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Mobilfunkueberwachung-Nds


Worum geht's?


Im Rahmen einer glücklicherweise erfolgreichen Stellung eines Raubmörders (nachdem zuvor zu Unrecht ein Unschuldiger mittels SEK-Einsatz überfallen und festgenommen worden war!) meldeten Zeitungsberichte, dass sich die Polizei "durch Millionen Handydatensätze wühlte", um dann einen Hinweis auf den Straftäter zu erhalten.

Wir fragen in einem Brief nach, was es damit genau auf sich hat und in welchem Umfang Mobilfunküberwachung in Niedersachsen ganz allgemein praktiziert wird.


25.7.2015 - Anfrage an das nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf die Berichterstattung zur erfolgreichen Ermittlung eines Mörders

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Wie-das-Handy-durch-Vorratsdatenspeicherung-den-Raubmoerder-verriet

sowie einer allgemein bzgl. bundesweit zunehmenden Anzahl von Funkzellenabfragen

https://netzpolitik.org/2015/erneut-steigende-zahl-von-funkzellenabfragen/

haben wir folgende Fragen und bitten um Beantwortung:

1.) Wie viele Funkzellenabfragen (Anzahl und jeweilige Dauer sowie Ort und räumliche Ausdehnung) wurden seitens niedersächsischer Polizeibehörden durchgeführt in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Polizeidienststelle)?

2.) In wie vielen der Verfahren zu diesen Abfragen haben die Funkzellenabfragen zu einer Verurteilung wie vieler Personen geführt? Diese Angaben bitte für die Jahre 2011 bis jetzt nach Jahr aufgeschlüsselt angeben?

3.) Welche und wie viele andere Überwachungsmaßnahmen unter Zurhilfenahme von Mobilfunk-Funkzellen-Daten wurden seitens niedersächsischer Polizeibehörden angewendet in 2013 und 2014 angewendet (bitte aufschlüsseln nach Jahr)?

4.) Mit Bezug auf die vorherigen Fragen: Wie viele Telekommunikationsdatensätze von wie vielen Telekommunikationsanschlüssen wurden dabei erhoben (bitte aufschlüsseln nach Jahr)?

5.) Wie viele so genannte "stille SMS" wurden seitens niedersächsischer Polizeibehörden in 2012, 2013 und 2014 versendet (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Polizeidienststelle)?

6.) Wie häufig wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 IMSI-Catcher durch niedersächsische Behörden oder Stellen eingesetzt?

7.) Gibt es zum Einsatz von IMSI-Catchern in Niedersachsen Statistiken dahingehend, inwiefern deren Einsatz zur Strafverfolgung oder -verhinderung erfolgreich gewesen ist und falls ja, können Sie uns diese zuänglich machen?

8.) Welches sind die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die vorgenannten Überwachungsmaßnahmen und welcherart Straftaten sollen damit verfolgt oder vorgebeugt werden?

9.) Sofern für eine der vorgenannten Überwachungsmaßnahmen der § 100g Abs. 2 StPO sein sollte: Wurden die von einer Funkzellenabfrage mit-betroffenen Mobilfunkteilnehmer über die Erfassung ihrer Daten im Nachhinein informiert und falls nein, warum nicht?

10.) Wie interpretieren Sie den Absatz 4 des § 100g StPO? (Wortlaut des Absatzes: "Zudem kann die Benachrichtigung einer in Satz 1 Nr. 2, 3 und 6 bezeichneten Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.") Was muß man als Bürger Niedersachsens tun, um das Interesse einer Benachrichtigung anzuzeigen und diese Regelung wirksam werden zu lassen?

Zum Fall des "Stöckener Raubmörders":

11.) In wie vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang in Niedersachsen Funkzellenabfragen durchgeführt?

12.) Wie viele Telekommunikations-Datensätze von wie vielen Telekommunikationsanschlüssen wurden dabei insgesamt erfasst?

13.) Wie viele Funkzellenabfragen hat die Polizeidirektion Hannover im vergangenen laufenden Jahr insgesamt durchgeführt?

Vielen Dank für Ihre Mühen und viele gute Grüße von den Menschen von freiheitsfoo.


31.8.2015 - Antwort des Innenministeriums per E-Mail


Ihre u. a. Anfrage habe ich mit der Bitte um Prüfung und Beantwortung erhalten. Nach einer umfassenden Prüfung teile ich Ihnen für den Zuständigkeitsbereich der Polizei Niedersachsen Folgendes mit:

1.) Wie viele Funkzellenabfragen (Anzahl und jeweilige Dauer sowie Ort und räumliche Ausdehnung) wurden seitens niedersächsischer Polizeibehörden durchgeführt in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Polizeidienststelle)?

Es werden keine gesonderten Statistiken zu Funkzellenabfragen geführt.

2.) In wie vielen der Verfahren zu diesen Abfragen haben die Funkzellenabfragen zu einer Verurteilung wie vieler Personen geführt?

