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Polizei-Gesichtserkennung-NDS

24.10.2023 - nd: Vorsicht, Gesichtserkennung! Sachsen betreibt Kamerasäulen in der Oberlausitz weiter


Die Polizeidirektion Görlitz will ihr auf Gesichtserkennung basierendes »Personen-Identifikations-System« (Peris) weiter nutzen und dieses sogar noch erweitern. Das bestätigte ein Sprecher auf Anfrage des »nd«. Zuvor hatte sich auch die sächsische Linke-Abgeordnete Jule Nagel in zwei Anfragen nach der möglichen Fortführung in der Oberlausitz erkundigt. In den Antworten schreibt das Innenministerium, das System könne auch nach Auslaufen einer entsprechenden Regelung im Polizeigesetz weiter betrieben werden.

Das »Peris« ist die einzige Anlage zur Videoüberwachung in Deutschland, die eine Erkennung von Gesichtsbildern ermöglicht. Eine Sonderkommission »Argus« verfolgt damit seit 2019 Straftaten im Bereich der Eigentumskriminalität an der deutsch-polnischen Grenze. Über einen Abgleich mit Polizeidatenbanken können zur Fahndung oder Beobachtung ausgeschriebene Personen und Fahrzeuge entdeckt werden. Bislang wurden auf diese Weise aber nur ein Treffer mit Gesichtern und zwei Treffer mit Kennzeichen erzielt.

In Görlitz besteht das »Peris« aus zehn Säulen an Kreuzungen sowie an Grenzübergängen zu Polen. Außerdem werden zwei mobile Kameras in Polizeifahrzeugen genutzt. Das System sollte 5 Millionen Euro kosten, laut der Landesregierung ist die Hälfte davon bereits »abgeflossen«.

Nun sollen auch in Zittau sowie »grenznah« an der Bundesstraße 178 sieben Kamerasäulen errichtet werden. Bauliche Erschließungsarbeiten und »Beschaffungsmaßnahmen« seien veranlasst, sagte der Sprecher. Zudem würden für Zittau zwei mobile »Peris«-Systeme gekauft.

Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1177253.videoueberwachung-vorsicht-gesichtserkennung.html


10.4.2024 - NOZ: Nach Festnahme von Daniela Klette LKA-Chef zu Gesichtserkennung: Schwer vermittelbar, dass wir es nicht nutzen dürfen


Innerhalb weniger Minuten und mithilfe einer Gesichtserkennungs-Software gelang es Journalisten die Tarnidentität von Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette auffliegen zu lassen – die Frau, nach der das LKA Niedersachsen seit Jahren fahndet. Wie sehr ärgert das LKA-Chef Friedo de Vries?

Nach der Festnahme der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette hat Niedersachsens LKA-Chef Friedo de Vries dazu aufgerufen, den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software bei der Polizei zu überdenken. De Vries sagte unserer Redaktion: „Es ist schwer zu vermitteln, dass Softwareanwendungen quasi von jedermann zu Hause auf dem Sofa genutzt werden dürfen, die Polizei diese bei der Fahndung nach schwersten Gewalttätern jedoch nicht zum Einsatz bringen darf.”

LKA-Präsident: Dürfen Programme nicht nutzen

Bei der Suche nach Klette war es Journalisten zuvor gelungen, die Tarnidentität der mutmaßlichen Räuberin mithilfe einer entsprechenden Software auffliegen zu lassen. De Vries betonte, Ermittlungsbehörden dürften das Programm nicht nutzen, das zeige aber auch: „Wir brauchen eine politische Diskussion darüber, was die Polizei an Instrumenten im Rahmen der digitalen Entwicklung einsetzen darf.”

De Vries verwies auf kriminaltechnische Fortschritte in der Vergangenheit: „Es würde ja heute auch niemand mehr infrage stellen, dass bei Einbrüchen Fingerabdruck-Spuren gesichert und mit unseren Datenbanken abgeglichen werden, oder bei Gewalt-Verbrechen DNA-Spuren. Das ist selbstverständlich.”

Deshalb müsse auch über die Weiterentwicklung der Gesichtserkennung gesprochen werden, über Möglichkeiten, die sich daraus für die Polizei, aber auch für die Sicherheit der Bevölkerung ergäben. Zu der Tatsache, dass die Software seinen RAF-Fahndern nicht zur Verfügung gestanden hat, sagte de Vries: „Mich ärgert das nicht, es schmälert nicht den Ermittlungserfolg der Kolleginnen und Kollegen des LKA.“

Quelle: https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/klette-festnahme-lka-chef-will-diskussion-ueber-gesichtserkennung-46774896


28.5.2024 - nd: Polizeiliche Gesichtserkennung auch in anderen Bundesländern - Sachsen leistet seit 2021 bundesweit Amtshilfe zur Rasterfahndung


Ein mobiles Gesichtserkennungssystem aus Sachsen wird auch von der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt. Das macht die sächsische Staatsregierung nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der linken Landtagsabgeordneten Jule Nagel öffentlich. Bei der in Amtshilfe eingesetzten Anlage handelt es sich um Observationstechnik, mit der die Polizei Verdächtige heimlich verfolgt. Ein ähnliches, aber weitgehend stationäres System betreibt die Polizeidirektion Görlitz an der polnischen Grenze in der Oberlausitz.

