Wichtige Seiten Hilfestellungen Externe Links Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA |
Main /
Intel-Officers12.9.2019 - Pressemitteilung der Polizeidirektion Braunschweig
POL-BS: Experten für Internet-Recherche starten in den Echtbetrieb Fahndungen gehören bei der Polizei zum Alltagsgeschäft und führen auf verschiedene Art und Weise zu Erfolgen. Mit der immer größeren Bedeutung des Internets im täglichen Leben verändert sich aber auch die Arbeit der Polizei. Nach einem erfolgreichen Testprojekt in Osnabrück wird die Polizei künftig niedersachsenweit durch Spezialisten für Recherchen im Internet unterstützt, so auch in unserer Region. In der Polizeidirektion Braunschweig ist das Projekt "Intel Officer" nach positiv verlaufener Testphase im August in den Echtbetrieb gestartet. Die fünf neuen Kolleginnen und Kollegen, die im "Rund-um-die-Uhr-Dienst" in der Leitstelle der Direktion arbeiten, haben überwiegend ein Studium in Kommunikations- und Medienwissenschaft absolviert. Die Spezialisten unterstützen die Einsatz- und Streifendienste sowie ermittelnden Bereiche mit Recherchen in offen zugänglichen Netzwerken des Internets, wobei sie nach Informationen suchen, die beispielsweise beim Auffinden von vermissten Personen helfen können. Erste Erfolge ließen nicht lange auf sich warten. So konnte kürzlich eine vermisste Person lokalisiert werden, die auf ihrem öffentlich zugänglichen Instagram-Account nahezu täglich ihren Standort und verschiedene Fotos verbreitet hatte. Rückfragen bitte an: Polizei Braunschweig
18.9.2019 - Presseanfrage an die Polizeidirektion Braunschweig
mit Bezug auf Ihre Pressemitteilung vom 12.9.2019 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11554/4373665 möchten wir über Ihre "Intel Officers" berichten und haben in Vorbereitung dazu folgende Fragen, um deren Beantwortung wir innerhalb von fünf Werktagen bitten: 1.) Woher stammt der Begriff "Intel Officers", was soll er ausdrücken und warum wurde hier eine englischsprachige Bezeichnung gewählt? 2.) Arbeiten die "Intel Officers" (ganz oder teilweise) auf eigene Faust bzw. selbstgesteuert, sofern es keine konkrete Bedarfsanforderungen innerhalb der Polizei gibt und wie ist die Aufgabe dieser Polizeibeamten im Detail und Wortlaut geregelt? 3.) Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Arbeit der "Intel Officers"? 4.) Gibt es spezielle Ausbildungsanteile oder Fortbildungen, die den "Intel Officer" auszeichnen? 5.) Wurden "Intel Officers" in der Vergangenheit auch im Zusammenhang mit politischen Kundgebungen oder Sportgroßveranstaltungen eingesetzt? Falls ja: welche Arten von Information wurden da aus welchen Quellen erhoben? Falls nein, sind solche Einsatzszenarien geplant? 6.) Wurden in der Vergangenheit auch Fehlinformationen gefunden? Wurden diese in allen Fällen noch vor Weiterverarbeitung bzw. Verwendng der Informationen als solche erkannt? 7.) In welche weiteren Datenbanken, Datensysteme oder Archive der Polizei können personenbezogene Daten aus öffentlichen Quellen (z.B. Facebook, Twitter, Instagram etc.) mittels der Arbeit der "Intel Officers" gelangen? Welche dienen als ergänzende Datenquelle für die "Intel Officers"? 8.) Werden die Menschen, zu denen Daten durch die "Intel Officers" abgerufen, verarbeitet und gespeichert werden über diesen Vorgang informiert? Falls ja, auf welchem Wege? Falls nein, warum nicht? 9.) Werden die erhobenen Daten nach Ende der Einsätze alle und vollständig gelöscht? Falls nein, mit welcher Begründung erfolgt eine fortdauernde Speicherung und wie lauten die Vorgaben für die Löschfristen im Detail? 10.) Welche Software wird zur Erhebung der Daten eingesetzt? Sind darunter auch Spezial- oder Eigenentwicklungen für diesen speziellen Zweck? Vielen Dank für die Arbeit und viele gute Grüße,
