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Gruene-zum-NPOG-2018-2019

3.9.2018 - „Bürgerrechte nicht der Panikmache opfern!“


https://gruene-niedersachsen.de/2018/09/polizeigesetz-verletzt-buergerrechte/


Stefan Körner, Vorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Niedersachsen, sagt: „Das neue niedersächsische Polizeigesetz weitet die polizeilichen Befugnisse massiv aus und schränkt die demokratischen Freiheits- und Grundrechte ein, ohne die Sicherheit zu verbessern. Bürgerrechte dürfen nicht der Panikmache geopfert werden!“

Durch das Gesetz werde die Strafverfolgung von Versammlungsteilnehmer*innen weiter verschärft, die Überwachung ausgedehnt sowie Zugriff auf Daten Dritter ausgeweitet. „Maßnahmen wie die polizeiliche Online-Überwachung mit Hilfe von Trojanern sollen künftig ohne das Wissen der Betroffenen durchgeführt werden. So findet eine Verwischung von Polizei- und Geheimdienstbefugnissen statt. Das darf die Landesregierung nicht zulassen!“ sagt Körner.

Die GRÜNEN lehnen diesen Gesetzentwurf deshalb entschieden ab und rufen als Teil des breiten zivilgesellschaftlichen „#noNPOG-Bündnisses – Nein zum niedersächsischen Polizeigesetz!“ für den kommenden Samstag (8. September) zur Teilnahme an einer landesweiten Demonstration gegen das neue niedersächsische Polizeigesetz (NPOG) auf. Die Demo beginnt um 13 Uhr in Hannover auf dem Ernst-August-Platz vor dem Hauptbahnhof, die Abschlusskundgebung findet auf dem Platz der Göttinger Sieben statt.

Demonstration „Nein zum niedersächsischen Polizeigesetz“
Samstag, 8. September 2018
13 Uhr, Ernst-August-Platz in Hannover


6.12.2018 - Kein Abbau demokratischer Grund- und Freiheitsrechte!


https://gruene-niedersachsen.de/2018/12/kein-abbau-demokratischer-grund-und-freiheitsrechte/


„Wir müssen unsere Grund- und Freiheitsrechte sichern und dürfen sie nicht für vermeintlich mehr Sicherheit opfern“, sagt Anne Kura, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen. „Genau das plant aber die Groko mit dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Schon der bloße Verdacht soll ausreichen, damit die Polizei Telefone überwachen und E-Mails abfangen kann. Diese und die weitere Ausweitung der Befugnisse durch die Polizei wollen wir nicht hinnehmen“, so Kura. „Wir treten ein für Freiheit, Grundrechteschutz und rechtsstaatliche Verfahren und rufen dazu auf, gemeinsam am 8. Dezember auf der #noNPOG-Demo auf dem Opernplatz in Hannover klarzumachen, was wir von der Gesetzesverschärfung halten: Sie ist gefährlich, verletzt unsere Grundrechte und verspricht keinen Sicherheitsgewinn.“

Die Demo beginnt am 8. Dezember um 13 Uhr auf dem Opernplatz in Hannover. Beide Landesvorsitzenden werden am Samstag ebenfalls vor Ort sein und an der Demo teilnehmen. Der Treffpunkt der GRÜNEN am Samstag ist am Chanukka-Leuchter auf dem Opernplatz in Hannover.

Mit dem neuen Gesetz sollen Menschen bis zu 74 Tage in Gewahrsam genommen werden können, ohne tatsächlich Straftaten begangen zu haben – der bloße Verdacht genüge. „Diesen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dürfen wir nicht hinnehmen“, ergänzt Landesvorsitzender Hans-Joachim Janßen. Darüber hinaus verwische die polizeiliche Telekommunikations- und Online-Überwachung mit Hilfe von Trojanern die Grenzen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit. „Das stellt elementare Grundrechte und den Rechtsstaat in Frage“, stellt Janßen fest. Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen lehnen den Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung deshalb entschieden ab und fordern, die rechtsstaatlichen Bedenken auch von Expertinnen und Experten endlich ernst zu nehmen und den Gesetzentwurf zurückzunehmen.

Im Protest gegen das Polizeigesetz hat sich ein breites Bündnis gesellschaftlicher Gruppen unter dem Namen #noNPOG – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz gebildet, dem sich auch die GRÜNEN Niedersachsen angeschlossen haben.


7.5.2019 - Freiheit sichern – Grundrechte verteidigen!


https://gruene-niedersachsen.de/2019/05/freiheit-sichern-grundrechte-verteidigen/


„Die GroKo will Freiheits- und Grundrechte einschränken und zusätzlich polizeiliche Befugnisse massiv ausweiten, etwa durch anlasslose Massenkontrollen von Fahrzeugen, Body-Cams und 35 Tage Präventivhaft: Obwohl die Landtagsjuristen das neue Polizeigesetz der Landesregierung als verfassungswidrig einstufen, wollen SPD und CDU das Gesetz noch im Mai durch den niedersächsischen Landtag peitschen. Damit würden Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt. Das werden wir nicht zulassen!“, sagt Landesvorsitzende Anne Kura.

Statt Grundrechte zu schützen, erhebt die Landesregierung mit dem neuen Gesetz einen Generalverdacht und misstraut so allen Menschen, die in Niedersachsen leben. „Unsere Bemühungen einer freiheitsorientierten Innenpolitik unter Rot-Grün sind einer Law-and-Order-Politik und einem Wettlauf mit den Rechtspopulisten gewichen. Gegen diese Politik wehren wir uns!“, sagt Landesvorsitzender Hans-Joachim Janßen.

