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20131026-Vue-Snowden-Demo-NdsVs
26.10.2013 StopWatchingUS-Demo
Aus den Bildaufnahmen zu dieser Aktion ergab sich der Verdacht, dass dieser "ordentlich" der Polizei angekündigte und friedlich und freundlich verlaufene Protest nicht nur von dieser bewacht, sondern auch mindestens von zwei Videokameras des "Verfassungsschutzes" explizit überwacht worden ist. 31.10.2013: Nachfrage zur Videoüberwachung der StopWatchingUS-Demo
14.11.2013: Antwort vom Geheimschutzbeauftragten
Drin erläutert der "Geheimschutzbeauftragte" der Landesregierung:
19.11.2013: Wir fragen nach - Brief an den "Verfassungsschutz"
Sehr geehrter Herr B..., vorab herzlichen Dank für die zügige Bearbeitung von Fragen zu einer Mahnwache vor dem Niedersächsischen "Verfassungsschutz" und derer Überwachung. Aus Ihren Antworten ergeben sich allerdings weitere, drängende Fragen, die wir Ihnen als Initiative "freiheitsfoo" hiermit stellen und um Beantwortung bitten möchten: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Niedersächsische "Verfassungsschutz" von der Polizeidirektion Hannover in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde informiert bzw. mit welcher Begründung ist dieses erfolgt? 2. Welche Daten wurden diesbezüglich von der Versammlungsbehörde an den "Verfassungsschutz" im Einzelnen übertragen und wann ist dieses erfolgt? 3. Wer hat die Videoüberwachung der Versammlung angeordnet und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen? 4. Gab es beim Niedersächsischen "Verfassungsschutz" über die Videoüberwachung hinaus (z.B. im Vorfeld) weitere Ermittlungen, personenbezogene Informationsgewinnung- oder verarbeitungen bzgl. der oben genannten Versammlung bzw. zu den dazu aufrufenden Organisationen? 5. In welcher Form und in welchem Umfang wurden die Bildaufzeichnungen ausgewertet? Wurden Ergebnisse von Auswertungen oder Datenverarbeitungen aus diesem Zusammenhang gespeichert oder archiviert? 6. Wurden personen- oder gruppenbezogene Identifizierungen von Teilnehmern an der Demo vorgenommen und wenn ja, warum erfolgte keine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen? 7. Auf welcher Grundlage bzw. anhand welcher angeblicher Tatsachen oder angeblich belegbarer Anhaltspunkte (Gefahrenprognose) wurde den friedlich demonstrierenden Menschen unterstellt, dass sie "unbefugt in den Sicherheitsbereich eindringen" wollten oder zumindest diese abstrakte/konkrete Gefahr bestünde? 8. Hat die Polizeidirektion Hannover den Niedersächsischen "Verfassungsschutz" darauf hingewiesen, dass die Videoüberwachung einer friedlichen und ordnungsgemäß angezeigten Demonstration rechtswidrig ist? 9. In welcher Form weist der Niedersächsische "Verfassungsschutz" entsprechend §25a NDSG rechtzeitig und ausreichend darauf hin, dass sich Menschen, die sich im öffentlich zugänglichen Raum der Böttcherstraße vor der Behörde aufhalten, einer etwaigen Videoüberwachung aussetzen? Wir verstehen diese Nachfrage als eine offene Nachfrage und werden auch Ihre Stellungnahme dazu der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich machen. Anonymisiert, hinsichtlich des Inhalts aber selbstverständlich ungekürzt. Viele gute Grüße, die Menschen von freiheitsfoo. 7.1.2014: Ein paar wenige Antworten vom "Verfassungsschutz"
Der Geheimschutzbeauftragte lässt uns ausrichten:
Die Situation der Videoüberwachung am Gelände des Nds. "Verfasssungsschutzes"
13.1.2014: Einschreiben an den "Verfassungsschutz"Wir haben uns am 13.1.2014 mit folgendem Schreiben (als PDF-Dokument zum Herunterladen) an den "Verfassungsschutz" in der Büttnerstraße gewandt: Sehr geehrter Herr B..., Sehr geehrte*r Frau/Herr R..., Ihren Brief vom 6. Januar 2014 auf unsere Nachfragen vom 19. November 2013 haben wir erhalten. Vielen Dank. Anders als Sie sicher vermutet haben, sind unsere Fragen damit allerdings nicht bzw. in Teilen nicht beantwortet. Sie verweisen u.a. auf ein Schreiben vom 5.11.2013. Uns liegt jedoch nur ein Schreiben vom 13.11.2013 vor - falls es noch ein weiteres Schreiben geben sollte, bitten wir um entsprechende Nachsendung. In diesem Fall hat sich vielleicht ein Teil der nachfolgenden Fragen erledigt. Um zu erklären, warum wir mit Ihrer letzten Antwort so unzufrieden sind, werden wir auf jede einzelne von uns am 19.11.2013 gestellte Frage samt Ihrer Antwort eingehen und zu erläutern versuchen, was bislang unbeantwortet geblieben ist: 1.) