst gilt es die Erfahrungen des Bundes auszuwerten. Grundsätzlich sind wir jedoch bereit, dieses Thema ergebnisoffen parlamentarisch zu beraten.

CDU: Die CDU hält deshalb die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen für zwingend erforderlich.

Die Grünen: Eine solche Befugnisnorm ist für uns nur denkbar, wenn und soweit sie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht und die Mittel technisch entsprechend ausgestaltet werden können.

Piratenpartei: Das Einschleusen von Software in private Computer lehnen wir vollständig ab, weil dadurch die Sicherheit der Informationstechnik und privatester Daten kompromittiert wird.

FDP: Ein Einsatz in den engen verfassungsrechtlichen Grenzen und technisch auf die Quellen-TKÜ beschränkt durch Landespolizei und Verfassungsschutz sollte aus Sicht der FDP zumindest nicht von vornherein ...

Die Linke: Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware lehnen wir grundsätzlich ab.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Pfefferspray


SPD*): Pfefferspray soll durch die Polizei weiter eingesetzt werden.

SSW: Kriegerische Auseinandersetzungen gehören nicht zur täglichen Arbeit der Landespolizei. Vor diesem Hintergrund sind diese beiden Dinge gesondert zu betrachten und zu beurteilen. Als „milderes Mittel“ kann ...

CDU: Pfefferspray stellt ein, im Vergleich zur Schusswaffe milderes Mittel dar.

Die Grünen: Pfefferspray kann zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen und ist von der Polizei mit größter Umsicht einzusetzen.

Piratenpartei: Die ungehemmte Verwendung von Reizstoffen stellt ebenfalls eine nicht unerhebliche Gefahr dar und kann zu erheblichen, bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Betroffenen führen. Entsprechend der ...

FDP: Ein pauschales Verbot des polizeilichen Einsatzes von Pfefferspray lehnt die FDP ab.

Die Linke: Kritisch. DIE LINKE will in Schleswig-Holstein die Ausrüstung von bei Versammlungen eingesetzten Polizeibeamten mit Pfefferspray und anderen Reizstoffen gesetzlich verbieten.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Polizeiliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums


SPD*): Die SPD hält den geplanten Ausbau von Videoüberwachung des öffentlichen Raums für verhältnismäßig.

SSW: Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Polizei, den öffentlichen Raum durch Videoaufzeichnungen zu überwachen. Gleichwohl unterliegt die Verhältnismäßigkeit aus unserer Sicht immer der Einzelfallprüfung.

CDU: Eine Videoüberwachung an ausgewählten Orten im öffentlichen Raum ist unter Berücksichtigung bestehender Risikopotentiale verhältnismäßig.

Die Grünen: Eine Verhältnismäßigkeit ist nur bei konkretem Anlass denkbar, denn dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung muss ein überwiegendes Gemeinwohlinteresse gegenüberstehen.

Piratenpartei: Videoüberwachung – zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen oder im öffentlichen Nahverkehr – erhöht weder die Aufklärungsquote, noch verhindert sie Straftaten. Stattdessen greift ständige Beobachtung ...

FDP: Eine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist aus Sicht der FDP unverhältnismäßig, hilft niemandem, verlagert nur die Kriminalitätsschwerpunkte und schränkt Grundrechte massiv ein.

Die Linke: Die Videoüberwachung öffentlicher Räume erzeugt ein trügerisches Gefühl von Sicherheit, obwohl durch sie keine Straftaten verhindert werden. Da durch eine flächendeckende Videoüberwachung in die Grundrechte ...

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizisten


SPD*): Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte haben wir bereits 2012 per Erlass eingeführt.

SSW: Wir befürworten die derzeitigen Regelungen zur Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten.

CDU: Nein.

Die Grünen: Dafür. Daher haben wir die Kennzeichnung in dieser Legislaturperiode eingeführt.

Piratenpartei: Polizisten sollen bei geplanten Veranstaltungen eindeutig identifiziert werden können. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss ...

FDP: Die FDP spricht sich dagegen aus, weil es keinen belegbaren Zusammenhang zwischen eingestellten Ermittlungsverfahren und einer fehlenden Kennzeichnung gibt.

Die Linke: Dafür.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Abschaffung des Vermummungs-Straftatbestands


SPD*): Wir haben im Versammlungsgesetz geregelt, dass viele Vergehen, etwa im Bereich Vermummung oder Sitzblockaden, künftig als Ordnungswidrigkeiten und nicht mehr als Straftat behandelt werden.

SSW: Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und nicht als Straftat. Diese Regelung begrüßen wir.

CDU: Die Vermummung von Versammlungsteilnehmern stellt ein erhebliches Risikopotential dar. Die Abschaffung des Straftatbestandes halten wir daher für falsch.

Die Grünen: Dafür. Wir haben die Vermummung in dieser Legislaturperiode entkriminalisiert. Ein Vermummungsverbot muss jetzt angeordnet worden sein, um einen Verstoß als Ordnungswidrigkeit zu ermöglichen.

Piratenpartei: Das Vermummungsverbot ist ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, weil die mögliche und in der Realität immer wieder auftauchenden Identifizierung durch andere Akteure als die Polizei eine Hemmschwelle ...

FDP: Die FDP hält ein Vermummungsverbot bei Versammlungen unter freiem Himmel für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten für unerlässlich.

