Aktuelle Änderungen - Suchen:

Wichtige Seiten

Hilfestellungen

Externe Links

Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

20260905-polizei-hannover-entfernt-demowerbeplakate

Bilder zur Sache



6.9.2026 - Presseanfrage an die Polizeidirektion Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 5.9.2026 haben mehrere Polizeikräfte in einer offenbar angeordneten Aktion Bewerbungsplakate für die Demonstration "Nazizentren dichtmachen!" am 26.9.2026 vielfach entfernt.

Dazu haben wir im Zuge der Vorbereitung einer Berichterstattung folgende Fragen, um deren Beantwortung wir

bis Montag abend, 7.9.2026 18 Uhr

bitten:

1. Handelt es sich bei der o.g. Versammlung um eine bei der Versammlungsbehörde angezeigte Versammlung?

2. Was ist der Grund und die Rechtsgrundlage für die angeordnete Entfernung der Plakate?

3. Welche Stelle hat diese Anordnung erteilt und wie lautet die Anordnung im Detail?

4. Wie viele Plakate hat die Polizei Hannover entfernt oder entfernen lassen und welcher Personalaufwand war dafür nötig?

Mit freundlichen Grüßen,


7.9.2026, 17:48 - Erste Rückmeldung der Polizei Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider können wir Ihnen diese nicht bis zur gewünschten Frist beantworten.

Wir beabsichtigen Ihnen die Antworten bis morgen, 08.09.2026, spätestens 11:00 Uhr zukommen zu lassen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

xxx


7.9.2026, 17:54 - Antwort der Polizei Hannover


Polizeidirektion Hannover

Pressestelle

Gz. PÖA.12-0205-1007/26

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nun liegt mir die Rückmeldung aus der zuständigen Dienststelle vor. Ihre Anfrage bezieht sich nach hiesigem Kenntnisstand auf den nachfolgenden Sachverhalt:

Am Samstag, 05.09.2026, gg. 12:30 Uhr, wurden in der Rehbockstrasse/Ecke Callinstrasse zwei Personen von Polizeieinsatzkräften unmittelbar beim Anbringen von Plakaten beobachtet und angesprochen. Die Personen führten zu diesem Zeitpunkt weitere Materialien (z.B. Pinsel und Kleber) zum Anbringen von Plakaten sowie zehn inhaltsgleiche Plakate mit sich. Daraufhin wurde die Identität der Personen festgestellt und die mitgeführten Gegenstände zunächst sichergestellt.

Die Plakate wurden zuvor rechtswidrig auf verschiedenen, teilweise empfindlichen Oberflächen angebracht, beispielsweise an Sandsteingebäuden und lackierten Flächen. Da der verwendete Kleber zum Zeitpunkt der Feststellung noch nicht getrocknet war, ließen sich die Plakate mit geringem Aufwand rückstandslos entfernen. Ein späteres Entfernen - nach dem Abtrocknen des Klebers - wäre ggf. wesentlich aufwändiger gewesen, und es wäre zudem fraglich geblieben, ob eine rückstandsfreie Entfernung überhaupt noch möglich gewesen wäre oder die Gebäudesubstanz darunter Schaden genommen hätte. Um einen eventuellen Schaden vom Eigentum der betroffenen Inhaber nach Möglichkeit abzuwenden, sind die Einsatzkräfte umgehend tätig geworden und haben die Plakate im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr entfernt.

Darüber hinaus wurde durch das illegale Plakatieren auch die Rechtsordnung gefährdet, da die Bezeichnung der Burschenschaft Ghibellinia Leipzig als „Nazizentrum“ geeignet ist, den Tatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB zu erfüllen. Durch das dauerhafte Hängenlassen dieser Aussage hätte evtl. eine sogenannte Dauerstraftat bestanden, deren Verhinderung ebenfalls in den Aufgabenbereich der polizeilichen Gefahrenabwehr fällt. Insgesamt wurden von der Polizei etwa 60 frisch angeklebte Plakate auf diese Weise entfernt und ein entsprechender Prüfvorgang hinsichtlich der Verwirklichung des Tatbestands nach § 187 StGB eingeleitet.

