Wichtige Seiten Hilfestellungen Externe Links Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA |
Main /
Demobeobachtung-AfD-BpT-Dez201728.11.2017 - Presseinformation der Polizei HannoverPolizeieinsatz anlässlich des Bundesparteitages der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) und Gegenversammlungen in Hannover Am bevorstehenden Wochenende, 02. und 03.12.2017, veranstaltet die AfD ihren Bundesparteitag im hannoverschen Congress Centrum am Theodor-Heuss-Platz. Nach Bekanntwerden des Veranstaltungsortes erreichten die Polizeidirektion (PD) Hannover als zuständige Versammlungsbehörde bis zum jetzigen Zeitpunkt folgende sechs Anzeigen zu Gegenversammlungen: 01.12.2017: Fortbewegende Versammlung unter dem Motto "Kein Rechtsruck in Europa!" von 18:30 Uhr bis 22:30 Uhr mit angezeigten 300 Teilnehmern. Route: Goseriedeplatz (Auftaktkundgebung) - Am Klagesmarkt - An der Christuskirche - Engelbosteler Damm - Gerhardtstraße (Zwischenkundgebung) - Kornstraße - Kopernikusstraße - An der Lutherkirche - Am kleinen Felde - Nelkenstraße - Am kleinen Felde - Wilhelm-Busch-Straße (Zwischenkundgebung) - Nienburger Straße - Schloßwender Straße - Conrad-Wilhelm-Hase-Platz (= Platz vor der Christuskirche, Abschlusskundgebung). 02.12.2017: 1) 2) 3) 4) Route: Theodor-Heuss-Platz (Auftaktkundgebung) - Zeppelinstraße - Lüerstraße - Schackstraße - Plathnerstraße - Gellertstraße - Scharnhorststraße - Schiffgraben - Prinzenstraße - Aegidientorplatz - Georgsplatz. 5) Die PD Hannover weist schon jetzt darauf hin, dass es rund um das Veranstaltungsgelände am HCC sowie im Umfeld der Versammlungen und Aufzüge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen wird. Deswegen bittet die Behörde ausdrücklich darum, öffentliche Verkehrsmittel für einen Innenstadtbesuch am ersten Adventswochenende zu nutzen. Anwohner des Zooviertels sowie Betroffene von Halteverbotszonen entlang der Route des Aufzugs „Unsere Alternative heißt Solidarität" werden ab Mittwoch, 29.11.2017, in Form eines Anwohnerinformationsschreibens über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Dieses finden Sie ebenfalls ab 29.11.2017 rechts in der Infospalte zum Download. Der Anwohnerinformation können zudem auch konkrete Hinweise zu Sperrungen, temporären Haltverboten sowie Einschränkungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln entnommen werden. Das Bürgertelefon der Landeshauptstadt Hannover ist am Samstag, 02.12.2017, in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 7313131 erreichbar. Die PD Hannover informiert zudem ab Freitag laufend aktuell über ihre Einsatzmaßnahmen auf Twitter unter: @Polizei_H (#BPTAfD2017). Detaillierte Vorabinformationen finden Sie in unserer Presseinformationen rechts in der Infospalte.
29.11.2017 - Ankündigung der freiheitsfoo-Demobeobachtung an Versammlungsbehörde und Polizei Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren, für das Wochenende des in Hannover stattfindenden AfD-Bundesparteitags vom 1.-3.12.2017 sind Demonstrationen angekündigt worden. Seitens der freiheitsfoo-Gruppe werden wir die Versammlungen an diesen Tagen beobachten, begleiten und dokumentieren. Die freiheitsfoo-Demobeobachter werden keine Teilnehmer der Versammlung sein. Wir werden mittels frei und offen hängenden Umhängeausweisen als unabhängige Demobeobachter gekennzeichnet sein. Bitte informieren Sie die vor Ort tätigen Beamten und Beamtinnen über diese Demonstrationsbeobachtung, so dass es zu keinen unnötigen Irritationen kommt. Weiterhin fordern wir die Leitung der Versammlungsbehörde Hannover dazu auf, die Demonstrationen mit eigenem Personal zu begleiten, um bei aktuell auftauchenden Fragen/Streitigkeiten in Sachen Auslegung bzw. Praktizierung der Versammlungsfreiheit kompetent zur Verfügung stehen zu können. Falls Sie uns in diesem Kontext eine Kontakt-Mobil-Telefonnummer mitteilen können, wären wir Ihnen sehr dankbar. Wir werden die Versammlungen aufsuchen und begleiten, nicht aber die Versammlungen beeinflussen. Polizeihandlungen werden wir beobachten und dokumentieren, nicht aber einschreiten oder gar behindern. Die Befragung von Polizeibeamten oder Polizeiführern bei gegebenen Anlaß oder zu bestimmten Handlungen behalten wir uns allerdings ausdrücklich vor. Selbstverständlich werden wir sorgsam mit den von uns gewonnenen Informationen und Bildmaterial umgehen und die Persönlichkeitsrechte von Polizisten, Polizistinnen, Versammlungsteilnehmern und allen anderen Menschen achten und wahren. Bei Fragen bin ich bis zu Beginn der Versammlungen gerne für Sie da, Sie erreichen mich unter der Telefonnummer xxx oder per E-Mail. Viele gute Grüße, Für die Menschen vom freiheitsfoo: xxx
29.11.2017 - Antwort von der Polizei Hannover
Ihre nachstehende E-Mail ist mir heute zugegangen. Ich nehme dazu wie folgt Stellung: Klarstellend führe ich zunächst aus, dass ab Versammlungsbeginn die Einsatzleitung der Polizei die zuständige Versammlungsbehörde ist (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nds. Versammlungsgesetz). Zur Vermeidung von Missverständnissen stelle ich zudem klar, dass Personen, welche sich in eine Versammlung hineinbegeben, solange als Versammlungsteilnehmer angesehen werden, wie sie nicht optisch deutlich sichtbar als Pressevertreter zu erkennen sind. Im Übrigen hat auch ein als solcher gekennzeichneter Pressevertreter keinen Anspruch auf Zutritt zu allen von der Polizei abgesperrten Bereichen. Darauf weise ich explizit hin. Es steht jedem Bürger sowie Pressevertretern frei, Fragen an im Einsatz befindliche Polizeibeamtinnen und -beamte zu richten. Einen Rechtsanspruch auf eine Antwort haben sie indes nicht. Genauso wenig haben sie einen Anspruch darauf, mit dem polizeilichen Einsatzleiter oder Einheitsführern zu sprechen. Bürgerinnen und Bürger können sich während des Samstags, 02.12.2017, von 06:00 bis 22:00 Uhr unter der Rufnummer 0800-7313131 an das gemeinsame Bürgertelefon von Polizei und Landeshauptstadt Hannover wenden. Pressevertreter können sich an die bekannte Rufnummer unserer stationären Pressestelle (0511-109-1041) oder an ggf. anwesende Polizeipressesprecher am Einsatzort wenden. Ihre freiwillig angegebene Handynummer ist für unseren Einsatz nicht von Relevanz und wird daher aus hiesiger Sachakte gelöscht. Mit freundlichem Gruß, xxx Polizeidirektion Hannover
29.11.2017 - Blogbeitrag von www.unsere-alternative.org zur "Choreographie"
Unsere Choreografie gegen den Parteitag Autor: Mobi am 29.11.17 Auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bündnis „Bunt und Solidarisch“ und Aufstehen gegen Rassismus haben wir unsere Choreografie vorgestellt. Wir werden uns am Morgen des 2. Dezembers an drei Kundgebungen rund in und um das Zooviertel treffen. Von hier aus werden wir ab 7 Uhr Richtung HCC aufbrechen, um den AfD Parteitag zu blockieren. Wir laden euch ab 6 Uhr morgens zu folgenden Kundgebugen ein:
Die Aktionskarten sind in Arbeit und werden so schnell wie möglich im diesen Beitrag ergänzt.
30.11.2017 - Antwort und Forderungen an Polizei und Versammlungsbehörde
Zum einen ist uns aufgefallen, daß Sie in dieser überhaupt keinen Bezug auf das Faktum der angekündigten Demobeobachtung nehmen und diesen Begriff kein einziges mal verwenden, stattdessen auf presserechtliche Aspekte verweisen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine aus Bürgertum und Zivilgesellschaft entstehende, unabhängige, beobachtende und nicht in das Versammlungsgeschehen eingreifende Demonstrationsbeobachtung rechtlich wie sachlich fundamentiert ist. Nationalrechtlich beispielsweise in diverser Rechtssprechung deutscher Gerichte bis hin zu Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht, aber auch international wie u.a. jüngst erst durch die OSZE/ODIHR nochmals schriftlich fixiert. Wir zitieren beispielhaft aus dem OSZE-Dokument vom 16.12.2016 ("Report: Monitoring of Freedom of Peaceful Assembly in Selected OSCE Participating States", Quelle: http://www.osce.org/odihr/289721?download=true ), dort die Punkte Nrn. 69-71 der Seiten 17/18: On access and restrictions for journalists and assembly monitors
69. To expressly recognize and actively facilitate independent monitoring, recording and reporting on assemblies by international and local observers or NHRIs, including by:
- routinely notifying NHRIs or other relevant independent oversight or monitoring bodies (such as NGOs working in the area of freedom of assembly) of anticipated assemblies;
- providing information and access to the media and observers that enables them to monitor all aspects of an assembly and by communicating consistently with them before, during and after the assembly;
- not imposing undue limitations on monitoring activities, but ensuring that monitors can operate effectively in the context of assemblies;
- engaging with monitors in light of their findings and recommendations, and following their assessment of the facilitation of assemblies by the state authorities in order to feed into the institutional lessons-learned process;
70. To ensure that both traditional and citizen journalists are able to provide coverage of public assemblies, including the actions of law-enforcement personnel, without official hindrance, except under rare circumstances where resources, such as time and space, are limited; in particular, to ensure that access is provided to the greatest extent possible to assembly monitors and journalists to all locations where they may carry out their activities;
71. To ensure that assembly participants, observers, media representatives or bystanders are able to photograph or otherwise record actions and activities at public assemblies, including law-enforcement operationsor individual law-enforcement officialsand that such recordings can be accepted as evidence in relevant disciplinary, administrative or criminal proceedings.
Das Verhalten der Polizei Hannover und der weiteren, ihr unterstellten Kräfte am folgenden Wochenende werden wir an diesen Maßstäben und Standards bemessen und bewerten.
Zum anderen schreiben Sie, "dass ab Versammlungsbeginn die Einsatzleitung der Polizei die zuständige Versammlungsbehörde ist (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nds. Versammlungsgesetz)." Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es sich bei der Versammlungsbehörde Hannover um eine eigenständige und unabhängige Stelle handelt, selbst wenn sie organisatorisch und technisch in den Apparat der Polizeidirektion Hannover eingebunden und dort räumlich verortet ist. Diese Unabhängigkeit wurde uns gegenüber immer wieder betont, u.a. auch seitens des Dezernats 12 und dessen Leiters, Herrn xxx, aus Ihrem Hause. Mit Bezug darauf gehen wir weiter davon aus, dass Ihre Rückmeldung nicht die eigenständige Reaktion der Versammlungsbehörde auf unsere Ankündigung ersetzt und Ihr Verweis dieses auch nicht bedeuten sollte. Der Versammlungsbehörde möchten wir hiermit die Frage stellen, welche rechtlichen Gründe unserer Forderung entgegenstehen, "die Demonstrationen mit eigenem Personal zu begleiten, um bei aktuell auftauchenden Fragen/Streitigkeiten in Sachen Auslegung bzw. Praktizierung der Versammlungsfreiheit kompetent zur Verfügung stehen zu können." Hintergrund: Es hat sich immer wieder gezeigt (und wurde mitunter gerichtlich belegt), dass die Polizei in Ausübung ihrer Versammlungsbehördenfunktion bezüglich der praktischen Umsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit Fehler begangen und rechtswidrige Entscheidungen gefällt sowie dann (zum Teil unter Androhung oder Einsatz physischer Gewalt) durchgesetzt hat. Ein beratender Beistand besonders geschulter Mitarbeiter der Versammlungsbehörde wäre insofern ein Gewinn für die Durchsetzung des Grundrechts nach Art. 8 GG.
Drittens und letztens fordern wir die Polizeidirektion Hannover dazu auf, sämtliche für die Lage des kommenden Wochenendes eingesetzten und geführten Kräfte so zu kennzeichnen, dass etwaige Probleme mit oder Kritik an Polizeikräften im Nachhinein personenbezogen verfolgt und untersucht werden können. Wir raten Ihnen aus Persönlichkeitsrechtsgründen zu einer pseudonymisierten, damit jedoch jeden Polizisten und Polizistin zumindest polizeiintern identifizierbaren Kennzeichnung. Ihnen dürfte dazu die noch frische Rechtssprechung des Europäischen Menschengerichtshofs bekannt sein ( http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-178381 ), die sehr deutlich die Forderung zur Identifizierbarkeit von behelmten und ansonsten nicht auseinander zu haltenden Polizei-Einsatzkräften fordert. Wir zitieren aus diesem Urteil als höchstrichterliche Bekräftigung unserer Forderung die Absätze 91 bis 93: 91. The Court reiterates that where the competent national authorities deploy masked police officers to maintain law and order or to make an arrest, those officers should be required to visibly display some distinctive insignia, such as a warrant number. The display of such insignia would ensure their anonymity, while enabling their identification and questioning in the event of challenges to the manner in which the operation was conducted. The consequent inability of eyewitnesses and victims to identify officers alleged to have committed ill-treatment can lead to virtual impunity for a certain category of police officers.
