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Petition-NDS-BundesratabstimmungstransparenzWorum geht es hier?
Trotzdem sind die Abstimmungen völlig intransparent: Weder die Anzahl der Ja/Nein/Enthaltungen werden gezählt noch protokolliert, noch welches Bundesland sich wie verhalten hat. Von einer Veröffentlichung dann selbstverständlich ganz zu schweigen. Wir wollen das mit einer Petition endlich ändern.
Petition an den niedersächsischen Landtag
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Hannover, den xx.xx.2015 Petition Hiermit fordern wir den niedersächsischen Landtag und die niedersächsische Landesregierung dazu auf, die Vertreter des Landes Niedersachsen im Plenum des Bundesrates einen Antrag stellen zu lassen, zukünftig alle dort getroffenen Abstimmungen das Abstimmverhaltens der Bundesländer protokollieren und anschließend jedermann zugänglich veröffentlichen zu lassen, alternativ aber zumindest für jedes weitere Bundesrat-Plenum einen Antrag auf Abstimmung zu stellen. Begründung Demokratie lebt von Transparenz, solange diese nicht zur Gefährdung von Persönlichkeitsrechten oder aus anderen, politischen und im Einzelfall zu betrachtenden Gründen fragwürdig erscheint. Die Abstimmungen der Bundesländer bzw. ihrer jeweiligen stimmberechtigten Vertreter in den Plenen des Bundesrats werden bislang aus nicht nachvollziehbaren Gründen weder vollständig erfasst noch dokumentiert noch den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht. Wir halten das für einen abzustellenden Mangel, der dem Anspruch einer Demokratie, Gesetzgebungsprozesse so weit wie möglich jedermann nachvollziehbar zu gestalten, nicht gerecht wird. Die Pressestelle des Bundesrats bezieht auf Nachfrage dazu folgende Stellung (E-Mails vom 23.6. und 25.6.2015)): "Das Abstimmungsverhalten der Länder in der Plenarsitzung wird im Bundesrat grundsätzlich (gemäß seiner Geschäftsordnung) nicht festgehalten. Dies geschieht nur bei Grundgesetzänderungen oder dann, wenn ein Land einen Antrag auf Abstimmung nach Länderaufruf stellt. Das ist allerdings eher selten der Fall. Es wird ausschließlich festgestellt, ob die nötige Mehrheit zustande gekommen ist oder nicht. Wie viele Länder genau für oder gegen ein Vorhaben gestimmt haben, wird ebenfalls nicht ausgezählt.
Und: Die Geschäftsordnung des Bundesrates legt in § 30 fest, dass sich aus den Abstimmungen der Länderkammer nur ergeben muss, ob der Bundesrat einen Beschluss mit der Mehrheit seiner Stimmen gefasst hat. Es gibt weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung Vorschriften, die festlegen, dass Nein-Stimmen oder Enthaltungen zu dokumentieren sind. Dies dient der Verfahrenserleichterung in der Plenarsitzung. Aufgrund der Vielzahl von Abstimmungen – durch das besondere Ausschussverfahren und die hieraus resultierenden umfangreichen Empfehlungen der Ausschüsse an das Plenum sind in Einzelfällen bis zu 100 Einzelabstimmungen für einen einzigen Tagesordnungspunkt durchaus möglich – wird das weitere Auszählen der Stimmen dann eingestellt, wenn die für eine Mehrheit erforderlichen 35 Stimmen erreicht sind. Die Länder haben es aber selbst in der Hand - entweder durch Beantragung einer namentlichen Abstimmung oder durch Bekanntgabe - das eigene Abstimmungsverhalten offenzulegen.
Unabhängig davon bestehen – wie zum Beispiel durch den Besuch einer Plenarsitzung – weitere Möglichkeiten, das Abstimmungsverhalten der Länder nachzuvollziehen. So publiziert eine zunehmende Anzahl von Ländern das eigene Abstimmungsverhalten auf den eigenen Webseiten. Die Sitzungen des Bundesrates lassen sich auch per Live-Stream über das Internet (www.bundesrat.de) mitverfolgen. Außerdem werden Videos über die Plenarsitzungen auf der Webseite des Bundesrats eingestellt. So können dort noch im Nachhinein einzelne Tagesordnungspunkte aufgerufen und angesehen werden."
