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Polizei-Gesichtserkennung-NDS

24.10.2023 - nd: Vorsicht, Gesichtserkennung! Sachsen betreibt Kamerasäulen in der Oberlausitz weiter


Die Polizeidirektion Görlitz will ihr auf Gesichtserkennung basierendes »Personen-Identifikations-System« (Peris) weiter nutzen und dieses sogar noch erweitern. Das bestätigte ein Sprecher auf Anfrage des »nd«. Zuvor hatte sich auch die sächsische Linke-Abgeordnete Jule Nagel in zwei Anfragen nach der möglichen Fortführung in der Oberlausitz erkundigt. In den Antworten schreibt das Innenministerium, das System könne auch nach Auslaufen einer entsprechenden Regelung im Polizeigesetz weiter betrieben werden.

Das »Peris« ist die einzige Anlage zur Videoüberwachung in Deutschland, die eine Erkennung von Gesichtsbildern ermöglicht. Eine Sonderkommission »Argus« verfolgt damit seit 2019 Straftaten im Bereich der Eigentumskriminalität an der deutsch-polnischen Grenze. Über einen Abgleich mit Polizeidatenbanken können zur Fahndung oder Beobachtung ausgeschriebene Personen und Fahrzeuge entdeckt werden. Bislang wurden auf diese Weise aber nur ein Treffer mit Gesichtern und zwei Treffer mit Kennzeichen erzielt.

In Görlitz besteht das »Peris« aus zehn Säulen an Kreuzungen sowie an Grenzübergängen zu Polen. Außerdem werden zwei mobile Kameras in Polizeifahrzeugen genutzt. Das System sollte 5 Millionen Euro kosten, laut der Landesregierung ist die Hälfte davon bereits »abgeflossen«.

Nun sollen auch in Zittau sowie »grenznah« an der Bundesstraße 178 sieben Kamerasäulen errichtet werden. Bauliche Erschließungsarbeiten und »Beschaffungsmaßnahmen« seien veranlasst, sagte der Sprecher. Zudem würden für Zittau zwei mobile »Peris«-Systeme gekauft.

Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1177253.videoueberwachung-vorsicht-gesichtserkennung.html


10.4.2024 - NOZ: Nach Festnahme von Daniela Klette LKA-Chef zu Gesichtserkennung: Schwer vermittelbar, dass wir es nicht nutzen dürfen


Innerhalb weniger Minuten und mithilfe einer Gesichtserkennungs-Software gelang es Journalisten die Tarnidentität von Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette auffliegen zu lassen – die Frau, nach der das LKA Niedersachsen seit Jahren fahndet. Wie sehr ärgert das LKA-Chef Friedo de Vries?

Nach der Festnahme der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette hat Niedersachsens LKA-Chef Friedo de Vries dazu aufgerufen, den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software bei der Polizei zu überdenken. De Vries sagte unserer Redaktion: „Es ist schwer zu vermitteln, dass Softwareanwendungen quasi von jedermann zu Hause auf dem Sofa genutzt werden dürfen, die Polizei diese bei der Fahndung nach schwersten Gewalttätern jedoch nicht zum Einsatz bringen darf.”

LKA-Präsident: Dürfen Programme nicht nutzen

Bei der Suche nach Klette war es Journalisten zuvor gelungen, die Tarnidentität der mutmaßlichen Räuberin mithilfe einer entsprechenden Software auffliegen zu lassen. De Vries betonte, Ermittlungsbehörden dürften das Programm nicht nutzen, das zeige aber auch: „Wir brauchen eine politische Diskussion darüber, was die Polizei an Instrumenten im Rahmen der digitalen Entwicklung einsetzen darf.”

De Vries verwies auf kriminaltechnische Fortschritte in der Vergangenheit: „Es würde ja heute auch niemand mehr infrage stellen, dass bei Einbrüchen Fingerabdruck-Spuren gesichert und mit unseren Datenbanken abgeglichen werden, oder bei Gewalt-Verbrechen DNA-Spuren. Das ist selbstverständlich.”

Deshalb müsse auch über die Weiterentwicklung der Gesichtserkennung gesprochen werden, über Möglichkeiten, die sich daraus für die Polizei, aber auch für die Sicherheit der Bevölkerung ergäben. Zu der Tatsache, dass die Software seinen RAF-Fahndern nicht zur Verfügung gestanden hat, sagte de Vries: „Mich ärgert das nicht, es schmälert nicht den Ermittlungserfolg der Kolleginnen und Kollegen des LKA.“

Quelle: https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/klette-festnahme-lka-chef-will-diskussion-ueber-gesichtserkennung-46774896


28.5.2024 - nd: Polizeiliche Gesichtserkennung auch in anderen Bundesländern - Sachsen leistet seit 2021 bundesweit Amtshilfe zur Rasterfahndung


Ein mobiles Gesichtserkennungssystem aus Sachsen wird auch von der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt. Das macht die sächsische Staatsregierung nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der linken Landtagsabgeordneten Jule Nagel öffentlich. Bei der in Amtshilfe eingesetzten Anlage handelt es sich um Observationstechnik, mit der die Polizei Verdächtige heimlich verfolgt. Ein ähnliches, aber weitgehend stationäres System betreibt die Polizeidirektion Görlitz an der polnischen Grenze in der Oberlausitz.

Zunächst war ein Einsatz der heimlichen mobilen Technik nur aus Berlin bekannt geworden. Diese besteht aus hochauflösenden Kameras, die in parkenden Fahrzeugen oder auch Immobilien versteckt sind. Damit will die Polizei ermitteln, ob sich eine verdächtige Person an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Hierzu greift das System auf eine Referenz-Datenbank zurück, in der Gesichter oder Kennzeichen gesuchter Personen und ihrer Fahrzeuge gespeichert sind.

Wie in Berlin erfolgen die nun bekannt gewordenen Einsätze in den vier anderen Bundesländern im Bereich der Eigentumskriminalität. Den Anfang machte Nordrhein-Westfalen 2021, dort war das System bis 2023 aktiv. In Baden-Württemberg begann der Einsatz 2022, in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen 2023; in diesen Bundesländer dauerte der Betrieb laut der sächsischen Staatsregierung auch 2024 an.

Details zur Funktionsweise ihrer »Observationstechnik für verdeckte Maßnahmen« hatten die Behörden aus Berlin und Sachsen nur schleppend mitgeteilt. »Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können«, erläuterte anschließend der Berliner Innensenat auf Anfrage von »nd«.

Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182516.sachsen-polizeiliche-gesichtserkennung-auch-in-anderen-bundeslaendern.html


29.5.2024 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Bericht der Tageszeitung "nd" vom 28.5.2024 [1] wird berichtet:

"Ein mobiles Gesichtserkennungssystem aus Sachsen wird auch von der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt. Das macht die sächsische Staatsregierung nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der linken Landtagsabgeordneten Jule Nagel öffentlich. Bei der in Amtshilfe eingesetzten Anlage handelt es sich um Observationstechnik, mit der die Polizei Verdächtige heimlich verfolgt. (...) Wie in Berlin erfolgen die nun bekannt gewordenen Einsätze in den vier anderen Bundesländern im Bereich der Eigentumskriminalität. Den Anfang machte Nordrhein-Westfalen 2021, dort war das System bis 2023 aktiv. In Baden-Württemberg begann der Einsatz 2022, in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen 2023; in diesen Bundesländer dauerte der Betrieb laut der sächsischen Staatsregierung auch 2024 an."

Wir werden dazu berichten und haben folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bis zum 31.5.2024 bitten:

1.) Wie oft und für welche Zeiträume hat die Polizei Niedersachsen das o.g. Gesichtserkennungssystem in 2023 und 2024 jeweils eingesetzt?

2.) Wurde die Technik offen oder verdeckt eingesetzt, handelte es sich um stationäre oder mobile Einsätze?

3.) Mit welchem Erfolg wurde die Technik mit der Verfolgung welcherart Straftaten eingesetzt?

4.) Welche Daten fanden zum Abgleich von Gesichtsdaten für die Einsätze jeweils Verwendung bzw. Anwendung?

5.) Welches war die jeweilige Rechtsgrundlage für den Einsatz?

6.) Gab es Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz dieser Technik? Falls ja: Wann, wo und in welchem Umfang? Falls nein: Warum nicht?

7.) Wie hoch waren die Kosten für die auf diese Art seitens der sächsischen Behörden geleisteten Amtshilfe?

8.) Gibt es andere Techniken oder Systeme, mit deren Hilfe die Polizei Niedersachsen Gesichtserkennung durchführen kann oder durchführt?

9.) Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen, solche Gesichtserkennungstechnik für die Polizei Niedersachsen anzuschaffen und falls ja, wie weit sind diese bis dato gediehen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,

[1] https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182516.sachsen-polizeiliche-gesichtserkennung-auch-in-anderen-bundeslaendern.html


4.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte geben Sie uns Bescheid, wann wir mit der Beantwortung unserer Presseanfrage vom 29.5.2024 rechnen können.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


4.6.2024 - Zwischen-Rückmeldung vom Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

die ursprüngliche Anfrage hat uns am 29.05.2024 nicht erreicht.

Wir nehmen die Anfrage jetzt in die Bearbeitung auf.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit –


4.6.2024 - Nichtbeantwortung durch das Nds. Innenministerium und Weiterverweisung an die StA Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

für die u. a. Fragen ist die Staatsanwaltschaft Hannover zuständig. Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage an die E-Mail Adresse STH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de zu stellen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit –


5.6.2024 - Nachfragen an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

Danke für die Rückmeldung. Können Sie allerdings davon unabhängig die Fragen 8+9 beantworten? Das kann die StA Hannover sicher nicht leisten, weil sich die Fragen explizit an die Polizei Niedersachsen richten.

Zudem noch diese Frage:

Bedeutet Ihre Weiterleitung der Presseanfrage an die StA, dass keine Stelle der Polizei Niedersachsen je ein von Sachsen per Amtshilfe geliehenes Gerät zur Gesichts- oder KFZ-Kennzeichen-Erkennung eingesetzt oder bedient hat?

Die Beantwortung dieser Frage ist aus journalistischer Sicht essentiell.

Viele gute Grüße,


7.6.2024 - Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie unten ersichtlich bittet uns das Innenministerium des Landes Niedersachsen, unsere Presseanfrage (ebenfalls unten) an Sie zu richten.

Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen bis zum 12.6.2024, damit wir die Antworten in die Berichterstattung zum Thema einarbeiten können.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


7.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

haben Sie unsere Nachfragen vom 5.6.2024 erhalten und wann können wir mit einer Beantwortung der drei Fragen rechnen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


10.6.2024 - nd: Gesichtserkennung auch in Niedersachsen


Auch Ermittler in Niedersachsen nutzten ein verdecktes Gesichtserkennungssystem aus Sachsen zur Observation, wie die Polizeidirektion Hannover dem »nd« auf Anfrage bestätigte. Der Einsatz in einem Fall von »bandenmäßiger Eigentumskriminalität« habe hilfreiche Hinweise auf dabei genutzte Fahrzeuge geliefert und unterstützte konventionelle Observationsmaßnahmen.

Zuerst wurde ein Einsatz dieser Technik vor einigen Wochen aus Berlin berichtet. Die sächsische Staatsregierung erklärte anschließend in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, das System in Amtshilfe auch in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg eingesetzt zu haben.

Die in Niedersachsen aufgenommenen Fotos wurden den Angaben zufolge mit einer Datei verglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthält. Als rechtliche Grundlage für den Einsatz nennt die Polizei den Paragraf 98c der Strafprozessordnung (StPO), der den maschinellen Abgleich von Daten zur Aufklärung von Straftaten regelt.

Nun gibt es neue Details zu der Technik: Es handelt sich laut der Polizei Hannover um eine mobile Variante des »Personen-Identifikations-Systems« (PerIS), das die Polizeidirektion Görlitz »in enger Zusammenarbeit« mit der Firma OptoPrecision aus Bremen für stationäre Kamerasäulen an der Grenze zu Polen entwickelt hat. Dieses »PerIS-Mobil« ist in einem weißen und einem orangenen Lieferwagen verbaut und kann täglich rund sechs Terabyte Daten von Gesichtern und Kennzeichen verarbeiten.

Nach dieser Auswertung nicht mehr benötigte Daten würden nach 96 Stunden automatisch gelöscht, heißt es aus Hannover. Dort wird die Plattform aus Görlitz laut der Polizeidirektion nicht in Echtzeit genutzt, sondern nur als rückwirkende Dokumentation. Eine »automatisierte Detektion« von Gesichtern und Kennzeichen in einem »Live-Modus« sei aber möglich, sofern die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind. Dann kann die Software auch eine sofortige Mitteilung an die Ermittler ausgeben.

