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29.5.2018 - Pressemeldung der GdP Niedersachsen: "GdP zum „Tag der deutschen Zukunft“ in Goslar: Zeichen setzen gegen Fremdenfeindlichkeit, aber bitte friedfertig!"
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Ziele des Goslarer Bündnisses gegen Rechtsextremismus, das am Wochenende unter dem Motto „Goslars Zukunft bleibt bunt – kein Platz für Rassisten“ gegen einen Aufmarsch von Rechtsextremen protestieren wird. „Die GdP steht für eine solidarische, vielfältige und gerechte Gesellschaft ein und engagiert sich selber gegen Ausgrenzung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Populismus“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. Deshalb sei es wichtig, ein deutliches Zeichen zu setzen. „Das, was die Rechtsextremen da veranstalten – einen sogenannten Tag der deutschen Zukunft – hat nichts mit der Zukunft Deutschlands zu tun. Bei uns zählen andere Werte wie die Würde des Menschen, Hilfsbereitschaft und Toleranz“, betonte Schilff. Ein intelligenter und kreativer Protest – nach dem Vorbild des Bündnisses von Bad Nenndorf, das kürzlich zweimal für sein Engagement gegen rechts ausgezeichnet wurde – sei die einzig richtige Antwort. Auch wenn die Forderungen der Rechtsextremen nicht zu akzeptieren seien, so gelten auch für diese Gruppierungen Recht und Gesetz, in diesem Fall das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, ergänzte der GdP-Landesvorsitzende. Deshalb sei die Polizei verpflichtet, dafür zu sorgen, dass am Freitag und Sonnabend alle Veranstaltungen störungsfrei ablaufen können. „Ich appelliere daher an die Teilnehmenden, friedfertig zu bleiben. Wer Gewalt anwendet oder sogar Polizistinnen und Polizisten angreift, weil sie dafür sorgen, dass die Regeln unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens eingehalten werden, disqualifiziert sich selbst und muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen“, sagte Schilff. Er verwies darauf, dass – nach jahrelangem Einsatz der GdP für einen neuen Strafrechtsparagraphen - seit nunmehr genau einem Jahr der §114 StGB in Kraft ist, der tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte unter Strafe stellt. Allen Polizistinnen und Polizisten, die am Freitag und Sonnabend in Goslar im Einsatz sind, wünscht der GdP-Landesvorsitzende, dass sie den Dienst dort unbeschadet überstehen. Die GdP Niedersachsen hat eine Einsatzbetreuung vorbereitet, um die Kolleginnen und Kollegen mit Getränken und Snacks zu versorgen. Der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff wird selbst auch vor Ort sein, um ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu setzen und um sich ein Bild von der Einsatzlage zu machen.
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2.6.2018 - Pressemeldung der PI Goslar
02.06.2018 – 18:32 Goslar (ots) - Goslar, 02.06.18 Der Goslarer Polizei, die von Polizeikräften aus ganz Niedersachsen und mit Einsatzbeamten aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Thüringen unterstützt wurde, gelang es, dem Demonstrationsgeschehen am 2. Juni in der Goslarer Innenstadt differenziert zu begegnen. Während es an der Heinrich-Pieper-Straße Ecke Bismarckstraße eine Kundgebung mit anschließendem Aufzug einer rechtsextremen Initiative gab, richtete das Goslarer "Bündnis gegen Rechtsextremismus" Gegendemonstrationen in der Innenstadt aus. Unter den Mottos "Marsch für Demokratie" und "Goslars Zukunft bleibt bunt" versammelten sich bis zu 3000 Teilnehmern friedlich. Außerdem waren nach Schätzungen der Polizei einige hundert Personen aus unterschiedlichen Städten Norddeutschlands nach Goslar gereist, die zumindest der gewaltgeneigten linksextremen Szene zugerechnet werden. Polizeieinsatzleiterin Petra Krischker zeigte sich zufrieden: "Für die Stadt Goslar kann ich eine positive Bilanz dieses größten Einsatzes in ihrer Geschichte ziehen. Durch den besonnenen aber konzentrierten Einsatz aller Beamtinnen und Beamten gelang es, die Situation unter Kontrolle zu halten." Besonders dankte Goslars Polizeichefin den friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten aus dem Schulterschluss Goslarer Demokraten, die es durch ihren kreativen und friedlichen Protest der Polizei leicht machten, alle Versammlungen zu schützen und weitere sechs spontane Versammlungen zuzulassen. Im Vorfeld des Demonstrationsgeschehens wurden an den wichtigsten Zufahrtsstraßen Busse und Fahrzeuge von Aktionsgruppen selektiv kontrolliert, die auf dem Weg nach Goslar waren. Wegen eines internistischen Notfalls bei einem Versammlungsteilnehmer mussten Rettungssanitäter und Notarzt alarmiert werden. Insgesamt gab es über 400 Sicherstellungen, darunter diverse Schutzbewaffnungen und Stöcke. Im Lauf des Geschehens versuchten vereinzelt Gruppen, auf die angekündigte Marschstrecke der Rechtsaktivisten zu gelangen. Hierbei gab es im Goslarer Stadtteil Ohlhof zwei längerfristige Überprüfungen von Gruppierungen, die sich der Kontrolle entzogen hatten. Insgesamt wurden 19 Aufenthaltsverbote aus Gefahren abwehrenden Gründen ausgesprochen. Ein Ermittlungsverfahren nach dem Versammlungsgesetz wegen des Mitführens eines Messers wurde eingeleitet. Etwa 265 hauptsächlich mit Bahnzügen angereiste Rechtsextreme sammelten sich ab 12.00 Uhr an der Heinrich-Pieper-Straße Ecke Bismarckstraße. Nach einer Kundgebung führte ein Aufzug die Teilnehmer auf der bestätigten Strecke bis zur Bismarckstraße. Der Demonstrationszug verlief ohne Zwischenfälle. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB wurde eingeleitet. Nach einer Abschlusskundgebung verließen die rechten Teilnehmer Goslar bis 16.00 Uhr. Der Einsatzverlauf bestätigt, dass es mit dem Sicherheitskonzept von Stadt und Polizei Goslar gelungen ist, sowohl den Schutz aller Versammlungen zu gewähren als auch zur Minimierung der Gefahren für Unbeteiligte beizutragen, so Einsatzleiterin Petra Krischker. Durch die Kontrollen im Vorfeld und die daraus resultierenden Sicherstellungen gelang es, unmittelbare Konfrontationen der Gruppen zu verhindern. Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56518/3959566
3.6.2018 - Presseanfrage an die PI Goslar
im Nachgang zu den am 2.6.2018 in Goslar stattgefundenen Demonstrationen und Aufzügen möchten wir berichten und haben dazu folgende Fragen an Sie, um deren möglichst baldige Beantwortung wir Sie bitten möchten: Ein Sprecher der PI Goslar, Herr Reiner Siemers, sagt in einem NDR-Fernsehbericht zum Demonstrationstag: "Wir haben auf allen wichtigen Zufahrtsstraßen nach Goslar Kontrollen durchgeführt, dabei sind insgesamt 400 Sicherstellungen erfolgt und zwar von Gegenständen, die bei diesen Versammlungen hätten als Waffen Verwendung finden können." 1.) Wie viele Busse und Personen wurden insgesamt überprüft/kontrolliert? 2.) Wurde bereits im Vorfeld überlegt/geplant, welche Busse oder Fahrzeuge man kontrollieren wollte und falls ja, worauf beruhte die Auswahl der kontrollierten Busse? 3.) Wurden auch Züge oder Personen in Zügen auf den Weg nach Goslar kontrolliert? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? 4.) Welches ist die Rechtsgrundlage für die Kontrolle und Durchsuchung anreisender Demonstrationsteilnehmer? 5.) Vermutlich liegt zur rechtmäßigen Durchführung dieser Kontrollen eine Gefährdungsprognose und/oder eine Anordnung/Anweisung zur Durchführung der Kontrollen vor. Von wann ist/sind diese und durch wen wurde/n diese ausgestellt? 6.) Sind die Anmelder und Leiter der Versammlungen (soweit diese vorher entsprechend NdsVersG angezeigt worden sind) über die Vorabkontrollen informiert worden? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? 7.) Um welche Arten von Waffen handelt es sich bei den 400 Sicherstellungen? 8.) Wie viele der 400 Sicherstellungen sind den Demonstranten der Versammlung "Tag der deutschen Zukunft" zuzuordnen, wie viele den Teilnehmern der Gegendemonstrationen? 9.) Wie ist beim Auffinden der genannten 400 potentiellen Waffen mit den Gegenständen und den Eigentümern der Gegenstände vorgegangen worden? Wurden die Gegenstände den Eigentümern nach Beendigung der Demonstrationen wieder ausgehändigt? Wie ist das logistisch vor sich gegangen? Erwartet die Eigentümer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ähnliches? Ein Einsatzzentrum der Polizeikräfte befand sich in der Kreisverwaltung Goslar in der Klubgartenstraße. 