Die Linke: DIE LINKE ist für die Abschaffung dieses Tatbestandes. Ein verhülltes Gesicht ist kein Indikator dafür, ob eine Personen bei einer Versammlung bzw. aus einer Versammlung heraus Straftaten begehen möchte.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Anmeldefreiheit für Kleinversammlungen


SPD*): Wir sind dafür, dass auch Kleinstversammlungen (also z.B. 2-10 Menschen) ihren Protest bei der Versammlungsbehörde rechtzeitig anmelden müssen.

SSW: Dagegen.

CDU: Aufgrund der Öffentlichkeit von Versammlungen ist deren Teilnehmerzahl nicht von vorn herein feststehend. Aus diesem Grund ist eine grundsätzliche Anmeldepflicht sinnvoll.

Die Grünen: Im Gegensatz zum Bund haben wir in SH keine Anmeldepflicht, sondern nur eine (formlose) Anzeigepflicht. Im Übrigen ist uns der Begriff „Kleinstversammlung“ unklar.

Piratenpartei: Wir befürworten die Abschaffung einer Anzeigepflicht von Kleinstversammlungen und haben dies - vergeblich - im Landtag beantragt. Besonders kleine Versammlungen sollten einer weniger starken Regulierung unterliegen. ...

FDP: Die FDP hält den Verzicht auf die Anmeldepflicht bei Spontan- und Eilversammlungen grundsätzlich für ausreichend.

Die Linke: Dafür.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: PGP-Mail-Zugang für Behörden und Ämter


SPD*): Perspektivisch sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Kommunikation mit öffentlichen Stellen auch komplett digital erledigen können. Auf die genauen Regelungen bei der Verschlüsselung wird man sich in einem ...

SSW: Die derzeitigen Kontaktmöglichkeiten halten wir für zufriedenstellend. Eine Verschlüsselung ist wünschenswert, aber nicht alle Bürger wollen oder haben diese Möglichkeiten. Und auch diese Bürger müssen sich an öffentliche Stellen wenden können.

CDU: Nein.

Die Grünen: Wir begrüßen diese Forderung.

Piratenpartei: Wir wollen ein Recht auf verschlüsselte Kommunikation mit Behörden einführen und haben dies im Landtag beantragt. Zurzeit gibt es kaum Behörden oder andere staatliche Stellen mit denen Bürger verschlüsselt ...

FDP: Sofern dies unbürokratisch und praktikabel umsetzbar ist, wird die Forderung von der FDP grundsätzlich unterstützt.

Die Linke: Diese Forderung begrüßen wir ausdrücklich.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Thema: Polizeispitzel


SPD*): Wir halten den Einsatz von V-Leuten durch die Polizei in der jetzigen Praxis für richtig.

SSW: Polizeispitzel sind uns in Schleswig-Holstein nicht bekannt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Polizeibeauftragte, die hervorragende Arbeit für Polizei und Bevölkerung in unserem Land leistet.

CDU: Der Einsatz von Verbindungs- bzw. Vertrauenspersonen ist für die Sicherheitsbehörden unerlässlich.

Die Grünen: Sehr kritisch. Der Einsatz von V-Leuten sollte nur in extremen Ausnahmefällen unter strengen Anforderungen an die Führung und Aufsicht dieser Personen möglich sein.

Piratenpartei: Der NSU-Skandal hat deutlich gemacht, dass der Einsatz von Vertrauenspersonen hohe Risiken birgt. Deshalb muss der polizeiliche Einsatz von V-Personen auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben und ...

FDP: Die FDP hält den Einsatz von V-Leuten in bestimmten Fällen nach wie vor für notwendig.

Die Linke: In der Vergangenheit haben „V-Leute“ häufig nur dazu gedient, rechtsradikale Strukturen durch staatliche Gelder zu unterstützen (Beispiel: NSU-Komplex). DIE LINKE möchte, dass das V-Leute-Unwesen ersatzlos eingestellt wird.

 *) Die SPD hat uns lediglich "inoffizielle Antworten" mitgeteilt und dieses auch erst nach zähem Nachhaken und z.T. eigenem Vorformulieren der Antworten.


Sonstige Rückmeldungen und Korrespondenz


18.2.2017 - NPD: Nehmen nicht an Landtagswahl teil.


22.2.2017 - SPD: Möchte keine detaillierte Antworten geben.


Sehr geehrter Herr xxx,

wie Sie sich sicher vorstellen können, erhalten wir aktuell eine Vielzahl von Wahlprüfsteinen mit der Bitte um Beantwortung. Das führt dazu, dass wir nicht jede einzelne Anfrage ausführlich bearbeiten können. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben!

Unser Wahlprogramm finden Sie hier: http://spd-wir-machen-das.sh/schleswig-holstein-gerecht-und-modern-spd-wahlprogramm-2017-2022/ Daraus lassen sich Antworten auf die meisten der von Ihnen gestellten Fragen ableiten.

Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

xxx


23.2.2017 - Nachfrage an die SPD, Teil-Selbstbeantwortung unserer Wahlprüfsteine, nochmalige Bitte um Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

wir haben versucht, auf der von Ihnen uns angegebenen Internetseite Antworten zu unseren Wahlprüfstein-Fragen zu finden. Das Ergebnis finden Sie anliegend. Wie Sie sehen können, fand sich in dem von Ihnen verlinkten Wahlprogramm zu keinem einzigen unserer Wahlprüfsteine eine konkrete Antwort bzw. Haltung der SPD. Lediglich in drei Fällen meinen wir, aus den im Wahlprogramm nachzulesenen Aussagen eine Haltung zu einem unserer Wahlprüfsteine entnehmen zu können.