In Berlin erfolgte ein solcher Einsatz nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Echtzeit und basierte auf dem Rasterfahndungs-Paragraf 98a StPO, der den maschinellen Abgleich bei Straftaten von erheblicher Bedeutung erlaubt. Es ist unklar, welche Referenzbilder hierfür verwendet wurden. Nach Auskunft der Polizei Hannover ist dies auch mit Fotos aus sozialen Medien möglich.

Die erst durch Recherchen des »nd« bekannt gewordene, bundesweite Verbreitung der heimlichen Observationstechnik hat Diskussionen über Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen angestoßen. Das sächsische Innenministerium hatte auf Anfrage der Linke-Abgeordneten Jule Nagel behauptet, die Technik nicht in Echtzeit einzusetzen. Weil diese Angaben offenbar nicht stimmen, hat die sächsische Landesdatenschutzbeauftragte eine Beschwerde eingereicht.

Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182824.verdeckte-observationstechnik-gesichtserkennung-auch-in-niedersachsen.html


10.6.2024 - netzpolitik.org: Observationstechnik aus Sachsen - Heimliche Gesichtserkennung auch in Niedersachsen


In verschiedenen Bundesländern stellt die sächsische Polizei eine verdeckte Kamera am Straßenrand auf, um vorbeifahrende verdächtige Personen zu ermitteln. Nun gibt es Details zu der Technik, deren Einsatz zuerst in Berlin bekannt wurde.

Auch Ermittler:innen in Niedersachsen nutzen zur verdeckten Observation ein mobiles System zur Gesichtserkennung. Das bestätigte ein Sprecher der Polizeidirektion (PD) Hannover. Die Technik stammt demnach aus Sachsen und wurde in einem Verfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität eingesetzt. Der Einsatz in Niedersachsen habe „Hinweise auf die von den der Bande zugeordneten Personen benutzten Fahrzeuge“ geliefert, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage des „nd“. Diese hätten sich als „hilfreich für die parallel laufenden konventionellen Observationsmaßnahmen“ erwiesen.

Die Verwendung einer solchen mobilen Observationstechnik war vor einigen Wochen erstmals in Berlin bekannt geworden. Die sächsische Staatsregierung hatte daraufhin auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, das System in Amtshilfe neben Niedersachsen auch in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg eingesetzt zu haben.

System stammt aus der Oberlausitz

Die in Niedersachsen heimlich aufgenommenen Fotos wurden den Angaben zufolge mit Polizeidatenbanken abgeglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen (ED-Maßnahmen) enthalten. Um welche Datenbanken es sich handelt, erklärte der Sprecher nicht. Möglicherweise handele es sich um Referenzdateien, in denen nur die Tatverdächtigen des jeweiligen Verfahrens gespeichert sind. Die niedersächsische Landespolizei hat aber auch Zugriff auf das bundesweite INPOL-System, in dem rund sechs Millionen Gesichtsbilder von etwa vier Millionen Personen hinterlegt sind. Diese stammen zu etwa gleichen Teilen aus der ED-Behandlung oder Asylanträgen.

Als Rechtsgrundlage für den Einsatz in Niedersachsen nennt die Polizei in Hannover den Paragrafen 98c der Strafprozessordnung (StPO). Er regelt den „maschinellen Abgleich mit vorhandenen Daten“ zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person, nach der in einem Strafverfahren gefahndet wird.

Mit der Auskunft aus Hannover werden erstmals auch Details zu der heimlichen Observationstechnik aus Sachsen bekannt. Wie vermutet, handelt es sich dabei um eine mobile Variante des „Personen-Identifikations-Systems“ (PerIS), das die PD Görlitz zusammen mit der Firma OptoPrecision aus Bremen entwickelt hat.

Als „PerIS-Mobil“ in Lieferwägen verbaut

Das PerIS arbeitet derzeit stationär in fünf fest installierten Kamerasäulen in Görlitz und Zittau. Dort nimmt es an der Grenze zu Polen Gesichtsbilder und Kennzeichen auf, wenn Personen in Fahrzeugen vorbeifahren. Die Polizei der Oberlausitz stellte die bewegungsgesteuerte Anlage auch bei einer Konferenz der EU-Grenzagentur Frontex vor und bezeichnete sie dort als „europaweit einzigartig“.

Seit Ende Februar 2021 verfügt auch die Polizei in Görlitz über ein mobiles Gerät mit der Bezeichnung PerIS-Mobil“, dessen Bestand nach Angaben der sächsischen Landesregierung inzwischen auf zwei Fahrzeuge angewachsen ist. Eines ist weiß, das andere ist orange.

Auf der Webseite des Herstellers ist auch zu sehen, wie die Anlage in dem Lieferwagen verbaut ist. Nach Angaben der Polizei in Hannover fallen täglich rund sechs Terabyte Daten von Gesichtern und Autokennzeichen an, die durch eine „eigens entwickelte komplexe Software“ ausgewertet würden. Eine „mühsame Sichtung einzelner Videoclips nach relevanten Daten“ durch Beamt:innen könne demnach „zumeist entfallen“. Alle danach nicht mehr benötigten Daten würden nach 96 Stunden „automatisch und unwiderruflich gelöscht“.

„Automatisierte Detektion“ auch in Echtzeit möglich

Bei der Fahndung nach Fahrzeugen, Kennzeichen und Personen sei auch die Eingabe „einzelner Zahlen- oder Buchstabenfragmente möglich“, heißt es aus Hannover. Dort werde die Technik nur retrograd, also nicht in Echtzeit genutzt. Vorbehaltlich der rechtlichen Ausgangslage sei aber die „automatisierte Detektion“ von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen auch in einem „Live-Modus“ möglich. Dies hatte Sachsens Polizei auch in der Präsentation bei Frontex erklärt. Im eigenen Bundesland wird die Funktion laut einer weiteren Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aber nicht genutzt. Demnach gab es in der Oberlausitz ausschließlich „händische retrograde Datenabgleiche“.

Nach Auskunft der dortigen Staatsanwaltschaft fand ein solcher Echtzeit-Einsatz jedoch in Berlin statt. Grundlage des Einsatzes war demnach der Rasterfahndungsparagraf 98a der Strafprozessordnung (StPO). Er erlaubt bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, dass Daten überwachter Personen „mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden“. Weil die sächsische Datenschutzbeauftragte darüber nicht informiert wurde, hat sie nun Beschwerde eingereicht.

Auch aus Berlin ist nicht genau bekannt, mit welchen Referenzbilddaten die heimlichen Aufnahmen abgeglichen wurden. Neben Fotos aus ED-Maßnahmen kann hierzu nach Auskunft der PD Hannover auch ein „aussagekräftiges und qualitativ hochwertiges Foto aus den sozialen Medien“ genutzt werden.

Quelle: https://netzpolitik.org/2024/observationstechnik-aus-sachsen-heimliche-gesichtserkennung-auch-in-niedersachsen/


12.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium plus drei neue Fragen


Sehr geehrter Herr xxx,

erneut möchten wir um die Beantwortung unserer Fragen bitten und folgende Fragen noch ergänzen:

a.) Warum waren oder sind Sie der Ansicht, unsere Presseanfrage nicht beantworten zu müssen oder zu können, während Sie fast zeitgleich anderen Pressevertretern ausführlich Auskunft erteilen (nd, netzpolitik.org)?

b.) Gibt es eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für den Einsatz der hier diskutierten Technik?

c.) War der Landesdatenschutzbeauftragte für den Einsatz der Technik einbezogen worden und falls ja, mit welchem Ergebnis?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


12.6.2024 - Nds. Innenministerium hat Fragen an LKA und PD Hannover weitergereicht und verweist auf diese


Sehr geehrter Herr xxx,

die Anfrage liegt zuständigkeitshalber beim LKA bzw. zu Frage 8 und 9 bei der PD Hannover. Bitte dort nachfragen und die Fragen ergänzen.

LKA Pressestelle pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de

Mit freundlichen Grüßen


12.6.2024 - Antworten von der PD Hannover


Polizeidirektion Hannover
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
GZ: PÖA.13_393/24
Presseanfrage: Zum Einsatz von Gesichtserkennungssystemen in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr xxx,

über das Nds. Ministerium für Inneres und Sport und die Staatsanwaltschaft Niedersachsen stellten Sie eine Anfrage bzgl. des oben genannten Themas. Die Antworten auf Ihre Fragen 1-7 erhalten Sie nun von mir.

1.) Wie oft und für welche Zeiträume hat die Polizei Niedersachsen das o.g. Gesichtserkennungssystem in 2023 und 2024 jeweils eingesetzt?

Die Polizeidirektion Hannover hat in einem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität Ermittlungsunterstützung von der Polizei Sachsen erhalten. Die entsprechenden Anlagen befanden sich physisch nicht in Niedersachsen und wurden auch nicht durch niedersächsische Polizeibeamtinnen oder -beamte bedient.

2.) Wurde die Technik offen oder verdeckt eingesetzt, handelte es sich um stationäre oder mobile Einsätze?

Aus ermittlungstaktischen Gründen können hierzu keine Angaben gemacht werden.

3.) Mit welchem Erfolg wurde die Technik mit der Verfolgung welcher Art Straftaten eingesetzt?

Siehe Antwort zu 1.).

Aus ermittlungstaktischen Gründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.

4.) Welche Daten fanden zum Abgleich von Gesichtsdaten für die Einsätze jeweils Verwendung bzw. Anwendung?

Das System ermöglicht eine gezielte Suche nach Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugen und Personen. Diese sind im zu Grunde liegenden richterlichen Beschluss konkret benannt und wurden für die retrograde Auswertung übermittelt.

5.) Welches war die jeweilige Rechtsgrundlage für den Einsatz?

Die Inanspruchnahme der Ermittlungsunterstützung erfolgte auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Hannover

6.) Gab es Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz dieser Technik? Falls ja: Wann, wo und in welchem Umfang? Falls nein: Warum nicht?

Aus ermittlungstaktischen Gründen hat in dem zu Grunde liegenden Ermittlungsverfahren keine Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich des Einsatzes der Technik stattgefunden.

Die ÖA zum generellen Einsatz der Technik obliegt der Polizei Sachsen.

7.) Wie hoch waren die Kosten für die auf diese Art seitens der sächsischen Behörden geleisteten Amtshilfe?

Die entstandenen Kosten können derzeit nicht beziffert werden.

8.) Gibt es andere Techniken oder Systeme, mit deren Hilfe die Polizei Niedersachsen Gesichtserkennung durchführen kann oder durchführt?

Anfragen hinsichtlich landesweiter Themen werden nicht durch die Polizeidirektion Hannover beantwortet und sind erforderlichenfalls an die zuständige Stelle zu richten.

9.) Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen, solche Gesichtserkennungstechnik für die Polizei Niedersachsen anzuschaffen und falls ja, wie weit sind diese bis dato gediehen?

Siehe Antwort zu 8.)

Zusatz:
In Hinblick auf die weitere Nutzung des Systems und den vom Landesamt für Datenschutz Sachsen angebrachten Bedenken, stehen wir selbstverständlich im engen Austausch mit der Polizei Sachsen.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

xxx

Polizeidirektion Hannover
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


12.6.2024 - Nachhaken bei der PD Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank soweit. Bitte erlauben Sie uns folgende Nachfragen:

ad 1.) In welchen Jahren (2023/2024) und für welchen Zeitraum fand diese Unterstützung statt?

ad 4.) Was wurde abgeglichen? Fahrzeuge bzw. Fahrzeug-Kennzeichen oder Personen bzw. Gesichter?

ad 5.) Was war die konkrete Rechtsgrundlage? Welcher Paragraph der StPO?

ad 7.) Wann können die Kosten für die Amtshilfe beziffert werden?

Darüber hinaus:

a.) In einem aktuellen Bericht zur Causa [1] ist davon die Rede, dass in Niedersachsen heimlich Aufnahmen gemacht worden sind. Sie dagegen teilen mit, dass die Überwachungsanlage physisch nicht in Niedersachsen präsent war. Können Sie insofern die Aussage des Beitrags aus [1] dementieren oder bestätigen oder anderswie erläutern oder interpretieren?

b.) Gibt es eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für den Einsatz der hier diskutierten Technik?

c.) War der Landesdatenschutzbeauftragte für den Einsatz der Technik einbezogen worden und falls ja, mit welchem Ergebnis?

Viele gute Grüße,


12.6.2024 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

die PD Hannover verweist uns zur Beantwortung der Fragen Nrn. 8 und 9 an Sie zurück. Wie sollte diese auch die Fragen zu etwaigen Planungen und Überlegungen auf Landesebene beantworten können.

Insofern bitten wir Sie hiermit erneut um die Beantwortung dieser beiden Fragen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


15.6.2024 - heise.de: Gesichtserkennung - Datenschutzaufsicht Niedersachsen prüft heimliche Observation


Auch die Polizeidirektion Hannover nutzt das im Auftrag sächsischer Kollegen entwickelte Überwachungssystem PerIS. Die Beschattung könnte rechtswidrig sein.

Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper will den Einsatz eines Systems zur verdeckten Videoüberwachung inklusive biometrischer Gesichtserkennung in Niedersachsen genau untersuchen. Dies erklärte ein Sprecher gegenüber heise online. Bei der Observationstechnik geht es um das umstrittene Personen-Identifikations-Systems (PerIS), das die Polizeidirektion (PD) Görlitz von der Bremer Firma OptoPrecision entwickeln ließ und seit einigen Jahren nutzt. Die Datenschutzbehörde Niedersachsen erhielt nach Angaben ihres Sprechers erst am Dienstag Kenntnis davon, dass auch die PD Hannover PerIS bereits verwendet hat.

Die Technik sei in einem Verfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität verwendet worden und habe Hinweise auf Fahrzeuge erbracht, die von Mitgliedern der Bande benutzt worden seien, berichteten zuvor Netzpolitik.org und das Neue Deutschland (nd). PerIS habe sich als "hilfreich für die parallel laufenden konventionellen Observationsmaßnahmen" erwiesen, führte demnach ein Sprecher der PD Hannover aus.

Jüngst war publik geworden, dass die sächsische Polizei bei PerIS mehreren Bundesländern Amtshilfe leistet. Das System nimmt Nummernschilder vorbeikommender Kfz sowie Gesichtsbilder von Fahrern und Beifahrern auf. Es ist unter anderem in Berlin eingesetzt worden und kann nach dortigen offiziellen Angaben Gesichtsbilder "mit der zeitlichen Verzögerung von wenigen Sekunden" verarbeiten. Alle im Umkreis erfassten Personen werden demnach mit Bildern von Tatverdächtigen aus einem konkreten Ermittlungsverfahren abgeglichen. Treffer sollen dann durch Polizeibeamte überprüft werden. Die sächsische Staatsregierung erklärte mittlerweile gegenüber dem Parlament, das System werde auch in beziehungsweise für Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verwendet.

Ermittlungshilfe für Niedersachsen aus Sachsen

Gegenüber heise online schilderte ein Sprecher der PD Hannover den Fall so, dass die Fahnder "Ermittlungsunterstützung von der Polizei Sachsen erhalten". Die entsprechenden Anlagen befänden sich physisch nicht in Niedersachsen und seien auch nicht durch dortige Polizeibeamte bedient worden. Die gezielte Suche nach Kennzeichen, Fahrzeugen und Personen sei auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Hannover erfolgt.

Auch nach mehreren Tagen konnte die Polizei von Hannover nicht sagen, ob sie selbst eine Datenschutz-Folgenabschätzung für PerIS durchgeführt hat oder eventuell von einer anderen Stelle eine solche vorliegt. Eine solche vorherige Analyse ist EU-rechtlich vorgeschrieben. Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert fühlte sich in dieser Angelegenheit bereits übergangen.

Die für die PD Hannover heimlich aufgenommenen Fotos wurden den Berichten zufolge mit Polizeidatenbanken abgeglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthalten. Als Rechtsgrundlage für den Einsatz nennt die Polizei in Hannover Paragraf 98c Strafprozessordnung (StPO). Er regelt den maschinellen Abgleich mit vorhandenen Daten zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person, nach der in einem Strafverfahren gefahndet wird. Laut Staatsrechtlern führt diese Norm aber zu Problemen wie dem Fehlen echter Eingriffsschwellen, also klarer Anforderungen für einen Einsatz durch Ermittler.

Datenschutz-Folgenabschätzung ist vorgeschrieben

"Nach der Grundsatzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf es bei einem intensiven Grundrechtseingriff stets einer spezialgesetzlichen Erlaubnisnorm", betonte der Sprecher Lehmkempers. Ob Paragraf 98c StPO die Anforderungen für den Einsatz des Systems erfülle, müsse man sich noch anschauen anhand der Leitlinien über den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im Bereich der Strafverfolgung des europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Darin heißt es: "Die Verarbeitung biometrischer Daten stellt unter allen Umständen einen schwerwiegenden Eingriff dar." Dies hänge nicht vom Ergebnis, also etwa einem positiven Abgleich, ab.

Prinzipiell drängten die EU-Datenschutzbeauftragten im Rahmen der EU-Verordnung für Systeme mit Künstlicher Intelligenz (KI) auf ein klares Verbot biometrischer Gesichtserkennung, womit sie sich aber nicht durchsetzen konnten. In ihren Leitlinien weisen sie darauf hin, dass vor jedem Einsatz biometrischer Gesichtserkennung eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgeschrieben sei. Diese sollte möglichst auch veröffentlicht sowie die zuständige Datenschutzaufsicht konsultiert werden.

Automatisierter Abgleich mit Datenbanken?

Laut der PD Hannover fallen bei PerIS täglich rund 6 Terabyte Daten von Gesichtern und Kennzeichen an, die durch eine eigens entwickelte komplexe Software ausgewertet werden. Eine "mühsame Sichtung einzelner Videoclips nach relevanten Daten" durch Beamte könne so meist entfallen. Alle im Anschluss nicht mehr benötigten Daten würden nach 96 Stunden automatisch unwiderruflich gelöscht. Das System werde aktuell nicht für einen Abgleich in Echtzeit genutzt. Vorbehaltlich der rechtlichen Ausgangslage sei aber die "automatisierte Detektion" von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen auch in einem Live-Modus möglich. Ob dieser künftig aktiviert werde, sei "ein landesweites Thema", über das man nicht allein entscheide.

Das sächsische Innenministerium versicherte im Oktober: "Ein automatisierter Abgleich mit inländischen oder europäischen Datenbanken ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt." Das PerIS-Softwarekonzept lasse dies "in Ermangelung technischer Schnittstellen nicht zu". Händisch erfolge im Nachhinein ein Abgleich etwa mit dem Schengener Informationssystem (SIS), dem polizeilichen Informationssystem Inpol, dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (Pass), dem Europäischen Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem Eucaris und dem Zentralen Verkehrsinformationssystem Zevis. Die sächsische Polizei betreibe gegenwärtige zehn stationäre Kamerasäulen und zwei mobile PerIS-Geräte, die in einem weißen oder orangen Lieferwagen versteckt sind. Die erste Variante von PerIS-Mobil ging im Februar 2021 in Betrieb.

Quelle: https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Datenschutzaufsicht-Niedersachsen-prueft-heimliche-Observation-9764663.html


17.6.2024: Antwort vom LKA NDS im Auftrage des Innenministeriums


Sehr geehrter Herr xxx,

das Niedersächsische Innenministerium hat uns gebeten, gem. Ihres Fragenkatalogs Frage 8 und 9 zu beantworten. Dem kommen wir hiermit nach:

8.) Gibt es andere Techniken oder Systeme, mit deren Hilfe die Polizei Niedersachsen Gesichtserkennung durchführen kann oder durchführt?

Das LKA Niedersachsen setzt im Bereich der Videoauswertung von Beweismitteln Software-Tools und Anwendungen zur Gesichtserkennung ein. Hierbei werden Gesichter gesuchter Personen mit dem aus dem jeweiligen Ermittlungsverfahren zur Verfügung stehenden Bild- und Videomaterial abgeglichen. Dieser Prozess erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

9.) Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen, solche Gesichtserkennungstechnik für die Polizei Niedersachsen anzuschaffen und falls ja, wie weit sind diese bis dato gediehen?

Dem LKA Niedersachsen sind keine etwaig geplanten Beschaffungen in der Polizei Niedersachsen bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx
Pressesprecherin

Landeskriminalamt Niedersachsen
Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


20.6.2024 - Nachfragen an das LKA NDS


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank soweit. Zur Antwort auf die Frage Nr. 8 haben wir folgende Nachfragen:

1.) Um welche Software-Tools handelt es sich dabei?

2.) Seit wann werden diese jeweils eingesetzt?

3.) Wie oft bzw. in wie viel Verfahren fanden die Tools in den vergangenen drei Jahren jeweils Anwendung?

4.) Wie teuer war der Erwerb oder ist die Nutzungsgebühr für die jeweiligen Systeme/Software-Tools?

5.) Welches ist die Rechtsgrundlage für deren Einsatz?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


28.6.2024 - Antworten vom LKA Nds.


Sehr geehrter Herr xxx,

das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellungen wie folgt Stellung:

1) Um welche Software-Tools handelt es sich dabei?

Bei der Software-Anwendung handelt es sich um eine Eigenentwicklung des LKA Niedersachsen.

2) Seit wann werden diese jeweils eingesetzt?

Die Software-Anwendung wird seit 2021 eingesetzt.

3) Wie oft bzw. in wie viel Verfahren fanden die Tools in den vergangenen drei Jahren jeweils Anwendung?

Es erfolgt keine statistische Erfassung der Anzahl an Verfahren, für welche die Software-Anwendung genutzt wurde.

4) Wie teuer war der Erwerb oder ist die Nutzungsgebühr für die jeweiligen Systeme/Software-Tools?

Bei der Software-Anwendung handelt es sich um eine Eigenentwicklung des LKA Niedersachsen, für welche weder Erwerbskosten noch Nutzungsgebühren anfallen.

5) Welches ist die Rechtsgrundlage für deren Einsatz?

Die Software wird je nach Einsatzanlass auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) oder der Strafprozessordnung (StPO) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxx

Pressesprecherin

Landeskriminalamt Niedersachsen

Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


29.6.2024 - Nachfragen an das LKA


Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte Frau xxx,

Danke! Und dazu folgende Nachfragen:

LKA Niedersachsen - Pressestelle:

4) Wie teuer war der Erwerb oder ist die Nutzungsgebühr für die jeweiligen Systeme/Software-Tools?
Bei der Software-Anwendung handelt es sich um eine Eigenentwicklung des LKA Niedersachsen, für welche weder Erwerbskosten noch Nutzungsgebühren anfallen.

a) Seit wann wurde/wird an der Entwicklung der Software gearbeitet und welchen zeitlichen Umfang hat das eingenommen?

5) Welches ist die Rechtsgrundlage für deren Einsatz?
Die Software wird je nach Einsatzanlass auf Grundlage des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) oder der Strafprozessordnung (StPO) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt.

b) Welches sind die konkreten §§ in NPOG und StPO, die den Einsatz der Software rechtfertigen können?

c) War und ist die/der LfD bei Entwicklung und Anwendung der Gesichtserkennungs-Software eingebunden (gewesen)?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


5.7.2024 - Antwort vom LKA Nds.


Landeskriminalamt Niedersachsen
Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sehr geehrter Herr xxx,

das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellungen wie folgt Stellung:

1) Seit wann wurde/wird an der Entwicklung der Software gearbeitet und welchen zeitlichen Umfang hat das eingenommen?

Die Entwicklung für die betrachtete Softwareanwendung wurde im Jahr 2021 begonnen. Der Umfang der Entwicklungsarbeit wurde nicht statistisch erfasst.

2) Welches sind die konkreten §§ in NPOG und StPO, die den Einsatz der Software rechtfertigen können?

Die Rechtsgrundlagen für die Nutzung der Anwendung richten sich sowohl im Rahmen des Polizei- wie auch im Strafprozessrecht nach der Zielrichtung der Maßnahme im Einzelfall. Gemäß § 483 Abs. 1 StPO dürfen Strafverfolgungsbehörden in Ermittlungsverfahren personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung ist an die Erforderlichkeit für Zwecke des Strafverfahrens gebunden. Mit der Anwendung werden ausschließlich Daten verarbeitet, welche bereits rechtmäßig erhoben und gespeichert wurden, bspw. durch einen richterlichen Beschluss. Die Anwendung ist als nachgelagerte Analyseunterstützung zu betrachten. In Gefahrermittlungsvorgängen wird § 11 NPOG als Rechtsgrundlage herbeigezogen.

3) War und ist die/der LfD bei Entwicklung und Anwendung der Gesichtserkennungs-Software eingebunden (gewesen)?

Die datenschutzrechtliche Befassung hat u. a. im Rahmen der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) stattgefunden. Eine vorherige Anhörung des Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) war hiernach nicht erforderlich.

Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx
Polizeikommissarin, Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


10.7.2024 - Nachfrage an das LKA NDS


Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank soweit!

Wann wurde die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstmalig verfasst/erstellt und von wann ist der letzte Stand der DSFA?

Viele gute Grüße,


11.7.2024 - In die Irre gehende "Antwort" vom LKA NDS


Sehr geehrter Herr xxx,

das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellung wie folgt Stellung:

Beim LKA Niedersachsen liegt eine aktuelle Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vor.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


11.7.2024 - Nachfrage an das LKA NDS


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank, aber das hatten Sie uns ja bereits mitgeteilt.

Unsere Frage lautete dagegen:

Wann wurde die Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erstmalig verfasst/erstellt und von wann ist der letzte Stand der DSFA?

