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89te-JMK

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11.6.2018 - Presseanfrage an die JMK (federführend Thüringen)


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Veröffentlichung des Beschlusses der Justizminister-Frühjahrskonferenz vom 6./7.6.2018 in Eisenach zum TOP II.8

http://www.jm.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2018/Fruehjahrskonferenz_2018/II-8-RP---Ergaenzung-der-Regelungen-zur-Quellen-TKUe-und-zur-Online-Durchsuchung-um-ein-Betretungsrecht.pdf

ist von einem "Betretungsrechts zum Zwecke der Aufbringung der Software zur Quellen-TKÜ" die Rede.

1.) Können Sie die dazu erfolgte Berichterstattung https://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Polizei-soll-in-Wohnungen-einbrechen-duerfen-4075115.html insofern bestätigen, als hiermit eine Rechtsverordnung bzw. Gesetzesänderung beabsichtigt/gemeint ist, die ggf. den Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) einschränkt?

2.) In welchem Gesetz und an welcher Stelle dort wäre eine Änderung notwendig, um das hier gewünschte Betretungsrecht gesetzlich zu verankern?

Der Beschluß zu TOP II.9 der Konferenz

http://www.jm.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2018/Fruehjahrskonferenz_2018/II-9-BY---Effektive-Verfolgung-und-Verhinderung-von-Kinderpornografie-und-Kindesmissbrauch-im-Darknet.pdf

erscheint uns insgesamt nicht nachvollziehbar.

3.) Können Sie uns insofern weitergehend erläutern, was in diesem Zusammenhang mit "Keuschheitsproben" und was im Konkreten mit "millieubedingten Straftaten" gemeint ist?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


11.6.2018 - Antworten aus Thüringen


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei einige Informationen dazu. Ich hoffe, sie helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag

xxx

Pressesprecher

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR MIGRATION, JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Referat M4 ▪ Presse und Öffentlichkeit

Werner-Seelenbinder-Str. 5 ▪ 99096 Erfurt

1.) Können Sie die dazu erfolgte Berichterstattung insofern bestätigen, als hiermit eine Rechtsverordnung bzw. Gesetzesänderung beabsichtigt/gemeint ist, die ggf. den Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) einschränkt?

- Dies hat auch Thüringen so gesehen und daher nicht zugestimmt.

2.) In welchem Gesetz und an welcher Stelle dort wäre eine Änderung notwendig, um das hier gewünschte Betretungsrecht gesetzlich zu verankern?

- Wie im Beschluss zu lesen, ist das Bundesministerium der Justiz beauftragt, dies zu prüfen.

3.) Können Sie uns insofern weitergehend erläutern, was in diesem Zusammenhang mit "Keuschheitsproben" und was im Konkreten mit "millieubedingten Straftaten" gemeint ist?

- Eine Erläuterung der Begriffe finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Keuschheitsprobe_(Kriminalistik)


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Zuletzt geändert am 13.06.2018 23:55 Uhr