Zunächst war ein Einsatz der heimlichen mobilen Technik nur aus Berlin bekannt geworden. Diese besteht aus hochauflösenden Kameras, die in parkenden Fahrzeugen oder auch Immobilien versteckt sind. Damit will die Polizei ermitteln, ob sich eine verdächtige Person an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Hierzu greift das System auf eine Referenz-Datenbank zurück, in der Gesichter oder Kennzeichen gesuchter Personen und ihrer Fahrzeuge gespeichert sind.

Wie in Berlin erfolgen die nun bekannt gewordenen Einsätze in den vier anderen Bundesländern im Bereich der Eigentumskriminalität. Den Anfang machte Nordrhein-Westfalen 2021, dort war das System bis 2023 aktiv. In Baden-Württemberg begann der Einsatz 2022, in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen 2023; in diesen Bundesländer dauerte der Betrieb laut der sächsischen Staatsregierung auch 2024 an.

Details zur Funktionsweise ihrer »Observationstechnik für verdeckte Maßnahmen« hatten die Behörden aus Berlin und Sachsen nur schleppend mitgeteilt. »Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können«, erläuterte anschließend der Berliner Innensenat auf Anfrage von »nd«.

Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182516.sachsen-polizeiliche-gesichtserkennung-auch-in-anderen-bundeslaendern.html


29.5.2024 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Bericht der Tageszeitung "nd" vom 28.5.2024 [1] wird berichtet:

"Ein mobiles Gesichtserkennungssystem aus Sachsen wird auch von der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt. Das macht die sächsische Staatsregierung nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der linken Landtagsabgeordneten Jule Nagel öffentlich. Bei der in Amtshilfe eingesetzten Anlage handelt es sich um Observationstechnik, mit der die Polizei Verdächtige heimlich verfolgt. (...) Wie in Berlin erfolgen die nun bekannt gewordenen Einsätze in den vier anderen Bundesländern im Bereich der Eigentumskriminalität. Den Anfang machte Nordrhein-Westfalen 2021, dort war das System bis 2023 aktiv. In Baden-Württemberg begann der Einsatz 2022, in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen 2023; in diesen Bundesländer dauerte der Betrieb laut der sächsischen Staatsregierung auch 2024 an."

Wir werden dazu berichten und haben folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bis zum 31.5.2024 bitten:

1.) Wie oft und für welche Zeiträume hat die Polizei Niedersachsen das o.g. Gesichtserkennungssystem in 2023 und 2024 jeweils eingesetzt?

2.) Wurde die Technik offen oder verdeckt eingesetzt, handelte es sich um stationäre oder mobile Einsätze?

3.) Mit welchem Erfolg wurde die Technik mit der Verfolgung welcherart Straftaten eingesetzt?

4.) Welche Daten fanden zum Abgleich von Gesichtsdaten für die Einsätze jeweils Verwendung bzw. Anwendung?

5.) Welches war die jeweilige Rechtsgrundlage für den Einsatz?

6.) Gab es Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz dieser Technik? Falls ja: Wann, wo und in welchem Umfang? Falls nein: Warum nicht?

7.) Wie hoch waren die Kosten für die auf diese Art seitens der sächsischen Behörden geleisteten Amtshilfe?

8.) Gibt es andere Techniken oder Systeme, mit deren Hilfe die Polizei Niedersachsen Gesichtserkennung durchführen kann oder durchführt?

9.) Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen, solche Gesichtserkennungstechnik für die Polizei Niedersachsen anzuschaffen und falls ja, wie weit sind diese bis dato gediehen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,

[1] https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182516.sachsen-polizeiliche-gesichtserkennung-auch-in-anderen-bundeslaendern.html


4.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte geben Sie uns Bescheid, wann wir mit der Beantwortung unserer Presseanfrage vom 29.5.2024 rechnen können.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


4.6.2024 - Zwischen-Rückmeldung vom Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

die ursprüngliche Anfrage hat uns am 29.05.2024 nicht erreicht.

Wir nehmen die Anfrage jetzt in die Bearbeitung auf.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit –


4.6.2024 - Nichtbeantwortung durch das Nds. Innenministerium und Weiterverweisung an die StA Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

für die u. a. Fragen ist die Staatsanwaltschaft Hannover zuständig. Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage an die E-Mail Adresse STH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de zu stellen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit –


5.6.2024 - Nachfragen an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

Danke für die Rückmeldung. Können Sie allerdings davon unabhängig die Fragen 8+9 beantworten? Das kann die StA Hannover sicher nicht leisten, weil sich die Fragen explizit an die Polizei Niedersachsen richten.