Können Sie uns diese Frage noch beantworten und falls nicht, was spricht gegen die Beantwortung?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


15.7.2024 - "Antwort" vom LKA NDS


Landeskriminalamt Niedersachsen
Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sehr geehrte Herr xxx,

das LKA Niedersachsen nimmt bezüglich Ihrer Fragestellung wie folgt Stellung:

Zur Anwendung wurde 2021 ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellt. Ende 2023 erfolgte die letzte Aktualisierung der Datenschutz-Folgenabschätzung.

Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


18.7.2024 - Private an den LfD Niedersachsen gerichtete Beschwerde über Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bei der niedersächsischen Polizei


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich Beschwerde gegen die Praxis des Einsatzes von Gesichtserkennungssoftware beim niedersächsischen LKA ein.

Soweit mir bekannt untersuchen Sie bereits die Zulässigkeit des Einsatzes per Amtshilfe genutzter Videoüberwachungs- sowie KFZ-Kennzeichen-Scannings- und Gesichtserkennungs-Technik (Stichwort: PerIS [1]).

Bei meiner Beschwerde geht es jedoch um davon unabhängige Entwicklung und Einsatz von Gesichtserkennungstechnik beim LKA Niedersachsen [2].

Aus meiner Sicht ist die Rechtsgrundlage hierfür nicht ausreichend. Genannt wurden neben dem § 98c StPO der § 483 (1) StPO. Vor allem das Vorbringen des § 11 NPOG als Rechtsgrundlage für die Durchführung polizeilicher Gesichtserkennung halte ich für abwegig und unzulässig.

Zur Zulässigkeit der Berufung auf die StPO hat sich auch die sächsische Datenschutzaufsicht skeptisch geäußert [3].

Ich bitte um Ihre fachliche Prüfung der Polizeipraxis und Mitteilung, wie die Prüfung ausgegangen ist.

Vielen Dank und viele gute Grüße,

xxx


24.7.2024 - Antwort vom LfD Niedersachsen


LfD1.12-24/911 4618 24.07.2024

Ihre Mitteilung vom 18. Juli 2024

hier: Entwicklung und Einsatz von Gesichtserkennungstechnik beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen

Sehr geehrter Herr xxx,

für Ihre Mitteilung vom 18. Juli 2024 bedanke ich mich.

Als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz überwache ich die Anwendung der Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz durch die nicht-öffentlichen Stellen sowie die öffentlichen Stellen in Niedersachsen.

Bezugnehmend auf Ihre Mitteilung weise ich darauf hin, dass eine Beschwerde im formellen Sinne nicht vorliegt. Das Recht auf Beschwerde besitzt gemäß § 55 Absatz 1 NDSG bzw. § 60 Absatz 1 BDSG i. V. m. § 500 der Strafprozessordnung (StPO) jede betroffene Person, die der Ansicht ist, durch die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten in ihren Rechten durch einen Verantwortlichen verletzt worden zu sein.

Zum Nachweis der eigenen Betroffenheit in hiesiger Angelegenheit empfehle ich Ihnen, gemäß § 51 Absatz 1 NDSG bzw. § 57 Absatz 1 BDSG i. V. m. § 500 StPO einen Antrag auf Auskunft hinsichtlich Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten an das LKA Niedersachsen zu richten. Sollten Sie sodann mit dem Ergebnis der datenschutzrechtlichen Prüfung nicht einverstanden sein, stelle ich Ihnen anheim, unter Vorlage der entsprechenden Korrespondenz auf den hiesigen Vorgang zurückzukommen. Ferner kann gegen den durch die verantwortliche Stelle ergehenden Bescheid regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

Ungeachtet dessen teile ich Ihnen ergänzend das Folgende mit:

Im Zuge der Identifizierung von Personen mittels etwaiger Gesichtserkennungssoftware werden biometrische Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet (vergleiche hierzu auch die „Guidelines 05/2022 on the use of facial recognition technology in the area of law enforcement“ Version 1.0 des Europäischen Datenschutzausschusses vom 12. Mai 2022, Randnummern 31 und 101). Hierzu wären in der Praxis unterschiedlichste Fallkonstellationen denkbar:

So stellte beispielsweise die Verknüpfung automatisierter biometrischer Gesichtserkennungssoftware etwa mit bestehenden Videoüberwachungseinrichtungen im öffentlichen Raum zum Zwecke der Personenfahndung sicher den weitreichendsten Grundrechtseingriff dar (vergleiche auch hierzu die obig genannten Guidelines 05/2022 etwa unter Randnummer 104). Diese umfasste nämlich nicht nur das Videografieren und Aufzeichnen personenbezogener Daten sämtlicher erfasster Personen, sondern darüber hinaus das Detektieren deren biometrischer Merkmale sowie den Live-Abgleich mit hinterlegten Referenzdatenbanken der Polizei.

Von diesem anlasslosen Massenabgleich auch gänzlich Unbeteiligter zu unterscheiden wäre der anlassbezogene 1:1 Abgleich von Lichtbildern einzelner Betroffener im Rahmen der Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr mittels Gesichtserkennungssoftware — etwa im Zuge des Abgleichs von Bildern eines unbekannten Toten oder von Tatortbildern zu einem Einbruchsdiebstahl mit bereits vorliegendem Lichtbildmaterial aus erkennungsdienstlichen Behandlungen. Dieser Abgleich biometrischer Merkmale mittels Gesichtserkennungssoftware wäre - ähnlich dem Abgleich vorhandener Fingerabdrücke — auf entsprechende Eingriffsbefugnisse der Polizei (§ 98c StPO, § 45 NPOG) zu stützen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit und darf Ihnen zudem versichern, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen in engem Austausch mit der hiesigen Pressestelle die mediale Berichterstattung zu Themen mit datenschutzrechtlichen Bezügen mit Interesse verfolgt und - selbstredend unter dem Vorbehalt vorhandener Ressourcen sowie Priorisierung einzelner Themen - eigeninitiativ etwaige Prüfverfahren einleitet.

Mit freundlichen Grüßen


1.8.2024 - LKA Nds legt medial nach, NDR-Bericht: Wie kann die Polizei schwere Straftäter mit Gesichtserkennung suchen?


Der "Fall Klette" hat es gezeigt: Während die Polizei jahrelang nach der flüchtigen Ex-RAF-Frau suchte, fanden Journalisten sie mit einem umstrittenen KI-Programm. Der LKA-Chef regt mehr Befugnisse für die Polizei an.

von Angelika Henkel

Die Idee ist einfach. Es geht um flüchtige Verbrecher, nach denen die Polizei hierzulande aufgrund schwerer Straftaten fahndet. Gibt es Fotos von ihnen im öffentlichen Netz oder in sozialen Netzwerken? Gezielt mit einer Gesichtserkennungssoftware danach suchen dürfen Fahnder bisher nach Rechtsauffassung des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen nicht. Es fehlt die rechtliche Grundlage dafür.

KI half bei Suche nach mutmaßlicher Ex-RAF-Frau Daniela Klette

Solche Fotos wären kostbare Ermittlungsansätze, erklärt LKA-Chef Friedo de Vries im Interview mit dem NDR. Der prominenteste Fall: Die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette, die sogar eine Facebook-Seite unter falschem Namen betrieb, aber trotzdem viele Jahre lang unentdeckt blieb. Podcaster hatten sie so 2023 aufgespürt, die Polizei erst später.

Eigene Programme für Gesichtserkennung mit KI

Friedo de Vries findet die derzeitige Lage nicht mehr zeitgemäß. Im NDR Interview sagt er, er wolle eine gesellschaftliche Debatte anstoßen: "Ich wünsche mir, dass wir mit Gesichtserkennungsmethoden auch Fahndungsansätze generieren können. Das heißt, im Netz nach möglichen Aufenthaltsorten und Anknüpfungspunkten suchen dürfen. Ziel ist, effektiver nach Straftätern fahnden zu können." Ihm gehe es um gesuchte Verbrecher, also jene, denen mehr als ein Jahr Strafe droht. Das Landeskriminalamt würde daher darauf setzen, selbst eine Künstliche Intelligenz zur Gesichtserkennung zu entwickeln, um keines der umstrittenen privatwirtschaftlichen Angebote nutzen zu müssen. Das Problem bei letzteren sei die mangelnde Transparenz, in welchem Land Daten gespeichert werden und mit welchen Bildern die Programme trainiert worden seien.

Behrens: Polizei will nicht anlasslos das Internet durchleuchten

Bei Innenministerin Daniela Behrens und Justizministerin Kathrin Wahlmann (beide SPD) stößt das auf Zustimmung. Nach Informationen des NDR Niedersachsen prüft das Justizministerium, welche juristischen Änderungen dafür notwendig wären. Behrens sagte dem NDR, sie sei grundsätzlich offen für die Diskussion und stellt klar: "Die Polizei Niedersachsen hat kein Interesse, anlasslos und flächendeckend das Internet und Online-Netzwerke nach Gesichtern zu durchleuchten und damit Millionen von unbescholtenen Bürgern zu scannen."

Wie viele Personen werden in Niedersachsen aktuell per Haftbefehl gesucht?

  • Fahndungsausschreibungen insgesamt: 14.540
  • Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz: 3.385
  • Diebstahl und Unterschlagung: 1.648
  • Betrug und Untreue: 924
  • Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz: 635
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: 530
  • Gemeingefährliche Straftaten: 397
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: 393
  • Beleidigung: 178
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: 148
  • Urkundenfälschung: 147

Grüne Fachpolitikerin hat Fragen

Die justizpolitische Sprecherin des grünen Koalitionspartners, Evrim Camuz, sieht zahlreiche offene Fragen. Für sie ist eine Gesichtserkennung auf Basis von Künstlicher Intelligenz nur bei schwersten Straftaten vorstellbar. Und sie fragt sich, wie die KI entwickelt werden soll: "Wir brauchen Millionen von Datensätzen, damit diese Software auch wirklich gut funktioniert. Ich frage mich, woher die kommen sollen, andere Unternehmen haben es widerrechtlich entgegen den Nutzungsbestimmungen von Meta gemacht, das können wir als Staat nicht."

Gesetzliche Regelung notwendig

Stephan Schindler von der Universität Kassel verweist auf das Recht auf informelle Selbstbestimmung, also das Recht jeder Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung von Daten zu bestimmen. Das gelte auch dann, wenn Menschen bereitwillig und sorglos Bilder ins Internet stellen. Eine gesetzliche Regelung müsste deshalb auch umfassen, was die Polizei konkret mit den Daten macht, etwa ob Datenbanken angelegt werden dürften.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Wie-kann-die-Polizei-schwere-Straftaeter-mit-Gesichtserkennung-suchen,ki298.html


10.8.2024 - DLF: Gesetzentwurf- Ermittler sollen künftig Gesichtserkennungs-Software einsetzen dürfen


Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen künftig bei der Fahndung nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern Software zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Faeser vor, wie eine Sprecherin bestätigte.

Geplant ist demnach, dass Ermittler mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen dürfen, um Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Auch der Abgleich von biometrischen Daten mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet soll erlaubt werden.

Anwendung etwa bei Bildmaterial zu islamistischem Terrorismus

Die Sprecherin des Ministeriums sagte, die Sicherheitsbehörden brauchten zeitgemäße Befugnisse, um Tatverdächtige und Gefährder effektiv identifizieren und lokalisieren zu können. Als ein Anwendungsbeispiel nannte die Sprecherin Bildmaterial „im Bereich des islamistischen Terrorismus“, etwa aus „Hinrichtungs- oder Foltervideos“. Hier könne die Nutzung von Werkzeugen wie einer Software zur Gesichtserkennung „dazu beitragen, eine Person zu identifizieren und zu lokalisieren“.

Reaktion auf Festnahme von Ex-RAF-Terroristin Klette

Die geplante Gesetzesänderung gilt auch als Reaktion auf die Festnahme der früheren RAF-Terroristin Klette. Ein kanadischer Journalist hatte die 65-Jährige bereits Monate zuvor mit einer Gesichtserkennungssoftware ausfindig gemacht. Deutschen Ermittlern blieb dieses Vorgehen verwehrt.

Eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – etwa durch Videoüberwachung an Bahnhöfen – soll nach Angaben des Bunndesinnenministeriums weiterhin verboten bleiben.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/ermittler-sollen-kuenftig-gesichtserkennungs-software-einsetzen-duerfen-110.html


10.8.2024 - DLF: Grüne äußern erhebliche Bedenken gegen geplante Gesichtserkennung bei Ermittlungen


Die Grünen sehen die Pläne des Bundesinnenministeriums kritisch, laut Entwurf bei Ermittlungen im Bereich von mittlerer bis schwerer Kriminalität auch Software zur Gesichtserkennung einzusetzen. Es müsse zwingend ausgeschlossen werden, dass massenhaft Daten unbescholtener Bürger gesammelt würden, sagte der Obmann der Grünen im Innenauschuss des Bundestags, Emmerich, im Deutschlandfunk.

