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Dokumentation-polizeilichen-HandelnsOn this page... (hide) 1. 13.4.2018 - Presseanfrage an die Polizeidirektion Hannover
das Bundesverwaltungsgericht hat per Urteil vom 28.3.2012 (Az. 6 C 12.11) festgestellt, dass ein Polizeieinsatz als "zeitgeschichtliches Ereignis" im Sinne des § 23 KUG ist. Auch die Urteile anderer Gerichte manifestieren, dass es nicht grundsätzlich verboten oder gar als Straftat zu bewerten ist, wenn Betroffene oder Zeugen von Polizeieinsätzen das Handeln von Polizisten und Polizistinnen dokumentieren, sofern sie im Einzelfall davon ausgehen, dass diese Dokumentation später möglicherweise als bedeutsames Beweismittel Verwendung finden kann. Das alles selbstverständlich unter der Bedingung, dass die Persönlichkeitsrechte der Beamten und Beamtinnen nicht bspw. nicht derart verletzt werden, dass die Aufzeichnungen unreglementiert veröffentlicht werden. Zugleich gibt es aktuell in einer oder mehreren Polizeigewerkschaften die offen bekundete Absicht, mittels des Bezugs auf den § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) möglichst jede Dokumentation polizeilichen Handelns zu unterbinden oder zu verhindern, indem man den Dokumentierenden unterstellt, ebendiesen Straftratbestand zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund haben wir Fragen und möchten über das Thema schon bald berichten. Deswegen wären wir Ihnen für eine kurzfristige Beantwortung sehr dankbar. 1.) Gab oder gibt es bei der Polizeidirektion Hannover Fälle, wo mit Bezug auf das Vorgenannte Strafanzeigen oder gar Verurteilungen erfolgt sind? Falls ja: Können Sie uns Näheres dazu mitteilen? (Wie viele Fälle in diesem und im letzten Jahr? Aus wie vielen Fällen resultierte - bis dato - eine Verurteilung und wie ist das Strafmaß im Detail ausgefallen?) 2.) Welche Haltung bezieht die Polizeidirektion Hannover zur streitauffässlichen Frage, wonach zu beurteilen ist, ob das Dokumentieren polizeilichen Handelns zulässig ist oder als Straftat im Sinne des § 201 StGB bewertet gehört? 3.) Gibt es zu dieser Frage Anweisungen, Runderlasse oder sonstige Informationen, die den tätigen Polizisten und Polizistinnen den Umgang mit dieser Frage erleichtern sollen und falls ja, wie ist der Inhalt derartiger Informationen? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
2. 16.4.2018 - Zwischen-Rückmeldung von der PD Hannover, Dezernat Recht
Ihre Anfrage vom 13.04.2018 habe ich erhalten. Mit freundlichen Grüßen xxx
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