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Fussballfans-Datenbanken

Worum geht es?


Auslöser für diese Wikiseite war ein Statement des niedersächsischen Innenministeriums über (zuvor unbekannte) Polizei-Datenbanken über Fußballfans. Eventuell sammeln sich hier noch weitere Informationen zur Registrierung, Erfassung und datentechnischen Verfolgung von Fußballfans ...


17.7.2015 - Auskünfte des nds. Innenministeriums zu sog. "SGB-Arbeitsdateien" (Fußballfans-Polizeidatenbanken)


Quelle: Pressemitteilung des nds. Innenministeriums vom 17.7.2015

Ein paar Ausschnitte daraus:

Fragesteller:

Im März 2015 gab es in einem Verfahren am Verwaltungsgericht Hannover Hinweise darauf, dass sogenannte szenekundige Beamte (SKB) in Datenbanken Angaben von „auffällig gewordenen" Fußballfans sammeln. Eine solche Speicherung personenbezogener Daten und die Kriterien zur Aufnahme in die Datenbank waren öffentlich ebenso unbekannt wie der Umfang der gespeicherten Datensätze.
(...)
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass man Auskunft über die Aufnahme in der genannten Datenbank erhalten könne. Jedoch hat die Öffentlichkeit erst im März diesen Jahres hiervon Kenntnis erlangt.

Nds. Innenministerium:

Die Niedersächsische Landesregierung wendet sich entschieden dagegen, die Polizei würde „Geheimdateien" über Fußballfans führen.
(...)
Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die bei der Polizei geführten Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten ist nicht vorgesehen. Insofern ist es unerheblich, wann die „Öffentlichkeit" davon Kenntnis erlangt haben soll.
'(...)''
Die Prüfung, ob personenbezogene Daten weiter gespeichert werden dürfen, wird bei den "SKB-Arbeitsdateien" anhand der in § 47 Nds. SOG festgelegten Prüffristen durchgeführt. Danach besteht bei Erwachsenen im Regelfall eine maximale Prüffrist von zehn Jahren und bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, von fünf Jahren.

Subjektives Fazit:

Eine "nicht-öffentlich bekannte" Datei ist also (nach Sinnen des nds. Innenministeriums) keine "geheime" Datei.

Da fragt sich nur, wie man das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aktiv wahrnehmen bzw. mittels Auskunftsersuchen mit Leben erfüllen soll/kann, wenn man gar nicht weiß, welche Behörde welche Datenbanken betreibt und "pflegt" - wo man als Mensch alsoo überhaupt überall registriert und profiliert sein könnte.

So, wie sich der Tenor der Antwort aus dem Innenministerium anhört, sind die "SKB-Arbeitsdateien" nicht die einzigen bislang "öffentlich" unbekannten Polizeidatenbanken in Niedersachsen ...

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Zuletzt geändert am 28.07.2015 15:24 Uhr