Freundliche Grüße

im Auftrage


8.9.2026, 3:13 - Nachfragen an die Polizei Hannover


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank soweit.

Der Vorwurf mittels der Plakatanbringung die "Gebäudesubstanz zu beschädigen" erlaubt selbstverständlich nicht die Entfernung aller Plakate, da das - wenn überhaupt - nur in Einzelfällen der Fall gewesen sein könnte.

Uns liegt Bildmaterial vor, wonach klar ersichtlich wird, dass die Plakatierung mindestens teilweise an üblichen Plakatierungsstellen erfolgt ist, also z.B. andere bereits existente andere Plakate überklebt worden sind.

Wir bitten noch um die Beantwortung der folgenden offen gebliebenen Fragen aus unserer Anfrage:

1. Handelt es sich bei der o.g. Versammlung um eine bei der Versammlungsbehörde angezeigte Versammlung?

3. Welche Stelle hat diese Anordnung erteilt und wie lautet die Anordnung im Detail?

4a. Welcher Personalaufwand war für das Entfernen der 60 Plakate nötig?

Bitte beantworten Sie auch noch die zusätzliche folgende Frage bis Dienstag abend, 8.9.2026 18 Uhr:

5. Wurde seitens der "Burschenschaft Ghibellinia Leipzig" Strafanzeige gemäß § 187 StGB gestellt und falls (bis zum Zeitpunkt der polizeilichen Plakatentfernungsaktion( nicht: Erlaubt es das Recht, hier ohne Strafanzeige derart tätig zu werden? Eröffnet die Polizei Hannover also in jedem Fall der Erkenntniserlangung, dass eventuell eine Verleumdung stattfindet/stattgefunden hat einen "Prüfvorgang hinsichtlich der Verwirklichung des Tatbestands nach § 187 StG"?

Mit freundlichen Grüßen,


8.9.2026, 9:00 - Nachricht von der Polizei Hannover


Polizeidirektion Hannover

Pressestelle

Gz. PÖA.12-0205-1007/26

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail und die Nachfragen.

1 - die Versammlung wurde von einer Privatperson bei der Versammlungsbehörde angezeigt.

Würden Sie uns bitte das in Rede stehende Bildmaterial zukommen lassen, damit ich weiß, wovon Sie sprechen?

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

im Auftrage


8.9.2026, 15:48 - Antwort + Nachfrage an die Polizei


Sehr geehrte Frau xxx,

das Bildmaterial werden wir mit unserem Beitrag veröffentlichen, sofern uns die Quelle des Bildes das gestattet.

Aber soweit: Ein Bild zeigt einen Polizeibeamten der PDH beim Entfernen eines der Demowerbeplakate, das offensichtlich an einer Stelle plaziert wurde, an der zuvor schon andere Plakate geklebt waren.

Können Sie uns noch die fehlenden Antworten liefern und ergänzend mitteilen, wer genau Ihrer Ansicht nach verleumdet worden sein könnte?

Mit freundlichen Grüßen,


9.9.2026, 19:31 - Nachhaken bei der Polizei Hannover


Sehr geehrte Frau xxx,

wir haben jetzt nichts mehr von Ihnen gehört.

Bitte geben Sie uns doch bis morgen, Donnerstag, den 10.9.2026 18 Uhr Antwort auf unsere noch offen gebliebenen Fragen oder Bescheid, damit wir das in unsere Berichterstattung noch einbauen können.

Können Sie uns bei dieser Gelegenheit dann auch noch beauskunften, ob und in welchem Umfang die PDH in einem anderen Fall von Plakatierungen, nämlich der Plakatierung "Nazis in der Nordstadt?!?" gegen diese vorgegangen ist?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,


10.9.2026, 16:38 - Nachricht von der PD Hannover


Polizeidirektion Hannover

Pressestelle

Gz. PÖA.12-0205-1007/26

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xxx,

aufgrund einer heutigen Veranstaltungsteilnahme erhalten Sie meine Rückmeldung erst jetzt.

Zu Punkt 3: Die Polizei ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben sowie auf Grundlage der geltenden Rechtslage tätig geworden.

