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Polizei-Koeln-und-Sex-Fallen

3.10.2022 - Presseanfrage an die Polizei Köln


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf Ihre Pressemitteilung vom 15.11.2021

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5073242

bitten wir in Vorbereitung eines Berichts um die Beantwortung folgender Fragen bis zum 7.10.2022:

Sie schrieben:

"Neben den Ausweisen erbeuteten die etwa 20 Jahre alten und circa 1,70 Meter großen Männer insgesamt mehrere hundert Euro Bargeld, ein Handy und einen Autoschlüssel der Geschädigten und flüchteten zu Fuß in Richtung Wichheimer Straße."

1.) Sie erwähnen Ausweise, aber nicht die möglicherweise vorhandenen elektronischen Gesundheitskarten (eGKs), Bankkarten oder anderen scheckkartenformatigen Dokumente. Wurden eventuell vorhandene Portmonees und die restlichen enthaltenen Karten zurückgelassen oder ist aus Sicht der Kölner Polizei die Entwendung der Ausweise problematischer als der eventuelle Verlust anderer Plastik-Karten?

2.) Wurden die im November 2021 gestohlenen Ausweise inzwischen wieder aufgefunden oder gab es zwischenzeitlich die Rückkehr anderer geraubter Gegenstände an die Eigentümer? Falls ja: Auf welchem Wege erfolgte diese?

3.) Es wurde Ihren Angaben zufolge bei zwei Raubüberfällen insgesamt ein "Handy" erbeutet. War der Überfallene des anderen Vorfalls nicht in Besitz eines Handys/Smartphones oder wurde dieses seitens der Räuber nicht abverlangt?

4.) Ging der Raub des Autoschlüssels mit einer (sofortigen oder späteren) Entwendung des dazugehörigen Fahrzeugs einher?

5.) Und auch hier: Wenn in dem anderen der beiden Überfälle kein Autoschlüssel geraubt wurde - war der Überfallene in keinem Besitz eines solchen oder wurde dieser dann in dem Fall nicht abverlangt?

In Ihrer Pressemitteilung heißt es weiter:

"Die Polizei warnt zudem ausdrücklich davor, sich mit Bekanntschaften an der Burgwiesenstraße 125 zu treffen, die man auf der Datingplattform "Lovoo" kennengelernt hat. Sollte Ihnen dieser Treffpunkt vorgeschlagen werden, wenden Sie sich bitte ebenfalls umgehend an die zuständigen Ermittler."

6.) Gab es nach dem Erscheinen Ihrer PM weitere Straftaten in diesen oder ähnlichen Zusammenhängen an der Burgwiesenstraße 125?

7.) Kooperiert die genannte "Datingplattform" mit der Polizei und wurde die Kommunikation zwischen Opfer und Täter von den Betreibern des Online-Portals ganz oder teilweise mitgeschnitten/dokumentiert/protokolliert und an die Kölner Polizei oder die ermittelnde Staatsanwaltschaft weitergegeben?

8.) Gibt es von der Polizei Köln eine Empfehlung, welche Gegenstände Männer mitführen sollten, wenn sie sich mit jungen (oder auch alten) Frauen (oder anderen Menschen) "zum Geschlechtsverkehr" treffen wollen und welche Gegenstände besser nicht?

9.) Welche Empfehlungen gibt es für Frauen?

10.) Sind Männer aus Sicht der Kölner Polizei eher durch "Sex-Fallen" gefährdet als andere Menschen?

11.) Wird von der Polizei Köln statistisch erfasst, wie häufig "Sex-Fallen" in Köln zuschnappen oder vielleicht vereitelt werden und wie oft die Täter ermittelt werden können?

12.) Ist der Terminus "Sex-Falle" juristisch oder rechtlich definiert und falls ja, wann, durch wen und wie?

13.) Können Sie abschließend mitteilen, inwiefern dieser Fall inzwischen aufgeklärt werden und etwaige Räuber dingfest gemacht werden konnten?

Mit freundlichen Grüßen,

xxx


Zwischenrückmeldungen und Telefonate von/mit der Polizei


Am 4.10.2022 bat uns die Sachbearbeiterin in der Polizei um telefonischen Rückruf. Am darauffolgenden Tag erreichten wir diese im vierten Anlauf und man kündigte uns vorab an, nicht alle Fragen beantworten zu können. Auch sei die Fristsetzung leider nicht zu halten.

Am 7.10.2022 erfolgte ein Rückruf an uns und man wollte uns erste Antworten stichpunktartig vorab mitteilen. Wir baten um schriftliche Beantwortung nach Vorliegen aller möglichen Antworten.


10.10.2022 - Antworten der Polizei Köln per E-Mail


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei die Beantwortung Ihrer Fragen.

Frage 1: "Sie erwähnen Ausweise, aber nicht die möglicherweise vorhandenen elektronischen Gesundheitskarten (eGKs), Bankkarten oder anderen scheckkartenformatigen Dokumente. Wurden eventuell vorhandene Portmonees und die restlichen enthaltenen Karten zurückgelassen oder ist aus Sicht der Kölner Polizei die Entwendung der Ausweise problematischer als der eventuelle Verlust anderer Plastik-Karten?"

Die durch die Polizei Köln veröffentlichte Pressemitteilung stellt eine grobe Zusammenfassung der Tat dar und beinhaltet nicht die komplette Auflistung des Diebesgutes. Es wurden u.a. Debitkarten geraubt. Aus polizeilicher Sicht ist der Verlust von Karten mit personenbezogenen Daten allgemein problematisch. Für die Opfer in der Regel dann, wenn dadurch unmittelbar oder mittelbare finanzielle Einbußen entstehen.