Diese Angaben bitte für die Jahre 2011 bis jetzt nach Jahr aufgeschlüsselt angeben?

Hierzu liegen hier keine Informationen vor. Ggf. sind dazu Angaben durch eine Anfrage beim Niedersächsischen Justizministerium zu erhalten. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

3.) Welche und wie viele andere Überwachungsmaßnahmen unter Zurhilfenahme von Mobilfunk-Funkzellen-Daten wurden seitens niedersächsischer Polizeibehörden angewendet in 2013 und 2014 angewendet (bitte aufschlüsseln nach Jahr)?

Siehe Antwort zu Frage 1.

4.) Mit Bezug auf die vorherigen Fragen: Wie viele Telekommunikationsdatensätze von wie vielen Telekommunikationsanschlüssen wurden dabei erhoben (bitte aufschlüsseln nach Jahr)?

Siehe Antwort zu Frage 1.

5.) Wie viele so genannte "stille SMS" wurden seitens niedersächsischer Polizeibehörden in 2012, 2013 und 2014 versendet (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Polizeidienststelle)?

Es werden keine gesonderten Statistiken zu „Stillen SMS“ geführt.

6.) Wie häufig wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 IMSI-Catcher durch niedersächsische Behörden oder Stellen eingesetzt?

Statistiken zum Einsatz des IMSI-Catchers im Rahmen von Strafverfolgungsverfahren werden nicht geführt.

Der IMSI-Catcher des LKA Niedersachsen wurde im Jahr 2012 in 39 Fällen und im Jahr 2013 in 42 Fällen zum Zwecke der Gefahrenabwehr eingesetzt.

Die Auswertung bzw. Erhebung der Fälle zum Einsatz des IMSI-Catchers des LKA Niedersachsen zum Zwecke der Gefahrenabwehr für das Jahr 2014 ist noch nicht abgeschlossen.

7.) Gibt es zum Einsatz von IMSI-Catchern in Niedersachsen Statistiken dahingehend, inwiefern deren Einsatz zur Strafverfolgung oder -verhinderung erfolgreich gewesen ist und falls ja, können Sie uns diese zugänglich machen?

Nein.

8.) Welches sind die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die vorgenannten Überwachungsmaßnahmen und welcherart Straftaten sollen damit verfolgt oder vorgebeugt werden?

Funkzellenabfragen erfolgen auf der Grundlage des § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO.

Stille SMS“ werden im Rahmen von Maßnahmen nach § 100a StPO auf die Ermittlungsgeneralklausel der §§ 161, 163 StPO gestützt.

Die Rechtsgrundlage zum Einsatz des IMSI Catchers zur Strafverfolgung ergibt sich aus § 100i StPO; zur Gefahrenabwehr findet § 33b Nds.SOG Anwendung.

9.) Sofern für eine der vorgenannten Überwachungsmaßnahmen der § 100g Abs. 2 StPO sein sollte: Wurden die von einer Funkzellenabfrage mit-betroffenen Mobilfunkteilnehmer über die Erfassung ihrer Daten im Nachhinein informiert und falls nein, warum nicht?

Gem. § 101 StPO ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, der Benachrichtigungspflicht nachzukommen. Ggf. wären hierzu Angaben beim Niedersächsischen Justizministerium zu erhalten.

10.) Wie interpretieren Sie den Absatz 4 des § 100g StPO? (Wortlaut des Absatzes: "Zudem kann die Benachrichtigung einer in Satz 1 Nr. 2, 3 und 6 bezeichneten Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.") Was muß man als Bürger Niedersachsens tun, um das Interesse einer Benachrichtigung anzuzeigen und diese Regelung wirksam werden zu lassen?

Siehe Antwort zu Frage 9

Zum Fall des "Stöckener Raubmörders":

11.) In wie vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang in Niedersachsen Funkzellenabfragen durchgeführt?

12.) Wie viele Telekommunikations-Datensätze von wie vielen Telekommunikationsanschlüssen wurden dabei insgesamt erfasst?

13.) Wie viele Funkzellenabfragen hat die Polizeidirektion Hannover im vergangenen laufenden Jahr insgesamt durchgeführt?

Bei dem diesem Fragenkomplex zugrunde liegenden Sachverhalt handelt es sich um ein derzeit laufendes Ermittlungsverfahren, bei dem die Sachleitungsbefugnis bei der Staatsanwaltschaft Hannover liegt. Insofern können hierzu seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bzw. der Polizei Niedersachsen keine Angaben erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxx
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 2 - Landespolizeipräsidium
Referat 23 (Kriminalitätsbekämpfung)
Lavesallee 6, 30169 Hannover
Tel: 0511/ 120- xxx
Fax- Server: 0511/120-99- xxx

Kategorie(n): Anfragen

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Zuletzt geändert am 02.09.2015 22:41 Uhr