30.9.2019 - Antworten aus dem Innenministerium
Sie hatten am 18.09.2019 eine E-Mail mit diversen Fragestellungen zu der Thematik „Intel Officer" an die Pressestelle der Polizeidirektion Braunschweig übersandt. Da es sich bei der zugrundliegenden Einsatzanalyse um eine Aufgabe handelt, die sukzessive landesweit wahrgenommen wird, möchte ich Ihnen für die Polizei Niedersachsen wie folgt antworten. 1.) Woher stammt der Begriff "Intel Officers", was soll er ausdrücken und warum wurde hier eine englischsprachige Bezeichnung gewählt? Die Begrifflichkeit Intel Officer wurde im Rahmen des Forschungsprojektes Sentinel - Sicherheit im Einsatz durch Open-Source-Intelligence in Einsatzleitstellen - durch die Deutsche Hochschule der Polizei (Projektleitung) vorgegeben. Der Begriff wurde im Projekt aus den Niederlanden übernommen. Intel Officer steht für Intelligence Officer und bezeichnet eine Person, die Informationen zu einem bestimmten Zweck sammelt und analysiert. 2.) Arbeiten die "Intel Officers" (ganz oder teilweise) auf eigeneFaust bzw. selbstgesteuert, sofern es keine konkrete Bedarfsanforderungen innerhalb der Polizei gibt und wie ist die Aufgabe dieser Polizeibeamten im Detail und Wortlaut geregelt? Die Arbeit der Intel Officer ist einem Workflow (Arbeitsprozess innerhalb der Leitstelle) konzeptionell geregelt. Der Aufgabenbereich umfasst die Recherche zu einem konkreten Einsatzanlass im Einsatzleitsystem. Zusätzlich betreut der Intel Officer außerhalb der Geschäftszeiten der Pressestellen im Bedarfsfall die eigenen Accounts in den Sozialen Medien. Ferner sichtet der Intel Officer, beispielsweise zur Feststellung von sog. Hate-Crime‚ Inhalte in Sozialen Medien, die den Zuständigkeitsbereich der Leitstelle betreffen. 3.) Auf Welcher Rechtsgrundlage beruht die Arbeit der "Intel Officers"? Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen variieren mit den Tätigkeiten der Intel Officer im Einzelfall. So richten sich die einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen für eine einsatzbezogenen Recherche, je nach Funktionalität des polizeilichen Handelns, entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Datenverarbeitung. Im NPOG sind dies insbesondere die Vorschriften des zweiten Abschnittes im dritten Teil, §§ 30 ff. NPOG. Das reine Lesen der öffentlich zugänglichen Daten im Internet stellt jedoch keinen Grundrechtseingriff dar, so dass dafür keine Rechtsgrundlage erforderlich ist, sofern die Daten nicht gezielt zusammengetragen und gespeichert werden. 4.) Gibt es spezielle Ausbildungsanteile oder Fortbildungen, die den‘ "Intel Officer" auszeichnen? In Abstimmung mit der Polizeiakademie Niedersachsen wurde für die Intel “Officer ein modulares Aus- und Fortbildungskonzept erstellt. Dieses beinhaltet Module zur Arbeitsstruktur der Polizei Niedersachsen, Organisation der Polizei Niedersachsen, aber auoh aufgabenspezifische Module wie beispielsweise die Nutzung des Einsatzleitsystems, Recherchemöglichkeiten, Recht, Datenschutz und Informationssicherheit. 