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Datenweitergabe-DEHOGA-Fussballfans-Hannover-Schalke04
17.10.2024 - Fanhilfe Hannover: Pressemitteilung: Polizei Hannover versucht Beherbergungsbetriebe zur proaktiven Meldung von personenbezogenen Daten zu bewegen
Durch die vermehrte Kontaktaufnahme zahlreicher Hotels aus der Stadt und Region Hannover dokumentiert die Fanhilfe Hannover erneut den Versuch der Polizei Hannover, über die DEHOGA die angeschlossenen Beherbergungsbetriebe zur proaktiven Meldung von personenbezogenen Daten zu bewegen. Dieses wäre durch die Hotels ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. „Wir waren im Rahmen unserer regelmäßigen Netzwerktreffen mit unseren Partnern aus der hannoverschen Gastronomie mehr als schockiert, dass in den vergangenen 24 Monaten mehrfach seitens der DEHOGA die Polizei Hannover Hoteliers ermutigt hat, Personen aufgrund ihrer bloßen Herkunft unter Generalverdacht zu stellen. Dass wir 2024 trotz der DSGVO und wegfallenden Meldepflicht für Hotelgäste ab 2025 eine derartige Polizeipraxis sehen dürfen, entbehrte tatsächlich unserer Vorstellungskraft. Auch, dass die DEHOGA hier als Gehilfe der Polizei auftritt ist nach unserer Auffassung und dem hohen und zu schützendem Gut der Gastdaten nicht nur bedauerlich, sondern befremdlich. Wir hatten die DEHOGA bis dahin als seriösen, professionellen und datenschutzaffinen Verband wahrgenommen.“ sagt Paula Mundt von der Fanhilfe Hannover. "Allerdings ist keiner der angeschlossenen Betriebe in diesem Kontext von der DEHOGA detailliert über die datenschutzrelevanten Daten aufgeklärt oder belehrt worden." Die Fanhilfe Hannover wird zu der dokumentierten Praxis der Polizeidirektion Hannover den Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen anrufen und weitere Schritte prüfen. Darüber hinaus fordert die Fanhilfe Hannover die DEHOGA und die Hannover Marketing und Tourismus GmbH auf sich umgehend nach einer datenschutzrechtlichen Beratung auszutauschen, um hier potenzielle Schäden von Hotelgästen abzuwenden. Hierzu fordert die Fanhilfe Hannover von allen Beteiligten eine transparente Aufarbeitung und proaktive Information an Betroffene, deren Daten gegebenenfalls widerrechtlich an die Polizei Hannover in den letzten 24 Monaten weitergegeben wurden. „Die Betroffenen über die Datenweitergabe proaktiv zu informieren ist das Mindeste, was ein Hotelgast erwarten darf - sofern es dazu gekommen ist. Unabhängig des Vertrauensverlusts der Gäste in die Hotels und den Tourismusstandort Hannover, müssen wir uns einfach mal vor Augen führen, was hier passiert: Die Polizei missbraucht das Vertrauensverhältnis der Hotels in die Institution, um an Daten von Hotelgästen zu kommen – vollkommen unabhängig davon, ob die betroffenen Gäste überhaupt im Fußballkontext angereist sind oder selbst wenn, überhaupt einem entsprechenden Risikoklientel angehören. Es ist abenteuerlich, in welcher Lotterie die Hotelgäste unwissend und ungewollt mitspielen mussten“ fährt die Sprecherin der Fanhilfe Hannover fort. „Offensichtlich ist der DEHOGA der immense Image-Schaden, der durch die Weitergabe der Gastdaten entsteht, überhaupt nicht bewusst. Nicht nur der Vertrauensverlust der Gäste in die Hotels und Beherbergungsbetriebe der Stadt Hannover, sondern auch das Vertrauen der angeschlossenen Betriebe wird hier missbraucht. Niemand anderes als die Hoteliers selber tragen die drohenden Bußgelder für eine Weitergabe der Daten von Hotelgästen an die Polizei, sofern hier Verstöße gegen die DSGVO erfolgen. Einen schlanken Fuß macht sich dabei, wie so oft, die Polizei Hannover. Statt selbst zielgerichtet zu ermitteln, sollen die Hotels hier in feinster Blockwartmanier am liebsten die personenbezogenen Daten unbescholtener Gäste ‚frei Haus‘ liefern und das Risiko für Kosten und Vertrauensverlust zur Belohnung auch noch selber tragen.“ fasst Mundt zusammen. Die Fanhilfe Hannover fordert die DEHOGA unverzüglich auf, sich und die Ihr angeschlossenen Betriebe rechtlich in Bezug auf das Ersuchen der Polizeidirektion Hannover beraten zu lassen und eine datenschutzrechtliche Bewertung einzuholen. Betroffene von widerrechtlichen Datenweitergaben durch Hotels bittet die Fanhilfe Hannover, sich umgehend über einen Rechtsbeistand beraten zu lassen und Schadenersatzforderungen gegen die Beherbergungsbetriebe geltend zu machen. Quelle: https://fanhilfehannover.blogspot.com/2024/10/pressemitteilung-polizei-hannover.html
17.10.2024 - HAZ: Vor dem Zweitliga-Duell am Samstag - Auf Polizeiwunsch: Hotels in Hannover melden Fans von Schalke
