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Polizei-Gesichtserkennung-NDS24.10.2023 - nd: Vorsicht, Gesichtserkennung! Sachsen betreibt Kamerasäulen in der Oberlausitz weiter
Das »Peris« ist die einzige Anlage zur Videoüberwachung in Deutschland, die eine Erkennung von Gesichtsbildern ermöglicht. Eine Sonderkommission »Argus« verfolgt damit seit 2019 Straftaten im Bereich der Eigentumskriminalität an der deutsch-polnischen Grenze. Über einen Abgleich mit Polizeidatenbanken können zur Fahndung oder Beobachtung ausgeschriebene Personen und Fahrzeuge entdeckt werden. Bislang wurden auf diese Weise aber nur ein Treffer mit Gesichtern und zwei Treffer mit Kennzeichen erzielt. In Görlitz besteht das »Peris« aus zehn Säulen an Kreuzungen sowie an Grenzübergängen zu Polen. Außerdem werden zwei mobile Kameras in Polizeifahrzeugen genutzt. Das System sollte 5 Millionen Euro kosten, laut der Landesregierung ist die Hälfte davon bereits »abgeflossen«. Nun sollen auch in Zittau sowie »grenznah« an der Bundesstraße 178 sieben Kamerasäulen errichtet werden. Bauliche Erschließungsarbeiten und »Beschaffungsmaßnahmen« seien veranlasst, sagte der Sprecher. Zudem würden für Zittau zwei mobile »Peris«-Systeme gekauft. Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1177253.videoueberwachung-vorsicht-gesichtserkennung.html
10.4.2024 - NOZ: Nach Festnahme von Daniela Klette LKA-Chef zu Gesichtserkennung: Schwer vermittelbar, dass wir es nicht nutzen dürfen
Nach der Festnahme der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette hat Niedersachsens LKA-Chef Friedo de Vries dazu aufgerufen, den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software bei der Polizei zu überdenken. De Vries sagte unserer Redaktion: „Es ist schwer zu vermitteln, dass Softwareanwendungen quasi von jedermann zu Hause auf dem Sofa genutzt werden dürfen, die Polizei diese bei der Fahndung nach schwersten Gewalttätern jedoch nicht zum Einsatz bringen darf.” LKA-Präsident: Dürfen Programme nicht nutzen Bei der Suche nach Klette war es Journalisten zuvor gelungen, die Tarnidentität der mutmaßlichen Räuberin mithilfe einer entsprechenden Software auffliegen zu lassen. De Vries betonte, Ermittlungsbehörden dürften das Programm nicht nutzen, das zeige aber auch: „Wir brauchen eine politische Diskussion darüber, was die Polizei an Instrumenten im Rahmen der digitalen Entwicklung einsetzen darf.” De Vries verwies auf kriminaltechnische Fortschritte in der Vergangenheit: „Es würde ja heute auch niemand mehr infrage stellen, dass bei Einbrüchen Fingerabdruck-Spuren gesichert und mit unseren Datenbanken abgeglichen werden, oder bei Gewalt-Verbrechen DNA-Spuren. Das ist selbstverständlich.” Deshalb müsse auch über die Weiterentwicklung der Gesichtserkennung gesprochen werden, über Möglichkeiten, die sich daraus für die Polizei, aber auch für die Sicherheit der Bevölkerung ergäben. Zu der Tatsache, dass die Software seinen RAF-Fahndern nicht zur Verfügung gestanden hat, sagte de Vries: „Mich ärgert das nicht, es schmälert nicht den Ermittlungserfolg der Kolleginnen und Kollegen des LKA.“
28.5.2024 - nd: Polizeiliche Gesichtserkennung auch in anderen Bundesländern - Sachsen leistet seit 2021 bundesweit Amtshilfe zur Rasterfahndung
Zunächst war ein Einsatz der heimlichen mobilen Technik nur aus Berlin bekannt geworden. Diese besteht aus hochauflösenden Kameras, die in parkenden Fahrzeugen oder auch Immobilien versteckt sind. Damit will die Polizei ermitteln, ob sich eine verdächtige Person an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Hierzu greift das System auf eine Referenz-Datenbank zurück, in der Gesichter oder Kennzeichen gesuchter Personen und ihrer Fahrzeuge gespeichert sind. Wie in Berlin erfolgen die nun bekannt gewordenen Einsätze in den vier anderen Bundesländern im Bereich der Eigentumskriminalität. Den Anfang machte Nordrhein-Westfalen 2021, dort war das System bis 2023 aktiv. In Baden-Württemberg begann der Einsatz 2022, in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen 2023; in diesen Bundesländer dauerte der Betrieb laut der sächsischen Staatsregierung auch 2024 an. Details zur Funktionsweise ihrer »Observationstechnik für verdeckte Maßnahmen« hatten die Behörden aus Berlin und Sachsen nur schleppend mitgeteilt. »Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können«, erläuterte anschließend der Berliner Innensenat auf Anfrage von »nd«.
29.5.2024 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium
in einem Bericht der Tageszeitung "nd" vom 28.5.2024 [1] wird berichtet: "Ein mobiles Gesichtserkennungssystem aus Sachsen wird auch von der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt. Das macht die sächsische Staatsregierung nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der linken Landtagsabgeordneten Jule Nagel öffentlich. Bei der in Amtshilfe eingesetzten Anlage handelt es sich um Observationstechnik, mit der die Polizei Verdächtige heimlich verfolgt. (...) Wie in Berlin erfolgen die nun bekannt gewordenen Einsätze in den vier anderen Bundesländern im Bereich der Eigentumskriminalität. Den Anfang machte Nordrhein-Westfalen 2021, dort war das System bis 2023 aktiv. In Baden-Württemberg begann der Einsatz 2022, in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen 2023; in diesen Bundesländer dauerte der Betrieb laut der sächsischen Staatsregierung auch 2024 an." Wir werden dazu berichten und haben folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bis zum 31.5.2024 bitten: 1.) Wie oft und für welche Zeiträume hat die Polizei Niedersachsen das o.g. Gesichtserkennungssystem in 2023 und 2024 jeweils eingesetzt? 2.) Wurde die Technik offen oder verdeckt eingesetzt, handelte es sich um stationäre oder mobile Einsätze? 3.) Mit welchem Erfolg wurde die Technik mit der Verfolgung welcherart Straftaten eingesetzt? 4.) Welche Daten fanden zum Abgleich von Gesichtsdaten für die Einsätze jeweils Verwendung bzw. Anwendung? 5.) Welches war die jeweilige Rechtsgrundlage für den Einsatz? 6.) Gab es Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz dieser Technik? Falls ja: Wann, wo und in welchem Umfang? Falls nein: Warum nicht? 7.) Wie hoch waren die Kosten für die auf diese Art seitens der sächsischen Behörden geleisteten Amtshilfe? 8.) Gibt es andere Techniken oder Systeme, mit deren Hilfe die Polizei Niedersachsen Gesichtserkennung durchführen kann oder durchführt? 9.) Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen, solche Gesichtserkennungstechnik für die Polizei Niedersachsen anzuschaffen und falls ja, wie weit sind diese bis dato gediehen? Vielen Dank und viele gute Grüße,
4.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium
bitte geben Sie uns Bescheid, wann wir mit der Beantwortung unserer Presseanfrage vom 29.5.2024 rechnen können. Vielen Dank und viele gute Grüße,
4.6.2024 - Zwischen-Rückmeldung vom Nds. Innenministerium
die ursprüngliche Anfrage hat uns am 29.05.2024 nicht erreicht. Wir nehmen die Anfrage jetzt in die Bearbeitung auf. Mit freundlichen Grüßen xxx Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
4.6.2024 - Nichtbeantwortung durch das Nds. Innenministerium und Weiterverweisung an die StA Hannover
für die u. a. Fragen ist die Staatsanwaltschaft Hannover zuständig. Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage an die E-Mail Adresse STH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de zu stellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen xxx Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
5.6.2024 - Nachfragen an das Nds. Innenministerium
Danke für die Rückmeldung. Können Sie allerdings davon unabhängig die Fragen 8+9 beantworten? Das kann die StA Hannover sicher nicht leisten, weil sich die Fragen explizit an die Polizei Niedersachsen richten. Zudem noch diese Frage: Bedeutet Ihre Weiterleitung der Presseanfrage an die StA, dass keine Stelle der Polizei Niedersachsen je ein von Sachsen per Amtshilfe geliehenes Gerät zur Gesichts- oder KFZ-Kennzeichen-Erkennung eingesetzt oder bedient hat? Die Beantwortung dieser Frage ist aus journalistischer Sicht essentiell. Viele gute Grüße,
7.6.2024 - Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Hannover