Zudem noch diese Frage:

Bedeutet Ihre Weiterleitung der Presseanfrage an die StA, dass keine Stelle der Polizei Niedersachsen je ein von Sachsen per Amtshilfe geliehenes Gerät zur Gesichts- oder KFZ-Kennzeichen-Erkennung eingesetzt oder bedient hat?

Die Beantwortung dieser Frage ist aus journalistischer Sicht essentiell.

Viele gute Grüße,


7.6.2024 - Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie unten ersichtlich bittet uns das Innenministerium des Landes Niedersachsen, unsere Presseanfrage (ebenfalls unten) an Sie zu richten.

Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen bis zum 12.6.2024, damit wir die Antworten in die Berichterstattung zum Thema einarbeiten können.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


7.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

haben Sie unsere Nachfragen vom 5.6.2024 erhalten und wann können wir mit einer Beantwortung der drei Fragen rechnen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


10.6.2024 - nd: Gesichtserkennung auch in Niedersachsen


Auch Ermittler in Niedersachsen nutzten ein verdecktes Gesichtserkennungssystem aus Sachsen zur Observation, wie die Polizeidirektion Hannover dem »nd« auf Anfrage bestätigte. Der Einsatz in einem Fall von »bandenmäßiger Eigentumskriminalität« habe hilfreiche Hinweise auf dabei genutzte Fahrzeuge geliefert und unterstützte konventionelle Observationsmaßnahmen.

Zuerst wurde ein Einsatz dieser Technik vor einigen Wochen aus Berlin berichtet. Die sächsische Staatsregierung erklärte anschließend in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, das System in Amtshilfe auch in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg eingesetzt zu haben.

Die in Niedersachsen aufgenommenen Fotos wurden den Angaben zufolge mit einer Datei verglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthält. Als rechtliche Grundlage für den Einsatz nennt die Polizei den Paragraf 98c der Strafprozessordnung (StPO), der den maschinellen Abgleich von Daten zur Aufklärung von Straftaten regelt.

Nun gibt es neue Details zu der Technik: Es handelt sich laut der Polizei Hannover um eine mobile Variante des »Personen-Identifikations-Systems« (PerIS), das die Polizeidirektion Görlitz »in enger Zusammenarbeit« mit der Firma OptoPrecision aus Bremen für stationäre Kamerasäulen an der Grenze zu Polen entwickelt hat. Dieses »PerIS-Mobil« ist in einem weißen und einem orangenen Lieferwagen verbaut und kann täglich rund sechs Terabyte Daten von Gesichtern und Kennzeichen verarbeiten.

Nach dieser Auswertung nicht mehr benötigte Daten würden nach 96 Stunden automatisch gelöscht, heißt es aus Hannover. Dort wird die Plattform aus Görlitz laut der Polizeidirektion nicht in Echtzeit genutzt, sondern nur als rückwirkende Dokumentation. Eine »automatisierte Detektion« von Gesichtern und Kennzeichen in einem »Live-Modus« sei aber möglich, sofern die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind. Dann kann die Software auch eine sofortige Mitteilung an die Ermittler ausgeben.

In Berlin erfolgte ein solcher Einsatz nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Echtzeit und basierte auf dem Rasterfahndungs-Paragraf 98a StPO, der den maschinellen Abgleich bei Straftaten von erheblicher Bedeutung erlaubt. Es ist unklar, welche Referenzbilder hierfür verwendet wurden. Nach Auskunft der Polizei Hannover ist dies auch mit Fotos aus sozialen Medien möglich.

Die erst durch Recherchen des »nd« bekannt gewordene, bundesweite Verbreitung der heimlichen Observationstechnik hat Diskussionen über Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen angestoßen. Das sächsische Innenministerium hatte auf Anfrage der Linke-Abgeordneten Jule Nagel behauptet, die Technik nicht in Echtzeit einzusetzen. Weil diese Angaben offenbar nicht stimmen, hat die sächsische Landesdatenschutzbeauftragte eine Beschwerde eingereicht.

Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182824.verdeckte-observationstechnik-gesichtserkennung-auch-in-niedersachsen.html


10.6.2024 - netzpolitik.org: Observationstechnik aus Sachsen - Heimliche Gesichtserkennung auch in Niedersachsen


In verschiedenen Bundesländern stellt die sächsische Polizei eine verdeckte Kamera am Straßenrand auf, um vorbeifahrende verdächtige Personen zu ermitteln. Nun gibt es Details zu der Technik, deren Einsatz zuerst in Berlin bekannt wurde.

Auch Ermittler:innen in Niedersachsen nutzen zur verdeckten Observation ein mobiles System zur Gesichtserkennung. Das bestätigte ein Sprecher der Polizeidirektion (PD) Hannover. Die Technik stammt demnach aus Sachsen und wurde in einem Verfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität eingesetzt. Der Einsatz in Niedersachsen habe „Hinweise auf die von den der Bande zugeordneten Personen benutzten Fahrzeuge“ geliefert, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage des „nd“. Diese hätten sich als „hilfreich für die parallel laufenden konventionellen Observationsmaßnahmen“ erwiesen.