5.) Wurden "Intel Officers" in der Vergangenheit auch im Zusammenhang mit politischen Kundgebungen oder Sportgroßveranstaltungen eingesetzt? Falls ja: welche Arten von Information wurden da aus welchen Quellen erhoben? Falls nein, sind solche Einsatzszenarien geplant? Die Intel Officer sichten die öffentliche Kommunikation in den Sozialen Medien wie unter Ziffer 2 genannt - durch passives Mitlesen (Zielrichtung Gefahrenabwehr sowie zur Straftatenverhütung), im Bedarfsfall auch im Zusammenhang mit besonderen Ereignissen. . 6.) Wurden in der Vergangenheit auch Fehlinformationen gefunden? Wurden diese in allen Fällen noch vor Weiterverarbeitung bzw. Verwendung der Informationen als solche erkannt? Eine Verifizierung der öffentlichen Daten ist unabdingbar und fester Bestandteil des Workflows der Intel Officer. Eine Verwendung von Fehlinformationen ist bisher nicht bekannt. 7.) In welche weiteren Datenbanken, Datensysteme oder Archive der Polizei können personenbezogene Daten aus öffentlichen Quellen (z.B. Facebook, Twitter, Instagram etc.) mittels der Arbeit der "Intel Officers" gelangen? Welche dienen als ergänzende Datenquelle für die "Intel Officers"? Die Protokollierung der erhobenen Daten der Intel Officer erfolgt nach Verifizierung zweckgebunden im Einsatzleitsystem. Personenbezogene Daten des Einsatzes werden automatisiert nach 24 Stunden vom Einsatzleitsystem gelöscht. Nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung und Beschulung haben die Intel Officer Zugriff auf ausgewählte polizeiliche Auskunftssysteme. Dieser Zugriff ist erforderlich für eine Verifizierung der öffentlichen Daten (vgl. Ziffer 6). 8.) Werden die Menschen, zu denen Daten durch die "Intel Officers" abgerufen, verarbeitet und gespeichert werden über diesen Vorgang informiert? Falls ja, auf welchem Wege? Falls nein, warum nicht? Es werden lediglich öffentliche Daten in den Sozialen Medien respektive dem Internet erhoben, die für Jedermann sichtbar sind. Aus diesem Grund erfolgt keine weitergehende Information. Uberdies ist in diesen Fällen eine Benachrichtigung entsprechend der gesetzlichen Regelungen nicht vorgesehen. 9.) Werden die erhobenen Daten nach Ende der Einsätze alle und vollständig gelöscht? Falls nein, mit welcher Begründung erfolgt eine fortdauernde Speicherung und wie lauten die Vorgaben für die Löschfristen im Detail? Personenbezogene Daten im Einsatzleitsystem werden automatisiert nach 24 Stunden vollständig gelöscht. Eine weitere Datenverarbeitung findet an diesem Arbeitsplatz nicht statt. Eine hierüberhinausgehende Speicherung etwaiger Daten erfolgt, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist, ausschließlich nach Maßgabe der §§ 38, 39 NPOG. 10.) Welche Software wird zur Erhebung der Daten eingesetzt? Sind darunter auch Spezial- oder Eigenentwicklungen für diesen speziellen Zweck? Die Erhebung der Daten im öffentlichen Datenbestand erfolgt ausschließlich manuell. Mit freundlichen Grüßen
15.10.2019 - Nachfragen an das Nds. Innenministerium
vielen Dank. Für uns ergeben sich daraus die folgenden Nachfragen, um deren Beantwortung wir innerhalb von 8 Werktagen bitten: 1.) Wie viele "Intel Officers" (im weitern abgekürzt mit "IO") gibt es derzeit und an welchen Stellen und Orten sind die im einzelnen tätig? 2.) Gibt es IO auch beim LKA und bei der ZPD und falls ja, in welcher Anzahl? 3.) Gibt es einen Informationsaustausch zwischen den IO der verschiedenen Polizeidirektionen (oder ggf. LKA/ZPD)? 4.) Gibt es einen Informationsaustausch zwischen den IO Niedersachsens und anderen IO (oder anderen Stellen) aus anderen Bundesländer-Polizeien, des BKA oder der Bundespolizei? 