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Niedersächsische "Verfassungsschutz" von der Polizeidirektion Hannover in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde informiert bzw. mit welcher Begründung ist dieses erfolgt? Diese Frage sei Ihrer letzten Nachricht zufolge bereits beantwortet. Wir können aus den uns vorliegenden Rückmeldungen keine Beantwortung erkennen und bitten Sie hiermit um Präzisierung. 2.) Welche Daten wurden diesbezüglich von der Versammlungsbehörde an den "Verfassungsschutz" im Einzelnen übertragen und wann ist dieses erfolgt? Auch diese Frage - angeblich beantwortet - ist bislang in keinem uns bekannten Schreiben von Ihnen angesprochen geschweige denn beanwotwortet worden. Falls wir uns in dieser Beurteilung irren, bitten wir um genauen Verweis, andernfalls um Beantwortung unserer Frage aus dem November 2013. 3.) Wer hat die Videoüberwachung der Versammlung angeordnet und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies geschehen? Was die Rechtsgrundlage betrifft, meinen Sie die Frage vermutlich mit dem Schreiben vom 13.11.2013 beantwortet zu haben (dort Punkt 2). Doch wer hat die neben der allgemeinen Begründung für die Videoüberwachung des Geländes des "Verfassungsschutzes" denn nun die gezielte Videoüberwachung der angekündigten Demonstration angeordnet? Diese Frage bleibt nach wie vor unbeantwortet und wir bitten Sie um eine gehaltvolle Rückmeldung dazu. 4.) Gab es beim Niedersächsischen "Verfassungsschutz" über die Videoüberwachung hinaus (z.B. im Vorfeld) weitere Ermittlungen, personenbezogene Informationsgewinnung- oder verarbeitungen bzgl. der oben genannten Versammlung bzw. zu den dazu aufrufenden Organisationen? Das ist Ihrem Schreiben zufolge nicht passiert. Vielen Dank für die Klarstellung! 5.) In welcher Form und in welchem Umfang wurden die Bildaufzeichnungen ausgewertet? Wurden Ergebnisse von Auswertungen oder Datenverarbeitungen aus diesem Zusammenhang gespeichert oder archiviert? Diese Frage haben Sie nicht beantworten wollen, weil dieses angeblich schon geschehen ist. Das ist uns aber nicht ersichtlich. Bitte beantworten Sie uns diese Frage oder geben Sie uns wenigstens einen gezielten Verweis auf die von Ihnen erwähnte, bereits erfolgte Beantwortung. 6.) Wurden personen- oder gruppenbezogene Identifizierungen von Teilnehmern an der Demo vorgenommen und wenn ja, warum erfolgte keine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen? Eine Identifizierung von Teilnehmern der Demo vom 26.10.2013 ist Ihrer letzten Antwort nach nicht erfolgt. 7.) Auf welcher Grundlage bzw. anhand welcher angeblicher Tatsachen oder angeblich belegbarer Anhaltspunkte (Gefahrenprognose) wurde den friedlich demonstrierenden Menschen unterstellt, dass sie "unbefugt in den Sicherheitsbereich eindringen" wollten oder zumindest diese abstrakte/konkrete Gefahr bestünde? Ihre Unterstellung aus dem Schreiben vom 13.11.2013 begründen Sie dadurch, "dass auch bei friedlichen Demonstrationen die abstrakte Gefahr besteht, dass einzelne Teilnehmer aus einer Emotion oder einer Gruppendynamik heraus die Friedlichkeit aufgeben. Daher wurde auch diese Demonstration hier vor dem Tor polizeilich begleitet." Zurecht sprechen Sie von einer "abstrakten Gefahr". Und zurecht erwähnen Sie die "Begleitung" des Protests durch Polizeibeamte. In genau diesen beiden Umständen begründet sich die Unrechtmäßigkeit der von Ihnen bzw. von der niedersächsischen "Verfassungsschutz-"Behörde durchgeführten gezielten Videoüberwachung der angekündigten, friedlichen Demonstration. Diese Überwachung hatte und hat keine Rechtsgrundlage! Wir möchten Sie hiermit nochmals darum bitten, eine triftige und nachvollziehbare Rechtsgrundlage für die ansonsten illegale Videoüberwachung einer friedlichen Demonstration zu nennen. 