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E-Roller-Datenweitergabe-an-Behoerden

16.9.2019 - heise.de-Bericht - Datenschützer: Nutzer von E-Scootern hinterlassen lückenlose Bewegungsprofile


Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Nutzer-von-E-Scootern-hinterlassen-lueckenlose-Bewegungsprofile-4525462.html

Von Stefan Krempl

Wer mit einem der umstrittenen E-Scooter von verschiedenen Sharing-Anbietern durch die Stadt gondelt, verliert die Freiheit, sich anonym im öffentlichen Raum fortbewegen zu können. Dies beklagt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Die neue Form urbaner Mobilität wird ihm zufolge von vielen Anbietern "nur unter einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern zur Verfügung gestellt". Das Vermietungsgeschäft umfasse leider "auch das Geschäft mit den Daten der Kunden". Neben Kontakt- und Kontodaten sammelten die Verleiher auch im großen Stil Bewegungs- und Standortinformationen, obwohl diese für die Diensterfüllung nicht erkennbar seien.

"Jeder Meter aufgezeichnet"

"Jeder zurückgelegte Meter wird aufgezeichnet und kann zu Bewegungsprofilen zusammengefügt werden" kritisiert Caspar. Dabei könnten viele Betroffene nicht einmal erkennen, welche Daten die jeweilige Anbieter zu welchen Zwecken erheben, zusammenführen und nutzen. Das lieg etwa an "defizitären Datenschutzhinweisen". Viele Fahrer blendeten zudem offenbar die Risiken im Bereich der Profilbildung und Weitergabe ihrer Daten aus.

Besondere Vorsicht ist laut dem Behördenchef geboten, "wenn E-Scooter-Verleiher die Weitergabe von Nutzerdaten an nicht näher eingegrenzte dritte Stellen ohne klare Zweckbestimmung und nur überaus vage in ihren Datenschutzbestimmungen beschreiben". Es sei daher empfehlenswert, die Datenschutzerklärungen der Anbieter kritisch durchzusehen. Jeder müsse für sich abwägen, ob es sich für eine solche Fahrt lohne, die eigenen Informationen einzusetzen, "auch wenn gerade die Verarbeitung von Mobilitätsdaten zur Erbringung der vertraglichen Leistungen gar nicht erforderlich ist".

Beschwerde einlegen

Bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen rät Caspar, eine Beschwerde bei der örtlichen oder der für den Anbieter zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen. Bewegungsprofile seien für die Verleiher selbst, Geschäftspartner, Werbetreibende sowie lokale Verkäufer von Waren und Dienstleistungen wirtschaftlich als "Treibstoff für digital getriebene Geschäftsprozesse" extrem interessant. E-Tretroller würden direkt etwa am Wohnort, einem Geschäft oder einer Freizeiteinrichtung abgestellt. Aus diesen Informationen ließen sich etwa direkte Schlüsse auf individuelle Vorlieben und Tagesabläufe ziehen. Auch öffentliche Stellen hätten Interesse an Bewegungsdaten zur Verkehrsplanung die Aufklärung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. (vbr)


17.9.2019 - Presseanfrage an Tier


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung eine Beitrags zur Erzeugung von und zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Nutzung von E-Scootern haben wir folgende Fragen an Sie, um deren Beantwortung wir innerhalb von fünf Werktagen bitten:

1.) Wie viele E-Roller bzw. E-Scooter setzt ihr Unternehmen derzeit im Stadtgebiet von Hannover ein? Wie sind diese im allgemeinen räumlich verteilt bzw. welche Aufstellorte werden bei dem Wiederaussetzen aufgeladener E-Scooter präferiert?

2.) Wie lange werden die Nutzungsdaten der E-Scooter (also z.B. Zeitpunkt und -dauer der Leihe, Bewegungsprofil der Leihfahrt, Geschwindigkeits- oder Verweildauerdaten, IP- und MAC-Daten der einwählenden Geräte etc.) jedes Entleih- bzw. Nutzungsvorgangs bei Tier gespeichert?

3.) Welche einzelnen personenbezogenen Daten der Nutzer von Tier-E-Scootern werden bei der Anmeldung zur Nutzung erhoben und gespeichert? (Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, E-Mail-Adresse etc.)

3.) In welchem Land bzw. in welchen Ländern befinden sich die Server, auf denen von Ihnen personenbezogene Daten Ihrer Nutzer/Kunden gespeichert und verarbeitet werden?

4.) Welche einzelnen personenbezogenen Daten der Nutzer von Tier-E-Scootern werden bei der Anmeldung zur Nutzung erhoben und gespeichert? (Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, E-Mail-Adresse etc.)

5.) Gibt es ein Datenschutzkonzept und/oder eine Datenschutzfolgeabschätzung und wo/wie ist diese öffentlich einsehbar bzw. können Sie uns diese zusenden?

6.) Gibt es Kontakte, Gespräche oder Vereinbarungen mit der Polizeidirektion Hannover, mit dem LKA Niedersachsen oder der Staatsanwaltschaft Hannover z.B. bzgl. der Übermittlung oder Nutzung von Tier-Nutzungs- und Tier-Nutzer-Daten? Falls ja, welcherart sind diese und was ist der Stand der Dinge der Gespräche oder Vereinbarungen?

7.) Besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Polizeien oder Staatsanwaltschaften Niedersachsens Bewegungsprofile der Kunden von Tier direkt oder mittelbar abruft bzw. ausgehändigt bekommt und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruhend wäre/ist das möglich?

8.) Wurden bislang bereits personenbezogene Daten von Tier an Bundes- oder Länderpolizeien oder Geheimdienste (Ämter für Verfassungsschutz, BND, MAD) übermittelt und falls ja, an welche einzelnen Behörden im Detail?

9.) Werden die Nutzer bzw. Kunden von Tier darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Polizeien weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form. Falls nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


17.9.2019 - Presseanfrage an Lime


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung eine Beitrags zur Erzeugung von und zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Nutzung von E-Scootern haben wir folgende Fragen an Sie, um deren Beantwortung wir innerhalb von fünf Werktagen bitten:

1.) Wie viele E-Roller bzw. E-Scooter setzt ihr Unternehmen derzeit im Stadtgebiet von Hannover ein? Wie sind diese im allgemeinen räumlich verteilt bzw. welche Aufstellorte werden bei dem Wiederaussetzen aufgeladener E-Scooter präferiert?

2.) Wie lange werden die Nutzungsdaten der E-Scooter (also z.B. Zeitpunkt und -dauer der Leihe, Bewegungsprofil der Leihfahrt, Geschwindigkeits- oder Verweildauerdaten, IP- und MAC-Daten der einwählenden Geräte etc.) jedes Entleih- bzw. Nutzungsvorgangs bei Lime gespeichert?