Vor dem Heimspiel von Hannover 96 gegen Schalke 04 am 19. Oktober ruft die Polizei Hotelbetreiber in Hannover dazu auf, bestimmte Gäste aus Gelsenkirchen an die Behörde zu melden. Ziel sei es „eine größere Gruppe von Problemfans des FC Schalke 04″ auszumachen, erklärt ein Oberkommissar der Polizeiinspektion Hannover in einer E-Mail an den Hotel- und Gaststättenverband in der Region Hannover (Dehoga). Es gebe Hinweise auf deren Anreise. Die Fanhilfe Hannover spricht von einem klaren Verstoß gegen den Datenschutz und kündigt an, den Datenschutzbeauftragten des Landes anzurufen und weitere Schritte zu prüfen. "Dass der Dehoga hier als Gehilfe der Polizei auftritt, ist nach unserer Auffassung und dem hohen und zu schützenden Gut der Gastdaten nicht nur bedauerlich, sondern befremdlich." Der Polizist fragt gezielt nach „größeren Personengruppen mit Wohnsitz in Gelsenkirchen, die eine Hotelübernachtung in Hannover gebucht haben“. Dazu nennt der Absender ein gutes Dutzend Postleitzahlen. Er arbeitet in der Aufklärungs-, Analyse- und Ermittlungseinheit Fußball. „Relevant wären hier Gruppen ab zehn Personen und größer“, schreibt der Oberkommissar. Ein Polizeisprecher bestätigte, dass „auch der Kontakt zum Hotelgewerbe“ zu den „verschiedenen Aufklärungsmaßnahmen“ gehört, die vor Fußballspielen „mit bekannter Fanrivalität“ getroffen werden. Der Dehoga ist hilfsbereit: Nur wenige Minuten nach Eingang leitete das Sekretariat der Geschäftsführung die Anfrage an die Mitgliedsbetriebe in Hannover weiter. „Die Polizeiinspektion Hannover bittet um Unterstützung beziehungsweise Rückmeldung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.“ Die Anfrage verschickte die Polizei um 9.43 Uhr. Um 9.55 Uhr leitete der Dehoga die Bitte weiter. Datenschutz verbietet Weitergabe Nicht das erste Mal. „Bereits im April 2024 kam es zu einer Anreise der Problemfans am Vortag“, schreibt der Polizeioberkommissar an den Dehoga und lobt: „Nur durch Ihre damalige Hilfe konnten polizeiliche Maßnahmen initiiert und massive Ausschreitungen unterbunden werden. Aus diesem Grunde wenden wir uns erneut an Sie und hoffen auf Ihre Unterstützung.“ Dem Dehoga ist das Bekanntwerden der Kooperation mit der Polizei augenscheinlich unangenehm. Der Regionalverband war nicht erreichbar, der Landesverband reagierte recht schmallippig. Geschäftsführerin Renate Mitulla wollte die Echtheit der E-Mails zunächst nicht bestätigen. Hauptgeschäftsführer Rainer Balke sagte aber, es komme regelmäßig vor, dass die Polizei Mitgliedsbetriebe um Hilfe bitte. „Das betrifft in der Regel Kapitalverbrechen, und dann helfen die Betriebe.“ In diesem Fall aber würde er als Hotelbetreiber der Bitte nicht nachkommen. „Aus Gründen des Datenschutzes darf ich die Adresse einer verdächtigen Person nicht ohne Weiteres an die Polizei weitergeben.“ Balke ist Rechtsanwalt. Die Fanhilfe Hannover zeigte sich „mehr als schockiert“. Die Polizei ermutige Hoteliers in Hannover, „Personen aufgrund ihrer bloßen Herkunft unter Generalverdacht zu stellen“. Angesichts der Datenschutzgrundverordnung und einer im kommenden Jahr wegfallenden Meldepflicht für Hotelgäste sei das kaum vorstellbar. „Dass der Dehoga hier als Gehilfe der Polizei auftritt, ist nach unserer Auffassung und dem hohen und zu schützenden Gut der Gastdaten nicht nur bedauerlich, sondern befremdlich“, sagte Paula Mundt von der Fanhilfe Hannover. Sie forderte Betroffene dazu auf, Schadensersatzforderungen gegen die Beherbergungsbetriebe geltend zu machen. Die Polizei weist den Vorwurf des Verstoßes gegen den Datenschutz zurück. „Einzelpersonen werden dort nicht angefragt“, erklärte der Sprecher. „Dementsprechend erfolgt auch keine Weitergabe von Personaldaten.“
18.10.2024 00:12: Presseanfrage an die PD Hannover
mittels Pressemitteilung [1] und Medienbericht [2] wurde bekannt, dass die Polizeidirektion Hannover das Beherbungsgewerbe in Hannover mitunter dazu auffordert, Angaben zu Übernachtungen mutmasslicher Fußballfans zu machen [3]. Wir werden dazu berichten und bitten um Beantwortung folgender Fragen bis zum 19.10.2024: 1.) Seit wann fordert die PD Hannover den DEHOGA zu einer derartigen Mitarbeit auf? 2.) Zu wie viel Fußballspielveranstaltungen hat die PD Hannover einer derartige oder vergleichbare Anfrage an DEHOGA oder andere Stellen des Beherbungsgewerbes gerichtet? 3.) Zum Spiel des Schalke 04 gegen Hannover 96 vom 7.4.2024: Wie viele Rückmeldungen gab es zur damaligen Anfrage der PD Hannover und welche Arten/Kategorien von Daten (also bspw. Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Beherbungsdaten, Buchungsdaten etc.) wurden im Einzelnen zurück gemeldet bzw. geliefert? 4.) Welches ist die Rechtsgrundlage für die Datenabfragen dieser Art? 5.) Wie wurden und werden die auf diese Weise der PD Hannover zur Verfügung gestellten Daten verarbeitet, wo und wie lange gespeichert und welches sind die jeweiligen Rechtsgrundlagen dafür? Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Viele gute Grüße, xxx [1] https://fanhilfehannover.blogspot.com/2024/10/pressemitteilung-polizei-hannover.html [3]
18.10.2024 17:00 - taz: Polizei fragt nach Gästedaten - Hotels zu Datenschutzverstößen animiert?
