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Abschaltung-DAB-Plus

19.6.2019 - Angenommener Antrag der FDP im Nds. Landtag - DS 18/4025


Für eine digitale Radiozukunft

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1955

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/3957

Der Landtag hat in seiner 51. Sitzung am 19.06.2019 folgende Entschließung angenommen:

Für eine digitale Radiozukunft

In Deutschland bedeutet Radio noch immer zu 92 % UKW. Nur etwa 10 % der Rundfunkhörer nutzen DAB+. Ohne dass sich das digital-terrestrische Radio bislang am Markt nachhaltig etablieren konnte, wird die Entwicklung und Verbreitung von digitalen Übertragungsstandards für terrestrischen Radioempfang seit mehr als 20 Jahren aufseiten des öffentlich-rechtlichen Hörfunks mit hohen Beträgen aus dem Rundfunkbeitrag gefördert.

Wer in Deutschland die Vorteile des digitalen Radios nutzen will, kauft sich meist keinen neuen Rundfunkempfänger, sondern wechselt stattdessen auf Radio via Internet über das bereits vorhandene Gerät wie Smartphone, Smart Speaker, Tablet PC, Laptop oder PC. Radio via Internet wird von rund 38 % der Bevölkerung gehört, bei den 14- bis 29-Jährigen sind es fast 60 %. Das meistgenutzte Gerät für den Online-Audiokonsum ist das Smartphone mit 70 %. Bereits 6 % der Online-Audionutzung erfolgt über sogenannte Smart Speaker.

Dennoch sind durch das Festhalten an DAB+ alle Hörfunk-Anbieter gezwungen, in eine Technologie zu investieren, die nur für den Übergang dient. Für private Hörfunksender ist die gleichzeitige Ausstrahlung über UKW und DAB+ (sogenanntes Simulcast) kostenintensiv und somit wirtschaftlich nicht vertretbar.

Die Zukunft des Radios ist nicht auf einen Radioübertragungsweg beschränkt. Radio ist technologieneutral zu betrachten und muss dort empfangbar sein, wo die Hörer sind.

Der Landtag bittet daher die Landesregierung,

1. sich konsequent zusammen mit dem Bund, anderen Ländern sowie den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern für einen marktgerechten Übergang in eine digitale Radiozukunft einzusetzen und ein klares, abgestimmtes Konzept zu erarbeiten,

2. sich gegen ein UKW-Abschaltdatum auszusprechen und

3. sich innerhalb des Systems von Rundfunkauftrag und -finanzierung für eine Beendigung von DAB+ zugunsten des Aufbaus zukunftsoffener Technologien, wie z. B. des 5-G-Standards, einzusetzen.

Quelle: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_05000/04001-04500/18-04025.pdf


19.6.2019 - Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtags


Stefan Birkner: Radio muss dort empfangbar sein, wo die Hörer sind – Förderung von DAB+ beenden

Als einen Meilenstein für die Zukunft des digitalen Radios sieht der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Niedersachsen, Stefan Birkner, die heutige Entscheidung, den Antrag zur Sicherung der digitalen Radiozukunft einstimmig anzunehmen. „Es ist bundesweit einmalig, dass sich ein Landtag einstimmig dafür ausspricht, die Förderung von DAB+ durch die Rundfunkbeiträge zu beenden. Das ist ein neuer Impuls in der medienpolitischen Debatte.“ Die Freien Demokraten werden sich dafür einsetzen, diese Mittel künftig dafür zu verwenden, neue Technologien zu unterstützen. So seien es vor allem junge Hörerinnen und Hörer, die beim Empfang von Radiosendern auf das Internet setzen und hierfür das Smartphone, das Tablet oder Smart Speaker nutzen. Eine Verengung auf den Empfang via DAB+ sei daher nicht zukunftsweisend. „Die Zukunft des Radios ist nicht auf einen Radioübertragungsweg beschränkt. Radio ist technologieneutral zu betrachten und muss dort empfangbar sein, wo die Hörer sind“, so Birkner in der Debatte. „Die Landesregierung ist jetzt gefordert, diesen Weg weiterzugehen, um die regionale Programmvielfalt der privaten Radioveranstalter auch für die Zukunft zu sichern.