10.) Hat die Polizei der Stadt Goslar hierfür Miete oder sonstige Entschädigungskosten erstatten/bezahlen müssen oder handelt es sich hierbei um kostenfreie Amtshilfe? Für den ersten Fall: Wie hoch waren die Kosten für die Polizeikräfte für die Nutzung der Räumlichkeiten und Infrastruktur der Kreisverwaltung? Auf dem südlich der Klubgartenstraße befindlichen Gebäude der Kreisverwaltung Goslar befand sich am Tag der Demonstrationen ein Pavillon der GdP: https://www.openstreetmap.org/?mlat=51.90979&mlon=10.42191#map=18/51.90979/10.42191 11.) Hat die GdP hierfür eine Genehmigung bei der Stadt oder Polizei eingeholt oder wie anders ist dieser Stand der GdP zustande gekommen? 12.) Hat die GdP für diesen Stand/diesen Pavillon Gebühren oder sonstige Geld- oder Sachwerte an die Stadt oder andere Stellen entrichten müssen und falls ja, in welcher Höhe? Vielen Dank für die Mühe und viele gute Grüße,
4.6.2018 - Pressemeldung der GdP Niedersachsen: "GdP versorgt Einsatzkräfte mit Obst und Energy-Riegeln - Friedlicher und bunter Protest in Goslar"
Rund 3.000 Kräfte der niedersächsischen Landespolizei sowie der Bundespolizei sorgten dafür, dass ein Treffen Rechtsextremer sowie die Gegendemonstration unter dem Motto "Goslars Zukunft bleibt bunt" am 2. Juni 2018 störungsfrei ablaufen konnten. Die GdP unterstützte die Ziele des Bündnisses und versorgte im Rahmen einer Einsatzbetreuung die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten mit Obst und Energy-Riegeln. "Super, dass wir da waren. Es war ein guter Einsatz, bei dem alles ruhig geblieben ist - ein friedlicher und bunter Protest", so die Bilanz des GdP-Landesvorsitzenden Dietmar Schilff, der vor Ort mit einigen eingesetzten Kräften ins Gespräch kam: "Die Rückmeldungen waren allesamt positiv. Es war für die Kolleginnen und Kollegen zwar ein langer anstrengender Tag - und sie mussten am Wochenende arbeiten - aber zum Glück war es nicht so warm, wie an den Tagen zuvor." Schilff lobte auch die gute Arbeit der Einsatzleitung sowie der Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten/beamtinnen, unter anderem bei der dienstlichen Versorgung der Kräfte. Ein Team aus neun GdP-Mitgliedern sorgte darüberhinaus im Rahmen einer GdP-Einsatzbetreuung für die Kolleginnen und Kollegen und stellte auf deren Wunsch hin Obst und Energy-Riegel parat. "Auch die Kugelschreiber waren wieder sehr begehrt", berichtet Einsatzbetreuer Wolfgang Teschner. Ihm habe der Einsatz in Goslar viel Spaß gemacht: "Wir waren ein tolles Team, und alle wollen beim nächsten Mal gerne wieder dabei sein", so Teschner, der im vergangenen Jahr auch schon bei der Einsatzbetreuung beim G20-Gipfel in Hamburg aktiv war. Der stellvertretende Landesvorsitzende, Kevin Komolka, der federführend die Einsatzbetreuung in Goslar vorbereitet hatte, dankte dem Team, das "mit viel Leidenschaft und Flexibilität" agiert habe. Auch er habe nur positive Rückmeldungen bekommen: "Die Kolleginnen und Kollegen waren begeistert, dass die GdP für die Kräfte vor Ort da war". Unter der Überschrift "Danke für das Sicherheitsgefühl" hat sich Sonja Hensel aus Wolfenbüttel an die GdP gewandt. Sie schrieb an die Geschäftsstelle: "Bei der Demonstration vom 2. Juni 2018 „Goslars Zukunft bleibt bunt! Kein Platz für Rassismus“, gehörte ich zu einer der ca. 3.000 Teilnehmenden. Gern bedanke ich mich auf diesem Wege einmal über die GdP bei der Polizei. Ich begleitete in der Gruppe der AWO die Veranstaltung gegen Fremdenfeindlichkeit. Nicht nur ich, sondern viele andere Demonstranten fühlten sich sicher und gut begleitet bei der Kundgebung. Man blickte überall in die freundlichen und stets aufmerksam schauenden Gesichter der Polizei. Freundliche Worte wurden gewechselt." Dem Eindruck kann sich der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff nur anschließen: "Alle waren gut drauf, freundlich, nett und zuvorkommend".