3.) In welchem Land bzw. in welchen Ländern befinden sich die Server, auf denen von Ihnen personenbezogene Daten Ihrer Nutzer/Kunden gespeichert und verarbeitet werden?

4.) Welche einzelnen personenbezogenen Daten der Nutzer von Lime-E-Scootern werden bei der Anmeldung zur Nutzung erhoben und gespeichert? (Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, E-Mail-Adresse etc.)

5.) Gibt es ein Datenschutzkonzept und/oder eine Datenschutzfolgeabschätzung und wo/wie ist diese öffentlich einsehbar bzw. können Sie uns diese zusenden?

6.) Gibt es Kontakte, Gespräche oder Vereinbarungen mit der Polizeidirektion Hannover, mit dem LKA Niedersachsen oder der Staatsanwaltschaft Hannover z.B. bzgl. der Übermittlung oder Nutzung von Lime-Nutzungs- und Lime-Nutzer-Daten? Falls ja, welcherart sind diese und was ist der Stand der Dinge der Gespräche oder Vereinbarungen?

7.) Besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Polizeien oder Staatsanwaltschaften Niedersachsens Bewegungsprofile der Kunden von Lime direkt oder mittelbar abruft bzw. ausgehändigt bekommt und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruhend wäre/ist das möglich?

8.) Wurden bislang bereits personenbezogene Daten von Lime an Bundes- oder Länderpolizeien oder Geheimdienste (Ämter für Verfassungsschutz, BND, MAD) übermittelt und falls ja, an welche einzelnen Behörden im Detail?

9.) Werden die Nutzer bzw. Kunden von Lime darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Polizeien weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form. Falls nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


17.9.2019 - Presseanfrage an Mobike


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung eine Beitrags zur Erzeugung von und zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Nutzung von E-Scootern und Leihfahrrädern haben wir folgende Fragen an Sie, um deren Beantwortung wir innerhalb von fünf Werktagen bitten:

1.) Wie viele Leihräder setzt ihr Unternehmen derzeit im Stadtgebiet von Hannover ein? Wie sind diese im allgemeinen räumlich verteilt bzw. welche Aufstellorte werden bei dem Wiederaussetzen von Leihrädern präferiert?

2.) Wie lange werden die Nutzungsdaten der Leihräder (also z.B. Zeitpunkt und -dauer der Leihe, Bewegungsprofil der Leihfahrt, Geschwindigkeits- oder Verweildauerdaten, IP- und MAC-Daten der einwählenden Geräte etc.) jedes Entleih- bzw. Nutzungsvorgangs bei Mobike gespeichert?

3.) In welchem Land bzw. in welchen Ländern befinden sich die Server, auf denen von Ihnen personenbezogene Daten Ihrer Nutzer/Kunden gespeichert und verarbeitet werden?

4.) Welche einzelnen personenbezogenen Daten der Nutzer von Mobike-Leihrädern werden bei der Anmeldung zur Nutzung erhoben und gespeichert? (Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, E-Mail-Adresse etc.)

5.) Gibt es ein Datenschutzkonzept und/oder eine Datenschutzfolgeabschätzung und wo/wie ist diese öffentlich einsehbar bzw. können Sie uns diese zusenden?

6.) Gibt es Kontakte, Gespräche oder Vereinbarungen mit der Polizeidirektion Hannover, mit dem LKA Niedersachsen oder der Staatsanwaltschaft Hannover z.B. bzgl. der Übermittlung oder Nutzung von Mobike-Nutzungs- und Mobike-Nutzer-Daten? Falls ja, welcherart sind diese und was ist der Stand der Dinge der Gespräche oder Vereinbarungen?

7.) Besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Polizeien oder Staatsanwaltschaften Niedersachsens Bewegungsprofile der Kunden von Mobike direkt oder mittelbar abruft bzw. ausgehändigt bekommt und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruhend wäre/ist das möglich?

8.) Wurden bislang bereits personenbezogene Daten von Mobike an Bundes- oder Länderpolizeien oder Geheimdienste (Ämter für Verfassungsschutz, BND, MAD) übermittelt und falls ja, an welche einzelnen Behörden im Detail?

9.) Werden die Nutzer bzw. Kunden von Mobike darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Polizeien weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form. Falls nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


17.9.2019 - Presseanfrage an Nextbike


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung eine Beitrags zur Erzeugung von und zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Nutzung von E-Scootern und Leihfahrrädern haben wir folgende Fragen an Sie, um deren Beantwortung wir innerhalb von fünf Werktagen bitten:

1.) Wie viele Leihräder setzt ihr Unternehmen derzeit im Stadtgebiet von Hannover ein? Wie sind diese im allgemeinen räumlich verteilt bzw. welche Aufstellorte werden bei dem Wiederaussetzen von Leihrädern präferiert?

2.) Wie lange werden die Nutzungsdaten der Leihräder (also z.B. Zeitpunkt und -dauer der Leihe, Bewegungsprofil der Leihfahrt, Geschwindigkeits- oder Verweildauerdaten, IP- und MAC-Daten der einwählenden Geräte etc.) jedes Entleih- bzw. Nutzungsvorgangs bei Nextbike gespeichert?

3.) In welchem Land bzw. in welchen Ländern befinden sich die Server, auf denen von Ihnen personenbezogene Daten Ihrer Nutzer/Kunden gespeichert und verarbeitet werden?

4.) Welche einzelnen personenbezogenen Daten der Nutzer von Nextbike-Leihrädern werden bei der Anmeldung zur Nutzung erhoben und gespeichert? (Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, E-Mail-Adresse etc.)

5.) Gibt es ein Datenschutzkonzept und/oder eine Datenschutzfolgeabschätzung und wo/wie ist diese öffentlich einsehbar bzw. können Sie uns diese zusenden?

6.) Gibt es Kontakte, Gespräche oder Vereinbarungen mit der Polizeidirektion Hannover, mit dem LKA Niedersachsen oder der Staatsanwaltschaft Hannover z.B. bzgl. der Übermittlung oder Nutzung von Nextbike-Nutzungs- und Nextbike-Nutzer-Daten? Falls ja, welcherart sind diese und was ist der Stand der Dinge der Gespräche oder Vereinbarungen?

7.) Besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Polizeien oder Staatsanwaltschaften Niedersachsens Bewegungsprofile der Kunden von Nextbike direkt oder mittelbar abruft bzw. ausgehändigt bekommt und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruhend wäre/ist das möglich?

8.) Wurden bislang bereits personenbezogene Daten von Nextbike an Bundes- oder Länderpolizeien oder Geheimdienste (Ämter für Verfassungsschutz, BND, MAD) übermittelt und falls ja, an welche einzelnen Behörden im Detail?

