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Herr-Gauck-und-die-VDS

Was ist das hier?


Diese Seite dokumentiert die versuchte und nur in Teilen erfolgreiche "Kontaktaufnahme" mit dem seit 2012 im Amt befindlichen Bundespräsidenten Joachim Gauck bezüglich des Themas Vorratsdatenspeicherung.

Diese Wikiseite listet in chronologischer Reihenfolge die Ereignisse dazu auf.


5.12.2010 - Herr Gauck über die Vorratsdatenspeicherung


Herr Gauck redet in Wien im Rahmen einer Veranstaltung unter dem Namen "Europa im Diskurs" u.a. über und zur Vorratsdatenspeicherung:

„Ich war eben ganz Ohr, als Herr Tophoven Gründe dafür genannt hat, die dafür sprechen, eine Vorratsdatenspeicherung zu akzeptieren. Mir fehlte in der ganzen Debatte bisher in Deutschland die geduldige Benennung hinreichend überzeugender Gründe: Datenmengen und Fakten, was hat das gebracht, wieviel Kontrolle hat wieviel Ergebnis gebracht. Der Staat hat den Auftrag der Gefahrenabwehr, und deshalb: Wenn er Eingriffssachverhalte gut begründen kann – und eine Wegnahme von Rechten, die wir selber an unseren eigenen Daten haben, ist letztlich ein Eingriff – das kann gerechtfertigt sein, es muss aber verhältnismäßig sein. (...)
Was ich bei Herrn Ströbele nicht so richtig nachvollziehen kann ist, dass er im Grunde mit der von mir getragenen Sorge, ob unsere Grundrechte eingeschränkt werden, nicht im Grunde so eine hysterische Welle mit aufbaut, als würde mit der Speicherung von Daten, die möglicherweise meine Grundrechte einschränkt – ein wenig einschränkt -, als wäre dann der Beginn zu dem Spitzelstaat. Darauf hat Herr Tophoven eben abgehoben. Das ist eine ganz tiefsitzende Angst in vielen europäischen Völkern. Ich sehe die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht in der Gefahr, zu einem Spitzelstaat zu werden. Umso mehr müssen die Regierungen dartun – und zwar wirklich mit tragfähigen Belegen -, wieviel mehr Kontrollmöglichkeiten, Speicherungsmöglichkeiten, Fahndungsmöglichkeiten uns tatsächliche Erfolge bringen. Denn sonst würde ich das doch als eine beginnende Gefahr dieses Sicherheitsmantras gegenüber der Freiheitsbotschaft sehen.
Ich finde auch diesen Streit sehr interessant, weil er abbildet, was unsere Gesellschaften hier in Westeuropa auch trägt, nämlich einmal die Spezialverantwortung all der Politiker, die die innere und äußere Sicherheit wirklich zu garantieren haben – das tun die nicht als Übermütige, sondern das tun die im Auftrag eines Rechtsstaates – und die andere Seite, für die ist eben das Rechtsstaatsprinzip die übergeordnete Größe. Das muss mal knirschen. Ich finde, dass diese Debatte sehr deutlich zeigt, in welchem Raum wir gestalten. Wir haben nicht Zugriff auf das absolut Richtige, sondern wir handeln das Richtige aus im ständigen Gespräch mit der Rechtsordnung und unseren Verfassungen.“


x.2.2012 - Aufflammen der Diskussion um Herrn Gaucks Einstellung zur Vorratsdatenspeicherung


Im Rahmen der Nominierung von Herrn Gauck zum Kandidaten für das Bundespräsidentsamt wird Kritik an Herrn Gauck als "Bürgerrechtler" und "Freiheitskämpfer" laut.


24.2.2012 - Offener Brief des AK Vorrat an Herrn Gauck - Bitte um Gespräch



13.3.2012 - Antwort: Bitte nach der Wahl zum Präsidenten noch einmal nachfragen



19.3.2012 - Nachfrage und erneute Bitte an den frisch gewählten Bundespräsidenten


Im Namen des AK Vorrat wird die Bitte um einen Gesprächstermin erneuert, nachdem Herr Gauck zum Bundespräsidenten gewählt worden ist.