92. In the Court’s previous cases concerning the effectiveness of investigations against masked police officers the acts of ill‑treatment had been clearly attributable to one of the deployed officers. In the present case, however, the Court was, based on the evidence before it, unable to reach a different conclusion than the national authorities and establish that the applicants’ injuries were a direct result of the conduct of one or more of the deployed police officers. Therefore, the deployment of helmeted officers with no identifying individual insignia could not – by itself – render the subsequent investigation ineffective.
93. However, in the absence of such identifying insignia for helmeted officers, the investigative measures open to the authorities to establish the identities of the persons responsible for the alleged use of excessive force causing ill-treatment became increasingly important.
Und auch der oben zitierte OSZE-Report fordert die OSZE-Mitgliedsstaaten - also auch die Bundesrepublik Deutschland - dazu auf, Polizeikräfte entsprechend zu kennzeichnen: 66. To ensure that those who violate and/or abuse the rights of individuals to freedom of peaceful assembly are held fully accountable; to this end, to ensure that law-enforcement officers are easily and clearly identifiable at all times while policing assemblies (including when wearing protective or other special gear);
4.12.2017 - Blogberichterstattung von uns dazu
Zusammenfassung der freiheitsfoo-Demobeobachtung von Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Hannover, oder: „Warum fragt eigentlich niemand nach, wieso einem Demonstranten durch die Polizei die Beine gebrochen werden?“ Neben vielen anderen bürgerschaftlichen und parlamentarischen Demobeobachtern haben auch wir vom freiheitsfoo die Demonstrationen und Blockaden von Freitag bis Samstag begleitet. Zur Erläuterung: Bei der Demobeobachtung geht es ausdrücklich nicht um eine politische Bewertung des Demonstrationsgeschehens. Ziel ist die Beobachtung und Dokumentation von Versammlungen und Versammlungsumfeldern mit Blick auf die praktische und tatsächliche Wahrung und Durchsetzung der in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerten Versammlungsfreiheit, damit verbunden auch die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz. Häufig steht dabei das polizeiliche Handeln und Verhalten im Vordergrund. Als Demonstrationsbeobachter sind wir keine Teilnehmer der Versammlung, intervenieren nicht in das Demonstrationsgeschehen und beziehen keine Stellung. In Einzel- und Ausnahmefällen stehen wir für neutrale Vermittlungen zwischen Polizei und Versammlung zur Verfügung. Bei besonders krassen Verstößen wenden wir uns mit Hinweisen und Nachfragen dazu an die Polizei vor Ort. Im Folgenden möchten wir als kurze Zusammenfassung die von uns beobachteten aus unserer Sicht besonders hervorzuhebenden Geschehnisse zusammenfassen. Dieses stellt ausdrücklich keine endgültige oder abschließende Bewertung der Erlebnisse dar, angesichts einiger zum Teil schwer unausgewogenen oder verharmlosenden Berichte von den Protesten erscheint es uns aber wichtig, schon relativ kurzfristig auf Vorgänge und Rechtsverstöße seitens der Polizei hinzuweisen, die bislang keine oder unangemessen wenig öffentliche Beachtung erfahren haben. Wichtig zu wissen ist weiter, dass wir von unserer Gruppe aus nur punktuelle Beobachtungen vornehmen konnten, andere Gruppen waren an anderen Stellen präsent. Unsere Auflistung kann also nicht abschließend oder erschöpfend sein. freiheitsfoo-Demonstrationsbeobachter wurden alleine aufgrund ihrer (neutralen, die Polizeikräfte nicht behindernden) Beobachtung mehrfach von der Polizei kontrolliert bzw. deren namentliche Identifizierung verlangt und durchgeführt. Wir wurden von der Polizei oft bei unserer Arbeit behindert – bei fragwürdigem oder aus unserer Sicht unzulässigem Verhalten der Polizei war das besonders zu spüren. In einem Fall wurde uns Gewalt angedroht. Keine der von uns im Vorfeld an Polizei und Versammlungsbehörde gerichteten drei Bitten bzw. Aufforderungen fand bei den Behörden Gehör bzw. wurde umgesetzt: Neben der Behinderung unserer Arbeit konnten wir keinen Vertreter der Versammlungsbehörde vor Ort ausmachen und auch die Polizisten waren nicht identifizierbar gekennzeichnet, ja verweigerten sich sogar in nicht wenigen Einzelfällen der berechtigten direkt vorgetragenen Aufforderung, ihren Namen oder ihre Dienstnummer zu nennen. Wir haben – stark zusammengefasst – Polizeieinsätze erlebt, die in einigen Fällen Auslöser von Eskalationen gewesen sind. Im Gegenteil dazu haben wir von verbalen Provokationen abgesehen nahezu ausnahmslos friedliche und gewaltlose Versammlungsteilnehmer erlebt. Mittels in Hannover bis dato unbekannten Anzahl Größe von anlaßlosen Demonstrationsteilnehmer-Kontrollen und -Durchsuchungen, die in vielen Fällen einen entwürdigenden und herablassenden Charakter hatten, hat sich die Polizeidirektion ein fragwürdiges Mittel zur nur scheinlegitimen zeitlichen Festsetzung von Versammlungsteilnehmern erobert. Zugleich erzeugte die Polizei hierdurch eine angeheizte Atmosphäre, die leicht weitere Verletzte zur Folge hätte haben können. Vorkontrollen, das Auffahren massiver paramilitärischer Polizeiausrüstung, zum Teil mehrreihige „Spaliere“ von Polizisten, die Demonstrationen zu „Wanderkesseln“ mutieren ließen, die damit einhergehende abschreckende Wirkung, sich an der Versammlung zu beteiligen, häufige Behinderungen der Außenwirkung der Versammlungen durch polizeiliches Abdecken von Transparenten, unzulässige Videoüberwachungen friedlicher Demos hinderten die Menschen häufig und effektiv daran, ihr Grundrecht auf freien Protest wahrnehmen zu können. Zivile Polizeibeamte mischten sich zuwider den Regeln der Nds. Versammlungsgesetzes unter die Demonstranten und belauschten diese. Ob diese ggf. sogar als „agent provocateur“ aufgetreten sind, können wir nicht beurteilen oder belegen. Schließlich der völlig unverhältnismäßige Einsatz von Polizeigewalt bei der Räumung von Blockaden. Besonders eklatant ist der Vorfall, bei dem einem friedlichen und wehrlosen Demonstranten durch außer Kontrolle geratene Polizisten einer oder beide Unterbeine kompliziert gebrochen worden sind. Außer der „taz“ und dem nachfolgend der NDR – beide allerdings auch erst mehr als zwei ganze Tage nach dem Vorfall! – hat sich bis zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Blogbeitrages offenbar keine weitere Zeitung, kein Radio- oder Fernsehsender die Frage gestellt, wie es dazu kommen konnte, dass einem Demonstranten eine derart schwere Körperverletzung erleiden musste. Mehrfacher Beinbruch als selbstverschuldete Verletzung? o_O Stattdessen zitieren viele Sender und Zeitungen große Teile der Polizeiverlautbarungen ohne eigene Gedanken oder Nachforschungen dazu anzustellen. Mit Bezug auf diesen Vorfall wirkt eine Nachricht des Deutschlandfunks von gestern abend beispielsweise wie der blanke Hohn. Darin heißt es: „Bei Zusammenstößen wurden mindestens ein Demonstrant und ein Polizist verletzt.“
Alleine bei einer einzelnen, von uns selber beobachteten Blockaden-Räumung sind schätzungsweise Dutzende von Demonstranten von der Polizei unnötigerweise mindestens leicht verletzt worden. Dass diese Menschen in keiner Polizeistatistik auftauchen, jede noch so kleine Verletzung bei Polizeikräften allerdings pauschal zu einem „verletzten Polizisten“ führt, müsste derartige Meldungen mit der Nennung von vergleichenden Verletztenzahlen eigentlich von ganz alleine verbieten. Wir wurden am gesamten Wochenende den Eindruck nicht los, als ginge es nicht unerheblichen Teilen von Polizeikräften oder -führung darum, die Demonstranten so viel zu schikanieren wie möglich. Neben den schon kritisierten diskriminierenden Vorkontrollen sind hier beispielhaft die Teileinkesselung der Abschlußdemo auf dem Georgsplatz oder die von uns beobachtete und dokumentierte Ingewahrsamsnahme von Personen aufgrund der Tatsache, dass diese von Wasserwerfern nass gewordene Kleidung trugen, zu benennen. Das von uns gesammelte Bild-, Ton- und Filmmaterial werden wir den von Polizeigewalt betroffenen Menschen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung stellen. Nachfolgend die etwas genauere Auflistung wesentlicher Beobachtungen von uns in chronologischer Reihenfolge. Wir behalten uns vor, nicht alle von uns erlebten und dokumentierten Vorgänge und Details hier zu veröffentlichen.
Immerhin: Die eigens zu den Protesten eingerichtete Pressestelle der Polizei Hannover war zügig in ihren Rückmeldungen auf Nachfragen zu uns, auch wenn es inhaltlich keine wirklich weiterhelfende Antworten gab.
7.12.2017 - Presseanfrage an die Polizei Hannover
bezüglich der am vergangenen Wochenende in Hannover stattgefundenen Proteste und Versammlungen sowie dem dazugehörigen Umfeld planen wir weitere Berichterstattungen. Dafür haben wir folgende Fragen und bitten um eine soweit wie Ihnen möglich kurzfristige Beantwortung, damit wir unsere Berichterstattung veröffentlichen können. 1.) Wie viele Polizisten und Polizistinnen und welche Gerätschaften oder Ausrüstungen (wie z.B. Räumpanzer, Wasserwerfer) waren insgesamt im Einsatz und welche Mannschaftsstärken und Gerätschaften kamen in welcher Größenordnung aus welchen Bundesländern? 2.) Wieviele in ziviler Kleidung agierende Polizeibeamte wurden jeweils eingesetzt? 3.) Warum wurden die Einsatzkräfte nicht im Vorfeld darüber informiert, dass unabhängige und parlamentarische Demonstrationsbeobachtungen angekündigt worden sind und was das bedeutet? 4.) Waren Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Versammlungsbehörde bei den Protesten am Wochenenden persönlich vor Ort präsent oder standen diese während der Proteste in Kontakt mit der Polizei Hannover und den Ihnen unterstellten Kräften? 5.) Bitte stellen Sie uns den Inhalt der Verfügung/Anordnung zur Einrichtung/Zulässigkeit der Kontrollstellen nach § 14 NdsSOG zur Verfügung. 6.) Wie lautet der Inhalt des dieser Verfügung/Anordnung zugrundeliegenden Gefahrenlagenbildes Nr. 4 vom 29.11.2017. 7.) Wurden die Versammlungsanmelder und -leiter über diese Verfügung/Anordnung informiert? 8.) Was ist die Rechtsgrundlage für das Durchsuchen und Zensieren der Inhalte von Transparenten und Flyern im Besitz anreisender Demonstrationsteilnehmer? 9.) Wie viele Polizeibeamte wurden insgesamt verletzt? 10.) In einigen Medienberichten ist von einem verletzten Polizeibeamten die Rede, der aufgrund der Verletzung dienstunfähig geworden ist. Um was für eine Verletzung handelt es sich dabei im Detail? 11.) Können Sie bestätigen oder ausschließen, dass sich der Demonstrant mit dem einen gebrochenem Bein (oder zwei gebrochenen Beinen?) diese schwere Verletzung selber zugefügt hat? 12.) Aus welchem Bundesland oder aus welchen Bundesländern bzw. von welchen Polizeien stammen die Einsatzkräfte, die bei diesem Vorfall anwesend oder beteiligt gewesen sind? 13.) Was ist die Begründung für den Einsatz von Wasserwerfer sowie massiver Polizeigewalt (Schmerzgriffe, Schläge, Tritte, an den Haaren ziehen) zur Auflösung der Blockade auf der Kreuzung Gneisenaustraße/Schackstraße? Warum wurden keine milderen Mittel gewählt? 14.) Welches war der Grund für die Festsetzung und Identitätsfeststellung von ca. 6 Personen gegen 11 Uhr in der Mars-la-Tour-Straße? 15.) Was für einsatztaktischen Gründe waren für die Sperrung folgender Straßen bei der Abschlußkundgebung am Georgsplatz: Baringstraße, Georgstraße in Richtung Norden, Landschaftsstraße, Georgsplatz in Richtung Schiffgraben? 16.) Welches ist/war die Rechtsgrundlage für die polizeiliche Fast-Abriegelung des Georgsplatzes zu diesem Zeitpunkt? 17.) Wurden durch die Polizei oder andere Behörden IMSI-Catcher eingesetzt? 18.) Hat im Zusammenhang mit den Veranstaltungen oder Vorfällen eine Funkzellenabfrage stattgefunden? 19.) Warum gab es ihrerseits bis dato keine Antwort auf unsere Anfrage vom 21.4.2016? Dort ging es um Demonstrations-Kontrollstellen im Zuge einer Pegida-Demonstration und der dazugehörigen Gegenproteste. Vielen Dank für die Arbeit mit der Beantwortung und viele gute Grüße,
7.12.2017 - Presseanfrage an die Versammlungsbehörde Hannover
im Vorfeld wurden Ihnen seitens des freiheitsfoos eine Demobeobachtung für die Proteste und Versammlungen rund um den AfD-Parteitag am 1. und 2.12.2017 angekündigt. In einer auch an die Versammlungsbehörde Hannover gerichteten E-Mail vom 30.11.2017 wurde Ihnen eine Frage gestellt, die bislang - soweit hier bekannt - noch nicht beantwortet worden ist. Wir möchten als Redaktion des Blogs freiheitsfoo.de über die Vorgänge des vergangenen Wochenendes berichten und diese Frage aufgreifen und Sie um Stellungnahme dazu bitten. Die Frage lautete: Der Versammlungsbehörde möchten wir hiermit die Frage stellen, welche rechtlichen Gründe unserer Forderung entgegenstehen, "die Demonstrationen mit eigenem Personal zu begleiten, um bei aktuell auftauchenden Fragen/Streitigkeiten in Sachen Auslegung bzw. Praktizierung der Versammlungsfreiheit kompetent zur Verfügung stehen zu können."