9.) Werden die Nutzer bzw. Kunden von Nextbike darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Polizeien weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form. Falls nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


17.9.2019 - Abweisende Antwort von Tier


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Alle Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter folgendem Link: https://www.tier.app/privacy-policy/

Für Auskünfte zu polizeibezogenen Fragen wenden Sie sich für Informationen bitte an die entsprechenden Behörden.

Beste Grüße

Pressestelle
TIER mobility
press@tier.app
change mobility for good
c/o "The Drivery"
Mariendorfer Damm 1
12099 Berlin
Germany


18.9.2019 - Nachhaken bei Tier


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre flotte Rückmeldung.

Tatsächlich finden wir in der von Ihnen verlinkten Datenschuterklärung lediglich unsere Frage Nr. 4 beantwortet.

Wir nehmen an, dass Sie mit den "polizeibezogenen Fragen" die Fragen Nrn. 6 bis 8 meinen. Wir sind hier in der Redaktion der Ansicht, dass es durchaus in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, zu den Fragen, von den drei erwähnten Fragen aber insbesondere die Fragen Nrn. 6 und 7 Stellung zu beziehen und Ihren Kunden gegenüber transparent machen, ob und in welchen Fällen deren Daten, die durch Ihr Unternehmen erfasst/ermittelt und vorgehalten werden, an staatliche Akteure weitergegeben werden.

Deswegen möchten wir Sie darum bitten, auf die verbleibenden Fragen einzugehen, damit wir das in der Berichterstattung berücksichtigen können.

Im Detail:

1.) Wie viele E-Roller bzw. E-Scooter setzt ihr Unternehmen derzeit im Stadtgebiet von Hannover ein? Wie sind diese im allgemeinen räumlich verteilt bzw. welche Aufstellorte werden bei dem Wiederaussetzen aufgeladener E-Scooter präferiert?

Sofern es Gründe für die Nicht-Beantwortung dieser Frage gibt, bitten wir um (gerne kurze!) Erläuterung.

2.) Wie lange werden die Nutzungsdaten der E-Scooter (also z.B. Zeitpunkt und -dauer der Leihe, Bewegungsprofil der Leihfahrt, Geschwindigkeits- oder Verweildauerdaten, IP- und MAC-Daten der einwählenden Geräte etc.) jedes Entleih- bzw. Nutzungsvorgangs bei Tier gespeichert?

Ihre Datenschutzerklärung verweist dazu unter Punkt 1.5 auf die Artikel 17 und 18 EU-DSGVO. Dort wird allerdings "lediglich" um die Rechte der von der Datenverarbeitung Betroffenen auf Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung. Löschfristen werden dort nicht definiert, insofern bleibt unsere Frage (die sich ja zudem auf den Umfang der Daten bezieht) unbeantwortet.

3.) In welchem Land bzw. in welchen Ländern befinden sich die Server, auf denen von Ihnen personenbezogene Daten Ihrer Nutzer/Kunden gespeichert und verarbeitet werden?

Auch hierzu können wir Ihrer Datenschutzerklärung keine Informationen entnehmen. Falls wir darin irren, bitten wir um Korrektur, andernfalls um Beantwortung der Frage.

4.) Welche einzelnen personenbezogenen Daten der Nutzer von Tier-E-Scootern werden bei der Anmeldung zur Nutzung erhoben und gespeichert? (Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, E-Mail-Adresse etc.)

Wir gehen davon aus, dass die Angaben ihrer Datenschutzerklärung nach Punkt 2.1. und 2.2 vollständig ist und sehen damit unsere Frage Nr. 4 beantwortet.

5.) Gibt es ein Datenschutzkonzept und/oder eine Datenschutzfolgeabschätzung und wo/wie ist diese öffentlich einsehbar bzw. können Sie uns diese zusenden?

Dazu erbitten wir Ihre Antwort.

6.) Gibt es Kontakte, Gespräche oder Vereinbarungen mit der Polizeidirektion Hannover, mit dem LKA Niedersachsen oder der Staatsanwaltschaft Hannover z.B. bzgl. der Übermittlung oder Nutzung von Tier-Nutzungs- und Tier-Nutzer-Daten? Falls ja, welcherart sind diese und was ist der Stand der Dinge der Gespräche oder Vereinbarungen?

Siehe Vorbemerkungen oben.

7.) Besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Polizeien oder Staatsanwaltschaften Niedersachsens Bewegungsprofile der Kunden von Tier direkt oder mittelbar abruft bzw. ausgehändigt bekommt und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruhend wäre/ist das möglich?

Siehe Vorbemerkungen oben.

8.) Wurden bislang bereits personenbezogene Daten von Tier an Bundes- oder Länderpolizeien oder Geheimdienste (Ämter für Verfassungsschutz, BND, MAD) übermittelt und falls ja, an welche einzelnen Behörden im Detail?

Siehe Vorbemerkungen oben.

9.) Werden die Nutzer bzw. Kunden von Tier darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Polizeien weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form. Falls nein, warum nicht?

Hier geht es um die Erfüllung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Datenschuterklärung von Tier gibt dazu leider keine Auskunft. Deswegen bitten wir um Beantwortung.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


19.9.2019 - Presseanfrage an voi


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung eine Beitrags zur Erzeugung von und zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Nutzung von E-Scootern haben wir folgende Fragen an Sie, um deren Beantwortung wir innerhalb von fünf Werktagen bitten:

1.) Wie viele E-Roller bzw. E-Scooter setzt ihr Unternehmen derzeit im Stadtgebiet von Berlin ein? Wie sind diese im allgemeinen räumlich verteilt bzw. welche Aufstellorte werden bei dem Wiederaussetzen aufgeladener E-Scooter präferiert?

2.) Wie lange werden die Nutzungsdaten der E-Scooter (also z.B. Zeitpunkt und -dauer der Leihe, Bewegungsprofil der Leihfahrt, Geschwindigkeits- oder Verweildauerdaten, IP- und MAC-Daten der einwählenden Geräte etc.) jedes Entleih- bzw. Nutzungsvorgangs bei voi gespeichert?

3.) In welchem Land bzw. in welchen Ländern befinden sich die Server, auf denen von Ihnen personenbezogene Daten Ihrer Nutzer/Kunden gespeichert und verarbeitet werden?

4.) Welche einzelnen personenbezogenen Daten der Nutzer von voi-E-Scootern werden bei der Anmeldung zur Nutzung erhoben und gespeichert? (Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, E-Mail-Adresse etc.)

5.) Gibt es ein Datenschutzkonzept und/oder eine Datenschutzfolgeabschätzung und wo/wie ist diese öffentlich einsehbar bzw. können Sie uns diese zusenden?