wie unten ersichtlich bittet uns das Innenministerium des Landes Niedersachsen, unsere Presseanfrage (ebenfalls unten) an Sie zu richten. Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen bis zum 12.6.2024, damit wir die Antworten in die Berichterstattung zum Thema einarbeiten können. Vielen Dank und viele gute Grüße,
7.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium
haben Sie unsere Nachfragen vom 5.6.2024 erhalten und wann können wir mit einer Beantwortung der drei Fragen rechnen? Vielen Dank und viele gute Grüße,
10.6.2024 - nd: Gesichtserkennung auch in Niedersachsen
Zuerst wurde ein Einsatz dieser Technik vor einigen Wochen aus Berlin berichtet. Die sächsische Staatsregierung erklärte anschließend in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, das System in Amtshilfe auch in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg eingesetzt zu haben. Die in Niedersachsen aufgenommenen Fotos wurden den Angaben zufolge mit einer Datei verglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthält. Als rechtliche Grundlage für den Einsatz nennt die Polizei den Paragraf 98c der Strafprozessordnung (StPO), der den maschinellen Abgleich von Daten zur Aufklärung von Straftaten regelt. Nun gibt es neue Details zu der Technik: Es handelt sich laut der Polizei Hannover um eine mobile Variante des »Personen-Identifikations-Systems« (PerIS), das die Polizeidirektion Görlitz »in enger Zusammenarbeit« mit der Firma OptoPrecision aus Bremen für stationäre Kamerasäulen an der Grenze zu Polen entwickelt hat. Dieses »PerIS-Mobil« ist in einem weißen und einem orangenen Lieferwagen verbaut und kann täglich rund sechs Terabyte Daten von Gesichtern und Kennzeichen verarbeiten. Nach dieser Auswertung nicht mehr benötigte Daten würden nach 96 Stunden automatisch gelöscht, heißt es aus Hannover. Dort wird die Plattform aus Görlitz laut der Polizeidirektion nicht in Echtzeit genutzt, sondern nur als rückwirkende Dokumentation. Eine »automatisierte Detektion« von Gesichtern und Kennzeichen in einem »Live-Modus« sei aber möglich, sofern die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind. Dann kann die Software auch eine sofortige Mitteilung an die Ermittler ausgeben. In Berlin erfolgte ein solcher Einsatz nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Echtzeit und basierte auf dem Rasterfahndungs-Paragraf 98a StPO, der den maschinellen Abgleich bei Straftaten von erheblicher Bedeutung erlaubt. Es ist unklar, welche Referenzbilder hierfür verwendet wurden. Nach Auskunft der Polizei Hannover ist dies auch mit Fotos aus sozialen Medien möglich. Die erst durch Recherchen des »nd« bekannt gewordene, bundesweite Verbreitung der heimlichen Observationstechnik hat Diskussionen über Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen angestoßen. Das sächsische Innenministerium hatte auf Anfrage der Linke-Abgeordneten Jule Nagel behauptet, die Technik nicht in Echtzeit einzusetzen. Weil diese Angaben offenbar nicht stimmen, hat die sächsische Landesdatenschutzbeauftragte eine Beschwerde eingereicht.
10.6.2024 - netzpolitik.org: Observationstechnik aus Sachsen - Heimliche Gesichtserkennung auch in Niedersachsen
Auch Ermittler:innen in Niedersachsen nutzen zur verdeckten Observation ein mobiles System zur Gesichtserkennung. Das bestätigte ein Sprecher der Polizeidirektion (PD) Hannover. Die Technik stammt demnach aus Sachsen und wurde in einem Verfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität eingesetzt. Der Einsatz in Niedersachsen habe „Hinweise auf die von den der Bande zugeordneten Personen benutzten Fahrzeuge“ geliefert, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage des „nd“. Diese hätten sich als „hilfreich für die parallel laufenden konventionellen Observationsmaßnahmen“ erwiesen. Die Verwendung einer solchen mobilen Observationstechnik war vor einigen Wochen erstmals in Berlin bekannt geworden. Die sächsische Staatsregierung hatte daraufhin auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, das System in Amtshilfe neben Niedersachsen auch in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg eingesetzt zu haben. System stammt aus der Oberlausitz Die in Niedersachsen heimlich aufgenommenen Fotos wurden den Angaben zufolge mit Polizeidatenbanken abgeglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen (ED-Maßnahmen) enthalten. Um welche Datenbanken es sich handelt, erklärte der Sprecher nicht. Möglicherweise handele es sich um Referenzdateien, in denen nur die Tatverdächtigen des jeweiligen Verfahrens gespeichert sind. Die niedersächsische Landespolizei hat aber auch Zugriff auf das bundesweite INPOL-System, in dem rund sechs Millionen Gesichtsbilder von etwa vier Millionen Personen hinterlegt sind. Diese stammen zu etwa gleichen Teilen aus der ED-Behandlung oder Asylanträgen. Als Rechtsgrundlage für den Einsatz in Niedersachsen nennt die Polizei in Hannover den Paragrafen 98c der Strafprozessordnung (StPO). Er regelt den „maschinellen Abgleich mit vorhandenen Daten“ zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person, nach der in einem Strafverfahren gefahndet wird. Mit der Auskunft aus Hannover werden erstmals auch Details zu der heimlichen Observationstechnik aus Sachsen bekannt. Wie vermutet, handelt es sich dabei um eine mobile Variante des „Personen-Identifikations-Systems“ (PerIS), das die PD Görlitz zusammen mit der Firma OptoPrecision aus Bremen entwickelt hat. Als „PerIS-Mobil“ in Lieferwägen verbaut Das PerIS arbeitet derzeit stationär in fünf fest installierten Kamerasäulen in Görlitz und Zittau. Dort nimmt es an der Grenze zu Polen Gesichtsbilder und Kennzeichen auf, wenn Personen in Fahrzeugen vorbeifahren. Die Polizei der Oberlausitz stellte die bewegungsgesteuerte Anlage auch bei einer Konferenz der EU-Grenzagentur Frontex vor und bezeichnete sie dort als „europaweit einzigartig“. Seit Ende Februar 2021 verfügt auch die Polizei in Görlitz über ein mobiles Gerät mit der Bezeichnung PerIS-Mobil“, dessen Bestand nach Angaben der sächsischen Landesregierung inzwischen auf zwei Fahrzeuge angewachsen ist. Eines ist weiß, das andere ist orange. Auf der Webseite des Herstellers ist auch zu sehen, wie die Anlage in dem Lieferwagen verbaut ist. Nach Angaben der Polizei in Hannover fallen täglich rund sechs Terabyte Daten von Gesichtern und Autokennzeichen an, die durch eine „eigens entwickelte komplexe Software“ ausgewertet würden. Eine „mühsame Sichtung einzelner Videoclips nach relevanten Daten“ durch Beamt:innen könne demnach „zumeist entfallen“. Alle danach nicht mehr benötigten Daten würden nach 96 Stunden „automatisch und unwiderruflich gelöscht“. „Automatisierte Detektion“ auch in Echtzeit möglich Bei der Fahndung nach Fahrzeugen, Kennzeichen und Personen sei auch die Eingabe „einzelner Zahlen- oder Buchstabenfragmente möglich“, heißt es aus Hannover. Dort werde die Technik nur retrograd, also nicht in Echtzeit genutzt. Vorbehaltlich der rechtlichen Ausgangslage sei aber die „automatisierte Detektion“ von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen auch in einem „Live-Modus“ möglich. Dies hatte Sachsens Polizei auch in der Präsentation bei Frontex erklärt. Im eigenen Bundesland wird die Funktion laut einer weiteren Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aber nicht genutzt. Demnach gab es in der Oberlausitz ausschließlich „händische retrograde Datenabgleiche“. Nach Auskunft der dortigen Staatsanwaltschaft fand ein solcher Echtzeit-Einsatz jedoch in Berlin statt. Grundlage des Einsatzes war demnach der Rasterfahndungsparagraf 98a der Strafprozessordnung (StPO). Er erlaubt bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, dass Daten überwachter Personen „mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden“. Weil die sächsische Datenschutzbeauftragte darüber nicht informiert wurde, hat sie nun Beschwerde eingereicht. Auch aus Berlin ist nicht genau bekannt, mit welchen Referenzbilddaten die heimlichen Aufnahmen abgeglichen wurden. Neben Fotos aus ED-Maßnahmen kann hierzu nach Auskunft der PD Hannover auch ein „aussagekräftiges und qualitativ hochwertiges Foto aus den sozialen Medien“ genutzt werden.
