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Extremismus-Bundeswehr

9.4.2017 - Presseanfrage an das Bundesverteidigungsministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

einer Meldung des DLF von heute http://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-275-rechtsextreme-verdachtsfaelle.1939.de.html?drn:news_id=731214 zufolge (im Gesamttext unten angehängt) geht der MAD derzeit 275 rechtsextremen Verdachtsfällen in der Bundeswehr nach.

Können Sie uns mitteilen wie vielen linksextremen Verdachtsfällen in der Bundeswehr der MAD derzeit nachgeht?

Vielen Dank und viele gute Grüße,

xxx

+++

Bundeswehr: 275 rechtsextreme Verdachtsfälle

Der Militärische Abschirmdienst geht laut Presseinformationen zahlreichen rechtsextremen Verdachtsfällen in der Bundeswehr nach.

Das geht aus einer Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Anfrage der Bundestags-Linksfraktion hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. 143 Fälle stammen demnach aus 2016, während im laufenden Jahr bereits 53 Vorkommnisse verzeichnet worden seien. Konkret gehe es um die Bereiche Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus. In elf Fällen habe es Entlassungen gegeben, in anderen Disziplinar-Bußgelder. Weiter heißt es, trotz konkreter Verdachtsmomente hätten manche der Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen.

Der Wehrbeauftragte Bartels erklärte, beim Thema Rechtsextremismus müsse die Bundeswehr ganz genau hinschauen. Vorfälle dieser Art könnten in der Truppe nicht geduldet werden.

Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-275-rechtsextreme-verdachtsfaelle.1939.de.html?drn:news_id=731214


10.4.2017 - Antwort vom BMVg


Sehr geehrter Herr xxx,

auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich mit:

Der MAD bearbeitet derzeit 3 linksextremistische Verdachtsfälle.

Sollten Sie mich zitieren wollen, dann bitte als "eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums".

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Sprecherin Verwaltung und Recht

Bundesministerium der Verteidigung
Presse- und Informationsstab Referat 1 "Presse"
Postanschrift: 11055 Berlin


3.5.2017 - Presseanfrage an das Bundesverteidigungsministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Medienberichterstattung vom 18.3.2016, die sich auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Bundestag beruft,

http://www.focus.de/politik/deutschland/hitlergruss-und-nazi-aufkleber-so-gross-ist-das-problem-mit-rechtsextremisten-in-der-bundeswehr-wirklich_id_5370224.html

heißt es:

"56 rechtsextreme Vorfälle hat die Bundeswehr demnach im vergangenen Jahr registriert und zwölf Soldaten deswegen entlassen. In zwei weiteren Fällen wurde die Entlassung in die Wege geleitet."

In einer anderen Berichterstattung von heute

http://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-affaeren-auch-disziplinarordnung-soll.1939.de.html?drn:news_id=740620

heißt es andererseits:

"Zwischen 2012 und 2016 sind 18 Angehörige der Bundeswehr wegen rechtsextremistischer Umtriebe vorzeitig entlassen worden, wie das Verteidigungsministerium mitteilte."

Dazu haben wir folgende Fragen:

1.) Wie viele vorzeitige oder unehrenhafte Entlassungen aufgrund "rechtsextremistischer Umtriebe" oder anderer Vorwürfe oder Vorfälle im Zusammenhang mit Rechtsextremismus hat es in der Bundeswehr in den Jahren 2000 bis 2016 jeweils pro Jahr gegeben?

2.) Wie viele vorzeitige oder unehrenhafte Entlassungen aufgrund "linksextremistischer Umtriebe" oder anderer Vorwürfe oder Vorfälle im Zusammenhang mit Linksextremismus hat es in der Bundeswehr in den Jahren 2000 bis 2016 jeweils pro Jahr gegeben?

3.) Waren die Entlassungen aufgrund "rechtsextremistischer Umtriebe" mit vorhergehenden oder nachfolgenden Strafermittlungs und -verfolgungsmaßnahmen begleitet und in wie vielen Fällen der Jahre 2012 bis 2016 wurden die Entlassenen verurteilt und wie hoch war das Strafmaß jeweils?

4.) Führt eine vorzeitige Entlassung aufgrund "rechtsextremistischer Umtriebe" zu Einbußen bezüglich etwaiger Pensions-, Renten-, Lohnfort- oder sonstigen Zahlungen seitens des ehemaligen Arbeitgebers, des Bundesverteidigungsministeriums?

Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Herr Harald Kujat, hat in einem Interview mit dem DLF von heute behauptet, dass es sich bei dem unter Terrorverdacht stehenden Soldaten Franco A. um einen Einzeltäter handele:

http://www.deutschlandfunk.de/kritik-an-der-bundeswehr-von-der-leyen-verdient-auch-unsere.694.de.html?dram:article_id=385197

5.) Können Sie diese Behauptung bestätigen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


3.5.2017 - Presseanfrage an die Bundesgeneralanwaltschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer geplanten Berichterstattung zu den laufenden Ermittlungen gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. haben wir eine Frage:

Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Herr Harald Kujat, hat in einem Interview mit dem DLF von heute behauptet, dass es sich bei dem unter Terrorverdacht stehenden Soldaten um einen Einzeltäter handele:

http://www.deutschlandfunk.de/kritik-an-der-bundeswehr-von-der-leyen-verdient-auch-unsere.694.de.html?dram:article_id=385197

Können Sie diese Behauptung bestätigen oder dementieren?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


4.5.2017 - Die Bundeswehr will nicht antworten


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse an den Themen der Bundeswehr. Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an das Presse- und Informationszentrum (PIZ) Personal weitergeleitet worden. Das PIZ Personal ist Ansprechpartner für die nationale und internationale Presse in Fragen zu den Themen Personalgewinnung und -führung in der Bundeswehr.

In dieser Funktion stellen wir akkreditierten Presse- und Medienvertretern u.a. auf deren Anfrage hin Informationen zur Verfügung.

Aufgrund des Blog-Charakters Ihres Mediums bitten wir Sie daher vor Beantwortung Ihrer Anfrage zunächst um einen Nachweis Ihrer redaktionellen Tätigkeit durch einen Presseausweis.

Zudem machen die Art und der Umfang Ihrer Anfrage eine schnelle Beantwortung unter Wahrung von daten -und personenschutzrechtlichen Vorgaben sowie vor dem Hintergrund der zu recherchierenden Daten nicht möglich.

Bitte stellen Sie sich daher darauf ein, dass eine Antwort, nach erfolgter Akkreditierung, etwa zwei Wochen Zeit in Anspruch nehmen wird.

Im Auftrag

mit besten Grüßen,

xxx
Kapitänleutnant

Presse- und Informationszentrum Personal
Militärringstraße 1000
50737 Köln


4.5.2017 - Generalbundesanwalt meint, nicht antworten zu dürfen/müssen


Sehr geehrter Herr xxx,

bitte haben Sie Verständnis, aber zu Einzelheiten des Verfahrens können wir uns derzeit nicht äußern.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Erster Staatsanwalt
- stellv. Pressesprecher –
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Pressestelle -
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe


6.5.2017 - Nachhaken bei der Bundeswehr/beim Verteidigungsministerium, Verweis auf unseren Pressestatus


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Unser redaktionell geführtes Blog erfüllt seit dem 1.9.2015 alle Anforderungen des Niedersächsischen Pressegesetzes. Das ist u.a. in Abstimmung mit der LPK Niedersachsen geschehen.

https://freiheitsfoo.de/kontakt/

Insofern erwarten wir Ihre Antworten auf unsere Presseanfrage vom 4.5.2017 und selbstverständlich ist, dass Ihre Beantwortung nur unter Berücksichtigung des etwaig berührten Daten- und Persönlichkeitsschutzes erfolgen kann. Sollten also einige Antworten mit Bezug darauf nicht oder nur in Teilen oder mittels teilgeschwärzter Dokumente möglich sein, dann haben wir dafür größtes Verständnis.

Davon unabhängig:

Kopien oder Scans unserer Presseausweise fertigen wir generell nicht an, wir versenden solche Dokumente auch nicht an Dritte. Und das in unverschlüsselter Form alleine schon aus Datenschutzgründen gar nicht.

Viele gute Grüße,


29.5.2017 - Rückmeldung von der Bundeswehr


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Im Folgenden kann ich Ihnen einige grundsätzliche Auskünfte zu Ihren Fragen zukommen lassen, die durch die fachlich zuständigen Stellen zugearbeitet wurden.

In den Berichten des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags, auf die ich Sie hiermit verweise, finden Sie darüberhinaus Zahlen, Daten und Fakten zu den Fragen, die Sie formuliert haben.

Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) nimmt der Militärische Abschirmdienst (MAD) als abwehrender militärischer Nachrichtendienst die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes wahr. Aufgaben und Befugnisse des MAD zur Sammlung und Auswertung von Informationen sind im Wesentlichen im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) sowie im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) geregelt.

Gem. Drucksache 18/11882 des Deutschen Bundestages bewertete der MAD in 2016 drei Verdachtspersonen als rechtsextremistisch.

Der MAD unterrichtet die zuständige Personal bearbeitende Stelle über Erkenntnisse zu erkannten Extremisten, um die Prüfung personalrechtlicher Maßnahmen zu ermöglichen. Jeder Vorwurf einer rechtsextremistischen Betätigung trägt grundsätzlich den Verdacht, dass ein Dienstvergehen vorliegen könnte.

Die unmittelbaren dienstrechtlichen Vorgesetzten prüfen bei Verdacht auf extremistisches Verhalten die soldatenrechtliche, disziplinarrechtliche und bzw. oder strafrechtliche Relevanz. Das Disziplinarrecht hält ein breitgefächertes Sanktionssystem bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis bereit.

Grundsätzlich bedeuten vorzeitige Entlassungen aus dem Dienstverhältnis wegen eines schweren Dienstvergehens zumindest Einbußen, wenn nicht sogar den Verlust von Gebührnis-, Pensions- oder sonstigen berechtigten Zahlungen.

