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Organspende-Auseinandersetzungs-Zwang6.5.2019 - Presseanfrage an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
in einer Meldung des Bundesgesundheitsministeriums vom November 2018 werden Sie wie folgt zitiert: "Es gibt gewichtige Argumente auf beiden Seiten, das braucht den offenen Austausch. Die doppelte Widerspruchslösung ist kein Zwang zur Spende. Sondern der Zwang, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ich finde, das müssen wir uns zumuten. Die 10.000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, müssen es uns wert sein." Wir möchten zum Thema berichten und haben folgende Fragen an Sie: 1.) Aus welchen Teilen/Artikeln des Grundgesetzes leiten Sie den Zwang bzw. die von Ihnen avisierte Pflicht, sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen zu müssen, im Detail ab? 2.) Wie sollen Menschen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage sind oder sich nicht dazu in der Lage fühlen, sich damit auseinanderzusetzen, mit diesem Zwang umgehen? 3.) Warum bewirbt das Bundesgesundheitsministerium auf diesem Wege die von Ihnen persönlich favorisierte Variante einer Gesetzesänderung, nicht dagegen aber - vergleichbar öffentlich - die alternative von anderen Bundestagsabgeordneten heute vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung der Spenderquoten? Wir bitten um eine Beantwortung innerhalb von 4 Werktagen. Vielen Dank und viele gute Grüße,
7.5.2019 - Antwort vom BMG
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Da es sich bei keinem der Entwürfe um einen Gesetzentwurf des BMG handelt, bitte ich um Verständnis, dass wir zu einzelnen Details hierzu keine Stellung nehmen können. Die jeweiligen Begründungen finden Sie allerdings in den Gesetzentwürfen selbst. Darüber hinaus ist es nicht korrekt, dass das BMG die Widerspruchslösung einseitig bewirbt. Vielmehr unterstützte das BMG, wie von Herrn Bundesminister Spahn im Interview mit der Bild vom 03.09.2018 und Orientierungsdebatte des Deutschen Bundestags vom 28.11.2018 angekündigt, beide Anträge inhaltlich. Um die zahlreichen Anfragen zum Thema kommunikativ begleiten zu können, entschied sich das BMG, alle Gruppenanträge, sobald diese vorliegen, auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen. Dies ist auch für alle weiteren eventuellen Anträge geplant. Hierbei machte das BMG stets deutlich, dass es sich bei keinem der Gruppenanträge um eine Initiative des BMG handelt, sondern sämtliche Anträge zu diesem Thema aus der Mitte des Parlaments kommen. Das BMG wird weiterhin grundsätzlich keine Wertung zu diesem Thema vornehmen oder für einen der Anträge Partei ergreifen. Den Antrag zur Widerspruchslösung finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2019/widerspruchsloesung.html Den nun vorliegenden zweiten Antrag haben wir ebenfalls auf unserer Webseite veröffentlicht sowie auf den Social-Media-Kanälen des BMG angekündigt: https://www.facebook.com/bmg.bund/photos/a.330642667098918/1252515398244969/?type=3&theater https://www.facebook.com/bmg.bund/photos/a.330642667098918/1252516278244881/?type=3&theater https://twitter.com/BMG_Bund/status/1125333632376352769 https://twitter.com/BMG_Bund/status/1125335645667373056 Mit besten Grüßen Referat Presse, Internet, Soziale Netzwerke
7.5.2019 - Presseanfrage, nun ausdrücklich direkt an Herrn Spahn gerichtet
in einer Meldung des Bundesgesundheitsministeriums vom November 2018 werden Sie wie folgt zitiert: "Es gibt gewichtige Argumente auf beiden Seiten, das braucht den offenen Austausch. Die doppelte Widerspruchslösung ist kein Zwang zur Spende. Sondern der Zwang, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ich finde, das müssen wir uns zumuten. Die 10.000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, müssen es uns wert sein." Wir möchten zum Thema berichten und haben folgende Fragen direkt an Sie - bitte missverstehen Sie die Fragen also nicht als an das BMG gerichtet: 1.) Aus welchen Teilen/Artikeln des Grundgesetzes leiten Sie den Zwang bzw. die von Ihnen avisierte Pflicht, sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen zu müssen, im Detail ab? 2.) Wie sollen Menschen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage sind oder sich nicht dazu in der Lage fühlen, sich damit auseinanderzusetzen, mit diesem Zwang umgehen? Wir bitten um eine Beantwortung innerhalb von 4 Werktagen. Vielen Dank und viele gute Grüße,
15.5.2019 - Nachhaken bei Herrn Spahn
wir möchten gerne zur Sache berichten. Können wir in den nächsten wenigen Tagen noch mit einer Rückmeldung von Ihnen rechnen? Vielen Dank und viele gute Grüße,
3.7.2019 - Nochmal Nachhaken bei Herrn Spahn
dürfen wir noch mit einer Antwort auf unsere Presseanfrage vom 7.5.2019 rechnen? Viele gute Grüße,
3.7.2019 - Rückmeldung vom Pressesprecher des Bundesgesundheitsministeriums
Lieber Herr xxx, der Minister hat sich mehrfach zu diesen Fragen geäußert, zuletzt im Doppelinterview mit Frau Baerbock im Spiegel. Das können Sie gerne hier nachlesen und mit Quellenangabe zitieren: Ich hoffe, damit konnten wir Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen xxx Pressesprecher, Leiter Referat L 7 Referat Presse, Internet, Soziale Netzwerke Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
4.7.2019 - Nachfragen an das Bundesgesundheitsministerium
vielen Dank für die Rückmeldung und den Verweis auf das Spiegel-Interview.
"Spahn: Moment einmal: Ein Arzt wird in der Praxis nie die Organe eines Obdachlosen oder Analphabeten transplantieren, der keine Angehörigen hat und wo die Lage unklar ist. Das Argument ist konstruiert." In welcher konkreten Gestaltung sollen für Obdachlose, Analphabeten, mit gesetzlichen Betreuern/Vormunden versehene Menschen, Menschen mit geistigen Behinderungen und weitere Gruppen, bei denen die Sorge besteht, dass diese nicht in der Lage sind, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und der Organspendebereitschaft zu widersprechen, wie also soll für diese Menschen ein gesetzlich verbriefter Ausnahmetatbestand geschaffen werden und wie soll das konkret praktisch umgesetzt werden?
Herr Spahn sagt an einer Stelle: "Ich denke, das Schicksal von vielen Tausend Menschen rechtfertigt diese Verpflichtung." Das stellt allerdings eher eine persönliche Haltung dar denn die Beantwortung der Frage, wie aus verfassungs- und persönlichkeitsrechtlicher Sicht eine Pflicht, sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen zu müssen, begründet oder hergeleitet werden kann. Können Sie uns deswegen auch zu dieser Frage etwas näheres mitteilen?
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