Können Sie uns darüber hinaus mitteilen, ob und in welcher Art und Umfang Sie als Versammlungsbehörde während der Versammlungen am 1. und 2.12.2017 mit der Polizei Hannover in Kontakt gestanden haben oder sogar Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen von Ihnen an den Orten der Proteste persönlich anwesend gewesen sind? Vielen Dank und viele gute Grüße,
Presseberichterstattung, Auszüge
3.12.2017, Pressemitteilung des Ermittlungsausschusses
Pressemitteilung des Ermittlungsausschuss (EA) Hannover zu den Protesten gegen den Bundesparteitag der AFD vom 2.12.2017 Published by EA Hannover on 03/12/2017 Bereits im Zuge der Vorabenddemo „Keine Angst für Niemand“ kündigte sich das eskalative Vorgehen der Polizei an: Die Demonstration mit rund 1000 Teilnehmer*innen brachte wie geplant ihren Protest gegen die undemokratischen und reaktionären Ansichten der AFD auf die Straße. Neben der Drohung durch Wasserwerfer und Räumpanzer wurde durch Personalien- und Taschenkontrollen sowie Abtasten mutmaßlicher Demonstrationsteilnehmer*innen die Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt. „Dass es ausgehend von den Provokationen der Polizei nicht zu Auseinandersetzungen kam, ist nur den Demonstrationsteilnehmer*innen zu verdanken, die ihr Ziel konsequent verfolgt und die Demo planmäßig an der Christuskirche zu Ende gebracht haben“ resümiert Julia Malmstett vom Ermittlungsausschuss Hannover. Bei den Aktionen im Rahmen von „Unsere Alternative heißt Solidarität“ am Samstag wurden Aktivist*innen bedrängt, behindert und körperlich angegriffen. Los ging es bereits bei der Anreise: Viele Busse aus anderen Städten wurden angehalten und pauschal alle Menschen darin u.a. zu Personalien- und Taschenkontrollen genötigt. Menschen, die auf anderen Wegen zu den angemeldeten Kundgebungen rund ums HCC kamen, wurden ebenfalls durch die Polizei bedrängt. Es war nicht vorgesehen, Personen unbehelligt an angemeldeten Versammlungen teilnehmen zu lassen; Personen- und Taschenkontrollen wurden permanent durchgeführt und damit das Demonstrationsrecht verletzt. Auch hier hatte die Polizei ihr gesamtes Drohpotential aufgebaut: Vor Ort waren mehrere Wasserwerfer und Räumpanzer, dazu Polizist*innen auf Pferden. Dieses Aufgebot sollte einschüchternd wirken und eine niedrigschwellige Teilnahme an den Protesten gegen Rassismus verhindern. Nicht alle Demonstrant*innen sind unversehrt nach Hause gekommen: Einer Person wurden von der Polizei beide Beine gebrochen, eine weitere musste mit gebrochenem Handgelenk ins Krankenhaus und wieder weitere Personen haben Gehirnerschütterungen erlitten. Unzählige wurden durch Wasserwerfer, Schläge und Pfefferspray verletzt. „Die Körperverletzungen durch Wasserwerfereinsätze bei knapp einem Grad, Einsatz von Pfefferspray, Knüppeln und Schmerzgriffen waren bestimmend für die Gewalt am heutigen Tag. Dass sich die Polizei angesichts dieser Gewalt mal wieder als Opfer inszeniert ist mehr als dreist“ sagt Julia Malmstett vom Ermittlungsausschuss Hannover. Noch am Samstag Abend wurden alle 10 in Gewahrsam genommenen Demonstrant*innen wieder freigelassen – trotz Antrags der Polizei auf Langzeitgewahrsam bis zum nächsten Abend. Trotz dieser Versuche emanzipatorischen Protest zu unterbinden wurde der Parteitag wesentlich gestört und ein deutliches Zeichen gegen die menschenverachtende und diskriminierende Politik der AfD gesetzt.
4.12.2017, taz: Anti-AfD-Demonstrant über Polizeieinsatz - „Wie die Irren auf uns eingeschlagen“
Bei den Protesten gegen die AfD in Hannover versuchten sich Aktivisten mit einer Pyramide festzusetzen. Sie sollen von der Polizei schwer verletzt worden sein. taz: Herr Berger, Sie sagen, Sie seien bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag am Samstag in Hannover von PolizistInnen zusammengeschlagen worden. Ein Freund von Ihnen liegt mit einem Bruch beider Unterschenkelknochen eines Beines im Krankenhaus. Was ist passiert? Oliver Berger: Zwei Freunde und ich wollten uns an den Protesten beteiligen. Wir sind mit dem Auto morgens um viertel vor acht bis auf etwa 100 Meter an das Congress Center herangefahren. Dann haben wir angehalten und die Pyramide aus dem Kofferraum gehoben. taz: Was für eine Pyramide? Oliver Berger:Ein Stahlblock, etwa 40 Kilo schwer. Auf jeder der vier Seiten ist ein kleines Loch, in die eine Person einen Finger stecken kann. Der wird gebeugt, ein Elektromotor fährt eine Platte davor, so dass der Finger nicht mehr gestreckt werden kann. Wir wollten die Pyramide mit einer Stange an einem Gullydeckel verankern. Ich habe einen Finger in die Pyramide gesteckt, ein Freund ebenfalls, der dritte zwei Finger. taz: Hat das jemand beobachtet? Oliver Berger: Ja, es standen etwa zehn BeamtInnen in etwa 20 Meter Entfernung, die das gesehen haben. taz: Sie wurden nicht aufgehalten? Oliver Berger: Vom Zeitpunkt, als wir den Kofferraum öffneten, hat das bis dahin etwa 20 Sekunden gedauert. Ich hatte den Eindruck, dass die zuerst dachten, wir seien Kollegen. Unser Auto war zwar zivil, aber wir hatten blaue Pullover und schwarze Wollmützen an. Wir sind auch an mehreren Absperrungen vorbeigefahren, niemand hat uns kontrolliert. taz: Was ist dann passiert? Oliver Berger:Als sie gesehen haben, dass wir mit der Pyramide hinter dem Auto standen, sind sie losgerannt. Als sie bei uns ankamen, hatten wir die Finger schon in der Pyramide. Die haben sich ohne Vorwarnung auf uns draufgeschmissen, haben wie die Irren auf uns eingeschlagen und sind auf uns draufgesprungen. Das war völlig verrückt. Es war ja klar, dass wir uns überhaupt nicht wehren können. Was soll man machen mit eingeklemmten Fingern? Wir haben alle geschrien. Ich wurde ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen und bekam immer wieder Knie in den Rücken, weil sie mich fixieren wollten. Ich hatte extreme Schmerzen. Da der Mechanismus noch nicht ganz verriegelt war, weil alles so schnell ging, konnte ich meinen Finger irgendwann zum Glück rausziehen. taz: Und Ihre Freunde? Oliver Berger: Einer hatte noch beide Finger drin. Die BeamtInnen haben versucht, sie rauszureißen, haben sich mit dem Fuß abgestützt und an seinem Arm gezogen. Den Finger des dritten Freundes haben sie rausgerissen, haben ihn auf den Boden gedrückt und sind auf ihn draufgesprungen. Er hat gleich zu Anfang laut geschrien: „Die haben mein Bein gebrochen, mein Bein ist ab!“ Das hat die überhaupt nicht gekümmert. Die hatten überhaupt keine Hemmungen. taz: Hat jemand einen Krankenwagen gerufen? Oliver Berger: Den Freund, der das Bein gebrochen hat, haben sie auf den Gehweg geschleift, obwohl er gesagt hat, dass er sich nicht bewegen kann. Man konnte sehen, dass der Winkel zwischen Knie und Unterschenkel überhaupt nicht stimmt. Als sie mich irgendwann zum Bürgersteig gebracht haben, habe ich gerufen, dass wir einen Krankenwagen brauchen. Als der eine Viertelstunden später noch nicht da war, habe ich meinen Anwalt angerufen, der dann selbst einen gerufen hat. Dann hat es eine weitere halbe Stunde gedauert, bis mein Freund überhaupt transportfähig war. Als der Krankenwagen losfuhr, war es etwa Viertel vor neun. taz: Wie geht es Ihrem Freund? Oliver Berger: Er wurde mehrere Stunden notoperiert. Als ich zuletzt mit ihm gesprochen habe, lag er immer noch auf der Intensivstation. Er hat extreme Schmerzen, nimmt starke Schmerzmittel und muss erst mal mit der Situation klarkommen. Es gibt das Risiko, dass er noch mal operiert werden muss. Wie lange er im Krankenhaus bleiben muss, wissen wir nicht. taz: Was ist mit Ihnen beiden anderen passiert? Oliver Berger: Wir wurden in Gewahrsam genommen und am Nachmittag dem Haftrichter vorgeführt, der uns sofort entlassen hat. taz: Haben Sie Erfahrung mit solchen Aktionen? Oliver Berger: Ja, seit bestimmt 15 Jahren, vor allem vom Castor und von Aktionen bei Naziaufmärschen. Konkret mit Pyramide habe ich das viermal gemacht. taz: Wie lief das sonst ab? Oliver Berger: Normalerweise fordert die Einsatzleitung den technischen Zug an. Dann wird man entweder vorsichtig entfernt, bevor zum Beispiel die Nazis ankommen, oder es wird entschieden, dass man die umleiten muss. Die Pyramiden sind selbst eine Demonstrationsform des zivilen Ungehorsams, keine Straftat. Normalerweise behandelt die Polizei das auch so. Zu den BeamtInnen aus Niedersachsen, insbesondere den TechnikerInnen, haben wir eigentlich ein gutes Verhältnis, da besteht eine Art Vertrauensbasis. Dadurch, dass man mit dem Finger in der Pyramide steckt, strahlt man ja auch keinerlei Aggression aus. taz: Haben Sie Hinweise auf die Identität der BeamtInnen vom Samstag? Oliver Berger: Wir konnten an den Abzeichen sehen, dass das Hamburger Einheiten waren. Das war auch das einzige, was uns der verantwortliche Beamte gesagt hat. Wir haben mehrfach nach Dienstnummern und Namen der beteiligten BeamtInnen gefragt, das wurde uns verweigert. Aber ich habe gesehen, dass eine Beamter mit Kamera dabei war und auch gefilmt hat. taz: Stellen Sie Strafanzeige? Oliver Berger: Wir werden Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung stellen. Bei dem Verhör in der Gefangenensammelstelle habe ich gesagt, dass ich Wert darauf lege, dass die Polizei die Identität der BeamtInnen feststellt und darauf gedrängt, dass das Videomaterial komplett und ohne Schnitt unserem Anwalt zur Verfügung gestellt wird. taz: Haben Sie eine Vermutung, warum das diesmal so aggressiv abgelaufen ist? Oliver Berger: Nein. Wir standen ja noch ziemlich lange dort rum, aber niemand wollte etwas dazu sagen. taz: Haben Sie so eine Gewalt schonmal erlebt? Oliver Berger: Nein. Das war mit Abstand das Schlimmste, was mir je passiert ist. Die Kopfschmerzen, die Übelkeit und die Prellungen gehen wieder weg. Aber ich habe mich noch nie so ausgeliefert gefühlt.