Um den weiteren genannten Fall der Plakatierung prüfen zu können, benötige ich noch konkretere Angaben. Eine verlässliche Recherche erfordert in der Regel genaue Daten zu Ort, Datum und Sachverhalt. Sobald mir diese vorliegen, gehe ich dem Sachverhalt gerne nach.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Freundliche Grüße
im Auftrage


10.9.2026, 19:49 - Nachhaken bei der PD Hannover


Hallo Frau xxx,

Danke. Aber das beantwortet die Frage Nr. 3 aus unserer Sicht nicht. Und können Sie noch Bezug nehmen auf die immer noch offenen folgenden Fragen?

---

3. Welche Stelle hat diese Anordnung erteilt und wie lautet die Anordnung im Detail?

4a. Welcher Personalaufwand war für das Entfernen der 60 Plakate nötig?

5. Wurde seitens der "Burschenschaft Ghibellinia Leipzig" Strafanzeige gemäß § 187 StGB gestellt und falls (bis zum Zeitpunkt der polizeilichen Plakatentfernungsaktion) nicht: Erlaubt es das Recht, hier ohne Strafanzeige derart tätig zu werden? Eröffnet die Polizei Hannover also in jedem Fall der Erkenntniserlangung, dass eventuell eine Verleumdung stattfindet/stattgefunden hat einen "Prüfvorgang hinsichtlich der Verwirklichung des Tatbestands nach § 187 StGB"?

---

Zu der hinzugefügten Nachfrage von gestern abend, nennen wir sie mal Frage Nr. 6:

6. Können Sie uns bei dieser Gelegenheit dann auch noch beauskunften, ob und in welchem Umfang die PDH in einem anderen Fall von Plakatierungen, nämlich der Plakatierung "Nazis in der Nordstadt?!?" gegen diese vorgegangen ist?

Wir können Ihnen dazu keine polizeilichen Tatvorgangsdaten nennen wie von Ihnen gewünscht. Die Benennung der Plakatüberschrift dürfte für eine Recherche bspw. im NIVADIS völlig ausreichen. Aber das noch: Auf den betreffenden Plakaten waren Fotos und Namen von Menschen dargestellt, denen - so unsere Interpretation - Rechtsextremismus oder die Nähe dazu vorgeworfen wird. So wäre denkbar, dass die Polizei Hannover mit den von Ihnen vorgetragenen Gesichtspunkten zum aktuell behandelten Fall sich genötigt oder befugt sah, diese Plakate zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,


11.9.2026, 16:59 - Antworten von der Polizei Hannover


Polizeidirektion Hannover

Pressestelle

Gz. PÖA.12-0205-1007/26

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr xxx,

hier kommen die Antworten auf Ihre Fragen:

3. Welche Stelle hat diese Anordnung erteilt und wie lautet die Anordnung im Detail? Die Maßnahme wurde durch die Beamtinnen und Beamten eigenverantwortlich im Rahmen der Streifenfahrt durchgeführt. Rechtsgrundlage war § 1 NPOG.

4a. Welcher Personalaufwand war für das Entfernen der 60 Plakate nötig? Der Arbeitsaufwand wurde von uns nicht erhoben und kann auch nachträglich nicht erhoben werden.

5. Wurde seitens der "Burschenschaft Ghibellinia Leipzig"Strafanzeige gemäß § 187 StGB gestellt und falls (bis zum Zeitpunkt der polizeilichen Plakatentfernungsaktion) nicht: Erlaubt es das Recht, hier ohne Strafanzeige derart tätig zu werden? Eröffnet die Polizei Hannover also in jedem Fall der Erkenntniserlangung, dass eventuell eine Verleumdung stattfindet/stattgefunden hat einen "Prüfvorgang hinsichtlich der Verwirklichung des Tatbestands nach §187 StGB"? Die Polizei unterliegt auch ohne Anzeige gem. § 163 StPO dem Strafverfolgungszwang. Insofern ihr Sachverhalte zur Kenntnis gelangen, die von strafrechtlicher Relevanz seien können, hat sie diese zur Anzeige zu bringen und der Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Freundliche Grüße

im Auftrage


12.9.2026, 3:30 - Nachfragen an die Polizei


Sehr geehrte Frau xxx,

da tun sich uns leider weitere Fragen auf:

7. Wenn die "Maßnahme durch die Beamtinnen und Beamten eigenverantwortlich im Rahmen der Streifenfahrt durchgeführt" worden sind: Wie kam es dann dazu, dass deutlich mehr als nur die Besatzung einer einzelnen Streife das Abreißen der Plakate durchgeführt hat? Wurde eine entsprechende Anordnung oder Vorgabe dazu ausgegeben?

