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EthikbankAbout
Erster Anlauf: 2021
Zweiter Anlauf 2023
17.2.2023 - Kontoeröffnungsantrag
28.4.2023 - Nachhaken I
am 17.2.2023 habe bei Ihnen die Eröffnung eines Girokontos beantragt. Bis heute habe ich noch nichts von Ihnen dazu gehört. Bitte teilen Sie mir mit, wie der Stand der Eröffnungsverfahren gediehen ist. Vielen Dank und viele gute Grüße,
1.6.2023 - Nachhaken II
am 17.2.2023 habe bei Ihnen die Eröffnung eines Girokontos beantragt und am 28.4.2023 mittels Brief bei Ihnen dazu nachgehakt. Bis heute habe ich noch nichts von Ihnen dazu gehört. Bitte teilen Sie mir innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Eingang dieses Briefes mit, wie der Stand der Eröffnungsverfahren gediehen ist. Für den Fall, dass Sie für mich kein Girokonto eröffnen möchten erwarte ich eine Begründung für die Nicht-Annahme meines Kontoeröffnungs-Antrags. Vielen Dank und viele gute Grüße,
12.6.2023 - Nachhaken III
am 17.2.2023 habe bei Ihnen die Eröffnung eines Girokontos beantragt und am 28.4.2023 und am 1.6.2023 mittels Brief bei Ihnen dazu nachgehakt. Nun schreiben Sie mir in einer E-Mail vom 9.6.2023: Guten Tag Herr xxx,
wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 01.06.2023.
Wir haben Ihren Kontoeröffnungsantrag geprüft. Leider können wir im Ergebnis dessen kein Konto für Sie eröffnen. Wir verweisen Sie nochmals auf das zugesendete Schreiben vom 09.03.2023.
Bitte sehen Sie davon ab, weitere Anfragen für eine Kontoeröffnung zustellen.
Mit freundlichen Grüßen
EthikBank
gez. i. V. xxx gez. i. A. xxx
Tatsächlich habe ich von Ihnen keinen Brief erhalten – nicht ohne Grund meine zwei o.g. Briefe, zuletzt sogar per Einschreiben zugestellt. Immerhin ist aber nun für mich klar, dass Sie kein Girokonto bei Ihrer Bank eröffnen möchten. Sie schreiben, Sie „könnten“ es nicht. Ich fordere Sie hiermit – erneut – dazu auf, mir den Grund dafür schriftlich zu erläutern, bis spätestens zwei Wochen nach Eingang diese Briefes bei Ihnen. Vielen Dank und viele gute Grüße,
23.7.2023 - Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
hiermit stelle ich Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO und bitte um Beauskunftung aller bei Ihnen auf meine Person bezogenen Daten. Sie teilten mir am 9.6.2023 mit, dass Sie meinen Kontoeröffnungsantrag geprüft haben und kein Konto für mich eröffnen. Mein Auskunftsersuchen soll ausdrücklich alle Daten zu diesem Vorgang beinhalten und mitbetreffen. Ich bitte zudem um Beauskunftung darüber, warum ich kein Konto bei Ihnen erhalte. Ich erwarte die Erledigung des Auskunftsersuchens bis zum 23.8.2023. Viele gute Grüße,
19.8.2023 - Die Ethikbank lässt mir über eine Anwaltskanzlei antworten [sic!]
Im weiteren Anhang waren dann lediglich noch eine Kopie des Kontoeröffnungsantrags sowie eine Kopie der E-Mail vom 9.6.2023 enthalten. Nichts weiter.
19.8.2023 - Rückfragen an die Anwaltskanzlei, die die Ethikbank nun in dieser Sache vertritt
Ihr Schreiben vom 17.8.2023 habe ich heute erhalten. Unabhängig von der strittigen Frage, ob ich berechtigt bin, über den Ablehnungsgrund zu meinen Girokonto-Eröffnungsantrag informiert zu werden oder nicht habe ich folgende Detail-Nachfrage: Sie erwähnen die E-Mail der Ethikbank an mich vom 9.6.2023. Diese erfolgte übrigens unverschlüsselt, aber das nebenbei. In dieser Mail schrieb mir die Ethikbank: "Wir verweisen nochmals auf das zugesendete Schreiben vom 09.03.2023." Dazu habe ich folgende Fragen. 1.) Ich habe ein solches Schreiben nie erhalten, dieses der Ethikbank auch bereits mitgeteilt. Wenn aber ein solches Schreiben existiert, warum ist dieses in Ihrer Beauskunftung nach Art. 15 DSGVO inhaltlich nicht enthalten? 2.) Warum schreibt die Ethikbank "nochmals"? Welche vorhergehenden - mir bis dato nicht bekannten - Hinweise auf dieses Schreiben an mich hat es gegeben und warum wurde ich auch über diese nicht im Zuge dieses Auskunftsersuchens informiert? Ich bitte um Beantwortung innerhalb von zwei Wochen. Viele gute Grüße,
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