5.6.2018 - Zwischen-Rückmeldung von der Polizei
Sehr geehrter Herr xxx, Ihre Anfrage ist heute bei uns eingangen. Sobald wir die Beantwortung fertiggestellt haben, melde ich mich bei Ihnen. Herzliche Grüße xxx
6.6.2018 - Die Polizei fordert nachträglich Vorleistungen
ich hatte gestern vergessen, Sie darum zu bitten, sich wie üblich mit einem gültigen Presseausweis zu legitimieren. Es wäre schön, wenn Sie mir eine Ablichtung , gern per Mail, schicken könnten. Herzliche Grüße xxx
6.6.2018 - Rückmeldung an die PD Braunschweig
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich bin Teil der Redaktion des Internet-Blogs freiheitsfoo.de. Wir sind im Nachgang der Demonstrationen vom vergangenen Samstag in Goslar auf einige Punkte aufmerksam geworden und aufmerksam gemacht worden, zu denen wir derzeit recherchieren und zu denen wir (bald, aufgrund der Aktualität!) berichten möchten. Dabei geht es u.a. um die Fragen der Vorkontrollen von Demonstrationsteilnehmern - siehe bspw. die von uns zitierte Äußerung eines Sprechers der Goslarschen Polizei, die inhaltlich in Teilen im Widerspruch zu anderen Informationen und Medienberichten steht. Unser redaktionell geführtes Blog erfüllt seit dem 1.9.2015 alle Anforderungen des Niedersächsischen Pressegesetzes. Das ist u.a. in Abstimmung mit der LPK Niedersachsen geschehen. https://freiheitsfoo.de/kontakt/ Andere Stellen, wie bspw. Bundes- und Landesministerien, Gerichte bis hin zum BVerfG sowie Landes- und Bundespolizeien anerkennen unsere Arbeit als Pressearbeit und erteilen uns regelmäßig Antworten auf unsere Anfragen. Insofern erbitten wir Ihre Antworten auf unsere Nachfragen vom 3.6.2018, selbst wenn Sie uns nicht persönlich kennen sollten. Sollten einige der Fragen aus nachvollziehbaren Gründen nicht oder nur in Teilen beantwortbar sein, dann haben wir dafür Verständnis, bitten aber dann um jeweilige Begründung dieser Haltung. Davon unabhängig: Kopien oder Scans unserer Presseausweise fertigen wir generell nicht an, wir versenden solche Dokumente auch nicht an Dritte. Und das in unverschlüsselter Form alleine schon aus Datenschutzgründen gar nicht. Viele gute Grüße,
7.6.2018 - Antworten von der PD Braunschweig
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Im Rahmen der versammlungsrechtlichen Aktionen um den 02.06.2018 in Goslar wurden aufgrund erfolgter Gefahrenprognose Kontrollstellen nach dem Nds. Gefahrenabwehrrecht angeordnet. Auf diese Kontrollen wurde auch im Vorfeld in unserer Pressekonferenz am 23. Mai 2018 öffentlich hingewiesen. Eine Kontrolle der weitaus überwiegenden bürgerlichen Gegendemonstranten des Bündnisses fand nicht statt. Vorrangig kontrolliert wurden zwei Buskonvois mit mehreren Bussen und PKW. Die bahnanreisenden Teilnehmer des TddZ wurden einer Sichtung und ebenso selektiven Kontrollen unterzogen. Im Rahmen dieser gefahrenabwehrenden Kontrollen wurden nach derzeitigem Stand insgesamt ca. 400 Gegenstände sichergestellt. Die sichergestellten Gegenstände wurden bei den anreisenden Teilnehmern des Gegenprotestes gefunden. Bei den Sicherstellungen handelt es sich überwiegend um Gegenstände wie Sturmhauben, Basecaps, Schlauchschals und Dreieckstücher in verschiedenen Farben und Sonnenbrillen, die nach polizeilicher Erfahrung in Kombination miteinander zur Vermummung genutzt werden. Sichergestellt wurden u.a auch Gegenstände wie Zahnschutz, Regenschirme, mehrere Funkgeräte, Fähnchen, wie sie zur Steuerung von Personengruppen genutzt werden, Spritzschutz für Augen, 1 Messer und 2,40 m lange Holzstöcke. Weitere gefährliche