12.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium plus drei neue Fragen
erneut möchten wir um die Beantwortung unserer Fragen bitten und folgende Fragen noch ergänzen: a.) Warum waren oder sind Sie der Ansicht, unsere Presseanfrage nicht beantworten zu müssen oder zu können, während Sie fast zeitgleich anderen Pressevertretern ausführlich Auskunft erteilen (nd, netzpolitik.org)? b.) Gibt es eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für den Einsatz der hier diskutierten Technik? c.) War der Landesdatenschutzbeauftragte für den Einsatz der Technik einbezogen worden und falls ja, mit welchem Ergebnis? Vielen Dank und viele gute Grüße,
12.6.2024 - Nds. Innenministerium hat Fragen an LKA und PD Hannover weitergereicht und verweist auf diese
die Anfrage liegt zuständigkeitshalber beim LKA bzw. zu Frage 8 und 9 bei der PD Hannover. Bitte dort nachfragen und die Fragen ergänzen. LKA Pressestelle pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de Mit freundlichen Grüßen
12.6.2024 - Antworten von der PD Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, über das Nds. Ministerium für Inneres und Sport und die Staatsanwaltschaft Niedersachsen stellten Sie eine Anfrage bzgl. des oben genannten Themas. Die Antworten auf Ihre Fragen 1-7 erhalten Sie nun von mir. 1.) Wie oft und für welche Zeiträume hat die Polizei Niedersachsen das o.g. Gesichtserkennungssystem in 2023 und 2024 jeweils eingesetzt? Die Polizeidirektion Hannover hat in einem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität Ermittlungsunterstützung von der Polizei Sachsen erhalten. Die entsprechenden Anlagen befanden sich physisch nicht in Niedersachsen und wurden auch nicht durch niedersächsische Polizeibeamtinnen oder -beamte bedient. 2.) Wurde die Technik offen oder verdeckt eingesetzt, handelte es sich um stationäre oder mobile Einsätze? Aus ermittlungstaktischen Gründen können hierzu keine Angaben gemacht werden. 3.) Mit welchem Erfolg wurde die Technik mit der Verfolgung welcher Art Straftaten eingesetzt? Siehe Antwort zu 1.). Aus ermittlungstaktischen Gründen können keine weiteren Angaben gemacht werden. 4.) Welche Daten fanden zum Abgleich von Gesichtsdaten für die Einsätze jeweils Verwendung bzw. Anwendung? Das System ermöglicht eine gezielte Suche nach Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugen und Personen. Diese sind im zu Grunde liegenden richterlichen Beschluss konkret benannt und wurden für die retrograde Auswertung übermittelt. 5.) Welches war die jeweilige Rechtsgrundlage für den Einsatz? Die Inanspruchnahme der Ermittlungsunterstützung erfolgte auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Hannover 6.) Gab es Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz dieser Technik? Falls ja: Wann, wo und in welchem Umfang? Falls nein: Warum nicht? Aus ermittlungstaktischen Gründen hat in dem zu Grunde liegenden Ermittlungsverfahren keine Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich des Einsatzes der Technik stattgefunden. Die ÖA zum generellen Einsatz der Technik obliegt der Polizei Sachsen. 7.) Wie hoch waren die Kosten für die auf diese Art seitens der sächsischen Behörden geleisteten Amtshilfe? Die entstandenen Kosten können derzeit nicht beziffert werden. 8.) Gibt es andere Techniken oder Systeme, mit deren Hilfe die Polizei Niedersachsen Gesichtserkennung durchführen kann oder durchführt? Anfragen hinsichtlich landesweiter Themen werden nicht durch die Polizeidirektion Hannover beantwortet und sind erforderlichenfalls an die zuständige Stelle zu richten. 9.) Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen, solche Gesichtserkennungstechnik für die Polizei Niedersachsen anzuschaffen und falls ja, wie weit sind diese bis dato gediehen? Siehe Antwort zu 8.) Zusatz: Freundliche Grüße xxx Polizeidirektion Hannover
12.6.2024 - Nachhaken bei der PD Hannover
vielen Dank soweit. Bitte erlauben Sie uns folgende Nachfragen: ad 1.) In welchen Jahren (2023/2024) und für welchen Zeitraum fand diese Unterstützung statt? ad 4.) Was wurde abgeglichen? Fahrzeuge bzw. Fahrzeug-Kennzeichen oder Personen bzw. Gesichter? ad 5.) Was war die konkrete Rechtsgrundlage? Welcher Paragraph der StPO? ad 7.) Wann können die Kosten für die Amtshilfe beziffert werden? Darüber hinaus: a.) In einem aktuellen Bericht zur Causa [1] ist davon die Rede, dass in Niedersachsen heimlich Aufnahmen gemacht worden sind. Sie dagegen teilen mit, dass die Überwachungsanlage physisch nicht in Niedersachsen präsent war. Können Sie insofern die Aussage des Beitrags aus [1] dementieren oder bestätigen oder anderswie erläutern oder interpretieren? b.) Gibt es eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für den Einsatz der hier diskutierten Technik? c.) War der Landesdatenschutzbeauftragte für den Einsatz der Technik einbezogen worden und falls ja, mit welchem Ergebnis? Viele gute Grüße,
12.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium
die PD Hannover verweist uns zur Beantwortung der Fragen Nrn. 8 und 9 an Sie zurück. Wie sollte diese auch die Fragen zu etwaigen Planungen und Überlegungen auf Landesebene beantworten können. Insofern bitten wir Sie hiermit erneut um die Beantwortung dieser beiden Fragen. Vielen Dank und viele gute Grüße,
15.6.2024 - heise.de: Gesichtserkennung - Datenschutzaufsicht Niedersachsen prüft heimliche Observation
Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper will den Einsatz eines Systems zur verdeckten Videoüberwachung inklusive biometrischer Gesichtserkennung in Niedersachsen genau untersuchen. Dies erklärte ein Sprecher gegenüber heise online. Bei der Observationstechnik geht es um das umstrittene Personen-Identifikations-Systems (PerIS), das die Polizeidirektion (PD) Görlitz von der Bremer Firma OptoPrecision entwickeln ließ und seit einigen Jahren nutzt. Die Datenschutzbehörde Niedersachsen erhielt nach Angaben ihres Sprechers erst am Dienstag Kenntnis davon, dass auch die PD Hannover PerIS bereits verwendet hat. Die Technik sei in einem Verfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität verwendet worden und habe Hinweise auf Fahrzeuge erbracht, die von Mitgliedern der Bande benutzt worden seien, berichteten zuvor Netzpolitik.org und das Neue Deutschland (nd). PerIS habe sich als "hilfreich für die parallel laufenden konventionellen Observationsmaßnahmen" erwiesen, führte demnach ein Sprecher der PD Hannover aus. Jüngst war publik geworden, dass die sächsische Polizei bei PerIS mehreren Bundesländern Amtshilfe leistet. Das System nimmt Nummernschilder vorbeikommender Kfz sowie Gesichtsbilder von Fahrern und Beifahrern auf. Es ist unter anderem in Berlin eingesetzt worden und kann nach dortigen offiziellen Angaben Gesichtsbilder "mit der zeitlichen Verzögerung von wenigen Sekunden" verarbeiten. Alle im Umkreis erfassten Personen werden demnach mit Bildern von Tatverdächtigen aus einem konkreten Ermittlungsverfahren abgeglichen. Treffer sollen dann durch Polizeibeamte überprüft werden. Die sächsische Staatsregierung erklärte mittlerweile gegenüber dem Parlament, das System werde auch in beziehungsweise für Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verwendet. Ermittlungshilfe für Niedersachsen aus Sachsen Gegenüber heise online schilderte ein Sprecher der PD Hannover den Fall so, dass die Fahnder "Ermittlungsunterstützung von der Polizei Sachsen erhalten". Die entsprechenden Anlagen befänden sich physisch nicht in Niedersachsen und seien auch nicht durch dortige Polizeibeamte bedient worden. Die gezielte Suche nach Kennzeichen, Fahrzeugen und Personen sei auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Hannover erfolgt. Auch nach mehreren Tagen konnte die Polizei von Hannover nicht sagen, ob sie selbst eine Datenschutz-Folgenabschätzung für PerIS durchgeführt hat oder eventuell von einer anderen Stelle eine solche vorliegt. Eine solche vorherige Analyse ist EU-rechtlich vorgeschrieben. Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert fühlte sich in dieser Angelegenheit bereits übergangen. Die für die PD Hannover heimlich aufgenommenen Fotos wurden den Berichten zufolge mit Polizeidatenbanken abgeglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthalten. Als Rechtsgrundlage für den Einsatz nennt die Polizei in Hannover Paragraf 98c Strafprozessordnung (StPO). Er regelt den maschinellen Abgleich mit vorhandenen Daten zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person, nach der in einem Strafverfahren gefahndet wird. Laut Staatsrechtlern führt diese Norm aber zu Problemen wie dem Fehlen echter Eingriffsschwellen, also klarer Anforderungen für einen Einsatz durch Ermittler. Datenschutz-Folgenabschätzung ist vorgeschrieben "Nach der Grundsatzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf es bei einem intensiven Grundrechtseingriff stets einer spezialgesetzlichen Erlaubnisnorm", betonte der Sprecher Lehmkempers. Ob Paragraf 98c StPO die Anforderungen für den Einsatz des Systems erfülle, müsse man sich noch anschauen anhand der Leitlinien über den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im Bereich der Strafverfolgung des europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Darin heißt es: "Die Verarbeitung biometrischer Daten stellt unter allen Umständen einen schwerwiegenden Eingriff dar." Dies hänge nicht vom Ergebnis, also etwa einem positiven Abgleich, ab. Prinzipiell drängten die EU-Datenschutzbeauftragten im Rahmen der EU-Verordnung für Systeme mit Künstlicher Intelligenz (KI) auf ein klares Verbot biometrischer Gesichtserkennung, womit sie sich aber nicht durchsetzen konnten. In ihren Leitlinien weisen sie darauf hin, dass vor jedem Einsatz biometrischer Gesichtserkennung eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgeschrieben sei. Diese sollte möglichst auch veröffentlicht sowie die zuständige Datenschutzaufsicht konsultiert werden. Automatisierter Abgleich mit Datenbanken? Laut der PD Hannover fallen bei PerIS täglich rund 6 Terabyte Daten von Gesichtern und Kennzeichen an, die durch eine eigens entwickelte komplexe Software ausgewertet werden. Eine "mühsame Sichtung einzelner Videoclips nach relevanten Daten" durch Beamte könne so meist entfallen. Alle im Anschluss nicht mehr benötigten Daten würden nach 96 Stunden automatisch unwiderruflich gelöscht. Das System werde aktuell nicht für einen Abgleich in Echtzeit genutzt. Vorbehaltlich der rechtlichen Ausgangslage sei aber die "automatisierte Detektion" von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen auch in einem Live-Modus möglich. Ob dieser künftig aktiviert werde, sei "ein landesweites Thema", über das man nicht allein entscheide. Das sächsische Innenministerium versicherte im Oktober: "Ein automatisierter Abgleich mit inländischen oder europäischen Datenbanken ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt." Das PerIS-Softwarekonzept lasse dies "in Ermangelung technischer Schnittstellen nicht zu". Händisch erfolge im Nachhinein ein Abgleich etwa mit dem Schengener Informationssystem (SIS), dem polizeilichen Informationssystem Inpol, dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (Pass), dem Europäischen Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem Eucaris und dem Zentralen Verkehrsinformationssystem Zevis. Die sächsische Polizei betreibe gegenwärtige zehn stationäre Kamerasäulen und zwei mobile PerIS-Geräte, die in einem weißen oder orangen Lieferwagen versteckt sind. Die erste Variante von PerIS-Mobil ging im Februar 2021 in Betrieb.
17.6.2024: Antwort vom LKA NDS im Auftrage des Innenministeriums
das Niedersächsische Innenministerium hat uns gebeten, gem. Ihres Fragenkatalogs Frage 8 und 9 zu beantworten. Dem kommen wir hiermit nach: 8.) Gibt es andere Techniken oder Systeme, mit deren Hilfe die Polizei Niedersachsen Gesichtserkennung durchführen kann oder durchführt? Das LKA Niedersachsen setzt im Bereich der Videoauswertung von Beweismitteln Software-Tools und Anwendungen zur Gesichtserkennung ein. Hierbei werden Gesichter gesuchter Personen mit dem aus dem jeweiligen Ermittlungsverfahren zur Verfügung stehenden Bild- und Videomaterial abgeglichen. Dieser Prozess erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. 9.) Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen, solche Gesichtserkennungstechnik für die Polizei Niedersachsen anzuschaffen und falls ja, wie weit sind diese bis dato gediehen? Dem LKA Niedersachsen sind keine etwaig geplanten Beschaffungen in der Polizei Niedersachsen bekannt. Mit freundlichen Grüßen xxx Landeskriminalamt Niedersachsen
20.6.2024 - Nachfragen an das LKA NDS
vielen Dank soweit. Zur Antwort auf die Frage Nr. 8 haben wir folgende Nachfragen: 1.) Um welche Software-Tools handelt es sich dabei? 2.) Seit wann werden diese jeweils eingesetzt? 3.) Wie oft bzw. in wie viel Verfahren fanden die Tools in den vergangenen drei Jahren jeweils Anwendung? 4.) Wie teuer war der Erwerb oder ist die Nutzungsgebühr für die jeweiligen Systeme/Software-Tools? 5.) Welches ist die Rechtsgrundlage für deren Einsatz? Vielen Dank und viele gute Grüße,
28.6.2024 - Antworten vom LKA Nds.
das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellungen wie folgt Stellung: 1) Um welche Software-Tools handelt es sich dabei? Bei der Software-Anwendung handelt es sich um eine Eigenentwicklung des LKA Niedersachsen. 2) Seit wann werden diese jeweils eingesetzt? Die Software-Anwendung wird seit 2021 eingesetzt. 3) Wie oft bzw. in wie viel Verfahren fanden die Tools in den vergangenen drei Jahren jeweils Anwendung? Es erfolgt keine statistische Erfassung der Anzahl an Verfahren, für welche die Software-Anwendung genutzt wurde. 4) Wie teuer war der Erwerb oder ist die Nutzungsgebühr für die jeweiligen Systeme/Software-Tools? Bei der Software-Anwendung handelt es sich um eine Eigenentwicklung des LKA Niedersachsen, für welche weder Erwerbskosten noch Nutzungsgebühren anfallen. 5) Welches ist die Rechtsgrundlage für deren Einsatz? Die Software wird je nach Einsatzanlass auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) oder der Strafprozessordnung (StPO) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxx Pressesprecherin Landeskriminalamt Niedersachsen Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
29.6.2024 - Nachfragen an das LKA
Danke! Und dazu folgende Nachfragen: LKA Niedersachsen - Pressestelle: 4) Wie teuer war der Erwerb oder ist die Nutzungsgebühr für die jeweiligen Systeme/Software-Tools?
Bei der Software-Anwendung handelt es sich um eine Eigenentwicklung des LKA Niedersachsen, für welche weder Erwerbskosten noch Nutzungsgebühren anfallen.
a) Seit wann wurde/wird an der Entwicklung der Software gearbeitet und welchen zeitlichen Umfang hat das eingenommen? 5) Welches ist die Rechtsgrundlage für deren Einsatz?
Die Software wird je nach Einsatzanlass auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) oder der Strafprozessordnung (StPO) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt.
b) Welches sind die konkreten §§ in NPOG und StPO, die den Einsatz der Software rechtfertigen können? c) War und ist die/der LfD bei Entwicklung und Anwendung der Gesichtserkennungs-Software eingebunden (gewesen)? Vielen Dank und viele gute Grüße,
5.7.2024 - Antwort vom LKA Nds.
