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Deutsche-Post-Postfaecher

Worum geht's hier?


Im Rahmen einer kurzen Mailinglisten-Diskussion rund um das Thema "Postfächer bei der Deutschen Post AG" kam der Gedanke auf, hierzu ein paar neugierige Fragen zu stellen.

Zum Beispiel: Wie steht es eigentlich um die Anonymität der Betreiber solcher Postfächer?

Wir haben der Deutschen Post also ein paar Fragen gestellt und dokumentieren das hiermit öffentlich für alle, wie bei uns üblich.


Ein paar Links



6.12.2015 - Anfrage an die Pressestelle der Deutschen Post AG


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Postfach-Service
https://www.deutschepost.de/de/p/postfach.html
haben wir folgende Fragen und möchten Sie bitten, uns diese soweit wie möglich für eine vorgesehene Veröffentlichung zu beantworten.

1.) Wie viele Postfächer gibt es derzeit in Deutschland und wie hat sich diese Zahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?

2.) Wie viele der derzeit genutzten Postfächer sind Privatpersonen zugehörig, wie viele gehören zu Unternehmen, Behörden oder sonstigen Gruppen/Institutionen?

3.) Mit welchen Mitteln überprüft die Deutsche Post die Einhaltung der Pflicht des Postfach-Benutzers, dieses entsprechend Punkt 4.3 der Postfach-AGB's spätestens alle 7 Tage zu entleeren?

4.) Gibt es ein Jedermann-Recht, sich nach der Identität des Benutzers bzw. der Benutzerin eines Postfachs zu erkundigen?

5.) In wie vielen Fällen hat die Deutsche Post AG im vergangenen Jahr personenbezogene Daten der Benutzer der Postfächer an Polizei, Staatsanwaltschaften oder sonstige Strafverfolgungsbehörden weitergegeben und wie hat sich diese Zahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?

6.) In wie vielen Fällen hat die Deutsche Post AG im vergangenen Jahr personenbezogene Daten der Benutzer der Postfächer an deutsche Geheimdienste (Inlandsgeheimdienste wie z.B. "Bundesamt oder Landesämter für Verfassungsschutz", BND, MAD) weitergegeben und wie hat sich diese Zahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?

7.) Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für die Weitergaben an Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdienste?

8.) Gab es oder gibt es eine einmalige oder regelmäßige Weitergabe des vollständigen Satzes von Daten der Postfach-Kunden an Dritte? Falls ja: Um welche Dritte handelt es sich, was ist die Grundlage für diese (etwaige) Datenweitergabe?

9.) Können Sie zusichern, dass der in den Postfach AGB unter Punkt 3.8 ausgeführte Passus ("Die Deutsche Post ist berechtigt, die Stückzahl der für das Postfach eingehenden Sendungen für eigene Zwecke zu erheben und festzuhalten. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.") bislang eingehalten worden ist?

10.) Ist es theoretisch und praktisch denkbar und möglich, dass die Deutsche Post erfassen kann, welche Briefe bzw. welcher Absender an ein bestimmtes Postfach eingehen und falls ja: wird oder wurde diese Möglichkeit bereits genutzt bzw. angewendet?

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,

Redaktion freiheitsfoo.de


9.12.2015 - Antworten von der Post


1.) Wie viele Postfächer gibt es derzeit in Deutschland und wie hat sich diese Zahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Die Deutsche Post verfügt über 835.000 Postfächer.

2.) Wie viele der derzeit genutzten Postfächer sind Privatpersonen zugehörig, wie viele gehören zu Unternehmen, Behörden oder sonstigen Gruppen/Institutionen?

Unsere Kunden sind zu einem Großteil Geschäftskunden.

3.) Mit welchen Mitteln überprüft die Deutsche Post die Einhaltung der Pflicht des Postfach-Benutzers, dieses entsprechend Punkt 4.3 der Postfach-AGB's spätestens alle 7 Tage zu entleeren?