Die Verwendung einer solchen mobilen Observationstechnik war vor einigen Wochen erstmals in Berlin bekannt geworden. Die sächsische Staatsregierung hatte daraufhin auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, das System in Amtshilfe neben Niedersachsen auch in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg eingesetzt zu haben.

System stammt aus der Oberlausitz

Die in Niedersachsen heimlich aufgenommenen Fotos wurden den Angaben zufolge mit Polizeidatenbanken abgeglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen (ED-Maßnahmen) enthalten. Um welche Datenbanken es sich handelt, erklärte der Sprecher nicht. Möglicherweise handele es sich um Referenzdateien, in denen nur die Tatverdächtigen des jeweiligen Verfahrens gespeichert sind. Die niedersächsische Landespolizei hat aber auch Zugriff auf das bundesweite INPOL-System, in dem rund sechs Millionen Gesichtsbilder von etwa vier Millionen Personen hinterlegt sind. Diese stammen zu etwa gleichen Teilen aus der ED-Behandlung oder Asylanträgen.

Als Rechtsgrundlage für den Einsatz in Niedersachsen nennt die Polizei in Hannover den Paragrafen 98c der Strafprozessordnung (StPO). Er regelt den „maschinellen Abgleich mit vorhandenen Daten“ zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person, nach der in einem Strafverfahren gefahndet wird.

Mit der Auskunft aus Hannover werden erstmals auch Details zu der heimlichen Observationstechnik aus Sachsen bekannt. Wie vermutet, handelt es sich dabei um eine mobile Variante des „Personen-Identifikations-Systems“ (PerIS), das die PD Görlitz zusammen mit der Firma OptoPrecision aus Bremen entwickelt hat.

Als „PerIS-Mobil“ in Lieferwägen verbaut

Das PerIS arbeitet derzeit stationär in fünf fest installierten Kamerasäulen in Görlitz und Zittau. Dort nimmt es an der Grenze zu Polen Gesichtsbilder und Kennzeichen auf, wenn Personen in Fahrzeugen vorbeifahren. Die Polizei der Oberlausitz stellte die bewegungsgesteuerte Anlage auch bei einer Konferenz der EU-Grenzagentur Frontex vor und bezeichnete sie dort als „europaweit einzigartig“.

Seit Ende Februar 2021 verfügt auch die Polizei in Görlitz über ein mobiles Gerät mit der Bezeichnung PerIS-Mobil“, dessen Bestand nach Angaben der sächsischen Landesregierung inzwischen auf zwei Fahrzeuge angewachsen ist. Eines ist weiß, das andere ist orange.

Auf der Webseite des Herstellers ist auch zu sehen, wie die Anlage in dem Lieferwagen verbaut ist. Nach Angaben der Polizei in Hannover fallen täglich rund sechs Terabyte Daten von Gesichtern und Autokennzeichen an, die durch eine „eigens entwickelte komplexe Software“ ausgewertet würden. Eine „mühsame Sichtung einzelner Videoclips nach relevanten Daten“ durch Beamt:innen könne demnach „zumeist entfallen“. Alle danach nicht mehr benötigten Daten würden nach 96 Stunden „automatisch und unwiderruflich gelöscht“.

„Automatisierte Detektion“ auch in Echtzeit möglich

Bei der Fahndung nach Fahrzeugen, Kennzeichen und Personen sei auch die Eingabe „einzelner Zahlen- oder Buchstabenfragmente möglich“, heißt es aus Hannover. Dort werde die Technik nur retrograd, also nicht in Echtzeit genutzt. Vorbehaltlich der rechtlichen Ausgangslage sei aber die „automatisierte Detektion“ von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen auch in einem „Live-Modus“ möglich. Dies hatte Sachsens Polizei auch in der Präsentation bei Frontex erklärt. Im eigenen Bundesland wird die Funktion laut einer weiteren Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aber nicht genutzt. Demnach gab es in der Oberlausitz ausschließlich „händische retrograde Datenabgleiche“.

Nach Auskunft der dortigen Staatsanwaltschaft fand ein solcher Echtzeit-Einsatz jedoch in Berlin statt. Grundlage des Einsatzes war demnach der Rasterfahndungsparagraf 98a der Strafprozessordnung (StPO). Er erlaubt bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, dass Daten überwachter Personen „mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden“. Weil die sächsische Datenschutzbeauftragte darüber nicht informiert wurde, hat sie nun Beschwerde eingereicht.

Auch aus Berlin ist nicht genau bekannt, mit welchen Referenzbilddaten die heimlichen Aufnahmen abgeglichen wurden. Neben Fotos aus ED-Maßnahmen kann hierzu nach Auskunft der PD Hannover auch ein „aussagekräftiges und qualitativ hochwertiges Foto aus den sozialen Medien“ genutzt werden.

