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Petition-NDS-Stellungnahmen-Veroeffentlichung

Worum geht es hier?


Wenn ein Ausschuss des niedersächsischen Landtags Gutachten und Stellungnahmen (mündliche wie schriftliche) anfordert, dann werden diese in aller Regel nicht veröffentlicht, sondern werden nur den Mitgliedern und Mitarbeitern des parlamentarischen Betriebs zugänglich gemacht.

Wir finden das nicht richtig, weil die Veröffentlichung solcher Gutachten der öffentlichen Diskussion und dem Austausch von Sachargumenten dienlich sind. In anderen Landtagen ist es üblich, dass diese Gutachten der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Wir wollen das mit einer Petition nun auch endlich für Niedersachsen erzielen.


Petition an den niedersächsischen Landtag


Absender:
Die Unterzeichner*innen der Petition
(siehe Ende/Anhang des Petitionstextes)

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
- Petitionsauschuss -
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover

Hannover, den xx.xx.2016

Petition

Hiermit fordern wir den niedersächsischen Landtag und die niedersächsische Landesregierung dazu auf, Gutachten und Stellungnahmen, die im Rahmen des parlamentarischen Betriebs (z.B. in den Ausschüssen) in Auftrag gegeben, angefordert oder eingeholt werden, der allgemeinen Öffentlichkeit grundsätzlich zur Verfügung zu stellen. Außerordentliche Ausnahmen von dieser Regel sollten dann möglich sein, wenn im Einzelfall die Veröffentlichung dem Wohl der Menschen im Land nicht dienlich ist.

Begründung

Demokratie lebt von Transparenz, solange diese nicht zur Gefährdung von Persönlichkeitsrechten führt oder aus anderen, politischen und im Einzelfall zu betrachtenden Gründen fragwürdig oder unzulässig erscheint.

Im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse des niedersächsischen Landtags werden beispielsweise immer wieder Stellungnahmen und Gutachten angefragt und eingefordert. Diese werden bislang - so unser Kenntnisstand - in aller Regel nicht veröffentlicht und stehen somit dem öffentlichen Diskurs mit dem Austausch von Sachargumenten und der Beschreibung unterschiedlicher Perspektiven nicht zur Verfügung.

Wir halten das für einen abzustellenden Mangel, der dem Anspruch einer Demokratie, Gesetzgebungsprozesse so weit wie möglich für jeden daran interessierten Menschen nachvollziehbar zu gestalten, nicht gerecht wird.

Selbstverständlich ist den Erstellern von Gutachten und den Verfassern von Stellungnahmen die anschließende Veröffentlichung im Vorfeld anzukündigen.

In wenigen Ausnahmenfällen ist es denkbar und möglich, dass eine Veröffentlichung bestimmter Informationen für die Menschen im Land Niedersachsen oder anderswo zum Nachteil gereichen würde. Dann ist von einer ungeschwärzten Veröffentlichung dieser Dokumente abzusehen. Diese Ausnahmeregel darf in der Praxis aber nicht dazu führen, dass unter Bezug auf diese Ausnahmeregelung die Veröffentlichung wesentlicher Anteile von Stellungnahmen und Gutachten unterbleibt.

Im rot-grünen Koalitionsvertrag der derzeitigen Landesregierung heißt es in der Präambel:

"Um den großen Herausforderungen gemeinschaftlich zu begegnen, wollen wir mehr Demokratie wagen. Demokratie lebt von kontinuierlicher Beteiligung und Transparenz. Viel zu lange wurde in Niedersachsen ein obrigkeitsstaatlicher Politikstil betrieben. Beteiligung wurde zu sehr auf die Stimmabgabe bei Wahlen reduziert. Wir setzen dagegen auf Gemeinwohlorientierung statt auf Klientelpolitik und wir glauben an die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft. Wir verstehen modernes Regieren als einen lebendigen Austausch zwischen Bevölkerung, Landesparlament und Landesregierung."

Quelle: http://www.spdnds.de/imperia/md/content/landesverbandniedersachsen/ltw2013/koalitonsvereinbarung_der_jahre_2013-2018.pdf

Im Lichte dieses Selbstverständnisses und unter Verweis auf die von uns angeführten Argumente und Tatsachen halten wir es für sinnvoll und notwendig, dass sich der Niedersächsiche Landtag und die Niedersächsische Landesregierung ernsthaft mit unserer Petition beschäftigen und sie inhaltlich umsetzen werden.

Unterzeichner*innen dieser Petition: (Name, Anschrift, Datum, Unterschrift)


Mitmachen - wie geht das?


Einfach das Mitzeichungs-Dokument runterladen, ausfüllen und bis Ende November 2016 an die Kontaktadresse von freiheitsfoo schicken.

Die Namen der Mitmachenden werden von uns nicht veröffentlicht, alle eingehenden Mitzeichnungs-Schriften als Anlage zur Petition mit eingereicht. Es werden keine Kopien gezogen oder sonstwie Daten vervielfältigt oder weitergeleitet. Alles weitere läuft dann über den Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtags.

Petitionen sind kostenfrei!

Mitmachen kann jede und jeder, egal aus welchem Land oder Bundesland man kommt, auch ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben.


8.12.2016 - Einreichung der Petition


Die Petitionsunterzeichner-Unterlagen wurden am 8.12.2016 direkt im Landtag abgegeben.


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Zuletzt geändert am 09.12.2016 10:50 Uhr