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202512-GLS-kuendigt-RoteHilfe

23.12.2025 - Rote-Hilfe-Pressemitteilung


Kontokündigung wegen Antifa: Banken vollstrecken US-Politik in Deutschland

Wenn Washington entscheidet, wer in Deutschland ein Konto bekommt: GLS-Bank und Sparkasse Göttingen kündigen der Roten Hilfe die Bankkonten, ohne sachlichen Grund. Die Kündigungen erfolgten kurz nach der US-Terrorlistung von „Antifa Ost“. Auch andere linke Organisationen sind von autoritären Durchgriffe per SWIFT mitten in Europa betroffen.

Innerhalb weniger Tage haben zwei Banken die Zusammenarbeit mit dem Verein Rote Hilfe e. V. beendet. Zunächst kündigte die Sparkasse Göttingen sämtliche Konten des Vereins, kurz darauf folgte die GLS Gemeinschaftsbank mit dem gleichen Schritt. Beide Institute – obwohl sie besondere gesellschaftliche Aufträge haben – wollen alle Konten der Roten Hilfe innerhalb von zwei Monaten auflösen. Die Sparkassen sind per Gesetz einem öffentlichen Versorgungsauftrag verpflichtet. Die GLS-Bank ist nicht nur ein sozial-ökologisch ausgerichtetes Bankinstitut, sie steht als Genossenschaftsbank in direkter Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern. Umso gravierender ist es in diesem Fall eine über viele Jahre bestehende Kundenbeziehung mit einem Genossenschaftsmitglied abrupt zu beenden.

Die Rote Hilfe ist eine seit über 100 Jahren bestehende bundesweit tätige, strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation mit etwa 19.000 Mitgliedern. Sie unterstützt Menschen, die wegen ihres politischen Engagements von staatlicher Repression betroffen sind – durch Prozessbegleitung, Öffentlichkeitsarbeit und finanzielle Hilfe bei Repressionskosten.

Nach Einschätzung der Roten Hilfe stehen die zeitlich eng aufeinander folgenden Kündigungen in direktem Zusammenhang mit der Entscheidung der US-Regierung unter Donald Trump, die sogenannte „Antifa Ost“ als ausländische Terrororganisation zu listen. Diese Maßnahme hat keine Entsprechung im deutschen Recht und basiert auf einem einzelnen Strafverfahren mit äußerst fragwürdiger Beweislage. Die Bundesregierung hat die Einstufung nicht übernommen und mehrfach betont, dass von dem allein juristischen Konstrukt »Antifa Ost« keine erhebliche Gefährdung ausgehe. Dennoch entfaltet die US-Entscheidung faktisch globale Wirkung.

Banken, die mit Personen oder Organisationen aus US-Terrorlisten in Verbindung stehen, drohen Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem internationalen Zahlungsnetzwerk SWIFT. Diese Infrastruktur gilt als technisch neutral und unterliegt EU-Recht, folgt aber aufgrund der Dominanz des US-Dollars in der Praxis außenpolitischen Vorgaben der USA. Dieser Druck trifft auch die deutsche Gesellschaft. Jetzt ist es eine deutsche linke Solidaritätsorganisation – und zwei Banken beugen sich ohne erkennbare rechtliche Notwendigkeit. Die Rote Hilfe prüft juristische Schritte, um gegen die Kündigungen vorzugehen.

Die Rote Hilfe bewertet diese Entwicklung als besorgniserregendes Zeichen dafür, dass autoritäre Politik zunehmend über technische und wirtschaftliche Infrastrukturen durchgesetzt wird. Dass sich eine genossenschaftlich organisierte Bank wie die GLS, die sich selbst soziale Verantwortung auf die Fahnen schreibt, diesem Mechanismus anschließt, linken Organisationen kündigt und die Opposition schwächt, wirft grundlegende Fragen zur Glaubwürdigkeit solcher Selbstverpflichtungen auf.