Sehr geehrter Herr xxx, das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellungen wie folgt Stellung: 1) Seit wann wurde/wird an der Entwicklung der Software gearbeitet und welchen zeitlichen Umfang hat das eingenommen? Die Entwicklung für die betrachtete Softwareanwendung wurde im Jahr 2021 begonnen. Der Umfang der Entwicklungsarbeit wurde nicht statistisch erfasst. 2) Welches sind die konkreten §§ in NPOG und StPO, die den Einsatz der Software rechtfertigen können? Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung der Anwendung richten sich sowohl im Rahmen des Polizei- wie auch im Strafprozessrecht nach der Zielrichtung der Maßnahme im Einzelfall. Gemäß § 483 Abs. 1 StPO dürfen Strafverfolgungsbehörden in Ermittlungsverfahren personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung ist an die Erforderlichkeit für Zwecke des Strafverfahrens gebunden. Mit der Anwendung werden ausschließlich Daten verarbeitet, welche bereits rechtmäßig erhoben und gespeichert wurden, bspw. durch einen richterlichen Beschluss. Die Anwendung ist als nachgelagerte Analyseunterstützung zu betrachten. In Gefahrermittlungsvorgängen wird § 11 NPOG als Rechtsgrundlage herbeigezogen. 3) War und ist die/der LfD bei Entwicklung und Anwendung der Gesichtserkennungs-Software eingebunden (gewesen)? Die datenschutzrechtliche Befassung hat u. a. im Rahmen der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) stattgefunden. Eine vorherige Anhörung des Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) war hiernach nicht erforderlich. Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen xxx
10.7.2024 - Nachfrage an das LKA NDS
vielen Dank soweit! Wann wurde die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstmalig verfasst/erstellt und von wann ist der letzte Stand der DSFA? Viele gute Grüße,
11.7.2024 - In die Irre gehende "Antwort" vom LKA NDS
das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellung wie folgt Stellung: Beim LKA Niedersachsen liegt eine aktuelle Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vor. Mit freundlichen Grüßen
11.7.2024 - Nachfrage an das LKA NDS
vielen Dank, aber das hatten Sie uns ja bereits mitgeteilt. Unsere Frage lautete dagegen: Wann wurde die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstmalig verfasst/erstellt und von wann ist der letzte Stand der DSFA? Können Sie uns diese Frage noch beantworten und falls nicht, was spricht gegen die Beantwortung? Vielen Dank und viele gute Grüße,
15.7.2024 - "Antwort" vom LKA NDS
Sehr geehrte Herr xxx, das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellung wie folgt Stellung: Zur Anwendung wurde 2021 ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellt. Ende 2023 erfolgte die letzte Aktualisierung der Datenschutz-Folgenabschätzung. Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
18.7.2024 - Private an den LfD Niedersachsen gerichtete Beschwerde über Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bei der niedersächsischen Polizei
hiermit reiche ich Beschwerde gegen die Praxis des Einsatzes von Gesichtserkennungssoftware beim niedersächsischen LKA ein. Soweit mir bekannt untersuchen Sie bereits die Zulässigkeit des Einsatzes per Amtshilfe genutzter Videoüberwachungs- sowie KFZ-Kennzeichen-Scannings- und Gesichtserkennungs-Technik (Stichwort: PerIS [1]). Bei meiner Beschwerde geht es jedoch um davon unabhängige Entwicklung und Einsatz von Gesichtserkennungstechnik beim LKA Niedersachsen [2]. Aus meiner Sicht ist die Rechtsgrundlage hierfür nicht ausreichend. Genannt wurden neben dem § 98c StPO der § 483 (1) StPO. Vor allem das Vorbringen des § 11 NPOG als Rechtsgrundlage für die Durchführung polizeilicher Gesichtserkennung halte ich für abwegig und unzulässig. Zur Zulässigkeit der Berufung auf die StPO hat sich auch die sächsische Datenschutzaufsicht skeptisch geäußert [3]. Ich bitte um Ihre fachliche Prüfung der Polizeipraxis und Mitteilung, wie die Prüfung ausgegangen ist. Vielen Dank und viele gute Grüße, xxx
24.7.2024 - Antwort vom LfD Niedersachsen
Ihre Mitteilung vom 18. Juli 2024 hier: Entwicklung und Einsatz von Gesichtserkennungstechnik beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen Sehr geehrter Herr xxx, für Ihre Mitteilung vom 18. Juli 2024 bedanke ich mich. Als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz überwache ich die Anwendung der Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz durch die nicht-öffentlichen Stellen sowie die öffentlichen Stellen in Niedersachsen. Bezugnehmend auf Ihre Mitteilung weise ich darauf hin, dass eine Beschwerde im formellen Sinne nicht vorliegt. Das Recht auf Beschwerde besitzt gemäß § 55 Absatz 1 NDSG bzw. § 60 Absatz 1 BDSG i. V. m. § 500 der Strafprozessordnung (StPO) jede betroffene Person, die der Ansicht ist, durch die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten in ihren Rechten durch einen Verantwortlichen verletzt worden zu sein. Zum Nachweis der eigenen Betroffenheit in hiesiger Angelegenheit empfehle ich Ihnen, gemäß § 51 Absatz 1 NDSG bzw. § 57 Absatz 1 BDSG i. V. m. § 500 StPO einen Antrag auf Auskunft hinsichtlich Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten an das LKA Niedersachsen zu richten. Sollten Sie sodann mit dem Ergebnis der datenschutzrechtlichen Prüfung nicht einverstanden sein, stelle ich Ihnen anheim, unter Vorlage der entsprechenden Korrespondenz auf den hiesigen Vorgang zurückzukommen. Ferner kann gegen den durch die verantwortliche Stelle ergehenden Bescheid regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Ungeachtet dessen teile ich Ihnen ergänzend das Folgende mit: Im Zuge der Identifizierung von Personen mittels etwaiger Gesichtserkennungssoftware werden biometrische Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet (vergleiche hierzu auch die „Guidelines 05/2022 on the use of facial recognition technology in the area of law enforcement“ Version 1.0 des Europäischen Datenschutzausschusses vom 12. Mai 2022, Randnummern 31 und 101). Hierzu wären in der Praxis unterschiedlichste Fallkonstellationen denkbar: So stellte beispielsweise die Verknüpfung automatisierter biometrischer Gesichtserkennungssoftware etwa mit bestehenden Videoüberwachungseinrichtungen im öffentlichen Raum zum Zwecke der Personenfahndung sicher den weitreichendsten Grundrechtseingriff dar (vergleiche auch hierzu die obig genannten Guidelines 05/2022 etwa unter Randnummer 104). Diese umfasste nämlich nicht nur das Videografieren und Aufzeichnen personenbezogener Daten sämtlicher erfasster Personen, sondern darüber hinaus das Detektieren deren biometrischer Merkmale sowie den Live-Abgleich mit hinterlegten Referenzdatenbanken der Polizei. Von diesem anlasslosen Massenabgleich auch gänzlich Unbeteiligter zu unterscheiden wäre der anlassbezogene 1:1 Abgleich von Lichtbildern einzelner Betroffener im Rahmen der Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr mittels Gesichtserkennungssoftware — etwa im Zuge des Abgleichs von Bildern eines unbekannten Toten oder von Tatortbildern zu einem Einbruchsdiebstahl mit bereits vorliegendem Lichtbildmaterial aus erkennungsdienstlichen Behandlungen. Dieser Abgleich biometrischer Merkmale mittels Gesichtserkennungssoftware wäre - ähnlich dem Abgleich vorhandener Fingerabdrücke — auf entsprechende Eingriffsbefugnisse der Polizei (§ 98c StPO, § 45 NPOG) zu stützen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit und darf Ihnen zudem versichern, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen in engem Austausch mit der hiesigen Pressestelle die mediale Berichterstattung zu Themen mit datenschutzrechtlichen Bezügen mit Interesse verfolgt und - selbstredend unter dem Vorbehalt vorhandener Ressourcen sowie Priorisierung einzelner Themen - eigeninitiativ etwaige Prüfverfahren einleitet. Mit freundlichen Grüßen
1.8.2024 - LKA Nds legt medial nach, NDR-Bericht: Wie kann die Polizei schwere Straftäter mit Gesichtserkennung suchen?