6.) Gibt es Kontakte, Gespräche oder Vereinbarungen mit der Polizei Berlin, mit dem LKA Berlin oder der Staatsanwaltschaft Berlin z.B. bzgl. der Übermittlung oder Nutzung von voi-Nutzungs- und voi-Nutzer-Daten? Falls ja, welcherart sind diese und was ist der Stand der Dinge der Gespräche oder Vereinbarungen?

7.) Besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Polizeien oder Staatsanwaltschaften Berlins Bewegungsprofile der Kunden von voi direkt oder mittelbar abruft bzw. ausgehändigt bekommt und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruhend wäre/ist das möglich?

8.) Wurden bislang bereits personenbezogene Daten von voi an Bundes- oder Länderpolizeien oder Geheimdienste (Ämter für Verfassungsschutz, BND, MAD) übermittelt und falls ja, an welche einzelnen Behörden im Detail?

9.) Werden die Nutzer bzw. Kunden von voi darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Polizeien weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form. Falls nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


19.9.2019 - Zwischenmeldung von voi


Hallo xxx,

vielen Dank fuer Ihres Email - Sie werden innerhalb fünf Werktagen von uns Antwort bekommen.

MfG,


25.9.2019 - Antworten von voi


Hallo lieber Herr xxx,

wir sind Fullstop PR, VOIs Presseagentur. Wir freuen uns, dass Sie sich für VOI interessieren!

xxx, VOIs General Manager für den DACH-Raum hat auf Ihre Fragen geantwortet. Seine Antworten finden Sie im angehängten Dokument.

Beste Grüße

xxx

Junior PR-Consultant


Zitatgeber VOI: xxx, General Manager für den DACH Raum

1.) Wie viele E-Roller bzw. E-Scooter setzt ihr Unternehmen derzeit im Stadtgebiet von Berlin ein? Wie sind diese im allgemeinen räumlich verteilt bzw. welche Aufstellorte werden bei dem Wiederaussetzen aufgeladener E-Scooter präferiert?

Aktuell haben wir rund 1200 Roller in Berlin im Einsatz. Unser Geschäftsgebiet deckte ursprünglich hauptsächlich den Innenstadtbereich ab, da wir die Berliner zuerst für unser Angebot sensibilisieren wollten. Das Angebot ist sehr gut angenommen worden und wir haben viel positives Feedback bekommen. Daher haben wir in den letzten Wochen mit der schrittweisen Erweiterung unseres Geschäftsgebietes begonnen. Unser langfristiges Ziel ist es dabei vor allem, auch die Berliner Außenbereiche abzudecken und den Menschen Elektromobilität für die “Erste Meile” zum öffentlichen Nahverkehr anbieten zu können. So haben wir kürzlich auch den Bereich Berlin Adlershof mit aufgenommen.

In Hamburg konnten wir durch unsere Kooperation mit der Hamburger Hochbahn bereits ein Pilotprojekt starten können, in dessen Rahmen wir unsere E-Scooter in den Hamburger Außenbezirken Berne und Poppenbüttel anbieten. Das Projekt ist so gut angelaufen, dass wir in Bälde weitere Bezirke hinzunehmen werden.

2.) Wie lange werden die Nutzungsdaten der E-Scooter (also z.B. Zeitpunkt und -dauer der Leihe, Bewegungsprofil der Leihfahrt, Geschwindigkeits- oder Verweildauerdaten, IP- und MAC-Daten der einwählenden Geräte etc.) jedes Entleih- bzw. Nutzungsvorgangs bei voi gespeichert?

Als europäisches Unternehmen sind uns hier nicht nur die europäische Datenschutzgrundverordnung, sondern auch lokale Datenschutzgesetze besonders wichtig. Wir verwenden das äußerst notwendige Minimum (siehe unten) und verlangen auch keine versteckten Gebühren oder Mindestaufladungen. Unser Ziel und Geschäftsmodell ist es mit nachhaltiger Elektromobilität unsere Städte, sauberer, leiser, sicherer und lebenswerter zu machen.

3.) In welchem Land bzw. in welchen Ländern befinden sich die Server, auf denen von Ihnen personenbezogene Daten Ihrer Nutzer/Kunden gespeichert und verarbeitet werden?

Wir sind das einzige europäische Unternehmen, das von Anfang an das komplette Backend, Software und Server selbst entwickelt hat. Unser Entwicklerteam sitzt in unserem HQ in Stockholm, Schweden.

4.) Welche einzelnen personenbezogenen Daten der Nutzer von voi-E-Scootern werden bei der Anmeldung zur Nutzung erhoben und gespeichert? (Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, E-Mail-Adresse etc.)

Wir verlangen nur eine Emailadresse sowie ein Zahlungsmittel, das nur von unseren Zahlungsdienstleistern (den Weltmarktführern Stripe und Paypal) verwendet wird. Wer möchte, kann bei uns auch seinen Namen hinterlegen. Diese Option ist allerdings nicht verpflichtend.

5.) Gibt es ein Datenschutzkonzept und/oder eine Datenschutzfolgeabschätzung und wo/wie ist diese öffentlich einsehbar bzw. können Sie uns diese zusenden?

Ja, wir haben lokale Datenschutzrichtlinien und stellen nicht nur auf europäischer, sondern auch lokaler Ebene vor einem Start stets sicher, dass unsere hohen Standards auch mindestens den lokalen Gegebenheiten entsprechen bzw darüber weit hinausgehen.

6.) Gibt es Kontakte, Gespräche oder Vereinbarungen mit der Polizei Berlin, mit dem LKA Berlin oder der Staatsanwaltschaft Berlin z.B. bzgl. der Übermittlung oder Nutzung von voi-Nutzungs- und voi-Nutzer-Daten? Falls ja, welcherart sind diese und was ist der Stand der Dinge der Gespräche oder Vereinbarungen?

Ja, wir sind mit den Städten und den Behörden in Kontakt, um gemeinsam die Einführung der urbanen Elektromobilität so gut wie nur möglich zu gestalten. Datenschutzrechtlich geben wir allerdings nichts raus, außer wenn wir dazu rechtlich, wie zum Beispiel in einem Verfahren oder auf Grundlage der DSGVO, verpflichtet sind.

7.) Besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Polizeien oder Staatsanwaltschaften Berlins Bewegungsprofile der Kunden von voi direkt oder mittelbar abruft bzw. ausgehändigt bekommt und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruhend wäre/ist das möglich?

Wir geben solche Daten nur dann raus, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind, zum Beispiel auf Rechtsgrundlage der DSGVO.

8.) Wurden bislang bereits personenbezogene Daten von voi an Bundes- oder Länderpolizeien oder Geheimdienste (Ämter für Verfassungsschutz, BND, MAD) übermittelt und falls ja, an welche einzelnen Behörden im Detail?