Dieser Punkt in unseren AGB soll eine regelmäßige Leerung durch den Postfachinhaber sicherstellen, da ein Überlaufen der Postfächer unsere Betriebsabläufe beeinträchtigt. Wenn Postfächer überquellen, fällt dies der Postfachsortierkraft auf. Es geht eine Info an den Kundenservice. Dieser nimmt dann mit dem Kunden schriftlich Kontakt auf und bittet ihn unter Verweis auf die AGB um die Leerung seines Postfachs. Bei Nichtleerung wird das Postfach nach einer festgelegten Frist durch die Deutsche Post gekündigt.

4.) Gibt es ein Jedermann-Recht, sich nach der Identität des Benutzers bzw. der Benutzerin eines Postfachs zu erkundigen?

Nein, es gibt kein „Jedermann-Recht“. Allerdings bestehen vereinzelt gesetzliche Regelungen, in denen konkrete Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch im Einzelfall definiert sind.

5.) In wie vielen Fällen hat die Deutsche Post AG im vergangenen Jahr personenbezogene Daten der Benutzer der Postfächer an Polizei, Staatsanwaltschaften oder sonstige Strafverfolgungsbehörden weitergegeben und wie hat sich diese Zahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu keine Angaben machen können.

6.) In wie vielen Fällen hat die Deutsche Post AG im vergangenen Jahr personenbezogene Daten der Benutzer der Postfächer an deutsche Geheimdienste (Inlandsgeheimdienste wie z.B. "Bundesamt oder Landesämter für Verfassungsschutz", BND, MAD) weitergegeben und wie hat sich diese Zahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu keine Angaben machen können.

7.) Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für die Weitergaben an Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdienste?

§40 Postgesetz. Weitere Rechtsgrundlagen sind die allgemeinen Ermittlungsbefugnisse der staatlichen Einrichtungen wie z.B. § 161a StPO.

8.) Gab es oder gibt es eine einmalige oder regelmäßige Weitergabe des vollständigen Satzes von Daten der Postfach-Kunden an Dritte? Falls ja: Um welche Dritte handelt es sich, was ist die Grundlage für diese (etwaige) Datenweitergabe?

Dazu ist uns nichts bekannt.

9.) Können Sie zusichern, dass der in den Postfach AGB unter Punkt 3.8 ausgeführte Passus ("Die Deutsche Post ist berechtigt, die Stückzahl der für das Postfach eingehenden Sendungen für eigene Zwecke zu erheben und festzuhalten. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.") bislang eingehalten worden ist?

Von Missbräuchen diesbezüglich ist uns nichts bekannt.

10.) Ist es theoretisch und praktisch denkbar und möglich, dass die Deutsche Post erfassen kann, welche Briefe bzw. welcher Absender an ein bestimmtes Postfach eingehen und falls ja: wird oder wurde diese Möglichkeit bereits genutzt bzw. angewendet?

Sowohl aufgrund gesetzlicher Vorgaben und schon allein wegen des Massengeschäfts sind solche Prozesse bei der Deutschen Post nicht vorgesehen. Von Missbräuchen diesbezüglich ist uns nichts bekannt.


Subjektive Zusammenfassung


  • Fragen Nrn. 1 und 2 wurden nur teilweise bzw. ungenau beantwortet.
  • Die Post dementiert nicht, dass Postfach-Benutzerdaten an Polizei, Staatsanwalten weitergegeben werden, will aber nichts über den Umfang dieser Datenabflüsse mitteilen.
  • Angeblich kann selbst im Einzelfall nicht erfasst werden, welche Briefe bzw. von wem Briefe in einem bestimmten Postfach eingehen.


Zwei weitere wichtige Hinweise


  • Die Post teilt bei der Bestätigung einer Postfachbeauftragung mit: "Damit möglichst alle Sendungen Ihr Postfach auf schnellstem Wege erreichen, teilen wir Absendern, die Ihre Hausanschrift kennen, auf Anfrage und innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen Ihre Postfach-Anschrift mit. Sie können dieser Auskunftserteilung schriftlich unter der folgenden Anschrift widersprechen: Deutsche Post AG, Kundenservice, 53247 Bonn."
  • Die Post wird auch alle anderen Sendungen in das Postfach zustellen, die an den Besitzer des Postfaches auch ohne Postfachangabe in der Adressierung an die Postfachanschrift gerichtet sind!


