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Flugverbotszone-Hannover

Worum geht es?


Wo dürfen Hobby-Drohnen-Flieger ihre Modellflug-Drohnen eigentlich ohne Anmeldung bis 100m Flughöhe und auf Sicht fliegen, und wo nicht?

Für Hannover - so wurde immer wieder mal in der Zeitungspresse kolportiert - gelte ein generelles Flugverbot.

Wir haben bei der Stadt Hannover und von dieser an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr verwiesen nachgehakt ... und diese Wiki-Seite ist die Dokumentation der Nachfrage und des Ergebnisses.


Anfrage


Bei der Stadt Hannover wollte oder konnte man uns keine Auskunft erteilen, verwies uns aber freundlicherweise an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die uns auf Anfrage hin schnell und freundlich geantwortet hat:


21.4.2015 - Mitteilung der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr


(...)
ich habe Ihre Anfrage bezüglich Hobby-Drohnen in Hannover erhalten. Allerdings ist Ihre Frage sehr knapp formuliert, sodass ich befürchte Ihnen eine nicht zutreffende Antwort geben zu können.
Meinen Sie Gebiete, in denen mit Multikoptern nicht geflogen werden darf? In diesem Fall kann die angefügte Karte helfen. In dem "Hannoveraner Sarg" herrscht allgemeines Aufstiegsverbot ohne Freigabe vom Tower, da hier die Ein- und Abflugzone des Verkehrsflughafens HAJ ist (siehe §16a Luftverkehrsordnung (LuftVO)). Im Süden von Hannover sind Aufstiege von Hobby-Koptern und unbemannten Luftfahrtsystemen (kurz UAV, der selbe Kopter nur mit gewerblicher Nutzung, siehe §16 Abs. 1 Nummer 7 LuftVO) ohne Freigabe des Towers bis 100m über Grund möglich.
Grundsätzlich gibt es, außer im kontrollierten Luftraum (z. B. in der Nähe von Flughäfen und -plätzen), keine Verbote oder Beschränkungen für Hobby Flieger, wobei tendentiell auf Modellflugplätzen geflogen werden sollte. Dies ist aber keine Pflicht. Trotzdem muss natürlich von jedem überflogenen Grundstück eine Genehmigung des Eigentümers vorliegen und der Datenschutz beachtet werden. Im Bereich der gewerblichen Nutzung gibt es eine bundesweite Richtlinie, die NfL (Nachrichten für Luftfahrer) 281 / 13. Ich habe Ihnen diese als PDF angehängt. Es lässt sich hier viel erfahren. Leider gibt es für private Drohnen keine entsprechende NfL, aber man kann einiges analog anwenden.
Sollte ich den wahren Tenor Ihrer Anfrage nicht getroffen habe, stehe ich für Rückfragen gern zur Verfügung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen


Links/Material


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Zuletzt geändert am 22.04.2015 08:24 Uhr