von Angelika Henkel Die Idee ist einfach. Es geht um flüchtige Verbrecher, nach denen die Polizei hierzulande aufgrund schwerer Straftaten fahndet. Gibt es Fotos von ihnen im öffentlichen Netz oder in sozialen Netzwerken? Gezielt mit einer Gesichtserkennungssoftware danach suchen dürfen Fahnder bisher nach Rechtsauffassung des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen nicht. Es fehlt die rechtliche Grundlage dafür. KI half bei Suche nach mutmaßlicher Ex-RAF-Frau Daniela Klette Solche Fotos wären kostbare Ermittlungsansätze, erklärt LKA-Chef Friedo de Vries im Interview mit dem NDR. Der prominenteste Fall: Die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette, die sogar eine Facebook-Seite unter falschem Namen betrieb, aber trotzdem viele Jahre lang unentdeckt blieb. Podcaster hatten sie so 2023 aufgespürt, die Polizei erst später. Eigene Programme für Gesichtserkennung mit KI Friedo de Vries findet die derzeitige Lage nicht mehr zeitgemäß. Im NDR Interview sagt er, er wolle eine gesellschaftliche Debatte anstoßen: "Ich wünsche mir, dass wir mit Gesichtserkennungsmethoden auch Fahndungsansätze generieren können. Das heißt, im Netz nach möglichen Aufenthaltsorten und Anknüpfungspunkten suchen dürfen. Ziel ist, effektiver nach Straftätern fahnden zu können." Ihm gehe es um gesuchte Verbrecher, also jene, denen mehr als ein Jahr Strafe droht. Das Landeskriminalamt würde daher darauf setzen, selbst eine Künstliche Intelligenz zur Gesichtserkennung zu entwickeln, um keines der umstrittenen privatwirtschaftlichen Angebote nutzen zu müssen. Das Problem bei letzteren sei die mangelnde Transparenz, in welchem Land Daten gespeichert werden und mit welchen Bildern die Programme trainiert worden seien. Behrens: Polizei will nicht anlasslos das Internet durchleuchten Bei Innenministerin Daniela Behrens und Justizministerin Kathrin Wahlmann (beide SPD) stößt das auf Zustimmung. Nach Informationen des NDR Niedersachsen prüft das Justizministerium, welche juristischen Änderungen dafür notwendig wären. Behrens sagte dem NDR, sie sei grundsätzlich offen für die Diskussion und stellt klar: "Die Polizei Niedersachsen hat kein Interesse, anlasslos und flächendeckend das Internet und Online-Netzwerke nach Gesichtern zu durchleuchten und damit Millionen von unbescholtenen Bürgern zu scannen." Wie viele Personen werden in Niedersachsen aktuell per Haftbefehl gesucht?
Grüne Fachpolitikerin hat Fragen Die justizpolitische Sprecherin des grünen Koalitionspartners, Evrim Camuz, sieht zahlreiche offene Fragen. Für sie ist eine Gesichtserkennung auf Basis von Künstlicher Intelligenz nur bei schwersten Straftaten vorstellbar. Und sie fragt sich, wie die KI entwickelt werden soll: "Wir brauchen Millionen von Datensätzen, damit diese Software auch wirklich gut funktioniert. Ich frage mich, woher die kommen sollen, andere Unternehmen haben es widerrechtlich entgegen den Nutzungsbestimmungen von Meta gemacht, das können wir als Staat nicht." Gesetzliche Regelung notwendig Stephan Schindler von der Universität Kassel verweist auf das Recht auf informelle Selbstbestimmung, also das Recht jeder Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung von Daten zu bestimmen. Das gelte auch dann, wenn Menschen bereitwillig und sorglos Bilder ins Internet stellen. Eine gesetzliche Regelung müsste deshalb auch umfassen, was die Polizei konkret mit den Daten macht, etwa ob Datenbanken angelegt werden dürften.
10.8.2024 - DLF: Gesetzentwurf- Ermittler sollen künftig Gesichtserkennungs-Software einsetzen dürfen
Geplant ist demnach, dass Ermittler mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen dürfen, um Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Auch der Abgleich von biometrischen Daten mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet soll erlaubt werden. Anwendung etwa bei Bildmaterial zu islamistischem Terrorismus Die Sprecherin des Ministeriums sagte, die Sicherheitsbehörden brauchten zeitgemäße Befugnisse, um Tatverdächtige und Gefährder effektiv identifizieren und lokalisieren zu können. Als ein Anwendungsbeispiel nannte die Sprecherin Bildmaterial „im Bereich des islamistischen Terrorismus“, etwa aus „Hinrichtungs- oder Foltervideos“. Hier könne die Nutzung von Werkzeugen wie einer Software zur Gesichtserkennung „dazu beitragen, eine Person zu identifizieren und zu lokalisieren“. Reaktion auf Festnahme von Ex-RAF-Terroristin Klette Die geplante Gesetzesänderung gilt auch als Reaktion auf die Festnahme der früheren RAF-Terroristin Klette. Ein kanadischer Journalist hatte die 65-Jährige bereits Monate zuvor mit einer Gesichtserkennungssoftware ausfindig gemacht. Deutschen Ermittlern blieb dieses Vorgehen verwehrt. Eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – etwa durch Videoüberwachung an Bahnhöfen – soll nach Angaben des Bunndesinnenministeriums weiterhin verboten bleiben.
10.8.2024 - DLF: Grüne äußern erhebliche Bedenken gegen geplante Gesichtserkennung bei Ermittlungen
Zudem dürfe es nicht zu pauschalen und flächendeckenden Überwachungen kommen, betonte Emmerich. Er persönlich habe erhebliche Bedenken, ob ein derartiges Gesetz mit den Prinzipien des Rechtsstaates vereinbar sei. Von Notz: Es werden verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen aufgeworfen Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, von Notz, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das Ansinnen einer konsequenten Terrorismusbekämpfung werde geteilt. „Es gilt jedoch zunächst festzuhalten, dass der Koalitionsvertrag aus gutem Grund eine klare Absage an die Erfassung biometrischer Daten zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum enthält.“ Zudem werfen laut von Notz Formen der Überwachung im digitalen Raum verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen auf. „Auch wer freiwillig die Öffentlichkeit eines sozialen Netzwerks sucht, gibt dadurch nicht seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf.“ Unabhängig davon müsse in jedem Fall sichergestellt sein, dass die eingesetzte Software gut und zuverlässig arbeite. Ebenso wichtig sei bei verfassungsrechtlich derart sensiblen Feldern die frühzeitige und fortwährende Begleitung durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Bild-Abgleich soll mithilfe von KI erlaubt werden Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) sieht vor, dass Bundeskriminalamt und Bundespolizei mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in Sozialen Medien abgleichen dürfen, um Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Auch biometrische Daten sollen im Zusammenspiel mit öffentlich zugänglichen Informationen genutzt werden. Die neuen Befugnisse sollten mit mehreren Gesetzesänderungen eingeführt werden, sagte eine Ministeriumssprecherin. Ministerium: Keine Echtzeitüberwachung Zu biometrischen Merkmalen können neben dem Gesicht auch die Stimme oder der Gang eines Menschen zählen. Die Sprecherin betonte jedoch, es gehe bei dem Gesetzesvorhaben nicht um Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum. Solche Befugnisse seien von dem Gesetzentwurf nicht umfasst. Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben. Die Forderung wurde nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Klette erneuert. Ein kanadischer Journalist hatte schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette in Berlin gefunden. Die geplante Gesetzesänderung muss noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden.
11.8.2024 - DLF: Zuspruch und Kritik an Plänen für Gesichtserkennungs-Software zur Online-Fahndung
Rechtliche Grundlagen und technische Voraussetzungen müssten schnell geschaffen werden. Der Gründer der Plattform Netzpolitik.org, Markus Beckedahl, hält das Vorhaben dagegen für nicht verfassungskonform, weil es die Rechte der Menschen massiv einschränke. Der Grünen-Politiker Emmerich hatte zuletzt im Deutschlandfunk betont, es müsse zwingend ausgeschlossen werden, dass massenhaft Daten unbescholtener Bürger gesammelt würden. Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktions-Vize von Notz. (...)