Von André Zuschlag Unter dem Betreff „Bitte um Mithilfe“ sollten offenbar Hannoveraner Hoteliers zu Datenschutzverstößen animiert werden – auf Drängen der Polizei: Das jedenfalls kritisiert die Fanhilfe Hannover, ein Verein aus dem Umfeld organisierter Fußballfans, vor dem am Samstag stattfindenden Spiel zwischen den Herrenfußball-Zweitligisten von Hannover 96 und Schalke 04. So veröffentlichte die Fanhilfe am Donnerstag E-Mails, die diesen Verdacht untermauern: Hotels wurden von der Polizei Hannover um Rückmeldung gebeten, bei ihnen beherbergte Gäste zu melden, denen Gelsenkirchener Postleitzahlen zuzuordnen sind. Verschickt worden ist eine Mail vergangene Woche von der Polizeiinspektion Hannover an den Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. Kurz darauf leitete der Verband die Mail an seine Mitglieder weiter. Es gebe „Hinweise auf eine Anreise einer größeren Gruppe von Problemfans des FC Schalke 04“, heißt es darin. Gesucht werde deshalb nach „größeren Personengruppen mit Wohnsitz in Gelsenkirchen“. Anschließend sind 13 Gelsenkirchener Postleitzahlen aufgelistet. Sollten Hotelbetriebe der Bitte tatsächlich nachgekommen sein, wäre das „durch die Hotels ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, kritisiert die Fanhilfe. Mit der Maßnahme würden Personen aufgrund ihrer bloßen Herkunft unter Generalverdacht gestellt. Eine Bitte, keine Anordnung Die Fanhilfe wolle nun den Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen anrufen und weitere Schritte prüfen. Sollte sich der Datenschutzbeauftragte der Sicht der Fanhilfe anschließen, könnte er gegen die Hotelbetreiber Bußgelder verhängen. Kritisiert wird auch der Dehoga, weil er die Mail der Polizei zügig an seine Mitglieder weiterleitete. „Dass der Dehoga hier als Gehilfe der Polizei auftritt, ist nach unserer Auffassung und dem hohen und zu schützenden Gut der Gastdaten nicht nur bedauerlich, sondern befremdlich“, sagt Svenja Mundt von der Fanhilfe. „Offensichtlich ist dem Dehoga der immense Imageschaden, der durch die Weitergabe der Gastdaten entsteht, überhaupt nicht bewusst.“ Auf Nachfrage bestätigt die Polizei die entsprechende Bitte an die Hotels, betont aber dass es sich „nicht um eine Anordnung, uns Daten zur Verfügung zu stellen“ handelte, sagt ein Sprecher. Um einen Verstoß gegen Datenschutzrechte habe es sich dabei auch nicht gehandelt, da keine personenbezogenen Daten angefragt wurden. Aus der veröffentlichten Mail geht auch hervor, dass die Polizei Hannover nicht zum ersten Mal um die „Mithilfe“ der Hoteliers bittet. So verweist die Polizei in ihrer Mail auf eine „Anreise der Problemsfans“ im Frühjahr: „Nur durch Ihre damalige Hilfe konnten polizeiliche Maßnahmen initiiert und massive Ausschreitungen unterbunden werden.“ Ob sich bei der Polizei in den vergangenen Tagen tatsächlich Hoteliers gemeldet haben, darüber konnte die Pressestelle der Polizei am Freitag noch keine Auskunft geben. Quelle: https://taz.de/Polizei-fragt-nach-Gaestedaten/!6043656/
18.10.2024 21:20 - NDR: Schalke-Fans in Hannover: Polizei fragt Hotels nach Gästedaten
von Hannah Freitag Konkret soll die Polizei Hannover in einer E-Mail an den Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) nach Gästegruppen ab zehn Personen mit Wohnsitz in Gelsenkirchen gefragt haben. Die Fanhilfe Hannover hatte die E-Mail am Donnerstag veröffentlicht. Sie sei nach eigenen Angaben bei einem Netzwerktreffen der Gastronomie auf den Vorgang aufmerksam geworden. In der E-Mail heißt es, dass es Hinweise auf die Anreise einer größeren Gruppe von "Problemfans des FC Schalke 04" am Freitag gibt. Der Fußball-Zweitligist Hannover 96 empfängt am Samstag Schalke 04 in der Heinz-von-Heiden-Arena. Offenbar nicht die erste Datenabfrage von Fans Aus der veröffentlichten E-Mail geht ebenfalls hervor, dass die Polizei bereits im April dieses Jahres Gästedaten von Hotels erhalten hat. "Nur durch die damalige Hilfe konnten polizeiliche Maßnahmen initiiert und massive Ausschreitungen unterbunden werden", heißt es in der E-Mail. Deshalb hoffe die Polizei auch diesmal auf die Unterstützung der Hotels. Polizei begründet Vorgehen mit Sicherheit Die Polizei Hannover erklärte dem NDR Niedersachsen, durch eine Datenabfrage bei Hotels "die Anwesenheit größerer Gruppen einer möglichen Problemklientel" ermitteln zu wollen. Daten von Einzelpersonen werden laut Polizei nicht angefragt. Sie argumentiert zudem, dass durch dieses Vorgehen ein friedlicher Spielverlauf ermöglicht werden soll. Friedliche Spielbesucher hätten demnach keine weiteren Maßnahmen zu befürchten. "Vielmehr wird so die Sicherheit am Spieltag für alle Fans erhöht", teilte die Polizei dem NDR Niedersachsen mit. Fanhilfe Hannover ist empört Die Fanhilfe sieht in dem Vorgehen dagegen einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz und will sich an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden. Der Verein sei schockiert, dass Personen "aufgrund ihrer bloßen Herkunft unter Generalverdacht gestellt" würden, sagt