Wir möchten Sie bitten, uns zu den verbleibenden Wahlprüfsteinen Auskunft über die politische Position der schleswig-holsteinischen SPD zu erteilen, damit sich die Wähler bei Interesse ein Bild davon machen können, was Sie von einer SPD-mitgetragenen Landesregierung in Schleswig-Holstein für die nächste Legislaturperionde zu erwarten haben.

Falls unsere Interpretation zu den drei von uns nun selbst beantworteten Wahlprüfsteinen nicht korrekt sein sollte, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Vielen Dank für die Arbeit und viele gute Grüße,


1. Wie ist Ihre Haltung zum Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei?

K.A.

2. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

K.A.

3. Wie stehen Sie zu der These, dass "Datenschutz nicht zum Täterschutz werden dürfe"?

K.A.

4. Was halten Sie von einer Vereinheitlichung der Versammlungsgesetze auf Bundesebene?

K.A.

5. Befürworten Sie die Forderung nach einem öffentlich einsehbaren Kataster aller Überwachungskameras, unabhängig ob diese von privater oder staatlicher Hand betrieben werden?

K.A.

6. Welche Meinung haben Sie zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

K.A.

Vermutung: Die SPD ist gegen eine flächendeckende Videoüberwachung des und im ÖPNV.

Begründung: "Das Prinzip der Unschuldsvermutung und des Verbots der anlasslosen staatlichen Beobachtung ist Leitlinie unserer Sicherheitspolitik."

7. Wie stehen Sie zur Einführung eines Landes-Transparenzgesetzes für Schleswig-Holstein?

K.A.

Vermutung: Die SPD setzt sich für die Einführung eines Transparenzgesetzes ein.

Begründung: "Transparentes staatliches Handeln bildet für uns die Grundlage für eine rege und konstruktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen von Verwaltung und Politik."

8. Was ist Ihre Haltung zu einer gesetzlichen Befugnis zum Einsatz von Staatswanzen ("Staatstrojaner", "Quellen-TKÜ") für Landespolizei und Landes-Inlandsgeheimdienst ("Landesamt für Verfassungsschutz")?

K.A.

9. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray angesichts einer Ächtung dieses chemischen Kampfstoffes bei kriegerischen Auseinandersetzungen durch die Vereinten Nationen?

K.A.

10. Inwiefern rechnen Sie einer polizeilichen, offenen Videoüberwachung des öffentlichen Raums Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu?

K.A.

11. Sind Sie für oder gegen eine pseudonmisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

K.A.

12. Was halten Sie von der Abschaffung des (Straf)Tatbestandes der Vermummung im Zusammenhang mit Versammlungen?

K.A.

13. Sind Sie für oder gegen die Abschaffung einer Anmeldepflicht von Kleinstversammlungen?

K.A.

14. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass alle öffentlichen Stellen zur Kontaktaufnahme mit den Bürgern E-Mail-Kontakte mit der Möglichkeit zur PGP-Verschlüsselung anbieten können müssen?

K.A.

15. Wie bewerten Sie die Erlaubnis zum Einsatz von "V-Leuten" bei der Polizei ("Polizeispitzel")?

K.A.

Vermutung: Die SPD findet den derzeitig praktizierten Einsatz von Polizeispitzeln richtig und möchte daran festhalten.

Begründung: "Wir setzen uns deshalb für eine moderne Landespolizei ein, die eine Bürgerpolizei bleibt."


23.2.2017 - Ein paar nachgetragene Antworten von der SPD


Sehr geehrter Herr xxx,

grundsätzlich gilt. wenn sich keine konkrete Aussage in unserem Programm findet, so können Sie von der Fortführung unser bisherigen Politik ausgehen.

Am Beispiel der Frage 4: Nachdem wir in dieser Legislaturperiode das modernste Versammlungsfreiheitsgesetz in der ganzen Republik verabschiedet haben, streben wir natürlich nicht danach, dass dieses wichtige Grundrecht wieder durch ein Bundesgesetz geregelt wird.

Auch Ihre Frage 12. lässt sich dadurch beantworten, weil wir in diesem Gesetz geregelt haben, dass viele Vergehen, etwa im Bereich Vermummung oder Sitzblockaden, künftig als Ordnungswidrigkeiten und nicht mehr als Straftat behandelt werden.

Dieser Logik folgend, dass keine Aussage im Programm die Fortführung unserer Politik bedeutet, können Sie also auch davon ausgehen, dass beispielsweise Pfefferspray weiter eingesetzt wird (Frage 9.).

Weil Sie in Bezug auf Frage 7. eine Position aus unserem Programm abgeleitet haben, auch dazu kurz: Ein Transparenzgesetz haben wir bereits im Jahr 2015 verabschiedet. Auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, in Frage 11. angesprochen, haben wir bereits 2012 per Erlass eingeführt.

Sie sehen also, dass sich viele Ihrer Fragen bereits durch unsere erfolgreiche Regierungsarbeit in den letzten Jahren erübrigen. Haben Sie also Verständnis, dass wir - wie in meinem ersten Schreiben mitgeteilt - Ihre Anfrage nicht ausführlich beantworten können. Dafür ist die Vielzahl an Wahlprüfsteinen schlicht zu groß.