5.) Was genau ist das "Einsatzleitsystem", wie ist es strukturiert? 6.) Auf welche polizeilichen Datenbanken, Vorgangsbearbeitungssysteme oder sonstige polizeilichen Informationssysteme (des Landes, des Bundes oder anderer internationaler Stellen) haben die IO im Einzelnen Zugriff? (Auflistung der Gesamtheit dieser potentiellen Informationsquellen für die IO.) 7.) Auf welcherlei Art gelangen die IO an Informationen in "Sozialen Netzwerken"? Anders gefragt: Werden hierfür eigene Accounts durch die IO oder deren Abteilung generiert oder greifen die IO auf bestehende Polizei-Accounts (bspw. der Öffentlichkeitsarbeit) zu? Falls letzteres: Auf welcherlei Konten greifen die IO im konkreten Fall zu? 8.) Sind diejenigen Accounts, die die IO im Zuge ihrer Arbeit nutzen nach außen hin deutlich erkennbar als polizeilich genutzte Social-Media-Accounts gekennzeichnet und falls ja, wie erfolgt eine solche Kennzeichnung im Einzelnen und im Detail? 9.) Dürfen die IO auch eigene, private Zugänge zu "Sozialen Netzwerken" im Rahmen ihrer Polizeiarbeit nutzen? 10.) Ergänzend zur letzten Frage: Falls nein - wie wird geregelt/gewährleistet, dass die IO nicht private Accounts (bewusst oder eher "zufällig") nutzen, um Informationen für ihre IO-Arbeit oder Anhaltspunkte für diese zu erhalten/generieren? 11.) Auf welchen Social-Media-Plattformen sind die IO im Einzelnen konkret aktiv? (Auflistung) Sie schreiben: "Das reine Lesen der öffentlich zugänglichen Daten im Internet stellt jedoch keinen Grundrechtseingriff dar, so dass dafür keine Rechtsgrundlage erforderlich ist, sofern die Daten nicht gezielt zusammengetragen und gespeichert werden." 12.) Was ist, wenn sich Menschen, die erfahren, dass sie (wissentlich oder unwissentlich) potentiell von der Polizei in ihrer Meinungsäußerung in "Sozialen Netzwerken" beobachtet werden, die Ausübung ihrer Meinungsfreiheit auf diesem Wege einschränken? Gehen Sie in diesem Fall immer noch von der Annahme aus, dass das Lesen der Äußerungen von Menschen durch eine polizeiliche Stelle keinerlei Grundrechtseingriff bedeutet? 13.) Wenn der Aufgabenbereich der IO die "Recherche zu einem konkreten Einsatzanlass im Einsatzleitsystem umfasst", wie kann dann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um eine gezielte Zusammentragung von Informationen handelt? 14.) Wie wird innerbetrieblich überwacht/überprüft, dass nicht ihrer vorher zitierten Aussage zuwider seitens der IO gezielte Zusammentragungen und Speicherungen von personenbezogenen Daten vorgenommen werden? 15.) Gibt es eine Überprüfung der Tätigkeit der IO und deren Tätigkeitsprofils durch die LfD Niedersachens? Gab es von deren Seite aus bereits eine Stellungnahme zum IO-Konzept der Polizei Niedersachsens? 16.) Bis zu welchem Grad (bis in welche Zugriffstiefe bzw. mit welcherlei Zugriffsrechten) haben die IO Zugriff auf NIVADIS-Daten? 17.) Dürfen die IO für ihre Arbeit Bestandsdatenauskünfte einholen? 18.) Wenn die IO auch im Zuge von Versammlungen und Fußballspielen (oder anderen Großveranstaltungen) Recherchearbeiten durchführen: Wie lässt sich das mit dem Ausgangspunkt des SENTINEL-Projekts vereinbaren, welches als vorrangiges Ziel die verbesserte Eigensicherung von Polizeibeamten und -beamtinnen hatte? [Fragwürdig, ob diese Frage sinnvoll ist. Siehe dhpol-Link oben. Darin heißt es: "(...) die zu einem besseren Schutz der Einsatzkräfte und der Bevölkerung sowie zu einer professionelleren Aufgabenbewältigung beitragen können."] 