Gegen die Pläne protestiert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis. Auch der GRÜNE Landesverband ruft zur dritten landesweiten Großdemo gegen das Polizeigesetz am 11. Mai 2019 auf, mit dabei sind auch die beiden Landesvorsitzenden Anne Kura und Hans-Joachim Janßen: Start ist um 13 Uhr am Steintorplatz in Hannover. Grüner Treffpunkt ist links vor der Bühne.


10.5.2019 - GRÜNE kämpfen für Grundrechte


https://gruene-niedersachsen.de/2019/05/demo-gegen-polizeigesetz/


Zur Demo gegen das niedersächsische Polizeigesetz am morgigen Samstag um 13 Uhr erklärt die Landesvorsitzende der niedersächsischen Grünen, Anne Kura:

„Wir kämpfen für unsere Grundrechte. Wir nehmen es nicht hin, dass SPD und CDU im Landtag ein verfassungswidriges Polizeigesetz beschließen wollen. Schon gar nicht in dem Monat, in dem das Grundgesetz 70 Jahre wird. 35 Tage Präventivhaft, Online-Überwachung mit Trojanern oder datenschutzwidriger Einsatz von Body-Cams: All das wird unser Land nicht sicherer machen, sondern nur unsere Freiheit beschneiden.“

Gegen die Pläne der Landesregierung zum neuen Polizeigesetz protestiert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis. Auch der GRÜNE Landesverband ruft zur dritten landesweiten Großdemo gegen das Polizeigesetz am 11. Mai 2019 auf. Start ist um 13 Uhr am Steintorplatz/Goseriede in Hannover. Grüner Treffpunkt ist links vor der Bühne.


Zur Erinnerung: Konsens des noNPOG-Bündnisses aus 2018


https://niedersachsentrojaner.de/aufruf/


noNPOG – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz (NPOG)

Die Landesregierung aus CDU und SPD sieht im aktuellen Gesetzentwurf massive Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse und einen Abbau demokratischer Freiheits- und Grundrechte vor. Aber auch in anderen Bundesländern sehen wir ähnliche Verschärfungen, die den Staat mehr und mehr zu einem Überwachungsstaat ausbauen. Diesen Entwicklungen stellen wir uns entschieden entgegen. Den Gesetzentwurf “NPOG” der niedersächsischen Landesregierung lehnen wir mit aller Deutlichkeit ab und fordern dessen Zurücknahme. Anders als bisher soll die Polizei in Zukunft schon dann Menschen überwachen, verfolgen und gefangen nehmen dürfen, wenn ihnen unterstellt wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich auszuführen. Das ist eine ganz grundsätzliche Änderung der Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft, ein so genannter Paradigmenwechsel. Die Verwischung der Grenzen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit stellt die Gewaltenteilung infrage.

Folgende Neuregelungen lehnen wir ab:

Polizeiliche Sanktionen und Überwachungsmaßnahmen gegen konkrete Personen bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung einer terroristischen Straftat

  • Meldeauflagen ohne Richter*innenvorbehalt (§ 16 a)
  • Aufenthaltsvorgaben u. Kontaktverbote ohne Richter*innenvorbehalt (§ 17 b)
  • Elektronische Fußfessel ohne Richter*innenvorbehalt und Erlaubnis zur Erstellung von Bewegungsbildern (§ 17 c)
  • Videoüberwachung im Gewahrsam (§ 20 IV S. 4)
  • Durchsetzungs- und Präventivgewahrsam bis zu 35 Tage (§ 21 I Nr. 3)
  • Polizeiliche Quellen-Telekommunikationsüberwachungi, “kleiner” Staatstrojaner (§ 33 a)
  • Polizeiliche Online-Überwachung, “großer” Staatstrojaner (§ 33 d I)
  • Verdeckte Personen-Observation (§ 34 I)
  • Verdeckte Bild- und Sprachaufzeichnungen sowie Aufenthaltsermittlungen außerhalb von sowie in und aus Wohnungen (§§ 35, 35 a i. V. m. § 34 I)
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittler*innen (§§ 36, 36 a)

Verschärfte Strafverfolgung von Versammlungsteilnehmenden

  • Einordnung des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gem. § 125 a StGB als Straftat von erheblicher Bedeutung gem. § 2 Nr. 14 b, um Demonstrierende durch technische Mittel, Observationen und V-Leute präventiv überwachen zu können (§§ 34 I, 36)
  • Vermummung auf Versammlungen (Demonstrationen) als Straftat (Art. 2)

Überwachung des öffentlichen Raums bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie Zugriff auf Daten Dritter

  • Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 32 I)
  • Bildübertragung aus öffentlich zugänglichen Räumen (§ 32 III)
  • Bild- und Tonaufnahmen mittels polizeilicher Bodycams (§ 32 IV)
  • Videoüberwachung zur Geschwindigkeitskontrolle (Section Contol) (§ 32 VIII)
  • Einsichtnahme in und Herausgabe von Bild- und Tonaufzeichnungen öffentlich zugänglicher Räume (§ 32 a)

Zusätzliche Mittel zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges

  • Elektroimpulsgeräte (Elektroschocker, Taser) noch vor Schlagstockeinsatz (§ 69 IV)
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Zuletzt geändert am 02.09.2026 04:11 Uhr