12.8.2024 - heise.de: Faesers Fahndungsplan: Kritik an "Totalüberwachung des öffentlichen Raums"
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei auf der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern einen "biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet" ermöglichen. Der SPD-nahe digitalpolitische Verein D64 schlägt Alarm wegen des Vorhabens: "Das Bundesinnenministerium plant den Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung im gesamten öffentlichen Internet", moniert der D64-Co-Vorsitzende Erik Tuchtfeld. "Faktisch führt das zur Totalüberwachung des öffentlichen Raums." Jedes auf Social Media veröffentlichte Urlaubsfoto werde künftig auf Zufallstreffer im Hintergrund ausgewertet, befürchtet Tuchtfeld. Handys der Bürger könnten dann "also immer auch als Überwachungskameras des Staates verwendet" werden. Dieses Ausmaß an Überwachung sei mit einer liberalen Gesellschaft unvereinbar. Der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmte Referentenentwurf aus dem Innenressort überrascht, denn er widerspricht klar dem Koalitionsvertrag des Ampel-Bündnisses: Darin heißt es: "Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab." Die neue EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) öffnet zwar breite Türen für die Anwendung automatisierter Gesichtserkennung durch die Polizei. Die Ampel war sich im Februar aber einig, nicht auf diesen Kurs einschwenken zu wollen. Warnung vor Big Brother Der Vize der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, betonte so am Wochenende gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, der Faeser-Plan werfe "verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen" auf. Zugleich erinnerte er an die Koalitionsvereinbarung. Der FDP-Digitalexperte Maximilian Funke-Kaiser monierte einen Alleingang der Innenministerin, bei dem unklar bleibe, wie er mit dem Vertrag der Ampel vereinbar sein sollte. Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Marcel Emmerich und Tobias Bacherle wiederholten erst vor wenigen Tagen den Ruf nach einem sofortigen Moratorium für biometrische Massenüberwachung: "KI-Systeme der Gesichtserkennung bergen Risiken und bieten nicht mehr Sicherheit", warnten sie in der Frankfurter Rundschau. "Das Streben nach absoluter Sicherheit schlägt schnell in Orwellsche Verhältnisse um, wenn im öffentlichen Raum, auf Bahnhöfen, bei Demonstrationen und Volksfesten flächendeckend Systeme im Hintergrund automatisiert" werden. Dirk Peglow, Vorsitzender des Bunds deutscher Kriminalbeamter (BDK), stellte sich dagegen voll hinter den Vorschlag von Faeser. Es könne nicht sein, bezog er sich auf den jüngsten RAF-Fahndungsfall, "dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können." 2020 forderten andere Polizeigewerkschaften indes ein Verbot insbesondere der Gesichtssuchmaschine PimEyes.
23.8.2024 - heise.de: Bayerns Innenminister fordert Überwachung mit Live-Gesichtserkennung
Die bayerische Polizei soll eine Live-Gesichtserkennung mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Raum vornehmen können. Dafür setzt sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ein. "Die Polizei braucht dringend mehr Möglichkeiten, zur Täterfahndung auch die biometrische Gesichtserkennung nutzen zu können", fordert der Politiker. Er will dafür laut dem Bayerischen Rundfunk (BR) bereits installierte Kameras in Bahnhöfen oder auf größeren Plätzen nutzen. Probleme mit dem Datenschutz sehe er nicht: "Es ist klar, dass Fotos, die keinen Treffer ergeben, sofort wieder gelöscht werden." Sollte ein Programm Alarm schlagen und eine Übereinstimmung melden, müssten die Polizisten laut dem Innenminister zunächst prüfen: "Stimmt das auch wirklich?" Denn auch die Software mache Fehler, erklärte Herrmann gegenüber dem BR. Trotzdem zeigte er sich zuversichtlich, Fahndungserfolge mit dieser Technik wesentlich zu steigern. Das Landeskriminalamt (LKA) nutzt schon seit vielen Jahren die Möglichkeit, Bildmaterial mit unbekannten mutmaßlichen Tätern mit Fotos aus einer Straftäter-Datenbank des Bundeskriminalamts abzugleichen. Dabei geht es um ein spezielles Register, das die Ermittler bei einem konkreten Tatverdacht abfragen. Das Internet wird dabei nicht nach Fotos durchforstet. Prinzipiell hält Herrmann diesen Ansatz für erfolgreich: Das LKA habe 2023 im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen mehr als 4600 Fälle mit Gesichtserkennungssoftware bearbeitet. In rund 1200 davon habe es Übereinstimmungen mit bereits gespeicherten polizeibekannten Personen und damit "wertvolle weitere Ermittlungsansätze" gegeben. Doch nun will er zusätzlich auf den Einsatz von Echtzeit-Gesichtserkennung nicht mehr verzichten. Diese Überwachungsform galt bei den Verhandlungen über die KI-Verordnung der EU als heißes Eisen. Die Endfassung sieht vor, dass eine Echtzeit-Identifikation "zeitlich und örtlich begrenzt" möglich sein soll: zur gezielten Suche nach Opfern von Entführungen, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung oder zur Abwehr "einer konkreten und gegenwärtigen terroristischen Bedrohung". Als weiterer Zweck wird die Lokalisierung oder Identifizierung von Verdächtigen im Zusammenhang mit mehreren schweren Straftaten genannt. "Schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte" Der bayerische Datenschutzbeauftragte, Thomas Petri, bringt verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan vor: "Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte aller Menschen, die sich auf diesen öffentlichen Plätzen fortbewegen und aufhalten", monierte er gegenüber dem BR. Auch die Alltagstauglichkeit sei zweifelhaft: Selbst wenn die Trefferquote bei 98 Prozent liege, würden etwa am Münchner Hauptbahnhof noch Hunderte Menschen fälschlicherweise aus dem Verkehr gezogen. Kai Engelbrecht, Ministerialrat beim Landesdatenschutzbeauftragten, hob gegenüber heise online hervor, dass eine Echtzeit-Gesichtserkennung "allenfalls zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter und unter engen Eingriffsvoraussetzungen" möglich wäre. Ferner müsste "durch geeignete Vorkehrungen sichergestellt werden, dass Fehlidentifikationen nahezu ausgeschlossen sind" und "unbescholtene" Bürger im Nachhinein nicht fälschlicherweise mit polizeilichen Maßnahmen überzogen würden. Dem Landesbeauftragen sei bislang noch kein Gesetzentwurf bekannt, berichtete Engelbrecht. Es habe daher noch keine Veranlassung bestanden, Stellung zu nehmen und ein solches potenzielles Vorhaben datenschutzrechtlich zu bewerten. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) bewerte die Fernverarbeitung biometrischer Daten im öffentlichen Raum aber als unverhältnismäßigen Eingriff. Auch die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern warne bei automatisierter Gesichtserkennung vor "erheblichen Risiken". Faeser ist auch für mehr biometrische Fahndung Ein Mitarbeiter der sächsischen Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert betonte jüngst: "Angesichts der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu präventiven Maßnahmen der automatisierten Kennzeichenerfassung dürfte es keinen Zweifel daran geben, dass die biometrische Echtzeit-Verarbeitung und ein Live-Abgleich der Gesichtsbilder von Personen, die eine Überwachungskamera im öffentlichen Raum passieren, gegen die Verfassung verstößt." Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will es Polizeien von Bund und Ländern auf der Suche etwa nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern erlauben, einen "biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet" durchzuführen. Dies gälte nicht nur für Verdächtige, sondern auch für "Kontaktpersonen, Opfer und Zeugen". Eine Live-Komponente sieht Faesers Vorstoß aber nicht vor, sodass dieser Herrmann nicht weit genug geht. Trotzdem warnen Kritiker auch hier vor einer "Totalüberwachung des öffentlichen Raums".
30.8.2024 - heise.de: Bundesregierung festigt ihre Pläne zur Gesichtserkennung
Die Bundesregierung will künftig erweiterte Möglichkeiten zur Gesichtserkennung zulassen und bekräftigt ihre Pläne dazu auch in einem ersten Maßnahmenpaket nach einem tödlichen Messerangriff in Solingen. Begründet wird die geplante Möglichkeit zur Gesichtserkennung damit, "islamistischen Extremismus" besser bekämpfen zu können. Dadurch sollen Ermittlungsbehörden "moderne Befugnisse" erhalten und biometrische Daten mit allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten und der Hilfe von Algorithmen abgleichen können, um Tatverdächtige oder gesuchten Personen leichter zu identifizieren. Dies soll nach dem Beschluss der Koalition unter Beachtung der Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) und der datenschutzrechtlichen Anforderungen geschehen. Habeck: Zeitgemäße Regelung "Es ist ein gewisser Anachronismus, dass das bislang nicht erlaubt war", sagte die Staatssekretärin Anja Hajduk, die bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Maßnahmenpakets Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vertrat. "Insofern ist das eine wichtige und äußerst zeitgemäße Regelung, die wir da einführen." Hajduk betonte: "Wir haben nicht nur ein sehr ausgewogenes und damit vernünftiges, sondern auch ein sehr wirksames Maßnahmenpaket verabredet." Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) hatte dazu bereits eine Gesetzesänderung, geplant, die den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei erlauben soll. Während Vertreter der Polizei eine behördeneigene Gesichtserkennungs-Software für die Strafverfolgung befürworten, warnen Kritiker vor den Risiken einer Totalüberwachung im öffentlichen Raum und möglichen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit. Bayern will erweiterte Überwachungsbefugnisse In Bayern soll ab September bereits Palantirs Überwachungssoftware zum Einsatz kommen, die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (Vera). Das Programm soll Ermittlern helfen, bei schweren Verbrechen schneller auf Daten aus verschiedenen Polizeisystemen zuzugreifen und Zusammenhänge zu erkennen. Bayern will damit zum Vorbild für andere Bundesländer werden, doch die Bestrebungen ernteten bereits im Vorfeld viel Kritik. Zudem plädiert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) für eine Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten der bayerischen Polizei mit dem Einsatz von Live-Gesichtserkennung. Mithilfe von KI und bereits installierten Kameras in Bahnhöfen oder auf großen Plätzen könnten Personen im öffentlichen Raum identifiziert werden. Herrmann sieht in diesem Vorgehen kein Problem für den Datenschutz, da Fotos ohne Treffer sofort gelöscht würden.