Obwohl keine juristische Grundlage für eine Gleichsetzung mit terroristischen Vereinigungen besteht, werden zivilgesellschaftliche Organisationen nicht vor den Folgen geschützt und können sich nur schwer wehren. Es entsteht ein rechtsfreier Raum, in dem politische Deutungen einer US-Regierung faktisch die deutsche Zivilgesellschaft treffen können. Die Rote Hilfe weist darauf hin, dass sich dieser Mechanismus nicht auf den eigenen Fall beschränkt. Bereits in der vergangenen Woche wurde die Kündigung der Konten der DKP sowie von Anarchist Black Cross durch die GLS-Bank öffentlich. Auch Gruppen der Klimagerechtigkeitsbewegung wurden die Bankkonten gekündigt.

Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe sagt dazu: „Heute trifft es unseren Verein – doch wer steht morgen im Visier, wenn dieser Trend ungebremst weitergeht? Wenn die ultrarechte Agenda in den USA weiter an Einfluss gewinnt, könnten auch andere progressive Initiativen und marginalisierte Gruppen ins Fadenkreuz geraten. Man stelle sich vor, konservative Kräfte in den USA erklären etwa Schwangerenberatungsstellen oder queere Organisationen zu ›terroristischen‹ Feindbildern – würden unsere Banken dann ebenso bereitwillig deren Konten kündigen? Was absurd klingt, rückt leider in den Bereich des Möglichen, wenn wir diese Entwicklung nicht gemeinsam stoppen.“

Brückner weiter: »Wir rufen die progressiven Kräfte in diesem Land dazu auf, an unserer Seite zu stehen, um auch weiterhin für eine bessere Gesellschaft zu kämpfen, unabhängig von US-amerikanischer Einmischung und gegen die global agierende Rechte.«

https://rote-hilfe.de/meldungen/kontokuendigung-wegen-antifa-banken-vollstrecken-us-politik-deutschland


23.12.2025 - taz-Bericht dazu


Alle Konten gekündigt

Rote Hilfe droht das finanzielle Aus

Innerhalb weniger Tage wurden die beiden Konten des linken Hilfsvereins Rote Hilfe gekündigt. Steckt der Feldzug der Trump-Regierung gegen die Antifa dahinter?

Sie ist die älteste und größte Organisation innerhalb der linken Szene, mit rund 19.000 Mitgliedern: Seit mehr als 100 Jahren unterstützt die Rote Hilfe linke Gefangene, übernimmt Prozesskosten oder verschafft ihren Verfahren Öffentlichkeit. Nun aber steht der finanzielle Fortbestand des Hilfsvereins auf der Kippe: Zwei Banken, die Sparkasse Göttingen und die GLS Bank, haben ihre Konten gekündigt. „Beides ist innerhalb weniger Tage geschehen“, sagte Bundesvorstand Hartmut Brückner der taz. „Das stellt uns jetzt tatsächlich vor die Existenzfrage.“

Konkrete Gründe für die Kündigungen seien nicht genannt worden, so Brückner. Die Rede sei nur von „regulatorischen Anpassungen“ gewesen – also Änderungen, um sich neuen Vorschriften oder Gesetzen anzupassen. Die Auflösung der Konten soll innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen.

Die Sparkasse in Göttingen, wo die Rote Hilfe ihren Vereinssitz hat, und die GLS Bank wollten sich dazu nicht äußern. Aufgrund des Bankgeheimnisses und Datenschutzes könne man keine Auskünfte zu Konten oder Kun­d*in­nen erteilen, hieß es von beiden Instituten. Gerade im Fall der GLS ist die Kündigung aber pikant, da diese sich selbst nachhaltigem, sozialem Handeln und „gegenseitiger Hilfe“ verschreibt.

Für die Rote Hilfe hat die Entscheidung gravierende Folgen: Ohne Konten kann sie keine Mitgliedsbeiträge oder Spenden mehr annehmen oder verwalten, keine Prozesskosten erstatten und müsste Mitarbeitende entlassen.

