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2026-digitalzwang-e-auto-foerderung21.5.2026 - Presseanfrage an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
in Vorbereitung eines Beitrags haben wir folgende Frage zum frisch aufgelegten Förderprogramm "E-Auto-Förderung 2026". Sie schreiben [1]: "Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (FZD) über das von der Bewilligungsbehörde bereitgestellte Antragsformular. Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare gestellt wurden, können nicht bearbeitet werden." Unsere Frage: Bedeutet das, dass Menschen, die nicht die optionale BundID nutzen (derzeit ca. 4,5 Millionen Menschen) und auch nicht die ebenfalls optionale Möglichkeit nutzen, ihre Steuererklärung digital über das Elster-Portal einzureichen, dass also diese Menschen von der Teilnahme an der o.g. Förderung ausgeschlossen sind? Mit der Bitte um Klärung/Beanwortung bis zum 22.5.2026 und mit freundlichen Grüßen,
21.5.2026 - Antwort vom Bundesamt
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt Ihnen hierzu Folgendes mit: Nein. Eine vorherige Nutzung der BundID oder eine digital über ELSTER eingereichte Steuererklärung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der E-Auto-Förderung 2026. Richtig ist: Die Antragstellung erfolgt vollständig elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Für dieses digitale Verfahren ist eine BundID erforderlich. Sie dient der sicheren digitalen Identifizierung und der eindeutigen Zuordnung des Antrags zur antragstellenden Person. Eine BundID kann auch erstmalig für die Antragstellung eingerichtet werden. Dies ist mit dem elektronischen Personalausweis oder alternativ mit einem ELSTER-Zertifikat möglich. Das ELSTER-Zertifikat dient in diesem Zusammenhang ausschließlich der digitalen Authentifizierung. Eine elektronische Steuererklärung über ELSTER ist damit nicht Voraussetzung. Die für die Förderung erforderlichen Einkommensteuerbescheide müssen im Antrag weiterhin gesondert hochgeladen werden. Zudem ist eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person möglich. In diesem Fall meldet sich die bevollmächtigte Person mit ihrer eigenen BundID an; das Vertretungsverhältnis ist durch eine entsprechende Vollmacht nachzuweisen. Das Verfahren ist vollständig digital angelegt, um die Antragstellung möglichst einfach, bürgerfreundlich und rechtssicher auszugestalten. Zugleich gilt: Bei der Auszahlung öffentlicher Mittel muss die Identität der antragstellenden Person verlässlich festgestellt und die Förderfähigkeit nachvollziehbar geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen xxx Leitungsstab, Presse
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