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20131026-Vue-Snowden-Demo-NdsVs


26.10.2013 StopWatchingUS-Demo


Im Rahmen der am 26. Oktober 2013 auch in Hannover stattgefundenen StopWatchingUs-Demos fand vor dem Niedersächsischen "Verfassungsschutz" eine Mahnwache statt, in der Kritik an dieser Behörde geäußert, aller von den NSU-Tätern ermordeten Menschen gedacht wurde und in der dem Amt eine Palette an neuen Straßennamenschildern vorgeschlagen worden ist.

Aus den Bildaufnahmen zu dieser Aktion ergab sich der Verdacht, dass dieser "ordentlich" der Polizei angekündigte und friedlich und freundlich verlaufene Protest nicht nur von dieser bewacht, sondern auch mindestens von zwei Videokameras des "Verfassungsschutzes" explizit überwacht worden ist.

31.10.2013: Nachfrage zur Videoüberwachung der StopWatchingUS-Demo


Hierzu gab es eine entsprechende Nachfrage.

14.11.2013: Antwort vom Geheimschutzbeauftragten


Dazu erhielten wir am 14. November ein Schreiben aus dem nds. Innenministerium.

Drin erläutert der "Geheimschutzbeauftragte" der Landesregierung:

  • Die Versammlungsbehörde (in Hannover ist das die Polizeidirektion Hannover) hat den "Verfassungsschutz" im Vorfeld über die Mahnwache informiert.
  • Die Mahnwache wurde videoüberwacht und aufgezeichnet.
  • Man unterstellt den Protestierenden, dass Sie eventuell vorgehabt hätten, "unbefugt in den Sicherheitsbereich einzudringen."

19.11.2013: Wir fragen nach - Brief an den "Verfassungsschutz"


Das wirft eine Menge an Fragen und Unverständnis auf. Darum haben wir am 19. November folgenden offenen Brief an den "Geheimschutzbeauftragten" gerichtet:

 Sehr geehrter Herr B...,

 vorab herzlichen Dank für die zügige Bearbeitung von Fragen zu einer Mahnwache vor dem Niedersächsischen
 "Verfassungsschutz" und derer Überwachung.

 Aus Ihren Antworten ergeben sich allerdings weitere, drängende Fragen, die wir Ihnen als Initiative "freiheitsfoo"
 hiermit stellen und um Beantwortung bitten möchten:

 1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Niedersächsische "Verfassungsschutz" von der Polizeidirektion Hannover
 in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde informiert bzw. mit welcher Begründung ist dieses erfolgt?

 2. Welche Daten wurden diesbezüglich von der Versammlungsbehörde an den "Verfassungsschutz" im Einzelnen übertragen
 und wann ist dieses erfolgt?

 3. Wer hat die Videoüberwachung der Versammlung angeordnet und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen?

 4. Gab es beim Niedersächsischen "Verfassungsschutz" über die Videoüberwachung hinaus (z.B. im Vorfeld) weitere
 Ermittlungen, personenbezogene Informationsgewinnung- oder verarbeitungen bzgl. der oben genannten Versammlung bzw.
 zu den dazu aufrufenden Organisationen?

 5. In welcher Form und in welchem Umfang wurden die Bildaufzeichnungen ausgewertet? Wurden Ergebnisse von
 Auswertungen oder Datenverarbeitungen aus diesem Zusammenhang gespeichert oder archiviert?

 6. Wurden personen- oder gruppenbezogene Identifizierungen von Teilnehmern an der Demo vorgenommen und wenn ja,
 warum erfolgte keine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen?

 7. Auf welcher Grundlage bzw. anhand welcher angeblicher Tatsachen oder angeblich belegbarer Anhaltspunkte
 (Gefahrenprognose) wurde den friedlich demonstrierenden Menschen unterstellt, dass sie "unbefugt in den
 Sicherheitsbereich eindringen" wollten oder zumindest diese abstrakte/konkrete Gefahr bestünde?

 8. Hat die Polizeidirektion Hannover den Niedersächsischen "Verfassungsschutz" darauf hingewiesen, dass die
 Videoüberwachung einer friedlichen und ordnungsgemäß angezeigten Demonstration rechtswidrig ist?

 9. In welcher Form weist der Niedersächsische "Verfassungsschutz" entsprechend §25a NDSG rechtzeitig und
 ausreichend darauf hin, dass sich Menschen, die sich im öffentlich zugänglichen Raum der Böttcherstraße vor
 der Behörde aufhalten, einer etwaigen Videoüberwachung aussetzen?