31.3.2012 - Absage durch Herrn Gauck - keine Zeit für ein Gespräch


Der Bundespräsident erteilt der Anfrage eine Absage:

(...) Die große Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Ihren Initiativen zeigt, dass Sie sich einem Themenbereich widmen, der viele Menschen in unserer Gesellschaft bewegt. Der Herr Bundespräsident verfolgt die öffentliche Diskussion zu diesem Themenfeld mit großem Interesse und großer Aufmerksamkeit. Es ist wichtig, dass Initiativen wie die Ihre sich mit politischen Themen unserer Zeit auseinandersetzen und die Anliegen von vielen Bürgerinnen und Bürgem bündeln und öffentlich diskutieren.
Der Bundespräsident bittet aber um Verständnis dafür, dass er Ihrer Bitte um ein Gespräch angesichts der mit seinem Amt verbundenen vielfachen inhaltlichen Verpflichtungen, gerade zu Beginn der Amtszeit, leider nicht nachkommen kam.
Der Herr Bundespräsident hat sich angesichts der zahlreichen ähnlichen ihn erreichenden Bitten entschließen müssen, Zurückhaltung zu üben.
Er nimmt Zuschriften wie die Ihre aber zum Anlass, die vorgetragenen Anliegen in geeigneter Weise in seine Überlegungen, Gespräche und öffentlichen Reden einzubeziehen. (...)


29.10.2015 - Erneute Anfrage an den Bundespräsidenten bzw. dessen Pressestelle, nun um ein Interview zum Thema


Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits kurz vor und nach der Ernennung von Herrn Gauck zum Bundespräsidenten im März 2013 habe ich - damals noch im Namen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - um ein Treffen zum Thema Vorratsdatenspeicherung gebeten. Daraus ist damals leider nichts geworden.
Damals schrieben Sie uns zurück:
*** 8< Schnipp ***
Die große Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Ihren Initiativen zeigt, dass Sie sich einem Themenbereich widmen, der viele Menschen in unserer Gesellschaft bewegt. Der Herr Bundespräsident verfolgt die öffentliche Diskussion zu diesem Themenfeld mit großem Interesse und großer Aufmerksamkeit. Es ist wichtig, dass Initiativen wie die Ihre sich mit politischen Themen unserer Zeit auseinandersetzen und die Anliegen von vielen Bürgerinnen und Bürgem bündeln und öffentlich diskutieren.
Der Bundespräsident bittet aber um Verständnis dafür, dass er Ihrer Bitte um ein Gespräch angesichts der mit seinem Amt verbundenen vielfachen inhaltlichen Verpflichtungen, gerade zu Beginn der Amtszeit, leider nicht nachkommen kann.
*** >8 Schnapp ***
Seither sind nun über drei Jahre vergangen, derzeit wird eine neue Vorratsdatenspeicherung beschlossen und erneut ist dieser Vorgang von erheblicher öffentlicher Diskussion begleitet.
Deswegen möchte ich - nun im Namen der Bürgerinitiative "freiheitsfoo" - erneut um einen Gesprächstermin zum Thema Vorratsdatenspeicherung bitten.
Wir von freiheitsfoo möchten Herrn Gauck gerne in einem kurzen Interview die Gelegenheit geben, seinen Standpunkt dazu zu erörtern. Das Interview wird anschließend ungekürzt veröffentlicht.
Bitte teilen Sie uns mit, ob und zu wann Herr Gauck bereit wäre, sich so einem Gespräch zu stellen. Wir könnten sowohl in Berlin als auch in Hannover zur Verfügung stehen.
Vielen Dank und viele gute Grüße,
xxx von der Redaktion freiheitsfoo


7.11.2015 - Noch keine Anwort - noch einmal nachgefragt


Sehr geehrter Herr Gauck,
sehr geehrte Damen und Herren,
dürfen wir hierzu noch mit einer Rückmeldung von Ihnen rechnen?
Vielen Dank und viele gute Grüße,
xxx von der Redaktion freiheitsfoo


16.11.2015 - Noch immer keine Antwort - noch einmal höflich nachgefragt


Sehr geehrter Herr Gauck,
sehr geehrte Damen und Herren von der Pressestelle des Bundespräsidialamtes,
nach einer weitere Woche möchten wir noch einmal bei Ihnen um einen Gesprächstermin bitten bzw. wenigstens um eine Rückmeldung zu unserer vorgetragenen Anfrage.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir zugleich noch eine Frage hinzufügen und auf den presserechtlichen Status unseres Blogs hinweisen.
Können Sie uns mitteilen, ob das Gesetzespaket zur neuen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ("Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten") von Ihnen, Herr Gauck, bereits unterzeichnet worden ist?
Falls ja: Wann ist das erfolgt?
Falls nein: Beabsichtigen Sie zuvor noch den Austausch mit Betroffenen und Vertretern der Zivilgesellschaft oder werden Sie davon unabhängig das Gesetz unterzeichnen und wann ist das - sofern überhaupt ansagbar - vorraussichtlich der Fall?
Viele gute Grüße,
xxx von der Redaktion freiheitsfoo.de


