Wichtige Seiten Hilfestellungen Externe Links Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA |
Main /
201411115HoGeSa-Demo-und-Gegendemo-HannoverWorum geht es?
Wir dokumentieren hier dazugehörig ein paar Bilder sowie eine Nachfrage an die Polizei zur Frage rechtmäßiger oder unrechtmäßiger Videoüberwachung der verschiedensten Versammlungen an diesem Tag. Bilder
18.11.2014 - Nachfragen an die Polizei Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den am 15.11.2014 in Hannover stattgefundenen Demonstrationen (Thema "Europa gegen den Terror des Islamismus" und die dazugehörige Gegen-Versammlungen) haben wir folgende Nachfragen:
1.) Wurden IMSI-Catcher eingesetzt? Falls ja, wie viele?
2.) Wurden andersweitig Funkzellen-Abfragen des Mobiltelefon-Netzes durchgeführt?
Im Falle von durchgeführten Funkzellen-Abfragen und/oder IMSI-Catcher-Einsätzen:
3.a.) Welche Art von Informationen wurden erfasst und in welchem Umkreis um den Einsatzort?
3.b.) Wurden Positionsinformationen und Telefonnummern erfasst?
3.c.) Erfolgte ein Mitschnitt von Kurznachrichten und/oder Gesprächsinhalten?
3.d.) Erfolgte eine Erfassung von Datenübermittlungen?
3.e.) Wie viele Datensätze wurden erfasst und wie viele Gespräche wurden aufgezeichnet (Anzahl/Dauer)?
3.f.) Wurden die von dieser Erfassungsmaßnahme betroffenen Menschen (Mobilfunknetz-Teilnehmer) über die Überwachungsmaßnahme informiert und wenn nicht: Warum nicht?
4.) Gab es vor oder während der Demonstrationen einen oder mehrere Einsätze der niedersächsischen Polizeidrohne oder anderer Drohnen?
5.) Warum und ab welchem Zeitpunkt wurde die sogenannte HoGeSa-Demo am ZOB polizeilich videoüberwacht?
6.) Warum und ab welchem Zeitpunkt wurde die dazugehörige-Gegendemo am Andreas-Hermes-Platz polizeilich videoüberwacht?
7.) Warum wurde der vom Steintor in Richtung Andreas-Hermes-Platz ziehende Aufzug in der Karmarschstraße 43a (direkt vor dem Cafe Gustino: http://www.openstreetmap.org/?mlat=52.37138&mlon=9.73715#map=19/52.37138/9.73715 ) um 13:29 Uhr von einer aus Sachsen-Anhalt stammenden Polizeigruppe videoüberwacht und -aufgezeichnet?
8.) Auf welcher Rechtsgrundlage hat der diese Polizeigruppe führende Polizeibeamte (jackenrückenmarkiert mit "ST 210" sowie mit drei blauen Punkten dekoriert) die Nachfrage zur Grundlage dieser Videoüberwachung in Bezug auf das Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG) verweigert?
9.) Auf welcher Rechtsgrundlage hat dieser weiterhin sowohl die Nennung seiner Dienstnummer (oder wahlweise seines Namens) und die Nennung der Polizeieinheits-Nummer oder -Bezeichnung verweigert?
10.) Was ist mit diesen Videoüberwachungsaufzeichnungen geschehen? Wurden sie in irgendeiner Weise gesichtet oder ausgewertet? Wurden sie inzwischen vollständig gelöscht?
11.) Hat die Polizei Zugriff vor, während oder nach den Protesten und Vorfällen in diesen Zusammenhängen Zugriff auf die von der HRG am Raschplatz-Park-Hochhaus betriebene Dom-Videoüberwachungs-Kamera ( http://www.openstreetmap.org/?mlat=52.37797&mlon=9.74311#map=18/52.37797/9.74311 ) bzw. ihre Daten/Bilder erhalten und falls ja, in welchem Umfang?
12.) Hat die Polizei in diesen Zusammenhängen Zugriff auf Bilder und Aufzeichungen anderer Videoüberwachungs-Kameras erhalten (z.B. andere Kameras der HRG, der Deutschen Bahn AG samt Tochtergesellschaften oder andere, Dritte) und wenn ja, auf welche und in welchem Umfang?
13.) Erfolgte eine Auswertung von Videoüberwachungs-Bildmaterial in Zusammenarbeit mit und oder eine Weitergabe dieses Materials an andere (Ermittlungs)behörden wie z.B. Kriminalämter oder Inlandsgeheimdienste ("Verfassungsschutz-Ämter")?
14.) Wie viele Wasserwerfer und wie viele Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen waren insgesamt im Einsatz?