Mit freundlichen Grüßen

xxx


23.2.2017 - Nicht lockerlassen: Selbstformulierung einiger SPD-Antworten, Bitte um Gegenprüfung


Hallo Herr xxx,

vielen Dank für die ergänzenden Informationen!

Am 23.02.2017 um xxx schrieb xxx:

Sie sehen also, dass sich viele Ihrer Fragen bereits durch unsere erfolgreiche Regierungsarbeit in den letzten Jahren erübrigen.

Mit dieser Argumentation würde sich die Beantwortung jeder Wahlprüfstein-Anfrage erledigen lassen.

Sinn von Wahlprüfsteinen ist aber, auf konkrete Detailfragen die Linie einer Partei abzufragen. Das bisherige Regierungshandeln ist (meistens) das Handeln aus einer Regierungskoalition aus mehreren Parteien, also ein unter Konsensfindung zustande gekommenes Regierungshandeln, dass nicht unbedingt die Haltung einer einzelnen Partei repräsentieren muss.

Deswegen halten wir die Abfrage von unseren Wahlprüfsteinen nach wie vor für legitim.

Wir haben aber Ihren Vorschlag aufgegriffen und neben den von Ihnen bereits gegebenen Informationen weitere Teile unserer Prüfsteine anhand der bisherigen Landesregierungspolitik beantwortet. Sie finden das Ergebnis dieses Abgleichs am Ende dieser Mail und bitte schauen Sie doch einmal drüber, ob das soweit in Ihrem Sinne ist, wenn Sie schon die Antworten nicht selber formulieren müssen.

Zu den Wahlprüfsteinen Nrn. 1, 3 und 14 konnten wir jedoch keine Stellungnahme der schleswig-holsteinischen SPD in Erfahrung bringen. Bitte beantworten Sie uns doch wenigstens diese Punkte.

Nochmals Danke für die Mühe damit und viele gute Grüße,


1. Wie ist Ihre Haltung zum Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei?

K.A.

2. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

Wir werden auf Großveranstaltungen testweise Polizisten mit sogenannten Bodycams ausstatten.

3. Wie stehen Sie zu der These, dass "Datenschutz nicht zum Täterschutz werden dürfe"?

K.A.

4. Was halten Sie von einer Vereinheitlichung der Versammlungsgesetze auf Bundesebene?

Das streben wir nicht an.

5. Befürworten Sie die Forderung nach einem öffentlich einsehbaren Kataster aller Überwachungskameras, unabhängig ob diese von privater oder staatlicher Hand betrieben werden?

Diese Forderung unterstützen wir nicht.

6. Welche Meinung haben Sie zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

Flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV halten wir für legitim, ihre Umsetzung wird in Schleswig-Holstein bereits durchgeführt.

[Allerdings Widerspruch mit Wahlprogramm-Aussage: "Das Prinzip der Unschuldsvermutung und des Verbots der anlasslosen staatlichen Beobachtung ist Leitlinie unserer Sicherheitspolitik."]

7. Wie stehen Sie zur Einführung eines Landes-Transparenzgesetzes für Schleswig-Holstein?

Ein Transparenzgesetz haben wir bereits im Jahr 2015 verabschiedet.

8. Was ist Ihre Haltung zu einer gesetzlichen Befugnis zum Einsatz von Staatswanzen ("Staatstrojaner", "Quellen-TKÜ") für Landespolizei und Landes-Inlandsgeheimdienst ("Landesamt für Verfassungsschutz")?

Die SPD trägt die Norderstedter Erklärung der SPD-Innenminister, wonach Staatstrojaner auch durch schleswig-holsteinische Polizeien und Geheimdienste eingesetzt werden sollen.

9. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray angesichts einer Ächtung dieses chemischen Kampfstoffes bei kriegerischen Auseinandersetzungen durch die Vereinten Nationen?

Pfefferspray soll durch die Polizei weiter eingesetzt werden.

10. Inwiefern rechnen Sie einer polizeilichen, offenen Videoüberwachung des öffentlichen Raums Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu?

Die SPD hält den geplanten Ausbau von Videoüberwachung des öffentlichen Raums für verhältnismäßig.

11. Sind Sie für oder gegen eine pseudonmisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte haben wir bereits 2012 per Erlass eingeführt.

12. Was halten Sie von der Abschaffung des (Straf)Tatbestandes der Vermummung im Zusammenhang mit Versammlungen?

Wir haben im Versammlungsgesetz geregelt, dass viele Vergehen, etwa im Bereich Vermummung oder Sitzblockaden, künftig als Ordnungswidrigkeiten und nicht mehr als Straftat behandelt werden.

13. Sind Sie für oder gegen die Abschaffung einer Anmeldepflicht von Kleinstversammlungen?

Wir sind dafür, dass auch Kleinstversammlungen (also z.B. 2-10 Menschen) ihren Protest bei der Versammlungsbehörde rechtzeitig anmelden müssen.

14. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass alle öffentlichen Stellen zur Kontaktaufnahme mit den Bürgern E-Mail-Kontakte mit der Möglichkeit zur PGP-Verschlüsselung anbieten können müssen?

K.A.

