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Fragen-anlaesslich-eines-Polizeiuebergriffs-auf-eine-Radfahrerin

Worum geht es?


Im November 2014 ist eine Radfahrerin in Hannover Opfer eines Polizeiübergriffs im Rahmen einer Fahrradkontrolle geworden - diese Aussage so beschuldigend zu treffen unterstützten zumindest diejenigen von freiheitsfoo, die die Betroffene persönlich kennen und sich mit ihr darüber ausgetauscht haben.

Wir haben diesen Vorfall zum Anlaß genommen, um der Polizei Hannover einen offenen Brief mit drei Fragen zu schreiben.

14.12.2014 - Brief an die Polizeidirektion Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,
uns ist von einem Zusammentreffen einer Polizeistreife mit einer Bürgerin berichtet worden, zu dem wir uns hiermit mit ein paar Fragen bei Ihnen melden möchten.
Es geht um eine ca. 35 Minuten lange dauernde "Kontrolle" einer Radfahrerin (29.11.2014, ca. 19:10 bis 19:45 Uhr) in Langenhagen, und zwar an dieser Stelle:
Ausgangspunkt des Vorfalls war der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit eines nicht bzw. nicht ordnungsgemäß angebrachten Fahrradrücklichts.
Wir haben den Eindruck, als haben sich die in diesen konkreten Vorfall verwickelten Beamten (ein Polizist und eine Polizistin) einer von Ihnen zur Ordnung gerufenen Fahrradfahrerin gegenüber auf unangemessene Weise verhalten: So wurde uns glaubwürdig von Demütigungen und verbalen Bedrohungen durch die Polizisten berichtet.
Wir können dieses als Gruppe zwar selbstverständlich nicht bezeugen, aber die Schilderung der Begegnung mit den Streifenpolizisten macht uns nachdenklich:
- Die Nennung von Namen oder (alternativ und genau so ausreichend) Dienstnummern wurde von den Beamten verweigert. (Was sich die Betroffene immerhin notieren konnte: Die Beamten fuhren einen Dienstwagen mit dem amtlichen Kennzeichen H-PD 539.)
- Von den Beamten wurden weiterhin gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen Fotografien von Fahrrad und Radfahrerin angefertigt.
Deshalb bitten wir um die Beantwortung der folgenden, vom Vorfall unabhängigen und allgemeinen Fragen:
1.) Unter Berufung auf welche Rechtsvorschrift ist es in Dienst befindlichen Beamten erlaubt, auf eine persönliche und sachliche Nachfrage hin die Nennung ihres Namens (oder alternativ Dienstnummer) zu verweigern?
2.) Welcher Umstand rechtfertigt die polizeiliche Anfertigung von Fotografien oder Filmaufnahmen von Gegenständen oder Personen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, wie oben beschrieben? Welche Rechtsgrundlage gibt es hierfür?
3.) Für den rein theoretischen oder auch praktischen Fall missbräuchlicher Anwendung von Polizeigewalt: An wen können sich davon betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden, so sie solche erfahren? Gibt es eine von der Polizei unabhängige Notrufnummer für solche Fälle und wie ist diese Notrufmöglichkeit ggf. organisiert?
Wir bitten freundlichst und möglichst um Beantwortung innerhalb von 10 Tagen.
Viele gute Grüße,
die Menschen von freiheitsfoo.

(Dieser Brief ist auch als PDF-Datei verfügbar.)

25.6.2015 - Die Polizei antwortet ... oder auch nicht!


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Zuletzt geändert am 28.06.2015 10:42 Uhr