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Ampel-KamerasWorum geht es?
Uns interessiert, was es damit auf sich hat. Was können die Kameras und was tun sie wirklich? Hamburg - Offener Brief an die Polizei Hamburg vom 3.1.2014
3.1.2014: Offener Brief
Per E-Mail: polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de Hannover, den 3. Januar 2014 Offener Brief mit einer Frage zu Videokameras an Ampelanlagen Sehr geehrte Damen und Herren, an vielen Ampelanlagen in Hamburg (aber nicht nur dort) befinden sich Kameraanlagen, die die Information darüber liefern, ob sich ein Fahrzeug, Fußgänger oder anderer Verkehrsteilnehmer vor einer auf Rot befindlichen Ampel wartenderweise befindet oder nicht. Entsprechend wirken die Kameras auf eine idealerweise vernünftige Schaltung der Ampelanlagen hin. Wie uns zu Ohren gekommen ist, existiert mindestens theoretisch die Möglichkeit, dass die Bilder, die diese Kameras liefern, eingesehen werden können. Die Polizei Hamburg oder eine Unterabteilung der Behörde habe die Technik dazu, dürfe diese aus rechtlichen Gründen allerdings nicht einsetzen. Können Sie diese Aussage bestätigen oder inwiefern ist diese unrichtig? Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen und da wir diese Anfrage als "offene Anfrage" verstehen, werden wir auch Ihre Rückmeldung der interessierten Öffentlichkeit im Internet zugänglich machen. Viele gute Grüße, die Menschen von freiheitsfoo. 20.1.2014: Rückmeldung der Polizei Hamburg
vielen Dank für Ihre E-Mailanfrage vom 03.01.2014 an die Polizei Hamburg. Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an den Leitungsstab der Polizei weitergeleitet. In Ihrem Offenen Brief stellen Sie auf Systeme zur verkehrsgerechten Schaltung von Lichtsignalanlagen ab. Darunter fallen Techniken, die auf der kamerabasierten Detektion von Verkehrsströmen und Verkehrsdichten beruhen. So werden etwa die Wartebereiche vor Fußgängerüberwegen detektiert, um erkennen zu können, wie viele Fußgänger sich dort wartend aufhalten und um dann ggf. das Fußgängersignal vorzeitig zu schalten. Die Zuständigkeit für Einrichtung und Betrieb dieser Technik liegt in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem dort angebundenen Landesbetrieb, Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Ihre Anfrage wurde daher zuständigkeitshalber an die Präsidialabteilung der BMVI weitergeleitet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird von dort erfolgen. Ein Ansprechpartner konnte der Polizei namentlich noch nicht benannt werden. (...) 14.2.2014: Mail vom Landesstraßenbetrieb Hamburg
(...) Sie haben eine Anfrage an die Polizei in Hamburg gerichtet. Da wir die Lichtsignalanlagen in Hamburg betreiben wurden wir um Beantwortung gebeten. (...)
Dann hing das folgende Dokument an: Das bedeutet in Klartext und kurz:
Mecklenburg-Vorpommern - aus dem Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten 200/2001
Zur Überwachung von Verkehrsteilnehmern, die das Rotlicht sowie das Haltegebot am Grünpfeil missachten, kommen Videokameras vor und hinter der Ampel zum Einsatz. Während die Kamera hinter der Ampel lediglich gezielt bei einem festgestellten Verstoß eingeschaltet wird, zeichnet die Kamera vor der Ampel das gesamte Verkehrsgeschehen ununterbrochen auf. Die Einstellung dieser Kamera führt dazu, dass hiervon auch Fahrzeugführer, Insassen und Fußgänger erfasst werden, die sich ordnungsgemäß verhalten. Begründet wird die dauerhafte Aufzeichnung damit, dass es bei der Verwertung des Beweismittels nicht allein auf das Überfahren der Haltlinie bei Rot, sondern auch auf die Dauer der Gelbphase ankomme.
Niedersachsen - Stellungnahme aus dem Amt des Landesdatenschutzbeauftragten vom 24.8.2010
Sehr geehrter Herr ...,
mir sind diese Art von Kameras bekannt. Diese Kameras verfügen lediglich über eine sehr geringe Auflösung, die lediglich Fahrzeugumrisse (insbesondere LKW, PKW, Krafträder) - ohne Datenerhebung - wahrnimmt, um die Verkehrsströme sachgerecht zu steuern. Eine Aufzeichnung ist in diesen Fällen sind erforderlich und bisher hier auch nicht bekannt geworden.
Leider besteht in vielen Fällen eine Verwechselungsgefahr mit hochwertigen Videokameras. Im Rahmen unserer Erhebung und Kontrolle von Videoüberwachungskameras haben wir u.a. eine Situation festgestellt, dass eine polizeiliche Videoüberwachungskamera in unmittelbarer Nähe von diversen "Ampelkameras" angebracht ist. In diesem Fall haben wir auch eine Kennzeichnung der polizeilichen Maßnahme nach § 32 Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung am hannoverschen Emmichplatz gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
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Kategorie(n): Videoueberwachung |