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Neumuenster-gefaherlicher-Ort-und-VUE

11.11.2022 - NDR: Neumünsters Innenstadt nicht länger "gefährlicher Ort"


Stand: 11.11.2022 17:39 Uhr

Immer häufiger war es in Neumünster zu Raubstraftaten und Diebstählen gekommen. Im August reagierte die Polizei und erklärte fast den gesamten Innenstadtbereich als "gefährlichen Ort". Dies ermöglichte ihr zum Beispiel das anlasslose Durchsuchen von Personen - mit Erfolg.

Von kommenden Montag (14.11.) an wird der Innenstadtbereich von Neumünster nicht länger als "gefährlicher Ort" eingestuft. Das hat die Polizei von Neumünster am Freitag mitgeteilt. Seit Mitte Oktober waren im Bereich Rencks Park sowie Großflecken mehr Beamte unterwegs als üblich. Innerhalb des "gefährlichen Orts" war es ihnen außerdem möglich, Personen auch ohne Gründe durchsuchen zu dürfen. Laut Polizei habe das Konzept gegriffen.

Allein die Anzahl der Raubüberfälle im Bereich Rencks Park und Großflecken ist nach Angaben der Polizei deutlich zurückgegangen. Im August hatte es dort noch 20 Fälle gegeben - im Oktober waren es nur noch drei. Diese Entwicklung war der Polizei Anlass genug, um die Einstufung "gefährlicher Ort" für die Innenstadt Neumünsters aufzuheben.

Erleichterung bei Neumünsters Bürgermeister

"Wir haben diese akute Gefahrenlage tatsächlich in den Griff gekriegt", sagte Tobias Bergmann, Bürgermeister in Neumünster, NDR Schleswig-Holstein. "Das ist natürlich eine erste Erleichterung. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir der Bevölkerung und auch den entsprechenden Straftätern gezeigt haben: Wir lassen uns das hier nicht gefallen. Wir greifen da durch", meinte der SPD-Politiker weiter. Seine eindringliche Warnung: Neumünster sei nicht der Ort, wo sich solche Gruppen niederlassen sollten.

Polizei bleibt präsent - Videoüberwachung in Planung

Damit es nicht wieder zu einer Häufung von Straftaten kommt, will die Polizei ihre erhöhte Präsenz im Innenstadtbereich zunächst aber beibehalten. Darüber hinaus plant die Stadt für das kommende Jahr an einigen Orten im Rencks Park und in der Innenstadt, Videokameras aufzustellen. Das müsse allerdings noch datenschutzrechtlich geprüft werden, so Bürgermeister Bergmann.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Innenstadt-Neumuenster-gilt-nicht-mehr-als-gefaehrlicher-Ort,neumuenster744.html


12.11.2022 - Presseanfrage an die Polizeidirektion Neumünster


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf die Berichterstattung zur Einstufung der Innenstadt Neumünsters als "nicht mehr gefährlichen Ort" [1] möchten wir zur Sache berichten und bitten dazu um die Beantwortung der folgenden Fragen bis zum 18.11.2022:

1.) Wie lauten die Fallzahlen für "Raubüberfälle im Bereich Rencks Park und Großflecken" der Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 (soweit verfügbar), jeweils nach Monaten aufgeschlüsselt?

2.) Welche weitere Fallzahlen zu Straftaten oder anderen Delikten spielen für die Beurteilung der Frage, ob es sich um einen gefährlichen Ort handelt oder nicht eine Rolle?

3.) Wie lauten die Fallzahlen für ebendiese anderen Vorfälle (Bezug auf Frage Nr. 2) für die Innenstadt Neumünsters, ebenso aufgeschlüsselt in Jahre und Monate wie nach Frage 1?

4.) Gibt es derzeit bereits dauerhafte oder temporäre polizeiliche Videoüberwachung öffentlichen Raums in Neumünster und falls ja, in welchem zeitlichen und räumlichen Umfang? Also an welchen einzelnen Orten und zu welchen Zeiten sind diese Anlagen in Betrieb? Gibt es in dem Zusammenhang eine Videoaufzeichnung und falls ja, für welchen Zeitraum?

5.) In welchem Umfang ist - mit Bezug auf die NDR-Berichterstattung - nach aktuellem Stand eine polizeiliche Videoüberwachung geplant oder gewünscht? Also wie viele Kameras und an welchen konkreten Orten sollen diese plaziert werden? Ist eine Aufzeichnung der Bilder geplant? Ist eine zeitgleiche Beobachtung der Videobilder durch die Polizei geplant und falls ja, wie genau soll das organisatorisch ablaufen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,

[1] https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Innenstadt-Neumuenster-gilt-nicht-mehr-als-gefaehrlicher-Ort,neumuenster744.html


18.11.2022 - Zwischen-Rückmeldung der PD Neumünster


Hallo aus der Pressestelle der PD Neumünster,

Aufgrund von Krankheitsfällen waren wir zeitlich noch nicht in der Lage, die geforderte Auswertung vornehmen zu können, ich muss Sie leider damit auf nächste Woche vertrösten.

Eine eigene polizeiliche Videoüberwachung ist nicht geplant.

Sobald ich die Auswertung vorliegen habe, werde ich ihnen diese zur Verfügung stellen.

