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Auskunftsersuchen-Datenweitergabe-an-Dritte

18.4.2017 - Presseanfrage an die Nds. Landesdatenschutzbehörde


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben erfahren, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen behördlichen Datenschutzbeauftragten der einzelnen Polizeidirektionen Niedersachsens eingerichtet worden ist, die dem Niedersächsischen Innenministerium einen Vorschlag zu der Frage unterbreiten soll, wie eine Bürgerin oder ein Bürger im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach § 16 NDSG Auskunft darüber erhält, ob Daten von oder über sie oder ihn an Dritte übermittelt worden sind und falls ja, wann und an wen diese Datenübertragung stattgefunden hat.

Wir möchten darüber berichten und haben folgende Nachfragen:

1.) Wann wurde diese Arbeitsgruppe eingerichtet?

2.) Können Sie etwas zum Stand der Arbeit dieser Gruppe sagen? Gibt es einen Zeitplan?

3.) Stimmt die Annahme, dass die polizeilichen Beantwortungen der Auskunftsersuche von Bürgerinnen und Bürgern an die Polizeien Niedersachsens bislang diese Auskünfte nicht enthalten haben und falls ja, lag es (soweit Sie das in Ihrem Hause beurteilen können) am fehlenden Nachfragen seitens der auskunftsersuchenden Bürgerinnen und Bürger oder an technischen Umsetzungsproblemen bei der Nachvollziehbarkeit der polizeilichen Datenflüsse?

4.) Wie bewertet die Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz die Tatsache, dass Menschen, die wissen möchten, was die Polizei Niedersachsens über Sie gespeichert hat, sich mit insgesamt bis zu acht einzelnen Auskunftsersuchen an die verschiedenen Stellen der Polizei (sechs lokale Polizeidirektionen, Zentrale Polizeidirektion, Landeskriminalamt) wenden müssen, um eine solche Auskunft umfassend zu erhalten?

5.) Wie steht die Landesbeauftragte zu dem Vorschlag in diesem Zusammenhang, hier für eine Bündelung des Auskunftsersuchen-Vorgangs für eine leichtere Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu sorgen? So wäre ja (als eine von vielen Möglichkeiten) eine zentrale Anfragestelle der niedersächsischen Polizei für Auskunftsersuchen denkbar. Gibt es hierzu bereits Überlegungen oder Gespräche?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


21.4.2017 - Presseanfrage an das Niedersächsische Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben erfahren, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen behördlichen Datenschutzbeauftragten der einzelnen Polizeidirektionen Niedersachsens eingerichtet worden ist, die dem Niedersächsischen Innenministerium einen Vorschlag zu der Frage unterbreiten soll, wie eine Bürgerin oder ein Bürger im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach § 16 NDSG Auskunft darüber erhält, ob Daten von oder über sie oder ihn an Dritte übermittelt worden sind und falls ja, wann und an wen diese Datenübertragung stattgefunden hat.

Wir möchten darüber berichten und haben folgende Nachfragen:

1.) Wann wurde diese Arbeitsgruppe eingerichtet?

2.) Können Sie etwas zum Stand der Arbeit dieser Gruppe sagen? Gibt es einen Zeitplan?

3.) Stimmt die Annahme, dass die polizeilichen Beantwortungen der Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern an die Polizeien Niedersachsens bislang die Auskünfte zu Datenübertragungen an Dritte nicht enthalten haben und falls ja: Woran lag/liegt das?

Derzeit sieht die Praxis bei an die Niedersächsische Polizei gerichteten Auskunftsersuchen so aus, dass Bürgerinnen und Bürger insgesamt bis zu acht einzelne Auskunftsersuchen an die verschiedenen Stellen der Polizei (sechs lokale Polizeidirektionen, Zentrale Polizeidirektion, Landeskriminalamt) richten müssen, um eine umfassende Auskunft zu erhalten.

4.) Wie steht das Niedersächsische Innenministerium zu dem Vorschlag in diesem Zusammenhang, hier für eine Bündelung des Auskunftsersuchen-Vorgangs für eine leichtere Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu sorgen? So wäre ja (als eine von vielen Möglichkeiten) eine zentrale Anfragestelle der niedersächsischen Polizei für Auskunftsersuchen denkbar. Gibt es hierzu bereits Überlegungen oder Gespräche?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


8.5.2017 - Antwort von der Landesdatenschutzbeauftragten


Sehr geehrter Herr xxx,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage! Hier unsere Antworten:

Zu 1. Wie Sie bereits aus unserem Schreiben vom 14.02.2017 wissen, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, bestehend aus allen behördlichen Datenschutzbeauftragten der einzelnen Polizeidirektionen, die dem Innenministerium einen entsprechenden Vorschlag zur "zukünftigen Bearbeitung von Auskunftsersuchen gem. § 16 NDSG" unterbreiten soll. Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 26.01.2017 in Lüneburg statt.

