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Berufsverbote

Was sind "Berufsverbote" und "Radikalenerlass"?


Berufsverbot


Als Berufsverbot wird eine Anordnung eines Staatsorgans bezeichnet, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte Tätigkeiten untersagt. (...)
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Maßnahmen als Berufsverbot bezeichnet, die die Berufsfreiheit de facto einschränken. In vielen Ländern ist die Berufsfreiheit ein von der jeweiligen Verfassung gewährtes Grundrecht. In Deutschland wird sie vom Grundgesetz gewährt (...).
Am bekanntesten wurde in diesem Zusammenhang der sogenannte Radikalenerlass von 1972. Er wurde in der Bundesrepublik dazu verwendet, Personen mit kommunistischen Überzeugungen aus dem Staatsdienst zu entfernen oder ihnen die Aufnahme in denselben - speziell die Verbeamtung - zu verwehren. Den Betroffenen wurde nicht die Berufstätigkeit verboten; da aber Lehrer oder Eisenbahner fast immer im Staatsdienst arbeiteten, waren die Folgen ähnlich. In Frankreich z.B. wurde der Begriff "Berufsverbot" unübersetzt übernommen, da es dafür keine Übersetzung gab.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsverbot_%28Deutschland%29

Berufsverbote wurden in Deutschland vor und in der Weimarer Republik, besonders häufig im nationalsozialistischen Deutschland, aber auch in der DDR und schließlich in der BRD in unterschiedlichen Zusammenhängen ausgesprochen und staatlich durchgesetzt.

Radikalenerlass


Die Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst (auch Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss genannt) waren in der Bundesrepublik Deutschland ein Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und Bundeskanzler Willy Brandts vom 28. Januar 1972 auf Vorschlag der Innenministerkonferenz. In ihm wurde auf das geltende Recht hingewiesen, dass die aktive Verfassungstreue Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst sei, und erstmals ergänzt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue begründe und mithin eine Ablehnung rechtfertige. Der Erlass zielte im Besonderen auf die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Er wurde 1976 von der Regierungskoalition aus SPD und FDP einseitig aufgekündigt, als politisch keine Einmütigkeit mehr darüber bestand und auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1975 keine Klarheit gebracht hatte. Seitdem gehen die Landesregierungen eigene Wege. (...)
Die Gründe, die Bewerber für den öffentlichen Dienst in den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit brachten, waren vielfältig. In der Praxis waren vom Radikalenerlass vor allem Beamte, Beamtenanwärter, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes aus dem linken Spektrum betroffen. Es wurde nicht nur Linksextremisten und Kommunisten die Einstellung verweigert, sondern auch Personen, die anderen oder keiner Partei angehörten. Teilweise war es ausreichend, in einer Organisation aktiv zu sein, in der Kommunisten eine führende Rolle spielten. Dazu gehörte beispielsweise die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/BdA), die Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) oder die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ). Der Radikalenerlass galt zwar auch für Rechtsextremisten, die Zahl der vom Radikalenerlass betroffenen Rechtsextremisten lag jedoch deutlich unter denen der Linksextremisten.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass

9.10.2014 - Anhörung zum Thema "Berufsverbote" in Hannover


Deutschlandweit erstmalig und bis dahin einmalig wurde im niedersächsischen Landtag eine Ausschuss-Anhörung der Aufarbeitung der Radikalenerlasse gewidmet.

In Hannover gab es dazu im Vorfeld dazu eine von der Gruppe der Betroffenen organisierte Mahnwache, und zwar passenderweise am Platz der Göttinger Sieben:

Bilder


Materialien und Links dazu


Die Rede von Frau Booß-Ziegling im Volltext


Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Vorsitzender:

ich bin hier heute zu dieser Anhörung geladen und möchte mich zunächst dafür in aller Form bedanken. Dies nicht nur stellvertretend für die seinerzeit vom sog. „Verfassungsschutz“ bespitzelten und einem Berufsverbotsverfahren unterworfenen Betroffenen in Niedersachsen, sondern auch für die große Dunkelziffer der Kolleginnen und Kollegen, die in den 1980er Jahren unkontrollierbar wegen fehlender Planstellen nicht eingestellt wurden oder die sich aufgrund des sog. „Radikalenerlasses“ gar nicht erst für den Öffentlichen Dienst beworben haben.

Ich will mich kurz vorstellen: Cornelia Booß-Ziegling, 1948 geboren, gelernte Mathematiklehrerin, inzwischen in Rente. Ich habe seit 1975 Berufsverbot und bin vor 36 Jahren nach Hannover gekommen, weil ich hier – glücklicherweise – meinen Beruf an einem privaten Schulprojekt für Menschen mit Drogenproblemen ausüben konnte. Mein „Fall“ liegt Ihnen dokumentiert vor.