17.1.2016 - Nachfragen an die Deutsche Post


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zu Ihrer Beantwortung unserer Fragen von Anfang Dezember 2015 zum Thema Postfächer-Service der Deutschen Post AG haben wir noch folgende Nachfragen:

1.) Gibt es einen Generalschlüssel (oder ein Set von Nachschlüsseln) zu den von Ihnen vermieteten Postfächern?

2.) Wenn es stimmt, dass auch die ohne explizite Nennung der Postfachanschrift an den Inhaber eines Postfaches gerichtete Post zur Ablage im Postfach umdirgiert wird - wie wird diese logistische Aufgabe bewältigt? Es muss ja jede einzelne Briefsendung dahingehend überprüft werden, ob es zum Adressaten ein eigenes, von ihm angemietetes Postfach gibt - oder eben nicht. Wird dieser Abgleich manuell (also z.B. durch den austragenden Briefträger) erledigt oder ist das ein automatisierter Vorgang?

Wäre es zudem möglich, die ersten beiden der von uns am 6.12.2015 gestellten Fragen noch etwas genauer entsprechend der damaligen Fragestellung zu beantworten? Genauer:

a.) Wie hat sich die Zahl der Postfächer in den letzten 10 Jahren entwickelt?

b.) Wie viele der derzeit vermieteten Postfächer werden von Privatkunden genutzt, wie viele von Geschäftskunden?

Viele gute Grüße,

Redaktion freiheitsfoo.de


20.1.2016 - Antworten der Deutschen Post AG


(...) vielen Dank für Ihre Nachfragen zum Thema Postfächer.

Unsere Antworten habe ich wieder direkt unter Ihre Fragen geschrieben.

1.) Gibt es einen Generalschlüssel (oder ein Set von Nachschlüsseln) zu den von Ihnen vermieteten Postfächern?

Nein, es gibt keinen Generalschlüssel. Jedes Postfach verfügt über ein eigenes Schloss mit den dazugehörenden Schlüsseln. Wir bieten standardmäßig Postfächer mit einem Schloss mit 2 Schlüsseln an. Es können aber auch Postfächer mit Schlössern mit 3,4 oder 5 Schlüsseln bestellt werden. Die Mehrkosten belaufen sich auf 7 EUR pro zusätzlichem Schlüssel. Bei Verlust eines Schlüssels oder wenn ein Kunde doch mehr Schlüssel als ursprünglich beauftragt benötigt, können diese nicht nachbestellt werden. Es wird dann immer das komplette Schloss inkl. Schlüssel ausgetauscht.

2.) Wenn es stimmt, dass auch die ohne explizite Nennung der Postfachanschrift an den Inhaber eines Postfaches gerichtete Post zur Ablage im Postfach umdirgiert wird - wie wird diese logistische Aufgabe bewältigt? Es muss ja jede einzelne Briefsendung dahingehend überprüft werden, ob es zum Adressaten ein eigenes, von ihm angemietetes Postfach gibt - oder eben nicht. Wird dieser Abgleich manuell (also z.B. durch den austragenden Briefträger) erledigt oder ist das ein automatisierter Vorgang?

Die Sendungen werden auf Basis der bei der Anmeldung erhobenen Angaben automatisch umdirigiert, was in unserem Massengeschäft auch gar nicht anders machbar wäre.

1.) Gibt es einen Generalschlüssel (oder ein Set von Nachschlüsseln) zu den von Ihnen vermieteten Postfächern?

Nein, es gibt keinen Generalschlüssel. Jedes Postfach verfügt über ein eigenes Schloss mit den dazugehörenden Schlüsseln. Wir bieten standardmäßig Postfächer mit einem Schloss mit 2 Schlüsseln an. Es können aber auch Postfächer mit Schlössern mit 3,4 oder 5 Schlüsseln bestellt werden. Die Mehrkosten belaufen sich auf 7 EUR pro zusätzlichem Schlüssel. Bei Verlust eines Schlüssels oder wenn ein Kunde doch mehr Schlüssel als ursprünglich beauftragt benötigt, können diese nicht nachbestellt werden. Es wird dann immer das komplette Schloss inkl. Schlüssel ausgetauscht.

