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Payback
Payback-Prinzip als BildEin Bild aus der Ausstellung "Ausser Kontrolle", die in 2014 im Museum für Kommunikation in Berlin gezeigt worden ist:
Crowdcard
23.1.2017 - Presseanfrage an den Payback-DSB
in der Datenschutz-Selbstdarstellung von Payback heißt es: "PAYBACK hat die Daten, die Sie im Anmeldeformular angeben. Sowie Quelle: https://www.payback.de/pb/id/252680/ Ähnlich lautet die Formulierung in Ihrem Datenschutz-Flyer. Dazu habe ich Fragen: 1.) Wird nur das Datum oder nicht auch die Uhrzeit eines Einkaufs im Zusammenhang mit einer Payback-Karte bei Ihnen erfasst? 2.) Wird nur dem Umsatz des Gesamteinkaufs oder auch die Preise der einzelnen Waren erfasst und Ihnen als Information zugänglich gemacht? 3.) Da "je nach Partner unterschiedlich" erfasst oder nicht erfasst wird, was im Einzelnen an Waren oder Dienstleistungen gekauft worden ist: Welche Partner geben die Informationen an Sie weiter und welche nicht? Wie groß ist der Prozentsatz an Datensätzen, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten und die keine derartige Aufschlüsselungen enthalten? 4.) Welchen Vorteil haben Ihre Partnerunternehmen davon, dass Sie sich als Paypack-Partner engagieren und die entsprechende technische Infrastruktur inklusive der Schulung/Einweisung der Mitarbeiter bereitstellen/übernehmen? 5.) In welchem Umfang und in welchem Detailgrad erteilen Sie den Nutzern von Paybackkarten Auskunft zu den über Sie zusammengetragenen Informationen und wo lässt sich ein entsprechendes Auskunftsformular abrufen? 6.) Warum bieten Sie Ihren Kunden (und uns!) keine Möglichkeit zur Verschlüsselung von E-Mails (z.B. mittels PGP) an? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
2.2.2017 - Nachfrage an den Payback-DSB mit Bitte um Beantwortung unserer Anfrage
dürfen wir noch mit einer Antwort auf unsere Anfrage rechnen? Viele gute Grüße,
4.2.2017 - Nachfrage an die Pressestelle von Payback wegen unserer Anfrage
wir haben Ihrem Datenschutzbeauftragten vor einigen Tagen eine Presseanfrage mit ein paar wenigen Fragen gestellt. Wäre es möglich, diese von Ihnen nun beantwortet zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
8.2.2017 - Antworten von der Pressestelle
vielen Dank für Ihr Interesse an PAYBACK. Gerne beantworten wir Ihre Fragen: 1.) Wird nur das Datum oder nicht auch die Uhrzeit eines Einkaufs im Zusammenhang mit einer Payback-Karte bei Ihnen erfasst? - Es werden Datum und Uhrzeit des Einkaufs übermittelt. 2.) Wird nur dem Umsatz des Gesamteinkaufs oder auch die Preise der einzelnen Waren erfasst und Ihnen als Information zugänglich gemacht? - Dies ist je nach Partner unterschiedlich - von den meisten Partnern erhält PAYBACK lediglich den Umsatz des Gesamteinkaufs übermittelt, bei anderen - wie z.B. Autovermietern – dagegen zum Teil auch Einzeltransaktion (Automiete). 3.) Da "je nach Partner unterschiedlich" erfasst oder nicht erfasst wird, was im Einzelnen an Waren oder Dienstleistungen gekauft worden ist: Welche Partner geben die Informationen an Sie weiter und welche nicht? Wie groß ist der Prozentsatz an Datensätzen, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten und die keine derartigen Aufschlüsselungen enthalten? - Es handelt sich um die jeweilige Entscheidung des Partners. Der Großteil der Partner übermittelt lediglich den Gesamtumsatz. 