15. Wie bewerten Sie die Erlaubnis zum Einsatz von "V-Leuten" bei der Polizei ("Polizeispitzel")?

Wir halten den Einsatz von V-Leuten durch die Polizei in der jetzigen Praxis für richtig.


23.2.2017 - Noch ein paar "inoffizielle Antworten" der SPD


Sehr geehrter Herr xxx,

gerne tue ich Ihnen den Gefallen, und gebe Ihnen noch eine inoffizielle Einschätzung zu den drei von Ihnen angesprochenen Fragen.

Frage 1: Die Landesregierung ist vom taktischen Nutzen der Taser nicht überzeugt. Eine Einführung ist aktuell nicht geplant.

Frage 3: Datenschutz und die Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten können nicht einfach gegeneinander aufgewogen werden. Öffentliche Sicherheit sowie Daten und Persönlichkeitsrechten sind gleichermaßen wichtige Schutzgüter. Die Abwägung muss im jeweiligen Einzelfall immer wieder neu getroffen werden.

Frage: 14: Perspektivisch sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Kommunikation mit öffentlichen Stellen auch komplett digital erledigen können. Auf die genauen Regelungen bei der Verschlüsselung wird man sich in einem Dialog einigen.

Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass Sie die untenstehenden Antworten sowie meine Einschätzungen nicht als offiziell beantwortete Wahlprüfsteine der SPD veröffentlichen können. Der von mir angesprochene zeitliche Aufwand kommt nicht durch die Beantwortung der Fragen zustande, sondern durch die passgenaue Abstimmung der einzelnen Formulierungen. Wie ich bereits ausführte, ist das in diesem Fall nicht möglich. Deshalb kann es also keine offizielle SPD-Position sein.

Wenn Sie den untenstehenden Text dennoch veröffentlichen wollen, dann bitte mit dem Hinweis, dass das Ihre Einschätzungen auf Basis Ihrer Recherchen sind. Weil es keine offizielle Aussagen der SPD Schleswig-Holstein sind, habe ich daran auch keinerlei Korrekturen/Anpassungen vorgenommen.

Ich denke mit diesem Verfahren ist uns allen gedient. Sie haben eine Einschätzung unseres Programmes und wir müssen nicht den umfänglichen Freigabeprozess in Gang setzen, die wir in diesem Fall zeitlich ohnehin nicht leisten können.

Mit freundlichen Grüßen
xxx


Langantworten


Ebenfalls in chronologischer Reihenfolge:


7.3.2017 - Piratenpartei


1. Wie ist Ihre Haltung zum Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei?

Der Einsatz von Tasern wird die Probleme der Polizei nicht lösen. Selbst Bundespolizisten sehen keinen Bedarf im Streifendienst. Wir lehnen den Einsatz ab und verweisen auf die in Punkt 2 genannten Maßnahmen.

2. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

Die Piratenpartei lehnt eine grundlose Massenüberwachung ab. Unser Ziel ist es, mit ausreichendem Personaleinsatz, guter Beleuchtung, einer evaluierte Aus- und Fortbildung von Sicherheitskräften, dem Einsatz weiblicher Beamten, einer bessere Einsatzvor- und -nachbereitung und deeskalierender Kommunikation, Bedingungen zu schaffen, die wirksam und dauerhaft Gewalt verhindern. Zumal internationale Studien (z.B. University of Cambridge und RAND Europe) vor einem um 15 % höheren Risiko von Gewalt gegen Polizeibeamte mit BodyCams sprechen.

3. Wie stehen Sie zu der These, dass "Datenschutz nicht zum Täterschutz werden dürfe"?

Diese These vereinfacht ungerechtfertigt ein komplexes Thema. Datenschutz ist nicht Täterschutz, sondern Menschenschutz. Die informationelle Selbstbestimmung schützt unsere Freiheit und die Grundbedingungen einer freiheitlichen Gesellschaft. Wir Piraten sagen: Privatsphäre ist nicht verhandelbar! Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen und sind mit der Meinungsfreiheit oberstes Gut unserer demokratischen Gesellschaft. Im Gegenteil, das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt und die Privatsphäre gesetzestreuer Bürger bedingungslos geachtet werden.

4. Was halten Sie von einer Vereinheitlichung der Versammlungsgesetze auf Bundesebene?

Wir lehnen den Alleingang der Landesregierung (SPD, Grüne und SSW) bei der massiven Einschränkung des Versammlungsgesetzes strikt ab und fordern eine Rückkehr zu den Regelungen des Bundesversammlungsgesetzes. Wir fordern mindestens folgende Änderungen an dem schleswig- holsteinischen Versammlungsfreiheitsgesetz:

- Videoüberwachung friedlicher Demos stoppen: Die Videoüberwachung von Demonstrationen per Hubschrauber, Mini-Drohne oder Kamerawagen schüchtert ein und hält Menschen vom Demonstrieren ab. Wir Piraten sind gegen eine vorbeugende Videoüberwachung von Demonstrationen.

- Keine präventiven Teilnahmeverbote: Wir Piraten lehnen es ab, Personen von vornherein von der Teilnahme an einer Versammlung auszuschließen. Jeder soll das Recht und die Chance bekommen, friedlich an einer Versammlung teilzunehmen.