Nein, wir haben in den letzten Wochen mit der Polizei nur Kontakt bezüglich Vandalismus und generell zu Abstellflächen gehabt, sowie mit der Gewerkschaft der Polizei, wie wir die Sicherheit der Nutzer im Straßenverkehr weiter erhöhen können. Dazu gab es auch eine Redebeitrag bei der von uns organisierten European Mobility Night in den Nordischen Botschaften.

Generell verfolgen wir aber in Übereinstimmung mit der DSGVO jegliche Art von Vandalismus an unserer Flotte, weil wir keine Toleranz für mutwillige Beschädigungen haben.

9.) Werden die Nutzer bzw. Kunden von voi darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Polizeien weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form. Falls nein, warum nicht?

Wir haben bisher keine individuellen Daten weitergeleitet und würden uns in diesem Fall uns alle geltenden Bestimmungen halten.


27.9.2019 - Nachfragen an voi


Sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die Antworten.

Wir haben zu folgenden Fragen Nachfragen und würden uns über eine kurzfristige Beantwortung sehr freuen:


1.) Wie viele E-Roller bzw. E-Scooter setzt ihr Unternehmen derzeit im Stadtgebiet von Berlin ein? Wie sind diese im allgemeinen räumlich verteilt bzw. welche Aufstellorte werden bei dem Wiederaussetzen aufgeladener E-Scooter präferiert?

Aktuell haben wir rund 1200 Roller in Berlin im Einsatz. Unser Geschäftsgebiet deckte ursprünglich hauptsächlich den Innenstadtbereich ab, da wir die Berliner zuerst für unser Angebot sensibilisieren wollten. Das Angebot ist sehr gut angenommen worden und wir haben viel positives Feedback bekommen. Daher haben wir in den letzten Wochen mit der schrittweisen Erweiterung unseres Geschäftsgebietes begonnen. Unser langfristiges Ziel ist es dabei vor allem, auch die Berliner Außenbereiche abzudecken und den Menschen Elektromobilität für die “Erste Meile” zum öffentlichen Nahverkehr anbieten zu können. So haben wir kürzlich auch den Bereich Berlin Adlershof mit aufgenommen.

In Hamburg konnten wir durch unsere Kooperation mit der Hamburger Hochbahn bereits ein Pilotprojekt starten können, in dessen Rahmen wir unsere E-Scooter in den Hamburger Außenbezirken Berne und Poppenbüttel anbieten. Das Projekt ist so gut angelaufen, dass wir in Bälde weitere Bezirke hinzunehmen werden.

Nachfrage ad 1)

Können Sie uns zu der Frage der priorisierten Rückstellorte noch etwas sagen?


2.) Wie lange werden die Nutzungsdaten der E-Scooter (also z.B. Zeitpunkt und -dauer der Leihe, Bewegungsprofil der Leihfahrt, Geschwindigkeits- oder Verweildauerdaten, IP- und MAC-Daten der einwählenden Geräte etc.) jedes Entleih- bzw. Nutzungsvorgangs bei voi gespeichert?

Als europäisches Unternehmen sind uns hier nicht nur die europäische Datenschutzgrundverordnung, sondern auch lokale Datenschutzgesetze besonders wichtig. Wir verwenden das äußerst notwendige Minimum (siehe unten) und verlangen auch keine versteckten Gebühren oder Mindestaufladungen. Unser Ziel und Geschäftsmodell ist es mit nachhaltiger Elektromobilität unsere Städte, sauberer, leiser, sicherer und lebenswerter zu machen.

Nachfrage ad 2)

Wie lange werden die Daten konkret gespeichert und um welche einelnen Daten (siehe Aufzählung in unserer Frage) handelt es sich dabei?


3.) In welchem Land bzw. in welchen Ländern befinden sich die Server, auf denen von Ihnen personenbezogene Daten Ihrer Nutzer/Kunden gespeichert und verarbeitet werden?

Wir sind das einzige europäische Unternehmen, das von Anfang an das komplette Backend, Software und Server selbst entwickelt hat. Unser Entwicklerteam sitzt in unserem HQ in Stockholm, Schweden.

Nachfrage ad 3)

Bedeutet das, dass sich sämtliche Server und Backup-Systeme in Schweden befinden? Falls nein, in welchen Ländern sonst?


5.) Gibt es ein Datenschutzkonzept und/oder eine Datenschutzfolgeabschätzung und wo/wie ist diese öffentlich einsehbar bzw. können Sie uns diese zusenden?

Ja, wir haben lokale Datenschutzrichtlinien und stellen nicht nur auf europäischer, sondern auch lokaler Ebene vor einem Start stets sicher, dass unsere hohen Standards auch mindestens den lokalen Gegebenheiten entsprechen bzw darüber weit hinausgehen.

Nachfrage ad 5)

Ist ihr Datenschutzkonzept bzw. ihre Datenschutzfolgeabschätzung einsehbar oder abrufbar? Falls ja, wo? Falls nein, warum nicht?


7.) Besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Polizeien oder Staatsanwaltschaften Berlins Bewegungsprofile der Kunden von voi direkt oder mittelbar abruft bzw. ausgehändigt bekommt und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruhend wäre/ist das möglich?

Wir geben solche Daten nur dann raus, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind, zum Beispiel auf Rechtsgrundlage der DSGVO.

Nachfrage ad 7)

Das bedeutet, dass sie Bewegungsprofile ihrer Nutzer erstellen und ggf. an staatliche Behörden herausgeben? Falls letzteres: Welches ist die konkrete Rechtsgrundlage dafür?


9.) Werden die Nutzer bzw. Kunden von voi darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Polizeien weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form. Falls nein, warum nicht?

Wir haben bisher keine individuellen Daten weitergeleitet und würden uns in diesem Fall uns alle geltenden Bestimmungen halten.

Nachfrage ad 9)

Bedeutet das nun, dass die Nutzer über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden würden oder nicht?


Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


27.9.2019 - Nachhaken bei Lime


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bereiten unseren Beitrag vor: Können Sie uns kurzfristig mitteilen ob und zu wann (ungefähr) wir mit Antworten von Ihnen zu unserer Presseanfrage vom 17.9.2019 rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


27.9.2019 - Nachhaken bei Mobike


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bereiten unseren Beitrag vor: Können Sie uns kurzfristig mitteilen ob und zu wann (ungefähr) wir mit Antworten von Ihnen zu unserer Presseanfrage vom 17.9.2019 rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


27.9.2019 - Nachhaken bei Nextbike


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bereiten unseren Beitrag vor: Können Sie uns kurzfristig mitteilen ob und zu wann (ungefähr) wir mit Antworten von Ihnen zu unserer Presseanfrage vom 17.9.2019 rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


27.9.2019 - Nachhaken bei Tier


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bereiten unseren Beitrag vor: Können Sie uns kurzfristig mitteilen ob und zu wann (ungefähr) wir mit Antworten von Ihnen zu unserer Presseanfrage vom 17.9.2019 bzw. zu unserer Rückmeldung vom 18.9.2019 rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


27.9.2019 - Antworten von Nextbike


Hallo Herr xxx,

anbei meine Antworten.