8.) Hat die Polizeidirektion Hannover den Niedersächsischen "Verfassungsschutz" darauf hingewiesen, dass die Videoüberwachung einer friedlichen und ordnungsgemäß angezeigten Demonstration rechtswidrig ist? Ihrer letzten Auskunft zufolge ist das nicht der Fall gewesen. 9.) In welcher Form weist der Niedersächsische "Verfassungsschutz" entsprechend § 25a NDSG rechtzeitig und ausreichend darauf hin, dass sich Menschen, die sich im öffentlich zugänglichen Raum der Böttcherstraße vor der Behörde aufhalten, einer etwaigen Videoüberwachung aussetzen? Sie schreiben uns zu dieser Frage, dass die Videoüberwachung öffentlichen Raums ausreichend beschildert sei. Weiterhin zitieren Sie den Landesdatenschutzbeauftragten mit der Äußerung, dass die Tatsache dieser hier von uns kritisierten Videoüberwachung des öffentlich begehbaren Raums vor dem Gelände des "Verfassungsschutzes" angeblich "dadurch überdeutlich [sei], dass die Kameras durch ihre Größe auf dem Dach nicht zu übersehen sind." Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten Sie sich hierbei im Einzelnen beziehen. Wir bitten um Quellenangabe, damit wir diese Äußerung im Detail und Kontext nachvollziehen können. Davon unabhängig gibt es aber zwei weitere Punkte, zu denen wir Einwand erheben: a.) Die Überwachung öffentlichen Raums in einem Umfang, wie von Ihnen als rechtskonform durchgeführt behauptet, bedarf einer Rechtsgrundlage, wofür das von Ihnen zitierte NDSG nicht dienen kann. Wir gehen davon aus, dass Sie sich im Einzelnen auf den § 25a NDSG beziehen (einen genauen Bezug lässt das Schreiben vom 6.1.2014 vermissen), der allerdings für den hier kritisierten Kontext (Videoüberwachung großflächigen öffentlichen Raums jenseits des Geländes des nds. "Verfassungsschutzes") ebenfalls keine Rechtsgrundlage bietet. Bitte teilen Sie uns diejenige Rechtsgrundlage mit, auf die Sie sich beziehen, wenn Sie meinen, dass eine derartige Videoüberwachung rechtskonform sei. b.) Davon befreit stimmt die Behauptung, dass eine etwaige Videoüberwachungsbeschilderung in ausreichender Form vorhanden sei, nicht. Um diese Unterstellung unsererseits zu begründen, haben wir den Umfang der Beschilderung dokumentiert und auf der nachfolgenden Grafik markiert. [Grafik siehe oben hier im Wiki] Ist der Umfang der Überwachungskennzeichnung vom Landesdatenschutzbeauftragten einer Kontrolle unterzogen worden und falls ja: Wann war das und was war das Ergebnis dieser Prüfung? Es tut uns leid, falls Sie sich von unseren Fragen belästigt fühlen, allerdings ist uns deren Klärung wichtig. Es geht uns um Rechtsklarheit und um die Frage, wie etwaig weitere friedliche Demonstrationen anlässlich unserer Kritik an der niedersächsischen "Verfassungsschutz-"Behörde an diesem Ort behandelt bzw. überwacht werden oder eben nicht. Wir bitten um eine Rückmeldung innerhalb von vier Wochen nach Eingang dieses Schreibens. Dieses Anschreiben ist ein öffentliches Anschreiben. Wir werden auch Ihre Rückmeldung hierzu der daran interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen, die Menschen von freiheitsfoo. 1.2.2014: Der "Verfassungsschutz" meldet den Eingang unseres Briefes29.4.2014: Noch immer keine Antwort! Wir haken nach.
Immerhin stellt sich der Geheimdienst doch selber wie folgt dar: "Der Verfassungsschutz in Niedersachsen präsentiert sich heute als ein modernes Dienstleistungsunternehmen zu Fragen der inneren Sicherheit für Staat und Gesellschaft. Nicht die Geheimhaltung seiner Arbeitsergebnisse, sondern die Information der Landesregierung, anderer Sicherheitsbehörden sowie der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stehen im Mittelpunkt seiner Arbeit."
Und das passt mit seinem Hinhalten in diesem Fall nicht wirklich gut zusammen. 29.4.2014: Der Geheimdienst meldet sich - Überschneidung unserer Briefe
Der Brief datiert vom 25.4.2014, der Briefumschlag wurde am 28.4.2014 abgestempelt. Es sieht also so aus, als hätten sich unsere Briefe überschnitten. Wie auch immer: Wir warten auf die Beantwortung unserer Fragen im Mai. 30.5.2014: Antwort vom Nds. Inlandsgeheimdienst
Kategorie(n): Versammlungsfreiheit Videoueberwachung |