Gegenstände wurden nicht festgestellt. Sofern die Gegenstände nicht für ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren als Beweismittel benötigt werden, werden sie natürlich wieder ausgehändigt. Die Maßnahmen dienten der Gefahrenabwehr und wurden nicht extensiv durchgeführt. An einer Kontrollstelle hatten sich Teilnehmer spontan entschlossen, eine Demonstration durchzuführen. Diese wurde natürlich bestätigt mit dem ergänzenden Hinweis, man komme dann aber ggf. zu spät zur Versammlung des Bündnisses. Dies wurde hingenommen. An einer anderen Kontrollstelle entzogen sich einige Teilnehmer der Kontrolle durch Flucht, was zu einer Verzögerung der Kontrollmaßnahmen führte. Ergänzend dazu wurde bereits in der Nacht zum Samstag in der Nähe der Unterführung des Bahnhofs in Goslar in einem Blumenkübel ein Depot mit Pflastersteinen gesichtet, welche ebenfalls sichergestellt wurden. Die Landespolizei hatte in der Klubgartenstraße kein Einsatzzentrum. Fragen, die die Gewerkschaft der Polizei oder die Bundespolizei betreffen, können wir nicht beantworten und möchten Sie bitten, sich an die entsprechenden Stellen zu wenden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Antwort weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen xxx
7.6.2018 - Rückfragen an die PD Braunschweig
vielen Dank für die prompte Antwort! Bezugnehmend auf unsere Frage Nr. 1 sprechen Sie von zwei Buskonvois, die kontrolliert worden sind. Das beantwortet leider nicht unsere ersten drei Fragen: 1.) Wie viele Busse[, PKW] und Personen wurden insgesamt überprüft/kontrolliert? 2.) Wurde bereits im Vorfeld überlegt/geplant, welche Busse oder Fahrzeuge man kontrollieren wollte und falls ja, worauf beruhte die Auswahl der kontrollierten Busse? 3.) Wurden auch Züge oder Personen in Zügen auf den Weg nach Goslar kontrolliert? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? Können Sie uns hierzu noch etwas mitteilen? Auf unsere Frage Nr.4 4.) Welches ist die Rechtsgrundlage für die Kontrolle und Durchsuchung anreisender Demonstrationsteilnehmer? schreiben Sie: "Im Rahmen der versammlungsrechtlichen Aktionen um den 02.06.2018 in Goslar wurden aufgrund erfolgter Gefahrenprognose Kontrollstellen nach dem Nds. Gefahrenabwehrrecht angeordnet. Auf diese Kontrollen wurde auch im Vorfeld in unserer Pressekonferenz am 23. Mai 2018 öffentlich hingewiesen." Auf welchen Paragraphen in welchem Gesetz beziehen Sie sich dabei? Auch die nächsten beiden Fragen sehen wir in Ihrer Rückmeldung leider nicht beantwortet: 5.) Vermutlich liegt zur rechtmäßigen Durchführung dieser Kontrollen eine Gefährdungsprognose und/oder eine Anordnung/Anweisung zur Durchführung der Kontrollen vor. Von wann ist/sind diese und durch wen wurde/n diese ausgestellt? 6.) Sind die Anmelder und Leiter der Versammlungen (soweit diese vorher entsprechend NdsVersG angezeigt worden sind) über die Vorabkontrollen informiert worden? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Sie schreiben, das in einer PK vom 23.5.2018 über die Kontrollstellen gesprochen worden ist. Gehen wir dann insofern richtig in der Annahme, dass die Versammlungsanmelder und -leiter nicht explizit informiert worden sind? 8.) Wie viele der 400 Sicherstellungen sind den Demonstranten der Versammlung "Tag der deutschen Zukunft" zuzuordnen, wie viele den Teilnehmern der Gegendemonstrationen? Zu dieser Frage Nr. 8 noch einmal explizit die Nachfrage: Es stimmt also, dass seitens der Teilnehmer des "TddZ" keine einzige Sicherstellung vorgenommen worden ist? Wenn es sich bei der polizeilichen Verwendung der Kreisverwaltung Goslar in der Klubgartenstraße nicht um ein Einsatzzentrum gehandelt hat, wofür hat die Polizei dieses großes Gebäude ansonsten genutzt? Unsere Frage Nr. 10 war davon unabhängig, ob sich in der Klubgartenstraße ein Einsatzzentrum befand oder nicht. Können Sie zu der Frage eventuell noch etwas sagen? 