4.12.2017, NDR: AfD-Parteitag: Massive Vorwürfe gegen Polizeivon Stefan Schölermann Zwei Tage nach den überwiegend friedlich verlaufenen Demonstrationen gegen den Bundesparteitag der AfD in Hannover loben die Regierungsparteien SPD und CDU den Polizeieinsatz. Die Grünen kritisieren dagegen vor allem den Wasserwerfereinsatz gegen eine Sitzblockade als unverhältnismäßig. Möglicherweise aber gibt es noch ein weiteres Einsatzdetail, an dem sich die Gemüter entzünden werden. Dabei geht es um eine Blockade-Aktion in unmittelbarer Nähe des Kongresszentrums in Hannover, bei dem eine sogenannte Pyramide zum Einsatz kam. Schauplatz ist die Kleefelder Straße wenige Meter vor der Zufahrtsgasse zum Parteitag. Es ist 7.43 Uhr am Sonnabendmorgen, als drei Männer im Alter zwischen 42 und 52 Jahren in einem VW Bulli auf der Kleefelder Straße halten. Mühelos waren sie durch die Polizei-Absperrungen gekommen. Der Wagen stoppt - und dann geht alles ganz schnell: In Windeseile laden die drei Männer ein etwa 40 Zentimeter hohes und rund 40 Kilogramm schweres Stahlkonstrukt aus, fixieren es an einem Straßengulli, legen sich neben die pyramidenförmige Konstruktion und stecken je zwei Finger einer Hand durch Öffnungen in den Pyramidenseiten. Der Trick: Im Inneren befindet sich ein Mechanismus, der die Finger festhält und den die drei Männer selber nicht mehr aus eigener Kraft lösen können. Die Pyramide wird so mit menschlicher Hilfe zur Blockade. Die Straße in unmittelbarer Nähe ist nicht mehr ohne Weiteres passierbar. Mit ihrer Aktion wollen die drei die Proteste gegen den AfD-Parteitag unterstützen, die zu dieser frühen Stunde die Polizeikräfte beschäftigen. Demonstrant erleidet doppelten Unterschenkelbruch Der Einsatzabschnitt wird von Beamten aus Hamburg betreut. Etwa zehn Polizisten eilen herbei. Fakt ist: Erst um 9.37 Uhr ist die Aktion beendet, die Pyramide fortgeräumt. Die Bilanz: Einer der AfD-Gegner wird mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gefahren, sein Unterschenkel ist zweimal gebrochen. Die beiden anderen Männer werden in Gewahrsam genommen und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte einem Richter vorgeführt, der sie umgehend laufen lässt. Beide Männer lassen sich in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) untersuchen, weil sie nach eigenen Angaben Verletzungen davon getragen haben. Schwere Vorwürfe gegen die Polizei Einer von ihnen, ein 52 Jahre alter Mann, der seinen Namen nicht in den Medien lesen will, erhebt jetzt schwere Vorwürfe an die Adresse der Polizei: Die Beamten seien ohne jede Vorwarnung auf sie losgestürmt, hätten die drei Angeketteten mit Fäusten geschlagen und getreten. Die Beamten hätten an den Armen gezerrt und ihnen die Arme schmerzhaft verdreht, um die Gliedmaßen aus der Pyramide zu lösen - ohne Erfolg. Zudem verweist er auf die Knochenbrüche seines Mitstreiters: Aus seiner Sicht gibt es keine andere Ursache dafür als den Polizeieinsatz. Der Mann habe laut vor Schmerz geschrien. Anwalt bereitet Anzeige vor Der Rechtsanwalt des 52-Jährigen, Paolo Dias aus Hannover, wird deshalb nach eigenen Angaben jetzt Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt stellen. Er rügt den Polizeieinsatz als grob unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig. Die Beamten hätten nicht ohne Weiteres zur Tat schreiten dürfen, sondern hätten mit den Dreien beispielsweise über eine Verlagerung der Pyramide verhandeln müssen. Proteste gegen AfD-Parteitag in Hannover Pyramide bei Castortransporten und "Trauermärschen" im Einsatz In Niedersachsen sind Blockade-Aktionen mit derartigen Pyramiden kein unbekanntes Phänomen - die Polizei kennt sie von den Castortransporten und vor allem aus Bad Nenndorf. Dort wurden insgesamt fünfmal die rechtsextremen "Trauermärsche" mit derartigen Pyramiden behindert. Mittlerweile gibt es für diese Art von Protestaktion in gewisser Weise sogar gerichtlichen Segen: In einem Beschluss aus dem Jahre 2011 (Az22W3/11) stellt dass Oberlandesgericht Celle solche Aktionen ausdrücklich unter den Schutz der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes. Auch deshalb hält Anwalt Dias das Vorgehen der Polizei für ungerechtfertigt. Polizei Hannover will sich nicht äußern Die Frage bleibt: Wussten die Beamten aus Hamburg nicht, wie Gerichte über solche Pyramiden-Blockaden denken? Die für den Gesamteinsatz verantwortliche Polizeidirektion Hannover war auf Nachfrage von NDR Info nicht bereit, auf Fragen in dieser Angelegenheit zu antworten. Dort verwies man zur Begründung auf einen jetzt möglicherweise zu erwartenden Rechtsstreit.
6.12.2017, HAZ: Protest gegen AfD: IG Metall kritisiert PolizeieinsatzMit deutlichen Worten hat die IG Metall in einem offenen Brief den Polizeieinsatz rund um die Demonstrationen gegen den Parteitag der AfD kritisiert. Von „Kriminalisierung- und Einschüchterungsmethode“ ist die Rede. Gewalt und Provokationen seien zu allererst von Seiten der Polizei ausgegangen. Ein ungewöhnlicher Brief geht am Donnerstag bei Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe und bei Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) ein. Mit scharfen Worten kritisiert die Gewerkschaft IG Metall in dem Schreiben den Einsatz der Polizei im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen den Parteitag der AfD am Sonnabend. „Wir kritisieren mit Nachdruck, dass an diesem Samstag Gewalt und Provokation zu allererst von Seiten der Polizei ausging“, schreibt der Geschäftsführer der Gewerkschaft, Dirk Schulze. Dann führt er mehrere Punkte auf, um seine These zu belegen. So sei es Teilnehmern des Demonstrationszuges vom HCC zum Georgsplatz von der Polizei verwehrt worden, den Protestmarsch zu verlassen, um eine Toilette aufzusuchen. Nach dem Ende der Abschlusskundgebung seien Demonstranten, die am HCC ihre abgestellten Fahrräder holen wollten, von der Polizei angehalten, durchsucht und nach ihren Personalien gefragt worden. Der Gewerkschafter wertet das als „Kriminalisierung- und Einschüchterungsmethode“. Auch während der Demonstration hätten sich viele Teilnehmer durch das massive Polizeiaufgebot deutlich eingeschüchtert und kriminalisiert gefühlt. „Ein solch martialischer Auftritt der Polizei erschwert die Mobilisierung von wenig demonstrationserfahrenen Kolleginnen und Kollegen“, schreibt Schulze. Zudem weist die IG Metall in dem Schreiben jegliche Versuche der Beeinflussung durch die Polizei im Bezug auf die Auswahl der Bündnispartner für die Gewerkschaftsdemo zurück. Nach HAZ-Informationen hatte die Behörde in mindestens einem Kooperationsgespräch versucht, zu verhindern, dass die Gewerkschaft die Demonstration gemeinsam mit linksautonomen Gruppierungen veranstaltet. Besonders scharf kritisieren die Gewerkschafter den Angriff auf einen 47-Jährigen und zwei weitere Männer, die sich an der Kleestraße an eine Metall-Pyramide angekettet hatten. Der 47-Jährige – ein langjähriges Mitglied der Gewerkschaft – erlitt einen offenen Bruch des Schien- und des Wadenbeins an einem Bein. „Die besondere Brutalität, mit der hier vorgegangen worden sein muss, macht uns nicht nur sehr betroffen, sondern erfüllt uns mit Unverständnis und Wut“, schreibt Dirk Schulze. Die IG Metall fordert von der Polizei und dem Innenministerium eine Entschädigung für den Verletzten und eine Aufarbeitung der Geschehnisse vom Sonnabend. Die Polizeidirektion möchte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Das Schreiben liege noch nicht vor, hieß es seitens der Behörde. Von Tobias Morchner [Ergänzungen der freiheitsfoo-Redaktion: Zum Herunterladen hier die Pressemitteilung der IGM und hier der Offene Brief an Innenminister und Polizeipräsidenten.]
7.12.2017 - Pressemitteilung der Grünen Jugend Göttingen: Körperverletzung im Amt: GJ-Mitglied stellt Strafanzeige wegen Polizeigewalt bei Anti-AfD-ProtestenBei den Protesten gegen den Bundesparteitag der rechtsextremen AfD am 02.12. in Hannover wurde ein Mitglied der GRÜNEN JUGEND bei einem polizeilichen Übergriff in der Hans-Böckler-Allee verletzt. Der Betroffene hat jetzt über seinen Anwalt Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die unbekannten Polizeibeamten gestellt und zusätzlich eine Verwaltungsklage gegen die Polizeidirektion Hannover erhoben. Die GRÜNE JUGEND Götttingen und der Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen kritisieren das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei scharf und forderen die überfällige Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen und eine unabhängige Ermittlungsstelle für Fälle von Polizeigewalt. Dazu das beim Polizeieinsatz verletzte GJ-Mitglied: "Mehrere vermummte Polizeibeamte haben mich ohne ersichtlichen Grund am Hals gepackt, unter Einsatz von Schmerzgriffen aus einer Kundgebung gerissen und anschließend zu viert auf mir gekniet. Mein Handgelenk wurde dabei so stark verdreht, dass ich anschließend in die Notaufnahme musste und bis jetzt Schmerzen habe. Ich habe mich in diesem Moment total ausgeliefert gefühlt, dieser Schock war besonders schlimm. Konkrete Vorwürfe wurden mir nicht gemacht, nicht einmal meine Personalien wurden festgestellt, ich weiß bis heute nicht, was diese Gewalt sollte." Das GJ-Mitglied weiter: "Die Proteste wurden geprägt vom wieder einmal unverhältnismäßigem Agieren der Polizei. Der Wasserwerfereinsatz bei Temperaturen um den Gefrierpunkt gegen friedlich sitzende Demonstrant*innen und der offene Unterschenkelbruch eines Blockierers sind nur die herausstechendsten Ereignisse. Polizeiliche Übergriffe kommen regelmäßig vor, es ist ein großes Problem für den Rechtsstaat, dass Betroffene aus Angst vor Repressionen sich oft nicht trauen, Anzeige zu erstatten. Eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht, wie sie auch erst kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefordert hat, und eine unabhängige Ermittlungsstelle können hier Abhilfe schaffen. Auch in meinem Fall dürfen die Ermittlungen nicht von der Polizeidirektion Hannover geführt werden, um Korpsgeist vorzubeugen." Mathis Weselman, Sprecher des Kreisvorstandes, ergänzt: „Eine anonymisierten Kennzeichnung ist eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Jede*r Bürger*in, die zum Ziel polizeilicher Zwangsmaßnahmen wird, muss sich bei eventuellem Fehlverhalten einzelner Beamten*innen juristisch zur Wehr setzen können. Bei jedem Verwaltungsakt ist die Nennung des Sachbearbeitenden aus diesem Grund vorgeschrieben. Wann wird europäisches Recht auch in Niedersachsen umgesetzt?"
7.12.2017, HAZ: Empörung über Polizei-Kritik der IG MetallDie Kritik der IG Metall am Polizeieinsatz rund um den AfD-Parteitag hat zu heftigen Reaktionen geführt. Polizeigewerkschaften sind erbost über die Äußerungen der Kollegen. Die Kritik der Gewerkschaft IG Metall an dem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag schlägt hohe Wellen. Insbesondere die Kollegen der Polizeigewerkschaften weisen die Vorwürfe der IG Metall zurück. In einem offenen Brief an Innenminister Boris Pistorius (SPD) und Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe hatte der Geschäftsführer der IG Metall, Dirk Schulze, das Auftreten der Polizei als unverhälnismäßig, einschüchternd und kriminalisierend bezeichnet. „Wir kritisieren, dass Gewalt und Provokation zu allererst von Seiten der Polizei ausgingen“, heißt es in dem Brief. Der niedersächsische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) reagierte mit Empörung auf die Äußerungen der Gewerkschaftskollegen. „Es grenzt an eine Unverschämtheit, die Einsatzmaßnahmen der Polizei auf diese Art und Weise zu kritisieren, ohne sich mit den tatsächlichen Begebenheiten auseinandergesetzt zu haben“, sagt DPolG-Landeschef Alexander Zimbehl. Die DPolG könne nicht nachvollziehen, wie Verantwortliche einer großen Traditionsgewerkschaft rechtsstaatliches Handeln als Kriminalisierungs- und Einschüchterungsmethode beschreiben. Auch Vertreter der beiden anderen Polizeigewerkschaften weisen die Vorwürfe der IG Metall zurück. „Eine solche Kritik ist unangebracht“, sagt Diemtar Schilff, der niedersächsische Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) der HAZ. Er war am Sonnabend vor Ort, um sich ein Bild von dem Einsatz und den Demonstrationen zu machen und sich um die Einsatzbetreuung der Polizisten zu kümmern. Auch Matthias Karsch, der Landeschef der Gewerkschaft Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) ist empört über die Äußerungen der Gewerkschafter: „Die IG Metall sollte lieber bei den Fakten bleiben, anstatt öffentlich Behauptungen aufzustellen, die nicht stimmen.“ Darüberhinaus dürfe sich die Gewerkschaft nicht über das massive Polizeiaufgebot während der Demonstration vom HCC zum Georgsplatz beklagen. „Wer den schwarzen Block in seinen Reihen mitlaufen lässt, darf sich nicht über Polizisten in Zweierreihen und mit Helmen wundern“, sagt Karsch. Das Inneministerium bestätigte den Eingang des Schreibens der IG Metall. Der Brief werde gerade geprüft, die Vorwürfe geprüft. Deshalb wolle man sich derzeit nicht zu der Kritik äußern. Unmittelbar nach dem Bundesparteitag hatte sich Innenminister Pistorius bei den Einsatzkräften bedankt. „Der Einsatz in Hannover war eine große Herausforderung für alle Beteiligten“, teilte der Minister mit. Von Tobias Morchner
8.12.2017, HAZ: Anti-AfD-Demos: Polizei leitet 220 Verfahren einKnapp eine Woche nach dem Bundesparteitag der AfD in Hannover und den Gegendemonstrationen hat die Polizei eine erste Bilanz gezogen. Die Behörde hat bislang 220 Strafverfahren eingeleitet. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung – wegen dieser und anderer Delikte hat die Polizei im Nachgang der Proteste gegen den AfD-Parteitag am vergangenen Sonnabend bislang 31 Ermittlungsverfahren zum Teil gegen mehrere Personen eingeleitet. In 56 Fällen sind die Verdächtigen der Behörde namentlich bekannt. In 164 weiteren Fällen ermitteln die Beamten gegen bislang unbekannte Personen. Zudem leitete die Behörde vier Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Inzwischen liegen auch drei Strafanzeigen gegen Polizeibeamte vor. Ihnen wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Im Fall eines 47-Jährigen, der sich aus Protest gegen das Treffen der AfD in der Kleefelder Straße an eine Metallpyramide gekettet hatte und der sich bei dem anschließenden Polizeieinsatz einen offenen Beinbruch zugezogen hatte, hat die Behörde von sich aus die Ermittlungen aufgenommen. Der 47-Jährige, der am Sonnabend aufgrund seiner schweren Verletzung notoperiert werden musste, hat sich am Donnerstag einer weiteren Operation im Krankenhaus unterzogen. Der Innenausschuss des niedersächsischen Landtags wird sich am kommenden Freitag mit den Vorfällen rund um die Demonstrationen gegen den Bundesparteitag befassen. Das Gremium hatte sich bereits im Vorfeld der Veranstaltung und der Proteste von der Polizei unterrichten lassen und auch ein Gespräch im Nachgang des Polizeieinsatzes vereinbart. Landtagsabgeordnete der Grünen hatte angekündigt, in diesem Rahmen auch den Einsatz eines Wasserwerfers gegen Demonstranten, die im Zooviertel eine Kreuzung blockiert hatten, hinterfragen zu wollen. Mehrere tausend Menschen waren am Sonnabend gegen das Treffen der rund 600 Deligierten der AfD im HCC auf die Straße gegangen. Aufgerufen hatten Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Migrantenverbände und linksradikale Gruppen. An der Abschlussdemo vom Congress Centrum zum Georgsplatz nahmen nach Angaben der Veranstalter rund 9500 Demonstranten teil. Von tm [Anmerkung der freiheitsfoo-Redaktion: Wie öfters schon gehandhabt, hat die HAZ den Online-Inhalt Ihres Beitrags ein- oder mehrfach verändert, ohne dieses inhaltlich deutlich zu machen. Die zuerst noch populistischer wirkende und erst später "entschärfte" Überschrift kann immerhin noch anhand des Links nachvollzogen werden.]