Paula Mundt von der Fanhilfe. Zudem bezeichnet sie es als "befremdlich", dass die "Dehoga als Gehilfe der Polizei auftritt." Behrens kritisiert Fanhilfe Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) kritisierte in einer Stellungnahme die Fanhilfe. "Ich würde mir mehr Aktivitäten von beispielsweise der Fan-Hilfe Hannover wünschen, die durch einen entsprechenden Appell dafür sorgen könnten, dass alle Fans Fußballspiele gewaltfrei und friedlich im Stadion erleben können", teilte Behrens am Freitag mit. Das wäre aus ihrer Sicht ein starkes Signal und ein wichtiges Zeichen, so Behrens weiter. Innenministerium sieht keinen Verstoß gegen Datenschutz Das niedersächsische Innenministerium bezeichnet das Vorgehen der Polizei als "Aufklärungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr". Diese sei vom niedersächsischen Polizeigesetz gedeckt. Es liege kein Verstoß gegen den Datenschutz vor, denn es wurde nur nach Postleitzahlen gefragt, nicht nach personenbezogenen Daten, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Das Ziel der Maßnahme sei es, die Sicherheit der Gesamtbevölkerung sicherzustellen. Hotels entscheiden eigenverantwortlich über Daten-Weitergabe Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kann indes nicht bestätigen, dass Daten von Hotelgästen an die Polizei weitergegeben wurden. Hauptgeschäftsführer Rainer Balke erklärte dem NDR Niedersachsen jedoch, dass solche Polizeianfragen den Hoteliers weitergeleitet würden. Gerade bei Kapitalverbrechen arbeite die Branche auch mit den Ermittlungsbehörden zusammen. "Wenn es um Fußballspiele geht, gibt es diese Zusammenarbeit eigentlich nicht", sagte Balke. Jedes Hotel entscheide eigenverantwortlich, ob es auf diese E-Mails antworte. Balke gibt zu bedenken, dass die Häuser abwägen müssten, ob das Interesse des Gastes oder das Fußballspiel wichtiger sei. "Ich gebe persönliche Daten weiter, die zu einer Identifikation der Gäste führen kann. Da würde ich raten, vorsichtig zu sein", sagt er.
19.10.2024 7:22 - Presseanfrage-Ergänzung und Nachhaken bei der PD Hannover
in Erwartung Ihrer heutigen Beantwortung unserer Presseanfrage möchten wir noch folgende Fragen ergänzen: 6.) Wie genau konnte die Übermittlung von Informationen seitens des Hotelgewerbes im April 2024 dazu beitragen, "massive Ausschreitungen zu unterbinden"? Gab es in diesem Kontext also bspw. Observationen, polizeiliche "Begleitung" so gemeldeter Fußballfan-Gästegruppen oder welche anderen Maßnahmen wurden getroffen? Und woran machen Sie die Behauptung fest, dass diese polizeilichen Maßnahmen erfolgreich dazu beigetragen hätten, "massive Ausschreitungen" zu verhindern? In Ihrem Schreiben an den DEHOGA "bitten Sie um eine Abfrage bei den Beherbergungsbetrieben mit den Parametern: Gesucht wird nach größeren Personengruppen mit Wohnsitz in Gelsenkirchen (PLZ ...) die eine Hotelübernachtung 18.10.-19.10. in Hannover gebucht haben. Relevant wären hier Gruppengrößen ab 10 Personen und größer." Dazu folgende Frage: 7.) Wie können Sie angesichts dieser unscharfen Bitte/Aufforderung an das Hotelgewerbe sicherstellen, dass diese nicht dazu führt, dass zahlreiche personenbezogene Daten an die Polizei übermittelt werden bzw. warum wurde die Anfrage nicht präziser formuliert? Einem Bericht des NDR vom 18.10.2024 21:20 zufolge [3] argumentieren Sie, dass Daten von Einzelpersonen nicht angefragt werden würden. Aber Ihre diesbezüglich nicht eindeutige Aufforderung an den DEHOGA und seine Mitglieder vermag das nicht zu verhindern. (Insofern bitten wir nachdrücklich um eine detaillierte Beantwortung unserer Frage Nr. 3) 8.) Gab es in der Vergangenheit in anderen Kontexten als Fußballspielen eine solche Anfragen Ihrerseits an das Hotelgewerbe oder gar die Abfrage von Gästelisten-Daten? Wir meinen damit politische Großveranstaltungen oder Versammlungslagen wie bspw. die Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Hannover vom 1./2.12.2017 [4]. Mit Blick darauf, dass Sie anderen Medien bereits Auskunft zur Sache erteilt haben, uns jedoch bislang nicht, möchten wir nochmals um die zügige Beantwortung unserer Presseanfrage noch im Laufe dieses Tages bitten. Falls das nicht möglich ist erwarten wir Ihre Rückmeldung. Viele gute Grüße, xxx [4] https://freiheitsfoo.de/2017/12/05/afd-bpt-demobeobachtung/
19.10.2024 - 18:11 - Weitgehend vertröstende Zwischen-Rückmeldung von der Polizei Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider lassen sich fast alle Fragen in der von Ihnen gesetzten Frist nicht beantworten, was u.a. an der Bewältigung des aktuellen Fußballeinsatzes durch das für die Beantwortung Ihrer Fragen zuständigen Sachgebiet bedingt ist. Bedauerlicherweise haben wir versäumt, Ihnen bereits am Freitag einen entsprechenden Hinweis zu geben. Wir rechnen nicht mit einer Beantwortung vor Montag, 21.10.2024. Dies ist jedoch abhängig vom Rechercheaufwand zu den von Ihnen gestellten Detailfragen. 1.) Seit wann fordert die PD Hannover den DEHOGA zu einer derartigen Mitarbeit auf?