Ein möglicher Grund für die Kündigungen könnte Druck von Sicherheitsbehörden sein. Der Verfassungsschutz stuft die Rote Hilfe schon länger als linksextremistisch ein und beobachtet sie. Die Behörde wirft ihr vor, den Rechtsstaat zu „delegitimieren“, indem sie von Klassenjustiz spricht und Sicherheitsbehörden diskreditiert. Solche Einstufungen haben auch Konsequenzen für Banken: Sind beobachtete Vereinigungen bei ihnen Kund*innen, müssen die Institute die Konten deutlich strenger auf extremistische, terroristische oder Geldwäscheaktivitäten prüfen – was einige Kapazitäten kostet. Aber: Diese Einstufung gibt es eben bereits seit Jahren.

USA stuften zuvor die Antifa Ost als terroristisch ein

Die Rote Hilfe vermutet daher einen anderen Auslöser: die US-Regierung von Donald Trump. Denn die hatte Mitte November die deutsche Antifa Ost beziehungsweise „Hammerbande“ als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft. Mit dem Namen wird eine Gruppe An­ti­fa­schis­t*in­nen bezeichnet, denen schwere Angriffe auf Rechtsextreme in Ostdeutschland und Budapest vorgeworfen wird. Mit der Einstufung setzte Trump seine Kampagne gegen die Antifa fort, auch international – obwohl es US-Verbindungen der Antifa Ost gar nicht gibt.

Welche Personen die USA zur „Antifa Ost“ zählen und sanktionieren, ist bis heute unklar. Aber die US-Regierung erklärte bei der Terroreinstufung explizit, dass damit ein Ausschluss vom US-Finanzsystem verbunden ist. Und sie setzte die Gruppe auf eine Sanktionsliste, die auch Banken zu beachten haben. Das könnte nun der Roten Hilfe die Probleme beschert haben – denn der Verein unterstützt derzeit auch Inhaftierte der „Antifa Ost“ und startete die Solidaritätskampagne „Wir sind alle Antifa“.

Das US-Außenministerium ließ eine taz-Anfrage offen, ob die Sanktionierung der Antifa Ost mit der Kontokündigung zusammenhängt und ob es Druck auf deutsche Banken gab, die Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe zu beenden.

Rote-Hilfe-Vorstand Brückner ist überzeugt: „Es liegt sehr nahe, dass die Kontokündigungen mit der US-Einstufung der Antifa Ost zu tun hat.“ Brückner kritisiert den Schritt scharf. „Hier wird ein völlig entfesselter Feldzug gegen die antifaschistische Bewegung geführt.“ Ob und was der vermeintlichen Antifa Ost vorzuwerfen ist, werde doch gerade erst in einem kürzlich angelaufenen Prozess in Dresden geklärt, mit „äußerst fragwürdiger Beweislage“. Und Brückner macht noch einen anderen Punkt: „Wenn sich das Vorgehen bewahrheitet, wäre es ein erheblicher Eingriff der USA in das politische Handeln und die Zivilgesellschaft in Deutschland. Den dürfte sich die Bundesrepublik nicht bieten lassen.“

Tatsächlich hatte die Bundesregierung überrascht auf die Terroreinstufung der Antifa Ost durch die USA reagiert und erklärt, sie sei ein eigenständiger Schritt der USA. Das Bundesinnenministerium betonte zudem, dass sich das Gefährdungspotenzial der Antifa Ost zuletzt „erheblich verringert“ habe, weil die Beschuldigten entweder derzeit vor Gericht stünden oder bereits Haftstrafen verbüßten.

Die Rote Hilfe hat inzwischen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Göttingen gegen die Sparkasse eingereicht. Sie verweist auf den öffentlichen Versorgungsauftrag der Bank. Auch die Kündigung bei der GLS Bank lässt Brückner verständnislos zurück. Die Bank gebe sich doch ein sozialökologisches Profil und die Rote Hilfe habe dort seit vielen Jahren ein Konto, sei auch Genossenschaftsmitglied. „Dass wir gerade dort und nach so langer Zusammenarbeit jetzt abrupt gekündigt werden, ist sehr fragwürdig und enttäuschend.“ Die Lage sei umso prekärer, da andere angefragte Banken bisher die Eröffnung eines neuen Kontos ablehnten.