Zudem dürfe es nicht zu pauschalen und flächendeckenden Überwachungen kommen, betonte Emmerich. Er persönlich habe erhebliche Bedenken, ob ein derartiges Gesetz mit den Prinzipien des Rechtsstaates vereinbar sei.

Von Notz: Es werden verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen aufgeworfen

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, von Notz, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das Ansinnen einer konsequenten Terrorismusbekämpfung werde geteilt. „Es gilt jedoch zunächst festzuhalten, dass der Koalitionsvertrag aus gutem Grund eine klare Absage an die Erfassung biometrischer Daten zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum enthält.“

Zudem werfen laut von Notz Formen der Überwachung im digitalen Raum verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen auf. „Auch wer freiwillig die Öffentlichkeit eines sozialen Netzwerks sucht, gibt dadurch nicht seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf.“ Unabhängig davon müsse in jedem Fall sichergestellt sein, dass die eingesetzte Software gut und zuverlässig arbeite. Ebenso wichtig sei bei verfassungsrechtlich derart sensiblen Feldern die frühzeitige und fortwährende Begleitung durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden.

Bild-Abgleich soll mithilfe von KI erlaubt werden

Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) sieht vor, dass Bundeskriminalamt und Bundespolizei mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in Sozialen Medien abgleichen dürfen, um Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Auch biometrische Daten sollen im Zusammenspiel mit öffentlich zugänglichen Informationen genutzt werden. Die neuen Befugnisse sollten mit mehreren Gesetzesänderungen eingeführt werden, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Ministerium: Keine Echtzeitüberwachung

Zu biometrischen Merkmalen können neben dem Gesicht auch die Stimme oder der Gang eines Menschen zählen. Die Sprecherin betonte jedoch, es gehe bei dem Gesetzesvorhaben nicht um Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum. Solche Befugnisse seien von dem Gesetzentwurf nicht umfasst.

Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben. Die Forderung wurde nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Klette erneuert. Ein kanadischer Journalist hatte schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette in Berlin gefunden.

Die geplante Gesetzesänderung muss noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/gruene-aeussern-erhebliche-bedenken-gegen-geplante-gesichtserkennung-bei-ermittlungen-100.html


11.8.2024 - DLF: Zuspruch und Kritik an Plänen für Gesichtserkennungs-Software zur Online-Fahndung


Die Pläne zum Einsatz von Gesichtserkennungs-Software bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern sorgen weiter für Diskussionen. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, man stehe voll hinter dem Vorschlag aus dem Bundesinnenministerium.

Rechtliche Grundlagen und technische Voraussetzungen müssten schnell geschaffen werden. Der Gründer der Plattform Netzpolitik.org, Markus Beckedahl, hält das Vorhaben dagegen für nicht verfassungskonform, weil es die Rechte der Menschen massiv einschränke. Der Grünen-Politiker Emmerich hatte zuletzt im Deutschlandfunk betont, es müsse zwingend ausgeschlossen werden, dass massenhaft Daten unbescholtener Bürger gesammelt würden. Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktions-Vize von Notz.

(...)

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/zuspruch-und-kritik-an-plaenen-fuer-gesichtserkennungs-software-zur-online-fahndung-100.html


12.8.2024 - heise.de: Faesers Fahndungsplan: Kritik an "Totalüberwachung des öffentlichen Raums"​


Die Initiative von Bundesinnenministerin Faeser, Ermittlern biometrische Gesichtserkennung mit Fotos aus dem Internet zu erlauben, kommt nicht überall gut an.​

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei auf der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern einen "biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet" ermöglichen. Der SPD-nahe digitalpolitische Verein D64 schlägt Alarm wegen des Vorhabens: "Das Bundesinnenministerium plant den Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung im gesamten öffentlichen Internet", moniert der D64-Co-Vorsitzende Erik Tuchtfeld. "Faktisch führt das zur Totalüberwachung des öffentlichen Raums."

Jedes auf Social Media veröffentlichte Urlaubsfoto werde künftig auf Zufallstreffer im Hintergrund ausgewertet, befürchtet Tuchtfeld. Handys der Bürger könnten dann "also immer auch als Überwachungskameras des Staates verwendet" werden. Dieses Ausmaß an Überwachung sei mit einer liberalen Gesellschaft unvereinbar.

Der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmte Referentenentwurf aus dem Innenressort überrascht, denn er widerspricht klar dem Koalitionsvertrag des Ampel-Bündnisses: Darin heißt es: "Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab." Die neue EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) öffnet zwar breite Türen für die Anwendung automatisierter Gesichtserkennung durch die Polizei. Die Ampel war sich im Februar aber einig, nicht auf diesen Kurs einschwenken zu wollen.

Warnung vor Big Brother

Der Vize der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, betonte so am Wochenende gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, der Faeser-Plan werfe "verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen" auf. Zugleich erinnerte er an die Koalitionsvereinbarung. Der FDP-Digitalexperte Maximilian Funke-Kaiser monierte einen Alleingang der Innenministerin, bei dem unklar bleibe, wie er mit dem Vertrag der Ampel vereinbar sein sollte.

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Marcel Emmerich und Tobias Bacherle wiederholten erst vor wenigen Tagen den Ruf nach einem sofortigen Moratorium für biometrische Massenüberwachung: "KI-Systeme der Gesichtserkennung bergen Risiken und bieten nicht mehr Sicherheit", warnten sie in der Frankfurter Rundschau. "Das Streben nach absoluter Sicherheit schlägt schnell in Orwellsche Verhältnisse um, wenn im öffentlichen Raum, auf Bahnhöfen, bei Demonstrationen und Volksfesten flächendeckend Systeme im Hintergrund automatisiert" werden.

Dirk Peglow, Vorsitzender des Bunds deutscher Kriminalbeamter (BDK), stellte sich dagegen voll hinter den Vorschlag von Faeser. Es könne nicht sein, bezog er sich auf den jüngsten RAF-Fahndungsfall, "dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können." 2020 forderten andere Polizeigewerkschaften indes ein Verbot insbesondere der Gesichtssuchmaschine PimEyes.

Quelle: https://www.heise.de/news/Faesers-Fahndungsplan-Kritik-an-Totalueberwachung-des-oeffentlichen-Raums-9832454.html


23.8.2024 - heise.de: Bayerns Innenminister fordert Überwachung mit Live-Gesichtserkennung​


Bayerns Innenminister Herrmann drängt auf Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Der Landesdatenschutzbeauftragte hält mit massiven Bedenken dagegen.​

Die bayerische Polizei soll eine Live-Gesichtserkennung mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Raum vornehmen können. Dafür setzt sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ein. "Die Polizei braucht dringend mehr Möglichkeiten, zur Täterfahndung auch die biometrische Gesichtserkennung nutzen zu können", fordert der Politiker. Er will dafür laut dem Bayerischen Rundfunk (BR) bereits installierte Kameras in Bahnhöfen oder auf größeren Plätzen nutzen. Probleme mit dem Datenschutz sehe er nicht: "Es ist klar, dass Fotos, die keinen Treffer ergeben, sofort wieder gelöscht werden."

Sollte ein Programm Alarm schlagen und eine Übereinstimmung melden, müssten die Polizisten laut dem Innenminister zunächst prüfen: "Stimmt das auch wirklich?" Denn auch die Software mache Fehler, erklärte Herrmann gegenüber dem BR. Trotzdem zeigte er sich zuversichtlich, Fahndungserfolge mit dieser Technik wesentlich zu steigern. Das Landeskriminalamt (LKA) nutzt schon seit vielen Jahren die Möglichkeit, Bildmaterial mit unbekannten mutmaßlichen Tätern mit Fotos aus einer Straftäter-Datenbank des Bundeskriminalamts abzugleichen. Dabei geht es um ein spezielles Register, das die Ermittler bei einem konkreten Tatverdacht abfragen. Das Internet wird dabei nicht nach Fotos durchforstet.

Prinzipiell hält Herrmann diesen Ansatz für erfolgreich: Das LKA habe 2023 im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen mehr als 4600 Fälle mit Gesichtserkennungssoftware bearbeitet. In rund 1200 davon habe es Übereinstimmungen mit bereits gespeicherten polizeibekannten Personen und damit "wertvolle weitere Ermittlungsansätze" gegeben. Doch nun will er zusätzlich auf den Einsatz von Echtzeit-Gesichtserkennung nicht mehr verzichten. Diese Überwachungsform galt bei den Verhandlungen über die KI-Verordnung der EU als heißes Eisen. Die Endfassung sieht vor, dass eine Echtzeit-Identifikation "zeitlich und örtlich begrenzt" möglich sein soll: zur gezielten Suche nach Opfern von Entführungen, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung oder zur Abwehr "einer konkreten und gegenwärtigen terroristischen Bedrohung". Als weiterer Zweck wird die Lokalisierung oder Identifizierung von Verdächtigen im Zusammenhang mit mehreren schweren Straftaten genannt.

"Schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte"

Der bayerische Datenschutzbeauftragte, Thomas Petri, bringt verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan vor: "Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte aller Menschen, die sich auf diesen öffentlichen Plätzen fortbewegen und aufhalten", monierte er gegenüber dem BR. Auch die Alltagstauglichkeit sei zweifelhaft: Selbst wenn die Trefferquote bei 98 Prozent liege, würden etwa am Münchner Hauptbahnhof noch Hunderte Menschen fälschlicherweise aus dem Verkehr gezogen.

Kai Engelbrecht, Ministerialrat beim Landesdatenschutzbeauftragten, hob gegenüber heise online hervor, dass eine Echtzeit-Gesichtserkennung "allenfalls zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter und unter engen Eingriffsvoraussetzungen" möglich wäre. Ferner müsste "durch geeignete Vorkehrungen sichergestellt werden, dass Fehlidentifikationen nahezu ausgeschlossen sind" und "unbescholtene" Bürger im Nachhinein nicht fälschlicherweise mit polizeilichen Maßnahmen überzogen würden.

Dem Landesbeauftragen sei bislang noch kein Gesetzentwurf bekannt, berichtete Engelbrecht. Es habe daher noch keine Veranlassung bestanden, Stellung zu nehmen und ein solches potenzielles Vorhaben datenschutzrechtlich zu bewerten. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) bewerte die Fernverarbeitung biometrischer Daten im öffentlichen Raum aber als unverhältnismäßigen Eingriff. Auch die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern warne bei automatisierter Gesichtserkennung vor "erheblichen Risiken".

Faeser ist auch für mehr biometrische Fahndung

Ein Mitarbeiter der sächsischen Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert betonte jüngst: "Angesichts der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu präventiven Maßnahmen der automatisierten Kennzeichenerfassung dürfte es keinen Zweifel daran geben, dass die biometrische Echtzeit-Verarbeitung und ein Live-Abgleich der Gesichtsbilder von Personen, die eine Überwachungskamera im öffentlichen Raum passieren, gegen die Verfassung verstößt."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will es Polizeien von Bund und Ländern auf der Suche etwa nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern erlauben, einen "biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet" durchzuführen. Dies gälte nicht nur für Verdächtige, sondern auch für "Kontaktpersonen, Opfer und Zeugen". Eine Live-Komponente sieht Faesers Vorstoß aber nicht vor, sodass dieser Herrmann nicht weit genug geht. Trotzdem warnen Kritiker auch hier vor einer "Totalüberwachung des öffentlichen Raums".

Quelle: https://www.heise.de/news/Bayerns-Innenminister-fordert-Ueberwachung-mit-Live-Gesichtserkennung-9846086.html


30.8.2024 - heise.de: Bundesregierung festigt ihre Pläne zur Gesichtserkennung


Die Bundesregierung will mehr Befugnisse zur Gesichtserkennung. Mit einem ersten Maßnahmenpaket nach dem Angriff in Solingen sollen die Pläne bekräftigt werden.

Die Bundesregierung will künftig erweiterte Möglichkeiten zur Gesichtserkennung zulassen und bekräftigt ihre Pläne dazu auch in einem ersten Maßnahmenpaket nach einem tödlichen Messerangriff in Solingen. Begründet wird die geplante Möglichkeit zur Gesichtserkennung damit, "islamistischen Extremismus" besser bekämpfen zu können.

Dadurch sollen Ermittlungsbehörden "moderne Befugnisse" erhalten und biometrische Daten mit allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten und der Hilfe von Algorithmen abgleichen können, um Tatverdächtige oder gesuchten Personen leichter zu identifizieren. Dies soll nach dem Beschluss der Koalition unter Beachtung der Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) und der datenschutzrechtlichen Anforderungen geschehen.