Ich möchte davon absehen, Ihnen meine Berufsverbotsgeschichte ausführlich darzustellen. Einzelfälle zu beschreiben und zu untersuchen könnte in der Perspektive eine Aufgabe der zu bildenden Landtagskommission sein. Ich will Ihnen stattdessen die Gruppe von Menschen beschreiben, um die es bei den Berufsverboten geht. Dabei verallgemeinere ich natürlich etwas.

Also: Wir waren in den 1970er Jahren und den folgenden Jahrzehnten überwiegend junge Menschen, die politisch interessiert waren und sich auf vielfältigen Gebieten engagierten – und das in allen Bereichen unserer Gesellschaft, die wir durchaus kritisch gesehen haben: im Arbeitsleben, in der Schule, an den Universitäten ....

Wir sind eingetreten für soziale Verbesserungen, für Lohngerechtigkeit und Chancengleichheit, für Abrüstung und für Reformen z. B. im Bildungswesen (ich habe meine Examensarbeit in Pädagogik über die Gesamtschule geschrieben – heute eine allgemein anerkannte Schulform). Wir haben gegen alte und neue Nazis Stellung bezogen und gegen Militarismus.

Und wir waren keineswegs und ausschließlich nur Mitglieder der DKP. Wir waren Antifaschist/innen, Sozialdemokrat/innen, Gewerkschafter/innen, Marxist/innen, unorganisierte Menschen aus einem breiten linken Spektrum, Friedensbewegte, Christ/innen. Für unsere Vorstellungen und Ziele haben wir unsere demokratischen Rechte wahrgenommen. Wir haben für politische Gremien kandidiert und dort oder in den großen gesellschaftlichen Organisationen mitgearbeitet. Wir haben mit legalen Mitteln in der Öffentlichkeit für unsere Ideen geworben, uns in Demonstrationen zu Wort gemeldet und Ähnliches mehr.

Wir wurden dafür als „Radikale“ diskreditiert und, als dieser Begriff den politisch Verantwortlichen als zu schwach erschien, mit den politischen Kampfbegriffen „Extremisten“ und „Verfassungsfeinde“ belegt. Und eben mit Berufsverboten. Diejenigen von uns, die ins Visier des sog. „Verfassungsschutzes“ geraten waren, wurden mit dem Entzug der materiellen Existenzgrundlage – im Grunde lebenslang – bestraft. Mir z. B. hat es damals im Vorbereitungsdienst und in der Phase meiner Familiengründung, d. h. während meiner Schwangerschaft regelrecht den Boden unter den Füßen weggerissen. Aber viel wichtiger: Die nachweislich eigentliche Intention des sog. „Radikalenerlasses“, nämlich die Einschüchterung der Linken wurde so nachhaltig erzeugt. Die massive Sanktionierung politischer Überzeugungen und Betätigung seitwärts der jeweiligen Regierungsmeinung hat das gesamte politische Klima für Jahrzehnte vergiftet.

Heute nach über 40 Jahren könnte jede und jeder Einzelne von uns durch ihr oder sein Leben, ihre/seine Berufstätigkeit, ihr oder sein Wirken – später auch teilweise im Öffentlichen Dienst und wo auch immer – den Nachweis erbringen, dass wir keine „Verfassungsfeinde“ waren und sind, keine Anhänger/innen von Gewalt und Unterdrückung oder totalitärer und menschenfeindlicher Regimes. Wir waren und sind vielmehr bis heute aufrechte Demokrat/innen. Unsere politischen Überzeugungen und Ziele haben wir übrigens bis heute keineswegs grundlegend aufgegeben.

Jetzt möchten wir sehr gerne dazu beitragen, dass das Kapitel „Radikalenerlass“ nicht in Vergessenheit gerät und aufgearbeitet wird. Wir sind im Grunde politisch Verfolgte der Bonner Bundesrepublik, die gerne – gerade auch im Vergleich mit dem „Unrechtsstaat“ DDR – als lupenreine Demokratie dargestellt wird. Aber auch in der Bonner Republik gab es Repression und Bespitzelung durch den Inlandsgeheimdienst in ganz erheblichem Ausmaß, und es wurden, wie z. B. mit unseren Berufsverboten, erwiesenermaßen Grund- und Menschenrechte mit nicht justiziablen politischen Kampfbegriffen wie „Extremisten“ und „Verfassungsfeinde“ ausgehebelt. Diese Repressionspolitik wird bis heute geleugnet und vertuscht. Wie wäre es sonst möglich, dass einzelne jüngere Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags noch nie etwas vom sog. „Radikalenerlass“ gehört hatten?