Viele Grüße

xxx
Head of Communications


1.) Wie viele Leihräder setzt ihr Unternehmen derzeit im Stadtgebiet von Hannover ein? Wie sind diese im allgemeinen räumlich verteilt bzw. welche Aufstellorte werden bei dem Wiederaussetzen von Leihrädern präferiert?

1000, Standorte siehe https://www.nextbike.de/de/hannover/standorte/

2.) Wie lange werden die Nutzungsdaten der Leihräder (also z.B. Zeitpunkt und -dauer der Leihe, Bewegungsprofil der Leihfahrt, Geschwindigkeits- oder Verweildauerdaten, IP- und MAC-Daten der einwählenden Geräte etc.) jedes Entleih- bzw. Nutzungsvorgangs bei Nextbike gespeichert?

Wir erstellen ausdrücklich keine Bewegungsprofile, sondern erheben nur den Endpunkt der Ausleihe per GPS Abfrage

3.) In welchem Land bzw. in welchen Ländern befinden sich die Server, auf denen von Ihnen personenbezogene Daten Ihrer Nutzer/Kunden gespeichert und verarbeitet werden?

Deutschland

4.) Welche einzelnen personenbezogenen Daten der Nutzer von Nextbike-Leihrädern werden bei der Anmeldung zur Nutzung erhoben und gespeichert? (Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung, E-Mail-Adresse etc.)

https://secure.nextbike.net/de/de/registrierung/

5.) Gibt es ein Datenschutzkonzept und/oder eine Datenschutzfolgeabschätzung und wo/wie ist diese öffentlich einsehbar bzw. können Sie uns diese zusenden?

https://www.nextbike.de/de/datenschutz/#201903

6.) Gibt es Kontakte, Gespräche oder Vereinbarungen mit der Polizeidirektion Hannover, mit dem LKA Niedersachsen oder der Staatsanwaltschaft Hannover z.B. bzgl. der Übermittlung oder Nutzung von Nextbike-Nutzungs- und Nextbike-Nutzer-Daten? Falls ja, welcherart sind diese und was ist der Stand der Dinge der Gespräche oder Vereinbarungen?

Nein

7.) Besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Polizeien oder Staatsanwaltschaften Niedersachsens Bewegungsprofile der Kunden von Nextbike direkt oder mittelbar abruft bzw. ausgehändigt bekommt und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruhend wäre/ist das möglich?

siehe 2.

8.) Wurden bislang bereits personenbezogene Daten von Nextbike an Bundes- oder Länderpolizeien oder Geheimdienste (Ämter für Verfassungsschutz, BND, MAD) übermittelt und falls ja, an welche einzelnen Behörden im Detail?

Nein

9.) Werden die Nutzer bzw. Kunden von Nextbike darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Polizeien weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form. Falls nein, warum nicht?


28.9.2019 - Presseanfragen an Polizei/LKA/Staatsanwaltschaft/Verfassungsschutzamt jeweils in Hannover/Niedersachsen und Berlin


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung eines Beitrags zur Erzeugung personenbezogener Daten bei der Nutzung von E-Scootern und Leihfahrrädern und deren Nutzung und Weitergabe an Dritte haben wir folgende Fragen an Sie und bitten um Beantwortung innerhalb von fünf Werktagen:

1.) Gibt es oder gab es Gespräche, Verhandlungen oder Vereinbarungen mit E-Scooter- und Fahrrad-Leihunternehmen (bspw., aber nicht abschließend Lime, Tier, voi, Mobike, Nextbike) bezüglich einer Zusammenarbeit dieser Unternehmen mit Ihrer Behörde und falls ja, welcher Art und in welchen Bezügen waren diese jeweils im Einzelnen?

2.) Gibt es oder gab es den Austausch bzw. die Übertragung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten von diesen Unternehmen an Ihre Behörde und falls ja, um welche Datensätze handelte es sich dabei im Einzelnen bzw. kann es sich dabei handeln (gemeint ist: Datenart wie z.B. Standortdaten, Nutzeridentifikation, Datum, IP- oder MAC-Adressen des Nuters etc., nicht aber deren Dateninhalt)?

3.) Auf welcherlei Rechtsgrundlage(n) ist eine solche Datenweitergabe möglich und denkbar?

4.) Besteht die Möglichkeit, bspw. von den E-Scooter-Leihunternehmen Bewegungsprofile abzurufen oder Daten, aus denen sich derlei Bewegungsprofile erzeugen lassen? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Datentransfer und ist eine derartige Zusammenarbeit mit den Unternehmen im Gespräch, in Diskussion oder bereits manifestiert?

5.) Wurden bzw. werden die Nutzer bzw. Kunden der Leihunternehmen darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Ihre Behörde weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form, wann und durch wen? Falls nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


30.9.2019 - Antwort vom Verfassungsschutz Berlin


Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei erhalten Sie die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Diese ist direkt unter Ihren Fragen eingefügt.
Die Sätze sind frei für Zitate als „ein Sprecher der Innenverwaltung.“

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Pressestelle – PressRef 1 –
Klosterstr. 47
10179 Berlin

Zu den Fragen 1. bis 4. Mit den Betreiber- bzw. Leihfirmen gab und gibt es keinen Datenaustausch. Die Firmen werden lediglich im Rahmen von Ermittlungen, beispielsweise nach einer Verkehrsunfallflucht, einbezogen. Diese Maßnahmen basieren auf den Vorschriften der Strafprozessordnung und werden beispielsweise auch bei Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verleih von Pkw angewandt. Ein Austausch bzw. eine Übertragung von personenbezogenen Daten findet nicht statt.


2.10.2019 - Antwort von der Polizeidirektion Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei übersende ich Ihnen die Antworten der Polizei Hannover:

1) Gibt es oder gab es Gespräche, Verhandlungen oder Vereinbarungen mit E-Scooter- und Fahrrad-Leihunternehmen (bspw., aber nicht abschließend Lime, Tier, voi, Mobike, Nextbike) bezüglich einer Zusammenarbeit dieser Unternehmen mit Ihrer Behörde und falls ja, welcher Art und in welchen Bezügen waren diese jeweils im Einzelnen?

