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NachfrageZuDenVideoüberwachungsanlageAnläßlichEinerKleinenAnfrage

Worum geht es?

Anlässlich einer Kleinen Anfrage aus dem Jahre 2011 haben wir als freiheitsfoo der Polizeidirektion Hannover folgende Fragen gestellt:

14.08.2014 - Anfrage

"Bei den meisten Fragen möchten wir uns auf die Kleine Anfrage vom
19.10.2011, Durcksache 16/4241 vom 05.12.2011 beziehen:
Die Antworten der Kleinen Anfrage sind nach Angaben des
Regierungssprechers mit Ihrer Direktion abgesprochen gewesen.
Als Anhang der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist eineTabelle
aufgeführt, in derdie Kriminalitätsentwicklung an den einzelnen
Kamerastandorten von 2008 bis 2010 aufgeführt ist.
1. Gibt es eine aktualisierte Übersicht der Kriminalitätsentwicklung an
den einzelnen Kamerastandorten ab 2010 bis heuteund können Sie uns diese
zur Verfügung stellen?
2. Gibt es eine Übersichtung über die Daten der individuellen
Installationen und Inbetriebnahmen der 78 Videoüberwachungsanlagen?
3. Warum werden auf Ihrer Internetseite nur rund 50 der insgesamt 78
(oder 79?) von Ihnen betriebenne Videoüberwachungsanlagen vorgestellt?
4. Warum wurden in der Anlage 2 der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur
Angabe von Straftaten im Sichtfeld der von Ihnen betriebenen Anlagen zur
Videoüberwachung des öffentlichen Raums nur 43 von 78 Standorte erwähnt?
Hat es im Sichtfeld der 35 anderen Polizeikameras keine Straftaten gegeben?
5. Gibt es hierzu eine Übersicht der Kriminalitätsentwicklung an
denKamerastandortenseit der individuellen Installation dieser
Videoüberwachungsanlagen?
Falls ja, bitten wir um Zusendung dieser Übersichten.
Als Antwort aufFrage 9 der Kleinen Anfrage wird augeführt:
"Die polizeiliche Videoüberwachung ist eine Maßnahme der
Gefahrenabwehr. Sie soll den Schutz
von Rechtsgütern gewährleisten, Straftaten verhindern und
verhüten sowie das Sicherheitsgefühl
der Bevölkerung stärken. An den überwachten Orten erhöht sich
zudem die Abschreckungswirkung
auf potenzielle Straftäter und durch das gewonnene Bildmaterial
steigt die Möglichkeit zur Aufklärung von Straftaten."
6.1. Wie wird die Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung
gemessen bzw. ermittelt und bewertet?
6.2. Gibt es Belege oder Studien zu der abschreckenden Wirkung? Wie soll
außerdem verhindert werden, dass sich geplante kriminelle Handlungen
nicht lediglich um einige Meter in nicht-videoüberwachte Bereiche
verschieben?
Als Antwort aufFrage 9 der Kleinen Anfrage wird weiter aufgeführt:
"Die Einrichtung einer Videoüberwachung an einem Ort ist eine an
den spezifischen Verhältnissen vor Ort ausgerichtete Einzelfallentscheidung der zuständigen
Dienststelle. Diese bewertet regelmäßig die Voraussetzungen und entscheidet über die Fortsetzung,
Veränderung oder Beendigung der Videoüberwachung."
6.3. Wie sieht die regelmäßige Überpüfung einer Videoüberwachungsanlage
aus? In welchem Zeitintervall und unter welchen objektiven Maßstäben
wird über die Fortsetzung, Veränderung oder Beendigung der
Videoüberwachung entschieden?
6.4. Gibt es diesbezüglich ein auszufüllendes Formular? Wenn ja: ist
dieses einsehbar?
Frage 7 der Kleinen Anfrage aus 2011 wurde wie folgt beantwortet:
"Für die angefragten Daten besteht in der Polizei des Landes
Niedersachsen keine Meldepflicht. Sie sind auch nicht mittels einer
standardisierten Auswertefunktion aus dem Vorgangsbearbeitungssystem
generierbar. Soweit erforderlich, werden sie durch die für die
Videoüberwachung verantwortlichen Dienststellen erhoben."
und
"Die Polizeidirektion Hannover hat in den Jahren 2006 bis 2010
in 267 Ermittlungsverfahren Aufzeichnungen der von ihr betriebenen
Videokameras zur Unterstützung der Ermittlungen verwendet. Angaben zu
den Standorten der für die Anfertigung der Aufzeichnungen verwendeten
Kameras, über durch die aus den Aufzeichnungen
gewonnenen Erkenntnisse aufgeklärten Delikte sowie die Ausgänge der
Ermittlungsverfahren können nur durch eine mit erheblichen Aufwand
verbundene manuelle Auswertung der Ermittlungsakten ermittelt werden.
Eine standardisierte Recherchemöglichkeit ist nicht vorhanden."
7.1. Gilt die Antwort noch immer oder gibt es Neuerungen, wie bspw.
bezüglich der Meldepflicht oder der Generierbarkeit erwähnter Daten aus
dem Vorgangsbearbeitungssystem?
7.2. Bei wie vielen Ermittlungsverfahren von 2010 bis heute konnten
Aufzeichnungen der von Ihnen betriebenen Videokameras zur Unterstützung
der Ermittlungen verwendet werden?
7.3. Bei wie vielen Verfahren wäre eine erfolgreiche Ermittlung ohne
die Videoüberwachungskameras aus Ihrer Sicht nicht möglich gewesenund
welcher Art waren diese Verfahren typischerweise?

28.08.2014 - Nachfrage

18.06.2015 - Nachfrage und Einschaltung der LPK

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Zuletzt geändert am 18.06.2015 08:36 Uhr