- Durchsuchung beliebiger Personen verhindern: Nichts rechtfertigt die Durchsuchung beliebiger friedlicher Demonstrationsteilnehmer. Wir wollen nur diejenigen Personen durchsuchen lassen, bei denen Anhaltspunkte für das Mitführen verbotener Gegenstände bestehen.

- Keine bürokratischen Anzeigepflichten: Bevor eine Versammlung angekündigt werden darf, sind umfangreiche Angaben zum Ablauf zu machen. Dadurch wird die Freiheit der Gestaltung der Versammlung gehemmt und diese bürokratisiert. Das schreckt von der Organisation von Versammlungen ab. Wir Piraten lehnen Anzeigepflichten, die über das Bundesversammlungsgesetz hinaus gehen, ab.

Wir fordern außerdem die Zulassung unabhängiger und neutraler Demonstrationsbeobachter. Diese Beobachter sollen mit offiziellen Identifikationsdokumenten ausgestattet werden, um sich damit frei bewegen zu können und Ton- sowie Bildaufnahmen von Rechtsverletzungen zu Beweiszwecken anfertigen zu können. Diese Aufzeichnungen sind von der Beschlagnahme durch die Polizei auszuschließen.

5. Befürworten Sie die Forderung nach einem öffentlich einsehbaren Kataster aller Überwachungskameras, unabhängig ob diese von privater oder staatlicher Hand betrieben werden?

Ja.

6. Welche Meinung haben Sie zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr wird damit begründet, dass sie die gefühlte Sicherheit erhöhen solle. Einschlägige Untersuchungen zeigen aber, dass sich die Menschen nach Installation von Kameras auf Dauer auch nicht sicherer fühlen - zurecht, denn eine Kamera kann niemandem zu Hilfe kommen und verhindert keine Gewalt. Videoüberwachung erhöht weder die Aufklärungsquote, noch verhindert sie Straftaten. Stattdessen greift ständige Beobachtung unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein und führt zu einem angepassten Verhalten. Wir lehnen eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Flächen und Räume deshalb strikt ab. Wir setzen uns stattdessen für wirksame Maßnahmen der Kriminalprävention ein.

7. Wie stehen Sie zur Einführung eines Landes-Transparenzgesetzes für Ihr Bundesland?

Eine offene, transparente und bürgernahe Verwaltung ist die Grundlage für eine vernünftige Form der Bürgerbeteiligung. Wir akzeptieren nicht, dass beispielsweise die Bohrpläne und Anträge von Erdölkonzernen geheim gehalten werden. Deswegen wollen wir in Schleswig-Holstein ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild schaffen, bei dem die meisten Verträge, Daten und Informationen selbstständig veröffentlicht werden müssen. Die Offenlegungspflichten sollen für Land und Kommunen gelten. Die generellen Ausnahmen vom Informationsanspruch des Bürgers für Landtag, Justiz, Landesrechnungshof und Ministerien wollen wir streichen. Gerade am Verfahren zum Erlass von Gesetzen, an die sich jeder Bürger zu halten hat, besteht ein hohes öffentliches Interesse. Aber auch die Tätigkeit der Justiz und die Prüfungen des Landesrechnungshofs sollen transparent erfolgen.

8. Was ist Ihre Haltung zu einer gesetzlichen Befugnis zum Einsatz von Staatswanzen ("Staatstrojaner", "Quellen-TKÜ") für Landespolizei und Landes-Inlandsgeheimdienst ("Landesamt für Verfassungsschutz")?

Das Einschleusen von Software in private Computer lehnen wir vollständig ab, weil dadurch die Sicherheit der Informationstechnik und privatester Daten kompromittiert wird.

9. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray angesichts einer Ächtung dieses chemischen Kampfstoffes bei kriegerischen Auseinandersetzungen durch die Vereinten Nationen?

Die ungehemmte Verwendung von Reizstoffen stellt ebenfalls eine nicht unerhebliche Gefahr dar und kann zu erheblichen, bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Betroffenen führen. Entsprechend der Empfehlung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter sollte der Einsatz von Reizstoffen wenigstens denselben Voraussetzungen wie der Schusswaffengebrauch unterliegen.

10. Inwiefern rechnen Sie einer polizeilichen, offenen Videoüberwachung des öffentlichen Raums Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu?

Videoüberwachung – zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen oder im öffentlichen Nahverkehr – erhöht weder die Aufklärungsquote, noch verhindert sie Straftaten. Stattdessen greift ständige Beobachtung unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein und führt zu einem angepassten Verhalten. Wir erachten eine polizeiliche, offene Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Flächen und Räume als unverhältnismäßig und lehnen sie deshalb strikt ab. Wir setzen uns stattdessen für wirksame Maßnahmen der Kriminalprävention ein.

11. Sind Sie für oder gegen eine pseudonmisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

Polizisten sollen bei geplanten Veranstaltungen eindeutig identifiziert werden können. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Wir wollen die bisher nur durch Erlass geregelte Kennzeichnungspflicht gesetzlich verankern und auf Einheiten aus anderen Ländern ausdehnen.