17.11.2015 - Mail von der Pressestelle des Bundespräsidialamts


Sehr geehrter Herr xxx,
haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage. Leider komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.
Das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" ist in der vergangenen Woche im Bundespräsidialamt eingegangen und noch nicht ausgefertigt. Die Prüfung dauert an. Wie lange diese dauern wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine Informationen über den genauen Ablauf und etwaige Gesprächspartner während der Prüfung geben kann.
Mit freundlichen Grüßen


17.11.2015 - Noch einmal wegen der Interview-Anfrage nachgehakt


Sehr geehrte Frau xxx,
vielen Dank für die Information.
Können Sie uns noch etwas zu unserer Interview-Anfrage mitteilen? Wir würden uns sehr über eine Gesprächsmöglichkeit freuen und sind zur Abstimmung eines Termins gerne für Sie da.
Viele gute Grüße,
xxx von der Redaktion freiheitsfoo


17.11.2015 - Anruf von der Pressestelle des Bundespräsidialamts: Aus dem Interview wird nichts


Grobe Wiedergabe des Gesprächsinhalts:

  • Interview ist aus Zeitgründen leider nicht möglich. Es gäbe irre viele Anfragen.
  • Auf Nachfrage: Ja, Herr Gauck hat auch Interesse am Thema, aber er wird sich aus Zeitgründen nicht zum Interview finden können, vor allem auch nicht zu einem laufenden Gesetzesprüfungsverfahren äußern.
  • Auf weitere Nachfrage: Eine persönliche, schriftliche Beantwortung durch Herrn Gauck von 5 Fragen durch freiheitsfoo zum Thema kann nicht verbindlich zugesagt werden, aber man könnte das probieren. Am besten auf 3 bis max. 4 Fragen beschränken. Und erst dann einreichen, wenn das Gesetz bereits unterschrieben worden ist, sonst hat das definitiv keine Aussicht auf Erfolg.
  • Auf Nachfrage, wann das Gesetz zur neuen VDS denn ungefähr durch Herrn Gauck unterzeichnet werden könnte: Kann man auch nicht verbindlich sagen. Hausnummer: Vor Weihnachten, evtl. Mitte Dezember. Kann aber auch früher sein. Und muss auf keinen Fall eine Bedeutung haben, wenn es erst später passiert.


23.11.2015 - Brief von freiheitsfoo an Herrn Gauck


Sehr geehrter Herr Gauck,
unserer Redaktion haben Sie nach mehrfacher Nachfrage mitteilen lassen, dass Sie selbst für ein nur kurzes Interview zum Thema Vorratsdatenspeicherung nicht zur Verfügung stünden. Das finden wir schade, nachdem Sie bereits 2012 einer Anfrage für ein Treffen mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt haben. Zugleich freuen wir uns über die auf unsere Nachfrage hin eröffnete Chance, Ihnen persönlich drei Fragen zur Neuauflage dieser Überwachungs- und Strafermittlungsmaßnahme vorlegen zu dürfen - wenn auch erst nach einer etwaigen Unterzeichnung des dazugehörigen Gesetzespakets durch Sie.
Heute und hier schreiben wir Ihnen aber als Gesamtheit unserer Bürgerinitiative "freiheitsfoo", wenn auch zum gleichen Thema, also zur von der Bundesregierung geplanten und auf den Weg gebrachten neuen Vorratsdatenspeicherung für Deutschland.
Wir verorten uns als eindeutige Kritiker der vorgesehenen Maßnahme, möchten in diesem Brief an Sie aber nicht die zum Teil vielfach vorgebrachten Argumente für und wider die Vorratsdatenspeicherung vorbringen, sondern Sie als für die abschließende Zeichnung des Gesetzespakets Verantwortlichen vielmehr auf jüngste und in der Öffentlichkeit noch nicht diskutierte Äußerungen der Bundesregierung hinweisen, die für Ihre Entscheidung über die Zeichnung oder Nicht-Zeichnung des Gesetzespakets “zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" von großer Bedeutung sind.
Es geht uns um zwei Feststellungen, entnommen einem jüngst von uns veröffentlichten Schreiben des Bundesjustizministeriums an die EU-Kommission in Brüssel, als Antwort auf deren Kritik am Gesetzesvorhaben im Rahmen der TRIS-Notifizierung.