2.) Zu wie viel Fußballspielveranstaltungen hat die PD Hannover einer derartige oder vergleichbare Anfrage an DEHOGA oder andere Stellen des Beherbungsgewerbes gerichtet?
3.) Zum Spiel des Schalke 04 gegen Hannover 96 vom 7.4.2024: Wie viele Rückmeldungen gab es zur damaligen Anfrage der PD Hannover und welche Arten/Kategorien von Daten (also bspw. Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Beherbungsdaten, Buchungsdaten etc.) wurden im Einzelnen zurück gemeldet bzw. geliefert?
4.) Welches ist die Rechtsgrundlage für die Datenabfragen dieser Art?
5.) Wie wurden und werden die auf diese Weise der PD Hannover zur Verfügung gestellten Daten verarbeitet, wo und wie lange gespeichert und welches sind die jeweiligen Rechtsgrundlagen dafür?
6.) Wie genau konnte die Übermittlung von Informationen seitens des Hotelgewerbes im April 2024 dazu beitragen, "massive Ausschreitungen zu unterbinden"? Gab es in diesem Kontext also bspw. Observationen, polizeiliche "Begleitung" so gemeldeter Fußballfan-Gästegruppen oder welche anderen Maßnahmen wurden getroffen? Und woran machen Sie die Behauptung fest, dass diese polizeilichen Maßnahmen erfolgreich dazu beigetragen hätten, "massive Ausschreitungen" zu verhindern?
In Ihrem Schreiben an den DEHOGA "bitten Sie um eine Abfrage bei den Beherbergungsbetrieben mit den Parametern: Gesucht wird nach größeren Personengruppen mit Wohnsitz in Gelsenkirchen (PLZ ...) die eine Hotelübernachtung 18.10.-19.10. in Hannover gebucht haben. Relevant wären hier Gruppengrößen ab 10 Personen und größer." Dazu folgende Frage: 7.) Wie können Sie angesichts dieser unscharfen Bitte/Aufforderung an das Hotelgewerbe sicherstellen, dass diese nicht dazu führt, dass zahlreiche personenbezogene Daten an die Polizei übermittelt werden bzw. warum wurde die Anfrage nicht präziser formuliert? Einem Bericht des NDR vom 18.10.2024 21:20 zufolge [3] argumentieren Sie, dass Daten von Einzelpersonen nicht angefragt werden würden. Aber Ihre diesbezüglich nicht eindeutige Aufforderung an den DEHOGA und seine Mitglieder vermag das nicht zu verhindern. (Insofern bitten wir nachdrücklich um eine detaillierte Beantwortung unserer Frage Nr. 3)
8.) Gab es in der Vergangenheit in anderen Kontexten als Fußballspielen eine solche Anfragen Ihrerseits an das Hotelgewerbe oder gar die Abfrage von Gästelisten-Daten? Wir meinen damit politische Großveranstaltungen oder Versammlungslagen wie bspw. die Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Hannover vom 1./2.12.2017 [4].