 Wir verstehen diese Nachfrage als eine offene Nachfrage und werden auch Ihre Stellungnahme dazu der allgemeinen
 Öffentlichkeit zugänglich machen. Anonymisiert, hinsichtlich des Inhalts aber selbstverständlich ungekürzt.

 Viele gute Grüße,

 die Menschen von freiheitsfoo.

7.1.2014: Ein paar wenige Antworten vom "Verfassungsschutz"


Wir bekommen Post aus dem Innenministerium:

Der Geheimschutzbeauftragte lässt uns ausrichten:

  • Die Fragen 1, 2, 3, 5 und 8 möchte er uns nicht beantworten. Seine unrichtige Begründung dafür: "Die Fragen wurden schon im Schreiben vom 5.11.2013 beantwortet."
  • Es gab keine weiteren Ermittlungen beim "Verfassungsschutz".
  • Es gab auch angeblich keine Identifizierungsmaßnahmen bezüglich der Demoteilnehmer.
  • Die Polizei Hannover hat den "Verfassungsschutz" nicht darauf hingewiesen, dass eine Überwachung der friedlichen Demo unrechtmäßig wäre.
  • Die Begründung, warum uns friedlich Demonstrienden unterstellt worden ist, wir hätten vorgehabt, das Gelände des "Verfassungsschutzes" "unbefugt zu betreten" ist haarsträubend: "Auch bei friedlichen Demonstrationen besteht die abstrakte Gefahr, dass einzelne Teilnehmer aus einer Emotion oder einer Gruppendynamik heraus die Friedlichkeit aufgeben." Wäre diese Pauschale rechtsgültig, müsste jede Demonstration anlasslos videoüberwacht werden. Das ist aber Unsinn.
  • Nach Meinung des Geheimschutzbeauftragten des Nds. Innenministeriums reiche die Beschilderung der Videoüberwachung rechtlich aus, um klarzumachen, dass man von den Kameras des "Verfassungsschutzes" auch im öffentlichen Raum der Straße vor dem Gebäude von diesen erfasst und ggf. aufgezeichnet werde. Auch das ist - gemessen an der bisherigen Rechtssprechung in Deutschland - unrichtig und unhaltbar. Auch der Verweis, die Kameras seien doch angeblich durch jedermann gut erkennbar, ist Unfug, siehe Urteilssprechung des Verwaltungsgerichts Hannover zur erfolgreichen Klage gegen die Polizeikameras in Hannover.

Die Situation der Videoüberwachung am Gelände des Nds. "Verfasssungsschutzes"


13.1.2014: Einschreiben an den "Verfassungsschutz"

Wir haben uns am 13.1.2014 mit folgendem Schreiben (als PDF-Dokument zum Herunterladen) an den "Verfassungsschutz" in der Büttnerstraße gewandt:

 Sehr geehrter Herr B...,
 Sehr geehrte*r Frau/Herr R...,

 Ihren Brief vom 6. Januar 2014 auf unsere Nachfragen vom 19. November 2013 haben wir erhalten. Vielen Dank.
 Anders als Sie sicher vermutet haben, sind unsere Fragen damit allerdings nicht bzw. in Teilen nicht beantwortet.

 Sie verweisen u.a. auf ein Schreiben vom 5.11.2013. Uns liegt jedoch nur ein Schreiben vom 13.11.2013
 vor - falls es noch ein weiteres Schreiben geben sollte, bitten wir um entsprechende Nachsendung. In diesem
 Fall hat sich vielleicht ein Teil der nachfolgenden Fragen erledigt.

 Um zu erklären, warum wir mit Ihrer letzten Antwort so unzufrieden sind, werden wir auf jede einzelne von
 uns am 19.11.2013 gestellte Frage samt Ihrer Antwort eingehen und zu erläutern versuchen, was bislang
 unbeantwortet geblieben ist:

 1.) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Niedersächsische "Verfassungsschutz" von der Polizeidirektion
 Hannover in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde informiert bzw. mit welcher Begründung ist dieses erfolgt?

 Diese Frage sei Ihrer letzten Nachricht zufolge bereits beantwortet. Wir können aus den uns vorliegenden
 Rückmeldungen keine Beantwortung erkennen und bitten Sie hiermit um Präzisierung.

 2.) Welche Daten wurden diesbezüglich von der Versammlungsbehörde an den "Verfassungsschutz" im Einzelnen
 übertragen und wann ist dieses erfolgt?

 Auch diese Frage - angeblich beantwortet - ist bislang in keinem uns bekannten Schreiben von Ihnen
 angesprochen geschweige denn beanwotwortet worden. Falls wir uns in dieser Beurteilung irren, bitten wir
 um genauen Verweis, andernfalls um Beantwortung unserer Frage aus dem November 2013.