Kündigungen auch bei anderen linken Organisationen

Und die Rote Hilfe ist nicht allein: Auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) machte gerade erst publik, dass ihr Parteikonto bei der GLS zum Jahresende gekündigt wurde – auch hier mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ohne weitere Angaben von Gründen. Die Partei vermutet als Grund ihre Spendenaktion für Kuba.

Auch die Gruppe Anarchist Black Cross Dresden erklärte kürzlich, dass ihr Konto bei der GLS fristlos gekündigt worden sei, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. Die Gruppe unterstützt ebenso linke Inhaftierte, auch im Ausland. Auch dort wird „ein politischer Angriff verschiedener Banken auf die linke Infrastruktur in Deutschland“ hinter der Kündigung vermutet. Als mögliche Gründe vermutet die Gruppe ebenso ihre Unterstützung für An­ti­fa­schis­t*in­nen und die US-Einstufung der Antifa Ost. Möglich sei aber auch, dass ihr Einsatz für verfolgte Linke in Belarus und Russland verantwortlich sei oder humanitäre Hilfe in der Ukraine. Von der GLS zeigte sich die Gruppe enttäuscht: Ihr Vorgehen zeige, „wie liberale Kräfte dem Rechtsruck immer wieder Vorschub leisten können“.

Auch Rote-Hilfe-Vorstand Hartmut Brückner kritisiert, wie sich in ihrem Fall „zwei Banken ohne erkennbare rechtliche Notwendigkeit gebeugt“ hätten. Dies sei ein „besorgniserregendes Zeichen dafür, dass autoritäre Politik zunehmend über technische und wirtschaftliche Infrastrukturen durchgesetzt wird“. Heute treffe es die Rote Hilfe, demnächst könnten dann andere progressive Initiativen im Visier sein. Schon allein deshalb fordert Brückner Solidarität mit der Roten Hilfe ein. Die angelaufene Entwicklung müsse man „gemeinsam stoppen“.

https://taz.de/Alle-Konten-gekuendigt/!6140903/


25.12.2025 - Presseanfrage an die GLS


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie kurz vor Weihnachten berichtet wurde [1,2] haben Sie der Roten Hilfe e.V. die von diesem Verein bei Ihnen geführten Konten gekündigt.

Wir werden zur Sache berichten und haben folgende Fragen dazu, um deren Beantwortung wir bis zum 30.12.2025 bitten:

1.) Wann und zu welchem Datum wurden die Konten der Roten Hilfe gekündigt?

2.) Was waren jenseits von "regulatorischen Anpassungen" die konkreten Gründe für die Aufkündigung des Kundenverhältnisses?

3.) Wer hat diese Entscheidung angeregt und wer bzw. welches Gremium der GLS hat diese zur Ausführung angewiesen?

4.) Welche weiteren Gruppen wurden aus gleichen oder ähnlichen Erwägungen jenseits der Roten Hilfe, der DKP und dem Anarchist Black Cross gekündigt?

Mit freundlichen Grüßen,


26.12.2025 - Bekanntwerden der GLS-Stellungnahme vom 24.12.2025


Liebe Kund*innen, liebe Mitglieder,

uns erreichen im Moment viele Anfragen. Dazu möchten wir unter Berücksichtigung des Datenschutzes Stellung nehmen. Wir dürfen weiterhin nicht auf einzelne Fälle eingehen. Wir führen über 11.000 Konten von sozialen, aktivistischen, caritativen Organisationen. Darauf sind wir stolz. Es ist uns ein großes Anliegen, die Zivilgesellschaft und alle demokratischen Kräfte in Deutschland durch unsere Finanzdienstleistungen zu unterstützen. Als Bank sind wir gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen verpflichtet. Diese Rahmenbedingungen ändern sich mit der Zeit. Dazu kommen auch andere Dokumente, die wir laut Gesetz berücksichtigen müssen, wie etwa Sanktionslisten. Bestimmte Anhaltspunkte haben zur Folge, dass wir erhöhte Sorgfaltspflichten haben. Wenn etwa Organisationen Spenden sammeln oder vom Verfassungsschutz beobachtet werden, kann das die Sorgfaltspflichten der Bank erhöhen.