Die Quelle des Schreibens, aus dem wir nachfolgend zitieren, befindet sich im Kontext eines IFG-Antrags hier:


1.)
Das BMJV schreibt:
"Dürften die verpflichteten TeIekommunikationsuntemehmen die Daten in einem anderen EU-Mitgliedstaat speichern, hat dieser Staat die Möglichkeit des physischen Zugriffs auf die Daten bzw. auf ihren Speicherort. Die Speicherung der Daten auf seinem Hoheitsgebiet bildet einen Anknüpfungspunkt für eine an das betreffende Telekommunikationsunternehmen gerichtete Anordnung, gespeicherte Daten herauszugeben. Auch die Durchführung einer Durchsuchung und Beschlagnahme der Daten ist möglich. Gegen einen solchen Zugriff auf die Daten durch einen anderen Mitgliedstaat hilft eine Verschlüsselung der Daten nicht; es handelte sich in diesen Fällen nicht um ein Problem des Schutzes gegen eine mögliche missbräuchliche Nutzung, sondern um die rechtmäßige Nutzung der Daten zu Zwecken der Sicherheit des Staates, in dem sich der Speicherort befindet.
Es ist zum Beispiel nicht auszuschließen, dass eine Gefahrenabwehrbehörde eines anderen Mitgliedstaates in Übereinstimmung mit dem Recht des Mitgliedstaates systematisch alle verpflichtend gespeicherten Daten, die auf seinem Staatsgebiet vorgehalten werden, ausleitet, z.B. zum Zweck der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Denkbar ist auch, dass der Mitgliedstaat mit einem ausländischen Geheimdienst kooperiert und alle vorhandenen Verkehrsdaten an diesen weiterleitet. Die Erkenntnisse über die geheimen Datensammlungen der NSA zeigen, dass dies keine rein theoretischen Gefahren sind."
Was das BMJV hier als Gefahr durch nicht-deutsche Geheimdienste beschreibt - erfreulicherweise endlich einmal offiziell die Verdienste der Anstöße durch Herrn Snowden, wenn auch nicht namentlich, würdigend - ist allerdings nicht nur in anderen EU-Staaten, sondern auch in Deutschland gegeben.
Begründung:
Schon die bisherigen öffentlichen Anhörungen des derzeit noch in Betrieb befindlichen NSA-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag belegen, dass auch und in außergewöhnlich intensivem Maß deutsche Geheimdienste (hier vor allem der Bundesnachrichtendienst) eng mit ausländischen Geheimdiensten (bislang vorwiegend im Fokus die Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen NSA und der CIA) zusammen arbeiten und dass der Vertrauensvorschuss gegenüber dem deutschen Geheimdienst BND aufgezehrt ist.


Bei dieser Betrachtung sind folgende zwei Informationen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss von besonderer Bedeutung:


a.)
Die NSA ließ den BND in ihrem Auftrag umfangreiche TK-Verbindungsdaten erfassen und ausleiten. Dabei missbrauchte sie das einander vorgebrachte Vertrauen, sich an das (bislang unveröffentlichte) Memorandum of Agreement zur gemeinsamen Zusammenarbeit zu halten.
Belegt ist dieser Umsetand beispielhaft an der Liste von durch die NSA eingbrachten Auswahlkritieren für die Datenausleitung ("Selektoren"): Überwacht wurden sowohl EU-europäische, befreundete Staaten bzw. deren Behörden als auch deutsche Personen und Unternehmen.
Insgesamt bedeuten diese Erkenntnisse, dass die Befürchtung, dass die NSA auch deutsche TK-Diensteanbieter angreift und die dort vorhandenen Vorratsdaten abgreift, begründet ist.


b.)
Der BND führt(e?) Überwachungsmaßnahmen durch, die weder durch Gesetzesgrundlage gedeckt waren noch durch die für diesen Geheimdienst vorgesehenen Kontrollgremien entdeckt oder überprüft worden sind - darunter auch die massenhafte Überwachung an Netzknoten und in enger Zusammenarbeit mit deutschen Internet-Providern.
Weiterhin ist bekannt geworden, wenn auch für die Argumentation hier nicht von größerer Bedeutung, dass die vor der Weiterleitung an die NSA vorgenommene Ausfilterung von Telekommunikations-Daten, an denen Deutsche beteiligt seien, nicht einwandfrei funktioniert, der BND diese Bedenken aber ignoriert hat und mit der Datenausleitung fortgefahren ist.
Das alles entzieht dem deutschen Geheimdienst BND das Vertrauen, nicht auch in Zukunft auf bei deutschen TK-Diensteanbietern illegal tätig zu werden bzw. die Bedeutung des Fernmeldegeheimnisses nicht ausreichend zu würdigen.


