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Checkliste: "(Un)Rechtmäßge Videoüberwachung"Geschäft/Unternehmen/Ort: ___________________________________________________ ___________________________________________________ ___________________________________________________1. Schritt: Sich umsehen Videokameras sichtbar? JA NEIN Wie viele Kameras im Außenbereich? ___________ Wie viele Kameras im Innenbereich? ____________ Hinweisschilder vorhanden? JA NEIN Wie viele Hinweisschilder? _______________ Schilder mindestens auf Bauchnabelhöhe, aber auch nicht höher als 2,5 m? JA NEIN Schilder inklusive Hinweis auf den Betreiber der Kamera(s)? JA NEIN Sind die Schilder eindeutig und gut zu erkennen? JA NEIN Weisen die Schilder rechtzeitig auf den überwachten Bereich hin (bevor man diesen betritt)? JA NEIN
2. Schritt: Das Personal ansprechen Wie viele Kameras betreibt das Geschäft? __________ Werden die Bilder der Kameras aufgezeichnet? JA NEIN Falls ja: Wie lange? ______________ Wer hat Zugriff auf die Bilder? ________________________________________________ Aus welchem Grund gibt es die Videoüberwachung? __________________________ _______________________________________________________________________________ Wie oft war die Videoüberwachung bislang erfolgreich? _______________________ Wird der Sinn und die Effektivität der Videoüberwachung regelmäßig überprüft und wie erfolgt diese Prüfung? __________________________ Liegt die Dokumentation der Überwachungsmaßnahme aus? JA NEIN Ist die Dokumentation vollständig? JA NEIN Zum Beispiel: Beschreibung des Maßnahmenumfangs vollständig? JA NEIN Regelmäßige Evaluation der Überwachungsmaßnahme? JA NEIN3. Auswertung Ist mindestens eines der roten Felder angekreuzt? JA Merkzettel unten abreissen und vor Ort abgeben.
HINWEISSie betreiben eine rechtswidrige und eventuell sogar sinnlose Videoüberwachungsanlage..Bitte die Kameras außer Betrieb setzen und abbauen. Sehr geehrte Damen und Herren,wir haben uns ihre Videoüberwachung des öffentlichen Raums angesehen und versucht, anhand von §§ 4e, 4g und 6b BDSG eine Bewertung vorzunehmen,Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie Ihre Anlagen wegen mindestens eines Verstoßes rechtswidrig betreiben.Darüber werden wir den Landesdatenschutzbeauftragten informieren und würden uns freuen, wenn Sie zwischenzeitlich selber Abhilfe schaffen und die Videoüberwachung am besten ganz abbauen, schließlich greift sie stark in die Grund- und Persönlichkeitsrechte Ihrer Kundschaft ein. Uns zumindest gefällt das nicht und wir suchen uns Läden zum Einkaufen aus, die ihren Kunden weniger Misstrauen entgegenbringen.
CC-BY-NC-SA Michael Ebeling / freiheitsfoo