Mit mir sollen hier auf Wunsch der CDU-Fraktion die Professoren Backes und Jesse angehört werden. Beide bewegen sich am äußeren rechten Rand der politischen und Geschichtswissenschaft und sind mit ihren Extremismus- und Totalitarismustheorien oder ihrem Postulat der „abwehrbereiten Demokratie“ wissenschaftlich äußerst umstritten. Dazu arbeiten sie arbeiten seit vielen Jahren eng mit dem sog. „Verfassungsschutz“ zusammen, wo sie gewissermaßen als geheimdienstliche Chef-Ideologen die Bekämpfung von „Extremisten“ propagieren und damit immer wieder gerade auch für Berufsverbote Begründungen geliefert haben. Für mich ganz persönlich, aber auch für alle Berufsverbots-Betroffenen stellt ihre Ladung nach unseren leidvollen Erfahrungen mit „Verfassungsschutz“ und Berufsverboten eine Beleidigung und einen ungeheuren Affront dar. Sie gehören – und damit zitiere ich den Berliner Historiker Prof. Dr. Wolfgang Wippermann – „nicht auf die Gutachterbank, sondern auf die Anklagebank“.

Zum Schluss möchte ich noch einmal bekräftigen, dass wir Betroffenen für die Arbeit der Landtagskommission jede nur mögliche Unterstützung anbieten.

Was wir uns aber auch wünschen: eine saubere Aufarbeitung ohne „Experten“ wie Backes und Jesse, eine Entschuldigung und materielle Entschädigung und unsere umfassende Rehabilitierung.

Wir hoffen sehr darauf, dass der Niedersächsische Landtag die historische Chance ergreift, das Unrecht der Berufsverbote zu korrigieren und, über unsere Rehabilitierung hinaus, dazu beiträgt – ich zitiere aus dem Antrag –, „dass politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen nie wieder Instrumente des demokratischen Rechtsstaates sein dürfen“.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gerne stelle ich mich jetzt Ihren Fragen.


Plakatbild


Bildquelle: Archiv des Hamburger Instituts für Sozialforschung, Bilddatei-Signatur: 410_P1_DGH_079. (Mit Dank an das Institut für die Genehmigung zur Bildverwendung!) Gestaltet wurde das Plakat von der Werkstatt "Demokratische Graphik Hamburg".


Titelbild der Ausstellung "Berufsverbote"


Titeltafel der Ausstellung "Berufsverbote - Politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland" von der Niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote

Zur kompletten Ansicht des Begleitheftes: http://www.berufsverbote.de/tl_files/Hann2015/Begleitheft_A4_klein.pdf


15.12.2016 - Betroffene vor dem Niedersächsischen Landtag in Hannover


15.12.2016: Vor dem Landtag fordern niedersächsische Betroffene ihre Rehabilitierung: Rolf Günther, Cornelia Booß-Ziegling, Rolf Schön, Jürgen Reuter und Matthias Wietzer (v.l.n.r.)


17.2.2017 - Blogbeitrag zur 45jährigen Wiederkehr der Radikalenerlass-Verfügung


https://freiheitsfoo.de/2017/02/17/45-jahre-radikalenerlass/


17.2.2017 - Begleitende Pressenotiz dazu


+++PRESSENOTIZ+++ 45 Jahre Radikalenerlass - Betroffenen-Interview und Gollwitzer-Stellungnahme

+++ PRESSENOTIZ +++
+++ 17.2.2017 +++

Vor rund 45 Jahren wurde im damaligen Westen Deutschlands der so genannte "Radikalenerlass" verfügt, der für viele hunderte Menschen zum faktischen Verbot der Ausübung ihres erlernten Berufs führte. Verbunden damit war eine geschichtlich bedeutsame Stärkung und der Ausbau der so genannten "Verfassungsschutz"-Ämter, die tausende von Bürgern in ihrem Tun erfasst haben und zum Teil bis heute überwachen.

Um was ging es beim Radikalenerlass eigentlich? Wie hat sich das für die Betroffenen angefühlt? Welche Auswirkungen hat das auf diese Menschen bis heute? Wie steht es um die Aufarbeitung?

In unserem Blogbeitrag zum Jahrestag des Erlasses haben wir ein Interview mit einem Berufsverbot-Betroffenen geführt, das Einblicke in die persönlichen und ganz konkreten Folgen des Berufsverbots ermöglicht.

Die Wiedergabe eines offenen Briefs des inzwischen verstorbenen Pfarrers Helmut Gollwitzer an den damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und an die Innenminister von Bund und Länder lässt ein Einfühlen in den historischen Kontext des Jahres 1972 zu.

Wir sehen in diesem - aus unserer Sicht - wichtigen Rückblick einen wertvollen Beitrag für die die aktuelle Debatte über Sinn oder Unsinn der Inlandsgeheimdienste.

Unser Blogbeitrag im Gesamten:

https://freiheitsfoo.de/2017/02/17/45-jahre-radikalenerlass/


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Zuletzt geändert am 17.02.2017 06:59 Uhr