2.) Wenn es stimmt, dass auch die ohne explizite Nennung der Postfachanschrift an den Inhaber eines Postfaches gerichtete Post zur Ablage im Postfach umdirgiert wird - wie wird diese logistische Aufgabe bewältigt? Es muss ja jede einzelne Briefsendung dahingehend überprüft werden, ob es zum Adressaten ein eigenes, von ihm angemietetes Postfach gibt - oder eben nicht. Wird dieser Abgleich manuell (also z.B. durch den austragenden Briefträger) erledigt oder ist das ein automatisierter Vorgang?

Die Sendungen werden auf Basis der bei der Anmeldung erhobenen Angaben automatisch umdirigiert, was in unserem Massengeschäft auch gar nicht anders machbar wäre.

Wäre es zudem möglich, die ersten beiden der von uns am 6.12.2015 gestellten Fragen noch etwas genauer entsprechend der damaligen Fragestellung zu beantworten? Genauer:

a.) Wie hat sich die Zahl der Postfächer in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Dazu machen wir keine Angaben.

b.) Wie viele der derzeit vermieteten Postfächer werden von Privatkunden genutzt, wie viele von Geschäftskunden?

Die Mehrheit unserer Kunden sind Geschäftskunden, teilweise werden Postfächer gleichzeitig privat und geschäftlich genutzt.

Mit den besten Grüßen


Subjektive Anmerkungen dazu


  • Die Frage nach dem Generalschlüssel war nicht unbedingt sinnig: Wie man am Foto rechts oben erkennen kann, sind die Briefpostfächer nach hinten völlig offen und unverschlossen. Das bedeutet: Die Postangestellten haben jederzeit vollständige und unprotokollierte Zugriffsmöglichkeit auf alles, was im Postfach liegt.
  • Die Antwort zur Frage 2 lässt schlußfolgern: Innerhalb der Brieftransportlogistik gibt es eine Stelle, einen Zeitpunkt, zu dem die Briefanschriften vollständig automatisiert gescannt und mit einer Datenbank von Postfachinhabern abgeglichen wird. Eine interessanter Abgreif- oder Angriffspunkt innerhalb der Deutschen-Post-IT für Überwacher, welcher Sorte auch immer ...
  • Bemerkenswert, dass die Deutsche Post AG die Frage nach der Entwicklung der Postfächeranzahl nicht beantworten möchte. Unverständlich, warum dazu nichts gesagt wird.


Juni 2016 - Schlechte Erfahrungen bei der Nutzung von Postfächern - Dokumentation eines Selbstversuches


Zu Beginn des Jahres 2016 haben wir einen Selbstversuch zur Anmeldung und Nutzung eines Postfaches unternommen.

Die Erfahrungen sind frappierend: 4 von 5 Sendungen, die wir selber abgeschickt und an die Postfach Adresse versendet haben, sind nie angekommen! Ein weiterer Brief an den Inhaber des Postfachs wurde anders als von der Deutschen Post dargestellt, nicht an das Postfach umgeleitet, sondern direkt an die Hausanschrift des Inhabers versendet, das allerdings erst nach drei Werktagen plus einem Samstag/Sonntag dazwischen.

Im Folgenden die stichpunktartige Dokumentation des gesamten Vorgangs:


Ausgangslage


Nach unseren ersten Anfragen zum Thema Postfach haben wir uns zu einem Selbstversuch entschlossen und wollten ein Postfach für freiheitsfoo anlegen.

freiheitsfoo ist keine rechtlich anerkannte Gruppenform oder Körperschaft, deswegen ist nur die Anmeldung einer Privatperson für die Miete eines Postfaches möglich.

Weil das aber bedeutet, dass jegliche Post an diese Person (angeblich) an das Postfach umgeleitet wird und dieses aufgrund der relativ großen Entfernung zum nächsten freien Postfach unpraktikabel ist, haben wir uns für die folgende Variante entschieden:

Wir melden das Postfach unter dem Namen einer fiktiven Person an, die im gleichen Haushalt lebt wie eine wirkliche Person vom freiheitsfoo.

Ob die nachfolgend wirklich schlechten Erfahrungen mit dem Postfach-Service der Deutschen Post AG mit diesem Fake-Versuch zusammenhängen oder nicht, bleibt unklar.