12. Was halten Sie von der Abschaffung des (Straf)Tatbestandes der Vermummung im Zusammenhang mit Versammlungen?

Das Vermummungsverbot ist ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, weil die mögliche und in der Realität immer wieder auftauchenden Identifizierung durch andere Akteure als die Polizei eine Hemmschwelle bei der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit bedeutet. Diese ist nicht abstrakt zu rechtfertigen. Die Erhebung personenbezogener Daten, zu denen auch die Identifizierung gehört, ist auch im Entwurf erst bei Vorliegen einer erheblichen Gefahr zulässig. Das abstrakte Vermummungsverbot bleibt hinter dieser Anforderung zurück, obwohl die eigentliche Identifizierung ohne eine erhebliche Gefahr unzulässig bleibt. Deswegen befürworten wir die Abschaffung des generellen Vermummungsverbots.

Bei Vorliegen einer erheblichen Gefährdung für die Versammlung soll ein Vermummungsverbot gegenüber einzelnen Personen angeordnet werden können.

13. Sind Sie für oder gegen die Abschaffung einer Anmeldepflicht von Kleinstversammlungen?

Wir befürworten die Abschaffung einer Anzeigepflicht von Kleinstversammlungen und haben dies - vergeblich - im Landtag beantragt.

Besonders kleine Versammlungen sollten einer weniger starken Regulierung unterliegen. Eine Versammlungsleitung ist hier nicht zwingend erforderlich, da die versammlungsinterne Selbstorganisation noch im Dialog und unter Berücksichtigung der gesamten Teilnehmer erfolgen kann. Die ordnende Funktion der Versammlungsleitung ist daher nicht erforderlich zur Durchführung der Versammlung. Auch kann bei einer Kleinversammlung die Polizei oder sonstige zuständige Behörde die Teilnehmer unmittelbar ansprechen. Damit ist die Funktion einer besonderen Ordnungsgewalt für einen einzelnen Teilnehmer, den Leiter, gegenüber den anderen insoweit nicht erforderlich und damit nicht gerechtfertigt.

14. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass alle öffentlichen Stellen zur Kontaktaufnahme mit den Bürgern E-Mail-Kontakte mit der Möglichkeit zur PGP-Verschlüsselung anbieten können müssen?

Wir wollen ein Recht auf verschlüsselte Kommunikation mit Behörden einführen und haben dies im Landtag beantragt.

Zurzeit gibt es kaum Behörden oder andere staatliche Stellen mit denen Bürger verschlüsselt kommunizieren können. Nicht nur ausländische Geheimdienste, sondern auch Kriminelle können so persönlich relevante Informationen anhören und im schlimmsten Fall missbrauchen. Deshalb wollen wir darauf hinwirken, dass das Land eine Strategie zur verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit staatlichen Stellen vorlegt. Dabei sollten international etablierte und bereits anerkannte Verschlüsselungsverfahren wie OpenPGP und S/MIME genutzt werden. Personen, die verschlüsselte E-Mails nicht nutzen wollen oder können, wollen wir ein verschlüsseltes Online-Kontaktformular zur Verfügung stellen. Auch alle weiteren Internetportale des Landes sollen standardmäßig SSL-verschlüsselt nutzbar werden. In sensiblen Bereichen soll eine unverschlüsselte Nutzung unterbunden werden.

15. Wie bewerten Sie die Erlaubnis zum Einsatz von "V-Leuten" bei der Polizei ("Polizeispitzel")?

Der NSU-Skandal hat deutlich gemacht, dass der Einsatz von Vertrauenspersonen hohe Risiken birgt. Deshalb muss der polizeiliche Einsatz von V-Personen auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben und klaren Anforderungen an die Integrität der V-Personen unterworfen werden.

Den Einsatz von V-Personen durch den Verfassungsschutz lehnen wir - wie die Institution eines Inlandsgeheimdienstes selbst - ab.


27.3.2017 - Vollständige Antworten der FDP zu den Fragen 1 (Taser-Waffen) und 8 (Landestrojaner)


Die Antworten wurden in der Darstellung der Kurzantworten gekürzt, weil sie nicht unerheblich die 200-Zeichen-Grenze überschritten haben.

1. Wie ist Ihre Haltung zum Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei?

FDP: Die Polizei benötigt neben einer zeitgemäßen technischen Ausstattung auch zweckmäßige Einsatzmittel, die der hochkomplexen Einsatzpraxis im Alltag gerecht werden und in schwierigen Situationen eine Unterstützung sind, weshalb aus Sicht der FDP auch erprobt werden sollte, inwiefern Distanzelektroimpulsgeräte als Einsatzmittel in Betracht kommen.

8. Was ist Ihre Haltung zu einer gesetzlichen Befugnis zum Einsatz von Staatswanzen ("Staatstrojaner", "Quellen-TKÜ") für Landespolizei und Landes-Inlandsgeheimdienst ("Landesamt für Verfassungsschutz")?

FDP: Ein Einsatz in den engen verfassungsrechtlichen Grenzen und technisch auf die Quellen-TKÜ beschränkt durch Landespolizei und Verfassungsschutz sollte aus Sicht der FDP zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen werden.


27.3.2017 - Vollständige Antworten der Partei Die Linke


1. Wie ist Ihre Haltung zum Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei?

DIE LINKE lehnt die Bewaffnung der Polizei mit Elektroschockpistolen ab, da ihr vermeintlicher „nicht-lethaler“ Charakter die Gefahr birgt, die Schwelle zum Einsatz von Waffengewalt zu senken.

2. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

Hier sind wir noch unentschlossen. Zum einen könnten BodyCams, wenn sie hinreichend gegen Manipulation und Abschaltung gesichert sind, ein Mittel sein, um Fälle des Missbrauchs polizeilicher Macht besser aufklären zu können. Zum anderen besteht allerdings die Gefahr, dass durch eine solche Ausdehnung von Videoüberwachung ein abschreckender Effekt gegen die Wahrnehmung von Bürgerrecht entsteht. Dieses gilt insbesondere bei Versammlungen, wie etwa Demonstrationen.

Gleich nach der Landtagswahl werden wir das Gespräch mit allen hierfür relevanten Akteuren suchen, um unseren Meinungsbildungsprozess qualifiziert fortzusetzen.

3. Wie stehen Sie zu der These, dass "Datenschutz nicht zum Täterschutz werden dürfe"?

Diese These ist Unfug. Als die letzte grundgesetzwidrige Vorratsdatenspeicherung von 2008 bis 2010 in Kraft war, konnten nur 0,1% der in diesem Zeitraum angezeigten Straftaten unter Zuhilfenahme der so erhobenen Daten aufgeklärt werden (laut Statistiken des BKA).

Es bestehe genug strafprozessuale Mittel (Beschlagnahme von Geräten und Speichermedien bei Hausdurchsuchungen, Sicherstellung der Verbindungsdaten von konkret Tatverdächtigen, etc.), um Täter wirksam ermitteln zu können.

Eine weitere Aushöhlung des Datenschutzes würde Aufklärungsquoten nicht erhöhen, sondern vielmehr das zentrales rechtsstaatliches Prinzip untergraben, dass Ermittlungsmaßnahmen nur gegen konkret Tatverdächtige zu erfolgen haben.

4. Was halten Sie von einer Vereinheitlichung der Versammlungsgesetze auf Bundesebene?

DIE LINKE hat die sogenannte Föderalismusreform und damit die Übertragung der Zuständigkeit über das Versammlungsrecht an die Länder abgelehnt. Ein neues Bundesversammlungsgesetz mit höchsten bürgerrechtlichen Standards bleibt weiterhin ein Ziel unserer Partei.

Wenn allerdings ein Versammlungsgesetz auf Bundesebene niedriger Standards enthalten sollte, wird DIE LINKE für den Erhalt von Landesversammlungsgesetzen mit höheren Standards kämpfen!

5. Befürworten Sie die Forderung nach einem öffentlich einsehbaren Kataster aller Überwachungskameras, unabhängig ob diese von privater oder staatlicher Hand betrieben werden?

Ja.

6. Welche Meinung haben Sie zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

Videoüberwachung in Bus und Bahn erzeugt nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit, Straftaten werden so nicht verhindert. Es braucht wieder mehr Begleitpersonal in öffentlichen Verkehrsmitteln.

7. Wie stehen Sie zur Einführung eines Landes-Transparenzgesetzes für Ihr Bundesland? Die Einführung eines Transparenzgesetzes für Schleswig-Holstein gehört zu unseren zentralen innenpolitischen Forderungen.

8. Was ist Ihre Haltung zu einer gesetzlichen Befugnis zum Einsatz von Staatswanzen ("Staatstrojaner", "Quellen-TK ") für Landespolizei und Landes-Inlandsgeheimdienst ("Landesamt für Verfassungsschutz")?

Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware lehnen wir grundsätzlich ab.

9. Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray angesichts einer Ächtung dieses chemischen Kampfstoffes bei kriegerischen Auseinandersetzungen durch die Vereinten Nationen?

Kritisch. DIE LINKE will in Schleswig-Holstein die Ausrüstung von bei Versammlungen eingesetzten Polizeibeamten mit Pfefferspray und anderen Reizstoffen gesetzlich verbieten.

10. Inwiefern rechnen Sie einer polizeilichen, offenen Videoüberwachung des öffentlichen Raums Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu?

Die Videoüberwachung öffentlicher Räume erzeugt ein trügerisches Gefühl von Sicherheit, obwohl durch sie keine Straftaten verhindert werden. Da durch eine flächendeckende Videoüberwachung in die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird, ist sie unverhältnismäßig.

11. Sind Sie für oder gegen eine pseudonmisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

Dafür.

12. Was halten Sie von der Abschaffung des (Straf)Tatbestandes der Vermummung im Zusammenhang mit Versammlungen?

DIE LINKE ist für die Abschaffung dieses Tatbestandes. Ein verhülltes Gesicht ist kein Indikator dafür, ob eine Personen bei einer Versammlung bzw. aus einer Versammlung heraus Straftaten begehen möchte.

13. Sind Sie für oder gegen die Abschaffung einer Anmeldepflicht von Kleinstversammlungen?

Dafür.

14. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass alle öffentlichen Stellen zur Kontaktaufnahme mit den Bürgern E-Mail-Kontakte mit der Möglichkeit zur PGP-Verschlüsselung anbieten können müssen?

Diese Forderung begrüßen wir ausdrücklich.

15. Wie bewerten Sie die Erlaubnis zum Einsatz von "V-Leuten" bei der Polizei ("Polizeispitzel")?

In der Vergangenheit haben „V-Leute“ häufig nur dazu gedient, rechtsradikale Strukturen durch staatliche Gelder zu unterstützen (Beispiel: NSU-Komplex). DIE LINKE möchte, dass das V-Leute-Unwesen ersatzlos eingestellt wird.


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Zuletzt geändert am 24.04.2017 18:06 Uhr