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Dino-Park

9.5.2023 - Auskunftsersuchen


Sehr geehrte Damen und Herren,

da mir bei der Einsicht der Seiten des Internetauftritts von www.dinopark.de nicht ganz klar ist, an wen ich mich mit meinem Auskunftsersuchen wenden muss, hier nun diese Mail an Sie beide.

Ich stelle hiermit Auskunftsersuchen mit Bezug auf Art. 15 EU-DSGVO.

Am xxx (x.x.2023) habe ich bei Ihnen eine Saisonkarte für den Dinopark erworben.

Bitte teilen Sie mir mit, welche auf meine Person bezogene oder beziehbare Daten bei Ihnen (beim Dinopark) vorliegen. Ich bitte um einzelne Auflistung der jeweiligen Daten und nicht nur um Angabe der Datentypen oder -struktur.

Ich bitte weiterhin um Auskunft darüber, aus welchen Gründen das vollständige Geburtsdatum und ein Foto erhoben werden. Werden diese Daten gespeichert und falls ja:

- Ist die IT-Struktur, in der diese Daten gespeichert sind in irgendeinerweise oder an irgendeiner Stelle mit dem Internet verbunden?

- Wie lange werden diese Daten gespeichert, aus welchem Grund und mit Bezug auf welche konkrete Rechtsgrundlage?

- Werden oder wurden diese Daten an Dritte weitergegeben und falls ja, wann wurden/werden welche einzelnen Daten an wen weitergereicht und was ist die Rechtsgrundlage jeweils dafür?

- Wird erhoben und gespeichert, wann ich mittels Saisonkarte den Dinopark betreten habe und falls ja, warum und für wie lange wird gespeichert?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


22.5.2023 - Antwort vom Dinopark


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 9.5.23. Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Dinosaurier-Park Münchehagen

i.A. xxx

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PDF-Anhang

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Münchehagen, den 22.05.2023

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.05.2023.

Aktuell sind bei uns die nachstehenden Kategorien personenbezogener Daten über Sie gespeichert:

  • Anrede, Vorname, Nachname
  • Straße, Hausnummer
  • PLZ, Wohnort
  • Geburtsdatum
  • Lichtbild
  • Zutrittsdaten

Eine Kopie der Daten senden wir Ihnen gerne in ausgedruckter Form zu. Diese Daten sind nicht über das Internet verfügbar.

Die Verarbeitung dieser Daten durch uns ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erforderlich zur Durchführung des mit Ihnen am 06.05.2023 abgeschlossenen Vertrags über eine Familiensaisonkarte Saison 2023. Zur Durchführung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags werden diese Daten nicht an weitere Empfänger übermittelt.

Wir werden die vorgenannten Kategorien von Daten noch gemäß der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist (§ 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG) speichern.

Die Verarbeitung der auf Sie bezogenen Daten durch uns steht nicht im Zusammenhang mit einer automatisierten Entscheidungsfindung oder einem Profiling.

Sie haben das Recht, Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten durch uns zu verlangen sowie das Recht, einen Widerspruch gegen die Verarbeitung durch uns einzulegen.Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten durch uns rechtswidrig ist oder wir ggf. aus anderen Gründen gegen Datenschutzrecht verstoßen, können Sie sich bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren:

Barbara Thiel
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. xxx

-operativer Betriebsleiter-


23.5.2023 - Nachfragen I


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank soweit!

Allerdings erteilen Sie mir - anders als von mir ausdrücklich gefordert - keine Auskunft über die konkret auf meine Person bezogenen/beziehbaren Daten. Daher möchte ich Sie bitten, mir diese, wie von Ihnen im Schreiben auch angeboten, zuzusenden.

Folgende zwei meiner Fragen sehe ich zudem unbeantwortet und bitte um Stellungnahme dazu:

1. Aus welchen Gründen werden das vollständige Geburtsdatum und ein Foto erhoben? Ergänzend: Warum meinen Sie, diese Daten 10 Jahre vorhalten zu müssen?

2. Ist die IT-Struktur, in der meine personenbezogenen Daten gespeichert sind in irgendeinerweise oder an irgendeiner Stelle mit dem Internet verbunden?

Vielen Dank für die Mühe und viele gute Grüße,


23.5.2023 - Antwort vom Dinopark


Sehr geehrter Herr xxx,

wie ich bereits ausgeführt habe sind von Ihnen bei uns nur ihre Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort, Geburtsdatum und das Lichtbild gespeichert.