 3.) Wer hat die Videoüberwachung der Versammlung angeordnet und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen?

 Was die Rechtsgrundlage betrifft, meinen Sie die Frage vermutlich mit dem Schreiben vom 13.11.2013 beantwortet
 zu haben (dort Punkt 2). Doch wer hat die neben der allgemeinen Begründung für die Videoüberwachung des
 Geländes des "Verfassungsschutzes" denn nun die gezielte Videoüberwachung der angekündigten Demonstration
 angeordnet? Diese Frage bleibt nach wie vor unbeantwortet und wir bitten Sie um eine gehaltvolle Rückmeldung dazu.

 4.) Gab es beim Niedersächsischen "Verfassungsschutz" über die Videoüberwachung hinaus (z.B. im Vorfeld)
 weitere Ermittlungen, personenbezogene Informationsgewinnung- oder verarbeitungen bzgl. der oben genannten
 Versammlung bzw. zu den dazu aufrufenden Organisationen?

 Das ist Ihrem Schreiben zufolge nicht passiert. Vielen Dank für die Klarstellung!

 5.) In welcher Form und in welchem Umfang wurden die Bildaufzeichnungen ausgewertet? Wurden Ergebnisse von
 Auswertungen oder Datenverarbeitungen aus diesem Zusammenhang gespeichert oder archiviert?

 Diese Frage haben Sie nicht beantworten wollen, weil dieses angeblich schon geschehen ist. Das ist uns aber
 nicht ersichtlich. Bitte beantworten Sie uns diese Frage oder geben Sie uns wenigstens einen gezielten
 Verweis auf die von Ihnen erwähnte, bereits erfolgte Beantwortung.

 6.) Wurden personen- oder gruppenbezogene Identifizierungen von Teilnehmern an der Demo vorgenommen und
 wenn ja, warum erfolgte keine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen?

 Eine Identifizierung von Teilnehmern der Demo vom 26.10.2013 ist Ihrer letzten Antwort nach nicht erfolgt.

 7.) Auf welcher Grundlage bzw. anhand welcher angeblicher Tatsachen oder angeblich belegbarer Anhaltspunkte
 (Gefahrenprognose) wurde den friedlich demonstrierenden Menschen unterstellt, dass sie "unbefugt in den
 Sicherheitsbereich eindringen" wollten oder zumindest diese abstrakte/konkrete Gefahr bestünde?

 Ihre Unterstellung aus dem Schreiben vom 13.11.2013 begründen Sie dadurch, "dass auch bei friedlichen
 Demonstrationen die abstrakte Gefahr besteht, dass einzelne Teilnehmer aus einer Emotion oder einer
 Gruppendynamik heraus die Friedlichkeit aufgeben. Daher wurde auch diese Demonstration hier vor dem Tor
 polizeilich begleitet."

 Zurecht sprechen Sie von einer "abstrakten Gefahr". Und zurecht erwähnen Sie die "Begleitung" des Protests
 durch Polizeibeamte. In genau diesen beiden Umständen begründet sich die Unrechtmäßigkeit der von Ihnen
 bzw. von der niedersächsischen "Verfassungsschutz-"Behörde durchgeführten gezielten Videoüberwachung der
 angekündigten, friedlichen Demonstration.

 Diese Überwachung hatte und hat keine Rechtsgrundlage!

 Wir möchten Sie hiermit nochmals darum bitten, eine triftige und nachvollziehbare Rechtsgrundlage für die
 ansonsten illegale Videoüberwachung einer friedlichen Demonstration zu nennen.

 8.) Hat die Polizeidirektion Hannover den Niedersächsischen "Verfassungsschutz" darauf hingewiesen, dass
 die Videoüberwachung einer friedlichen und ordnungsgemäß angezeigten Demonstration rechtswidrig ist?

 Ihrer letzten Auskunft zufolge ist das nicht der Fall gewesen.

 9.) In welcher Form weist der Niedersächsische "Verfassungsschutz" entsprechend § 25a NDSG rechtzeitig und
 ausreichend darauf hin, dass sich Menschen, die sich im öffentlich zugänglichen Raum der Böttcherstraße vor
 der Behörde aufhalten, einer etwaigen Videoüberwachung aussetzen?

 Sie schreiben uns zu dieser Frage, dass die Videoüberwachung öffentlichen Raums ausreichend beschildert sei.
 Weiterhin zitieren Sie den Landesdatenschutzbeauftragten mit der Äußerung, dass die Tatsache dieser hier
 von uns kritisierten Videoüberwachung des öffentlich begehbaren Raums vor dem Gelände des "Verfassungsschutzes"
 angeblich "dadurch überdeutlich [sei], dass die Kameras durch ihre Größe auf dem Dach nicht zu übersehen sind."

 Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten Sie sich hierbei im Einzelnen
 beziehen. Wir bitten um Quellenangabe, damit wir diese Äußerung im Detail und Kontext nachvollziehen können.

 Davon unabhängig gibt es aber zwei weitere Punkte, zu denen wir Einwand erheben:

 a.) Die Überwachung öffentlichen Raums in einem Umfang, wie von Ihnen als rechtskonform durchgeführt behauptet,
 bedarf einer Rechtsgrundlage, wofür das von Ihnen zitierte NDSG nicht dienen kann. Wir gehen davon aus, dass
 Sie sich im Einzelnen auf den § 25a NDSG beziehen (einen genauen Bezug lässt das Schreiben vom 6.1.2014
 vermissen), der allerdings für den hier kritisierten Kontext (Videoüberwachung großflächigen öffentlichen
 Raums jenseits des Geländes des nds. "Verfassungsschutzes") ebenfalls keine Rechtsgrundlage bietet. Bitte
 teilen Sie uns diejenige Rechtsgrundlage mit, auf die Sie sich beziehen, wenn Sie meinen, dass eine derartige
 Videoüberwachung rechtskonform sei.

 b.) Davon befreit stimmt die Behauptung, dass eine etwaige Videoüberwachungsbeschilderung in ausreichender
 Form vorhanden sei, nicht. Um diese Unterstellung unsererseits zu begründen, haben wir den Umfang der
 Beschilderung dokumentiert und auf der nachfolgenden Grafik markiert.

 [Grafik siehe oben hier im Wiki]

 Ist der Umfang der Überwachungskennzeichnung vom Landesdatenschutzbeauftragten einer Kontrolle unterzogen
 worden und falls ja: Wann war das und was war das Ergebnis dieser Prüfung?

 Es tut uns leid, falls Sie sich von unseren Fragen belästigt fühlen, allerdings ist uns deren Klärung wichtig.
 Es geht uns um Rechtsklarheit und um die Frage, wie etwaig weitere friedliche Demonstrationen anlässlich
 unserer Kritik an der niedersächsischen "Verfassungsschutz-"Behörde an diesem Ort behandelt bzw. überwacht
 werden oder eben nicht.

 Wir bitten um eine Rückmeldung innerhalb von vier Wochen nach Eingang dieses Schreibens.

 Dieses Anschreiben ist ein öffentliches Anschreiben. Wir werden auch Ihre Rückmeldung hierzu der daran
 interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

 Mit freundlichen Grüßen,

 die Menschen von freiheitsfoo.

1.2.2014: Der "Verfassungsschutz" meldet den Eingang unseres Briefes

29.4.2014: Noch immer keine Antwort! Wir haken nach.


Weil uns der niedersächsische Geheimdienst auch nach dreieinhalb Monaten noch immer keine Antworten, ja noch nicht mal eine gehaltvolle Rückmeldung gegeben hat, haken wir mit einem Brief noch einmal nach.

Immerhin stellt sich der Geheimdienst doch selber wie folgt dar:

"Der Verfassungsschutz in Niedersachsen präsentiert sich heute als ein modernes Dienstleistungsunternehmen zu Fragen der inneren Sicherheit für Staat und Gesellschaft. Nicht die Geheimhaltung seiner Arbeitsergebnisse, sondern die Information der Landesregierung, anderer Sicherheitsbehörden sowie der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stehen im Mittelpunkt seiner Arbeit."

Und das passt mit seinem Hinhalten in diesem Fall nicht wirklich gut zusammen.

29.4.2014: Der Geheimdienst meldet sich - Überschneidung unserer Briefe


Nachdem der Nachhak-Brief raus war, ging am gleichen Tag ein Schreiben vom Geheimdienst ein:

Der Brief datiert vom 25.4.2014, der Briefumschlag wurde am 28.4.2014 abgestempelt. Es sieht also so aus, als hätten sich unsere Briefe überschnitten.

Wie auch immer: Wir warten auf die Beantwortung unserer Fragen im Mai.

30.5.2014: Antwort vom Nds. Inlandsgeheimdienst


Wie angekündigt erhalten wir (Ende) Mai 2014 eine sechsseitige Antwort des nds. Inlandsgeheimdienstes auf unsere Nachfragen:

Kategorie(n): Versammlungsfreiheit Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 31.05.2014 19:46 Uhr