Die hier aufgeführten Begründungen sind unserer Auffassung nach haltlos und können den Mangel an Transparenz nicht rechtfertigen: 1.) Eine technische Lösung, selbst vielfache Einzelabstimmungen schnell und einfach zu erfassen und anschließend zu protokollieren, ist kein echtes Problem. Der Bundestag und jeder Landtag haben derartige Anforderungen praktikabel umsetzen können. 2.) Dass einzelne Landtage bzw. Senate ihr eigenes Abstimmverhalten veröffentlichen ist gut, erfüllt aber nicht die genannten Transparenz-Anforderungen. Dieses sollte kein Akt der großzügigen Freiwilligkeit bzw. des guten Willens einzelner Bundesländer sein, sondern (und das wäre sehr viel weniger aufwendig und für die Bürger leichter auffindbar) direkt vom Bundesrat organisiert und geregelt werden. 3.) Die Mitverfolgung eines mehrere Stunden langen Live-Streams ist vielen Menschen nicht möglich, sei es aus technischen, sei es aus zeitlichen Gründen. Weiter gilt hierfür auch noch das folgende: 4.) Der Hinweis auf die nachträglich abrufbaren Video-Mitschnitte des Bundesrats ist absurd: Diese Videomitschnitte erlauben aufgrund der dafür mangelhaften Bildführung und -schnitte überhaupt keinen Überblick über das Abstimmverhalten - zumindest in den meisten Fällen ist das der Fall - und erst recht keine Zuordnung zu irgendwelchen Bundesländern. 5.) Die Geschäftsordnung des Bundestags mag keine Vorschrift zur Protokollierung und Veröffentlichung des Abstimmverhaltens enthalten, sie dürfte allerdings auch kein Verbot dieser Art beinhalten und ist vor allem nicht unveränderbar. Im rot-grünen Koalitionsvertrag der derzeitigen Landesregierung heißt es in der Präambel: "Um den großen Herausforderungen gemeinschaftlich zu begegnen, wollen wir mehr Demokratie wagen. Demokratie lebt von kontinuierlicher Beteiligung und Transparenz. Viel zu lange wurde in Niedersachsen ein obrigkeitsstaatlicher Politikstil betrieben. Beteiligung wurde zu sehr auf die Stimmabgabe bei Wahlen reduziert. Wir setzen dagegen auf Gemeinwohlorientierung statt auf Klientelpolitik und wir glauben an die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft. Wir verstehen modernes Regieren als einen lebendigen Austausch zwischen Bevölkerung, Landesparlament und Landesregierung."
Im Lichte dieses Selbstverständnisses und unter Verweis auf die von uns angeführten Argumente und Tatsachen halten wir es für sinnvoll und notwendig, dass sich der Niedersächsiche Landtag und die Niedersächsische Landesregierung wirksam dafür einsetzen unserer Petition zu folgen und (endlich) für mehr demokratische Transparenz des Bundesrates zu sorgen. Unterzeichner*innen dieser Petition: (Name, Anschrift, Datum, Unterschrift)
Mitmachen - wie geht das?
Die Namen werden von uns nicht veröffentlicht, alle eingehenden Mitzeichnungs-Schriften als Anlage zur Petition mit eingereicht. Es werden keine Kopien gezogen oder sonstwie Daten vervielfältigt oder weitergeleitet. Alles weitere läuft dann über den Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtags. Petitionen sind kostenfrei! Mitmachen kann jede und jeder, egal aus welchem Land oder Bundesland man kommt, auch ein Mindestalter ist richtigerweise nicht erforderlich.
1.8.2015 - Die Petition wurde abgeschickt
16.6.2016 - Die Antwort und Reaktion auf die Petition trifft ein
Der Vorgang in Kürze zusammengefasst:
Insoweit: Ein Gewinn. :) Und insofern Dank an die für diese Entscheidung Verantwortlichen in Parlament und Behörden! Hier ist das Abstimmverhalten des Landes Niedersachsen nachlesbar: https://www.fuer-niedersachsen-in-berlin.de/abstimmungsverhalten/
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