Zu 1. Die Saisonkarte ist personengebunden. Um eine vereinfachte Identifikation an der Eintrittsanlage zu gewährleisten ist Ihr Lichtbild auf der Karte abgedruckt. Da es Altersabhängige Preisstaffeln gibt, ist die Erfassung des Geburtsdatums zwingend. Die Verarbeitung dieser Daten durch uns ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erforderlich zur Durchführung des mit Ihnen am 06.05.2023 abgeschlossenen Vertrags über eine Familiensaisonkarte Saison 2023. Zur Durchführung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags werden diese Daten nicht an weitere Empfänger übermittelt. Vergl. § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.

Zu 2. Diese Daten sind nicht über das Internet verfügbar.

Ich hoffe damit Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Sollten Sie die Zusendung des Ausdruckes wünschen so nennen Sie mir bitte die Versandadresse.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards


23.5.2023 - Nachfragen II


Hallo Herr xxx,

ich bitte nochmals, nun zum dritten mal um die Übermittlung der konkreten Daten und nicht der Datenkategorien. Meine Anschrift haben Sie ja gespeichert und finden Sie zudem ganz unten am Ende meines Auskunftsersuchens.

ad 1.) Die Speicherung des Geburtsdatums und des Lichtbildes mögen für Erwerb und Ausstellung der Saisonkarte notwendig sein, aber warum werden diese Daten darüber hinaus in Ihren Systemen gespeichert?

ad 2.) Meine Frage war nicht, ob die Daten über das Internet verfügbar sind, sondern ob "die IT-Struktur, in der meine personenbezogenen Daten gespeichert sind in irgendeinerweise oder an irgendeiner Stelle mit dem Internet verbunden" sind. Können Sie mir diese Frage beantworten?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


18.6.2023 - Nachhaken


Hallo Herr xxx,

ich bitte um die Beauskunftung (s.u.) bis zum Ende der kommenden Woche.

Bitte geben Sie mir Bescheid, falls das nicht klappt.

Viele gute Grüße,


19.6.2023 - Antwort vom Dinopark


Sehr geehrter Herr xxx,

das im Anhang befindliche Schreiben ist per Post Ihnen bereits zugestellt worden.

Ich hoffe Ihnen damit abschließend geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

+++

PDF-Anhang

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Münchehagen, den 23.05.2023

Auskunftsersuchen Dinopark

Sehr geehrter Herr xxx,

folgende personenbezogenen Daten sind bei uns gespeichert:

Herr, xxx [Vor- und Nachname], xxx [Straße], xxx [PLZ], xxx [Ort], xxx [Geburtsdatum]

Sowie Ihr Lichtbild.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. xxx


19.6.2023 - Nachfragen III


Sehr geehrter Herr xxx,

Danke. Dieser Brief ist hier allerdings nicht angekommen.

Davon unabhängig:

i.) Können Sie mir noch meine beiden am 23.5.2023 gestellten Fragen beantworten? Sie gehen darauf ja mit keinem Wort ein.

ii.) Sie gaben am 22.5.2023 an, auch "Zutrittsdaten" zu speichern. In dem Dokument von heute ist davon aber keine Beauskunftung enthalten. Was ist unter "Zutrittsdaten" im Detail zu verstehen und warum haben Sie dazu keine Daten über mich gespeichert?

Ich bitte um Beantwortung innerhalb einer Woche.

Viele gute Grüße,


19.6.2023 - Antwort vom Dinopark


Sehr geehrter Herr xxx,

1. Ich habe Ihnen bereits mitgeteilt, das Ihre Daten nicht über das Internet erreichbar sind. Ich bitte um Verständnis das wir aus Gründen der Datensicherheit keinerlei Angaben zu unserer IT Struktur machen.

2. Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe wird das Datum der Nutzung der Saisonkarte gespeichert, damit diese Karte nur einmalig an einem Tag benutzt werden kann.

Ich denke Ihnen somit umfassend Auskunft erteilt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards


20.6.2023 - Nachfragen IV


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die schnelle Reaktion!

Ich bat - und auch ich habe das bereits einmal erläutert - ja nicht um die Beantwortung der Frage, ob "meine Daten über das Internet erreichbar" sind, sondern ob "die IT-Struktur, in der meine personenbezogenen Daten gespeichert sind in irgendeinerweise oder an irgendeiner Stelle mit dem Internet verbunden" sind.