Quelle: https://netzpolitik.org/2024/observationstechnik-aus-sachsen-heimliche-gesichtserkennung-auch-in-niedersachsen/


12.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium plus drei neue Fragen


Sehr geehrter Herr xxx,

erneut möchten wir um die Beantwortung unserer Fragen bitten und folgende Fragen noch ergänzen:

a.) Warum waren oder sind Sie der Ansicht, unsere Presseanfrage nicht beantworten zu müssen oder zu können, während Sie fast zeitgleich anderen Pressevertretern ausführlich Auskunft erteilen (nd, netzpolitik.org)?

b.) Gibt es eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für den Einsatz der hier diskutierten Technik?

c.) War der Landesdatenschutzbeauftragte für den Einsatz der Technik einbezogen worden und falls ja, mit welchem Ergebnis?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


12.6.2024 - Nds. Innenministerium hat Fragen an LKA und PD Hannover weitergereicht und verweist auf diese


Sehr geehrter Herr xxx,

die Anfrage liegt zuständigkeitshalber beim LKA bzw. zu Frage 8 und 9 bei der PD Hannover. Bitte dort nachfragen und die Fragen ergänzen.

LKA Pressestelle pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de

Mit freundlichen Grüßen


12.6.2024 - Antworten von der PD Hannover


Polizeidirektion Hannover
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
GZ: PÖA.13_393/24
Presseanfrage: Zum Einsatz von Gesichtserkennungssystemen in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr xxx,

über das Nds. Ministerium für Inneres und Sport und die Staatsanwaltschaft Niedersachsen stellten Sie eine Anfrage bzgl. des oben genannten Themas. Die Antworten auf Ihre Fragen 1-7 erhalten Sie nun von mir.

1.) Wie oft und für welche Zeiträume hat die Polizei Niedersachsen das o.g. Gesichtserkennungssystem in 2023 und 2024 jeweils eingesetzt?

Die Polizeidirektion Hannover hat in einem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität Ermittlungsunterstützung von der Polizei Sachsen erhalten. Die entsprechenden Anlagen befanden sich physisch nicht in Niedersachsen und wurden auch nicht durch niedersächsische Polizeibeamtinnen oder -beamte bedient.

2.) Wurde die Technik offen oder verdeckt eingesetzt, handelte es sich um stationäre oder mobile Einsätze?

Aus ermittlungstaktischen Gründen können hierzu keine Angaben gemacht werden.

3.) Mit welchem Erfolg wurde die Technik mit der Verfolgung welcher Art Straftaten eingesetzt?

Siehe Antwort zu 1.).

Aus ermittlungstaktischen Gründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.

4.) Welche Daten fanden zum Abgleich von Gesichtsdaten für die Einsätze jeweils Verwendung bzw. Anwendung?

Das System ermöglicht eine gezielte Suche nach Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugen und Personen. Diese sind im zu Grunde liegenden richterlichen Beschluss konkret benannt und wurden für die retrograde Auswertung übermittelt.

5.) Welches war die jeweilige Rechtsgrundlage für den Einsatz?

Die Inanspruchnahme der Ermittlungsunterstützung erfolgte auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Hannover

6.) Gab es Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz dieser Technik? Falls ja: Wann, wo und in welchem Umfang? Falls nein: Warum nicht?

Aus ermittlungstaktischen Gründen hat in dem zu Grunde liegenden Ermittlungsverfahren keine Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich des Einsatzes der Technik stattgefunden.

Die ÖA zum generellen Einsatz der Technik obliegt der Polizei Sachsen.

7.) Wie hoch waren die Kosten für die auf diese Art seitens der sächsischen Behörden geleisteten Amtshilfe?

Die entstandenen Kosten können derzeit nicht beziffert werden.

8.) Gibt es andere Techniken oder Systeme, mit deren Hilfe die Polizei Niedersachsen Gesichtserkennung durchführen kann oder durchführt?

Anfragen hinsichtlich landesweiter Themen werden nicht durch die Polizeidirektion Hannover beantwortet und sind erforderlichenfalls an die zuständige Stelle zu richten.

9.) Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen, solche Gesichtserkennungstechnik für die Polizei Niedersachsen anzuschaffen und falls ja, wie weit sind diese bis dato gediehen?

Siehe Antwort zu 8.)

Zusatz:
In Hinblick auf die weitere Nutzung des Systems und den vom Landesamt für Datenschutz Sachsen angebrachten Bedenken, stehen wir selbstverständlich im engen Austausch mit der Polizei Sachsen.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

xxx

Polizeidirektion Hannover
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


12.6.2024 - Nachhaken bei der PD Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank soweit. Bitte erlauben Sie uns folgende Nachfragen:

ad 1.) In welchen Jahren (2023/2024) und für welchen Zeitraum fand diese Unterstützung statt?

ad 4.) Was wurde abgeglichen? Fahrzeuge bzw. Fahrzeug-Kennzeichen oder Personen bzw. Gesichter?

ad 5.) Was war die konkrete Rechtsgrundlage? Welcher Paragraph der StPO?

ad 7.) Wann können die Kosten für die Amtshilfe beziffert werden?