Mit Blick darauf, dass Sie anderen Medien bereits Auskunft zur Sache erteilt haben, uns jedoch bislang nicht, möchten wir nochmals um die zügige Beantwortung unserer Presseanfrage noch im Laufe dieses Tages bitten. Falls das nicht möglich ist erwarten wir Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen xxx Polizeidirektion Hannover
24.10.2024 15:25 (Donnerstag) - Antworten von der Polizei Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen Ihre Fragen wie folgt beantworten: 1. Seit wann fordert die PD Hannover den DEHOGA zu einer derartigen Mitarbeit auf? Im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wurde seitens hiesiger OE punktuell und anlassbezogen – bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse – an den DeHoGa herangetreten und dieser ersucht, Einbuchungen größerer Gruppen zu erkennen. 2. Zu wie viel Fußballspielveranstaltungen hat die PD Hannover einer derartige oder vergleichbare Anfrage an DeHoGa oder andere Stellen des Beherbergungsgewerbes gerichtet? Seit Ende der Corona-Pandemie ist die Anzahl der vorgenommenen Unterstützungsanfragen beim DeHoGa im einstelligen Bereich anzusiedeln. 3. Zum Spiel des Schalke 04 gegen Hannover 96 vom 7.4.2024: Wie viele Rückmeldungen gab es zur damaligen Anfrage der PD Hannover und welche Arten/Kategorien von Daten (also bspw. Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Beherbergungsdaten, Buchungsdaten etc.) wurden im Einzelnen zurück gemeldet bzw. geliefert? Von einzelnen Hotels der Landeshauptstadt Hannover wurde die Existenz großer Kontingentbuchungen zurückgemeldet. 4. Welches ist die Rechtsgrundlage für die Datenabfragen dieser Art? Diese Abfragen richten sich nach § 31 Abs. 1 NPOG. 5. Wie wurden und werden die auf diese Weise der PD Hannover zur Verfügung gestellten Daten verarbeitet, wo und wie lange gespeichert und welches sind die jeweiligen Rechtsgrundlagen dafür? Die der Polizei zur Verfügung gestellten Erkenntnisse fließen in die polizeilichen Risikobewertungen und die daran ausgerichteten Aufklärungsmaßnahmen sowie die Planungen und Umsetzungen taktischer und technisch-organisatorischer Einsatzmaßnahmen ein. Die Erkenntnisse werden in der elektronischen Dokumentenablage gespeichert und nach den Vorschriften des § 39a NPOG gelöscht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherung der gemäß § 31 Abs. 1 NPOG erhobenen Daten ist § 38 Abs. 1 NPOG. 6. Wie genau konnte die Übermittlung von Informationen seitens des Hotelgewerbes im April 2024 dazu beitragen, "massive Ausschreitungen zu unterbinden"? Gab es in diesem Kontext also bspw. Observationen, polizeiliche "Begleitung" so gemeldeter Fußballfan-Gästegruppen oder welche anderen Maßnahmen wurden getroffen? Und woran machen Sie die Behauptung fest, dass diese polizeilichen Maßnahmen erfolgreich dazu beigetragen hätten, "massive Ausschreitungen" zu verhindern? Im konkreten Fall wurden durch übermittelte Daten Gruppen ausfindig gemacht, in denen im Rahmen der Einsatzbewältigung der Polizei namentlich bekannte Gewalttäter Sport identifiziert und lokalisiert werden konnten. Durch den kurzfristigen Einsatz von starken Polizeikräften bereits am Vorabend der Begegnung, konnte ein größeres, unkontrolliertes Aufeinandertreffen der verfeindeten Fanlager in der Altstadt von Hannover verhindert werden. Auf beiden Seiten konnte eine jeweils dreistellige Anzahl von Risikopersonen festgestellt werden. Zu weiteren polizeilichen Maßnahmen wird aus einsatztaktischen Gründen keine Aussage getroffen. In Ihrem Schreiben an den DEHOGA "bitten Sie um eine Abfrage bei den Beherbergungsbetrieben mit den Parametern: Gesucht wird nach größeren Personengruppen mit Wohnsitz in Gelsenkirchen (PLZ ...) die eine Hotelübernachtung 18.10.-19.10. in Hannover gebucht haben. Relevant wären hier Gruppengrößen ab 10 Personen und größer." Dazu folgende Frage: 7.Wie können Sie angesichts dieser unscharfen Bitte/Aufforderung an das Hotelgewerbe sicherstellen, dass diese nicht dazu führt, dass zahlreiche personenbezogene Daten an die Polizei übermittelt werden bzw. warum wurde die Anfrage nicht präziser formuliert? Einem Bericht des NDR vom 18.10.2024 21:20 zufolge [3] argumentieren Sie, dass Daten von Einzelpersonen nicht angefragt werden würden. Aber Ihre diesbezüglich nicht eindeutige Aufforderung an den DeHoGa und seine Mitglieder vermag das nicht zu verhindern. (Insofern bitten wir nachdrücklich um eine detaillierte Beantwortung unserer Frage Nr. 3) Wie aus dem von Ihnen zitierten Anschreiben hervorgeht, wurde eindeutig nach größeren Personengruppen mit Wohnsitz in Gelsenkirchen gefragt und nicht zur Übermittlung personenbezogener Daten aufgefordert. Aus Sicht der Polizei ist das Anliegen unmissverständlich formuliert. Zudem vertrauen wir in den professionellen Umgang des DeHoGa bzw. der Mitgliedsunternehmen mit unserem Anliegen. 8. Gab es in der Vergangenheit in anderen Kontexten als Fußballspielen eine solche Anfragen Ihrerseits an das Hotelgewerbe oder gar die Abfrage von Gästelisten-Daten? Wir meinen damit politische Großveranstaltungen oder Versammlungslagen wie bspw. die Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Hannover vom 1./2.12.2017 [4]. In der Vergangenheit wurden – soweit nachvollziehbar - keine Daten im Sinne der Anfrage beim Hotelgewerbe angefragt. Mit freundlichen Grüßen xxx Polizeidirektion Hannover