Konkret bedeutet es: Banken müssen dann jede Kontobewegung prüfen. Die Banker*innen müssen sicher sein, dass jede Kontobewegung, jede Mittelherkunft und jede Verwendung der Gelder korrekt und zweifelfrei nachvollziehbar ist. Auf der anderen Seite tragen Kund*innen die Verantwortung dafür, was sie tun und müssen ihr Tun gegenüber ihrer Bank dokumentieren. Die Risiken, falls etwas nicht stimmt, trägt sowohl die Bank als auch einzelne Mitarbeiter*innen. So ist die Rechtslage. In diesem Rahmen tun wir alles, was in unserer Macht steht. Für mehr als 11.000 Konten. Banken müssen hier also eine Abwägung vornehmen: Wie lange können sie ein Konto weiterführen? Welcher Arbeitsaufwand ist realistisch? Welches Risiko entsteht für die Gesamtbank und für einzelne Mitarbeitende? Wir haben stets die gesamte Bank und ihre Gemeinschaft im Blick. Aus unserer Sicht dürfen einzelne Risiken nicht das Ganze gefährden. Wir müssen im Interesse aller Kund*innen handeln. Verfehlungen in diesem Zusammenhang ziehen erhebliche Bußgelder und weitere Sanktionen für die Bank nach sich. Deswegen entscheiden wir alles im Einzelfall und prüfen sorgfältig. Von tausenden Konten haben wir einige wenige gekündigt. Wir betreiben einen sehr hohen Aufwand, um möglichst weiterhin den gewohnten Bankservice zu bieten. Wir haben Stunden, Tage, Wochen damit verbracht, abzuwägen. Im Gesamtbild hat sich ergeben, dass wir uns von einigen wenigen Organisationen trennen mussten. Uns ist bewusst, dass das für die betroffenen Organisationen ein sehr harter Einschnitt ist.

Spricht die GLS Bank Kündigungen aus, die politisch motiviert sind? Nein. Als Bank unterliegen wir den Gesetzen und werden, wie alle Banken, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) beaufsichtigt. Die Dokumente, Rechte und Reglungen der BaFin sind öffentlich auf bafin.de zugänglich. Wir teilen die Sorge unserer Gemeinschaft, dass sich Räume für die demokratische Zivilgesellschaft verengen. Organisationen und Vereine, die sich sowohl dem bürgerlichen als auch politisch linken Spektrum zuordnen, werden zunehmend angefeindet oder sabotiert. Unserer Wahrnehmung nach sind es vor allem Strategien, die faschistische Gruppen untereinander austauschen. Sie vernetzen sich europaweit. Ihr Ziel ist, die freie und demokratische Gesellschaft durch einen autoritären Staat zu ersetzen. Auf der anderen Seite sehen wir in der Bevölkerung eine wachsende Bereitschaft, sich dagegenzustellen und eine andere Zukunft zu gestalten. Kündigungen gehören leider zum Tagesgeschäft einer Bank.

In den vergangenen Jahren erleben wir eine fortlaufende Verschärfung der regulatorischen Anforderungen seitens der BaFin. Im August 2025 erklärte die Exekutivdirektorin der BaFin, Birgit Rodolphe, im Handelsblatt, dass die BaFin verstärkt die Geldwäscheprävention von Banken und Finanzdienstleistern prüft. „Wir kommen häufiger bei den Banken vorbei. Mir war immer wichtig, die Geldwäscheabteilung der Bafin deutlich stärker in Richtung einer Prüfungsorganisation zu entwickeln.“ Deutschland galt lange als Geldwäscheparadies. Um das einzudämmen, tragen Banken eine entscheidende Rolle. Sie sind dazu verpflichtet, Kontobewegungen zu prüfen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Das gehört zum Tagesgeschäft. Das sind regulatorisch vorgegebene Prozesse einer Bank.