Klar ist, dass die Deutsche Post keinen Versuch der Kontaktaufnahme mit dem virtuellen Besitzer des Postfaches durchgeführt hat.

Klar ist auch, dass vier an das Postfach versendete Briefe nie ausgeliefert worden sind und verschwunden sind.

Ob und in welchem Zusammenhang ein Postfach der Deutschen Post für jemanden damit noch vertrauenswürdig und sinnvoll erscheint, muss jede(r) für sich selber entscheiden.

Von unserer Seite aus haben wir beschlossen, das Experiment abzubrechen und der Post und ihren Postfächern nicht zu vertrauen.


Anfang 2016 - Online-Beantragung eines Postfachs


8.1.2016 - Schriftliche Bestätigung und Begrüßung als Postfach-Kunde


9.1.2016 - Überweisung der einmaligen Gebühr von 15 Euro


13.1.2016 - Schriftliche Übersendung der Postfachschlüssel "zur sofortigen Nutzung"


21.1.2016 - Erste Testsendung mit drei Briefen, ab Hannover versendet: 2/3 Briefen kommen nie an


Alle ersten drei Testbriefe waren leere Briefumschläge, also ohne Inhalt.

  • 1. Brief: Als Test-Brief nicht an die Postfachanschrift, sondern direkt an den virtuellen Besitzer des Postfaches versendet. Status: Ankunft nach erst fünf Tagen, am 26.2.2016 im Briefkasten im Hause.
  • 2. Brief: Adressiert an freiheitsfoo + Postfach-Anschrift. Status: Verlustig - der Brief kam nie an.
  • 3. Brief: Adressiert an die Analoge Gesellschaft + Postfach-Anschrift. Status: Verlustig - der Brief kam nie an.


25.1.2016 - Zweite Testsendung mit zwei Briefen, ab Hannover versendet: 1/2 Briefen kommt nie an


  • 4. Brief: Adressiert an freiheitsfoo + Postfach-Anschrift. Inhalt: Unbenutzte Payback-Karte. Status: Verlustig - der Brief kam nie an.
  • 5. Brief: Adressiert an reale Person im gleichen Haushalt von der virtuellen Person. Inhalt: Ein Aufkleber. Status: Ankunft nach zwei Tagen, am 27.1.2016 im Briefkasten im Hause.


7.3.2016 - Dritte Testsendung mit einem Brief, ab Berlin versendet: Der Brief kommt an


  • 6. Brief: Adressiert an die Postfach-Anschrift ohne Gruppe oder Name vorweg. Inhalt: Ein mittels Durchleuchten leicht lesbarer Notizzettel: "Liebe Leute, bitte schickt mir doch endlich meine Post zu bzw. gebt sie mir zurück. Ist doch lächerlich sowas ...". Status: Ankunft nach wenigen Tagen im Postfach. Der einzige Brief, der bislang im Postfach angekommen ist.


26.5.2016 - Vierte Testsendung mit einem Brief, ab Hannover versendet: Der Brief kommt nie an


  • 7. Brief: Adressiert an freiheitsfoo + Postfach-Anschrift. Inhalt: Unbenutzte Payback-Karte, in Alu-Folie eingewickelt. Status: Verlustig - der Brief kam nie an.


13.6.2016 - Wir kündigen unser Postfach ...


... schriftlich und per Einschreiben zum Ende Juli 2016 ... und legen unsere beiden Postfach-Schlüssel gleich mit dazu.


20.6.2016 - Die Post bestätigt unsere Kündigung und verlangt die Schlüssel, die sie schon bekommen hat


In dem Brief heisst es:

Wir bitten Sie, Ihre Postfach-Schlüssel an Ihrem letzten Abholtag am Ausgabeschalter der Postfach-Anlage abzugeben.


27.6.2016 - Wir weisen die Post auf die bereits ausgehändigten Schlüssel hin ...


... und bitten darum, zukünftig doch bitte keine unsinnigen oder unpassende Textbaustein-Briefe mehr zu verschicken.


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Zuletzt geändert am 07.08.2016 21:42 Uhr