8.12.2017 - Aus aktuellem Anlass vier ergänzende Fragen an die Polizei Hannover
angesichts aktueller Meldungen bitten wir Sie, bei der Beantwortung unserer Presseanfrage von gestern nun auch noch die folgenden vier Fragen zu berücksichtigen und zu beantworten. Vielen Dank. Heute meldete die Hannoversche Allgemeine Zeitung, dass im Zusammenhang mit den Protesten des vergangenen Wochenendes 220 Strafverfahren eingeleitet sein sollen: 20.) Nach welchen Delikten oder nach welchem anderen Raster (Schwere der Straftaten) können diese 220 Verfahren aufgegliedert werden? 21.) Wie viele dieser Verfahren beziehen sich auf angebliche Verstöße gegen das NVersG? 22.) Auf welchem Wege wurden der HAZ diese Informationen zugänglich gemacht? Bis zum Versenden dieser Presseanfrage an Sie gibt es Ihrerseits keinerlei Pressemitteilung mit Informationen diesen Gehalts. Gab es eine Pressekonferenz der Polizei in diesem Zusammenhang und falls ja, warum wurde unsere Redaktion nicht dazu eingeladen? Einem weiteren Bericht der HAZ zufolge gab es weiterhin am 1.12.2017 eine Pressekonferenz der Polizei Hannover zu den bevorstehenden Protesten. 23.) Wieso wurde unsere Redaktion zu dieser PK nicht eingeladen, obwohl uns seitens der PD Hannover versichert worden ist, dass wir zu solchen eigeladen werden? Viele gute Grüße,
11.12.2017 - Anfrage an den CDU-Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann
in einer Pressemitteilung vom 4.12.2017 von Ihnen ( http://www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/presse/schuenemann-polizeieinsatz-bei-afd-parteitag-absolut-gerechtfertigt-gruene-mit-alt-linken-oppositionsreflexen/ ) heißt es auszugsweise: "Nach dem glimpflich verlaufenen Bundesparteitag der AfD in Hannover zeigt sich der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann zufrieden mit dem Einsatzkonzept der niedersächsischen Polizei: „Das große Störungs- und Gewaltpotential durch autonome Demonstranten hat sich am Wochenende klar bestätigt. Der Mitteleinsatz der Polizei war vor diesem Hintergrund absolut gerechtfertigt. Unser Dank gilt allen Polizistinnen und Polizisten.“ (...) Noch am Samstag hatte der hannoversche Grünen-Bundestagsabgeordnete Sven Kindler den Einsatz von Sitzblockaden im Interview mit der Neuen Presse als „friedliche Methode des zivilen Ungehorsams“ bezeichnet. Dem widerspricht Schünemann: „Wenn durch Blockaden und tätliche Angriffe auf Polizisten versucht wird, eine angemeldete Versammlung zu stören oder gar zu verhindern, reden wir nicht mehr über zivilen Ungehorsam, sondern über eine Straftat. (...)“ Schünemann weiter: „Die Vorfälle am Wochenende zeigen einmal mehr, dass eine Novellierung des niedersächsischen Versammlungsgesetzes zwingend erforderlich ist. CDU und SPD haben sich daher in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass das Vermummungsverbot wieder zu einer Straftat wird.“
Wir werden über die Proteste am Wochenende des AfD-Bundesparteitags in Hannover berichten und haben in diesem Kontext folgende Fragen, um deren Beantwortung wir Sie hiermit bitten möchten: 1.) Auf welcher Grundlage (Polizeiberichterstattung, mediale Berichterstattung, andersweitige Berichterstattung Ihnen gegenüber) beruht Ihre Einschätzung, dass der Mitteleinsatz der Polizei gerechtfertigt gewesen ist? 2.) Haben Sie sich ein eigenes Bild von den Demonstrationen am Freitag abend und am Samstag machen können und falls ja, in welchem Umfang und an welchen Stellen bzw. zu welchen Zeiten? 3.) In welchem konkreten Umfang hat es tätliche Angriffe auf Polizisten und Polizistinnen gegeben? 4.) Stimmt es, dass das Vermummungsverbot in Niedersachsen entsprechend aktueller Gesetzeslage eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat ist? Wir würden uns sehr über eine baldige Beantwortung freuen, damit wir unsere Berichterstattung mit Bezug darauf vorbereiten können. Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
13.12.2017 - Antworten von der Polizei Hannover
1.) Wie viele Polizisten und Polizistinnen und welche Ger tschaften oder Ausr stungen (wie z.B. R umpanzer, Wasserwerfer) waren insgesamt im Einsatz und welche Mannschaftsst rken und Ger tschaften kamen in welcher Gr enordnung aus welchen Bundesl ndern?
Zu der Anzahl eingesetzter Polizeikräfte machen wir grundsätzlich keine Angaben. 2.) Wieviele in ziviler Kleidung agierende Polizeibeamte wurden jeweils eingesetzt?
Siehe Frage 1 3.) Warum wurden die Einsatzkr fte nicht im Vorfeld dar ber informiert, dass unabh ngige und parlamentarische Demonstrationsbeobachtungen angek ndigt worden sind und was das bedeutet?
Die Information hat stattgefunden. 4.) Waren Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Versammlungsbeh rde bei den Protesten am Wochenenden pers nlich vor Ort pr sent oder standen diese w hrend der Proteste in Kontakt mit der Polizei Hannover und den Ihnen unterstellten Kr ften?
Ja 5.) Bitte stellen Sie uns den Inhalt der Verf gung/Anordnung zur Einrichtung/Zul ssigkeit der Kontrollstellen nach 14 NdsSOG zur Verf gung.
Die Kontrollstellenanordnung unterliegt einer Geheimhaltungsstufe. 6.) Wie lautet der Inhalt des dieser Verf gung/Anordnung zugrundeliegenden Gefahrenlagenbildes Nr. 4 vom 29.11.2017.
Siehe Frage 5. 7.) Wurden die Versammlungsanmelder und -leiter ber diese Verf gung/Anordnung informiert?
Nein. 8.) Was ist die Rechtsgrundlage f r das Durchsuchen und Zensieren der Inhalte von Transparenten und Flyern im Besitz anreisender Demonstrationsteilnehmer?
§22 NdsSOG 9.) Wie viele Polizeibeamte wurden insgesamt verletzt?
Es wurden sechs PolizeibeamtInnen verletzt. 10.) In einigen Medienberichten ist von einem verletzten Polizeibeamten die Rede, der aufgrund der Verletzung dienstunf hig geworden ist. Um was f r eine Verletzung handelt es sich dabei im Detail?
Dazu machen wir keine Angaben. 11.) K nnen Sie best tigen oder ausschlie en, dass sich der Demonstrant mit dem einen gebrochenem Bein (oder zwei gebrochenen Beinen?) diese schwere Verletzung selber zugef gt hat?
Nein. 12.) Aus welchem Bundesland oder aus welchen Bundesl ndern bzw. von welchen Polizeien stammen die Einsatzkr fte, die bei diesem Vorfall anwesend oder beteiligt gewesen sind?
Dazu machen wir keine Angaben. 13.) Was ist die Begr ndung f r den Einsatz von Wasserwerfer sowie massiver Polizeigewalt (Schmerzgriffe, Schl ge, Tritte, an den Haaren ziehen) zur Aufl sung der Blockade auf der Kreuzung Gneisenaustra e/Schackstra e? Warum wurden keine milderen Mittel gew hlt?
Das Vorgehen lag im Ermessen des Polizeiführers vor Ort. 14.) Welches war der Grund f r die Festsetzung und Identit tsfeststellung von ca. 6 Personen gegen 11 Uhr in der Mars-la-Tour-Stra e?
§13 (1) Nr. 1 NdsSOG 15.) Was f r einsatztaktischen Gr nde waren f r die Sperrung folgender Stra en bei der Abschlu kundgebung am Georgsplatz: Baringstra e, Georgstra e in Richtung Norden, Landschaftsstra e, Georgsplatz in Richtung Schiffgraben?
Zu unserer Einsatztaktik machen wir keine Angaben. 16.) Welches ist/war die Rechtsgrundlage f r die polizeiliche Fast-Abriegelung des Georgsplatzes zu diesem Zeitpunkt?
§11 NdsSOG 17.) Wurden durch die Polizei oder andere Beh rden IMSI-Catcher eingesetzt?
Von der Polizeidirektion Hannover wurden keine IMSI-Catcher eingesetzt. 18.) Hat im Zusammenhang mit den Veranstaltungen oder Vorf llen eine Funkzellenabfrage stattgefunden?
Die PD Hannover hat in diesem Zusammenhang keine Funkzellenabfrage vorgenommen. 19.) Warum gab es ihrerseits bis dato keine Antwort auf unsere Anfrage vom 21.4.2016? Dort ging es um Demonstrations-Kontrollstellen im Zuge einer Pegida-Demonstration und der dazugehörigen Gegenproteste.
Die Beantwortung ist auf Grund des erheblichen Umfangs der Fragestellungen noch in Arbeit. Heute meldete die Hannoversche Allgemeine Zeitung, dass im Zusammenhang mit den Protesten des vergangenen Wochenendes 220 Strafverfahren eingeleitet sein sollen:
20.) Nach welchen Delikten oder nach welchem anderen Raster (Schwere der Straftaten) können diese 220 Verfahren aufgegliedert werden?
Im Zusammenhang mit den Versammlungen wurden bei der Polizeidirektion Hannover mit Stand 06.12.2017, 12:00 Uhr, 34 Strafverfahren bekannt. Hierbei handelt es sich unter anderem um Sachbeschädigung, Widerstand, Beleidigung und Körperverletzung. 21.) Wie viele dieser Verfahren beziehen sich auf angebliche Verstöße gegen das NVersG?
Zwei. 22.) Auf welchem Wege wurden der HAZ diese Informationen zugänglich gemacht? Bis zum Versenden dieser Presseanfrage an Sie gibt es Ihrerseits keinerlei Pressemitteilung mit Informationen diesen Gehalts.
Von hier wurden diese Zahlen nicht an die HAZ übermittelt. Wenden Sie sich zur Beantwortung dieser Frage an die HAZ. Gab es eine Pressekonferenz der Polizei in diesem Zusammenhang und falls ja, warum wurde unsere Redaktion nicht dazu eingeladen?
Nein. Einem weiteren Bericht der HAZ zufolge
gb es weiterhin am 1.12.2017 eine Pressekonferenz der Polizei Hannover zu den bevorstehenden Protesten.
Es gab keine Pressekonferenz der Polizeidirektion Hannover. 23.) Wieso wurde unsere Redaktion zu dieser PK nicht eingeladen, obwohl uns seitens der PD Hannover versichert worden ist, dass wir zu solchen eigeladen werden?
Siehe Frage 22.
13.12.2017 - Noch eine Nachricht von der Polizei Hannover, Dezernat 12
Sehr geehrter Herr xxx, nachfolgend unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 30.11.2017 bzw. 07.12.2017: Es besteht kein Anspruch darauf bzw. es existieren keine rechtlichen Gründe dafür, dass Mitarbeiter der Versammlungsbehörde Demonstrationsbeobachter vor Ort begleiten. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach Versammlungsbeginn gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NVersG die Polizei - hier in Gestalt des Polizeivollzuges, konkret: der polizeilichen Einsatzleitung - zuständige Versammlungsbehörde ist. Ich verweise zudem auf die bereits erfolgte Antwort (per E-Mail) vom 29.11.2017, 16:56 Uhr, an Ihre Redaktion. Mit freundlichem Gruß xxx Sachgebiet Gefahrenabwehr, Umwelt- und Katastrophenschutz
13.12.2017 - Rückfragen an die Polizei zu derer letzten Nachricht
vielen Dank für die Antworten auch aus der anderen E-Mail zum langen Fragenkatalog. Eine Nachfrage schon mal vorab: Ist diese Rückmeldung von Ihnen die offizielle zu unserer Anfrage an die Versammlungsbehörde oder erhalten wir von dieser noch gesonderte Antwort? Vermutlich sind uns in der Redaktion die Strukturen und Vernetzungen zwischen der Polizeidirektion Hannover und der Versammlungsbehörde Hannover nicht ausreichend bekannt. Also auch in dieser Form nachgefragt und nur, damit wir das besser nachvollziehen und verstehen können: Sind Sie seitens des Dezernats 12 befugt bzw. ggf. dazu beauftragt, Presseanfragen an die Versammlungsbehörde zu beantworten? Werden die an die Versammlungsbehörde gerichteten Presseanfragen grundsätzlich (auch) an Sie weiter gereicht? Vielen Dank für die Mühen mit uns und viele gute Grüße,
13.12.2017 - Antwort von der Polizei
es ist in der Tat so, dass die Beantwortung Ihrer Anfragen zentral über meinen Organisationsbereich im Dezernat 12 erfolgt! In jedem Falle ist unsere Pressestelle beteiligt. Sofern ich fachliche Unterstützung benötige, fordere ich diese aus den Fachbereichen an. Die Versammlungsbehörde hat in diesem Falle zugearbeitet. Schließlich erhalten Sie von mir, auch als ehemaliger Mitarbeiter der Versammlungsbehörde, Antworten zu Ihren Anfragen. Mit freundlichem Gruß xxx Sachgebiet Gefahrenabwehr, Umwelt- und Katastrophenschutz
14.12.2017 - Nachfragen an die Polizei
vielen Dank für die Antworten - wie bereits angedeutet hier einige Nachfragen: Am 13.12.2017 um xxx schrieb xxx: Zu der Anzahl eingesetzter Polizeikräfte machen wir grundsätzlich keine Angaben.