Frage 2: "Wurden die im November 2021 gestohlenen Ausweise inzwischen wieder aufgefunden oder gab es zwischenzeitlich die Rückkehr anderer geraubter Gegenstände an die Eigentümer? Falls ja: Auf welchem Wege erfolgte diese?"

Der Polizei Köln ist nicht bekannt, dass die gestohlenen Ausweise inzwischen wieder aufgefunden oder durch die Eigentümer zurückerlangt wurden. Die Ermittlungen führten nicht zum Auffinden der in Rede stehenden Ausweise.

Frage 3: "Es wurde Ihren Angaben zufolge bei zwei Raubüberfällen insgesamt ein "Handy" erbeutet. War der Überfallene des anderen Vorfalls nicht in Besitz eines Handys/Smartphones oder wurde dieses seitens der Räuber nicht abverlangt?"

Der Polizei Köln sind keine Forderungen zur Aushändigung des Mobiltelefons bekannt.

Frage 4: "Ging der Raub des Autoschlüssels mit einer (sofortigen oder späteren) Entwendung des dazugehörigen Fahrzeugs einher?

Hierzu ist bei der Polizei Köln kein Sachverhalt bekannt geworden.

Frage 5: "Und auch hier: Wenn in dem anderen der beiden Überfälle kein Autoschlüssel geraubt wurde - war der Überfallene in keinem Besitz eines solchen oder wurde dieser dann in dem Fall nicht abverlangt?"

Der Polizei Köln sind keine Forderungen zur Aushändigung der Autoschlüssel bekannt.

Frage 6: "In Ihrer Pressemitteilung heißt es weiter:

"Die Polizei warnt zudem ausdrücklich davor, sich mit Bekanntschaften an der Burgwiesenstraße 125 zu treffen, die man auf der Datingplattform "Lovoo" kennengelernt hat. Sollte Ihnen dieser Treffpunkt vorgeschlagen werden, wenden Sie sich bitte ebenfalls umgehend an die zuständigen Ermittler."

Gab es nach dem Erscheinen Ihrer PM weitere Straftaten in diesen oder ähnlichen Zusammenhängen an der Burgwiesenstraße 125?"

Der Polizei Köln sind keine weiteren Straftaten an dieser Adresse bekannt geworden.

Frage 7: "Kooperiert die genannte "Datingplattform" mit der Polizei und wurde die Kommunikation zwischen Opfer und Täter von den Betreibern des Online-Portals ganz oder teilweise mitgeschnitten/dokumentiert/protokolliert und an die Kölner Polizei oder die ermittelnde Staatsanwaltschaft weitergegeben?"

Die Zusammenarbeit der Datingplattform Lovoo mit der Polizei Köln stellt sich problemlos dar. Verfahrensdetails werden nicht preisgegeben.

Frage 8+ 9: "Gibt es von der Polizei Köln eine Empfehlung, welche Gegenstände Männer mitführen sollten, wenn sie sich mit jungen (oder auch alten) Frauen (oder anderen Menschen) "zum Geschlechtsverkehr" treffen wollen und welche Gegenstände besser nicht?" "Welche Empfehlungen gibt es für Frauen?"

Die Polizei empfiehlt sich im Vorfeld damit auseinanderzusetzen, wie man aus der zunächst einvernehmlich geschaffenen intimen und ungestörten Situation wieder herauskommt, wenn das Treffen nicht wie erwartet verläuft und man gehen möchte. Grundsätzlich empfehlenswert ist es auch, dass erste persönliche Treffen in der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen und nicht direkt zu jemandem nach Hause zu gehen.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert Vertrauenspersonen über das Treffen und den Aufenthaltsort in Kenntnis zu setzen und zu vereinbaren, sich regelmäßig zu melden. Wenn eine Gefahrensituation entsteht oder man sich nicht wie verabredet meldet, kann die Vertrauensperson die Polizei informieren und zum Treffpunkt lotsen.

Eine Bewaffnung ist allgemein nicht zu empfehlen. Auch bei einem Pfefferspray besteht die Gefahr, dass der Angreifer die Waffe abnimmt und gegen den Besitzer einsetzt. Sollte man in Gefahr sein, gilt es immer andere auf sich aufmerksam zu machen, indem man zum Beispiel laut um Hilfe ruft und dabei am besten Person gezielt anspricht. Ein sogenannter "Schrillalarm" kann helfen, auf seine Notsituation aufmerksam zu machen.

Frage 10: "Sind Männer aus Sicht der Kölner Polizei eher durch "Sex-Fallen" gefährdet als andere Menschen?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

Frage 11: "Wird von der Polizei Köln statistisch erfasst, wie häufig "Sex-Fallen in Köln zuschnappen oder vielleicht vereitelt werden und wie oft die Täter ermittelt werden können?"

Bei der Polizei Köln werden solche Delikte nicht statistisch erfasst.

Frage 12: "Ist der Terminus "Sex-Falle" juristisch oder rechtlich definiert und falls ja, wann, durch wen und wie?"

Kann nicht beantwortet werden.

Frage 13: "Können Sie abschließend mitteilen, inwiefern dieser Fall inzwischen aufgeklärt werden und etwaige Räuber dingfest gemacht werden konnten?"

Die zwei in der o.g. Pressemitteilung benannten Fälle wurden geklärt und vor Gericht verhandelt. Der Haupttäter erhielt eine mehrjährige Haftstrafe, die anderen Täter Schuldsprüche. Über die genaue Strafzumessung kann die Staatsanwaltschaft Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx
Polizeioberkommissarin

Polizeipräsidium Köln
Leitungsstab Sachgebiet 2 (LStab SG 2)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln


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Zuletzt geändert am 12.10.2022 01:36 Uhr