10.) Hat die Polizei der Stadt Goslar hierfür Miete oder sonstige Entschädigungskosten erstatten/bezahlen müssen oder handelt es sich hierbei um kostenfreie Amtshilfe? Für den ersten Fall: Wie hoch waren die Kosten für die Polizeikräfte für die Nutzung der Räumlichkeiten und Infrastruktur der Kreisverwaltung? Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
7.6.2018 - Anfrage an die GdP Niedersachsen
die Polizeidirektion Braunschweig bat uns, sich mit den folgenden Fragen an Sie zu wenden: Auf dem südlich der Klubgartenstraße befindlichen Gebäude der Kreisverwaltung Goslar befand sich am Tag der Demonstrationen ein Pavillon der GdP, vielleicht wurden sogar Teile des Gebäudes und derer Infrastruktur durch die GdP genutzt: https://www.openstreetmap.org/?mlat=51.90979&mlon=10.42191#map=18/51.90979/10.42191 1.) Hat die GdP hierfür eine Genehmigung bei der Stadt oder Polizei eingeholt oder wie anders ist dieser Stand der GdP zustande gekommen? 2.) Hat die GdP für diesen Stand/diesen Pavillon Gebühren oder sonstige Geld- oder Sachwerte an die Stadt oder andere Stellen entrichten müssen und falls ja, in welcher Höhe? Wir würden uns über eine baldige Beantwortung sehr freuen. Viele gute Grüße,
8.6.2018 - Antwort vom Vorsitzenden der nds. GdP, Herrn Schilff
Zuständigkeitshalber erreichte mich Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
8.6.2018 - Nachfrage an Herrn Schillf
vielen Dank für die prompte Rückmeldung. Wir sind uns übrigens kurz am Samstag morgen begegnet. :) Aber zurück zu unserer Anfrage: Welches war denn die zuständige Behörde, die die Genehmigung erteilt hat? Hat die GdP für diesen Stand/diesen Pavillon Gebühren oder sonstige Geld- oder Sachwerte an die Stadt oder andere Stellen entrichten müssen und falls ja, in welcher Höhe? Auf dem Bild des GdP-Blogbeitrags zum Einsatz der GdP in Goslar https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/DE_20180604_Einsatzbetreu?open&ccm=000 ist zu erkennen, dass der GdP über den angsprochenen Pavillon hinaus offensichtlich noch weitere Räumlichkeiten zur Verfügung standen. Können Sie uns mitteilen, in welchem Umfang das der Fall war und ob hierfür Mieten oder Aufwandsentschädigungen seitens der GdP zu entrichten waren? Vielen Dank und viele gute Grüße,
8.6.2018 - Nochmalige Antwort von Herrn Schilff
genehmigt wurde das kostenfreie Aufstellen des Pavillons auf der Rasenfläche durch den Hausherrn des Landkreisgebäudes. Mit freundlichen Grüßen
8.6.2018 - Nochmaliges Nachfragen an Herrn Schilff
nochmals Danke für das schnelle Antworten! Vielleicht liegt bei mir ein Denkfehler vor, aber Sie sind doch Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen und das Foto findet sich im Blogbeitrag dieser GdP Niedersachsen. Wen, wenn nicht Sie (bzw. Ihre Pressestelle, an die wir uns ja auch ursprünglich gewendet hatten) kann dann die Frage beantworten, wo das Bild entstanden ist, das die emsigen Vobereitungen zur Unterstützung der Polizisten und Polizistinnen bei Ihrer Arbeit in Goslar zeigt? Viele gute Grüße,
8.6.2018 - Antwort von Herrn "Martin Schilff", der gar nicht der Landesvorsitzende ist sondern dessen Bruder! :)
da haben wir Ihren Denkfehler: Mit freundlichen Grüßen Martin Schilff