Dieser Frage weichen Sie erneut aus aber es ist selbstverständlich Ihr gutes Recht, mir die Frage nicht zu beantworten.

Unter "Zutrittsdaten" verstehen Sie also "das Datum der Nutzung der Saisonkarte, damit diese Karte nur einmalig an einem Tag benutzt werden kann." Das ist für mich neu - wann hatten Sie mir das denn bereits mitgeteilt?

Warum darf ein Saisonkartenbesitzer nur einmalig pro Tag den Dinopark betreten?

Und warum fehlt in Ihrer Beauskunftung vom 19.6.2023 diese Information zu meiner Person - oder habe ich Ihren Informationen zufolge bislang noch nie den Dino-Park betreten?

Eine weitere Frage von mir vom 23.5.2023 lassen Sie leider erneut unbeantwortet: "Die Speicherung des Geburtsdatums und des Lichtbildes mögen für Erwerb und Ausstellung der Saisonkarte notwendig sein, aber warum werden diese Daten darüber hinaus in Ihren Systemen gespeichert?"

Ich bitte um Beantwortung und Nennung eines validen Speicherungsgrundes, andernfalls um Löschung sämtlicher gespeicherter Lichtbilder und Geburtsdaten Ihrer Kunden.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


20.6.2023 - Antwort vom Dinopark


Sehr geehrter Herr xxx,

ich bin Ihrem Auskunftersuchen gem Art 15 DSGVO vollumfänglich fristgerecht nachgekommen.

Ihre weiteren Fragen haben mit der DGSVO direkt nichts zu tun.

Über die Funktion, die Geltungsdauer sowie den Gebrauch der Saisonkarte sind Sie am xxx durch unser Kassenpersonal mündlich bei der Erstellung der Saisonkarte aufgeklärt worden. Hier ist Ihnen auch erläutert worden, das die Saisonkarte personenbezogen und nicht übertragbar ist. Jegliche Saisonkarten berechtigen nur zu einem einmaligen täglichen Zutritt.

Sehr gerne komme ich Ihrer Bitte nach, Ihre persönlichen Daten, inklusive Lichtbild und Geburtsdatum zu löschen. Ich weise hiermit darauf hin, das im Falle eines Verlustes wir die Saisonkarte weder ersetzen noch sperren können Sollte der QR Code der auf der Saisonkarte abgedruckt ist nicht maschinenlesbar sein, würde Ihnen der Eintritt in den Dinopark ebenso verwehrt werden, weil wir die Gültigkeit der Saisonkarte aufgrund der gelöschten Personendaten in unserem System nicht überprüfen können. Ich rate daher die Löschung der Daten erst am 5.11.2023 durchzuführen, da an diesem Tage die Saisonkarte aufgrund Zeitablauf sowieso ihre Gültigkeit verliert.

Ich bitte um Mitteilung, bis zum 01.07.2023 ob wir Ihre bei uns gespeicherten Daten löschen sollen.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards


21.6.2023 - Nachfragen V


Sehr geehrter Herr xxx,

wenn es bspw. um meine Frage geht, aus welchem Grund Sie Lichtbilder und Geburtsdaten speichern (und diese Frage beantworten Sie nicht), dann geht es sehr wohl um Fragen mit Bezug auf die DSGVO.

Weiterhin bat ich auch nicht um die komplette Löschung meiner Daten, sondern um die Löschung von Lichtbildern und Geburtsdaten aller Kunden und Kundinnen des Dinoparks, solange es für deren Speicherung keine Rechtsgrundlage gibt. Ihre Aufforderung an mich bis zum 1.7.2023 Mitteilung zu geben bewerte ich damit als obsolet und bitte abschließend um die Nennung der Gründe für die o.g. von mir angezweifelte Speicherung von Lichtbildern und Geburtsdaten und deren um Löschung genau dieser Daten in Ihrem Datenbestand.

Nebenbei, wenn auch inhaltlich unwichtig: Darüber, dass man nur einmal pro Tag den Dino-Park betreten kann, wurde ich nicht aufgeklärt. Was ist der Sinn/Hintergrund dieser Beschränkung?

Können Sie mir dann noch einmal kurz erläutern, warum ich bei Ihrer Auskunftserteilung nichts über die zu mir gespeicherten "Zutrittsdaten" beauskunftet bekommen habe?

Viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 21.06.2023 07:19 Uhr