Anfang September gab es ein erstes Gespräch zwischen dem Verkehrsdezernat der PD Hannover und einem Vertreter der Firma Tier. Konkrete Ergebnisse sind dabei nicht vereinbart worden.

2) Gibt es oder gab es den Austausch bzw. die Übertragung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten von diesen Unternehmen an Ihre Behörde und falls ja, um welche Datensätze handelte es sich dabei im Einzelnen bzw. kann es sich dabei handeln (gemeint ist: Datenart wie z.B. Standortdaten, Nutzeridentifikation, Datum, IP- oder MAC-Adressen des Nuters etc., nicht aber deren Dateninhalt)?

Bislang sind keine Auskunftsersuchen der Polizei an Leihunternehmen bekannt.

3) Auf welcherlei Rechtsgrundlage(n) ist eine solche Datenweitergabe möglich und denkbar?

Im Rahmen der Strafverfolgung finden die Bestimmungen der Strafprozessordnung und auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr das NPOG Anwendung.

4) Besteht die Möglichkeit, bspw. von den E-Scooter-Leihunternehmen Bewegungsprofile abzurufen oder Daten, aus denen sich derlei Bewegungsprofile erzeugen lassen? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Datentransfer und ist eine derartige Zusammenarbeit mit den Unternehmen im Gespräch, in Diskussion oder bereits manifestiert?

Ob diese Möglichkeiten existieren, ist hier nicht bekannt.

5) Wurden bzw. werden die Nutzer bzw. Kunden der Leihunternehmen darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Ihre Behörde weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form, wann und durch wen? Falls nein, warum nicht?

Eine Pflicht zur Information bzw. Unterrichtung der Kunden der Leihunternehmen ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (StPO/NPOG). Bislang ist hier ein solcher Fall nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Polizeidirektion Hannover
Pressestelle

2.10.2019 - Antwort von der Polizei Berlin


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. „Gibt es oder gab es Gespräche, Verhandlungen oder Vereinbarungen mit E-Scooter- und Fahrrad-Leihunternehmen (bspw., aber nicht abschließend Lime, Tier, voi, Mobike, Nextbike) bezüglich einer Zusammenarbeit dieser Unternehmen mit Ihrer Behörde und falls ja, welcher Art und in welchen Bezügen waren diese jeweils im Einzelnen?“

Die Polizei Berlin hat im Rahmen der Verkehrsunfallprävention mit den in Berlin bekannten E-Scooter-Verleihern Kontakt aufgenommen. Diese haben den Flyer der Polizei zum Thema E-Scooter in größerer Stückzahl zur Verteilung an die eigene Kundschaft erhalten sowie einen Link zum digitalen Abruf.

2. „Gibt es oder gab es den Austausch bzw. die Übertragung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten von diesen Unternehmen an Ihre Behörde und falls ja, um welche Datensätze handelte es sich dabei im Einzelnen bzw. kann es sich dabei handeln (gemeint ist: Datenart wie z.B. Standortdaten, Nutzeridentifikation, Datum, IP- oder MAC-Adressen des Nuters etc., nicht aber deren Dateninhalt)?“

Nein.

3. „Auf welcherlei Rechtsgrundlage(n) ist eine solche Datenweitergabe möglich und denkbar?“

Ermittlungsbehörden könnten gegebenenfalls per Gerichtsbeschluss erforderliche Daten von Unternehmen erhalten. Grundlage hierzu wäre jedoch immer ein Strafermittlungsverfahren. Darüber hinaus ist eine Datenweitergabe beziehungsweise -erhebung auch im Rahmen der Gefahrenabwehr, zum Schutz von Leib oder Leben oder zur Verhinderung erheblicher Schadenslagen möglich. Die Rechtsgrundlage dazu ist das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG).

4. „Besteht die Möglichkeit, bspw. von den E-Scooter-Leihunternehmen Bewegungsprofile abzurufen oder Daten, aus denen sich derlei Bewegungsprofile erzeugen lassen? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Datentransfer und ist eine derartige Zusammenarbeit mit den Unternehmen im Gespräch, in Diskussion oder bereits manifestiert?“

Der Polizei Berlin ist nicht bekannt, ob die E-Scooter-Verleihfirmen Bewegungsprofile oder grundsätzliche Daten dazu vorhalten. Ansonsten siehe Antwort zu 3.

5. „Wurden bzw. werden die Nutzer bzw. Kunden der Leihunternehmen darüber informiert, wenn auf ihre Person bezogene Daten an Ihre Behörde weitergeleitet werden? Falls ja, in welcher Form, wann und durch wen? Falls nein, warum nicht?“

Im Rahmen von Strafermittlungsverfahren werden davon betroffene Personen nicht über die einzelnen Ermittlungsschritte informiert.


7.10.2019 - Antwort des LKA Niedersachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

bisher gab es keinen Kontakt und keine Gespräche mit den Verleihfirmen. Insoweit wurden auch keine personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang genutzt.

Grundsätzlich erfolgt die Nutzung von personenbezogenen Daten (des jeweiligen Einzelfalles) durch die Angehörigen des LKA Niedersachsen nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx

Kriminalhauptkommissarin | Pressesprecherin
Dezernat 01 | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


9.10.2019 - Nachfragen an das LKA Niedersachsen


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank.

Bitte erlauben Sie uns zwei Nachfragen:

Am 07.10.2019 um xxx schrieb LKA - Dezernat 01 Pressestelle:
Grundsätzlich erfolgt die Nutzung von personenbezogenen Daten (des jeweiligen Einzelfalles) durch die Angehörigen des LKA Niedersachsen nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

1.) Können Sie uns die konkreten Rechtsgrundlagen (bspw. in der StPO und im NPOG), die die Nutzung personenbezogener Daten ermöglichen können, die also beschreiben, in welchen Fällen das zulässig wäre?

2.) Sind - Ihres Wissens nach - bei den E-Scooter-Verleihfirmen auch Bewegungsprofile der Nutzer verfügbar und abrufbar?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


9.10.2019 - Nachfragen an die Polizeidirektion Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Antworten soweit. Wir haben dazu folgende Nachfragen:

Anfang September gab es ein erstes Gespräch zwischen dem Verkehrsdezernat der PD Hannover und einem Vertreter der Firma Tier. Konkrete Ergebnisse sind dabei nicht vereinbart worden.

1.) Sind auch Gespräche mit der Firma lime angedacht oder bereits geplant oder vonstatten gegangen?

2.) Was war der Grund für das Treffen mit Vertretern der Firma Tier und wer hat das Treffen initiiert?

3.) Wie viele E-Scooter werden seitens der Firma Tier in Hannover derzeit eingesetzt?

4.) Stimmt es, dass seitens der Polizeidirektion Hannover bei Tier angefragt wurde, ob diese über nutzerbezogene oder leihgerätebezogene Bewegungsprofile verfügen oder diese erstellen können und ggf. - im Rahmen gesetzlicher Grundlagen - an die Polizei übermitteln kann?