Darüber hinaus:

a.) In einem aktuellen Bericht zur Causa [1] ist davon die Rede, dass in Niedersachsen heimlich Aufnahmen gemacht worden sind. Sie dagegen teilen mit, dass die Überwachungsanlage physisch nicht in Niedersachsen präsent war. Können Sie insofern die Aussage des Beitrags aus [1] dementieren oder bestätigen oder anderswie erläutern oder interpretieren?

b.) Gibt es eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für den Einsatz der hier diskutierten Technik?

c.) War der Landesdatenschutzbeauftragte für den Einsatz der Technik einbezogen worden und falls ja, mit welchem Ergebnis?

Viele gute Grüße,


12.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

die PD Hannover verweist uns zur Beantwortung der Fragen Nrn. 8 und 9 an Sie zurück. Wie sollte diese auch die Fragen zu etwaigen Planungen und Überlegungen auf Landesebene beantworten können.

Insofern bitten wir Sie hiermit erneut um die Beantwortung dieser beiden Fragen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


15.6.2024 - heise.de: Gesichtserkennung - Datenschutzaufsicht Niedersachsen prüft heimliche Observation


Auch die Polizeidirektion Hannover nutzt das im Auftrag sächsischer Kollegen entwickelte Überwachungssystem PerIS. Die Beschattung könnte rechtswidrig sein.

Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper will den Einsatz eines Systems zur verdeckten Videoüberwachung inklusive biometrischer Gesichtserkennung in Niedersachsen genau untersuchen. Dies erklärte ein Sprecher gegenüber heise online. Bei der Observationstechnik geht es um das umstrittene Personen-Identifikations-Systems (PerIS), das die Polizeidirektion (PD) Görlitz von der Bremer Firma OptoPrecision entwickeln ließ und seit einigen Jahren nutzt. Die Datenschutzbehörde Niedersachsen erhielt nach Angaben ihres Sprechers erst am Dienstag Kenntnis davon, dass auch die PD Hannover PerIS bereits verwendet hat.

Die Technik sei in einem Verfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität verwendet worden und habe Hinweise auf Fahrzeuge erbracht, die von Mitgliedern der Bande benutzt worden seien, berichteten zuvor Netzpolitik.org und das Neue Deutschland (nd). PerIS habe sich als "hilfreich für die parallel laufenden konventionellen Observationsmaßnahmen" erwiesen, führte demnach ein Sprecher der PD Hannover aus.

Jüngst war publik geworden, dass die sächsische Polizei bei PerIS mehreren Bundesländern Amtshilfe leistet. Das System nimmt Nummernschilder vorbeikommender Kfz sowie Gesichtsbilder von Fahrern und Beifahrern auf. Es ist unter anderem in Berlin eingesetzt worden und kann nach dortigen offiziellen Angaben Gesichtsbilder "mit der zeitlichen Verzögerung von wenigen Sekunden" verarbeiten. Alle im Umkreis erfassten Personen werden demnach mit Bildern von Tatverdächtigen aus einem konkreten Ermittlungsverfahren abgeglichen. Treffer sollen dann durch Polizeibeamte überprüft werden. Die sächsische Staatsregierung erklärte mittlerweile gegenüber dem Parlament, das System werde auch in beziehungsweise für Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verwendet.

Ermittlungshilfe für Niedersachsen aus Sachsen

Gegenüber heise online schilderte ein Sprecher der PD Hannover den Fall so, dass die Fahnder "Ermittlungsunterstützung von der Polizei Sachsen erhalten". Die entsprechenden Anlagen befänden sich physisch nicht in Niedersachsen und seien auch nicht durch dortige Polizeibeamte bedient worden. Die gezielte Suche nach Kennzeichen, Fahrzeugen und Personen sei auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Hannover erfolgt.

Auch nach mehreren Tagen konnte die Polizei von Hannover nicht sagen, ob sie selbst eine Datenschutz-Folgenabschätzung für PerIS durchgeführt hat oder eventuell von einer anderen Stelle eine solche vorliegt. Eine solche vorherige Analyse ist EU-rechtlich vorgeschrieben. Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert fühlte sich in dieser Angelegenheit bereits übergangen.

Die für die PD Hannover heimlich aufgenommenen Fotos wurden den Berichten zufolge mit Polizeidatenbanken abgeglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthalten. Als Rechtsgrundlage für den Einsatz nennt die Polizei in Hannover Paragraf 98c Strafprozessordnung (StPO). Er regelt den maschinellen Abgleich mit vorhandenen Daten zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person, nach der in einem Strafverfahren gefahndet wird. Laut Staatsrechtlern führt diese Norm aber zu Problemen wie dem Fehlen echter Eingriffsschwellen, also klarer Anforderungen für einen Einsatz durch Ermittler.