Zu 2. Die Arbeit ist noch nicht beendet; der Landesdatenschutzbeauftragten wurde bislang noch kein abschließendes Ergebnis übermittelt. Ein Zeitplan liegt nicht vor.

Zu 3. Die vom Innenministerium eingerichtete Arbeitsgruppe soll u. a. auch die Frage klären, wie zukünftig Datenübermittlungen der Polizei an Dritte besser als bisher beauskunftet werden können. Das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei, NIVADIS, protokolliert Datenübermittlungen an andere Behörden oder Stellen, wenn diese automatisiert erfolgen.

Zu 4. und 5. § 16 NDSG besagt, dass "dem Betroffenen von der Daten verarbeitenden Stelle auf Antrag Auskunft zu erteilen ist". Datenverarbeitende Stelle sind in den Fällen der niedersächsischen Landespolizei die Polizeibehörden nach § 87 Nds. SOG, demnach die von ihnen erwähnten sechs Polizeidirektionen, das LKA und die ZPD. An diese Rechtslage ist auch die Landesdatenschutzbeauftragte gebunden. Um dem Auskunftsanspruch nach § 16 NDSG umfassend gerecht zu werden, hat die Polizei bereits im Jahr 2004 eine zentrale Anfragestelle eingerichtet. Bittet ein Bürger um Auskunft, welche personenbezogene Daten durch die Polizei in Niedersachsen verarbeitet werden, erfolgt für das Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS immer eine zentrale Nachschau durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, die die entsprechenden Treffer in der landesweiten Datenbank dann an die verantwortliche Polizeidirektion oder sonstige Behörde zur Beauskunftung übermittelt. Nach § 16 Abs. 2 NDSG soll in dem Auskunftsbegehren die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft begehrt wird, näher bezeichnet werden. Insofern hängt es auch von den Angaben der Betroffenen ab, in welchem Umfang Auskunftsersuchen von der Polizei beauskunftet werden.

Mit besten Grüßen
xxx

Behörde der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit


22.5.2017 - Antwort aus dem Innenministerium


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Landespolizeipräsidium
23.13-02011/2/2017
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Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage vom 21. April 2017. Ich wurde mit deren weiteren Bearbeitung beauftragt und gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) regelt in § 16 der Vorschrift, dass Betroffenen von der Daten verarbeitenden Stelle auf Antrag Auskunft zu erteilen ist. Bei solchen Stellen handelt es sich unter anderem um die niedersächsischen Polizeibehörden, die in ihrem jeweiligen Bezirk die Aufgaben grundsätzlich eigenverantwortlich und selbstständig wahrnehmen. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Behörden entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Antrag Auskunft erteilt wird. Soweit sich ein Antrag auf eine andere als die angeschriebene niedersächsische Polizeibehörde bezieht, wird grundsätzlich eine Weiterleitung beziehungsweise deren Beteiligung erfolgen können. Insofern ist im Sinne Ihrer Frage die Einrichtung einer zentralen Stelle hier derzeit kein Prüfgegenstand.

Im Rahmen der Aufgabenbewältigung der Polizei Niedersachsen werden Abläufe und Verfahren hinsichtlich etwaiger Anpassungs- bzw. Optimierungsbedarfe geprüft. Beispielsweise betrifft das die Erteilung von Auskünften nach § 16 NDSG aktuell, durch eine in diesem Kontext seit Beginn des Jahres 2017 stattfindende Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten durch die niedersächsischen Polizeibehörden. Weitergehende Informationen zur Beantwortung Ihrer Fragen bezüglich der Arbeitsgruppe liegen hier derzeit nicht vor.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bitte um Verständnis für die Verzögerung vorliegenden Antwortschreibens.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
xxx
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 23 - Kriminalitätsbekämpfung


24.5.2017 - Nachfragen an das Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Auskunft.

Wir haben bereits von anderer Stelle erfahren, dass die Arbeitsgruppe, auf die sich unsere Fragen Nrn. 1-2 beziehen, am 26.1.2017 eingerichtet worden ist. Leider gehen Sie in Ihrer Antwort aber auf diese Gruppe gar nicht ein.

Könnten Sie uns nachtragend noch die Beantwortung unserer Fragen Nrn. 2-3 noch nachreichen?

Diese lauteten:

2.) Können Sie etwas zum Stand der Arbeit dieser Gruppe sagen? Gibt es einen Zeitplan?

3.) Stimmt die Annahme, dass die polizeilichen Beantwortungen der Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern an die Polizeien Niedersachsens bislang die Auskünfte zu Datenübertragungen an Dritte nicht enthalten haben und falls ja: Woran lag/liegt das?

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 24.05.2017 17:12 Uhr