N1) Welche Gründe gibt es für die Nichtveröffentlichung zu Anzahl und Herkunft von eingesetzten Polizeikräften? 3.) Warum wurden die Einsatzkr fte nicht im Vorfeld dar ber informiert,
dass unabh ngige und parlamentarische Demonstrationsbeobachtungen
angek ndigt worden sind und was das bedeutet?
Die Information hat stattgefunden.
N2) Wie erklären Sie dann, dass den Demonstrationsbeobachtern öfters dann seitens eingesetzter Polizeibeamten mitgeteilt wurde, dass eine solche Information nicht stattgefunden hätte? 4.) Waren Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Versammlungsbeh rde bei
den Protesten am Wochenenden pers nlich vor Ort pr sent oder standen
diese w hrend der Proteste in Kontakt mit der Polizei Hannover und den
Ihnen unterstellten Kr ften?
Ja
N3) Können Sie uns mitteilen, wie viele Versammlungsbehördenmitarbeiter*innen am Wochenende die Demonstrationenen bzw. die Arbeit der Polizei begleitet haben und ob dieses auch bei den morgendlichen Protesten und Blockaden am Samstag, den 2.12.2017 der Fall gewesen ist? 7.) Wurden die Versammlungsanmelder und -leiter ber diese
Verf gung/Anordnung informiert?
Nein.
N4) Warum ist das nicht geschehen? 8.) Was ist die Rechtsgrundlage f r das Durchsuchen und Zensieren der
Inhalte von Transparenten und Flyern im Besitz anreisender
Demonstrationsteilnehmer?
§22 NdsSOG
N5) Bitte teilen Sie uns mit, mittels welcher Stelle im §22 NdsSOG die polizeiliche Überprüfung/Zensur des Aussehens und der Inhalte von mitgeführten Flyern bei Personen zulässig sein soll, die sich ausdrücklich auf dem Wege zu einer Versammlung befinden. 10.) In einigen Medienberichten ist von einem verletzten Polizeibeamten
die Rede, der aufgrund der Verletzung dienstunf hig geworden ist. Um was
f r eine Verletzung handelt es sich dabei im Detail?
Dazu machen wir keine Angaben.
N6) Können Sie uns mitteilen, woher der NDR dann die Inforamtionen darüber hat, dass (angeblich) ein Polizist aufgrund eines Flaschenwurfs und ein weiterer durch einen Stein verletzt worden sein soll? 13.) Was ist die Begr ndung f r den Einsatz von Wasserwerfer sowie
massiver Polizeigewalt (Schmerzgriffe, Schl ge, Tritte, an den Haaren
ziehen) zur Aufl sung der Blockade auf der Kreuzung
Gneisenaustra e/Schackstra e? Warum wurden keine milderen Mittel gew hlt?
Das Vorgehen lag im Ermessen des Polizeiführers vor Ort.
N7) Daran, dass der Polizeiführer vor Ort dieses in Eigenregie entschieden hat, zweifeln wir nicht. Aber was war und ist die polizeiliche Begründung hierfür? Dazu muss es doch zumindest im Nachgang eine Klärung gegeben haben. 14.) Welches war der Grund f r die Festsetzung und
Identit tsfeststellung von ca. 6 Personen gegen 11 Uhr in der
Mars-la-Tour-Stra e?
§13 (1) Nr. 1 NdsSOG
N8) Inwiefern haben die Personen eine Gefährdung dargestellt bzw. worin kann die Rechtsgrundlage der Maßnahme bei Berufung auf Gefahrenabwehr im Detail begründet werden? 16.) Welches ist/war die Rechtsgrundlage f r die polizeiliche
Fast-Abriegelung des Georgsplatzes zu diesem Zeitpunkt?
§11 NdsSOG
N9) Bitte untermauern Sie die Behauptung, dass es zur Abwehr einer Gefahr gedient habe, die Menschen beim Verlassen einer Versammlung derart zu behindern. 17.) Wurden durch die Polizei oder andere Beh rden IMSI-Catcher eingesetzt?
Von der Polizeidirektion Hannover wurden keine IMSI-Catcher eingesetzt.
N10) Wurden im Zuge dieser Proteste von anderen Behörden mit Wissen oder in Beauftragung der Polizeidirektion Hannover IMSI-Catcher eingesetzt? 18.) Hat im Zusammenhang mit den Veranstaltungen oder Vorf llen eine
Funkzellenabfrage stattgefunden?
Die PD Hannover hat in diesem Zusammenhang keine Funkzellenabfrage vorgenommen.
N11) Wurden im Zuge dieser Proteste von anderen Behörden mit Wissen oder in Beauftragung der Polizeidirektion Hannover Funkzellenabfragen durchgeführt? Einem weiteren Bericht der HAZ zufolge
gb es weiterhin am 1.12.2017 eine Pressekonferenz der Polizei Hannover zu den bevorstehenden Protesten.
Es gab keine Pressekonferenz der Polizeidirektion Hannover.
N12) Bitte erläutern Sie uns dann die Bedeutung des folgenden Ausschnittes aus dem verlinkten HAZ-Beitrag: "Das Kongresszentrum werde im nördlichen Bereich sogar mit Nato-Draht abgesichert, damit es nicht zu Angriffen komme, erläuterte Uwe Lange von der Polizeidirektion Hannover am Freitag vor Journalisten." N13) Wie viele der laufenden Strafverfahren im Zusammenhang mit den hier behandelten Protesten beziehen sich auf die §§113-115 StGB? Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
15.12.2017 - Innenausschuss-Sitzung im Nds. Landtag - Berichterstattung/Unterrichtung durch die Polizei
Stichpunktartiges Protokoll aus der Sitzung des Innenausschusses des Nds. Landtags vom 15.12.2017, TOP 3, Unterrichtung des Ausschusses durch die Polizei (Landespolizeipräsident und Einsatzleiter der Polizeidirektion Hannover) über den Einsatz anläßlich des AfD-Bundesparteitags und den dazugehörigen Protesten vom 1. und 2.12.2017 in Hannover Die folgende Wiedergabe erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, es kann aber keine Gewähr für die Korrektheit übernommen werden. Die ca. einstündige Behandlung war öffentlich, beim anschließenden nicht-öffentlichen Teil durften wir selbstverständlich nicht anwesend sein und können nicht darüber berichten. Eigene Anmerkungen sind in eckigen Klammern verfasst. Mitschrift von ca. 10:20 bis 11:20 Uhr.
- 6 Demonstrationen waren angemeldet - Einsatz von Nds. Landespolizei, Bereitschaftspolizei, Bundespolizei, Landespolizeien andere Bundesländer - 60h-Einsatz - Vizepräsident der PD Hannover hat dem Innenausschuss (IA) vor dem Wochenende in vertraulicher Sitzung bereits berichtet. - Progonosen zu Störeranzahl haben sich bewahrheitet oder wurden sogar übertroffen. - früh angezeigter öffentlicher Aufruf zur Fingertaktik-Blockade - Gefahrenprognose beruht u.a. auf Aufruf durch "Nationalismus ist keine Alternative (NIKA)" sowie taz-Interview dazu/davon - Erfahrungen aus Stuttgart und Köln mit AfD-Bpt'en: brennende Autos, Werfen von Holzlatten ... - Zum Freitag den 1.12.2017: - ab 8 Uhr Absperrung - Demo am Abend weitgehend ohne Störung, nur etwas Pyro und Feuerwerk - ca. 1000 Teilnehmer, nur 300 angemeldet, das zeigte uns, dass wir mehr Material und Personal auffahren müssen - Polizeitaktik hatte drei Ziele: -- 1.) störungsfreier Verlauf des AfD-Bpt -- 2.) Schutz der friedlichen Proteste -- 3.) Vorgehen gegen bekannte Störer - offensiver Einsatz von Wasserwerfern (Wawe) und anderem Gerät hat das Erreichen dieser Ziele ermöglicht - Es gab fünf Vorfälle bei der Anreise von AfD-Bpt-Teilnehmern: -- 1.) MdB Wirth: Verletzung an der Nase bei Handgemenge -- 2.) Zwei Bpt-Besucher nach eigenen Angaben in einem Hinterhof durch Unbekannte angegriffen worden, angeblich leichte Handverletzung -- 3.) Privatfahrzeug eines AfD-Anreisenden wurde kurzfristig an Weiterfahrt gehindert -- 4.) MdB Gottschalk am Weitergehen gehindert, Aktentasche wurde entrissen, Polizei hat dann Lage geklärt, Gottschalk angeblich Handverletzungen, wollte sich aber nicht von Polizei/Sanitäter untersuchen oder verarzten lassen, Beschuldigte festgenommen und bis 21:15 Uhr in Gewahrsam -- 5.) MdB Lathusen (?) als Nazi beschimpft, angeblich an Schulter gerempelt und versucht, Handtasche zu entreissen, Mitteilung per Online-Anzeige vom 5.12.2017 - Es gab keine Verzögerung des Bpt aufgrund der Blockaden! - Es war keine AfD-eigene Security am HCC vor Ort, obwohl das anders besprochen worden war. - Bei aus Göttingen anreisenden Demonstranten war ein Vermummter darunter, darum Kontrolle dieser Anreisegruppe - Gewaltdelikte gegen Polizisten: Wegreißen-Versuche von Schlagstöcken, Werfen von Gegenständen, ... - Landespolizeipräsident "bedauert" ausdrücklich die Verletzungen der Pyramide-Blockierenden - NRW-Einsatzkraft wurde darauf hingewiesen, dass dessen Nicht-Beauskunftung seines Namens gegenüber dem Grünen-MdB Kindler nicht in Ordnung war. Das wird "nachbearbeitet". - Zur Blockade Gneisenaustraße und dem Wawe-Einsatz dort: -- Demonstrierende trugen Schutzmasken -- Es wurden Bengalos gezündet -- Weitergehen der Demo auf der Schackstraße konnte nur mittels Schlagstockeinsatz verhindert werden -- dann erfolgte die Blockade der Kreuzung Schackstraße/Gneisenaustraße -- war ein Problem zur Freihaltung des Flucht- und Rettungsweges der Schackstraße -- Schackstraße musste unbedingt freigehalten werden -- Wawe wurde verhältnismäßig eingesetzt, nur "Regen" -- mehr als 20 Minuten Zeit und Ankündigungen, sich vor dem Wawe-Einsatz zu entfernen - Zur Laufdemo zum/am Georgsplatz: -- überwiegend friedliche Demo -- aber es gab einen schwarzen Block -- Transparente waren länger als 4m und untereinander verknotet -- Es gab Vermummung -- Es gab Pyros -- das Begehen von Straftaten standen der Einschätzung nach unmittelbar bevor -- deswege die besonders enge Begleitung des schwarzen Blockes durch die Polizei -- es wurde schon im Vorfeld verabredet, die die Georgsplatz-Demo verlassenden Menschen daran zu hindern, direkt zum Kröpcke gehen zu lassen (Teilkesselung), weil Sorge vor Demoverlagerung dorthin - Fazit des Landespolizeipräsidenten: -- Taktische Ziele wurden komplett erreicht -- keine brennenden Fahrzeuge oder Blockaden in der Einkaufs-Innenstadt oder sonstwo, keine Entglasungen in der Innenstadt, das alles nur dank der Polizei -- ärgert sich aber über einen AfD-YouTube-Beitrag von Samstag abend (Herr Gottschalk), der den Einsatz der Polizei schlecht redete, "Chaostage-Stadt" und "Hannover hats wohl nicht im Griff" und so, das weist der LPP ausdrücklich zurück.
- war aus familiären Gründen am Wochenende nicht in Hannover - war mit Ängsten und Sorgen der Zoo-Viertel-Bewohner konfrontiert (das ist ihr Wahlkreis) - "hat sich aber nach dem Wochenende alles angeschaut" und mit vielen Bewohnern gesprochen - Anwohner waren sehr zufrieden mit Polizei-Einsatz, "großes Dankeschön" - regt sich über AfD auf
- Lob und Bla - a) Wann war der letzte Wawe-Einsatz in Nds.? - b) Wurde der Wawe-Einsatz unter Vorbehalt des Gesamteinsatzleiters durchgeführt? Das nehme ich mal an. - c) Hatte der Wawe-Regen den erwünschten Erfolg?
- a) aus dem Stegreif keine Ahnung - c) Ja, erfolgreich. [Anmerkung: Das ist sachlich falsch, weil der Wawe-Einsatz alleine nicht dazu führte, dass die Blockade aufgelöst wurde] - b) Nein, Gesamteinsatzleitung hat das freigegeben. [Anmerkung: Der freiheitsfoo-Redaktion gegenüber wurde etwas anderes verlautbart!]