Habeck: Zeitgemäße Regelung

"Es ist ein gewisser Anachronismus, dass das bislang nicht erlaubt war", sagte die Staatssekretärin Anja Hajduk, die bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Maßnahmenpakets Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vertrat. "Insofern ist das eine wichtige und äußerst zeitgemäße Regelung, die wir da einführen." Hajduk betonte: "Wir haben nicht nur ein sehr ausgewogenes und damit vernünftiges, sondern auch ein sehr wirksames Maßnahmenpaket verabredet."

Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) hatte dazu bereits eine Gesetzesänderung, geplant, die den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei erlauben soll. Während Vertreter der Polizei eine behördeneigene Gesichtserkennungs-Software für die Strafverfolgung befürworten, warnen Kritiker vor den Risiken einer Totalüberwachung im öffentlichen Raum und möglichen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.

Bayern will erweiterte Überwachungsbefugnisse

In Bayern soll ab September bereits Palantirs Überwachungssoftware zum Einsatz kommen, die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (Vera). Das Programm soll Ermittlern helfen, bei schweren Verbrechen schneller auf Daten aus verschiedenen Polizeisystemen zuzugreifen und Zusammenhänge zu erkennen. Bayern will damit zum Vorbild für andere Bundesländer werden, doch die Bestrebungen ernteten bereits im Vorfeld viel Kritik.

Zudem plädiert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) für eine Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten der bayerischen Polizei mit dem Einsatz von Live-Gesichtserkennung. Mithilfe von KI und bereits installierten Kameras in Bahnhöfen oder auf großen Plätzen könnten Personen im öffentlichen Raum identifiziert werden. Herrmann sieht in diesem Vorgehen kein Problem für den Datenschutz, da Fotos ohne Treffer sofort gelöscht würden.

Quelle: https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Bundesregierung-bekraeftigt-Plaene-fuer-zeitgemaesse-Regelung-9852094.html


30.8.2024 - heise.de: Gesichtserkennung: Scharfe Kritik an Plan für "biometrische Rundum-Überwachung"​


CCC, FIfF & Co. warnen vor dem neuen "Sicherheitspaket" der Bundesregierung. Die Ampel verfalle in blinden Aktionismus und wolle Anonymität faktisch beenden.​

Die Bundesregierung will mit ihrem "Sicherheitspaket", das sie nach dem tödlichen Solinger-Messerangriff eilig am Donnerstag beschlossen hat, für die Ermittlungsbehörden eine "Befugnis zum biometrischen Abgleich von allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten ('Gesichtserkennung')" einführen. Ziel ist es, "die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu erleichtern". In der Zivilgesellschaft löst das Protest aus. So warnen etwa der Chaos Computer Club (CCC) und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) vor einem "biometrischen Überwachungsexzess". Die vorgesehene automatisierte Erfassung von Gesichtsbildern aus dem Internet, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bereits mit ihrem Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) anvisierte, sei "ein Angriff auf die Privatsphäre aller – ohne klare Notwendigkeit oder Nutzen".

Die Ampel wolle "faktisch Anonymität beenden und uns alle immer und überall identifizierbar machen", befürchtet der CCC "einen neuen Tiefpunkt im fortwährenden Abbau von Grundrechten" und eine "dystopische Zukunft". Dies stehe im klaren Gegensatz zum Koalitionsvertrag. Zudem verstricke sich die Regierung mit ihrem Verweis auf die EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) in Widersprüche: Diese verbiete es, KI-Systeme zu nutzen, um Datenbanken für biometrische Gesichtserkennung durch das massenhafte ziellose Auslesen von Gesichtsfotos aus dem Netz zu erstellen oder zu erweitern. Genau diese werde mit dem Paket aber beabsichtigt. Laut dem Entwurf für die Reform des BKA-Gesetzes sollen sogar etwa "Bewegungs-, Handlungs- oder Sprechmuster" aus dem Internet gesammelt werden.

Die Regierung will auch die "automatisierte Analyse polizeilicher Daten durch das BKA und die Bundespolizei" gestützt durch KI genauso ermöglichen wie das Testen und Trainieren von Daten für KI-Anwendungen für Big-Data-Analysen im Stil von Palantir & Co. Das bedeute praktisch, "dass der ganze Zoo polizeilicher Datenbanken" zusammengeführt und automatisiert durchsucht werden können solle, monieren CCC und FIfF. Offenbar ignoriere die Regierung so "die Fehleranfälligkeit und Risiken von KI und sitzt dem KI-Hype auf". Datenschützer und Rechtsexperten warnen schon lange, dass die Unschuldsvermutung verloren geht, wenn die Polizei mit KI riesige Datenbestände durchforsten dürfte.

"Mehr Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit"

Die Koalition "scheint in diesen herausfordernden Zeiten in blinden Aktionismus zu verfallen", kritisiert Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender des SPD-nahen digitalpolitischen Vereins D64. Sie versuche die "konservative und grundrechtsfeindliche Sicherheitspolitik der vergangenen zwei Jahrzehnte zu übertrumpfen". Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle sogar ohne Anfangsverdacht einer Straftat das Netz automatisiert nach Personen durchsuchen dürfen. Solcherlei sei nur möglich, "wenn riesige, unterschiedslose Gesichtsdatenbanken angelegt werden". Das sei mit dem EU-Recht unvereinbar. Matthias Spielkamp, Geschäftsführer von AlgorithmWatch, gibt zu bedenken: "Mehr Überwachung führt vor allem zu mehr Unfreiheit, nicht zu mehr Sicherheit." Der Deutsche Anwaltverein meint: Letztlich würde "jedes Smartphone zu einer potenziellen staatlichen Videoüberwachungsanlage".

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verlangte indes in einer Sondersitzung im NRW-Landtag zu Solingen: Die Sicherheitsbehörden müssten wissen, "was im Internet – und auch in Messenger-Diensten – vor sich geht". Ein großes Hindernis dafür sei der Datenschutz. Dieser sichere eine "vermeintliche Freiheit" im digitalen Raum ab und verhindere dabei "zu oft, dass wir unsere Freiheit im echten Leben so wirksam schützen können, wie es eigentlich längst möglich wäre". Der Schutz von Daten – etwa durch Verschlüsselung – müsse im Sinne einer neuen Balance zur Sicherheit häufiger zurückstehen. Zugleich betonte der Christdemokrat: "Wir brauchen eine verfassungskonform ausgestaltete Vorratsdatenspeicherung." Ganz in diesem Sinne konstatierte Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): "Wir haben mehr Befugnisse erwartet." Er vermisst vor allem Vorgaben zum anlasslosen Speichern von IP-Adressen.

Quelle: https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Scharfe-Kritik-an-Plan-fuer-biometrische-Rundum-Ueberwachung-9853072.html


3.9.2024, heise.de: Pläne zur Gesichtserkennung: Datenschutzbeauftragte warnt vor Überwachungsstaat​


Nach Diskussionen um neue Fahndungsmöglichkeiten für die Polizei, um Terroranschläge zu verhindern, warnt die Landesdatenschutzbeauftragte Gayk vor Überwachung

In der Diskussionen um schärfere Gesetze zum Schutz vor Terroranschlägen mahnt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, zur Vorsicht. Sicher sei, dass "auch die Privatsphäre vieler Unbescholtener berührt" werde, sofern die Polizei mehr Befugnisse für den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software für Fahndungen erhalte. Bisher ist der Entwurf auf Polizeibehörden beschränkt. Begrüßt wurden die Pläne bereits vom Ministerpräsidenten von NRW, Hendrik Wüst.

Es sei laut Gayk wichtig, das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. "Das auszuloten bleibt wichtig, wenn wir nicht in einen Überwachungsstaat abrutschen wollen", so Gayk. Wichtig seien daher "präzise und enge Grenzen für ein solches Fahndungsinstrument" zu beschreiben, sofern massenhafte Datenerfassungen im öffentlichen Raum erlaubt werden sollen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant ein Gesetz, das den Behörden neue Fahndungsmöglichkeiten einräumen soll. Insbesondere soll es die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt befähigen, das Internet nach Bildern und Fotos zu durchsuchen – mithilfe Künstlicher Intelligenz und Biometrie.

Datenschutz nicht vernachlässigen

Datenschützer mahnen immer wieder, den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre nicht zu vernachlässigen, gerade in Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen "Datenschutz ist ja kein Selbstzweck", erklärt Gayk und fordert genaue Grenzen für derartige Methoden. Sie positioniert sich damit klar gegen eine übereilte Ausweitung staatlicher Überwachungsmaßnahmen und betont die Notwendigkeit, die Freiheitsrechte weiter zu schützen.

Bayern will Vorbild sein

Datenschützer warnen schon lange, dass die Unschuldsvermutung verloren gehe, wenn die Polizei mit KI riesige Datenbestände durchforsten kann.

Während Bayerns Polizei dieser Tage bereits die eigens für solche Zwecke existierende Software Vera (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform) einsetzen will und Datenschützer und Zivilgesellschaft diese Pläne und die Fehleranfälligkeit solcher Systeme kritisieren, wartet Bayern schon mit neuen Plänen auf. Der Innenminister des Landes, Joachim Herrmann, fordert die Nutzung von Echtzeit-Gesichtserkennung für Bayern. Das Bundesinnenministerium verfolge solche Pläne jedoch nicht.

Laut Herrmann benötigt die Polizei dringend mehr Möglichkeiten zur Täterfahndung, einschließlich der biometrischen Gesichtserkennung. Er plant, alle bereits installierte Kameras in Bahnhöfen oder auf größeren Plätzen für diese Zwecke zu nutzen.

Quelle: https://www.heise.de/news/NRW-Datenschutzbeauftragte-Gayk-warnt-vor-Ueberwachungsstaat-9855450.html


4.-6.12.2024 - IMK:


TOP 15, Punkt 8:

"Um nachhaltig eine Verbesserung der Inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung zu erreichen, hält die IMK darüber hinaus zwingend weitere gesetzgeberische Maßnahmen für notwendig. Sie fordert den Bund auf, das betreffende Rechtsetzungsvorhaben schnellstmöglich weiter zu betreiben entweder durch Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung oder erneute Einbringung einer entsprechenden Gesetzesvorlage mit dem Ziel, zügig

- ausdrückliche Rechtsgrundlagen im Bundespolizeigesetz, Bundeskriminalamtsgesetz und in der Strafprozessordnung zu schaffen, um

-- einen nachträglichen biometrischen Abgleich von Daten, über die die Polizei rechtmäßig verfügen darf, mit im Internet frei zugänglichen Bild- und Audiodaten zu ermöglichen, ohne dabei Restriktionen zu regeln, die verfassungsrechtlich nicht notwendig sind

-- eine einzelfallbezogene verfahrensübergreifende automatisierte Recherche und Analyse von Daten zu ermöglichen,

- die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in Echtzeit (Kombination von Videoüberwachung im öffentlichen Raum und Echtzeitabgleich mit Fahndungsdatenbeständen) zu klären und die technischen Aufwände zu erheben und

- für Körperschaften und Vereine, die ihren Finanzbedarf in erheblichem Umfang aus Quellen im Ausland decken und bei denen Extremismusverdacht besteht, eine Pflicht zur Offenlegung unmittelbarer und mittelbarer ausländischer Finanzierungsquellen gegenüber den zuständigen Sicherheits- und Finanzbehörden einzuführen."

Quelle: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2024-12-04-06/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=12


27.1.2025 - IMK-Sondersitzung


Punkt 3:

"[Die IMK] wiederholt und bekräftigt die Dringlichkeit der in ihrer Sitzung vom 04. bis 06.12.24 zu TOP 15 und 16 festgestellten Handlungserfordernisse und dringend erforderliche Neuregelungen nach den vergangenen Terroranschlägen, um den großen Gefahren für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu begegnen. Hier sind insbesondere die Schaffung ausdrücklicher Rechtsgrundlagen zum biometrischen Abgleich rechtmäßig erlangter Daten mit frei zugänglichen Bild- und Audiodaten im Internet, die einzelfallbezogene verfahrensübergreifende automatisierte Recherche und Analyse von Daten sowie die Schaffung verfassungs- und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in Echtzeit zu benennen."

Quelle: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2025_01_27/Beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=4


21.7.2025 - HAZ: KI könnte Weihnachtsmärkte observieren - Terrorabwehr oder Vermisstensuche: Niedersachsens Polizei nutzt bald KI bei der Videoüberwachung


Terrorabwehr und Vermisstensuche: SPD und Grüne setzen auf intelligente Kameratechnik. Ein Gesetzesentwurf ist in Vorbereitung – darin geht es auch um Bodycams und Fußfesseln.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will der Polizei weitreichende neue Befugnisse für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) verschaffen. Nach Informationen der HAZ soll die automatische Erkennung von Gesichtern, Stimmen und Bewegungsmustern mithilfe von Kameras möglich werden. Intelligente Videoüberwachung erkennt biometrische Merkmale in Echtzeit, außerdem Bewegungsmuster und verdächtige Objekte.