Wie geht es weiter?

Kund*innen haben Sorge, dass sie demnächst selbst betroffen sein könnten. Hier möchten wir nochmal betonen: Wir tun alles, um Konten weiterzuführen. Die GLS Bank steht seit Ihrer Gründung für eine aktive Teilhabe an der Zivilgesellschaft. Dafür stehen wir auch in Zukunft.

Ein Geschäfts- und Vereinskonto zu führen ist komplexer als die Führung eines privaten Girokontos. Hier müssen sowohl die Bank als auch die Kontoinhaber*innen aktiv mitwirken. Ihr sammelt Spenden und seid Euch unsicher wie Ihr damit verfahren sollt?

Auf unserer Website geben wir bereits allgemeine Auskunft zur Kontoführung bei Geschäftskonten, um Anforderungen transparent zu machen:

1. Häufig gestellte Fragen - GLS Bank

2. Geldwäsche & Terrorismus im Online-Banking: Risiken & Prävention

3. Regulatorik - GLS Bank

Darüber hinaus stehen wir Euch als Ansprechpartnerin zur Seite. Im neuen Jahr werden wir euch aktiv unterstützen und zu dem Thema in den Austausch gehen. Aufgrund der zahlreichen Anfragen können wir leider nicht auf jede Anfrage individuell eingehen. Wir bitten um euer Verständnis.

Aysel Osmanoglu, Dirk Kannacher und das Kommunikationsteam

Bochum, den 24. Dezember 2025

https://www.gls.de/stellungnahme


26.12.2025 - Konkretisierende Presseanfrage an die GLS


Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir auf Ihre Stellungnahme [3] vom 24.12.2025 verwiesen worden sind möchten wir unsere Presseanfrage an Sie konkretisieren.

Wir haben Verständnis dafür, dass Sie sich bei der Beantwortung der Fragen dem gesetzlichen Rahmen bzw. den darin definierten Verschwiegenheitsverpflichtungen (z.B. GwG) zu unterwerfen haben bzw. diese beachten müssen.

Die folgenden Fragen tangieren diese Grenzen aus unserer Sicht jedoch nicht und wir bitten um Beantwortung bis zum 30.12.2025:

1.) Warum weisen Sie nicht transparenter auf Ihre Stellungnahme zu dem gesamten Vorgang hin bzw. wo überhaupt ist diese auf den Internetseiten der GLS-Bank verlinkt?

2.) Wann und zu welchem Wirkdatum wurden die Konten der Roten Hilfe gekündigt?

3.) Dürfen oder wollen Sie nicht benennen, wem Sie gekündigt haben? Falls ersteres: Welches ist die Rechtsgrundlage dafür?

4.) Dürfen oder wollen sie nicht benennen, welches die Begründung für die Kündigung der Konten der Roten Hilfe gewesen ist (Sanktionslisten, Verdacht Geldwäsche, Verdacht Terrorismusfinanzierung ...). Falls ersteres: Welches ist die Rechtsgrundlage dafür?

5.) Welche konkreten Änderungen außer dem einen aufgeführten Zitat der BaFin-Exekutiv-Direktorin Birgit Rodolphe hat es in den letzten Monaten gegeben?

6.) Welche konkrete Rolle spielt der deutsche Inlandsgeheimdienst („Bundesamt für Verfassungsschutz“) bei diesem Vorgang?

7.) Was für Sanktionslisten sind das, von denen Sie in Ihrer Stellungnahme sprechen und woher diese stammen bzw. wer hat diese verantwortet oder erstellt?

8.) Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die aufgeführten Risiken für die Bank?

9.) Welche konkrete Form oder welchem genauen Umfang nehmen die von Ihnen bezeichneten dazugehörigen Bußgelder und Sanktionen ein? Und was könnte das für die gesamte Bank und deren Kundschaft im Einzelfall tatsächlich bedeuten?