19.) Gibt es nach oder zu der Sentinel-Abschlußkonferenz vom 12.9.2019 (neben den auf den DHPol-Sentinel-Webseite verlinkten Beiträge des Herrn Epple) weitere Informationen, Dokumente oder einen öffentlichen Abschlußbericht? Falls ja: Können Sie uns diesen zukommen lassen oder wahlweise verlinken? 20.) Werden diejenigen Menschen, deren Daten durch die IO gesichtet und verarbeitet werden auch dann nicht darüber informiert, falls Teile derer personenbezogenen Daten in irgendwelche Polizeidatenbanken ausgeleitet/weitergeleitet/gespeichert werden? 21.) Ist eine Evaluation der IO-Arbeit geplant oder gab es bereits eine solche? Falls letzteres: Können Sie uns dazu nähere detaillierte Informationen oder den Evaluationsbericht zukommen lassen? 22.) Welche Browser werden durch die IO eingesetzt, auf welchem Betriebssystem laufend? 23.) Werden seitens der IO auch Smartphones eingesetzt? 24.) Setzen die IO im Zuge ihrer Arbeit im Netz eine Verschleierung von IP- oder MAC-Adressen ein? Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,
8.11.2019 - Antworten vom Nds. Innenministerium
Sie hatten am 15.10.2019 eine weitere E—Mail mit diversen Fragestellungen zu der Thematik „Intel Officer“ an mich übersandt. Ich möchte Ihnen für die Polizei Niedersachsen wie folgt antworten. Es werden derzeit 15 Intel Officer in Niedersachsen, davon vier in Hannover, fünf in Braunschweig und sechs in Osnabrück, eingesetzt, die sich fachlich untereinander austauschen. Außerdem gibt es im Rahmen des Projekts SENTINEL von der Deutschen Hochschule der Polizei einen Informationsaustausch auf fachlicher Ebene mit Intel Officer aus den Polizeipräsidien Dortmund und München. Die Intel Officer haben u.a. Zugriff auf Fahndungsdateien sowie das Vorgangsbearbeitungssystem, außerdem auf das Einsatzleitsystem der Leistellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistellen bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben unterstützt. Zur Recherche nutzen die Intel Officer hierfür angelegte Accounts die von außen nicht als Polizeiaccounts sichtbar sind, da keine aktive Kommunikation stattfindet. Hierfür stehen unterschiedliche gängige Browser zur Verfügung und es werden unterschiedliche Betriebssysteme genutzt. VPN-Dienste werden dabei nicht genutzt. Die in der Einrichtungs- und Betriebskonzeption beschriebenen Verfahren und rechtlichen Grundlagen entsprechen nach Aussage der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen sowie des Datenschutzbeauftragten der Polizeidirektion Osnabrück den aktuellen Datenschutzvorschriften. Zu Ihren Auführungen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bedenken verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 1 BvR370/07 vom 27.2.2008, Rdn. 308): „Eine Kenntnisnahme öffentlich zugänglicher Informationen ist dem Staat grundsätzlich nicht verwehrt. Dies gilt auch dann‚ wenn auf diese Weise im Einzelfall personenbezogene Informationen erhoben werden können. Daher liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebt, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter abgegrenzten Personenkreis richten. So liegt es etwa, wenn die Behörde eine allgemein zugängliche Webseite im World Wide Web aufruft, eine jedem Interessierten offenstehende Mailingliste abonniert oder einen offenen Chat beobachtet.“ Hinsichtlich weiterer Fragen zum Projekt Sentinel wenden Sie sich bitte an einen Ansprechpartner der Deutschen Hochschule der Polizei. Mit freundlichen Grüßen, [Bearbeitet und unterschrieben von der Leiterin der PI Hannover-Mitte]
|