Niedersachsen wäre eines der ersten Bundesländer, die bei der Gefahrenabwehr auf Künstliche Intelligenz setzen. Nach der Sommerpause will Behrens den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. „Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Bedrohungslage durch Terrorismus, gewaltbereiten Extremismus und organisierte Kriminalität“ soll die KI demnach in drei Szenarien zum Einsatz kommen.

Zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten soll sie automatisch bestimmte Gefahrensituationen erkennen. Zieht dort jemand ein Messer, nähert sich ein Auto oder steht irgendwo ein herrenloser Koffer, der eine Bombe sein könnte, schlägt die Videoüberwachung Alarm.

Die zweite Anwendung wäre die biometrische Echtzeitfernidentifizierung. Wird ein terroristischer Anschlag konkret befürchtet oder gibt es eine Gefahr für das Leben von Menschen, sucht und erkennt die intelligente Videoüberwachung gezielt verdächtige Personen. Dasselbe gilt für Vermisste sowie für Opfer von Entführungen, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung.

Für beide Fälle der intelligenten Videoüberwachung gilt ein Richtervorbehalt. Die Aufnahmen müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Ohne richterliche Zustimmung soll die Polizei künftig Bilder aus ihren Datenbanken mit allen im Internet zugänglichen Aufnahmen abgleichen dürfen.

Das betrifft auch alle Fotos und Videos, die Menschen in sozialen Netzwerken veröffentlichen – dies ist eine Lehre aus der jahrzehntelangen erfolglosen Fahndung nach drei ehemaligen RAF-Terroristen. Daniela Klette steht mittlerweile in Verden vor Gericht. Journalisten hatten sie mithilfe von KI und anhand von Bildern im Internet vor der Polizei aufgespürt.

Behrens wollte sich zum Gesetzentwurf nicht äußern. Das tue sie grundsätzlich nicht bei Gesetzentwürfen, „die sich noch in der Ressortabstimmung befinden und durch das Kabinett der Landesregierung noch nicht zur Verbandsbeteiligung freigegeben sind“, erklärte ihr Sprecher. Vertreter von SPD und Grünen im Landtag, mit denen der Entwurf abgesprochen ist, äußerten sich zustimmend.

Das neue Polizeigesetz erweitert die Eingriffsbefugnisse der Polizei an weiteren Stellen. Unter anderem wird der Einsatz elektronischer Fußfesseln von Terroristen auf Gewalttäter im häuslichen Umfeld ausgeweitet. Die Opfer von Partnerschaftsgewalt bekommen die Möglichkeit, dass sie gewarnt werden, sobald sich der Täter nähert.

Auch der Einsatz sogenannter Bodycams wird ausgeweitet. Künftig dürfen diese auch in Wohnungen eingeschaltet werden. Sie können zudem automatisch auslösen, sobald ein Beamter seine Waffe zieht. Das hatten Experten nach den tödlichen Polizeischüssen auf den 21- jährigen Lorenz A. in Oldenburg gefordert – davon gibt es keine Bodycam-Aufnahmen.

Quelle: https://www.haz.de/der-norden/niedersachsen-plant-ki-polizeieinsatz-gesichtserkennung-und-videoueberwachung-4T2ZKHQOMBHAXCX2SJUAZCCY6A.html


22.7.2025 - HAZ: Neues Polizeigesetz in Niedersachsen - Wann kommt die Videoüberwachung mit KI? Antworten auf die wichtigsten Fragen


Die Polizei in Niedersachsen soll neue Befugnisse zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Videoüberwachung von Straßen und Plätzen bekommen. Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums ist fertig und mit den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Landtag abgestimmt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Welches KI-System soll zum Einsatz kommen?

Im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) und Polizeiarbeit ist die Software Palantir des Tech-Milliardärs Peter Thiel in aller Munde. Auch bei Palantir kommt KI zum Einsatz und wird bereits von Polizeibehörden in Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen benutzt. Darum geht es hier nicht. In Niedersachsen gebe es „keinerlei Planungen für den Einsatz der Software Palantir“, sagte ein Sprecher von Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Palantir macht vor allem eins: Die Software führt riesige Datenmengen aus vielen Quellen zusammen und verknüpft die Informationen, auch unter Einsatz von KI, zu einem sinnvollen Bild. Der Entwurf für ein neues Polizeigesetz schafft zunächst einmal nur die Rechtsgrundlage für den Einsatz intelligenter Videoüberwachung. Welche Software die Kamerabilder am Ende auswerten soll, ist eine andere Frage. Und die scheint noch offen.

Was soll die KI genau tun?

KI soll an drei Stellen zum Einsatz kommen: Sie soll dafür genutzt werden, vorhandene Bilder aus polizeilichen Datenbanken und Aufnahmen nachträglich mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abzugleichen – dabei werden auch Social-Media-Konten gescannt. Außerdem sollen Überwachungskameras künftig verdächtige Bewegungen oder Gegenstände identifizieren, etwa wenn jemand auf dem Weihnachtsmarkt ein Messer zieht. Schließlich sollen die Kameras bei akuter Terrorgefahr zum Beispiel in der Lage sein, Gesichter in Echtzeit zu identifizieren.

Wie ist das System vor Missbrauch geschützt?

Für die Verhaltensüberwachung und die biometrische Identifizierung gelten hohe Hürden: Sie sind nur bei konkreten und dringenden Gefahren schwerwiegender Straftaten zulässig. Zudem muss ein Gericht den Einsatz spätestens nachträglich genehmigen. Darüber hinaus wacht der Datenschutzbeauf- tragte des Landes über den Einsatz.

Wann kommt die intelligente Videoüberwachung?

Das ist offen. Das Landeskabinett muss den Gesetzentwurf noch beschließen. Danach kommt er in den Landtag. Dort werden Polizeigewerkschaften, Datenschützer und weitere Verbände dazu angehört. Schließlich muss der Landtag die Reform verabschieden. Das dürfte noch Monate dauern – und eine KI- Software muss auch noch her.

Warum muss die Polizei so lange darauf warten?

Datenschützer warnen vor hohen Risiken, die mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz einhergehen. Zum Beispiel nutzen autoritäre Systeme Verhaltensüberwachung zur Verhinderung von Versammlungen. Die Gesichtserkennung greift in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. In jedem Fall abgewogen werden muss, ob die Verhinderung von Straftaten über den Persönlich- keitsrechten steht. Zum anderen muss das Land eine geeignete KI-Software finden. Innenministerin Behrens präferiert nach Angaben ihres Sprechers „mit Blick auf die Belange der digitalen Souveränität“ eine europäische Lösung. Das ist die Haltung zu Palantir, sie dürfte aber generell gelten.

Wo gibt es automatische Gesichtserkennung bereits?

Niedersachsen wagt sich tatsächlich weit vor. Bisher setzen nur die Bundespolizei in Bahnhöfen und das Land Hessen Gesichtserkennung per KI ein. In einigen Bundes- ländern wie Baden-Württemberg oder Hamburg gibt es oder gab es Pilotprojekte für die KI-gestützte Verhaltensüberwachung – das wäre zum Beispiel der Fall, wenn jemand auf dem Weihnachtsmarkt ein Messer zieht. Im Koalitionsvertrag für den Bund haben CDU und SPD vereinbart, dass die Sicherheitsbehörden KI-basierte Datenanalyse sowie automatische Gesichtserkennung in engen Grenzen einsetzen sollen – allerdings zur nachträglichen Identifikation. Von Gesichtserkennung in Echtzeit wie in Niedersachsen ist im Ko- alitionsvertrag keine Rede.

Was sagen SPD und Grüne?

Der Polizeiexperte der SPD, Alexander Saade, begrüßt den Abgleich von Fahndungsbildern mit Fotos aus dem Internet. Die SPD spricht sich auch für die automatische Gesichtserkennung aus. Der Grünen-Innenpolitiker Michael Lühmann würdigt viele Neuerungen des Gesetzesentwurfs: die Fußfessel bei häuslicher Gewalt etwa oder Bodycams, die beim Ziehen der Dienstwaffe auslösen. Über die automatische Gesichtserkennung verliert Lühmann aber kein Wort. Bei den Grünen in Hessen war das anders: „Das grenzt an einen Skandal“, hieß es dort. In dem Bundesland sind die Grünen in der Opposition.

Was sagt die Opposition?

Der CDU gehen die Vorschläge nicht weit genug. Die Hürden für den Einsatz Künstlicher Intelligenz dürften nicht zu hoch liegen, forderte Fraktionschef Sebastian Lechner. Der Richtervorbehalt bei Verhaltensüberwachung und intelligenter Gesichtserkennung erschließe sich nicht. „Daher enthalten unsere Gesetzesregelungen keine Richtervorbehalte.“

Quelle: https://www.haz.de/der-norden/ki-videoueberwachung-in-niedersachsen-mehr-befugnisse-fuer-die-polizei-B3WXR2D2ONAVHGCT6RQGAWHZS4.html


4.8.2025 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geeehrte Damen und Herren,

wie der Berichterstattung der HAZ vom 21. und 22.7.2025 zu entnehmen war ist ein Gesetzentwurf zur Erweiterung von Polizeibefugnissen im NPOG in Vorbereitung.

Wir werden dazu berichten und haben folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bis zum Dienstag abend (5.8.2025) bitten:

1. Wann soll der Gesetzentwurf in Landtag eingebracht werden?

2. Ist der niedersächsische LfD im Zuge der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen und falls ja: Seit wann und in welchem konkreten Umfang?

3. Können Sie uns den aktuellen Entwurf vorlegen?

4. Wie kam es dazu, dass der aktuelle Entwurf der HAZ vorliegt?

5. Haben die Polizeigewerkschaften Kenntnis über den Entwurf und in welchem Umfang wurden diese bei der Entstehung des Entwurfs eingebunden?

6. Wie soll eine "KI" mittels angeschlossener Überwachungskameras im Gedränge eines Weihnachtsmarkts erkennen können, ob jemand ein Messer zieht?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


4.8.2025 - Anfrage an die Landtagsfraktion der Grünen in Niedersachsen


Sehr geehrter Herr Lühmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns schon mitteilen, wer und welche Gruppen zur Anhörung für den kommenden Gesetzentwurf zur NPOG-Änderung eingeladen werden?

Viele gute Grüße,


5.8.2025 - Antwort von den Grünen Niedersachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen noch nicht mitteilen, wer und welche Gruppen zur Anhörung für den Gesetzentwurf zur NPOG-Änderung eingeladen werden. Das gibt der Stand des Verfahrens noch nicht ehr. Bisher gibt es noch nicht einmal eine Drucksache für die NPOG-Änderung, dementsprechend gibt es auch noch kein offizielles parlamentarisches Verfahren. Die Klärung der von Ihnen gestellten Frage steht also noch nicht an.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Pressesprecher
Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen


7.8.2025 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben bis dato noch keine Rückmeldung von Ihnen zu unserer Presseanfrage erhalten. Können Sie uns mitteilen, wann wir mit Antworten rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


12.8.2025 - Nds. Staatskanzlei geht an die Öffentlichkeit - Verbandsanhörung zur NPOG-Änderung gestartet


Landeskabinett gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zur Verbandsanhörung frei

Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) zur Verbandsanhörung freigegeben. Die niedersächsische Polizei soll mit der Novelle zeitgemäße Rechtsgrundlagen für ihre Arbeit bekommen.

Die Polizei soll neue Befugnisse für den Einsatz moderner Methoden der Datenerhebung und -analyse erhalten, um zukünftigen Bedrohungslagen effektiv begegnen zu können.

Dazu sagt die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens: „Die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden in der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung haben sich in den vergangenen Jahren enorm verändert und verschärft. Angesichts dynamischer technischer Entwicklungen und neu entstandener hybrider Bedrohungsformen muss die Polizei in die Lage versetzt werden, diese Gefahren adäquat und konsequent zu bekämpfen. Daher ist es unerlässlich, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die Polizei das notwendige Rüstzeug hat, ihren Aufgaben gerecht zu werden und die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.“

Mit der Novelle sollen daher neue Befugnisnormen in das NPOG aufgenommen sowie bereits bestehende Befugnisnormen erweitert oder klarstellend geregelt werden. Der Entwurf berücksichtigt dabei sowohl das polizeiliche Interesse an der Nutzung neuer, zeitgemäßer Einsatzmittel als auch die datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für deren Einsatz.

Der Gesetzentwurf verlangt insbesondere bei den eingriffsintensiveren Maßnahmen, wie beispielsweise der Echtzeit-Fernidentifizierung, hohe Eingriffshürden und sieht die richterliche Anordnung von Maßnahmen vor, um den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt

Unter bestimmten Voraussetzungen und nach richterlicher Anordnung soll künftig die Fußfessel nach dem „Spanischen Modell“ auch in Niedersachsen bei Fällen von häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen.