Und mit Bezug auf Ihre Pressemitteilung vom 16.11.2014 ( http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/66841/2882036/pol-h-nachtragsmeldung-zu-mehreren-versammlungsrechtlichen-aktionen-am-15-11-2014 )
15.) Wie viele der von Ihnen genannten 91 Verfahren beziehen sich auf mutmaßliche Verstöße gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG) und wie viele dieser Verfahren richten sich an welche der in §20 NVersG (Strafvorschriften) und §21 NVersG (Bußgeldvorschriften) genannten Punkte?
16.) Worum hat es sich bei den "rund 100 sichergestellten Gegenständen" im Detail gehandelt?
17.) War die sichergestellte Drohne technisch in der Lage, Foto- oder Filmaufnahmen durchzuführen und falls ja: Ist das erfolgt und was ist mit den dann sichergestellten Aufnahmen passiert oder in welchem Umfang werden Sie diese auswerten?
18.) Wo und wann ist diese Drohne sichergestellt worden?
19.) Was war die Rechtsgrundlage bzw. Begründung für die Konfiszierung der Drohne?
Sie schreiben: "Die Flaschenwerfer konnten von den Polizisten gestellt werden. Bei der Festnahme eines Täters hat sich dieser einen Schulterbruch zugezogen."
20.) Wurde oder wird schon untersucht, wie es zum Schulterbruch bei der Festnahme des mutmaßlichen Flaschenwerfers kommen konnte? Wenn ja: Wie lautet das Ergebnis? Falls nein: Wird dies noch geschehen?
Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen mit Verweis auf das Presserecht innerhalb von 10 Tagen nach Eingang unseres Schreibens.
Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
die Menschen von freiheitsfoo.
(Unseren Brief gibt's auch als pdf-Datei.) 21.11.2014 - Fragen an das Bundesinnenministerium zu einer neuen Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Dennoch hat die Politik auf die hässlichen Bilder aus Köln endlich reagiert. Im Düsseldorfer Landeskriminalamt richtete man eine Analysestelle ein, die die Erkenntnislage zu Hogesa-Rädelsführern und -Strukturen verbessern soll, wie es in dem Papier heißt. Darüber hinaus wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe eingesetzt. Deren Ziel soll sein, ein bundesweites Vorgehen gegen die rechten Hooligans zu ermöglichen.
Das finden wir bemerkens- und nachfragenswert. Wir haben am 21.11.2014 dem Bundesinnenministerium folgende Anfrage zugesendet: Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Berichterstattungen zu den Versammlungen in Köln und Hannover rund um die so genannte "HoGeSa"-Bewegung berichtete das Online-Magazin "SPIEGEL" am 19.11.2014:
"Dennoch hat die Politik auf die hässlichen Bilder aus Köln endlich reagiert. Im Düsseldorfer Landeskriminalamt richtete man eine Analysestelle ein, die die Erkenntnislage zu Hogesa-Rädelsführern und -Strukturen verbessern soll, wie es in dem Papier heißt. Darüber hinaus wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe eingesetzt. Deren Ziel soll sein, ein bundesweites Vorgehen gegen die rechten Hooligans zu ermöglichen."
Dazu haben wir von freiheitsfoo folgende Fragen und bitten mit Bezug auf das Presserecht um Beantwortung:
1.) Wie ist diese Bund-Länder-Projektgruppe im Detail organisiert?
2.) Welche Stellen sind daran im Einzelnen beteiligt?
3.) In welcher strukturellen Form findet die Zusammenarbeit statt?
4.) In welchem Umfang findet ein Informationsaustausch statt und aus welchen Quellen stammen die in diesem Zusammenhang getauschten Informationen und Daten?
5.) Was sind die konkreten Rechtsgrundlagen für die Bildung dieser Gruppe und für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch?
6.) Ist die Arbeitsgruppe und ihr Tun zeitlich befristet oder unbefristet?
7.) Ist eine Evaluation der Arbeitsgruppe und der Ergebnisse ihrer Arbeit vorgesehen und falls ja, wie sind die Details dazu bestimmt worden?
8.) Welche Stelle oder Behörde hat den Anstoß für diese Arbeitsgruppe gegeben?
9.) Wann und wo wurde die Bildung/Einsetzung dieser Arbeitsgruppe beschlossen?
Vielen Dank und mit vielen guten Grüßen,
die Menschen von freiheitsfoo.
25.11.2014 - Rückmeldung aus dem BMI: Bitte an die Innenministerkonferenz wenden
...
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen als eine Sprecherin des BMI Folgendes mitteilen kann:
Da die Bund-Länder Arbeitsgruppe von der Innenminister Konferenz (IMK) eingesetzt wurde, möchte ich Sie bitten, sich unmittelbar an die Geschäftsstelle der IMK zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Das haben wir dann auch sogleich getan. 16.12.2014 - Antwort von der Polizei Hannover
Zusammenfassung und Kommentierung:
Kategorie(n): Versammlungsfreiheit Videoueberwachung |