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20170821-Demo-Olbrich-REWE-Sarstedt

Bilder von einer Demonstration am 21.8.2017 in Sarstedt



21.8.2017 - Presseanfrage an die Versammlungsbehörde Hildesheim


Sehr geehrte Damen und Herren,

da wir im Internetauftritt des Landkreises Hildesheim leider keinerlei Verweis zur Versammlungsbehörde Hildesheim finden konnten, wenden wir uns hiermit an Sie und möchten Sie bitten, diese Presseanfrage an die für den Ort Sarstedt zuständige Versammlungsbehörde (nach Angaben der Polizei sei dies die Versammlungsbehörde Hildesheim) weiterzuleiten. Vielen Dank dafür!

Am heutigen Montag, den 21.8.2017, fand in Sarstedt eine zuvor ordentlich angekündigte Versammlung statt. Inhaltlich ging es um den Protest gegen die in Sarstedt ansässige Immobilienfirma Olbrich im Zuge der Verdrängung eines Kiosks in Hannover-Linden.

Da wir zu dieser Demonstration berichten möchten, haben wir folgende Fragen an Sie:

1.) Auf welchen Internetseiten gibt es eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und zur Ankündigung einer Versammlung/Demonstration im Landkreis Hildesheim?

2.) Im Auflagenbescheid zur o.g. Demonstration war das Mitführen von Glasflaschen verboten worden. Welches ist die Begründung dafür?

3.) Nach Angaben der vor Ort tätigen Polizeibeamten habe die Versammlungsbehörde Hildesheim eine Gefahrenprognose zur angekündigten Demonstration erstellt. Welche Schlußfolgerungen oder konkrete Auflagen erfolgten aufgrund dieser Gefahrenprognose und wie lautet deren Inhalt im Detail oder wenigstens im Tenor?

4.) Auf welcher Rechtssprechung oder gesetzlichen Grundlage beruht die Auflage, dass der ansonsten für den Kraftverkehr vorgesehene Straßenraum nur dann für eine Versammlung bzw. einen Aufzug verwendet/betreten werden darf, wenn die Versammlung mindestens 50 Teilnehmer aufweist?

5.) Wurde von der heutigen Versammlung ein (polizeilicher) Verlaufsbericht erstellt und falls ja, wie lautet dessen Inhalt?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


30.8.2017 - Nachhaken beim Landkreis Hildesheim, dessen Ordnungsamt und bei der Stadt Sarstedt wegen noch Nicht-Beanwortung der Presseanfrage


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unsere Presseanfrage vom 21.8.2017 haben wir bislang noch keine Antwort erhalten. Können Sie uns mitteilen, wann wir mit den angefragten Informationen rechnen können? Das würde uns bei der Planung des dazugehörigen Beitrages weiterhelfen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


Kategorie(n): Versammlungsfreiheit

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Zuletzt geändert am 30.08.2017 21:20 Uhr