Ab dem 1. Juli 2017 wird jeder Bewerber vor einer Einstellung in die Bundeswehr einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen, um Extremisten bereits vor einer Einstellung in die Bundeswehr auszuschließen.

Für weitere Fragen zu dem Thema richten Sie sich bitte an das Bundesministerium der Verteidigung.

Mit besten Grüßen aus Köln,

im Auftrag

xxx
Kapitänleutnant

Presse- und Informationszentrum Personal
Militärringstraße 1000
50737 Köln

pizpersonal@bundeswehr.org


29.5.2017 - Nachhaken bei der Bundeswehr ob der 4/5 unbeantworteten Fragen


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Rückmeldung und die darin enthaltenen Informationen.

Nach Durchsicht einiger Jahresberichte des Wehrbeauftragten https://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter/jahresberichte/247006 stelle ich fest, dass darin keinerlei Angaben zu unehrenhaften oder vorzeitigen Entlassungen aufgrund "links- oder rechtsextremistischer Umtriebe" gemacht werden.

Insofern sind die Fragen Nrn. 1, 2 und 3, aber auch die Frage Nr. 5 noch unbeantwortet.

Können Sie uns bei der Beantwortung der einen oder anderen Frage noch weiterhelfen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,

xxx, Hannover
Redaktion freiheitsfoo.de

PS: Hier noch einmal die Fragen Nrn. 1, 2, 3 und 5.

1.) Wie viele vorzeitige oder unehrenhafte Entlassungen aufgrund "rechtsextremistischer Umtriebe" oder anderer Vorwürfe oder Vorfälle im Zusammenhang mit Rechtsextremismus hat es in der Bundeswehr in den Jahren 2000 bis 2016 jeweils pro Jahr gegeben?

2.) Wie viele vorzeitige oder unehrenhafte Entlassungen aufgrund "linksextremistischer Umtriebe" oder anderer Vorwürfe oder Vorfälle im Zusammenhang mit Linksextremismus hat es in der Bundeswehr in den Jahren 2000 bis 2016 jeweils pro Jahr gegeben?

3.) Waren die Entlassungen aufgrund "rechtsextremistischer Umtriebe" mit vorhergehenden oder nachfolgenden Strafermittlungs und -verfolgungsmaßnahmen begleitet und in wie vielen Fällen der Jahre 2012 bis 2016 wurden die Entlassenen verurteilt und wie hoch war das Strafmaß jeweils?

Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Herr Harald Kujat, hat in einem Interview mit dem DLF von heute behauptet, dass es sich bei dem unter Terrorverdacht stehenden Soldaten Franco A. um einen Einzeltäter handele:

http://www.deutschlandfunk.de/kritik-an-der-bundeswehr-von-der-leyen-verdient-auch-unsere.694.de.html?dram:article_id=385197

5.) Können Sie diese Behauptung bestätigen?


28.1.2018 - DLF-Kurzmeldung


Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-mad-mehr-rechtsextreme-verdachtsfaelle.1939.de.html?drn:news_id=844312

Bundeswehr/MAD

Mehr rechtsextreme Verdachtsfälle

Der Militärgeheimdienst MAD prüft so viele Fälle von Rechtsextremismus in der Bundeswehr wie seit Jahren nicht mehr.

2017 seien 400 neue Verdachtsfälle hinzugekommen, teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit. In den Jahren seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 waren es im Schnitt 300 Vorkommnisse pro Jahr. Ein Auslöser war den Angaben zufolge der Fall des rechtsextremen Oberleutnants Franco A., der einen Anschlag geplant haben soll.

Diese Nachricht wurde am 28.01.2018 im Programm Deutschlandfunk gesendet.


26.5.2018 - DLF-Kurzmeldung


Quelle:

Militär - 89 Rechtsextremisten seit 2011 bei Bundeswehr überführt

Seit 2011 hat die Bundeswehr 89 Rechtsextremisten und 24 Islamisten in ihren Reihen überführt.

Das berichtet die Funke Mediengruppe unter Berufung auf das Verteidigungsministerium. In drei Fällen liefen noch Verfahren, alle anderen Betroffenen seien entlassen worden oder aus dem Dienst ausgeschieden. Die Zahl der Verdachtsfälle beim Rechtsextremismus habe sich in der Vergangenheit deutlich reduziert, heißt es. 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Seit 2017 führt der Militärische Abschirmdienst Sicherheitsüberprüfungen bei Bundeswehrbewerbern durch. Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Bartels, sagte, die Bundeswehr wolle keine Nazis in ihren Reihen. Sie schaue genauer hin als viele andere staatliche Organisationen.

Beim Islamismus gab es dem Bericht zufolge seit 2011 zusammen rund 300 Verdachtsfälle, von denen sich 200 nicht bestätigt hätten. Als Linksextremist sei in der Zeit ein Bundeswehr-Angehöriger bewertet worden.


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Zuletzt geändert am 28.05.2018 21:43 Uhr