Dabei überwacht das System zeitgleich den Standort des Täters und – mit Einwilligung – den der gefährdeten Frau. Ziel des „Spanischen Modells“ ist es, das Opfer beziehungsweise die gefährdete Frau durch dieses technische Mittel im Falle einer Annäherung zu informieren und vorzuwarnen, um weitere Übergriffe und Annäherungen durch den Täter zu verhindern. Opfern häuslicher Gewalt – zumeist Frauen - soll ein sogenannter Tracker beziehungsweise ein technisches Mittel zur Verfügung gestellt werden, um diese unmittelbar elektronisch zu warnen, sobald der Abstand zum Täter eine bestimmte Distanz unterschreitet. Die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel, die bislang vor allem für terroristische Gefährder vorgesehen ist, wird damit erweitert werden.

Flankierend soll die Übermittlung der Daten von Tätern an geeignete Beratungsstellen geregelt werden. Damit kann Tätern möglichst zeitnah ein entsprechendes Beratungsangebot gemacht werden

Intelligente Videoüberwachung unter strengen Voraussetzungen

Durch die intelligente Videoüberwachung könnten zukünftig in Videoaufzeichnungen aufgrund bestimmter Verhaltens- oder Objektmuster automatisiert bestimmte Gefahrensituationen in Echtzeit erkannt werden, die auf die Begehung von Straftaten hindeuten.

Davon zu unterscheiden sind biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme, die ebenfalls Teil des Gesetzentwurfs sind. Diese Systeme können auf Grundlage eines Abgleichs mit biometrischen Daten einzelne Personen identifizieren.

Der Einsatz solcher Systeme ist nach den Vorgaben der KI-Verordnung der EU nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig. Diese sollen der Polizei unter anderem bei der Abwehr von Terrorgefahren sowie bei der Suche nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung und nach vermissten Personen helfen. Teil der Gesetzesnovelle ist auch eine spezifische Befugnis für die Polizei, zur Identifizierung und Lokalisierung insbesondere von Tatverdächtigen, einen nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vornehmen zu können.

Erweiterter Einsatz von Bodycams

Bei Polizeieinsätzen sollen Bodycams noch stärker als bisher zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit beitragen können. Die Polizei Niedersachsen soll sie künftig einschalten, wenn sie unmittelbaren Zwang anwendet oder androht. Lässt die Situation dies nicht zu oder gibt es andere Gründe, die gegen den Einsatz der Bodycam sprechen, darf diese aber auch abgeschaltet bleiben. Eine Pflicht zum Mitführen einer Bodycam geht mit der vorgesehenen Novellierung nicht einher.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit einer automatisierten Auslösung der Bodycam bei jedem Schusswaffeneinsatz vor (Holster-Signalvorrichtung). Eine weitere wichtige Neuerung wäre, dass Bodycams auch in Wohnungen genutzt werden dürfen.

Einsätze in Wohnungen bringen aufgrund der beengten Situation für die Einsatzkräfte besondere Gefahren mit sich. Darüber hinaus soll in diesen Fällen die Möglichkeit bestehen, eskalierende Situationen durch das Einschalten der Bodycam zu beruhigen.

Drohneneinsätze mit klaren Regeln

Ebenfalls Bestandteil der NPOG-Novelle ist eine klarstellende Rechtsgrundlage für den Einsatz von unbemannten Fahrzeugsystemen – zum Beispiel Drohnen. Sie können zur Datenerhebung bei verschiedenen offenen und verdeckten Maßnahmen eingesetzt werden, beispielsweise für die Beobachtung im Rahmen von polizeilichen Großeinsatzlagen. Von enormer Bedeutung ist angesichts der technischen Entwicklung und der aktuellen Bedrohungslage auch die Detektion und Abwehr von Drohnen, die unberechtigt oder mit unklarem Auftrag beispielsweise über kritischer Infrastruktur, militärischen Liegenschaften oder Menschenmengen im Einsatz sind. Auch hierfür wird eine neue eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen.

Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personal

Schließlich enthält der Entwurf eine Regelung zur Datenverarbeitung der Polizei im Zusammenhang mit Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Dies betrifft besonders gefährdete Veranstaltungen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen und bei denen der Veranstalter das einzusetzende Personal auf seine Zuverlässigkeit überprüfen muss, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten – beispielsweise bei internationalen Sportveranstaltungen. Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Zusammenhang mit gefährdeten Veranstaltungen werden danach auch weiterhin nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erfolgen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium:

pressestelle@mi.niedersachsen.de

Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landeskabinett-gibt-gesetzentwurf-zur-anderung-des-niedersachsischen-polizei-und-ordnungsbehordengesetzes-zur-verbandsanhorung-frei-244013.html


14.8.2025 - Anfrage an die Grünen Nds.


Sehr geehrter Herr xxx,

per Mitteilung des MI von gestern ist der Gesetzentwurf nun zur Verbandsanhörung freigegeben.

Können Sie uns den Entwurf zukommen lassen und wäre es möglich, uns zur Anhörung einzuladen?

Welche andere Gruppen und Personen sind oder werden dazu eingeladen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


14.8.2025 - Antwort von den Grünen Nds.


Sehr geehrter Herr xxx,

ich habe den Entwurf selbst nicht. Der Entwurf wurde auch nicht vom Landeskabinett beschlossen, das Kabinett hat der Verbandsanhörung zugestimmt.

Ich kann Ihnen gerade nicht sagen, welche Stelle die richtige ist, um an den Entwurf zu gelangen. Ich jedenfalls bin leider nicht der richtige Adressat.

Ihren Wunsch, in die Verbandsanhörung einbezogen zu werden, leite ich weiter - an den bei uns zuständigen Referenten, der dies dann sicherlich an die betreffenden Politiker*innen weiterleitet. Versprechen kann ich auch da nichts.

Viele Grüße


14.8.2025 - Noch eine Auskunft der Grünen Nds.


Hallo Herr xxx,

ich habe nachgehakt, das hier ist die inhaltliche Rückmeldung des zuständigen Referenten:

Als Grünen-Landtagsfraktion haben wir keinen Einfluss auf die aktuelle Verbändebeteiligung. Sie erfolgt schriftlich. Zu klären wäre überdies, ob Sie als "Fachmann" gehört werden wollen oder als "Journalist" der Anhörung beiwohnen wollenl. Letzteres geht bei der aktuellen Anhörung nicht, weil sie schriftlich stattfindet. Erst im parl. Verfahren können die Fraktionen zur parl. Anhörung Anzuhörende einladen. Die Ausschusssitzung wird dann öffentlich sein, so dass man als Journalist dabei sein kann wie bei der jeder öffentlichen Ausschusssitzung.

Ich denke, ich konnte Ihnen gut weiterhelfen.

Viele Grüße


14.8.2025 - Rückmeldung an die Grünen Nds.


Hallo Herr xxx,

ja - und Danke für die ausführliche Rückmeldung. Eine spätere Einladung zur schriftlichen und mündlichen Anhörung im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wäre schön - da waren wir auch in 2018 in beiden Formaten als Fachkundige und Vertreter der Zivilgesellschaft mit am Zuge und dabei:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20180728stellungahme-freiheitsfoo-NPOG-anon.pdf

https://freiheitsfoo.de/2018/08/09/freiheitsfoo-vortrag-npog-muendlich/

Viele gute Grüße,


14.8.2025 - Nochmaliges Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unsere Presseanfrage vom 3.8. samt Nachfrage dazu vom 7.8.25 haben wir bislang noch keine Rückmeldung erhalten.

Per Mitteilung vom 12.8.2025

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landeskabinett-gibt-gesetzentwurf-zur-anderung-des-niedersachsischen-polizei-und-ordnungsbehordengesetzes-zur-verbandsanhorung-frei-244013.html

teilen Sie jedoch allgemein mit, dass der Gesetzentwurf nun so weit ist, dass die Verbandsanhörung startet.

Mit Blick darauf bitten wir um kurzfristige Beantwortung folgender Fragen in Vorbereitung eines Beitrags:

1. Wann soll der Gesetzentwurf in Landtag eingebracht werden?

2. Ist der niedersächsische LfD im Zuge der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen und falls ja: Seit wann und in welchem konkreten Umfang?

3. Welche Verbände und Gruppen werden zur Verbandsanhörung eingeladen?

Bitte senden Sie uns außerdem den aktuellen Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


20.8.2025 - Nds. Innenministerium antwortet noch immer nicht - erneutes Nachhaken


Wir bitten um Rückmeldung und Beantwortung unserer Fragen bis zum 22.8.2025.


21.8.2025 - NDR: Polizeigewerkschaft will mehr Überwachung in Fußballstadien


Mit Videoüberwachungssystemen und Gesichtserkennungssoftware könne man gegen gewaltbereite Fans vorgehen.

Video dazu hier: xxx?

Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/polizeigewerkschaft-will-mehr-ueberwachung-in-fussballstadien,hallonds-1564.html


22.8.2025 - heise.de: Bundesliga: Polizei fordert Gesichtserkennung in Stadien gegen zündelnde Ultras


Die Gewerkschaft der Polizei ruft nach einem intensiveren Einsatz von Sicherheitstechnik wie biometrischer Gesichtserkennung und Personenscannern in Stadien.

Zum Auftakt der neuen Saison der Fußball-Bundesliga am Freitag verlangt die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Überwachung an Spielstätten deutlich auszubauen. Nötig sei – insbesondere vor den berüchtigten Fan-Kurven – "eine intensivere, rechtssichere Nutzung moderner Sicherheitstechnik" wie automatisierter Gesichtserkennungssoftware und Personenscanner.

Wie am Flughafen müssten zumindest Teile der Besucher erst eine Ganzkörperdurchleuchtung über sich ergehen lassen, um etwa Waffen, Feuerwerk oder Sprengstoffe ausfindig zu machen, fordert die Gewerkschaft. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke betonte vor dem Eröffnungsspiel: "Für gewaltbereite Hooligans oder zündelnde Ultras ist kein Platz im Stadion."

Einige Vereinsvorstände schützten das kriminelle und gefährliche Verhalten, beklagt Kopelke. Fußballstadien sollten aber "den wahren Fans" gehören und nicht "den Schlägern und Krawallmachern". Die Verbände und Klubs sollten klar benennen, wer das sichere Stadionerlebnis gefährde und diese Personen aus den Kurven verbannen.

"Orwellsche Überwachungsfantasien"

Generell erwartet die GdP nach vielen Unruhen "für eine Rückkehr zum sicheren Fußballerlebnis eine konsequente Zusammenarbeit zwischen Verbänden, Vereinen, Innenministerien und Sicherheitsunternehmen". Zuletzt sorgte die EM 2024 für einen deutlichen Anstieg in der Datei "Gewalttäter Sport", in der die Polizei fast 700 ausländische "Hooligans" neu speicherte.

Niemand würde mit seiner Familie zu einem Spiel kommen, wenn es die von der Polizei heraufbeschworenen Zustände gäbe, hielt Linda Röttig vom Dachverband der Fanhilfen dagegen. Auf jedem mittelgroßen Volksfest bestehe laut offiziellen Statistiken eine größere Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, sagte die Rechtsanwältin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Zudem gälten auch für Fußballfans Grundrechte, "die die Realisierung derartiger Totalüberwachungsfantasien à la 1984 von George Orwell zu Recht verbieten". In seinem aktuellen Saisonbericht verweist der Verband auf 24 Ereignisse, "bei denen Fans auf unterschiedliche Art und Weise mit überzogenem Polizeiverhalten konfrontiert waren".

Quelle: https://www.heise.de/news/Bundesliga-Polizei-fordert-Gesichtserkennung-in-Stadien-gegen-zuendelnde-Ultras-10590297.html


26.8.2025 - DLF: Umstrittene Palantir-Software - Bundesinnenminister Dobrindt: Kann die Aufregung darüber nicht nachvollziehen


Bundesinnenminister Dobrindt hat keine Bedenken gegen den Einsatz der umstrittenen Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir bei der Polizei.

Er könne die Aufregung darüber nicht nachvollziehen, sagte der CSU-Politiker der Illustrierten „Stern“. Ihm gehe es darum, dass Verbrechen aufgekärt und weitere verhindert würden. Gutachten des Fraunhofer-Instituts hätten zudem den Vorwurf widerlegt, dass es durch eine Nutzung der Software zu Datenabflüssen in die USA kommen könne, erklärte Dobrindt, der die Möglichkeit eines Einsatzes derzeit untersuchen lässt. Neue digitale Befugnisse und Künstliche Intelligenz würden die 55.000 Bundespolizisten stark entlasten.

Die Palantir-Software wird bereits in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern eingesetzt. In Baden-Württemberg ist dies geplant.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/bundesinnenminister-dobrindt-kann-die-aufregung-darueber-nicht-nachvollziehen-100.html


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Zuletzt geändert am 26.08.2025 05:21 Uhr