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Gerichtspranger

29.1.2023 - Presseanfrage an das Amtsgericht Schleswig


PRESSEANFRAGE: Umgang mit personenbezogenen Daten von Klägern und Angeklagten

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Vorbereitung eines Beitrags haben wir einige Fragen an Sie und bitten um Beantwortung bis zum 3.2.2023:

Uns ist vorgetragen worden, dass das AG Schleswig in mindestens einem Fall personenbezogene Daten von Angeklagten, darunter Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Beruf und Familienstand öffentlich ausgehangen haben soll.

1.) Können Sie diesen Umstand bestätigen oder dementieren? Falls ersteres: Unter welchen Umständen oder Bedingungen erfolgen Aushänge dieser Art, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage und falls ja, welche? (Etwa § 40 StPO?)

2.) Wie häufig ist von dem Verfahren des öffentlichen Aushangs personenbezogener Daten in den Jahren 2022, 2021 und 2020 jeweils Gebraucht gemacht worden?

3.) Gibt es beim AG Schleswig eine Stelle oder Instanz, bei der daten- und persönlichkeitsrechtsliche Verstöße etwa durch Gericht oder Staatsanwaltschaft gemeldet und dann untersucht und verfolgt werden?

4.) Ist die DSGVO für die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften anwendbar?

5.) Uns vorliegenden Informationen zum Aushang in Form einer "sitzungspolizeilichen Anordnung" zu einer Verhandlung am 14.12.2022 zufolge wurde darin angekündigt, dass sich sämtliche Zuhörer und Zuhörerinnen der öffentlichen Sitzung (samt Pressevertreter*innen) einer Identitätskontrolle (inklusive der Anfertigung von Kopien von Ausweispapieren) sowie einer Durchsuchung unterziehen müssen. Was ist der Grund für diese Maßnahme und welches sind die konkreten Rechtsgrundlagen hierfür?

6.) Weiterhin wurde verfügt, dass Menschen unter 14 Jahren grundsätzlich nicht zur öffentlichen Anhörung zugelassen bzw. eingelassen werden. Was ist der Grund für diese Beschränkung bzw. für dieses Verbot und was ist die Rechtsgrundlage dafür?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


19.7.2024 - Nachhaken beim Amtsgericht Schleswig


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.1.2023 (!) haben wir Ihnen eine Presseanfrage gestellt (s.u.), bis dato allerdings keinerlei Antwort oder Rückmeldung von Ihnen erhalten.

Wir möchten Sie hiermit nochmals darum bitten, uns unsere Fragen zu beantworten. Die Rückmeldung erwarten wir bis zum 23.7.2024.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 19.07.2024 16:45 Uhr