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20160408Hausbesetzung-Moritzwinkel-HannoverWorum gehts?
Zu dieser Hausbesetzung versammelten sich Menschen, um sich mit den Zielen der Besetzer zu solidarisieren. Die Besetzer stellten ihre Aktion unter das Motto "Kultur statt Verfall." Die Polizei Hannover riegelte die Versammlung ab und hinderte weitere Demonstrationsteilnehmer daran, zur Versammlung zu gelangen, verwehrte ihnen also ihr Versammlungsgrundrecht. In diesem Zusammenhang gab es eine Reihe von widersprüchlichen und unhaltbaren Behauptungen der Polizeimenschen, die noch genauer untersucht werden sollen. Nachdem der Präsident der Uni Hannover mit den Besetzern gesprochen hatte, stellte er mündlich Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, dadurch erhielt die Polizei die Befugnis zur Räumung, die allerdings wegen des vorherigen freiwilligen Verlassens des Hauses durch die Besetzer nicht mehr nötig war. Kurz zuvor war die Spontanversammlung unter Androhung und Einsatz von Polizeigewalt aufgelöst bzw. verdrängt worden. Diese Wiki-Seite dient als Sammelbecken für Informationen und Dokumente zum Geschehen.
Medien-Links
Bilder vom Tag
Warum wurde der Zugang zur Versammlung verwehrt - Nachfrage eines davon Betroffenen
10.4.2016 - Anfrage an die Polizeidirektion Hannover
am Mittag des 8.4.2016 fand im Moritzwinkel in Hannover eine Hausbesetzung statt. In diesem Zusammenhang entwickelte sich eine Versammlung vor dem besetzten Gebäude. Ich war am Nachmittag des Tages am Westschnellweg spazieren und wollte nach der Entdeckung der Versammlung zu dieser, um mir ein Bild davon zu machen und ggf. an dieser teilzunehmen. Das wurde mir seitens mehrerer Polizeibeamter ausdrücklich untersagt, obwohl ich deutlich zum Ausdruck gebracht habe, dass mein Ziel die Versammlung sei: Zum ersten mal untersagt wurde mir der Zugang zur Versammlung durch einen Polizeibeamten am südöstlichen Beginn des Moritzweg-Fußwegs ( http://www.openstreetmap.org/?mlat=52.37828&mlon=9.71378#map=19/52.37828/9.71378 ) um ca. 14:48. Dort wurde zunächst behauptet, es gäbe gar keine Versammlung. Danach hieß es, ich dürfte dort nicht hin, weil aus der Versammlung heraus Straftaten begangen würden. Das zweite Zugangsverbot wurde mir an der Kreuzung Wickopweg/Moritzwinkel ( http://www.openstreetmap.org/?mlat=52.37953&mlon=9.71051#map=19/52.37953/9.71051 ) gegen ca. 14:52 Uhr durch Herrn H. - zu dieser Zeit der Einsatzleiter vor Ort - ausgesprochen. Auch hier hieß es zunächst: "Ob das eine Versammlung ist, das weiß ich noch gar nicht." Erst nachdem im Gespräch geklärt war, dass es sich offenbar um eine Spontanversammlung im Sinne des Brokdorf-Beschlusses, aber auch entsprechend § 5 Absatz 5 NVersG, wurde mir dann als Begründung des Verbots zu meiner Teilnahme an der Versammlung erklärt: "Ja, dann bräuchten die keinen Versammlungsleiter. Aber wir lassen Sie da nicht hin. Das könnte da für Sie und xxx gefährlich werden." (xxx) Zum dritten mal wurde mir dann der Zugang an gleicher Stelle durch den Polizeibeamten Herr M. um 15:50 Uhr verwehrt bzw. dieses Verbot erteilt, nachdem ich zuvor vergebens sowohl mit der Versammlungsbehörde gesprochen hatte. Diese hatte mich an eine Klärung mit der Einsatzleiterin verwiesen, da die Zuständigkeit für diese Versammlung bei ihr läge. Meine Bitte um ein Gespräch mit der Einsatzleiterin zu diesem Zweck wurde trotz der augenscheinlichen zeitweise Nicht-Beschäftigung der Polizeibeamtin zugesagt, aber nicht eingelöst, bis mir Herr M. eben erklärte: "Das ist keine Versammlung, das ist auch keine Spontanversammlung nach unserer Würdigung. Sie sind kein Versammlungsteilnehmer. Bitte entfernen Sie sich jetzt von hier und gehen Sie auf die andere Straßenseite sonst lasse ich das durchsetzen." Die Versammlung war zu keinem der drei Zeitpunkte aufgelöst worden. Sowohl Zeitungsberichten als auch ihrer eigenen Polizei-Pressemitteilung vom 8.4.2016 zufolge bewerteten Sie die Versammlung durchaus als solche. Meine Frage, zu der ich um eine schriftliche Antwort innerhalb von zwei Wochen nach Eingang meines Schreibens bei Ihnen bitte: Warum wurde mir der Zugang zu der Versammlung verweigert, warum wurde mir also mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, in diesem Fall die Teilnahme an der Spontandemonstration genommen?
24.5.2016 - Stellungnahme der Polizei Hannover
(...) In Ihrem Schreiben (Seite 1, 1. Absatz) nennen Sie die Vorgänge am 08.04.2016 im Moritzwinkel, Hannover, selbst zutreffend eine „Hausbesetzung“. Hierbei handelt es sich um eine Straftat i.S. des § 123 StGB. Im vorliegenden Fall kam es zu weiteren erheblichen Straftaten. Nach Einschätzung der Einsatzleiterin vor Ort handelte es sich hierbei nicht um eine Versammlung, sondern zunächst nur um eine (fortgesetzte) Straftat. Insoweit wurde eine weitere Teilnahme konsequent unterbunden, auch Ihnen somit folgerichtig der Zutritt verwehrt. Erst zu einem viel späteren Zeitpunkt erfolgte eine Meinungskundgabe von Personen, welche sich vor dem Gelände aufhielten. Diese wurden dann sofort als Versammlung iSd NVersG eingestuft, zeitlich liegt dies aber hinter den von Ihnen genannten Zeiten. Insoweit zu den von Ihnen genannten Zeitpunkten (14.48 Uhr bis 15.50 Uhr) keine Versammlung vorlag, wurden Sie auch nicht an der Teilnahme an einer Versammlung gehindert. Wir hoffen, Ihre Fragen damit abschließend beantwortet zu haben.
Kategorie(n): Versammlungsfreiheit |