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KFZ-Kennzeichen-Scanning-Parkhaus-HBF-Hannover

14.10.2020 - HAZ berichtet über Inbetriebnahme eines kennzeichenerfassungsbasierten Abrechnungsmodells am Hauptbahnhof Hannover


Am Hauptbahnhof Hannover gibt es ein neues Parksystem. Das Parkhaus in der Rundestraße hat keine Schlagbäume mehr. Abgerechnet wird über digitale Kennzeichenerfassung, bezahlt per App oder am Automaten.

Einige Parkgäste werden sich gewundert haben, aber das gehört so: Das Parkhaus am Hauptbahnhof in der Rundestraße hat die Schranken abgeschafft. Seit vergangenem Freitag muss bei der Einfahrt kein Parkticket mehr gezogen werden. Die Parkzeit wird seitdem über ein System registriert, das die Autokennzeichen bei Ein- und Ausfahrt erfasst.

Bezahlung nur noch bargeldlos:

Parkgäste können die fälligen Gebühren jetzt über die App „Kassenautomat“ bezahlen. Eine Anmeldung ist nicht nötig, man muss nur das eigene Kennzeichen in der App eingeben. Wer das nicht möchte, kann das Kennzeichen auch vor Ausfahrt an den Kassenautomaten eintippen. Bezahlt wird dort nur noch bargeldlos mit EC- oder Kreditkarte. Wer einfach aus dem Parkhaus fährt, ohne zu bezahlen, bekommt eine Rechnung per Post – inklusive Mahngebühren.

Parkgebühren bleiben unverändert:

Dieses neue System gilt auch für die „Kiss & Ride“-Kurzzeitparkplätze am Hauptbahnhof. An den Parkgebühren hat die Betreiberin Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG) nichts geändert. Im Parkhaus kostet weiterhin die erste Stunde zwei und jede weitere Stunde einen Euro (maximal zwölf Euro pro Tag). Beim „Kiss & Ride“ ist die erste Viertelstunde kostenlos, danach kostet jede halbe Stunde bis zur Maximalparkdauer von 90 Minuten einen Euro. HRG-Geschäftsführer Thomas Heinemann sagt, dass das neue System vor allem den Komfort für Parkende erhöhen solle. Ohne Schranke würden sich nicht so schnell Staus an Ein- und Ausfahrt bilden. Außerdem sei der Schlagbaum immer anfällig für Defekte gewesen: „Wir hatten im Schnitt drei bis fünf Brüche in der Woche, weil jemand dagegen gefahren ist.“ Im schrankenlosen System sieht er die Zukunft: „Das wird es bald überall geben.“

Quelle: https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Parkhaus-am-Hauptbahnhof-Hannover-Neues-Parksystem-ohne-Schranken


30.12.2020 - Presseanfrage an den HRG-Datenschutzbeauftragten


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Oktober 2020 wird am von Ihnen betriebneen Parkhaus am Hauptbahnhof Hannover ein Parkkosten-Abrechnungssytem mit automatischer Kennzeichenerfassung betrieben:

https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Parkhaus-am-Hauptbahnhof-Hannover-Neues-Parksystem-ohne-Schranken

Darüber möchten wir berichten und haben in Vorbereitung des Beitrags einige Fragen, um deren Beantwortung wir bis zum 7.1.2020 bitten:

1.) Wo ist die Datenschutzfolgeabschätzung zur Anlage einzusehen bzw. können Sie uns diese zusenden?

2.) In welchem Umfang wird im Bereich des Parkhauses von der HRG Videoüberwachung betrieben und wo ist - ggf. - das entsprechend der DSGVO notwendige ausführliche Informationsblatt dazu angebracht?

3.) Wie wird mit parkenden Kunden umgegangen, die nicht über die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung von Parkgebühren verfügen?

4.) Inwiefern werden diese im Vorfeld auf die nicht vorhandene Möglichkeit der Bargeldzahlung hingewiesen?

5.) An welcher physikalischen Stelle wird die Datenverarbeitung hinsichtlich der KFZ-Kennzeichenerfassung durchgeführt?

6.) Ist das IT-System der Kennzeichenerfassungsanlage eine informationstechnische Insellösung oder gibt es in der Anlage in irgendeiner Form eine Anbindung an das Internet?

7.) Wie sind die Löschvorschriften bzgl. der Kennzeichendaten im Detail geregelt?