Datenschutz-Folgenabschätzung ist vorgeschrieben

"Nach der Grundsatzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf es bei einem intensiven Grundrechtseingriff stets einer spezialgesetzlichen Erlaubnisnorm", betonte der Sprecher Lehmkempers. Ob Paragraf 98c StPO die Anforderungen für den Einsatz des Systems erfülle, müsse man sich noch anschauen anhand der Leitlinien über den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im Bereich der Strafverfolgung des europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Darin heißt es: "Die Verarbeitung biometrischer Daten stellt unter allen Umständen einen schwerwiegenden Eingriff dar." Dies hänge nicht vom Ergebnis, also etwa einem positiven Abgleich, ab.

Prinzipiell drängten die EU-Datenschutzbeauftragten im Rahmen der EU-Verordnung für Systeme mit Künstlicher Intelligenz (KI) auf ein klares Verbot biometrischer Gesichtserkennung, womit sie sich aber nicht durchsetzen konnten. In ihren Leitlinien weisen sie darauf hin, dass vor jedem Einsatz biometrischer Gesichtserkennung eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgeschrieben sei. Diese sollte möglichst auch veröffentlicht sowie die zuständige Datenschutzaufsicht konsultiert werden.

Automatisierter Abgleich mit Datenbanken?

Laut der PD Hannover fallen bei PerIS täglich rund 6 Terabyte Daten von Gesichtern und Kennzeichen an, die durch eine eigens entwickelte komplexe Software ausgewertet werden. Eine "mühsame Sichtung einzelner Videoclips nach relevanten Daten" durch Beamte könne so meist entfallen. Alle im Anschluss nicht mehr benötigten Daten würden nach 96 Stunden automatisch unwiderruflich gelöscht. Das System werde aktuell nicht für einen Abgleich in Echtzeit genutzt. Vorbehaltlich der rechtlichen Ausgangslage sei aber die "automatisierte Detektion" von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen auch in einem Live-Modus möglich. Ob dieser künftig aktiviert werde, sei "ein landesweites Thema", über das man nicht allein entscheide.

Das sächsische Innenministerium versicherte im Oktober: "Ein automatisierter Abgleich mit inländischen oder europäischen Datenbanken ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt." Das PerIS-Softwarekonzept lasse dies "in Ermangelung technischer Schnittstellen nicht zu". Händisch erfolge im Nachhinein ein Abgleich etwa mit dem Schengener Informationssystem (SIS), dem polizeilichen Informationssystem Inpol, dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (Pass), dem Europäischen Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem Eucaris und dem Zentralen Verkehrsinformationssystem Zevis. Die sächsische Polizei betreibe gegenwärtige zehn stationäre Kamerasäulen und zwei mobile PerIS-Geräte, die in einem weißen oder orangen Lieferwagen versteckt sind. Die erste Variante von PerIS-Mobil ging im Februar 2021 in Betrieb.

Quelle: https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Datenschutzaufsicht-Niedersachsen-prueft-heimliche-Observation-9764663.html


17.6.2024: Antwort vom LKA NDS im Auftrage des Innenministeriums


Sehr geehrter Herr xxx,

das Niedersächsische Innenministerium hat uns gebeten, gem. Ihres Fragenkatalogs Frage 8 und 9 zu beantworten. Dem kommen wir hiermit nach:

8.) Gibt es andere Techniken oder Systeme, mit deren Hilfe die Polizei Niedersachsen Gesichtserkennung durchführen kann oder durchführt?

Das LKA Niedersachsen setzt im Bereich der Videoauswertung von Beweismitteln Software-Tools und Anwendungen zur Gesichtserkennung ein. Hierbei werden Gesichter gesuchter Personen mit dem aus dem jeweiligen Ermittlungsverfahren zur Verfügung stehenden Bild- und Videomaterial abgeglichen. Dieser Prozess erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

9.) Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen, solche Gesichtserkennungstechnik für die Polizei Niedersachsen anzuschaffen und falls ja, wie weit sind diese bis dato gediehen?

Dem LKA Niedersachsen sind keine etwaig geplanten Beschaffungen in der Polizei Niedersachsen bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx
Pressesprecherin

Landeskriminalamt Niedersachsen
Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


20.6.2024 - Nachfragen an das LKA NDS


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank soweit. Zur Antwort auf die Frage Nr. 8 haben wir folgende Nachfragen:

1.) Um welche Software-Tools handelt es sich dabei?

2.) Seit wann werden diese jeweils eingesetzt?

3.) Wie oft bzw. in wie viel Verfahren fanden die Tools in den vergangenen drei Jahren jeweils Anwendung?

4.) Wie teuer war der Erwerb oder ist die Nutzungsgebühr für die jeweiligen Systeme/Software-Tools?