2.)
Das BMJV schreibt weiter:
"Derzeit besteht in Deutschland keine Pflicht zur Speicherung von Verkehrsdaten, die die notwendigen statistischen Informationen für eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Wirksamkeit einer solchen Maßnahme liefern könnte."
Mit dieser klaren Aussage belegt das Ministerium, dass eine neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keinen Bestand haben kann.
Begründung:
Geltender Rechtstradition zufolge darf ein Gesetz, das Eingriffe in die Grundrechte der Menschen und Bürger zur Folge hat, nur dann erlassen werden und Bestand haben, wenn die Notwendigkeit und Wirksamkeit belegt sind.
Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte aller in Deutschlafreiheitsfoo-gruennd mittels Telefon, Handy, Smartphone oder sozialer Netzwerke kommunizierenden Menschen. Sie beinhaltet im vorliegenden Gesetzesentwurf darüber hinaus gehend "dank" der geplanten umfassenden Vorratsdatenspeicherung von IP-Verbindungsdaten die Erfassung des Alltagsverhalten eines Großteils der Menschen in diesem Land.
Ohne den Beleg irgendeiner Wirksamkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung kann noch nicht mal von einer Abwägung zwischen Grundrechtseingriff und Maßnahme gesprochen werden.
Die geplante Maßnahme wäre damit verfassungswidrig.


Aus der Stellungnahme des BMJV gehen weitere Kritikpunkte bzw. Mängel in der Begründung der geplanten Maßnahmen hervor. In diesem Brief möchten wir Sie aber nur mit den zwei genannten, aus unserer Sicht schwerwiegendsten Gründe konfrontieren, nach denen die geplanten Gesetzesänderungen nicht in Kraft treten dürfen. Wenn Sie möchten, können Sie unsere umfangreichere Kritik hier nachlesen:
Wir würden uns freuen, wenn Sie, Herr Gauck, unser Schreiben lesen und bei Ihrer Entscheidungsfindung zur Zeichnung oder Nicht-Zeichnung der neuen Vorratsdatenspeicherung berücksichtigen würden. Wie Sie unsere Einwände bewerten und ob Sie Rechtsexperten hinzuziehen oder nicht, liegt selbstverständlich ganz bei Ihnen und wir wünschen Ihnen viel Weitsicht bei Ihrem Tun.
Im Fall von Fragen oder falls doch noch Interesse an einem Gespräch bestehen sollte, sind wir gerne für Sie da.
Viele gute Grüße von den Menschen von freiheitsfoo!


10.12.2015 - Herr Gauck unterschreibt die neue Vorratsdatenspeicherung


  • Link zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:
 http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27]__1450355081954


18.12.2015 - Die neue VDS tritt in Kraft!



18.12.2015 - Post aus dem Bundespräsidialamt


Genauso wie Posteo gestern erhalten wir heute eine Benachrichtigung aus dem Bundespräsidialamt:


27.12.2015 - Vier Fragen an den Bundespräsidenten


Sehr geehrter Herr Gauck,

nachdem das Gesetz zur Wiedereinführung einer deutschlandweiten, anlaßlosen Speicherung von TK-Verbindungsdaten (im folgenden: "Vorratsdatenspeicherung") am 18.12.2015 in Kraft getreten ist, möchten wir auf das Angebot Ihrer Pressestelle, uns vier Fragen persönlich zu beantworten - wenn auch nur schriftlich - hiermit zurückkommen.

Unsere vier Fragen:

1.)

Das Bundesjustizministerium (BMJV) bestätigt, dass es derzeit keine "notwendigen statistischen Informationen für eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Wirksamkeit" der Vorratsdatenspeicherung gibt. Warum halten Sie es gerechtfertigt, eine derart umfassende und in die Grundrechte aller in Deutschland lebenden Menschen eingreifende Maßnahme wie diese einzuführen, wenn deren Wirksamkeit trotz der seit 2006 andauernden Diskussionen und Versuche, diese zu belegen, sachlich gar nicht untermauert werden kann?

2.)