4.) Welchen Vorteil haben Ihre Partnerunternehmen davon, dass Sie sich als PAYBACK-Partner engagieren und die entsprechende technische Infrastruktur inklusive der Schulung/Einweisung der Mitarbeiter bereitstellen/übernehmen? - Die Partner bieten den eigenen Kunden ein Multipartnerprogramm mit einer bekannten und vertrauenswürdigen Marke. - Kunden können durch den Einsatz mit ein- und derselben Karte bei vielen verschiedenen Partnern schneller und mehr sparen als bei einem sogenannten Stand alone Programm. - Sie schließen sich einem starken Verbund mit einer hohen Reichweite an und können effektives Marketing machen. - Die Unternehmen erhalten eine sehr professionelle und sichere Infrastruktur. 5.) In welchem Umfang und in welchem Detailgrad erteilen Sie den Nutzern von Paybackkarten Auskunft zu den über Sie zusammengetragenen Informationen und wo lässt sich ein entsprechendes Auskunftsformular abrufen? - Wir teilen Kunden aktuelle und die im Verlauf seiner PAYBACK Mitgliedschaft gespeicherten Daten mit - Kunden erhalten eine Transaktionsliste, also insbesondere, wo und wann sie unter Nutzung der PAYBACK Karte eingekauft haben - Das PAYBACK Service Center versendet die Datenauskunft, dies erfolgt in der Regel nach einem entsprechenden dortigen Anruf oder etwa auf Anfrage an datenschutz@payback.de<datenschutz@payback.de> 6.) Warum bieten Sie Ihren Kunden (und uns!) keine Möglichkeit zur Verschlüsselung von E-Mails (z.B. mittels PGP) an? – Diese Option wird intern bereits diskutiert Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen xxx
11.2.2017 - Nachfragen an Payback
vielen Dank für die Antworten. Wir haben dazu folgende Rückfragen: Am 08.02.2017 um 13:15 schrieb Datenschutz: > 1.) Wird nur das Datum oder nicht auch die Uhrzeit eines Einkaufs im Zusammenhang mit einer Payback-Karte bei Ihnen erfasst? a.) Warum wird das den Kunden dann nicht auch so mitgeteilt? > 3.) Da "je nach Partner unterschiedlich" erfasst oder nicht erfasst wird, was im Einzelnen an Waren oder Dienstleistungen gekauft worden ist: Welche Partner geben die Informationen an Sie weiter und welche nicht? Wie groß ist der Prozentsatz an Datensätzen, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten und die keine derartigen Aufschlüsselungen enthalten? b.) Können Sie unsere Frage noch beantworten? Also: Welche einzelnen Partner im Detail übertragen weitere Details als nur den Gesamtumsatz und wie groß ist der Prozentsatz an Datensätzen, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten und die keine derartigen Aufschlüsselungen enthalten? > 4.) Welchen Vorteil haben Ihre Partnerunternehmen davon, dass Sie sich als PAYBACK-Partner engagieren und die entsprechende technische Infrastruktur inklusive der Schulung/Einweisung der Mitarbeiter bereitstellen/übernehmen? c.) Inwiefern können die Partner mittels der Payback-Partnerschaft ein "effektives Marketing" betreiben? > 5.) In welchem Umfang und in welchem Detailgrad erteilen Sie den Nutzern von Paybackkarten Auskunft zu den über Sie zusammengetragenen Informationen und wo lässt sich ein entsprechendes Auskunftsformular abrufen? d.) Verstehen wir das richtig: Den Kunden wird in der Transaktionsliste also nicht mitgeteilt, welche einzelnen Produkte/Leistungen sie erworben haben, obwohl diese Informationen (je nach Herkunft der Daten) ggf. vorliegen? e.) Wie geht die Identifizierung eines Anrufers bei der telefonischen Beantragung einer Auskunftserteilung im Detail vonstatten? f.) Warum gibt es kein Antragsformular (sei es nun als schriftliches Formular z.B. als pdf-Datei zum Download oder in Form einer Online-Maske)? Dieser Service würde doch die Transparenz von Payback erhöhen, oder nicht? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
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