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HAZ, 6.2.2026: Todesfall wirft Fragen auf - 33-Jähriger stirbt nach Kollaps im Polizeigewahrsam: Was über den Vorfall in Hannover bekannt ist


Ein 33-Jähriger randaliert in einer Wohnung in Vahrenwald, die Polizei rückt an und nimmt den Mann in Gewahrsam. Als er entlassen werden soll, leistet er Widerstand – und bricht plötzlich zusammen. Zwei Tage später ist er tot. Der Vorfall wirft viele Fragen auf, die die Polizei nun beantworten muss – was bisher bekannt ist.


Es ist die Nacht zu Montag, als die Polizei zu einer Wohnung in Vahrenwald gerufen wird, weil dort ein 33-Jähriger randalieren soll. Nach Schilderungen der Polizei sprechen die Einsatzkräfte einen Platzverweis aus, doch der Mann hört nicht und leistet Widerstand. Um den Platzverweis durchzusetzen, nimmt die Polizei den Mann in Gewahrsam. Dabei wird er leicht verletzt. Die Wunden sind laut Polizei oberflächlich. Eine Rettungswagenbesatzung bestätigt, dass der 33-Jährige nicht ins Krankenhaus muss. Ein Arzt hält ihn für fit genug, um ihn an der Waterloostraße in Gewahrsam zu bringen. "},{"type":"ad"},{"type":"text","text":"Nach knapp drei Stunden soll der Mann in den Morgenstunden wieder entlassen werden. Die Polizei schildert es so: Der 33-jährige Deutsche leistete an der Ausgangsschleuse erheblichen Widerstand. Ohne weitere Verletzungen soll der Mann plötzlich kollabiert sein und das Bewusstsein verloren haben. Mit einem Kreislaufzusammenbruch kommt er ins Krankenhaus. Dort stirbt er am Mittwoch.

Woran starb der Mann?

Das ist noch unklar und soll durch eine Obduktion geklärt werden. Wie Polizeisprecher Marcus Schmieder mitteilt, findet diese am Freitag statt. „Wann belastbare Ergebnisse vorliegen, lässt sich derzeit nicht seriös prognostizieren, da neben der Obduktion regelmäßig auch weitergehende Untersuchungen erforderlich sein können“, so Schmieder. Dazu gehören etwa Proben auf Alkohol und/oder Drogen. Unklar ist auch noch, ob der Mann eine (unerkannte) Vorerkrankung hatte, die mit seinem plötzlichen Ableben zu tun hat. Möglicherweise gibt es in der kommenden Woche Resultate zur Todesursache.

Warum hat er randaliert?

Das ist laut Polizei derzeit Gegenstand der Ermittlungen und noch unklar. Den möglichen Einfluss von Betäubungsmitteln und den psychischen Zustand habe der Arzt zur Prüfung der Gewahrsamsfähigkeit geprüft. Offenbar traute der Mediziner dem 33-Jährigen den vorübergehenden Aufenthalt hinter Gittern zu. Warum der Mann allerdings auch bei seiner Entlassung Widerstand geleistet hat und wie er sich während der Zeit in der Zelle verhielt, ist ebenfalls Teil der Ermittlungen.

Wie geht die Polizei mit dem Fall um?

Die Behörde hatte bereits am Tag nach dem Vorfall in einer Pressemitteilung von dem Vorfall am Revier an der Waterloostraße berichtet, als der Mann noch lebte. Am Donnerstag teilte die Behörde mit, dass der 33-Jährige tags zuvor im Krankenhaus verstorben war, und kündigte die Obduktion an. „Das Informieren über einen solchen Fall entspricht unseren Standards der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und unserer Interpretation der Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit zum Herstellen größtmöglicher Transparenz“, so Sprecher Schmieder. Laut Polizei wurden durch den Widerstand des Mannes zwei Beamte leicht verletzt.

Warum ist der Vorfall besonders?

Todesfälle im oder nach Polizeigewahrsam gelten als besondere Hochrisikosituationen, weil Betroffene häufig unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder medizinisch vorbelastet sind. Dass der Mann ausgerechnet bei der Entlassung kollabierte und später starb, lenkt den Blick auf den zeitlichen Zusammenhang und die Abläufe im Gewahrsam: Welche Symptome zeigten sich zuvor? Wie engmaschig wurde sein Zustand überwacht, und auf welcher Grundlage erfolgte die Entscheidung zur Entlassung? Solche Fragen stellen sich auch vor dem Hintergrund früherer Todesfälle im Zusammenhang mit dem Gewahrsam in Deutschland. Auch deshalb dürfte die Polizei Hannover um transparente Aufklärung bemüht sein.

Quelle: https://www.haz.de/lokales/hannover/kollaps-im-polizeigewahrsam-was-ueber-den-tod-eines-mannes-bisher-bekannt-ist-32VWTIBJCRDV5P2KA62XFWCTOY.html


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Zuletzt geändert am 06.02.2026 21:26 Uhr