Mit freundlichen Grüßen,


30.12.2025 - Antwort von der GLS


Lieber Herr xxx,

danke für Ihre Nachfrage. Ich versuche auch hier, im Rahmen des Möglichen zu antworten.

Die Stellungnahme haben wir breit in den sozialen Medien und allen Antworten auf Anfragen und Beschwerden verlinkt. Sie ist außerdem über unsere Presseseite aufzufinden: https://www.gls.de/gls-bank/aktuelles/presse/pressemitteilungen/aus-der-bank-im-dialog-bleiben/

Grundsätzlich dürfen wir leider keine Details zu einzelnen Vorgängen nennen - auch wenn uns das selber in eine schwierige Lage bringt und Transparenz uns ohne dies deutlich leichter fiele. Hier greifen u.a. das Bankgeheimnis, der Datenschutz und weitere Richtlinien, die für alle Banken gelten.

Auf der Seite der BaFin (www.bafin.de) können Sie umfassende Informationen zu den Anforderungen an Banken und dementsprechend auch zu den Risiken für und Sanktionen gegenüber Banken finden.

Ich verweise nochmals auf unsere allgemeine Stellungnahme und die dort verlinkten weiterführenden Informationen. Damit sollten Sie Ihre Recherche gut abschließen können.

Herzliche Grüße
xxx

Referentin Vorstand und Presse / GLS Presseteam


Nachgetragen: Pressemitteilung der GLS vom 29.12.2025 (Veröffentlichungsdatum nach Angaben der GLS)


Aus der Bank: Im Dialog bleiben

Einige Medien und soziale Netzwerke haben in den vergangenen Tagen über Kontokündigungen berichtet. Dazu erreichen uns im Moment auch Anfragen unserer Kund*innen und Mitglieder. Als GLS Bank sehen wir den großen Wert der Zivilgesellschaft und möchten im Dialog bleiben.

Ausgelöst durch die Berichterstattung standen in letzter Zeit viele ungeprüfte, teils widersprüchliche Behauptungen im Raum. Viele Menschen zeigen sich betroffen und besorgt. Wir nehmen das sehr ernst. Und wir nehmen uns nun die Zeit, Anfragen und Wünsche unserer Kund*innen zu sortieren. Wir möchten gemeinsam nach Lösungen suchen.

Da unsere Kund*innen durch das Bankgeheimnis geschützt sind, dürfen wir uns als Bank zu keinem einzigen Kunden äußern. Zur Situation äußern wir uns jedoch: Am 24. Dezember 2025 haben wir eine Stellungnahme veröffentlicht.

Gerade in schwierigen Situationen ist es uns ein Anliegen mit unseren Kund*innen im Dialog zu bleiben. Wir stehen auch weiterhin mit der Roten Hilfe in Kontakt und setzen unsere Gespräche fort.

Die GLS Bank sieht den Wert des Engagements demokratischer und zivilgesellschaftlicher Vereine und Gruppen. Wir halten sie für elementar wichtig, um unsere Demokratie zu schützen. Wir haben etwa 11.000 Konten von caritativen, sozialen und aktivistischen Organisationen. Darauf sind wir stolz. Wir sehen, dass das Thema finanzielle Souveränität eine neue Dringlichkeit bekommen hat.

Quelle: https://www.gls.de/gls-bank/aktuelles/presse/pressemitteilungen/aus-der-bank-im-dialog-bleiben/


7.1.2026: Stellungnahme der GLS Bank zum offenen Brief der Initiative “Debanking stoppen”


Den offenen Brief der Initiative "Debanking stoppen" nehmen wir mit großem Respekt für das Engagement der Unterzeichner*innen zur Kenntnis. Die GLS Bank steht für genossenschaftliches und faires Banking, das auf klaren Werten beruht. Wir unterstützen ausdrücklich zivilgesellschaftliche Organisationen und gesellschaftliches Engagement.

Selbstverständlich sind wir als Bank gegen jedes "Debanking". Wir wollen finanzielle Souveränität ermöglichen und fördern.