8. Warum sorgt die Polizeidirektion Hannover nicht aktuell für die stadtweite Entfernung der hier behandelten Demowerbeplakate?

9. Wie ist der Stand des "Prüfverfahrens" nach einer Woche?

10. Wer oder was ist nach Auffassung der PDH Opfer bzw. Adressat der potentiellen Verleumdung?

Und können Sie noch unsere noch offene Frage Nr. 6 beantworten?

6. Wie und in welchem Umfang ist die PDH in einem anderen Fall von Plakatierungen, nämlich der Plakatierung "Nazis in der Nordstadt?!?" gegen diese vorgegangen?

Vielen Dank,


16.9.2026, 9:55 - Nachhaken bei der Polizei


Sehr geehrte Frau xxx,

können wir nun noch mit einer abschließenden Antwort von Ihnen rechnen?

Falls wir bis Freitag, den 18.9.2026, 14 Uhr nichts anderes mehr von Ihnen hören gehen wir davon aus, dass wir keine weiteren Informationen mehr von Ihnen erhalten.

Mit besten Grüßen,


18.9.2026, 9:36 - Antworten von der Polizei


Polizeidirektion Hannover Pressestelle Gz. PÖA.12-0205-1007/26

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xxx,

wie besprochen, übersende ich Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen:

1. Wenn die "Maßnahme durch die Beamtinnen und Beamten eigenverantwortlich im Rahmen der Streifenfahrt durchgeführt" worden sind: Wie kam es dann dazu, dass deutlich mehr als nur die Besatzung einer einzelnen Streife das Abreißen der Plakate durchgeführt hat? Wurde eine entsprechende Anordnung oder Vorgabe dazu ausgegeben?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns hierzu auf unsere bisherigen Ausführungen beziehen. Die Anzahl der vor Ort eingesetzten Beamtinnen und Beamten ändert nichts an der rechtlichen Einordnung der Maßnahme.

1. Warum sorgt die Polizeidirektion Hannover nicht aktuell für die stadtweite Entfernung der hier behandelten Demowerbeplakate?

Gerne verweisen wir hierzu noch einmal auf unsere bisherige Erläuterung: Es handelte sich um eine Abwägung im konkreten Einzelfall, bei der ein direktes Einschreiten unmittelbar nach dem Anbringen geboten war.

1. Wie ist der Stand des "Prüfverfahrens" nach einer Woche?

Der in Rede stehende Sachverhalt wurde der Staatsanwaltschaft Hannover zur Prüfung vorgelegt. Grundsätzlich gilt jedoch, unabhängig von einer strafrechtlichen Prüfung des Inhalts, dass das Plakatieren an Privateigentum ohne Genehmigung nicht zulässig ist.

1. Wer oder was ist nach Auffassung der PDH Opfer bzw. Adressat der potentiellen Verleumdung?

Die Mitglieder der Burschenschaft Ghibellinia Leipzig.

1. Wie und in welchem Umfang ist die PDH in einem anderen Fall von Plakatierungen, nämlich der Plakatierung "Nazis in der Nordstadt?!?" gegen diese vorgegangen?

Wie in meiner vorherigen E-Mail erwähnt, ist eine Nachforschung ohne zusätzliche Informationen leider kaum möglich. Wir bitten Sie daher um die Angabe eines Datums, um das Anliegen für Sie prüfen zu können.

Freundliche Grüße
im Auftrage


18.9.2026, 10:20 - Nachfrage an die Polizei


Hallo Frau xxx,

Danke für die Antworten.

Aber eine Unklarheit tut sich uns da auf:

Geht es bei dem "Prüfverfahren" nun um Verleumdung, wie von Ihnen geschrieben oder um Sachbeschädigung oder ähnliches?