Der maßgeblich von der Fraktion der Freien Demokraten erarbeitete Antrag sieht zudem vor, auf die Festlegung einer UKW-Abschaltung zu verzichten.

Hintergrund: In der abschließenden Beratung hat der Niedersächsische Landtag heute einstimmig den von der FDP-Fraktion initiierten Antrag für eine digitale Radiozukunft beschlossen.

Quelle: https://www.fdp-fraktion-nds.de/stefan-birkner-radio-muss-dort-empfangbar-sein-wo-die-hoerer-sind-foerderung-von-dab-beenden/


21.6.2019 - Anfrage an die FDP-Fraktion im Nds. Landtag


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Pressemitteilung vom 19.6.2019 "Stefan Birkner: Radio muss dort empfangbar sein, wo die Hörer sind – Förderung von DAB+ beenden"

https://www.fdp-fraktion-nds.de/stefan-birkner-radio-muss-dort-empfangbar-sein-wo-die-hoerer-sind-foerderung-von-dab-beenden/

haben wir eine Nachfrage zum Verständnis:

Können Sie anhand der o.g. Landtagsentscheidung für den Einsatz des Nds. Landtags für die Streichung der Rundfunksbeitrags-Förderung für den DAB+-Radiobetrieb gewährleisten, dass allen Bürgern und Bürgerinnen zukünftig nicht die Chance genommen wird, zumindest die öffentlich rechtlichen Rundfunksender auch jenseits des Mediums Internet zu empfangen und zu hören?

Hintergrund ist die Tatsache, dass Radio-Hören via Internet nahezu unumgänglich mit datenschutzrechtlichen Interessen kollidieren kann.

Davon unabhängig noch eine weitere Nachfrage:

Gibt es eine Schätzung, wie viel Elektronik-Müll produziert wird, wenn die Ausstrahlung von DAB+-Radioprogrammen beendet wird und die derzeit verkauften und in Betrieb befindlichen Geräte nutzlos werden?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


24.6.2019 - Antwort von der FDP-Pressesprecherin


Lieber Herr xxx,

viele der neuen Radios können neben DAB+ auch über das Internet Radio empfangen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass diese unbrauchbar und somit zu entsorgen wären.
Da im Antrag kein UKW-Abschaltdatum genannt wird, ist es bis auf Weiteres möglich, auch ohne datenschutzrechtliche Bedenken Radio zu empfangen.

Beste Grüße

xxx
Pressesprecherin

FDP-Fraktion im Landtag Niedersachsen
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover


26.6.2019 - Nachfrage an die FDP Nds.


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank soweit. Aber eine paar letzte Fragen, um nicht Missverständnissen zu unterliegen:

Das bedeutet konkret, dass Menschen, die (z.B. aus persönlichkeitsrechtlichen Bedenken oder aus technischen Gründen) nicht via Internet Radio hören möchten, sondern von DAB+ auf analogen Rundfunkempfang zurück müssen, oder?

Das alles selbstverständlich nur unter der Annahme, dass der Antrag des Nds. Landtags bundesweit so umgesetzt werden sollte.

Bedeutet die "Nicht-Nennung eines UKW-Abschaltedatums" zugleich, dass die Ausstrahlung öffentlich-rechtlicher Radioprograme auf analogem UKW-Kommunikationsweg gewährleistet bleibt?

Und können Sie noch etwas zu der Frage des Elektronik-Schrotts (siehe unsere Anfrage vom 21.6.2019) sagen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


27.6.2019 - Antwort von der FDP


Lieber Herr Ebeling,

wir sind ja nicht für die Abschaltung von DAB+, sondern lediglich für die Beendigung der Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen. In Folge unseres Beschlusses wird daher kein zusätzlicher Elektronikmüll anfallen.
Wir gehen nicht davon aus, dass durch die Beendigung der Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen der DAB+-Betrieb eingestellt wird. Deshalb muss auch niemand, der bei DAB+ bleiben will, zurück zum analogen Radioempfang.
Es ist wahrscheinlich, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auf UKW bleiben werden. Letztlich müssen das aber die Sender beantworten.

Beste Grüße


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Zuletzt geändert am 28.06.2019 22:02 Uhr