Unter "Debanking" verstehen wir den gezielten, politisch motivierten Ausschluss einzelner demokratischer Organisationen aus dem Finanzsystem. Wir bedauern, dass einige Kontokündigungen so interpretiert worden sind. Das Verwehren einer Bankverbindung aus politischen Gründen für Menschen und Gruppen aus dem demokratischen Spektrum gehört nicht zur Kultur der GLS Bank.

Die GLS Bank führt den Dialog mit allen relevanten Akteur*innen fort. Dazu gehört auch die Initiative "Debanking stoppen". Die Bank wird ihren Vereinskunden und gemeinnützigen Organisationen der Zivilgesellschaft Workshops und Schulungsprogramme anbieten. Ziel ist es, sich gemeinsam auf die regulatorischen Anforderungen und Veränderungen im Bankwesen einstellen zu können.

Jede Kontokündigung ist eine Einzelfallentscheidung und beruht auf einer umfassenden Bewertung unterschiedlichster Rahmenbedingungen und Risiken. Es gehört zu unserer Verantwortung als Bank, den Schutz aller Mitglieder und Kund*innen sicherzustellen. Dabei müssen wir uns an die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben im deutschen und europäischen Bankensystem sowie an international verbindliche Abkommen halten. Die Kündigung von Konten auf Grundlage von Einzelfallentscheidungen gehört zum verantwortungsvollen Bankgeschäft. Das hat nichts mit "Debanking" zu tun.

Wir überprüfen kontinuierlich Risiken und regulatorische Voraussetzungen. Diese Arbeit ist in den vergangenen 25 Jahren immer komplexer geworden. Dazu gehören erhöhte Sorgfaltspflichten, sobald eine Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden der Bank Geschäfts- und Vereinsmodelle prüfen und die lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Kontobewegungen gewährleisten müssen. Dabei müssen wir den Vorgaben der Finanzaufsicht (BaFin) folgen und alle regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Pflichten erfüllen.

Aysel Osmanoglu, Dirk Kannacher, Michael Ahlers und das Kommunikationsteam


16.1.2026 - Spaka Göttingen unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Göttingen


Siehe u.a. hier:

https://taz.de/Etappensieg-vor-Gericht/!6146219/

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/konto-der-roten-hilfe-gekuendigt-sparkasse-scheitert-vor-gericht,rotehilfe-114.html

Auszug aus dem Tagesschau-Bericht dazu:

"Vor dem Landgericht Göttingen argumentierte die Sparkasse, die Einstufung der linksextremen deutschen Gruppierung "Antifa Ost" als Terrorgruppe durch die USA könne am Finanzmarkt zu Nachteilen für die Bank führen. In der Mitteilung der US-Regierung ist nämlich die Rede davon, dass auch die "wissentliche materielle Unterstützung" der "Antifa Ost" ein Verbrechen darstelle. (...) Die Sparkasse verwies vor Gericht auch darauf, dass die Rote Hilfe vom Verfassungsschutz beobachtet wird. (...) Das Landgericht Göttingen erklärte die Argumentation der Sparkasse für unhaltbar. Die Bank muss das Konto der Roten Hilfe vorerst weiterführen. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz dürfe nicht als Begründung für eine Kontokündigung einer ansonsten als legal eingestuften Organisation herhalten, erklärte das Gericht. In Deutschland gelte Bundes- und EU-Recht und nicht die Einschätzung der US-Regierung. Die Befürchtungen beruhten nur auf Einschätzungen der Sparkasse. Hinweise oder Anweisungen dazu von Behörden oder der Finanzaufsicht Bafin gebe es nicht. Ein Sprecher der Bafin bestätigt das auf Anfrage des NDR Niedersachsen. Die Einstufung der "Antifa Ost" als Terrorgruppe durch die USA hatten deutsche Sicherheitsbehörden ebenfalls nicht geteilt."

https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/konto-der-roten-hilfe-gekuendigt-sparkasse-scheitert-vor-gericht,rotehilfe-114.html


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Zuletzt geändert am 28.01.2026 05:40 Uhr