Und ist das Plakatieren im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten und nach welchen Regeln/welcher Maßgabe verfolgt die Polizei diese Handlung?

Wie geht die Polizei bspw. damit um, wenn Plakate auf bereits zuvor existenten Plakaten angebracht werden?

Bitte um Beantwortung bis heute abend 19 Uhr.

Mit guten Grüßen,


26.9.2026 - Demo


Die Demo war supergut besucht, die Stimmung fröhlich und friedlich.

Nicht dazu beigetragen hat die massive und einschüchternde Polizeipräsenz: Mindestens eine junge Frau hatte Angst vor den maskierten und mit Kampfuniform ausgerüsteten Polizeileuten und wollte deswegen nicht an der Demo teilnehmen.

Die Polizei fuhr so ziemlich alles auf, was ging: BFE`s, zwei Wasserwerfer, die Reiterstaffel ... und ließ (wer bezahlt das und warum eigentlich?) für ganze Straßenzüge beidseitige temporäre Halteverbote aussprechen und beschildern.

Die Polizei bzw. die (in Hannover polizeilich angegliederte) Versammlungsbehörde wollte der Demo auch verbieten, an der Burschenschaft, um die es ja ging, vorbeizugehen. Da musste erst das Verwaltungsgericht Hannover aufgerufen werden, was das erlaubte. Das war der Polizei auch nicht genug und sie ging vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ... und wurde auch dort abgewatscht. Zurecht.

Wer bezahlt eigentlich die dadurch entstandenen Gerichts- und Behördenkosten?

Ein paar Bilder zur Dokumentation:


28.9.2026 - HAZ-Bericht zur Demo


„Nazizentren dichtmachen“: Demo gegen Burschenschaft in Hannovers

Demo gegen Rechts: Rund 1100 Menschen protestierten gegen die Burschenschaft Ghibellinia Leipzig.

Anhänger der linken Szene haben die Burschenschaft Ghibellinia Leipzig in der Nordstadt als Kaderschmiede der extremen Rechten in Hannover ausgemacht. Aus Protest gegen den Verbund und seine Akteure hatten sie am Samstagnachmittag, 26. September, unter dem Motto „Nazizentren dichtmachen” zu einer Demonstration aufgerufen. Rund 1100 Menschen nahmen nach Angaben der Polizei daran teil. Die Beamten sicherten die Kundgebung mit einem Großaufgebot ab.

Mehrere Hundertschaften sowie eine Reiterstaffel waren im Einsatz. Im Umfeld des Burschenschaftshauses in der Rühlmannstraße hatte die Polizei sogar zwei Wasserwerfer in Position gebracht. Eingreifen mussten diese aber nicht. Die Demonstration blieb friedlich.

Polizei wollte keine Demo vor Burschenschaftshaus

Aktivisten warfen der Polizei vor, dass diese versucht habe, die Kundgebung zu sabotieren. Die Polizei wollte eine Verlegung der Demoroute durchsetzen und verhindern, dass diese an dem Haus der Burschenschaft vorbeiführt. Sowohl das Verwaltungsgericht in Hannover als auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden jedoch, dass die Demo wie geplant stattfinden darf.

„Naziburschen raus aus den Kiezen“, sangen die Demonstranten vor dem Verbindungshaus. Zu Attacken gegen die Immobilie kam es bei der Kundgebung nicht. Allerdings war das Haus bereits von vorangegangenen Farbbeutelattacken gezeichnet

Aus Sicht der linken Aktivisten ist das Gebäude an der Rühlmannstraße die wichtigste Immobilie der extremen Rechten in Hannover. Diese werde gleichermaßen von militanten Neonazis, Funktionären der AfD, deren Jugendorganisation „Generation Deutschland“ sowie der sogenannten Identitären Bewegung genutzt. Demonstrierende vermuteten auch Personen aus dem Umfeld der Burschenschaft Ghibellinia Leipzig als Drahtzieher hinter Attacken auf linke Wohnprojekte sowie Veranstaltungszentren.