8.) Wie hoch sind die False-positive- und False-negative-Raten hinsichtlich der automatisierten Erfassung und Interpretation der KFZ-Kennzeichen-Schilder bei dem eingesetzten System?

Viele gute Grüße,


9.4.2021 - Antwort von der HRG


[Hinweis: Die E-Mail an die E-Mail-Adresse des HRG-Datenschutzbeauftragten wurde als nicht zustellbar zurückgespiegelt. Wir machten zwei vergebliche Anläufe, den Datenschutzbeauftragten so zu erreichen und reichten die Anfrage danach an eine allgemeine Mail-Adresse der HRG ein. Das war am 4.4.2021.]

Zu 1.) keine Stellungnahme

Zu 2.) Im Bereich des Parkhauses erfolgt lediglich eine Videobeobachtung, keine Aufzeichnung; eine Aufzeichnung erfolgt nur im Rahmen der Kennzeichenerfassung bei der Ein- und Ausfahrt. Ein ausführliches Datenschutzinformationsblatt befindet sich an der Einfahrt des Parkhauses sowie an der Einfahrt des Kurzzeitparkplatzes.

Zu 3.) In besonderen Ausnahmefällen wird eine Überweisung gestattet.

Zu 4.) Bei der Parkhauseinfahrt erfolgt ein Hinweis: "Kostenfplichtiges Parkhaus (bargeldlos)"; Alle Hinweisschilder sind extra mit entsprechenden Piktrogrammen ausgestattet (keine Abbildung von Bargeldmünzen).

Zu 5.) Am zentralen Rechner in der Parkeinrichtung.

Zu 6.) Einen direkten Internetanschluss des zentralen Rechners gibt es nicht, zwischen dem zentralen Rechner und einem vorhandenen DSL Anschluss ist eine Firewall zwischengeschaltet, hier werden nur verschlüsselte Tunnel zur Fernwartung sowie zu unserem HRG Netz verwendet.

Zu 7.) siehe Datenschutzerklärung; die Daten der Kfz- Kennzeichenerfassung werden unverzüglich gelöscht, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, also nach erfolgter Zahlung und Ausfahrt und sofern nicht ein konkreter Grund für eine längere Aufbewahrung besteht.

Zu 8.) Laut Angabe des Herstellers liegt die durchschnittliche Erkennungsrate i.d.R. über 98,5%. Der lokale Wert der Anlage am Hbf Hannover kann höher ausfallen, je nach Lichtverhältnis und Qualität der einfahrenden Kennzeichen.


11.4.2021 - Nachfragen an die HRG


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage - bitte erlauben Sie uns folgende Nachfragen:

ad 1) Existiert denn eine Datenschutzfolgeabschätzung?

ad 3) Wie wird in diesen Ausnahmefällen dann der Vorgang durchgeführt? Also - bspw. - wendet sich der Fahrzeugführer bei der HRG, die daraufhin die Daten von Fahrzeug und Fahrzeughalter aufnimmt und einen Überweisungsbeleg oder die die Überweisungsdaten aushändigt oder wie sonst?

ad 6) Wie viele Personen haben innerhalb des HRG-Netzes (potentiell) Zugang zu den KFZ-Kennzeichen- bzw. Fahrzeughalter-, Fahrzeugführer- oder Abrechnungs-Daten im Zuge der Abrechnung des Parkhaus-Systems?

ad 7) Müssen denn nicht die Daten der Abbuchungen aus buchhalterischen Gründen (abseits der KFZ-Kennzeichen-Daten!) vorgehalten werden und falls ja, welche Daten sind das und für welchen Zeitraum werden die Abrechnungen gespeichert?

ad 8) a) Wie verfährt das System, wenn es aufgrund eines Erkennungsfehlers das Kennzeichen eines ausfahrenden Autos mit keinem zwischengespeicherten Kennzeichen eines eingefahrenen Autos verpaaren kann? Findet dann an manueller, also "händischer" Abgleich von Bildaufnahmen statt?

ad 8) b) Gibt es neben den Herstellerangaben auch eigene Erfahrungswerte, wie oft die automatische Kennzeichenerkennungsanlage ein Kennzeichen nicht oder nur fehlerhaft erfassen und identifizieren kann und falls ja, wie hoch sind diese Werte aus der Praxis?

Vielen Dank für die Mühen und viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 11.04.2021 03:15 Uhr