Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunft zu sämtlichen von Ihnen direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums. Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 BDSG für jede dieser Anlagen: - Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, - Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, - Anschrift der verantwortlichen Stelle, - Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, - eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, - Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, - Regelfristen für die Löschung der Daten, - eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten. Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras. Ich erwarte die Beauskunftung innerhalb von vier Wochen nach Eingang meines Schreibens an Sie. Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,