M.f.G

xxx
Pressesprecher der Polizeidirektion Neumünster


19.11.2022 - Rückmeldung an die PD Neumünster mit ergänzender Frage


Hallo Herr xxx,

Danke für die Rückmeldung! Dazu aber dann noch eine ergänzende Frage.

Sie schreiben:

"Eine eigene polizeiliche Videoüberwachung ist nicht geplant."

Und in der NDR-Berichterstattung heißt es:

"Darüber hinaus plant die Stadt für das kommende Jahr an einigen Orten im Rencks Park und in der Innenstadt, Videokameras aufzustellen. Das müsse allerdings noch datenschutzrechtlich geprüft werden, so Bürgermeister Bergmann."

Gab es seitens der Stadt Neumünster zu dieser Frage also bislang keinerlei Kommunikation mit Ihnen? Und können Sie weiterhin ausschließen, dass es sich bei der nach NDR-Berichterstattung geplanten VÜ dann eben nicht um eine polizeiliche VÜ handeln wird?

Vielen Dank für die Bemühungen und viele gute Grüße,


19.11.2022 - Presseanfrage an die Stadt Neumünster


Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Berichterstattung des NDR vom 11.11.2022 [1] heißt es:

"Darüber hinaus plant die Stadt für das kommende Jahr an einigen Orten im Rencks Park und in der Innenstadt, Videokameras aufzustellen. Das müsse allerdings noch datenschutzrechtlich geprüft werden, so Bürgermeister Bergmann."

Den Angaben der Polizeidirektion Neumünster zufolge wird es sich dabei nicht um eine polizeiliche Videoüberwachung handeln.

Wir werden zum Thema "Innenstadt Neumünster nicht mehr gefährlicher Ort" berichten und bitten dazu um die Beantwortung der folgenden Fragen bis zum 24.11.2022:

1.) Was ist der aktuelle Planungsstand zur vom Bürgermeister Bergmann angekündigten etwaigen Einführung von Videoüberwachung des öffentlichen Raums in der Innenstadt? Wie vollzieht sich die datenschutzrechtliche Prüfung?

2.) Wie viele Kameras an welchen einzelnen Orten sind - nach derzeitigem Stand der Dinge - geplant?

3.) Wer soll der Betreiber/die Betreiberin der VÜ-Anlage sein?

4.) Welchen Zweck soll die Anlage (vorrangig) erfüllen?

5.) Welches wird die Rechtsgrundlage für den Betrieb der VÜ sein?

6.) Ist eine Live-Überwachung der Kamerabilder geplant? Falls ja, in welchem Umfang und durch welche Stelle?

7.) Ist eine Aufzeichnung der Kamerabilder geplant? Falls ja, für welchen Zeitraum?

8.) Wie hoch sind die bislang veranschlagten Anschaffungs-, Installations- und Betriebskosten der Anlage?

Vielen Dank für Ihre Mühen und viele gute Grüße,

[1] https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Innenstadt-Neumuenster-gilt-nicht-mehr-als-gefaehrlicher-Ort,neumuenster744.html


21.11.2022 - Antwort von der Kriminalinspektion Neumünster


Guten Tag,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage und nach Rücksprache mit unserer Pressestelle möchte ich Ihnen zumindest zum Thema Videoüberwachung verbindliche Aussagen geben. Aufgrund des Umfanges Ihrer gewünschten Auswertung, muss ich noch um Geduld bitten und kann vorab nur auf die PKS verweisen, die frei im Internet auch von der Polizeidirektion Neumünster verfügbar ist.

Zum Thema Videoüberwachung (VÜ ist im polizeilichen Kontext eher als Verkehrsüberwachung hinterlegt):

Die Polizeidirektion Neumünster plant keine Videoüberwachung und betreibt auch keine. Die Planungen hierzu obliegen allein der Stadt Neumünster. Selbstverständlich ist zur möglichen Realisierung eines solchen Vorhabens bei der Polizeidirektion Neumünster angefragt worden, um eine valide Datenbasis in Hinblick auf Straftaten zu erlangen (Grundlage des §184 Abs. 2 LVwG).

Eine Einschätzung über die Kriminalitätslage in der Innenstadt wurde durch die Direktionsleitung bereits an die Stadt Neumünster übermittelt.

Ob und wie die Stadt Neumünster eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum umsetzen wird, bleibt allein bei der Stadt Neumünster. Eine Sitzung des Stadtrates zu dieser Thematik findet in den nächsten Tagen statt.

Sollte eine Bildübertragen (keine Aufnahme) von öffentlich zugänglichen Flächen gemäß §184 LVwG umgesetzt werden, wird möglicherweise die Polizei um die Betreuung des Monitors (zumindest zur Nachtzeit) gebeten - Die Maßnahme bleibt mit allen Verantwortlichkeiten in jeden Fall bei der Stadt NMS - dies gilt auch hinsichtlich der Rechtsgrundlage.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Kriminalinspektion Neumünster
Stellvertretende Leitung


21.11.2022 - Nachfragen an die Polizei Neumünster


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Vorab-Informationen soweit, die Informationen zur Fallauswertung warten wir gerne ab.

Unabhängig davon aber noch zwei Nachfragen:

1.) Zu welchem Ergebnis kommt denn Ihre Einschätzung über die Kriminalitätslage in der Innenstadt bzw. was ist deren Inhalt?

2.) Wann genau wird sich der Stadtrat NMS mit der Frage beschäftigen?

Vielen Dank für die Mühen und viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 21.11.2022 22:57 Uhr