26.10.2024 04:30 - Nachfragen an die Polizei Hannover
Vielen Dank. Wir haben dazu folgende Nachfragen und bitten um Beantwortung bis Dienstag, den 29.10.2024: PD Hannover - PD-H Pressestelle: 1. Seit wann fordert die PD Hannover den DEHOGA zu einer derartigen Mitarbeit auf? Im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wurde seitens hiesiger OE punktuell und anlassbezogen – bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse – an den DeHoGa herangetreten und dieser ersucht, Einbuchungen größerer Gruppen zu erkennen. a.) Seit wann gibt es diese Praxis? 2. Zu wie viel Fußballspielveranstaltungen hat die PD Hannover einer derartige oder vergleichbare Anfrage an DeHoGa oder andere Stellen des Beherbergungsgewerbes gerichtet? Seit Ende der Corona-Pandemie ist die Anzahl der vorgenommenen Unterstützungsanfragen beim DeHoGa im einstelligen Bereich anzusiedeln. b.) Gab es diese Praxis auch schon vor dem Ende der Corona-Pandemie und falls ja, zu wie viel Fußballspielveranstaltungen wurden solche Abfragen gestellt? 3. Zum Spiel des Schalke 04 gegen Hannover 96 vom 7.4.2024: Wie viele Rückmeldungen gab es zur damaligen Anfrage der PD Hannover und welche Arten/Kategorien von Daten (also bspw. Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Beherbergungsdaten, Buchungsdaten etc.) wurden im Einzelnen zurück gemeldet bzw. geliefert? Von einzelnen Hotels der Landeshauptstadt Hannover wurde die Existenz großer Kontingentbuchungen zurückgemeldet. c.) Wie viele Hotels meldeten Daten und welche Arten/Kategorien von Daten (also bspw. Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Beherbergungsdaten, Buchungsdaten etc.) hat es sich dabei jeweils im Einzelnen gehandelt? 5. Wie wurden und werden die auf diese Weise der PD Hannover zur Verfügung gestellten Daten verarbeitet, wo und wie lange gespeichert und welches sind die jeweiligen Rechtsgrundlagen dafür? Die der Polizei zur Verfügung gestellten Erkenntnisse fließen in die polizeilichen Risikobewertungen und die daran ausgerichteten Aufklärungsmaßnahmen sowie die Planungen und Umsetzungen taktischer und technisch-organisatorischer Einsatzmaßnahmen ein. Die Erkenntnisse werden in der elektronischen Dokumentenablage gespeichert und nach den Vorschriften des § 39a NPOG gelöscht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherung der gemäß § 31 Abs. 1 NPOG erhobenen Daten ist § 38 Abs. 1 NPOG. d.) Handelt es sich bei der "elektronischen Dokumentenablage" um NIVADIS? e.) Wie lange konkret (in Monaten oder Jahren) dürfen die Daten dort vorgehalten werden? f.) Gelangen diese Daten auch in andere Datenbanken und falls ja, in welche? 6. Wie genau konnte die Übermittlung von Informationen seitens des Hotelgewerbes im April 2024 dazu beitragen, "massive Ausschreitungen zu unterbinden"? Gab es in diesem Kontext also bspw. Observationen, polizeiliche "Begleitung" so gemeldeter Fußballfan-Gästegruppen oder welche anderen Maßnahmen wurden getroffen? Und woran machen Sie die Behauptung fest, dass diese polizeilichen Maßnahmen erfolgreich dazu beigetragen hätten, "massive Ausschreitungen" zu verhindern? Im konkreten Fall wurden durch übermittelte Daten Gruppen ausfindig gemacht, in denen im Rahmen der Einsatzbewältigung der Polizei namentlich bekannte Gewalttäter Sport identifiziert und lokalisiert werden konnten. g.) Wie konnten Identifizierungen und Lokalisierungen durchgeführt werden? Gelang das bspw. durch szenekundige Beamt*innen? Waren die von den Hotels übermittelten Daten für die Identifizierung hilfreich und inwiefern? 8. Gab es in der Vergangenheit in anderen Kontexten als Fußballspielen eine solche Anfragen Ihrerseits an das Hotelgewerbe oder gar die Abfrage von Gästelisten-Daten? Wir meinen damit politische Großveranstaltungen oder Versammlungslagen wie bspw. die Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Hannover vom 1./2.12.2017 [4]. In der Vergangenheit wurden – soweit nachvollziehbar - keine Daten im Sinne der Anfrage beim Hotelgewerbe angefragt. h.) Kann das Vorgehen einer polizeilichen Abfrage von Hotelgästedaten oder eine vergleichbare Datenabfrage im o.g. Zusammenhang ausgeschlossen werden? Vielen Dank und viele gute Grüße, xxx
4.11.2024 6:05 - Nachhaken bei der Polizei Hannover
am 26.10.2024 baten wir um die Beantwortung unserer Nachfragen zur Presseanfrage vom 18.10.2024 und haben dazu bislang noch keine Nachricht von Ihnen erhalten. Können Sie uns mitteilen, wann wir mit der Beantwortung unserer Fragen rechnen können. Vielen Dank und viele gute Grüße,