9.6.2018 - Rückmeldung an Herrn Martin Schilff von der GdP "Bezirk Bundespolizei"
danke für die Aufklärung und Entschuldigung für die Verwechslung mit Ihrem Bruder! Mir und uns in der Redaktion war von dieser verwandschaftlichen und zugleich berufstätigen Nähe nichts bekannt. Dann werden wir die offene Frage nochmal an die Pressestelle der Gdp NDS richten. Viele gute Grüße,
9.6.2018 - Anfrage an die Pressestelle der GdP Niedersachsen
unsere Anfrage wurde an Herrn Martin Schilff von der GdP Bez. Bundespolizei weitergeleitet. Von dort haben wir bereits einige Antworten erhalten, aber zur Beantwortung der folgenden sich ergebenden Fragen bat uns Herr Martin Schilff, uns nochmals an Sie als GdP Niedersachsen zu wenden: In einem Blogbeitrag der GdP Niedersachsen https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/DE_20180604_Einsatzbetreu?open&ccm=000 berichten Sie (mit Bild) über Ihren Einsatz im Zuge der Polizeiarbeit am Samstag der Demonstrationen in Goslar. Können Sie uns mitteilen, in welchem Umfang Sie dort Räumlichkeiten (oder Stellflächen für Fahrzeuge, Stände oder Pavillons) zur Verfügung gestellt bekommen haben, von wem und ob hierfür Miete oder sonstige Aufwandsentschädigungen gezahlt/geleistet werden musste und wie hoch diese gewesen sind? Vielen Dank für Ihre Mühen und viele gute Grüße,
12.6.2018 - Blogbeitrag über eine zusammenhangslose und unverhohlene Drohung eines Polizeibeamten mit dem Jugendamt
Am vorletzten Samstag, den 2.6.2018, demonstrierten in Goslar ein paar tausend Menschen gegen den Aufmarsch rechter und rechtsextremer Gruppen. Am Rande des Geschehens ereignete sich ein "Vorfall", über den wir in einem atuellen Blogbeitrag ausführlich berichten bzw. diesen dokumentieren: Ein am Rande der Demonstrationen mit seinem kleinen Kind nach Hause spazierendes Elternteil spricht einen Polizisten neben einem Polizeikamerawagen auf dessen akut rechtswidrige Überwachung einer friedlichen Demonstration an. Nach einer kurzen und inhaltlich sachlichen Diskussion sowie der ebenfalls unzulässigen Verweigerung des Polizisten, auf Bitte hin seine Dienstnummer oder seinen Namen zu nennen beginnt dieser, dem Elternteil unverhohlen und völlig zusammenhanglos damit zu drohen, das Jugendamt einzuschalten, weil der Polizist der Ansicht ist, dass man Kinder nicht mit auf Demonstrationen zu nehmen habe. Wir verstehen diese Geschichte als deutliches Beispiel dafür, wie wenig einige Teile der Polizei in der Lage sind, nüchtern vorgebrachte Sachkritik anzunehmen, geschweige denn eigene Fehler eingestehen zu können. Und wir meinen darin eine besorgniserregende Tendenz ablesen zu können, dass diese Kritikunfähigkeit in wesentlichen Teilen der Polizeikräfte auf dem Vormarsch ist und mehr und mehr obrigkeitsstaatliches Verhalten seitens der Bürger und Bürgerinnen eingefordert oder gar mittels polizeilicher Repression durchgesetzt wird. Aus diesen Gründen haben wir uns nach einiger Überlegung dazu entschlossen, das Gedächtnisprotokoll zu diesem skandalösen Erlebnis zu veröffentlichen: Blogbeitrag: https://freiheitsfoo.de/2018/06/12/goslar-auf-kritik-an-polizei-folgt-drohung-mit-jugendamt/
15.6.2018 - Antwort von der PD Braunschweig