- Danke für den "sehr besonnenen Einsatz der Polizei", "Herzlichen Dank" o_O - a) Pyramide: Wie bewerten sie den Polizeieinsatz dazu? - b) Lag die Eskalation dort daran, dass nicht NDS-Polizeikräfte dort eingesetzt wurden?
- Laufendes Ermittlungsverfahren! - Unklar, wie der Beinbruch zustande kam: Opfer und Polizisten können sich alle nicht erinnern. [!]
- Polizei-Leitlinie war: Auch solche Blockaden sind zulässig und müssen in Ruhe abgearbeitet werden - Zuständiger Einsatzleiter der Polizeidirektion Hannover [!] hat die Lage offenbar falsch erfasst.
- wünscht allen Verletzten auf Seiten von Polizei und Demonstranten gute Genesung - Handgelenk von Herrn Gottschalk war gebrochen, wollte deswegen nicht außerhalb des Bpt ärztlich behandelt werden, weil er dringend zum Bpt musste, kandidierte dort. Wurde im Bpt von AfD-Ärzten erstversorgt und später in der MHH- - AfD hatte Parkdeck für 500 Autos angemietet - Es gab Beschädigungen von außerhalb der Sicherheitszone parkenden AfD-PKWs. - Gottschalk musste Ecke Clausewitzstraße/Hans-Böcker-Allee aus seinem Taxi raus und die letzten 600 m zu Fuß gheen
- Anreiseproblematik war bereits Thema einer kleinen Anfrage der AfD und wurde beantwortet - Es gab keine polizeiliche Anweisung, AfD-PKWs nicht durchzulassen oder außerhalb des Sicherheitsbereiches abzustellen.
- Dank an die Polizei - Ich hatte an diesem Tag einen Termin in der Stadt, es war wirklich sehr kalt. - a) Wie war der Ablauf der Blockade und des Wawe-Einsatzes? - b) Gab es keine alternative Anfahrwege, hätte man Blockade nicht einfach sitzen lassen können?
- es gab diverse Sitzblockaden, deswegen sofortige Räumung nötig - es gab intensive vorherige Ansprache an Blockade vor Wawe-Einsatz
- Herzlichen Dank an die Polizei, sehr besonnener und kluger Einsatz - Polizei stand unter massivem Druck, auch mit Rückblick auf G20-Gipfel, dafür habe ich Verständnis - schwarzer Block war aber sehr klein, sonstige Demo sehr bürgerlich, Familien und Kinder dabei - dauernde Hubschrauber-Lärmkulisse über Demo - Blockade Gneisenaustraße war doch gar nicht effektiv, AfD-Leute wurden von Polizei dran vorbeigeführt, er selber wurde sogar dazu angesprochen ob er nicht um die Demo herumgeführt werden solle - Können wir uns im IA Polizei-Videos dazu ansehen?
- Videoansehen ja, sobald Staatsanwaltschaft (StA) das freigegeben hat - Nds. Polizei tut sich sehr schwer mit dem Einsatz von Wawe - Es gab keine andere Lösung an diesem Ort zu dieser Zeit als Blockadenauflösung
- es wurde vor Ort deutlich, dass die dort tätigen NRW-Polizisten ganz anders reagiert haben als die Nds. Polizei
- Wawe-Anordnungskompetenz lag bei Gesamteinsatzführung - Rettungswege mussten freigehalten werden - Schwarzer-Block-Polizei-Begleitung hatte seine Gründe, "es kommt nicht nur auf die Anzahl sondern auch auf die Qualität der Störer an." - Näheres dazu in nicht-öffentlicher Sitzung
- Nochmal ausdrücklichen Dank an die Polizei. - Wir sind hochzufrieden mit dem Einsatz der Polizei. - "Ganz tolle Leistung." - "Fingereinsatz" - das hört sich militärisch an. Ich war 20 Jahre beim Militär.
- Danke an die Unterrichtenden und die tolle Polizei. - Vorbereitung, Durchführung und alles an der Polizei war toll. - Dank der Polizei Verlauf ohne größere Gewalttaten. - Ich finde, die Polizei ist sehr verhältnismäßig vorgegangen. [War Herr Lechner am Samstag vor Ort dabei?] - schimpft über die AfD.
- a) Krankenwagen zu Pyramiden-Verletzten laut Medienberichten erst nach 30 Minuten gerufen - stimmt das? - b) Polizisten aus anderen Bundesländern besser einweisen in nds. Verhältnisse? - c) Wurden die Blockierenden an der Ecke Gneisenau-/Schackstraße "weggefegt" oder weggetragen?
- "Demonstranten sind weggespült und nicht weggetragen worden." [Sachlich falsch: Viele wurden weggeprügelt.]
- Krankenwagen ist sofort angefordert worden. Medienberichte kann ich nicht bestätigen. - Wegtragen hätte zu lange gedauert und wir hatten nicht genügend Einsatzkräfte dafür.
- Rettungsweg musste freigehalten werden? Aber ich habe doch selber beobachten können, dass die Clausewitzstraße als Rettungswege frei war und zur Verfügung stand.
- Ich weiß nicht, wann sie das beobachtet haben, aber zum Zeitpunkt des Wawe-Einsatzes war die nicht frei.
3.1.2018 - Nachhaken und drei weitere Nachfragen an die Polizei Hannover
Anders als andere Presseanfragen an Sie - siehe den Mailverkehr zwischen Herrn Lange und uns zu einer anderen Anfrage kurz vor Weihnachten - hat die Beantwortung unserer Nachfragen eine hohe Bedeutung, es geht immerhin um eine aktuelle Thematik, zu der wir gerne baldmöglichst weiter berichten möchten. Können Sie uns die Fragen bald beantworten? Und weil nur einen Tag nach unserer Anfrage sogar der Innenausschuss des Nds. Landtags diese Proteste und den polizeilichen Einsatz dazu ausführlich behandelt hat nutzen wir diese Gelegenheit, folgende zwei ergänzende Nachfragen zu stellen:
"Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung zum Einsatz der Räumung getroffen wurde, hatten wir keine freie Clausewitzstraße."
Die erste polizeiliche Durchsage, dass die Kreuzung zu räumen sei erfolgte um 8:19 Uhr, der Beginn der faktischen Räumung nach vorherigem und fortdauernden Wasserwerfereinsatz passierte am 2.12.2017 um 9:34 Uhr. Unsere Nachfrage hierzu (fortlaufend durchnummeriert): N14) Können Sie uns gegenüber die o.g. Aussage des Herrn Lange bestätigen und falls ja, auf welche Zeiträume bezieht sich Herr Lange?
"das Vorgehen im Ermessen des Einsatzführers vor Ort gelegen habe."
In der o.g. Innenausschuss-Sitzung wurde seitens des Landespolizeipräsidenten hingegen (auf ausdrückliche Nachfrage hin) mitgeteilt, dass die Freigabe des Wasserwerfer-Einsatzes durch die Gesamteinsatzleitung erfolgt ist. N15) Wie lassen sich diese beiden Aussagen miteinander vereinbaren? N16) Wer war zum Zeitpunkt dieser Freigabe der Leiter oder die Leiterin des Gesamteinsatzes?
3.1.2018 - Nachhaken bei Herrn Schünemann
dürfen wir noch mit einer Antwort auf unsere Presseanfrage vom 11.12.2017 rechnen? Wir würden uns über eine kurze Benachrichtigung sehr freuen. Vielen Dank und viele gute Grüße,
6.1.2018 - Antwort von Herrn Schünemann
die CDU Fraktion hatte Beobachter bei den Demonstrationen. Beste Grüße
9.1.2018 - Nachfragen an Herrn Schünemann
vielen Dank für die Informationen. Können Sie uns mitteilen, wer seitens der CDU die Demonstrationen beobachtet hat, zumindest aber ob es sich bei den CDU-Demonstrationsbeobachtern um Parlamentarier gehandelt hat und in welcher Zahl diese anwesend waren? Wurde auch die Blockade Gneisenaustraße/Schackstraße beobachtet und falls ja, durch wen? Es wäre doch sicherlich interessant, die dort beobachteten Vorgänge aus unterschiedlichen Perspektiven zusammenzutragen und zur Diskussion zu stellen. Vielen Dank für die Mühe mit uns und viele gute Grüße,
10.1.2018 - Antworten von der Polizei Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, wir beantworten Ihre Nachfragen wie folgt: N1) Welche Gründe gibt es für die Nichtveröffentlichung zu Anzahl und Herkunft von eingesetzten Polizeikräften? zu N1: Wie bereits mehrfach, gerade auch i.Z.m. anderen Anfragen von Ihnen, mitgeteilt, machen wir zur Polizeitaktik keine Angaben. N2) Wie erklären Sie dann, dass den Demonstrationsbeobachtern öfters dann seitens eingesetzter Polizeibeamten mitgeteilt wurde, dass eine solche Information nicht stattgefunden hätte? zu N2: Das können wir nicht für jeden Einzelfall beurteilen; selbst Informationsverluste sind nicht ganz auszuschließen. N3) Können Sie uns mitteilen, wie viele Versammlungsbehördenmitarbeiter*innen am Wochenende die Demonstrationenen bzw. die Arbeit der Polizei begleitet haben und ob dieses auch bei den morgendlichen Protesten und Blockaden am Samstag, den 2.12.2017 der Fall gewesen ist? zu N3: Nein. N4) Warum ist das nicht geschehen? [Warum wurden die Versammlungsanmelder nicht über die Verfügung zur Einrichtung von Kontrollstellen informiert?] zu N4: Bitte sehen sie in die bereits mitgeteilte Antwort zu Frage 5. N5) Bitte teilen Sie uns mit, mittels welcher Stelle im §22 NdsSOG die polizeiliche Überprüfung/Zensur des Aussehens und der Inhalte von mitgeführten Flyern bei Personen zulässig sein soll, die sich ausdrücklich auf dem Wege zu einer Versammlung befinden. zu N5: § 22 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG N6) Können Sie uns mitteilen, woher der NDR dann die Inforamtionen darüber hat, dass (angeblich) ein Polizist aufgrund eines Flaschenwurfs und ein weiterer durch einen Stein verletzt worden sein soll? zu N6: von der Pressestelle der Polizeidirektion Hannover N7) Daran, dass der Polizeiführer vor Ort dieses in Eigenregie entschieden hat, zweifeln wir nicht. Aber was war und ist die polizeiliche Begründung hierfür? Dazu muss es doch zumindest im Nachgang eine Klärung gegeben haben. zu N7: Offensichtlich gab es kein milderes Mittel, das ebenso zum Erfolg geführt hätte. N8) Inwiefern haben die Personen [Festsetzung und Identitätsfeststellung von ca. 6 Personen gegen 11 Uhr in der Mars-la-Tour-Straße] eine Gefährdung dargestellt bzw. worin kann die Rechtsgrundlage der Maßnahme bei Berufung auf Gefahrenabwehr im Detail begründet werden? zu N8: Identitätsfeststellungen zur Abwehr von Gefahren stellen den Normalfall der mitgeteilten Befugnisnorm dar. Sie gehen anderen Maßnahmen voraus oder folgen ihr nach. Fast jede polizeiliche Maßnahme wird von einer Identitätsfeststellung begleitet. In den meisten Fällen, wie auch hier, dient die Maßnahme der Feststellung von verantwortlichen Personen oder der Ermittlung von Gefahrenquellen. N9) Bitte untermauern Sie die Behauptung, dass es zur Abwehr einer Gefahr gedient habe, die Menschen beim Verlassen einer Versammlung derart zu behindern. zu N9: Es ist gefahrenträchtiger, wenn sich große Menschenmengen bewegen, als wenn sie sich infolge polizeilicher Lenkung in kleinen Gruppen bewegen. N10) Wurden im Zuge dieser Proteste von anderen Behörden mit Wissen oder in Beauftragung der Polizeidirektion Hannover IMSI-Catcher eingesetzt? zu N10: Davon ist hier nichts bekannt. N11) Wurden im Zuge dieser Proteste von anderen Behörden mit Wissen oder in Beauftragung der Polizeidirektion Hannover Funkzellenabfragen durchgeführt? zu N11: Davon ist hier nichts bekannt. N12) Bitte erläutern Sie uns dann die Bedeutung des folgenden Ausschnittes aus dem verlinkten HAZ-Beitrag: "Das Kongresszentrum werde im nördlichen Bereich sogar mit Nato-Draht abgesichert, damit es nicht zu Angriffen komme, erläuterte Uwe Lange von der Polizeidirektion Hannover am Freitag vor Journalisten." zu N12: Die Frage der Erläuterung kann von hier nicht nachvollzogen werden. N13) Wie viele der laufenden Strafverfahren im Zusammenhang mit den hier behandelten Protesten beziehen sich auf die §§113-115 StGB? zu N13: 5 N14) Können Sie uns gegenüber die o.g. Aussage des Herrn Lange bestätigen und falls ja, auf welche Zeiträume bezieht sich Herr Lange? zu N14: Die im Ausschuss für Inneres und Sport am 15.12.2017 im öffentlichen Sitzungsteil getätigten Aussagen des Herrn Lange konnten Sie mithören, da Sie zu diesem Zeitpunkt als Zuhörer im Raum anwesend waren. N15) Wie lassen sich diese beiden Aussagen miteinander vereinbaren? zu N15: Bitte sehen sie in die Antwort zu N14. N16) Wer war zum Zeitpunkt dieser Freigabe der Leiter oder die Leiterin des Gesamteinsatzes? Zu N16: Verantwortlicher Gesamteinsatzleiter war zu diesem Zeitpunkt der Polizeivizepräsident Müller. Der Einsatz des Wasserwerfers stand unter dem Vorbehalt des Gesamteinsatzleiters. Mit freundlichem Gruß xxx Sachgebiet Gefahrenabwehr, Umwelt- und Katastrophenschutz
12.1.2018 - Nachfragen an die Polizei Hannover