5.11.2024 14:12 - Rückmeldung von der Polizei Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Geduld. Gerne beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen. Seit bestehen der Polizeiinspektion Hannover beläuft sich die Anzahl der Ersuchen an den Hotel- und Gaststättenverband im Sinne dieser Anfrage im einstelligen Bereich. Analog dazu ist die Anzahl der Rückmeldungen ebenso einstellig. Informationen über größere Kontingentbuchungen fließen die die Einsatzplaung bzgl. der Fußballbegegnungen mit ein. Erkenntnisse der szenekundigen Beamtinnen und Beamten sind dabei ebenso hilfreich. Die Erkenntnisse daraus wurden nicht im Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS oder anderen polizeilichen Datenbanken gespeichert. Grundsätzlich ist die Anwesenheit von Personen mit Schutzstatus wie z.B. Bundesministeririnnen und -minister oder andere politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bei Großveranstaltungen und Versammlungen keine Seltenheit. Daten zum Aufenthalt der Schutzpersonen fließen natürlich in eine Einsatzplanung ein. Wie bereits beschrieben sind Ersuchen im Sinne dieser Anfrage beim Hotelgewerbe nicht bekannt. Freundliche Grüße xxx
5.11.2024 18:45 - Nachhaken bei der Polizei Hannover
vielen Dank. Unsere Fragen a, b, c (dort insbesondere zur Art der zurückgemeldeten Daten), g und vor allem h wurden damit allerdings nicht beantwortet. Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen bzw. das Eingehen auf diese und ergänzend um die Auskunft, in welche andere "elektronische Dokumentenablage" die beauskunfteten Daten wenn nicht in NIVADIS gelangen und wie die Speicherfristen dort im Detail geregelt sind (zuvor Frage f). Auf welche unserer Fragen beziehen sich Ihre Auskünfte bzgl. "Personen mit Schutzstatus"? Viele gute Grüße,
13.11.2024 10:17 - Weitere Rückmeldung von der Polizei Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, gern beziehe ich meine Antworten konkret auf die von Ihnen gestellten Fragen bzw. füge dem weitere Informationen hinzu, um alle Fragen zu beantworten: zu a,b: Die Polizeiinspektion Hannover samt der AAE-Fußball gibt es in dieser Form seit Juli 2020. Im Rahmen der Einsatzvorbereitung gehören Aufklärungsmaßnahmen auch im Vorfeld von Fußballspielen zu deren Aufgabengebiet. Die Aufklärung erfolgt grundsätzlich offen, also zum Beispiel durch Kontakt mit Fangruppierungen oder aber wie in dem hier vorliegenden Fall durch ein Ersuchen an den Hotel- und Gaststättenverband. zu c: Wie Herr xxx Ihnen bereits mitgeteilt hatte, erfolgt diese Art der offenen Aufklärung punktuell, anlassbezogen und bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse. Aufgrund dieses fest gesteckten und rechtlich abgedeckten Rahmens ist dies keine Maßnahme, die vor jeglichem Fußballspiel getroffen wird. Dementsprechend wurde ein solches Ersuchen insgesamt weniger als zehn Mal an den Verband gestellt. Zusammengezählt liegen die erhaltenen Rückmeldungen einzelner Gewerbe ebenfalls unter zehn. Inhalte der Rückmeldungen, also die mitgeteilten Informationen, erhielten lediglich die Existenz größerer Kontigentbuchungen für den Zeitraum des Polizeieinsatzes zur Fußballbegegnung. zu f: Die Rückmeldungen werden in einer einfachen Ordnerstruktur erfasst; die Dokumente elektronisch abgelegt. Nach Beendigung des Polizeieinsatzes werden diese Ordner datenrechtskonform gelöscht. Zu g: Unter Hinweis auf die von Herrn xxx erfolgte Beantwortung flossen die Informationen über größere Kontingentbuchungen in die Einsatzplanung bzgl. der Fußballbegegnung mit ein. Zusammen mit den Erkenntnissen der szenekundigen Beamtinnen und Beamten war dies für die Identifizierung namentlich bekannter Gewalttäter Sport hilfreich. zu h: Durch das Einbeziehen von Informationen über den Aufenthalt von Schutzpersonen im Rahmen größerer Versammlungen und Veranstaltungen können gefahrenabwehrende Maßnahmen getroffen werden. Es ist nicht deckungsgleich mit dem hier thematisierten Ersuchen, kann aber als „vergleichbare Datenabfrage“ gesehen werden, da die erlangten Informationen ähnlich in die Planung eines Polizeieinsatzes einfließen. Freundliche Grüße xxx Polizeidirektion Hannover
15.11.2024 - 05:14 - Nachfragen an die Polizei Hannover
vielen Dank. Ihre Ausführungen zu a,b interpretieren wir nun so, dass es vor Juli 2020 keine solchen Anfragen im Zuge von Fußballspielen gab. Was ist die "AAE-Fußball"? Wieso können Sie - unsere Frage zu c betreffend - nicht mitteilen, welche Datenkategorien übermittelt worden sind? Es stellt sich doch hier die Frage, ob irgendwelche personenbezogenen Daten darunter waren (Namen, Wohnanschriften, Geburtsdatum oder ähnliches) oder Teile davon. Unsere Fragen d, e und f sehen wir nach wie vor unbeantwortet. Können Sie auf diese Fragen noch konkret eingehen? Also sind die Daten bspw. nur auf einem lokalen und nicht vernetzten Rechner gespeichert? Wie lange ist die "datenrechtskonforme" Aufbewahrungsdauer? Werden Informationen aus diesem Pool mit anderen Stellen der Polizei oder darüber hinaus geteilt? Wie definiert sich ein "Gewalttäter Sport"? Unsere Frage h blieb ebenfalls unbeantwortet. Sie lautet: Kann das Vorgehen einer polizeilichen Abfrage von Hotelgästedaten oder eine vergleichbare Datenabfrage im o.g. Zusammenhang ausgeschlossen werden? Können Sie darauf noch eingehen? Vielen Dank und viele gute Grüße,
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