abschließend übersende ich Ihnen nach Rücksprache mit der einsatzführenden Polizeiinspektion Goslar die Antworten auf Ihre Einzelfragen: 1.) Wie viele Busse[, PKW] und Personen wurden insgesamt überprüft/kontrolliert? Die genaue Anzahl kontrollierter PKW und Busse und insbesondere von Personen kann nicht benannt werden, da es keinen rechtlichen Anlass gibt, alle Daten zu erfassen. Erfasst wurden nach derzeitiger Auswertung nur die Kontrollen zweier Buskonvois, ein Mal mit 4 Bussen, ein Mal mit 7 Bussen. 2.) Wurde bereits im Vorfeld überlegt/geplant, welche Busse oder Fahrzeuge man kontrollieren wollte und falls ja, worauf beruhte die Auswahl der kontrollierten Busse? 4.) Welches ist die Rechtsgrundlage für die Kontrolle und Durchsuchung anreisender Demonstrationsteilnehmer und 5) durch wen ausgestellt? Basis der Kontrollen war eine durch die Einsatzleiterin verfügte Kontrollstellenanordnung nach § 14 Nds.SOG. Konkrete Vorgaben, wer zu kontrollieren sei, sind nicht erfolgt. 3.) Wurden auch Züge oder Personen in Zügen auf den Weg nach Goslar kontrolliert? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? Kontrollen in Zügen unterliegen der Zuständigkeit der Bundespolizei. 8) Zu dieser Frage Nr. 8 noch einmal explizit die Nachfrage: Es stimmt also, dass seitens der Teilnehmer des "TddZ" keine einzige Sicherstellung vorgenommen worden ist? Bei den Kontrollen der Teilnehmer des TddZ gab es nach derzeitiger Auswertung keine Sicherstellungen, sehr wohl 2x Verfahrenseinleitungen nach § 86a StGB. 10.) Hat die Polizei der Stadt Goslar hierfür Miete oder sonstige Entschädigungskosten erstatten/bezahlen müssen oder handelt es sich hierbei um kostenfreie Amtshilfe? Für den ersten Fall: Wie hoch waren die Kosten für die Polizeikräfte für die Nutzung der Räumlichkeiten und Infrastruktur der Kreisverwaltung? Es kann sein, dass die Bundespolizei ein Gebäude in der Klubgartenstraße genutzt hat. Bitte dort erfragen. Mit freundlichen Grüßen xxx
15.6.2018 - Erneut noch offene Nachfragen an die PD Braunschweig
vielen Dank! Können Sie uns wenigstens noch mitteilen, warum Sie (erneut) unsere Fragen Nrn. 5 (in Teilen) und 6 (gänzlich) ignorieren bzw. nicht beantworten können oder wollen? Und: Gab es denn keine Absprache bzgl. der Kontrollstellen mit der Bundespolizei? Bzw: Wurde die Kontrollstellenanordnung der Bundespolizei gar nicht weitergeleitet? Danke und viele gute Grüße,
19.6.2018 - Nachfrage an die GdP Niedersachsen
wir möchten noch einmal auf unsere Anfrage vom 9.6.2018 zurückkommen. Können Sie uns mitteilen, ob und wann wir hierzu eine Rückmeldung oder Antwort erhalten können? Vielen Dank und viele gute Grüße,
19.6.2018 - Nichtbeantwortung durch die GdP Niedersachsen
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie können davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hatte. Mit freundlichen Grüßen
21.6.2018 - Rückfrage an die GdP Niedersachsen
auf unsere Frage vom 9.6.2018 "Können Sie uns mitteilen, in welchem Umfang Sie dort Räumlichkeiten (oder Stellflächen für Fahrzeuge, Stände oder Pavillons) zur Verfügung gestellt bekommen haben, von wem und ob hierfür Miete oder sonstige Aufwandsentschädigungen gezahlt/geleistet werden musste und wie hoch diese gewesen sind?" antworten Sie uns: Am 19.06.2018 um xxx schrieb xxx@gdp.de: (...) vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie können davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hatte.
Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass "alles seine Richtigkeit hatte". Aber darauf bezog sich unsere Frage gar nicht. Uns stellt sich aber die Frage, warum die GdP Niedersachsen unsere o.g. Frage nicht beantworten will. Aus unserer Sicht heraus, gibt es keinen erkennbaren Grund, darauf nicht einzugehen, sie zumindest nicht in Teilen zu beantworten. Können Sie uns dazu eine Rückmeldung geben? Vielen Dank und viele gute Grüße,
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