Sie haben sowohl die Bitte des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (in 2012) als auch die Nachfrage durch unsere Initiative freiheitsfoo (in 2015) abgelehnt bzw. ablehnen lassen, sich für ein gemeinsames Gespräch zum Thema Vorratsdatenspeicherung etwas Zeit zu nehmen. In welchem genauen Umfang haben Sie sich andersweitig über Bedenken und Kritik zur Vorratsdatenspeicherung aus den Reihen nicht parteipolitisch verbundener oder an sonstige Interessengruppen gebundener Bürger oder Bürgerinitiativen informiert und welche andere Gruppen oder Personen haben Sie bei Ihrer Entscheidung zur Zeichnung oder Nichtzeichnung des Gesetzespakets beraten?

3.)

Viele Menschen haben sich seit 2006 gegen die Vorratsdatenspeicherung in offenen Bürgerinitiativen engagiert. Damals wurde Ihnen von den für die damalige Gesetzgebung verantwortlichen Politikern häufig Ablehnung, ja zum Teil sogar Abschätzung entgegengebracht, obwohl die Engagierten - meistens - um einen sehr sachlichen Tonfall bemüht waren. Erst viele Jahre später wurde ihnen in ihrer Einschätzung durch das höchste Gericht vielfach Recht gegeben. Diese Menschen erleben mit der jetzt von Ihnen unterzeichneten Gesetzgebung für eine neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in alledem Ihr Déjà-vu. Wie stehen Sie zu den Befürchtungen, dass das alles bei den Menschen zu Frustration bezüglich des politischen Engagements bis hin zu Radikalisierung von Einzelnen führen könnte?

4.)

Sind Sie der Überzeugung, dass Menschen, die nur nebenberuflich oder gar ehrenamtlich journalistisch, also z.B. im Sinne des Pressecodex vom Deutschen Presserat, tätig sind - so wie wir von freiheitsfoo - nicht den gleichen Schutz vor Überwachung ihrer Telekommunikation und damit effektiven Quellenschutz erfahren dürfen wie hauptamtlich tätige Journalisten und Journalistinnen, so wie es das hier diskutierte Gesetz vorsieht?

Wir freuen uns auf Ihre Antworten und vertrauen auf die Zusage, dass Sie die Antworten persönlich verfassen. Wir werden Sie ungekürzt veröffentlichen, so dass sich jede*r Lesende*r ein eigenes Bild machen kann.

Vielen Dank für Ihre Arbeit mit uns, viele gute Grüße – Ihnen und Ihren Angehörigen ein gutes neues Jahr 2016!


20.2.2016 - Herr Gauck lässt schreiben, will aber nicht antworten


Fast zwei Monate nach unseren vier Fragen an Herrn Gauck erhalten wir ein überraschend ablehnendes Schreiben, das die früheren, wenn auch vorbehaltlichen Versprechungen des bundespräsidialen Presseamtes als heiße Luft erscheinen lassen:

Oder im digitalisierten Klartext:

(...) Bundespräsident Joachim Gauck hat mich gebeten, für Ihr Schreiben vom 27. Dezember 2015 zu danken und Ihnen zu antworten Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst heute antworten kann.
In Ihrem Schreiben bitten Sie vorrangig um eine sachlich-politische Bewertung des Gesetzes zur Einfiihrung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 mitgeteilt haben, hat der Bundespräsident bei der Ausfertigung von Gesetzen allein deren Verfassungsmäßigkeit, nicht aber deren Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Aus diesem Grund nimmt der Bundespräsident grundsätzlich keine politische Bewertung eines von ihm ausgefertigten Gesetzes vor und möchte auch in diesem Fall nicht von dieser Staatspraxis abweichen.
Grundsätzlich äußert er sich auch nicht zu dem Umfang und zu den Details der Ausfertigungsprüfung. Sowohl die hausinternen wie auch die externen Gespräche dienen der Entscheidungsfindung des Bundespräsidenten und unterliegen daher der Vertraulichkeit.
Wie der Bundespräsident Rechtsfragen im Rahmen einer Ausfertigungsprüfung bewertet, gehört zum Kernbereich präsidialer Eigenverantwortung und muss daher nicht öffentlich zugänglich gemacht werden (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2016 - OVG 6 S 56.15).
(...)

Man könnte mutmaßen, dass Herr Gauck das ihm dienlich erscheinende Urteil des OVG abwarten wollte, um uns nicht antworten zu müssen bzw. das eleganter begründen zu können ...


Kategorie(n): Vorratsdatenspeicherung

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Zuletzt geändert am 21.02.2016 12:13 Uhr