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Nachfragen-Demo-TagderBundeswehr-2015-Hannover

Zusammenfassung


Am 13. Juni 2015 fand bundesweit an mehreren Stellen in Deutschland der "Tag der Bundeswehr" statt, an dem das deutsche Militär für sich uns sein Treiben umfangreiche Werbung betrieben hat.

So auch in Hannover, weswegen sich ein paar Menschen des Friedensbüros Hannover für eine Mahnwache versammeln wollten.

Der dazugehörige Versammlungsanmeldungsvorgang wurde (erneut) zum bürokratischen Monstrum und bereitete den Demonstrierenden bzw. der Versammlungsanmelderin deswegen einiges Kopfzerbrechen und verschlang viel Zeit und Kraft.

Wir fragen bei der zuständigen Versammlungsbehörde, in diesem Fall der Polizeidirektion Hannover, nach, wie es dazu kommen konnte und warum die Versammlung in aus unserer Sicht unverhältnismäßiger Art und Weise beschränkt und behördlich beeinträchtigt wurde.


12.6.2015 - Die Demonstrationsauflagen



18.6.2015 - Anfrage an die Versammlungsbehörde Hannover


An die Versammlungsbehörde Hannover innerhalb der Polizeidirektion Hannover

Postanschrift: Polizeidirektion Hannover, Dezernat 22, Waterloostraße 9, 30169 Hannover

versammlungsrecht@pd-h.polizei.niedersachsen.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

am vergangenen Samstag, den 13.6.2015 fand in Hannover vor der Cambrai-Kaserne eine Demonstration gegen den zeitgleich stattfindenden "Tag der Bundeswehr" statt.

Hierfür haben Sie eine Versammlungsverfügung erteilt, die uns vorliegt. Darin untersagten Sie unter anderem die Versammlung auf dem öffentlichen Raum des Gehwegs nahe dem Eingang zum Kasernen-Gelände. Mit Ihrer telefonisch vorgebrachten Argumentation, dass "wenn 17.000 Besucher kommen, dann wird ein Stand auf dem Gehweg der Kasernenseite zu Staus führen, weil dann Leute stehenbleiben, diskutieren und andere Besucher am freien Zugang gehindert werden", haben Sie begründet, warum nicht in Gänze direkt vor dem Kasernengelände demonstriert werden durfte.

Angemeldet war eine Versammlung mit geschätzter Teilnehmerzahl von 10 bis 15 Menschen.

Tatsächlich haben nur 3.000 oder 6.000 statt 17.000 Menschen den "Tag der Bundeswehr" in Hannover besucht. (Quelle: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hannover-feiert-den-Tag-der-Bundeswehr )

Und vor allem wurden die allermeisten der Besucher mittels bundeswehreigenen Shuttle-Bussen in das Kasernengelände hineingefahren, so daß es gar nicht zu einer persönlichen Begegnung mit den Protestierenden geschweige denn zu einem "Stau von Fußgängern" kommen konnte. Nur vereinzelt gingen Menschen zu Fuß über den Kugelfangtrift zur Veranstaltung.

In Rücksprache mit der Anzeigerin und Leiterin der Versammlung, Frau xxx vom Friedensbüro Hannover, und im Einvernehmen mit Ihr möchten wir Ihnen folgende Fragen stellen:

1.) Welche Rechtsgrundlage begründet die regelmäßig von Ihnen mit der Übersendung von Versammlungsverfügungen gestellte Forderung, dessen Eingang "durch Unterschrift zu bestätigen und umgehend per Fax oder Mail" an die Polizeidirektion Hannover zu übermitteln?

2.) Wie soll eine solche mit Unterschrift versehene Bestätigung technisch gesehen per E-Mail versendet werden?

3.) Wie sollen Versammlungsankündigende dieser Forderung nachkommen, wenn Sie weder Scanner noch Fax besitzen oder diese bedienen können?

4.) Von wem haben Sie die Information erhalten, dass der "Tag der Bundeswehr" in Hannover mit 17.000 Besuchern rechnete?

5.) Nach Ihren Angaben wurden vor der Versammlungs-Verfügungs-Erstellung zahlreiche Gespräche (mit der Bundeswehr?) geführt. Warum war Ihnen dann nicht bekannt, dass es aufgrund des Shuttle-Bus-Prinzips gar nicht zu einem Stau kommen konnte oder warum haben Sie dieses nicht in Ihre Überlegungen miteinbezogen?

6.) Die Versammlung wurde am 10.6.2015 (Mittwoch) bei Ihnen ordnungsgemäß angekündigt. In Telefongesprächen vom gleichen Tag wurde die Versammlungsanmelderin im Unklaren darüber gelassen, in welcher Form Auflagen bzw. Verbote zum angekündigten Ort der Demonstration erfolgen würden oder nicht. Warum hat es (bis Freitag mittag) so lange gedauert, bis die schriftliche Verfügung dann endlich zugestellt wurde? Etwaige Chancen, dagegen gerichtlich anzugehen, wurden den Versammlungsteilnehmern damit genommen.

7.) Wurde der militärische Geheimdienst (MAD) von Ihnen oder von einer anderen Stelle im Vorfeld über die angekündigte Versammlung informiert und falls ja: In welchem Umfang bzw. welche Daten und Informationen wurden übermittelt und auf welcher Rechtsgrundlage ist dieses geschehen?

8.) Welche weitere Stellen, Behörden, Abteilungen oder sonstige Dritte innerhalb oder auch außerhalb von Polizeidirektion Hannover wurden im Vorfeld von Ihnen direkt oder von anderen Stellen mit Ihrem Wissen über die Versammlung informiert? Wir bitten um eine detaillierte Aufzählung der Stellen samt der Nennung der Daten/Informationen, die weiterverteilt worden sind.

Sofern Sie für die Beantwortung einzelner Fragen die schriftliche Zustimmung von Frau xxx benötigen, bitten wir um kurzfristige Mitteilung. Oder Sie sprechen Frau xxx selber direkt dazu an.

Wir bitten aus Aktualitätsgründen um eine kurzfristige Bearbeitung unserer Anfrage.

Danke für Ihre Arbeit, die Sie in die Erledigung unserer Anfrage stecken.

Viele gute Grüße

die Menschen von freiheitsfoo


28.8.2015 - Antworten von der Versammlungsbehörde


Das folgende ging per Mail ein:

Für die Akten: Die Versammlungsbehörde sagt, sie wisse nicht, dass Informationen/Daten über die Demoanmeldung an den Militär-Geheimdienst (MAD) gegangen seien.

Kategorie(n): Versammlungsfreiheit

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Zuletzt geändert am 03.04.2016 16:56 Uhr