5.) Welches ist die Rechtsgrundlage für deren Einsatz?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


28.6.2024 - Antworten vom LKA Nds.


Sehr geehrter Herr xxx,

das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellungen wie folgt Stellung:

1) Um welche Software-Tools handelt es sich dabei?

Bei der Software-Anwendung handelt es sich um eine Eigenentwicklung des LKA Niedersachsen.

2) Seit wann werden diese jeweils eingesetzt?

Die Software-Anwendung wird seit 2021 eingesetzt.

3) Wie oft bzw. in wie viel Verfahren fanden die Tools in den vergangenen drei Jahren jeweils Anwendung?

Es erfolgt keine statistische Erfassung der Anzahl an Verfahren, für welche die Software-Anwendung genutzt wurde.

4) Wie teuer war der Erwerb oder ist die Nutzungsgebühr für die jeweiligen Systeme/Software-Tools?

Bei der Software-Anwendung handelt es sich um eine Eigenentwicklung des LKA Niedersachsen, für welche weder Erwerbskosten noch Nutzungsgebühren anfallen.

5) Welches ist die Rechtsgrundlage für deren Einsatz?

Die Software wird je nach Einsatzanlass auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) oder der Strafprozessordnung (StPO) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxx

Pressesprecherin

Landeskriminalamt Niedersachsen

Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


29.6.2024 - Nachfragen an das LKA


Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte Frau xxx,

Danke! Und dazu folgende Nachfragen:

LKA Niedersachsen - Pressestelle:

4) Wie teuer war der Erwerb oder ist die Nutzungsgebühr für die jeweiligen Systeme/Software-Tools?
Bei der Software-Anwendung handelt es sich um eine Eigenentwicklung des LKA Niedersachsen, für welche weder Erwerbskosten noch Nutzungsgebühren anfallen.

a) Seit wann wurde/wird an der Entwicklung der Software gearbeitet und welchen zeitlichen Umfang hat das eingenommen?

5) Welches ist die Rechtsgrundlage für deren Einsatz?
Die Software wird je nach Einsatzanlass auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) oder der Strafprozessordnung (StPO) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt.

b) Welches sind die konkreten §§ in NPOG und StPO, die den Einsatz der Software rechtfertigen können?

c) War und ist die/der LfD bei Entwicklung und Anwendung der Gesichtserkennungs-Software eingebunden (gewesen)?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


5.7.2024 - Antwort vom LKA Nds.


Landeskriminalamt Niedersachsen
Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sehr geehrter Herr xxx,

das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellungen wie folgt Stellung:

1) Seit wann wurde/wird an der Entwicklung der Software gearbeitet und welchen zeitlichen Umfang hat das eingenommen?

Die Entwicklung für die betrachtete Softwareanwendung wurde im Jahr 2021 begonnen. Der Umfang der Entwicklungsarbeit wurde nicht statistisch erfasst.

2) Welches sind die konkreten §§ in NPOG und StPO, die den Einsatz der Software rechtfertigen können?

Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung der Anwendung richten sich sowohl im Rahmen des Polizei- wie auch im Strafprozessrecht nach der Zielrichtung der Maßnahme im Einzelfall. Gemäß § 483 Abs. 1 StPO dürfen Strafverfolgungsbehörden in Ermittlungsverfahren personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung ist an die Erforderlichkeit für Zwecke des Strafverfahrens gebunden. Mit der Anwendung werden ausschließlich Daten verarbeitet, welche bereits rechtmäßig erhoben und gespeichert wurden, bspw. durch einen richterlichen Beschluss. Die Anwendung ist als nachgelagerte Analyseunterstützung zu betrachten. In Gefahrermittlungsvorgängen wird § 11 NPOG als Rechtsgrundlage herbeigezogen.

3) War und ist die/der LfD bei Entwicklung und Anwendung der Gesichtserkennungs-Software eingebunden (gewesen)?

Die datenschutzrechtliche Befassung hat u. a. im Rahmen der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) stattgefunden. Eine vorherige Anhörung des Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) war hiernach nicht erforderlich.

Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx
Polizeikommissarin, Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


10.7.2024 - Nachfrage an das LKA NDS


Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank soweit!

Wann wurde die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstmalig verfasst/erstellt und von wann ist der letzte Stand der DSFA?

Viele gute Grüße,


11.7.2024 - In die Irre gehende "Antwort" vom LKA NDS


Sehr geehrter Herr xxx,

das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellung wie folgt Stellung:

Beim LKA Niedersachsen liegt eine aktuelle Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vor.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


11.7.2024 - Nachfrage an das LKA NDS


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank, aber das hatten Sie uns ja bereits mitgeteilt.

Unsere Frage lautete dagegen:

Wann wurde die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstmalig verfasst/erstellt und von wann ist der letzte Stand der DSFA?

Können Sie uns diese Frage noch beantworten und falls nicht, was spricht gegen die Beantwortung?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 12.07.2024 00:25 Uhr