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Landesgrenzenkontrollen-Bayern

Ausgangspunkt: DLF-Kurznachricht vom 22.5.2018


Bayern - 500 zusätzliche Polizisten für Grenzschutz

Zum Schutz der bayerischen Grenzen zu Österreich will Landesinnenminister Herrmann die Zahl der dafür eingesetzten Polizeibeamten künftig auf 1.000 verdoppeln.

Die Einsatzkräfte sollen der geplanten Grenzpolizeidirektion mit Sitz in Passau unterstellt werden, wie der CSU-Politiker in Erlangen mitteilte. Zunächst sollen sie gemeinsam mit den bereits jetzt an den Grenzen eingesetzten 500 Beamten der Bayerischen Bereitschaftspolizei ihre Arbeit aufnehmen. Bei den Grenzkontrollen oder Schleierfahndungen sollen außerdem Drohnen und mobile Fingerabdruck-Scanner zum Einsatz kommen, mit deren Hilfe die Identität illegal Eingereister möglichst vor Ort geklärt werden könne.

Die Personalaufstockung wird demnach über die kommenden fünf Jahre verteilt.

Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/bayern-500-zusaetzliche-polizisten-fuer-grenzschutz.1939.de.html?drn:news_id=885233


29.5.2018 - Presseanfrage an das Bayr. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.5.2018 wurde gemeldet, dass dass bayrische Innenministerium plant, mehr Polizeibeamte zur Kontrolle der Landesgrenzen einstellen und einsetzen möchte und zudem Drohnen und mobile Fingerabdruck-Scanner zum Einsatz kommen sollen:

Quelle siehe bspw. hier:

http://www.deutschlandfunk.de/bayern-500-zusaetzliche-polizisten-fuer-grenzschutz.1939.de.html?drn:news_id=885233

Wir möchten darüber berichten und haben folgende Fragen an Sie:

1.) Ist die Annahme richtig, dass es sich bei den zusätzlich einzusetzenden Polizeibeamten ebenfalls um Polizisten der Bayrischen Bereitschaftspolizei handelt oder geht es um Bundespolizisten, die deren Arbeit unterstützen sollen?

2.) Über welche Anzahl und Arten von Drohnen verfügen bayrische Polizei bzw. das bayrische Innenministerium derzeit?

3.) Ist die Anschaffung weiterer Drohnen zu dem o.g. Zweck geplant oder werden dazu Überlegungen angestellt? Falls ja: Wie viele Drohnen welchen Typs sollen nach heutigem Stand der Planungen angeschafft werden?

4.) In welchen konkreten Zusammenhängen sollen die Drohnen eingesetzt werden und welches ist die jeweilige Rechtsgrundlage für deren Einsatz?

5.) Wie viele mobile Fingerabdruck-Scanner stehen bereits heute zur Verfügung und wie viele weitere dieser Geräte sollen zur Erzielung des o.g. Zwecks angeschafft werden?

6.) Wie lautet die Rechtsgrundlage für die in den Meldungen genannte Schleierfahndung?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 29.05.2018 22:19 Uhr