Die Burschenschaft Ghibellinia Leipzig weist auf ihrer Homepage Extremismusvorwürfe zurück und sieht sich als „Teil und Querschnitt der demokratischen Gesellschaft auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Die Burschenschaft ist im Dachverband Deutsche Burschenschaft organisiert. Diesem wird seit Längerem eine zunehmende Dominanz völkisch-nationaler, rechtskonservativer bis rechtsextremer Strömungen vorgeworfen. „Freiheit, Ehre, Vaterland“ lautet das Motto der Ghibellinia Leipzig. Die umstrittene Tradition der Mensur, des Fechtens mit scharfen Waffen, verteidigt sie auf ihrer Homepage als „Prinzip deutscher Wehrhaftigkeit“.

Quelle: Seiten-Sourcecode von https://www.haz.de/lokales/hannover/demo-gegen-burschenschaft-in-hannover-linke-sprechen-von-rechtsextremer-kaderschmiede-FGYRJHSM5RFG3FHWXYZC4UON4Q.html


30.9.2026, 9:52 - Nachhaken bei der Polizei Hannover


Sehr geehrte Frau xxx,

können wir noch mit Antworten auf unsere Nachfragen vom 18.9.2026 rechnen?

Das hier behandelte Verhalten von Polizist*innen der PD Hannover führt bzgl. der Rechtslage des Plakatierens im öffentlichen Raum für Verunsicherung. Von daher wäre es sinnvoll, wenn Sie die Regeln/Bedingungen dafür aus Ihrer Sicht klar kommunizieren könnten.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


30.9.2026, 15:18 - Polizei Hannover will sich nicht weiter äußern.


Polizeidirektion Hannover
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
GZ. PÖA.10-02051-1007/26

Sehr geehrter Herr xxx,

aus hiesiger Sicht wurde Ihnen der Sachverhalt sowie die damit verbundenen Umstände umfassend dargestellt, so dass es aus hiesiger Sicht keiner weiteren Ergänzungen bedarf. Sofern es diesbezüglich keine grundlegenden Sachverhaltserweiterungen gibt, bitten wir von weiteren Nachfragen in diesem Zusammenhang abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Anmerkung: unterzeichnet dieses mal von einem Pressesprecher und nicht der zuvor immer involvierten Pressesprecherin]


2.10.2026 - Anfrage zur Aufklärung über die Zulässigkeit des Plakatierens an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

angelehnt an einen aktuellen Vorgang, bei dem die Polizeidirektion Hannover massenhaft Demo-Werbeplakate abgerissen hat stellt sich uns ganz grundsätzlich die Frage, ob und in welchem konkreten Rahmen das Plakatieren im öffentlichen Raum aus rechtlicher und polizeilicher Sicht zulässig sein kann oder praktisch geduldet wird.

Der o.g. Vorgang hat bzgl. der Rechtslage des Plakatierens im öffentlichen Raum für Verunsicherung gesorgt. Von daher wäre es sinnvoll, wenn die Polizei die Regeln/Bedingungen dafür aus Ihrer Sicht klar kommunizieren könnte. Das hat die Polizeidirektion Hannover uns aber verweigert, weswegen wir uns mit dieser Frage nun an Sie wenden.

Wir möchten dieses Thema ganz unabhängig vom kritisierten konzertierten polizeilichen Abreissen von Demoplakaten in einem Beitrag behandeln und bitten um Ihre Rückmeldung bzw. Aufklärung bis zum 7.10.2026.

Vielen Dank,


7.10.2026, 19:07 - Antwort vom Innenministerium



Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

- Landespolizeipräsidium -

Referat 24 – Einsatz und Verkehr

24.12

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer Anfrage, das Plakatieren im öffentlichen Raum betreffend antworte ich Ihnen wie folgt:

Das Plakatieren im öffentlichen Raum wird aus rechtlicher und polizeilicher Sicht nicht geduldet, wenn die Plakate strafrechtlich relevante Inhalte enthalten oder rechtswidrig angebracht werden. In solchen Fällen gehört es zu den Aufgaben der Polizei, die weitere Verbreitung der Inhalte zu verhindern und die Plakate unverzüglich zu entfernen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die Inhalte Straftatbestände verwirklicht sein könnten oder durch die Art der Anbringung eine Sachbeschädigung droht. Eine Duldung erfolgt in diesen Konstellationen nicht.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage


Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 08.10.2026 05:28 Uhr