5.) Welches wäre ggf. die konkrete Rechtsgrundlage für die Übertragung solcher Daten (z.B. in StPO oder NPOG)?

6.) Welches wären die konkreten Rechtsgrundlagen für sonstigen Austausch personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten zwischen der Polizeidirektion Hannover und Tier (oder andersherum)? Wir bitten um die Benennung der einzelnen Paragraphen z.B. aus StPO und NPOG.

6.) Gab es oder gibt es eine laufende oder sporadische Kommunikation oder einen Informationsaustausch zwischen Tier und Polizeidirektion Hannover (oder anders herum)? Falls ja, welcherart?

7.) Gibt es in diesen allen Zusammenhängen eine Zusammenarbeit oder Kommunikation mit der LfD Niedersachsen oder eine Einbeziehung dieser?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


9.10.2019 - Nachhaken bei den Staatsanwaltschaften Berlins und Hannovers, bei dem LKA Berlin und beim "Verfassungsschutz" Niedersachsen


Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns mitteilen, ob und zu wann wir (ungefähr) mit der Beantwortung unserer Presseanfrage vom 28.9.2019 rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


9.10.2019 - Anruf von der Staatsanwaltschaft Berlin


Sinngemäß:

Unsere Fragen können in dieser Pauschalität nicht beantwortet werden. Bezug kann immer nur auf einzelne, konkrete Vorgänge genommen werden.

Soweit bekannt - das aber ohne Gewähr - ist bislang kein Fall untergekommen, in dem Nutzerdaten von Scooter- und Radverleih-Unternehmen abgerufen worden bzw. im Verfahren verwendet worden sind.


9.10.2019 - Antwort von der Staatsanwaltschaft Hannover


Sehr geehrter Herr Herr xxx,

ich bitte darum, die verspätete Antwort zu entschuldigen, ich hatte angenommen, dass dies in meiner Urlaubsabwesenheit bereits geschehen war.

Die Staatsanwaltschaft ist als reine Strafverfolgungsbehörde meines Wissens nach nicht an irgendwelche Gespräche zum Thema E-Scooter o.ä. beteiligt gewesen. Ein Austausch bzw. die Übertragung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten von irgendwelchen Unternehmen gibt es nicht. Irgendwelche Fälle in denen eine Abfrage von Daten erfolgt wäre sind mir nicht bekannt.

Es tut mir leid, dass ich noch keine weitere Hilfe leisten kann, aber Auskünfte können immer nur zu konkreten Fällen erteilt werden. Eine abstrakte rechtliche Bewertung kann nicht erfolgen

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher


9.10.2019 - Antwort vom LKA Niedersachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

da von hiesiger Stelle keine personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang genutzt wurden, kann zu möglichen Bewegungsprofilen von hier keine Aussage getroffen werden. Die entsprechenden Firmen dürften Ihnen dazu Auskunft geben können.

Darüber hinaus bitte ich um Verständnis, dass zu hypothetischen Maßnahmen generell keine rechtlichen Hinweise gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


11.10.2010 - Antwort vom "Verfassungsschutz Niedersachsen"


Sehr geehrter Herr xxx,
nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgende Antwort geben:

Die Datenerhebung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes richtet sich an den gesetzlichen Vorschriften des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Zum Schutz vor Nachteilen und Schäden für den Bund und das Land Niedersachsen werden keine weitergehenden Auskünfte erteilt, die Inhalte von operativen Vorgängen und Arbeitsweisen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes betreffen.

Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle Nds. Verfassungsschutz


15.10.2019 - Antworten von der Polizei Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei übersende ich Ihnen die Antworten der Polizei Hannover:


Sind auch Gespräche mit der Firma lime angedacht oder bereits geplant oder vonstatten gegangen?

Grundsätzlich sollen mit Vertretern aller Anbieter Gespräche geführt werden. Mit der Fa. Lime ist dies bisher nicht möglich gewesen, da kein Ansprechpartner vor Ort ermittelt werden konnte.


Was war der Grund für das Treffen mit Vertretern der Firma Tier und wer hat das Treffen initiiert?

Das Treffen mit der Fa. Tier ist auf Wunsch des örtlichen Ansprechpartners der Firma zustande gekommen.


Wie viele E-Scooter werden seitens der Firma Tier in Hannover derzeit eingesetzt?

Aktuelle Zahlen liegen uns nicht vor. Dazu empfiehlt es sich, die Anbieter direkt zu kontaktieren.


Stimmt es, dass seitens der Polizeidirektion Hannover bei Tier angefragt wurde, ob diese über nutzerbezogene oder leihgerätebezogene Bewegungsprofile verfügen oder diese erstellen können und ggf. - im Rahmen gesetzlicher Grundlagen - an die Polizei übermitteln kann?

Bei dem ersten Gespräch hat es sich um einen erstes „Kennenlernen“ gehandelt. Dabei wurden unterschiedliche Themen, u. a. auch das besagte, kurz angesprochen. Ergebnisse oder Absprachen waren nicht Resultat des Gesprächs.


Welches wäre ggf. die konkrete Rechtsgrundlage für die Übertragung solcher Daten (z.B. in StPO oder NPOG)?

Dies hängt von der Zielrichtung der polizeilichen Maßnahmen ab. Eine rechtliche Grundlage könnte sich aus dem NPOG oder der StPO ergeben.


Welches wären die konkreten Rechtsgrundlagen für sonstigen Austausch personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten zwischen der Polizeidirektion Hannover und Tier (oder andersherum)? Wir bitten um die Benennung der einzelnen Paragraphen z.B. aus StPO und NPOG.

Es sind keine konkreten Sachverhalte i.S. Austausch personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten besprochen worden. Sollten konkrete Sachverhalte vorliegen und eine entsprechende Datenübermittlung in Frage kommen, würden zunächst die rechtlichen Grundlagen geprüft werden.


Gab es oder gibt es eine laufende oder sporadische Kommunikation oder einen Informationsaustausch zwischen Tier und Polizeidirektion Hannover (oder anders herum)? Falls ja, welcherart?

Bisher hat es ein Gespräch gegeben. Dies diente lediglich dem gegenseitigen Kennenlernen.


Gibt es in diesen allen Zusammenhängen eine Zusammenarbeit oder Kommunikation mit der LfD Niedersachsen oder eine Einbeziehung dieser?

Eine Kommunikation mit der LfD Niedersachsen hat es nicht gegeben.


Mit freundlichen Grüßen


Grafische, grobe Zusammenfassung unseres Anfragemarathons



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Zuletzt geändert am 22.10.2019 14:40 Uhr