30.8.2024 - heise.de: Gesichtserkennung: Scharfe Kritik an Plan für "biometrische Rundum-Überwachung"
Die Bundesregierung will mit ihrem "Sicherheitspaket", das sie nach dem tödlichen Solinger-Messerangriff eilig am Donnerstag beschlossen hat, für die Ermittlungsbehörden eine "Befugnis zum biometrischen Abgleich von allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten ('Gesichtserkennung')" einführen. Ziel ist es, "die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu erleichtern". In der Zivilgesellschaft löst das Protest aus. So warnen etwa der Chaos Computer Club (CCC) und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) vor einem "biometrischen Überwachungsexzess". Die vorgesehene automatisierte Erfassung von Gesichtsbildern aus dem Internet, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bereits mit ihrem Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) anvisierte, sei "ein Angriff auf die Privatsphäre aller – ohne klare Notwendigkeit oder Nutzen". Die Ampel wolle "faktisch Anonymität beenden und uns alle immer und überall identifizierbar machen", befürchtet der CCC "einen neuen Tiefpunkt im fortwährenden Abbau von Grundrechten" und eine "dystopische Zukunft". Dies stehe im klaren Gegensatz zum Koalitionsvertrag. Zudem verstricke sich die Regierung mit ihrem Verweis auf die EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) in Widersprüche: Diese verbiete es, KI-Systeme zu nutzen, um Datenbanken für biometrische Gesichtserkennung durch das massenhafte ziellose Auslesen von Gesichtsfotos aus dem Netz zu erstellen oder zu erweitern. Genau diese werde mit dem Paket aber beabsichtigt. Laut dem Entwurf für die Reform des BKA-Gesetzes sollen sogar etwa "Bewegungs-, Handlungs- oder Sprechmuster" aus dem Internet gesammelt werden. Die Regierung will auch die "automatisierte Analyse polizeilicher Daten durch das BKA und die Bundespolizei" gestützt durch KI genauso ermöglichen wie das Testen und Trainieren von Daten für KI-Anwendungen für Big-Data-Analysen im Stil von Palantir & Co. Das bedeute praktisch, "dass der ganze Zoo polizeilicher Datenbanken" zusammengeführt und automatisiert durchsucht werden können solle, monieren CCC und FIfF. Offenbar ignoriere die Regierung so "die Fehleranfälligkeit und Risiken von KI und sitzt dem KI-Hype auf". Datenschützer und Rechtsexperten warnen schon lange, dass die Unschuldsvermutung verloren geht, wenn die Polizei mit KI riesige Datenbestände durchforsten dürfte. "Mehr Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit" Die Koalition "scheint in diesen herausfordernden Zeiten in blinden Aktionismus zu verfallen", kritisiert Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender des SPD-nahen digitalpolitischen Vereins D64. Sie versuche die "konservative und grundrechtsfeindliche Sicherheitspolitik der vergangenen zwei Jahrzehnte zu übertrumpfen". Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle sogar ohne Anfangsverdacht einer Straftat das Netz automatisiert nach Personen durchsuchen dürfen. Solcherlei sei nur möglich, "wenn riesige, unterschiedslose Gesichtsdatenbanken angelegt werden". Das sei mit dem EU-Recht unvereinbar. Matthias Spielkamp, Geschäftsführer von AlgorithmWatch, gibt zu bedenken: "Mehr Überwachung führt vor allem zu mehr Unfreiheit, nicht zu mehr Sicherheit." Der Deutsche Anwaltverein meint: Letztlich würde "jedes Smartphone zu einer potenziellen staatlichen Videoüberwachungsanlage". Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verlangte indes in einer Sondersitzung im NRW-Landtag zu Solingen: Die Sicherheitsbehörden müssten wissen, "was im Internet – und auch in Messenger-Diensten – vor sich geht". Ein großes Hindernis dafür sei der Datenschutz. Dieser sichere eine "vermeintliche Freiheit" im digitalen Raum ab und verhindere dabei "zu oft, dass wir unsere Freiheit im echten Leben so wirksam schützen können, wie es eigentlich längst möglich wäre". Der Schutz von Daten – etwa durch Verschlüsselung – müsse im Sinne einer neuen Balance zur Sicherheit häufiger zurückstehen. Zugleich betonte der Christdemokrat: "Wir brauchen eine verfassungskonform ausgestaltete Vorratsdatenspeicherung." Ganz in diesem Sinne konstatierte Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): "Wir haben mehr Befugnisse erwartet." Er vermisst vor allem Vorgaben zum anlasslosen Speichern von IP-Adressen.
3.9.2024, heise.de: Pläne zur Gesichtserkennung: Datenschutzbeauftragte warnt vor Überwachungsstaat
In der Diskussionen um schärfere Gesetze zum Schutz vor Terroranschlägen mahnt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, zur Vorsicht. Sicher sei, dass "auch die Privatsphäre vieler Unbescholtener berührt" werde, sofern die Polizei mehr Befugnisse für den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software für Fahndungen erhalte. Bisher ist der Entwurf auf Polizeibehörden beschränkt. Begrüßt wurden die Pläne bereits vom Ministerpräsidenten von NRW, Hendrik Wüst. Es sei laut Gayk wichtig, das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. "Das auszuloten bleibt wichtig, wenn wir nicht in einen Überwachungsstaat abrutschen wollen", so Gayk. Wichtig seien daher "präzise und enge Grenzen für ein solches Fahndungsinstrument" zu beschreiben, sofern massenhafte Datenerfassungen im öffentlichen Raum erlaubt werden sollen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant ein Gesetz, das den Behörden neue Fahndungsmöglichkeiten einräumen soll. Insbesondere soll es die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt befähigen, das Internet nach Bildern und Fotos zu durchsuchen – mithilfe Künstlicher Intelligenz und Biometrie. Datenschutz nicht vernachlässigen Datenschützer mahnen immer wieder, den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre nicht zu vernachlässigen, gerade in Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen "Datenschutz ist ja kein Selbstzweck", erklärt Gayk und fordert genaue Grenzen für derartige Methoden. Sie positioniert sich damit klar gegen eine übereilte Ausweitung staatlicher Überwachungsmaßnahmen und betont die Notwendigkeit, die Freiheitsrechte weiter zu schützen. Bayern will Vorbild sein Datenschützer warnen schon lange, dass die Unschuldsvermutung verloren gehe, wenn die Polizei mit KI riesige Datenbestände durchforsten kann. Während Bayerns Polizei dieser Tage bereits die eigens für solche Zwecke existierende Software Vera (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform) einsetzen will und Datenschützer und Zivilgesellschaft diese Pläne und die Fehleranfälligkeit solcher Systeme kritisieren, wartet Bayern schon mit neuen Plänen auf. Der Innenminister des Landes, Joachim Herrmann, fordert die Nutzung von Echtzeit-Gesichtserkennung für Bayern. Das Bundesinnenministerium verfolge solche Pläne jedoch nicht. Laut Herrmann benötigt die Polizei dringend mehr Möglichkeiten zur Täterfahndung, einschließlich der biometrischen Gesichtserkennung. Er plant, alle bereits installierte Kameras in Bahnhöfen oder auf größeren Plätzen für diese Zwecke zu nutzen. Quelle: https://www.heise.de/news/NRW-Datenschutzbeauftragte-Gayk-warnt-vor-Ueberwachungsstaat-9855450.html
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