zu ihren Antworten vom 10.1.2018 auf unsere Anfragen vom 14.12.2017 und vom 3.1.2018 haben wir die folgenden Nachfragen (als NN-Fragen durchnummeriert) und bitten um deren Beantwortung: - N3) Können Sie uns mitteilen, wie viele Versammlungsbehördenmitarbeiter*innen am Wochenende die Demonstrationenen bzw. die Arbeit der Polizei begleitet haben und ob dieses auch bei den morgendlichen Protesten und Blockaden am Samstag, den 2.12.2017 der Fall gewesen ist? zu N3: Nein. NN1) Warum nicht? - N4) Warum ist das nicht geschehen? [Warum wurden die Versammlungsanmelder nicht über die Verfügung zur Einrichtung von Kontrollstellen informiert?] zu N4: Bitte sehen sie in die bereits mitgeteilte Antwort zu Frage 5. NN2) In dieser Antwort teilen Sie uns lediglich mit, dass der wortgenaue Inhalt einer Geheimhaltungsstufe unterliegt. Nicht aber, warum die Anmelder nicht über deren Existenz in Kenntnis gesetzt worden sind. Warum also wurden die Versammlungsanmelder und -leiter nicht über die Existenz der Verfügung unterrichtet? - N5) Bitte teilen Sie uns mit, mittels welcher Stelle im §22 NdsSOG die polizeiliche Überprüfung/Zensur des Aussehens und der Inhalte von mitgeführten Flyern bei Personen zulässig sein soll, die sich ausdrücklich auf dem Wege zu einer Versammlung befinden. zu N5: § 22 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG NN3) In dem von Ihnen benannten Gesetzestext heißt es: "Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen." Um welche Tatsachen handelt es sich in diesem Kontext und inwiefern meinen Sie, das Nds.SOG im Falle von an einer Versammlung teilnehmenden oder zu dieser anreisenden Personen über den Schutz der Personen durch das Versammlungsgrundrecht stellen zu können? - N6) Können Sie uns mitteilen, woher der NDR dann die Inforamtionen darüber hat, dass (angeblich) ein Polizist aufgrund eines Flaschenwurfs und ein weiterer durch einen Stein verletzt worden sein soll? zu N6: von der Pressestelle der Polizeidirektion Hannover NN4) In Ihrer Antwort vom 13.12.2017 zu unserer Frage Nr. 10 bezüglich der Art der Verletzungen von Polizeibeamten teilten Sie uns mit, dazu keine Angaben machen zu wollen. Wieso erteilen Sie dem NDR Informationen zu Verletzungsvorgängen von Polizeibeamten, uns aber dagegen nicht? - N7) Daran, dass der Polizeiführer vor Ort dieses in Eigenregie entschieden hat, zweifeln wir nicht. Aber was war und ist die polizeiliche Begründung hierfür? Dazu muss es doch zumindest im Nachgang eine Klärung gegeben haben. zu N7: Offensichtlich gab es kein milderes Mittel, das ebenso zum Erfolg geführt hätte. NN5) Worin manifestiert bzw. konkretisiert sich die "Offensichtlichkeit" dieser Behauptung? - N8) Inwiefern haben die Personen [Festsetzung und Identitätsfeststellung von ca. 6 Personen gegen 11 Uhr in der Mars-la-Tour-Straße] eine Gefährdung dargestellt bzw. worin kann die Rechtsgrundlage der Maßnahme bei Berufung auf Gefahrenabwehr im Detail begründet werden? zu N8: Identitätsfeststellungen zur Abwehr von Gefahren stellen den Normalfall der mitgeteilten Befugnisnorm dar. Sie gehen anderen Maßnahmen voraus oder folgen ihr nach. Fast jede polizeiliche Maßnahme wird von einer Identitätsfeststellung begleitet. In den meisten Fällen, wie auch hier, dient die Maßnahme der Feststellung von verantwortlichen Personen oder der Ermittlung von Gefahrenquellen. NN6) Können Sie konkretisieren, ob es sich in diesem konkret benannten Fall um a) die Feststellung von verantwortlichen Personen oder b) die Ermittlung von Gefahrenquellen gehandelt hat? Im Falle von a): Wofür sollen die festgehaltenen Personen (potentiell) verantwortlich gewesen sein und inwiefern erfüllt das die Bedingung des § 13 (1) Nr. 1 der "Abwehr einer Gefahr"? Im Falle von b): Um welcherart "Gefahrenquellen" hat es sich bei den festgehaltenen Personen gehandelt? - N9) Bitte untermauern Sie die Behauptung, dass es zur Abwehr einer Gefahr gedient habe, die Menschen beim Verlassen einer Versammlung derart zu behindern. zu N9: Es ist gefahrenträchtiger, wenn sich große Menschenmengen bewegen, als wenn sie sich infolge polizeilicher Lenkung in kleinen Gruppen bewegen. NN7) Dieses ist eine sehr allgemeine und pauschale Begründung, die sich für vielfache Polizeiabsperrungen des alltäglichen Lebens anwenden bzw. missbrauchen ließe. Warum wendet die Polizei Hannover eine derartige, fast vollständige Einkesselung einer sich auflösenden Versammlung bzw. der von einer Versammlung sich entfernenden Versammlungsteilnehmer nicht bei grundsätzlich jeder Versammlung an? - N12) Bitte erläutern Sie uns dann die Bedeutung des folgenden Ausschnittes aus dem verlinkten HAZ-Beitrag: "Das Kongresszentrum werde im nördlichen Bereich sogar mit Nato-Draht abgesichert, damit es nicht zu Angriffen komme, erläuterte Uwe Lange von der Polizeidirektion Hannover am Freitag vor Journalisten." zu N12: Die Frage der Erläuterung kann von hier nicht nachvollzogen werden. NN8) Die Frage der Erläuterung bezieht sich auf Ihre Antwort zu unserer Frage Nr. 22, wonach es keine Pressekonferenz mit der Polizei im Vorfeld der Demonstrationen gegeben haben soll, aus der die HAZ Detailinformationen zum Polizeieinsatz erhalten habe. In dem von uns zitierten Beitrag wird erläutert, dass Herr Lange "am Freitag vor Journalisten" Erläuterungen abgegeben haben soll. Wie ist das zu erklären, wenn es keine Pressekonferenz gegeben hat? - N15) Wie lassen sich diese beiden Aussagen miteinander vereinbaren? zu N15: Bitte sehen sie in die Antwort zu N14. NN9) Das Verfolgen der Aussagen der Innenausschuss-Sitzung vom 15.12.2017 beantwortet nicht unsere Frage N15, wie sich die inhaltliche und von uns näher beschriebene Differenz zwischen Ihrer Antwort zu unserer Frage Nr. 13 und der von uns zitierten Aussage von Herrn Lange im Rahmen der Innenausschuss-Sitzung. Können Sie uns erläutern, wie sich diese beiden Angaben miteinander vereinbaren lassen? - Vielen Dank und viele gute Grüße,
1.2.2018 - Telefonat mit der Pressestelle der Polizei Hannover
NN1) Warum nicht?
Die Antwort der Polizei war mißverstanden worden und sollte bedeuten, dass keine Vertreter der Versammlungsbehörde bei den Protesten anwesend gewesen sind. NN2) In dieser Antwort teilen Sie uns lediglich mit, dass der wortgenaue Inhalt einer Geheimhaltungsstufe unterliegt. Nicht aber, warum die Anmelder nicht über deren Existenz in Kenntnis gesetzt worden sind. Warum also wurden die Versammlungsanmelder und -leiter nicht über die Existenz der Verfügung unterrichtet?
Die Polizei hat - das war der Grund für die Anordnung der Kontrollstellen - nur friedlich gesinnte Menschen zur Demonstration zugelassen. [!] Auch sollte dadurch verhindert werden, dass Menschen, denen ein Aufenthaltsverbot erteilt worden ist, dieses Anordnung unterlaufen. Entsprechend war es erklärtes Ziel, die zur Demonstration anreisenden/hinzukommenden Menschen zu identifizieren. [!] Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, eine Verfügung auch den Demoanmeldern zugänglich machen zu müssen. Das von uns vorgebrachte Argument, dass es im Zuge einer gegenseitigen [!] Kooperationsbereitschaft (siehe Brokdorf-Beschluss) ggf. als notwendig, zumindest aber als faire Geste interpretiert werden könnte, dass die Polizei eine solche Verfügung rechtzeitig bekannt gibt oder zumindest dem Demoanmelder mitteilt, wurde als nachdenkenswertes Argument aufgenommen. NN3) In dem von Ihnen benannten Gesetzestext heißt es: "Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen." Um welche Tatsachen handelt es sich in diesem Kontext und inwiefern meinen Sie, das Nds.SOG im Falle von an einer Versammlung teilnehmenden oder zu dieser anreisenden Personen über den Schutz der Personen durch das Versammlungsgrundrecht stellen zu können?
Die Erfahrung gibt der Polizei nach eigenen Angaben Recht, dass diese Annahmen zugetroffen haben. Ggf. erhalten wir genauere Informationen dazu nachgereicht, inwiefern im konkreten Fall Sachen sichergestellt worden sind, die aus Sicht der Polizei unzulässig gewesen sind und um was für Gegenstände sich das im Einzelnen gehandelt hat. NN4) In Ihrer Antwort vom 13.12.2017 zu unserer Frage Nr. 10 bezüglich der Art der Verletzungen von Polizeibeamten teilten Sie uns mit, dazu keine Angaben machen zu wollen. Wieso erteilen Sie dem NDR Informationen zu Verletzungsvorgängen von Polizeibeamten, uns aber dagegen nicht?
Es wurde versucht, die unterschiedliche Beauskunftung (an den NDR einerseits, an die freiheitsfoo-Redaktion andererseits) aufzuklären. Es wurde klar gestellt, dass wir gleichbehandelt werden und dass das in Zukunft auch so gehandhabt wird. NN5) Worin manifestiert bzw. konkretisiert sich die "Offensichtlichkeit" dieser Behauptung?
Die Blockade hat den Rettungsweg vom/zum HCC blockiert und hätte zudem [nach Meinung der Polizei] die wenige Stunden später dort entlanglaufende Demo der AfD-Kritiker behindert. Letzteres Argument halten wir dagegen für völlig unhaltbar und unrealistisch. NN6) Können Sie konkretisieren, ob es sich in diesem konkret benannten Fall um a) die Feststellung von verantwortlichen Personen oder b) die Ermittlung von Gefahrenquellen gehandelt hat? Im Falle von a): Wofür sollen die festgehaltenen Personen (potentiell) verantwortlich gewesen sein und inwiefern erfüllt das die Bedingung des § 13 (1) Nr. 1 der "Abwehr einer Gefahr"? Im Falle von b): Um welcherart "Gefahrenquellen" hat es sich bei den festgehaltenen Personen gehandelt?
Das ist im Einzelfall nicht in Erfahrung zu bringen. NN7) Dieses ist eine sehr allgemeine und pauschale Begründung, die sich für vielfache Polizeiabsperrungen des alltäglichen Lebens anwenden bzw. missbrauchen ließe. Warum wendet die Polizei Hannover eine derartige, fast vollständige Einkesselung einer sich auflösenden Versammlung bzw. der von einer Versammlung sich entfernenden Versammlungsteilnehmer nicht bei grundsätzlich jeder Versammlung an?
Das lag im Ermessensspielraum der zuständigen Beamten. Wir haben auf die insgesamt sehr ungünstige/eskalierende Wirkung dieser für die Menschen vor Ort überhaupt nicht nachvollziehbaren und willkürlich wirkenden Geste seitens der Polizei hingewiesen und ließen das Argument nicht gelten, dass es an diesem Vorgang doch im Innenausschuss keine Kritik gegeben habe und dieser insofern nicht relevant sei. NN8) Die Frage der Erläuterung bezieht sich auf Ihre Antwort zu unserer Frage Nr. 22, wonach es keine Pressekonferenz mit der Polizei im Vorfeld der Demonstrationen gegeben haben soll, aus der die HAZ Detailinformationen zum Polizeieinsatz erhalten habe. In dem von uns zitierten Beitrag wird erläutert, dass Herr Lange "am Freitag vor Journalisten" Erläuterungen abgegeben haben soll. Wie ist das zu erklären, wenn es keine Pressekonferenz gegeben hat?
Es handelte sich nicht um eine Pressekonferenz der Polizei sondern um eine Landespressekonferenz, auf der Herr Lange Rede und Antwort gestanden hat. NN9) Das Verfolgen der Aussagen der Innenausschuss-Sitzung vom 15.12.2017 beantwortet nicht unsere Frage N15, wie sich die inhaltliche und von uns näher beschriebene Differenz zwischen Ihrer Antwort zu unserer Frage Nr. 13 und der von uns zitierten Aussage von Herrn Lange im Rahmen der Innenausschuss-Sitzung. Können Sie uns erläutern, wie sich diese beiden Angaben miteinander vereinbaren lassen?
Die konkrete Entscheidung zur Räumung der Blockade erfolgte durch den für diesen lokalen Einsatz zuständigen Einsatzleiter. Die Gesamteinsatzleitung (leitend Polizeivizepräsident Müller) war aber jederzeit über alle Vorgänge informiert und trägt diese Entscheidung in Gänze mit. Der Polizeieinsatzführer vor Ort war über die Lage in allen Dingen informiert, wusste also im Detail, ob und welche Rettungswege neben der Schackstraße zur Verfügung gestanden haben oder nicht. [!]
|